FAQs zum MDV-Jobticket Freistaat Sachsen

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1 Nr. Frage Antwort 1 Was ist ein MDV-Jobticket? Das MDV-Jobticket ist ein speziell auf die Belange der Beschäftigten von Firmen, Verbänden und Behörden zugeschnittenes Tarifangebot, das gegenüber der Abo-Monatskarte aus dem MDV-Tarif preisgünstiger angeboten wird. Das Jobticket ist wochentags (Montag bis Freitag) jeweils zwischen 4.00 Uhr und Uhr personengebunden und gilt in diesem Zeitraum nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument (Personalausweis) des Beschäftigten. Das Jobticket gilt in den übrigen Zeiten (wochentags ab Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen jeweils ganztägig) wie eine Abo-Monatskarte in allen Nahverkehrsmitteln der Partner im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) in der/den gewählten Tarifzone(n). 2 Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung des MDV-Jobtickets Freistaat Sachsen? 1. Aktives Beschäftigungsverhältnis bei einer Behörde oder Einrichtung des Freistaates Sachsen. 2. Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Jobticketbeiträge vom Privatkonto. 3 Wo und wie kann ich das Jobticket bestellen? In den Personalabteilungen und/oder im Intranet der Behörden/ Einrichtungen des Freistaates Sachsen wird ein elektronisches Antragsformular bereitgehalten. Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen, unterzeichnen, vom Arbeitgeber mit Unterschrift und Stempel bestätigen lassen und dann an das DB Abo-Center Berlin senden. Anschrift: DB Vertrieb GmbH Abo Center Berlin Koppenstraße Berlin Seite 1 / 6

2 Tel: 030 / Fax: 030 / ; DB.AboCenter.Berlin@deutschebahn.com Das Jobticket kann jeweils nur zum Monatsersten bestellt werden. Nicht vollständig ausgefüllte Anträge (insbesondere auch fehlende Einzugsermächtigungen) können nicht bearbeitet werden. Um das MDV-Jobticket rechtzeitig zu erhalten, muss der Antrag mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn beim DB Abo-Center Berlin eingegangen sein. 4 Wer betreut die Jobticket-Nutzer? Bestellungen, Versand der Jobtickets, Kundenbetreuung, Änderungen usw. erfolgen ausschließlich über das unter Punkt 3 benannte Abo-Center Berlin. 5 Welche Rabattierung gibt es für das MDV-Jobticket Freistaat Sachsen? Basis für die Rabattierung des MDV-Jobtickets ist der Preis der Abo-Monatskarte bzw. MDV- Jahreskarte in der/den gewählten Tarifzone(n). Auf diesen Basispreis gewähren die Partnerverkehrsunternehmen im MDV einen Rabatt von 10,5 %. Mit steigender Teilnehmerzahl am Jobticket wächst der gewährte Rabatt. Der Rabatt wird von den Vertragspartnern einmal jährlich an die vorhandene Teilnehmerzahl angepasst. 6 Was kostet das MDV-Jobticket Freistaat Sachsen? Der Preis für das Jobticket ermittelt sich aus dem Preis für die Abo-Monatskarte/ MDV-Jahreskarte bzw. der Abo-Monatskarte Azubi für die gewünschte(n) Tarifzone(n) abzüglich des gewährten Rabattes von 10,5 %. Eine aktuelle Preisliste wird im Intranet bzw. in der Personalabteilung bereitgehalten. Jobticketnutzer, die sich für eine jährliche Zahlungsweise entscheiden, erhalten das Jobticket gegenüber der monatlichen Zahlungsweise um ca. 5% günstiger. Seite 2 / 6

3 7 Wie wird das Jobticket gezahlt? Monatlich oder jährlich (je nach Wahl des Beschäftigten) per Lastschrifteinzug vom privaten Konto. Zusätzlich fällt eine Servicepauschale von einmal jährlich 9,90 (ca. 0,83 /Monat) an. 8 Wie lange gilt das Jobticket? Der Jobticketvertrag beinhaltet eine Mindestvertragslaufzeit von 12 aufeinanderfolgenden Monaten und gilt unbefristet. Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (12 Monate) aus sonstigen Gründen wird eine Nachforderung vorgenommen, wobei der Jobticket-Inhaber so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalpreis erworben hätte. 9 Was geschieht bei Tariferhöhung? Preisanpassungen erfolgen mit Inkrafttreten der Tarifänderung. Die Abbuchungsbeträge werden bei den Jobtickets mit monatlicher Zahlung ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung zum nächsten Zahlungstermin. Über Preisänderungen informiert der Arbeitgeber seine Beschäftigten rechtzeitig. 10 Welche Verkehrsmittel können mit dem Jobticket genutzt werden? Das MDV-Jobticket gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Nahverkehrszügen, S-Bahn, Bus, Straßenbahn) der Partner des MDV zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der/den gewählten Tarifzone(n). Für Sonderverkehrsmittel sind ggf. gesonderte Regelungen zu beachten. 11 Können weitere Personen mitgenommen werden? Das MDV-Jobticket zum Normalfahrpreis berechtigt den Inhaber, an Werktagen in der Zeit von Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztägig, zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen sowie von bis zu 3 Kindern bis einschließlich 13 Jahren. Alternativ kann für eine Person auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden. Ermäßigte MDV- Jobtickets für Azubis besitzen keine Mitnahmeregelung. 12 Kann ein Fahrrad mitgenommen werden? Bei Nutzung von Nahverkehrszügen darf der Inhaber eines MDV-Jobtickets (auch ermäßigte Jobtickets für Azubis) ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen. Gleiches gilt für die straßengebundenen Ver- Seite 3 / 6

4 kehrsunternehmen OBS, ONVG, PVG und RVG. Bei allen anderen Verkehrsunternehmen ist eine Einzelfahrkarte Kind in der erforderlichen Preisstufe zu lösen. In der Tarifzone Halle wird für Häufignutzer außerdem auch eine Fahrradmonatskarte angeboten. 13 Ich habe ein Abo im MDVkann ich zum Jobticket wechseln? Der Wechsel zum Jobticket ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich. Bei einem Wechsel von der Abo-Monatskarte zum Jobticket fallen keine Nachberechnungskosten an. 14 Was muss ich beim Wechsel von der Abo-Monatskarte zum Jobticket beachten? Die Abo-Monatskarte kann bis zum 10. des Monats zum Ende des Monats unter Hinweis auf den Jobticketwechsel schriftlich gegenüber dem Vertragsunternehmen gekündigt werden (formlos, jedoch mit Hinweis auf den Jobticket-Rahmenvertrag). Die nicht genutzten Abo-Monatskarten sind spätestens bis zum Beginn der Wirksamkeit der Kündigung per Einschreiben an das bisherige Verkehrsunternehmen zurückzusenden. Die Bestellung des Jobtickets erfolgt beim DB Abo-Center Berlin gem. den Ausführungen unter Punkt drei. Die Bestellung muss mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Geltungsbeginn des Jobtickets erfolgen. Beispiel: Der Mitarbeiter hat eine Abo-Monatskarte im MDV und möchte ab dem das Jobticket nutzen. Hierfür ist eine Kündigung des bestehenden Abonnementenvertrages zum erforderlich, wobei die Kündigung bis spätestens zum dem bisherigen Verkehrsunternehmen vorliegen muss. Die Kündigung ist hierbei mit dem Vermerk: Wechsel zum MDV-Jobticket Freistaat Sachsen zu versehen. Der Bestellschein für das Jobticket wäre mit einer Vorlaufzeit von min. 4 Wochen, im vorliegenden Beispiel bis zum an das DB Abo-Center Berlin zu senden. 15 Was muss ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern? Der Jobticketnutzer ist verpflichtet, dem DB Abo-Center Berlin Änderungen der Bankverbindung des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Seite 4 / 6

5 16 Kündigung des Jobtickets Das Jobticket kann im MDV jeweils bis zum 10. des Monats zum Ende des Monats gekündigt werden. Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer (12 Monate) wird eine Nachforderung erhoben, wobei der Jobticketnutzer so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalpreis erworben hätte. Der Jobticketvertrag kann jedoch unter nachfolgend benannten Vorraussetzungen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne Nachberechnung gekündigt werden: - Beendigung des Beschäftigungs- / Dienstverhältnisses, - Wegzug aus dem Verbundraum, - Standortwechsel des Arbeitsplatzes mit Änderung des Arbeitsweges, - zum Zeitpunkt einer Tariferhöhung, - bei Auslandseinsätzen von Soldaten - Mutterschutz/Elternzeit/Beurlaubung, - Sonstige Gründe nach einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten Bei einer Kündigung müssen die Beschäftigten das MDV-Jobticket spätestens am 3. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, per Einschreiben an das DB Abo-Center Berlin senden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe verlängert sich das Vertragsverhältnis und die entsprechende Zahlungsverpflichtung des Jobtickets. 17 Was ist, wenn das Jobticket verloren oder gestohlen wurde? Der Verlust des MDV-Jobtickets ist dem DB Abo Center Berlin unmittelbar zu melden. Die Kosten (z. Zt. 5,00 EUR) für das Ausstellen der Ersatzkundenkarte sind vom Beschäftigten zu tragen. 18 Was geschieht bei einer Bankrücklastschrift? Kommt der Bankeinzug nicht zustande (Bankrücklastschrift), erfolgt eine Zahlungserinnerung an den die Beschäftigten durch das Forderungsmanagement der DB Vertrieb GmbH. Wenn nach 7-tägiger Frist kein Zahlungseingang erfolgt, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Mit der 2. Mahnung erhalten die Beschäftigten vom Abo-Center zugleich die Kündigung des Jobticket-Vertrages. Seite 5 / 6

6 19 Ist das MDV-Jobticket übertragbar? Das MDV-Jobticket (z. Normalfahrpreis) ist von Montag Freitag in der Zeit von Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig übertragbar. 20 Gibt es ermäßigte Jobtickets für Auszubildende? Ermäßigte MDV-Jobtickets für Auszubildende sind ebenfalls mit einem Rabatt ggü. der Abo- Monatskarte Azubi erhältlich. Ermäßigte MDV-Jobtickets sind jedoch nicht übertragbar und besitzen keine unentgeltliche Mitnahmeberechtigung für weitere Personen. 21 Welche Vergünstigungen bietet das Jobticket noch? Abo&Mehr-Bonusprogramm Mit dem Jobticket können Sie am Abo&Mehr-Bonusprogramm der Bahn teilnehmen. Hierbei können Sie bei den nachfolgend aufgeführten Partnern zusätzliche Rabatte nutzen und nochmals sparen: DEVK-Versicherung AVIS Autovermietung teilauto preiswertes Carsharing BahnShop 1435 Darüber hinaus können Jobticketnutzer am Gratis-Hörbuch-Download teilnehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: 22 Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MDV Weitere Details entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV). Seite 6 / 6

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