Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

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1 Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Alexandra Striebeck, Dresden,

2 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen 3. Besonderheit im VVO 4. Weitere Informationsmöglichkeiten 2

3 Allgemeines zum VVO Der Nahverkehrsraum Oberelbe Steckbrief VVO Mitglieder Dresden und 3 Landkreise Einwohner 1,2 Mio. Fläche 4874 km² ÖPNV/SPNV-Angebot: 320 Linien, 1/3 des SPNV in Sachsen Fahrplanleistung 63 Mio. km pro Jahr 204,7 Mio. Fahrgäste im Jahr

4 Allgemeines zum VVO Aufgaben des Verkehrsverbundes Oberelbe Der VVO hat die Aufgabe einen attraktiven und zukunftsweisenden ÖPNV abzustimmen. Dazu gehören: Gestaltung eines einheitlichen Tarifs, einheitlicher Tarifbestimmungen und einheitlicher Beförderungsbedingungen Koordination der Fahrpläne Entwicklung eines einheitlichen Fahrplanheftes (Verbundfahrplan) Entwicklung eines einheitlichen Vertriebs und Marketings Vornahme der Einnahmeaufteilung Aufgabenträger für SPNV Aktiver Erhalt der Schmalspurbahnen Erstellung des Nahverkehrsplanes 4

5 Allgemeines zum VVO DVB Dresdner Verkehrsbetriebe AG DB Regio Regio Südost, Verkehrsbetrieb Südostsachsen / Regio Nordost RVD Regionalverkehr Dresden GmbH SBS Städtebahn Sachsen GmbH RBO Regionalbus Oberlausitz GmbH VGM Verkehrsgesellschaft Meißen mbh OVPS Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz mbh VGH Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbh MBR Müller Busreisen GmbH RDD Reisedienst Dreßler GmbH Satra Satra Eberhardt GmbH SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbh 5

6 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen 3. Besonderheit im VVO 4. Weitere Informationsmöglichkeiten 6

7 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Gesetzliche Grundlage unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen erfolgt gem. den gesetzlichen Regelungen des 145 des SGB IX bei Unternehmen die öffentlichen Personenverkehr betreiben, wenn ein gültiger Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke vorhanden ist Regelung gilt unabhängig vom Wohnsitz des Ausweisinhabers Voraussetzung für Erhalt der Wertmarke Klärung mit Amt für Familie und Soziales Erwerb der Wertmarke gegen Zahlung einer Gebühr i. H. v. 72,00 pro Jahr (Ausnahmen gem. 145 SGB IX) der Betreffende darf nicht gleichzeitig die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen 7

8 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Begleitpersonen und Begleithunde neben der Mitnahme von schwerbehinderten Menschen erfolgt die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson und eines Begleithundes, wenn das Merkzeichen B vorhanden ist eines Begleithundes, wenn das Merkzeichen Bl vorhanden ist dabei ist zu beachten, dass das Merkzeichen Bl auch immer das Merkzeichen B einschließt in diesen Fällen ist bei dem Schwerbehinderten selber keine Wertmarke erforderlich Begleitpersonen bzw. Begleithund werden immer unentgeltlich befördert, wenn das Merkzeichen B oder Bl vorhanden ist. 8

9 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten gesetzliche Bestimmungen finden sich in den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe in Punkt 7.2 wieder zudem gibt es in den Beförderungsbedingungen Regelungen zur Hundemitnahme Regelungen zur Beförderung von Sachen ( 11) (3) Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen und Rollstuhlfahrer nicht zurückgewiesen werden, sofern es die Bauart des Fahrzeuges zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Die Entscheidung über Mitnahme liegt beim Betriebspersonal. Regelungen zur Beförderung von Tieren ( 12) (3) Behindertenbegleithunde gemäß SGB IX, sind zur Beförderung auch ohne Maulkorb stets zugelassen. 9

10 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Verbünde in Sachsen Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV) Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) Verkehrsverbund Vogtland (VVV) Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (VON) 10

11 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Inhaber Begleiter Hund 1 Hund 2 Ausweis ohne Wertmarke Ausweis Ausweis + B Ausweis + Bl + B Ausweis mit Wertmarke Ausweis Ausweis + B Ausweis + Bl + B Unentgeltliche Beförderung JA Unentgeltliche Beförderung NEIN 11

12 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Bisheriger Schwerbehindertenausweis Ausgabe kann noch bis erfolgen es erfolgt kein automatischer Tausch der bereits ausgestellten Ausweise, daher ist dieser bis zum Ablauf (ggf. unbefristet) weiterhin gültig Muster bisheriger Ausweis 12

13 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Neuer Schwerbehindertenausweis Ausgabe erfolgt seit Juni

14 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Neues Beiblatt mit Wertmarke Ausgabe erfolgt seit

15 Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Sofern die Voraussetzungen für den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises und der Wertmarke nicht erfüllt sind gibt es innerhalb des Verkehrsverbundes Oberelbe u. a. folgende Ticketangebote: 4er-Karten Tariftipp bei 4er-Karten für Preisstufen sind innerhalb der zeitlichen Gültigkeit auch Rückfahrten zulässig Tageskarten Tariftipp Personen ab 60 Jahre können Tageskarten zum ermäßigten Preis nutzen Monats-, 9-Uhr-Monats- oder Jahreskarten Tariftipp übertragbar, große Flexibilität für kleinen Preis, Fahrrad oder Hund inklusive 15

16 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen 3. Besonderheit im VVO 4. Weitere Informationsmöglichkeiten 16

17 Besonderheit im Verkehrsverbund Oberelbe Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln nach 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX können Schwerbehinderte im Nahund Fernverkehr orthopädische Hilfsmittel, dazu gehören gem. 3 OrthV u. a.: Stützapparate, Gehhilfen und Rollstühle, unentgeltlich mitnehmen das Fahrrad ist als orthopädisches Hilfsmittel eindeutig nicht aufgezählt, daher ist für die Fahrradmitnahme der reguläre Tarif zu zahlen (Fahrradtages- oder -monatskarte) davon abweichend gibt es für die Verkehrsunternehmen im VVO die Festlegung, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei Nutzung des Schwerbehindertenausweises auch ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden darf 17

18 Besonderheit im Verkehrsverbund Oberelbe Fahrradmitnahme auf Antrag ein Fahrrad kann im Ausnahmefall als orthopädisches Hilfsmittel unentgeltlich mitgenommen werden dazu ist stellvertretend für die Verkehrsunternehmen beim Verkehrsverbund Oberelbe Leipziger Straße Dresden ein formloser Antrag zu stellen folgende Unterlagen sind dazu einzureichen: Kopie des Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke Attest eines Orthopäden über die Notwendigkeit des Fahrrades als orthopädisches Hilfsmittel im Original 18

19 Besonderheit im Verkehrsverbund Oberelbe 19

20 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen 3. Besonderheit im VVO 4. Informationen und Hilfestellungen 20

21 Informationen und Hilfestellungen Begleitdienst der Dresdner Verkehrsbetriebe Unterstützung auf den Wegen vom bzw. zum Verkehrsmittel der DVB (7.30 ca. 21 Uhr) mit zeitlich und örtlich gültigen Fahrausweis nutzbar Anmeldung unter / (Mo - Fr 8 bis 16 Uhr) Auszug Liniennetzplan DVB AG mit Darstellung barrierefreier Haltestellen 21

22 Informationen und Hilfestellungen auch die Verkehrsunternehmen außerhalb Dresdens bieten mobilitätseingeschränkten Fahrgästen die Möglichkeit ihre Fahrt barrierefrei zu gestaltet dazu ist es zum Teil notwendig den Fahrtwunsch anzumelden auf der Internetseite des VVO unter finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Verkehrsunternehmen sowie weiterführende Informationen Ausschnitt Internetpräsentation des VVO 22

23 Informationen und Hilfestellungen Für Fragen rund um diese Thema stehen zudem die Mitarbeiter der VVO-Mobilitätszentrale Leipziger Straße 120, Dresden Telefon: 0351/ gern zur Verfügung. VVO-Mobilitätszentrale 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dresden,

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