Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets

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1 Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets (DB Job-Tickets) Gültig vom 1. August 2003 an Herausgeber: UB Personenverkehr, PMP 2, Stephensonstr. 1, Frankfurt am Main

2 1. DB Job-Tickets Soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen und den mit dem Abnehmer getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten für DB Job-Tickets die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) sowie die in Nummer 3 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) enthaltenen Bedingungen für Streckenzeitkarten. DB Job-Tickets sind persönliche Jahreskarten. Sie sind besonders ermäßigt. Ihr Preis ist abhängig von Wagenklasse, Produktklasse und jeweiliger Relation. DB Job-Tickets sind nicht übertragbar. DB Job-Tickets werden nur zum Zweck der Weitergabe an Mitarbeiter(innen) des Abnehmers abgegeben. 2. Gültigkeit 2.1 Geltungsumfang DB Job-Tickets berechtigen innerhalb der Geltungsdauer die in ihnen bezeichneten Inhaber zu beliebig vielen Fahrten auf den in den Fahrkarten angegebenen Strecken und Produktklassen. DB Job-Tickets berechtigen zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Personen an Samstagen. 2.2 Geltungsbereich Abgangs- oder Zielbahnhof jedes DB Job-Tickets müssen im Gebiet der Deutschen Bahn AG liegen. Für verbundinterne Relationen wird das DB Job-Ticket nur für Züge der Produktklasse ICE bzw. IC/EC ausgegeben. 2.3 Geltungsdauer DB Job-Tickets werden mit Gültigkeit vom 1. eines jeden Monats ausgestellt. Sie gelten längstens ein Jahr bis Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktages. In besonderen Fällen sind kürzere Laufzeiten möglich. 2.4 Züge DB Job-Tickets für Züge der Produktklasse ICE gelten auch in Zügen der Produktklasse IC/EC und C. DB Job-Tickets für Züge der Produktklasse IC/EC gelten auch in Zügen der Produktklasse C. 2.5 Kombination Bus/Schiene (B/S) Sofern die jeweilige Regionalbusgesellschaft zustimmt, gelten DB Job-Tickets auch auf Busstrecken im Vor- / Nachlauf zur Schienenstrecke bzw. parallel zur Schienenstrecke. PMP 2 VJ Mai 2003

3 2.6 Übergang, Umwege Beim Übergang in eine höhere Wagenklasse oder Produktklasse ist der Unterschied zwischen den Normalpreisen der ursprünglichen und der höheren Wagenklasse oder Produktklasse zu zahlen. Bei Umwegen ist der Unterschied zwischen den Normalpreisen für den in der Fahrkarte ausgewiesenen Weg und den neuen Weg zu zahlen. BahnCard-Inhaber, Kinder und Mitfahrer erhalten bei Übergängen und Umwegen keinen Rabatt. 3. Erwerb 3.1 Voraussetzungen DB Job-Tickets werden an Firmen, Verbände und Behörden ausgegeben. Die Mindestabnahme beträgt 50 DB Job-Tickets. In besonderen Fällen ist eine geringere Abnahmemenge möglich. Vor Abgabe von DB Job-Tickets an Firmen, Verbände und Behörden (Abnehmer) wird ein besonderer Vertrag zwischen der Deutschen Bahn AG oder mit ihr verbundener Unternehmen und dem Abnehmer von DB Job-Tickets geschlossen. Der Abnehmer erhält alle bestellten Job-Tickets und gibt sie an seine Mitarbeiter(innen) weiter. Der Abnehmer verpflichtet sich, die abgenommenen DB Job-Tickets gemäß vertraglicher Vereinbarung zu bezuschussen. 3.2 Bestellung Der Abnehmer bestellt die DB Job-Tickets schriftlich mit Bestellliste spätestens 4 Wochen vor dem ersten Geltungstag beim vertraglich vereinbarten Abo-Center der Deutschen Bahn AG. Die Bestellliste muss Vor- und Zunamen der Mitarbeiter, die jeweils gewünschte Relation (von... nach... über...) sowie Produktklasse und gewünschte Wagenklasse enthalten. Bei kombinierten DB Job- Tickets für Regionalbus / Schiene (B/S) ist zusätzlich die Regionalbusrelation anzugeben. 3.3 Ausgabe DB Job-Tickets werden vom vertraglich vereinbarten Abo-Center ausgestellt. Das DB Job-Ticket wird auf den Mitarbeiter ausgestellt und ist nur zusammen mit einem amtlichen Ausweis oder Firmenausweis mit Lichtbild gültig. Das DB Job-Ticket muss vom Inhaber unauslöschlich mit Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Alle bestellten Job-Tickets werden dem jeweiligen Abnehmer mit Rechnung zugestellt. Der Gesamtbetrag ist sofort nach Lieferung fällig und wird vom Konto des Abnehmers abgebucht. Können die Beträge mangels Kontendeckung nicht abgebucht werden oder wird die Einzugsermächtigung vom Abnehmer widerrufen, kann die DB die DB Job-Tickets und den dazugehörigen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei Kündigung oder Beendigung des DB Job-Ticket-Vertrages werden die dazu ausgegebenen DB Job-Tickets ungültig. Sie sind vom Abnehmer bis zum 5. des Nachmonats per Einschreiben an das Abo-Center zurückzusenden. PMP 2 VJ Mai 2003

4 4. Preise 4.1 Preisbildung Basispreis der DB Job-Tickets ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis der persönlichen JahresCard für die jeweils gewünschte Wagenklasse, Produktklasse und Relation. Übersteigt der Preis der persönlichen JahresCard den Preis der BahnCard 100, wird dieser zum Basispreis Abgabepreis der DB Job-Tickets ist der gemäß Tabelle 1 rabattierte Basispreis. Abnahme-Menge Höhe des Rabatts für DB Job-Tickets Rabatt auf Basispreise der Produktkl. IC/EC und C Rabatt auf Basispreis der Produktklasse ICE DB Job-Tickets 10 % 5 % DB Job-Tickets 15 % 10 % ab 100 DB Job-Tickets 18 % 13 % 4.2 Andere Rabatte Andere Rabatte (z.b. für Auszubildende, für BahnCard-Besitzer etc.) werden nicht gewährt. 4.3 Preisgarantie Preise und Konditionen der DB Job-Tickets werden während der Geltungsdauer garantiert. Änderungen in den Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) sowie in Ziffer 3 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) werden bei Neubestellungen von DB-Job-Tickets sofort bei Verlängerung / Folgebestellung von DB-Job-Tickets für den neuen Geltungszeitraum berücksichtigt. Änderungen der Abnahmemenge (z.b. Rückgabe von DB Job-Tickets in Folge Ausscheiden oder Umzug von Mitarbeitern, Verlagerung von Standorten etc), die den Abgabepreis beeinflussen, werden bei Verlängerung / Folgebestellung von DB-Job-Tickets für den neuen Geltungszeitraum berücksichtigt. PMP 2 VJ Mai 2003

5 5. Änderungen, Erstattung, Umtausch 5.1 nachträgliche Änderung der Bestellung, Umtausch Änderungen in der Bestellliste (z.b. Änderung des Familiennamens, andere Wagenklasse, andere Produktklasse, andere Relation wg. Umzug von Mitarbeitern, Verlagerung von Standorten etc) werden vom Abnehmer dem vertraglich vereinbarten Abo-Center unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Änderungen mit preislichen Auswirkungen können nur zum 1. eines Kalendermonats berücksichtigt werden. Die damit in Zusammenhang stehenden DB Job-Tickets sind dem vertraglich vereinbarten Abo-Center zurückzugeben. Für die Restlaufzeit des Vertrages werden entsprechend geänderte DB Job-Tickets ausgestellt. Unterschiedsbeträge werden nacherhoben bw. kostenfrei erstattet. Umtausch von DB Job-Tickets gegen andere Fahrscheine ist nicht möglich. Nachbestellungen von DB Job-Tickets für einzelne Mitarbeiter sind zum 1. eines Kalendermonats möglich. Die Bestellung muss spätestens 4 Wochen vor dem ersten Geltungstag vorliegen. 5.2 Erstattung Die Erstattung von DB Job-Tickets kann nur vom Abnehmer beantragt werden. Bei Erstattung innerhalb der ersten 8 Monate der Geltungsdauer wird für jeden angefangenen Monat der Nutzung der Preis einer persönlichen Monatskarte der betreffenden Wagenklasse, Produktklasse und Relation in Ansatz gebracht. Der zuviel gezahlte Fahrpreis wird auf das Konto des Abnehmers überwiesen. Vom Erstattungsbetrag wird ein Bearbeitungsentgelt von 15 abgezogen. Nach dem 8. Monat scheidet eine Erstattung aus. Bei einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 7 Tagen können DB Job-Tickets anteilig erstattet werden. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ärztliches Attest oder Bescheinigung eines Krankenhauses nachgewiesen werden. Für jeden Krankheitstag wird dem Abnehmer 1/360 des Abgabepreises bis maximal zur Höhe des Abgabepreises erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird ein Bearbeitungsentgelt von 15 abgezogen. 6. Verlust Auf Antrag des Abnehmers stellt das Abo-Center für abhanden gekommene DB Job-Tickets einmalig ein Ersatz-Job-Ticket für die restliche Geltungsdauer aus. Die Ersatzausstellung erfolgt gegen ein Entgelt von 30. Das ursprünglich ausgestellte DB Job-Ticket verliert seine Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich dem Abo-Center zurückzugeben. PMP 2 VJ Mai 2003

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