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1 AMTSBLATT für das Amt Märkische Schweiz Märkische Schweiz Jahrgang Buckow (Märkische Schweiz), Oktober März Ausgabe Augabe 10/ /2016 Woche Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen I. Amtlicher Teil Beschlüsse der 10.Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Waldsieversdorf vom Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Waldsieversdorf des Jahresabschlusses und der Entlastung des Amtsdirektors für das Jahr 2014 Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung der Zweitwohnsteuersatzung der Gemeinde Waldsieversdorf vom Seite 2 Beschlüsse der 19. Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Garzau- Garzin vom Seite 4 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Garzau-Garzin über die öffentliche Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit am Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garzau, an der Bahnstrecke Berlin-Küstrin Höhe Bahnübergang Garzauer Weg der Gemeinde Garzau-Garzin Seite 4 II. Nichtamtlicher Teil Termine und Informationen der Amtsverwaltung Seite 6 Informationen und Bekanntmachungen aus den Gemeinden Seite 6 Allgemeine Informationen Seite 9 Werbung Seite 11 I. Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Amtsausschusses, der Stadtverordnetenversammlung und der Gemeindevertretungen / öffentliche Bekanntmachungen des Amtes, der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) und der Gemeinden / sonstige Bekanntmachungen Gemeinde Waldsieversdorf Beschlüsse der 10. Gemeindevertretersitzung vom Beschluss: Die Gemeindevertretung Waldsieversdorf erteilt dem Amtsdirektor entsprechend der im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ausgesprochenen Empfehlung für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung. Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss: Die Gemeindevertretung Waldsieversdorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Produkt/Konto in Höhe von ,36. Die Deckung erfolgt aus den Produkten/Konten in Höhe von 2.844, in Höhe von 9.118,04 und in Höhe von ,98 Beratungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n) Hr. Pflanz, 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss: Die Gemeindevertretung Waldsieversdorf beschließt die vorliegende Zweitwohnungssteuersatzung mit Wirkung zum Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Zweitwohnungssteuersatzung vom außer Kraft. Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) in nichtöffentlicher Sitzung: Beschluss: Eine Vertragsangelegenheit. Beschluss: Eine Steuerangelegenheit. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Waldsieversdorf Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Waldsieversdorf und der Entlastung des Amtsdirektors Gemäß 82 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden der Beschluss Nr vom über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Gemeinde Waldsieversdorf sowie der Beschluss Nr vom über die Entlastung des Amtsdirektors öffentlich bekannt gemacht:

2 24. März 2016 Beschluss Nr Die Gemeindevertretung Waldsieversdorf nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung Waldsieversdorf beschließt den geprüften und vom Amtsdirektor festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Gemeinde Waldsieversdorf mit seinen Anlagen. Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag von ,64 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Gesamteinzahlungen und Gesamtauszahlungen von ,97 aus. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um ,50 auf ,44 vermindert. Beschluss Nr Die Gemeindevertretung Waldsieversdorf erteilt dem Amtsdirektor entsprechend der im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ausgesprochenen Empfehlung für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung. Jeder kann Einsicht in den Jahresabschluss und in die Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme erfolgt während der allgemeinen Sprechzeiten dienstags donnerstags von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 von 09:00 bis 12:00 oder nach Vereinbarung im Amt Märkische Schweiz, SG Finanzverwaltung, Zimmer 28, Telefonnummer Buckow (Märkische Schweiz), Böttche Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Waldsieversdorf wird im, Jahrgang 21, Ausgabe 04/2016 vom öffentlich bekannt gemacht. Buckow (Märkische Schweiz), Böttche - Siegel - Amtsdirektor Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Waldsieversdorf (Zweitwohnungssteuersatzung) Gemäß der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl.I, [Nr. 32], sowie der 1, 2 und 3 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom (GVBl.I, [Nr. 32] hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsieversdorf in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Die Gemeinde Waldsieversdorf erhebt eine Zweitwohnungssteuer. 2 Steuerpflichtiger und Steuergegenstand (1) Steuerpflichtiger ist, wer im Gebiet der Gemeinde Waldsieversdorf eine Zweitwohnung innehat. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dem die Verfügungsbefugnis über die Wohnung als Eigentümer, Mieter oder sonstigem Dauernutzungsberechtigten zusteht. Wohnungsinhaber ist auch derjenige, dem eine Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung überlassen worden ist. (2) Eine Zweitwohnung ist jede für Wohnzwecke geeignete Räumlichkeit, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes oder des persönlichen Lebensbedarfes von Familienangehörigen innehat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft als Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu einem anderen Zweck nutzt. (3) Wohnungen im Sinne dieser Satzung ist die Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt oder genutzt werden können, die eine Wohnfläche von mindestens 23 m² sowie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom- oder vergleichbare Energieversorgung haben, sowie über Fenster verfügen. (4) Zweitwohnungen sind auch Wohnungen, die auf Erholungs- bzw. Pachtgrundstücken errichtet worden sind. (5) Nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegen a) Wohnungen, die von Trägern der Wohlfahrtspflege bzw. von öffentlichen Trägern der Sozialhilfe aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, b) Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen, c) Zweitwohnungen, die nachweislich überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung gehalten werden. Eine überwiegende Haltung zur Einkommenserzielung liegt vor, wenn die Zweitwohnung unter solchen objektiven Gesamtumständen innegehabt wird, die erkennen lassen, dass eine Eigennutzung der Zweitwohnung durch den Inhaber oder dessen Angehörige nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr vorgesehen ist. d) Zweitwohnungen die aus beruflichen Gründen von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetztes, dessen eheliche oder lebenspartnerschaftliche Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, gehalten werden. (6) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. 3 Bemessungsgrundlage (1) Die Steuerschuld wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. (2) Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für ein Kalenderjahr zu entrichten hat. Die Nettokaltmiete ist der Mietzins ohne Berücksichtigung der entstehenden Betriebskosten. (3) Für Wohnungen, die eigengenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch, unter Wert oder unentgeltlich überlassen werden, gilt als jährlicher

3 24. März 2016 Mietaufwand die übliche Miete. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Nettokaltmiete ermittelt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. (4) Ist die übliche Miete für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung nicht zu ermitteln, wird die übliche Miete gem. 12 KAG i. V. m. 162 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2178) auf andere sachgerechte Art geschätzt. 4 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 10 % des nach 3 ermittelten Mietaufwandes. 5 Entstehung und Fälligkeit der Steuerpflicht (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerpflicht für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar eines jeden Jahres. Wird eine Wohnung erst nach dem 1. Januar in Besitz genommen, so entsteht die Steuerpflicht am ersten Tag des auf die Inbesitznahme folgenden Monats. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt. (4) Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am , , und fällig. Nachzahlungen werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Steuer fällig. (5) In den Fällen des Abs. 3 ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten. 6 Festsetzung der Steuer Die Zweitwohnungssteuer wird durch das Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, Buckow (Märkische Schweiz) durch Bescheid festgesetzt. In diesem Bescheid kann gemäß 12 b, Abs. 2, KAG bestimmt werden, dass die Festsetzung auch für künftige Besteuerungszeiträume gilt, solange sich der Steuermaßstab und der Steuersatz nicht ändern. Der Bescheid ist von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn die Abgabepflicht entfällt, sich die Berechnungsgrundlage oder die Höhe des Abgabebetrages ändert. 7 Anzeigepflicht (1) Wer bei Inkrafttreten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat, hat dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Satzung dem Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1 in Buckow (Märkische Schweiz) anzuzeigen. (2) Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies dem Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, Buckow (Märkische Schweiz) innerhalb eines Monats nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen. 8 Mitteilungspflichten (1) Die in 2 Abs. 1 und 5 genannten Personen sind verpflichtet, dem Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, Buckow (Märkische Schweiz) für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht den amtlichen Vordruck Erklärungsbogen zur Zweitwohnung ausgefüllt zu übergeben. Der Vordruck wird durch das Amt zur Verfügung gestellt. (2) Die in 2 Abs. 1 und 5 genannten Personen sind zur Mitteilung der im Erklärungsbogen zur Zweitwohnung verlangten Angaben über Wohnfläche und der Ausstattung der der Zweitwohnungssteuer unterliegenden Wohnung nach Aufforderung durch das Amt Märkische Schweiz verpflichtet. (3) Veränderungen zum Steuergegenstand und zum jährlichen Mietaufwand sind unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Eintritt der Veränderung schriftlich oder zur Niederschrift mitzuteilen. (4) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Verpflichtung kann das Amt Märkische Schweiz jeden zur Abgabe des Erklärungsbogens zur Zweitwohnung auffordern, der in der Gemeinde Waldsieversdorf eine oder weitere Wohnung(en) im Sinne des 2 Abs. 2 neben seiner Hauptwohnung innehat. 9 Mitwirkungspflicht des Grundstück- oder Wohnungseigentümers Hat der Erklärungspflichtige ( 8) seine Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnung trotz Erinnerung nicht erfüllt oder ist nicht zu ermitteln, hat jeder Eigentümer, Verpächter oder Vermieter des Grundstückes, auf dem sich die der Steuer unterliegenden Zweitwohnung befindet auf Verlangen des Amtes Märkische Schweiz Auskunft zu erteilen, ob der Erklärungspflichtige oder eine sonstige Person in der Wohnung wohnt oder gewohnt hat, wann er ein- oder ausgezogen ist und welche Nettokaltmiete zu entrichten ist. 10 Billigkeitsmaßnahmen Für Billigkeitsmaßnahmen gelten die Bestimmungen der Abgabenordnung in Verbindung mit 12 KAG. 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen 7 die Inbesitznahme, die Aufgabe oder das Innehaben einer Zweitwohnung nicht oder nicht fristgemäß anzeigt; b) entgegen 8 Abs. 1 die Erklärung zur Zweitwohnung nicht abgibt und Angaben zu Veränderungen zum Steuergegenstand und zum jährlichen Mietaufwand nicht oder nicht fristgemäß mitteilt; c) entgegen 8 Abs. 2 in der Erklärung zur Zweitwohnung falsche Angaben macht; d) entgegen 8 Abs. 3 der Aufforderung zur Abgabe der in 8 Abs. 1 und 2 genannten Angaben nicht nachkommt. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können nach 15 Abs. 3 KAG mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 12 In Kraft treten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Waldsieversdorf (Zweitwohnungssteuersatzung) vom außer Kraft. Buckow (Märkische Schweiz), Böttche Amtsdirektor

4 24. März 2016 Gemeinde Garzau-Garzin Beschlüsse der 19.Gemeindevertretersitzung vom Beschluss: Die Gemeindevertretung Garzau-Garzin beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen im Produktkonto Zuführung zu Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren in Höhe von ,00 mit Minderausgaben aus dem Produktkonto zu decken. Beratungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschlusses vom , Vorlage 32/2015 wie folgt zu ergänzen: (2) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garzau, an der Bahnstrecke Berlin-Küstrin Höhe Bahnübergang Garzauer Weg. a. Planungsziele (Ergänzung): Die in Straßenbaulast der Gemeinde Garzau-Garzin befindliche Wegeverbindung zwischen OT Garzau, Gemeinde Garzau-Garzin (Alte Heerstraße) und OT Werder, Gemeinde Rehfelde (Garzauer Weg) Weg 1 / Garzauer Weg soll zur Sicherung der Erschließung des Plangebiets als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Da sich die Flächen nicht vollständig in der Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers befinden, die Überplanung aber für die Umsetzung der Planung erforderlich ist, werden diese Flächen gemäß 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen und entsprechend gesondert gekennzeichnet. Diese Flächen sind nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Folgende Flurstücke (bzw. Flurstücksteile) sind voraussichtlich vom beabsichtigten Geltungsbereich betroffen (Ergänzung; siehe Planausschnitt): Gemarkung Flur Flurstück Garzau Garzau Garzau Garzau Garzau Garzau Beratungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garzau-Garzin billigt den als Anlage beigefügten Vorentwurf (Planwerk und Begründung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 - Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garzau, an der Bahnstrecke Berlin-Küstrin - Höhe Bahnübergang Garzauer Weg (Stand: Januar 2016) zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß 3 Abs. 1; 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: 1 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garzau-Garzin billigt den als Anlage beigefügten Vorentwurf (Planwerk und Begründung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 - Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garzau, an der Bahnstrecke Berlin-Küstrin - Höhe Bahnübergang Garzauer Weg (Stand: Februar 2016) zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß 3 Abs. 1; 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) in nichtöffentlicher Sitzung: Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garzau-Garzin beschließt über eine Grundstücksangelegenheit Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Garzau-Garzin BEKANNTMACHUNG der öffentlichen Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit am Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garzau, an der Bahnstrecke Berlin-Küstrin Höhe Bahnübergang Garzauer Weg der Gemeinde Garzau-Garzin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garzau-Garzin hat in ihrer öffentlichen Sitzung am die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garzau, an der Bahnstrecke Berlin-Küstrin Höhe Bahnübergang Garzauer Weg beschlossen (Beschluss-Nr ). Auf einer Fläche von ca ha, südöstlich des Ortsteils Garzau, südlich der Splittersiedlung Anitz nordöstlich des Ortsteils Werder der Gemeinde Rehfelde, nord- bzw. südlich entlang der Bahnstrecke Berlin-Küstrin, ca. beginnend in Höhe des Bahnübergangs Garzauer Weg (Ortsteil Werder der Gemeinde Rehfelde) bis ca. Beginn des Landschaftsschutzgebietes und Naturparks Märkische Schweiz bzw. der Waldsaumkante, katastermäßige Lagebezeichnung das Werdersche Feld Gemarkung Garzau, Flur 1 und 2, diverse Flurstücke (siehe folgender Tabelle), sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie geschaffen und konzentriert werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage gemäß 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Mit der Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garzau der Gemeinde Garzau-Garzin soll zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom und der Reduzierung des CO²-Ausstoßes beigetragen werden. In Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg bzw. der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien, stellt das Vorhaben eine geeignete Maßnahme dar, dieses Ziel auf kommunaler (gemeindlicher) Ebene zu unterstützen. Der beabsichtigte Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte unmaßstäblich verdeutlicht. Folgende Flurstücke (bzw. Flurstücksteile; teilweise = tlw.) sind voraussichtlich vom beabsichtigten Geltungsbereich betroffen:

5 24. März 2016 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garzau-Garzin billigte in ihrer öffentlichen Sitzung am die Vorentwurfsunterlagen (Planzeichnung und Begründung, Stand: Februar 2016) und beschloss die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Montag, um 17:30 in der Alten Brennerei Garzau, Am Gutshof 12a, Garzau-Garzin OT Garzau. In der Informationsveranstaltung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Interessierte, auch Kinder und Jugendliche, können Fragen stellen sowie Hinweise und/oder Anregungen einbringen. Die genannten Vorentwurfsunterlagen (Planzeichnung und Begründung) sind auf der Internetseite des Amtes Märkische Schweiz unter Gemeinden / Garzau-Garzin / Aktuelles über folgenden Link veröffentlicht: amt-maerkische-schweiz.de/cms/front_content.php?idcat=106 Böttche Amtsdirektor Karte (unmaßstäblich) Ende der amtlichen Bekanntmachungen

6 24. März 2016 II. Nichtamtlicher Teil Informationen der Amtsverwaltung Vollstreckung des Amtes Märkische Schweiz seit September 2013 mit neuer Kostenordnung - Säumige Zahler müssen sich auf erhöhte Gebühren einstellen Die Amtskasse des Amtes Märkische Schweiz als Vollstreckungsbehörde möchte hiermit über das neue Vollstreckungsrecht und damit einhergehend über eine veränderte Kostenordnung informieren. Ziel des Gesetzgebers mit dem neuen Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden. Nach 5 der Brandenburgischen Kostenordnung werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss. Die Mahngebühr beträgt grundsätzlich 5,- Euro. Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500,- Euro Hauptforderungen) bzw. 21,- Euro (Hauptforderungen von über 500,- Euro bis 1.000,- Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an. Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31,- Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500,- Euro) bzw. 42,- Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500,- bis einschließlich 1000,- Euro) fällig, höchstens aber 100,- Euro. Zu beachten ist ferner, dass die Vollstreckungsbehörde privatrechtliche Forderungen (z.b. Mietschulden) vollstrecken kann, wenn diese aus dem kommunalen Aufgabenbereich resultieren. Durch die nun mögliche Zusammenfassung dieser privatrechtlichen Forderungen mit weiteren gegebenenfalls bestehenden öffentlich-rechtlichen Forderungen kann hier die Einbringung von Geldern optimiert werden. Wichtig: Sollte eine Zahlung nach einer Mahnung erfolgen, so sind Mahngebühren und Säumniszuschläge unbedingt mit zu entrichten. Eines separaten Bescheides und einer weiteren Mahnung bedarf es zur Durchsetzung dieser Nebenforderungen nicht. Siebenmorgen Fachbereichsleiter Dem Fundbüro des Amtes Märkische Schweiz wurde folgende Fundsache angezeigt: lfd. Nr. Fundsache Fundort Fundzeit 1. Mountainbike 28 Rehfelde, E. Thälmann Marke Mc Kenzie Str zw. Kreisel und Strausberger Straße. Der Eigentümer der Fundsache wird gebeten sich im Fundbüro des Amtes Märkisches Schweiz in Rehfelde, Elsholzstraße 4, Zimmer 11 oder unter der Telefonnummer: zu melden. Sitzungstermine im April Änderungen nach Redaktionsschluss möglich. Bauausschuss der Gemeinde Waldsieversdorf Gemeindevertretersitzung Garzau-Garzin (Garzin) Sozialausschuss der Gemeinde Waldsieversdorf Umwelt-/Finanzausschuss der Gemeinde Waldsieversdorf Finanzausschuss der Gemeinde Rehfelde Stadtverordnetenversammlung Buckow (Märkische Schweiz) Hauptausschuss der Gemeinde Rehfelde Kurortausschuss der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Ortsentwicklungsausschuss der Gemeinde Rehfelde Bauausschuss der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Bildungsausschuss der Gemeinde Rehfelde Gemeindevertretersitzung Waldsieversdorf Sozialausschuss der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Hauptausschuss der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Hinweis Das nächste erscheint am Beiträge können bis zum im Amt Märkische Schweiz, Fachbereich I, Zentrale Dienste eingereicht werden. Textdateien (maximal 35 Zeilen und 3 Bilder) bitte ausschließlich als Worddatei senden. PDF Dateien können leider nicht bearbeitet werden. Informationen aus den Gemeinden Buckow (Märkische Schweiz) Wir feiern 70 Jahre Kindergarten Unsere Kinder-Einrichtung wird in diesem Jahr bereits 70 Jahre alt. In unserer Festwoche vom 18. bis 23.April 2016 wird daher ein Höhepunkt den nächsten jagen. Sie alle sind herzlich eingeladen mit uns zusammen am Samstag, den 23.April 2016, unser Hoffest zu feiern! Los geht es mit unserem Festumzug. Wir treffen uns um am Markt (Brunnen) und gehen gemeinsam zur Kita. Hier feiern wir von unser 70-jähriges Bestehen mit Animationsprogramm, Hüpfburg, Sportmobil, Kinderschminken, spaßigen Spielen, Kneipp-Anwendungen und kulinarischen Köstlichkeiten. Wir empfehlen Ihnen desweiteren unsere Ausstellung 70 Jahre Kindergarten in der Heimatstube des Kneipp- und Heimatvereins. Die Vernissage findet am um 14 statt. Die Ausstellung kann bis September, samstags und sonntags von , besucht werden. Wir freuen uns auf Sie! Ihr Kneipp-Kita-Team Oberbarnim Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ihlow lädt alle Eigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Ihlow zur diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung am um in das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Ihlow ein. Tagesordnung: 4 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 4 Tätigkeitsbericht 4 Kassenbericht 4 Kassenprüfungsbericht 4 Diskussion 4 Beschlussfassung 4 Sonstiges 4 Schlusswort Für Speisen und Getränke im Anschluss sorgt die Jagdpächtergemeinschaft. Jagdgenossenschaft Ihlow Der Vorstand

7 24. März 2016 Einladung Jagdgenossenschaft Ernsthof Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Grunow-Ernsthof lädt alle Eigentümer bejagbarer land- und forstwirtschaftlicher Flächen der Gemarkung Grunow- Ernsthof zur Jagdgenossenschaftsversammlung am in das Siedlervereinshaus Ernsthof Beginn: ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Ergänzung und Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht des Jagdvorstehers zu den Aktivitäten des Vorstandes, 4. Bericht der Kassenprüfung 5. Vorlage des Haushaltsplanes 6. Wahl des Vorstandes 7. Diskussion und Beschlüsse 8. Verschiedenes Essen und Getränke frei Der Jagdvorstand Bock Rehfelde Das Bürgermeisterwort Laut Kalender war Frühlingsanfang und ich schreibe diese Zeilen nicht wissend oder ahnend wie das Wetter sein wird, wenn das Amtsblatt in ihrem Briefkasten steckt. Nachgeholter Winter oder schönes Osterwetter - Schnee, Hagel, Regen oder Sonnenschein alles ist möglich. Unabhängig davon begehen wir das Osterfest mit alten Traditionen und Gewohnheiten - jeder privat etwas anders und gemeinsam im Zwergengarten von Hundts und beim Osterfeuer im Dorf. Erweisen wir dem Osterhasen die Ehre und überlegen uns, wie wir unseren Kindern, den anderen Familienmitgliedern oder auch den Nachbarn und Bekannten eine Freude bereiten können. Ein guter Freund schrieb mir vor kurzem: Es wäre doch gut, jeden Tag vor dem Einschlafen zu überlegen, womit man jemandem am nächsten Tag eine Freude machen könnte und womit man sich damit am nächsten Tag auch selbst eine Freude bereitet. Das ist sicher eine Frage der eigenen Denkweise. Ist man überzeugt, dass das zum eigenen Charakter und zur Vorstellung von Leben passt, macht man es. Wenn man dann merkt, dass die Ergebnisse dieses Handelns positiv auf den Empfänger sich auswirken er hat sich gefreut lässt man sich so schnell nicht von dieser Denkweise abbringen. Es tut einem auch gut und kostet ja auch oft kein Geld! Diese Lebensphilosophie finde ich gut, sie passt auch heute noch und eigentlich zu jedem Menschen, der in Gesellschaft leben möchte. Freude kann durch Kleinigkeiten bereitet werden und mögen diese noch so winzig sein. Wie wäre es damit: Einen Bekannten anrufen, den man schon Jahre nicht getroffen hat oder einen Senior zum runden Geburtstag besuchen und ihm gratulieren oder dem Nachbarn vom Einkauf etwas mitbringen oder im Verein eine Aufgabe übernehmen oder seiner Frau wieder einmal eine Blume schenken oder des Künstlers Bild in der Ausstellung bewundern oder die Bekannten zu Kaffee und Kuchen einladen oder mit dem Kumpel ein Bier trinken oder und noch vieles mehr ist möglich. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Start in den Monat April und versuchen Sie doch einmal ab morgen, jemandem eine Freude zu machen. Es kann sein, die Freude kehrt zu Ihnen zurück! Freude bereiten ist nicht schwierig. Das entspräche auch einer Feststellung von Friedrich Nietzsche, der schrieb: Das beste Mittel, jeden Tag gut zu beginnen, ist: beim Erwachen daran zu denken, ob man nicht wenigstens einem Menschen an diesem Tage eine Freude machen könne. Reiner Donath Rehfelder Frühjahrsputz 2016 Traditionell rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, unsere Gemeinde durch Sauberkeit in allen Bereichen noch attraktiver, schöner und lebenswerter zu machen. Der Putz findet am Samstag, 09. April 2016, von bis statt. Treffpunkte sind die bekannten Objekte und unser Förderprojekt Grünes Bürgerzentrum Mittagessen aus der Küche der KITA gibt es wieder ab in den Ortsteilen und in der Schulspeisung. Das benötigte Material besorgen die Objektverantwortlichen. Über die Gemeindearbeiter wird der Abtransport des Mülls sichergestellt. Der Bürgermeister Neues aus Zinndorf Der Zinndorfer Bürgerverein e. V. traf in seiner Jahresversammlung im März eine sehr gute Einschätzung zum Jahr Hervorgehoben wurde die kommunale Tätigkeit von aktuell 38 Mitgliedern in der Gemeinde und dem Ortsbeirat Zinndorf, die Aktivitäten zu Fragen der Ordnung und Sauberkeit, der Unterstützung der Tätigkeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie zahlreicher Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Weihnachtsfeier mit den Senioren. Besonderes Augenmerk wurde dem 17. Zinndorfer Oktoberfest gewidmet und allen aktiven Mitgliedern des Vereins sowie den Kameraden der Feuerwehr nochmals ein herzlicher Dank ausgesprochen. Der Bericht des Vorsitzenden, der Kassenbericht und der Bericht der Kassenprüfer wurden bestätigt und damit der Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 entlastet sowie eine gute Finanztätigkeit bestätigt. Dann wurde der Blick auf 2016 gerichtet, wo der 80. Jahrestag des Lanz- Bulldog. Baujahr 1936 im Mittelpunkt stehen wird. Dazu gibt es eine große Geburtstagsfeier zum 18. Oktoberfest vom bis Deshalb der Aufruf an alle Begeisterten für alte und neue Technik: Meldet euch zur großen Technikparade mit einem Fahrzeug, oder auch zu Fuß, mit anschließender Präsentation der Technik am 01.Oktober an. Natürlich wird es ein buntes Programm für Jung und Alt geben. Unsere Freunde aus Zwierzyn nehmen wieder mit dem Jugendblasorchester teil. Gleichfalls wird für das leibliche Wohl gesorgt und der Rummel mit Markt ist auch wieder da. Am Wettbewerb um die schönste Gestaltung (Puppe) im Vorgarten kann sich jeder beteiligen und als Dekoration soll ein größerer Traktor aus Stroh gebaut werden. Der Vorstand Einladung.... Sicherheit kennt keine Kompromisse, wenn es um den Schutz von Menschen, Sachwerten und Gebäuden geht... Zu diesem Thema lädt die BürgerGemeinschaft Rehfelde e.v. alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Infoveranstaltung ein. Wir haben den Geschäftsführer, Herr Herold und den Technischen Leiter, Herr Goltz der Fa. HEROLD (Sicherheits- & Kommunikationsanlagen GmbH) als Gesprächspartner gewinnen können.

8 24. März 2016 Darüber hinaus wird sich ein Vertreter der Initiative Bürger für Bürger vorstellen. Zeit/Ort: am 06. April 2016 um in der Gaststätte Zur alten Linde eine Aktion der BGR 8 umfangreiche gastronomische Versorgung u.a. auch mit deftiger Erbsensuppe aus der Feldküche Die Veranstaltung wird gegen beendet sein. Für die Durchführung des Rehfelder Sport- und Volksfestes bitten wir auch in diesem Jahr um die Unterstützung durch Sponsoren in Form von Sach und Geldspenden für unsere Tombola. Ansprechpartner hierfür ist Frau Inga Kleinschmidt (Tel dienstl.). Wir wünschen allen Rehfeldern und unseren Gästen viel Spaß und Freude beim Fest. Vorstand SG Grün-Weiss Rehfelde e.v. Rehfelder Sport- und Volksfest am und Die Gemeinde Rehfelde lädt gemeinsam mit der Sportgemeinschaft Grün- Weiss Rehfelde auch in 2016 zum traditionellen Sport- und Volksfest ein. Auch in diesem Jahr ist ein umfangreiches Programm für Jung und Alt auf dem Sportplatz Rehfelde vorgesehen. Am geht`s ab auf dem Sportplatz Rehfelde los. Höhepunkte an diesem Tag sind: 8 Fußball Meisterschaftspiel Landesliga Männer ab SG Grün-Weiss Rehfelde - SG Aufbau Eisenhüttenstadt 8 Rummelattraktionen, Bungee-Jumping, Ponyreiten, Hüpfburg 8 Auftritt Fanfarenzug Strausberg ab Freiluft Disko und Tanz von bis Großes Lagerfeuer ab umfangreiche gastronomische Versorgung Am beginnen wir um 9.30 auf dem Sportplatz Rehfelde und haben folgende Höhepunkte anzubieten: 8 Fußball-Turnier Männer ab (Kleinfeld 1: 5 Anmeldungen an Herrn Weinmar Tel.: Startgebühr je Mannschaft 15,- ) 8 Volleyball-Turnier ab (gemischte Mannschaften) Anmeldungen an Herrn Henschke Tel.: Startgebühr je Mannschaft 15,- ) 8 Schießen um den Rehfelder Schützenkönig/In ab Wettkampf um die besten Rehfelder Volkssportkegler/In ab Rummelattraktionen, Hüpfburg, Kletterwand und Bungee- Jumping 8 Traditionelle Tombola mit vielen attraktiven Preisen an Aufstieg der Sporttauben ca als Friedenszeichen am Tag der Arbeit 8 Ausstellung und Vorführung Flugmodelsport 8 Vorführungen Sektionen Mädchen-Tanz, Line-Dance, Aerobic ab Staffelwettbewerb um den Wanderpokals des Bürgermeisters ab Informationsstände der Gemeinde, von Rehfelder Vereinen, Parteien und Gewerbetreibenden (Anmeldung bei Herrn Kopprasch - Tel ) Einladung Jagdgenossenschaft Rehfelde Zur Genossenschaftsversammlung der Mitglieder am um in der Gaststätte Märkischer Hof" Rehfelde-Dorf Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung der Versammlung 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jagdjahr 2015/ Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Beschluss des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2016/ Beschluss zur Auszahlung des Reinertrages für das Geschäftsjahr 2015/2016 (Grundlage gültiger Eigentumsnachweis) 7. Wahl eines neuen Jagdvorstandes 8. Diskussion und Anträge der Mitglieder 9. Sonstiges Rehfelde, den Jagdgenossenschaft Rehfelde Der Vorstand Singen und Wandern auf dem Liederweg Rehfelde-Werder-Zinndorf Eine fröhliche Wanderung am 24. April 2016 führt um 10:00 vom Bahnhof Rehfelde über Werder nach Zinndorf. Es geht an zahlreichen Liedsteinen mit einem Lied auf den Lippen vorbei. In Zinndorf ist eine Rast mit einem kleinen Imbiss geplant. Die Wanderung kann danach fortgesetzt werden: über die Zinndorfer Feldflur auf der großen Liederwegrunde - ca. 12 km oder am Storchennest vorbei auf der kleinen Runde - ca. 7 km Endpunkt ist wieder der Rehfelder Bahnhof. Eigene Verpflegung kann natürlich auch dabei sein. Macht mit - Stimmt ein! Anmeldung ist erwünscht per an liederweg@ gemeinderehfelde.de Arbeitskreis Rehfelder Tourismus

9 24. März Radtour der Freundschaft Rehfelde - Zwierzyn Mai 2016 Auch in diesem Jahr startet wieder am unsere traditionelle Radtour nach Zwierzyn. Uns erwartet ein kurzweiliges Wochenende mit der herzlichen polnischen Gastfreundlichkeit. Gemeinsam mit den Bewohnern der Partnergemeinde werden wir am Samstag die nähere Umgebung von Zwierzyn mit dem Fahrrad erkunden und beim anschließenden gemütlichen Beisammensein alte und neue Freundschaften schließen und pflegen. Die Unterbringung erfolgt im Hotel (mit Kostenbeteiligung) in Strzelce Krajenskien (Friedeberg). Treff : Gemeindezentrum Rehfelde, Elzholzstraße Abfahrt mit dem Zug nach Kostrzyn, weiter mit dem Rad nach Gorki-Zwierzyn Streckenlänge Rückfahrt am ca. 90 km nach dem Frühstück werden wir mit der Bahn bis an die Grenze fahren Von hieraus geht es entweder mit dem Rad ca. 70 km, oder mit dem Zug zurück nach Rehfelde. Die Tour wird wie immer von einem Fahrzeug für unser Gepäck begleitet. Unkostenbeitrag 20,00 (Fahrkarten für die Zugfahrt sind nicht enthalten) Verbindliche Anmeldungen bitte bis zum an : Karsten Gerlach Frank Nowotka Telefon oder Mobil Mail an schoenerboden@web.de fnowotka@web.de Ihr Karsten Gerlach Leiter der AG Gemeindepartnerschaft Gottesdienstübersicht: Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Buckow (Märkische Schweiz) Müncheberg So Gottesdienst im Seminar, Neue Promenade 34, Buckow Do Bibelgespräch im Gemeindehaus, Tempelberger Weg 9, Müncheberg So Gottesdienst im Gemeindehaus, Tempelberger Weg 9, Müncheberg Di Seniorenkreis im Gemeindehaus, Tempelberger Weg 9, Müncheberg Do Bibelgespräch im Seminar, Neue Promenade 34, Buckow So Gottesdienst im Seminar, Neue Promenade 34, Buckow Do Bibelgespräch im Gemeindehaus, Tempelberger Weg 9, Müncheberg So Gottesdienst im Gemeindehaus, Tempelberger Weg 9, Müncheberg Do Bibelgespräch im Seminar, Neue Promenade 34, Buckow Allgemeine Informationen Einladung zur öffentlichen Kuratoriumssitzung Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner des Naturparks Märkische Schweiz, das Kuratorium des Naturparks möchte sich vorstellen und gemeinsam mit Ihnen aktuelle Themen in unserem Naturpark diskutieren. Ich möchte Sie im Namen der Kuratoren herzlich zur ersten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 28. April 2016 einladen. Die Sitzung findet ab 18:30 im Gasthof Märkische Schweiz, Hauptstr. 73, Buckow statt. Folgende Themen werden dafür vorbereitet: - Vorstellung des Kuratoriums - bestehend aus Vertretern der Kommunen, Landkreisverwaltung, Verbänden, Ministerien usw. - sowie seiner Aufgaben und Anliegen: der Vorsitzende Herr Dr. Klaus Müller und weitere Kuratoren stellen sich gern Ihren Fragen. - Vorstellung des Jahresberichts 2015 und der Jahresplanung 2016 durch die Naturpark-Leiterin Frau Sabine Pohl, Zeit für Diskussionen ist anschließend vorgesehen. - Vorstellung der Naturschutzplanungen zur Sicherung der europäischen Schutzgebiete. Die nach der Flora- Fauna- Habitat Richtlinie der EU geschützten Gebiete bedürfen einer speziellen Sicherung und Managementplanung. Hierzu referiert Christoph Molkenbur vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Zeit für Fragen und Diskussion. - Im Anschluss gibt es die Möglichkeit weitere Anliegen vorzubringen. Wir - die Kuratoren und die Naturparkverwaltung - freuen uns über Ihr Erscheinen und hoffen auf Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Region. Rückfragen und ggf. Anmeldung unter Tel: / oder 47, doris.raemke@lfu.brandenburg.de. Mit freundlichem Gruß Sabine Pohl (Teamleiterin Naturpark Märkische Schweiz) Einladung Samstag, 16. April 2016, VERGANGENHEIT HEUTE Gedenkveranstaltung aus Anlass des 71. Jahrestages der Schlacht um die Seelower Höhen Was verbindet uns, die wir hier leben und arbeiten, mit dem historischen Ereignis der Kämpfe um die Seelower Höhen im April 1945? Spielt dieses Kriegsende eine Rolle in unserer Gegenwart? Wie gehen wir heute damit um und wie vermitteln wir jungen Menschen, was damals geschah? Die Veranstaltung beginnt mit einem Einführungsvortrag des Landrats Gernot Schmidt. In der folgenden Podiumsdiskussion stellen sich neben dem Landrat die Chefredakteurin der Lokalredaktion der Märkischen Oderzeitung Seelow Doris Steinkraus und Robert Parr, Kreisjugendpfarrer und Leiter des CVJM Oderbruch e. V., diesen Fragen. Rainer Nawrath aus Gusow führt durch das Gespräch. Musikalisch begleitet die Veranstaltung Heike Matzer.

10 März 2016 Anschließend finden Kranzniederlegungen an den sowjetischen Kriegsgräbern und an den deutschen Kriegsgräbern statt. Anmeldung wird bis zum 8. April 2016 erbeten. Gedenkstätte/Museum Seelower Höhen, Tel.: Mitteilung des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch zur Gewässerschau 2016 Gewässer- und Deichverband Oderbruch S C H A U O R D N U N G zur Durchführung der Gewässerschau für die Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen im Verbandsgebiet des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) für das Jahr (1) Gemäß 6 der Satzung des GEDO finden die Gewässerschauen des GEDO für das Jahr 2016 in der Zeit vom 11. April bis 20. Mai 2016 statt. (2) Die Gewässerschauen finden in den jeweiligen Schaubezirken statt, die der Gebietsgröße der Wahlbezirke des Verbandes entsprechen. (3) Die zu bildenden Schaukommissionen besichtigen Gewässer und wasserwirtschaftliche Anlagen, die sich gesetzlich oder vertraglich in der Unterhaltungspflicht des Verbandes befinden. (4) Die Gewässerschauen werden für die Schaubezirke durch einen vom Gewässer- und Deichverband Oderbruch zu benennenden Leiter der Schaukommission geleitet. (5) Der Leiter der Schau ist für die terminliche Koordinierung und Durchführung verantwortlich. 2 (1) Die Städte und Gemeinden entscheiden eigenständig über die Benennung ihrer Beauftragten. (2) Es ist ausdrücklich erwünscht, das interessierte Bürger aus den jeweiligen Schaubezirken von der Möglichkeit der Teilnahme an den Gewässerschauen Gebrauch machen. (3) Die Termine sind in den betreffenden Gemeinden in ortsüblicher Art und Weise durch die Bürgermeister (Ortszeitung, Amtsblatt) bekanntzugeben. 3 (1) Aufgabe der Schaukommission und der an der Gewässerschau teilnehmenden Bürger ist es, u.a. die Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen des Verbandsgebietes unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte zu beurteilen: Zustand der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen unter Berücksichtigung der hydraulischen und bautechnischen Anforderungen, Stand der Abarbeitung von Auflagen und Festlegungen aus den vorangegangenen Gewässerschauen, notwendige zusätzliche Pflege- und Instandsetzungsarbeiten außerhalb der im Unterhaltungsplan des Vorjahres enthaltenen Leistungstermine, Klärung von Ursachen sowie Verantwortlichkeiten bei unzulässigen Verunreinigungen von Gewässern. (2) Über den Verlauf und das Ergebnis der Gewässerschauen in den jeweiligen Schaubezirken ist ein Auswertungs- und Festlegungsprotokoll zu fertigen. (3) Das Landesamt für Umwelt sowie die unteren Naturschutzbehörden und die unteren Wasserbehörden der betreffenden Landkreise werden über den terminlichen Ablauf informiert. Jörg Schromm Verbandsvorsteher GEDO SCHAUBEZIRK I LEBUS II GOLZOW Martin Porath Geschäftsführer GEDO STÄDTE/GEMEINDEN Stadt und Gemeinden Lebus, Zeschorf, Podelzig, Reitwein, Treplin, Briesen, Jacobsdorf mit den Verbandsflächen Termin/Treffpunkt 11. April 2016, Haupteingang Amt Lebus Gemeinden Golzow, Alt Tucheband, Bleyen- 15. April 2016, Genschmar, Küstriner Vorland, Zechin mit den Eingang Amt Golzow Verbandsflächen. III SEELOW Stadt Seelow mit der Verbandsfläche. 20. April 2016, Eingang Stadtverwaltung IV SEELOW-LAND Vierlinden mit OT Friedersdorf, Lindendorf mit OT Dolgelin, Libbenichen, Sachsendorf, Fichtenhöhe mit OT Carzig, Niederjesar Vierlinden mit OT Worin, Diedersdorf, Marxdorf, Alt Rosenthal, Görls-dorf, Neuentempel Lietzen, Falkenhagen, Lindendorf mit OT Neu Mahlisch, Fichtenhöhe mit OT Alt Mahlisch 25. April 2016, An der Kirche Friedersdorf 26. April 2016, Parkplatz "Zur Ulme" in Diedersdorf V LETSCHIN Gemeinde Letschin mit der Verbandsfläche. 28. April 2016, Eingang Gemeindeverwaltung Letschin VI NEUHARDENBERG Gemeinden Neuhardenberg, Gusow-Platkow, Märkische Höhe, Stadt Müncheberg, Oberbarnim und Steinhöfel mit den Verbandsflächen. 02. Mai 2016, Eingang Amt Neuhardenberg VII WRIEZEN Stadt Wriezen mit der Verbandsfläche. 04. Mai 2016, Stadtverw. Wriezen VIII BARNIM- ODERBRUCH IX NEULEWIN X BAD FREIENWALDE XI BRITZ/CHORIN/ODERBERG/ FALKENBERG Gemeinden Bliesdorf, Neutrebbin, Reichenow- Möglin, Prötzel mit den Verbandsflächen. Gemeinden Neulewin und Oderaue mit den Verbandsflächen. Stadt Bad Freienwalde (Oder) mit der Verbandsfläche. Städte und Gemeinden Oderberg, Liepe, Hohenfinow, Niederfinow, Falkenberg, Höhenland und Eberswalde mit den Verbandsflächen. 09. Mai 2016, Eingang Amtsverwaltung Barnim-Oderbruch 11. Mai 2016, Gemeindehaus Neulewin 18. Mai 2016, Rathaus Bad Freienwalde, An der Rathaustreppe 20. Mai 2016, Rathaus Stadt Oderberg Frankfurt (O) unter der Leitung der Stadt Frankfurt (O) 18. April 2016 Leiter der Gewässerschau ist Herr Martin Porath, in Vertretung in den jeweiligen Schaubezirken Herr Mirko Siedschlag. Waldbauernschule Brandenburg Die Waldbauernschule Brandenburg bietet im Zeitraum vom 19./ bis zum 22./ erneut Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an. Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von bis und am Sonnabend von 8.30 bis statt.

11 24. März Die Schulungen werden brandenburgweit an über 20 Schulungsorten durchgeführt. Die aktuellen Themen der Frühjahrsschulung 2016 sind: Landeswaldinventur: Ergebnisse, Schlussfolgerungen Satzungen von Fortwirtschaftlichen Zusammenschlüssen rechtliche Fragen Brennholz: klimafreundliche und effizient nutzen (inkl. Aktuelle Infos Sägeschein) Vorstellung der neuen Förderrichtlinie EXKURSION: Waldumbau und JB-Pflege Anzeigen Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter www. waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten, der Teilnehmerbeitrag beträgt 35. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter / oder waldbauern@t-online.de. Schulungstermine Nord-Ost: Region (Referent) Veranstaltungs-Ort Termin Anschrift Märkische Gaststätte / Waldsieversdorf Schweiz Däbersee Dahmsdorfer Str. 59 (Hagemann) Eberswalde Waldsolarheim / Eberswalde (Nowak) Eberswalde (FWE) Brunnenstraße 25 Zehdenick Elisabethmühle / Zehdenick (Hagemann) (Stadtwerke Schleusenstraße 22 Zehdenick) Beeskow Gaststätte / Ragow-Merz (Hagemann) Märkischer Dorfstraße 14 Dorfkrug Thomas Meyer Kameruner Weg 24a, Paulinenaue Mobil: , Fax: , Tel: Geburtstage im Monat April Wir gratulieren herzlich allen Geburtstagskindern ab dem 70. Lebensjahr Suche Freizeit-Grundstück, Pacht oder Kauf, für mich und meine Bienen. nelewulff@web.de Tel Fliesenleger Tobias Schrell Trockenbau Trockenputz Wandverkleidung Berliner Strasse Buckow Tel.: (033433) Fax: (033433) Funk: 0175/ tobias.schrell@t-online.de Fliesen Platten Mosaik Naturstein Buckow (Märkische Schweiz) Meyer, Hans-Joachim zum 85. Snelinski, Marianne zum 75. Oberbarnim, OT Bollersdorf Frese,Walli zum 75. Oberbarnim, OT Grunow Wolff, Evelyne zum 70. Oberbarnim, OT Ihlow Essow, Günter zum 85. Rehfelde Albrecht, Johanna zum 80. Bartelt, Ingrid zum 75. Bartelt, Renate zum 75. Haß, Edith zum 80. Henschke, Anneliese zum 75. Jahnke, Annemarie zum 80. Link, Ernst zum 75. Rademacher, Elisabeth zum 80. Reich, Peter zum 71. Schulz, Erwin zum 75. Wruck, Gerhard zum 75. Rehfelde, OT Werder Berg, Franz zum 85. Rehfelde, OT Zinndorf Berg, Hildegard zum 75. Waldsieversdorf Freudenberg, Manfred zum 75. Kracht, Irene zum 90. B a u p l a n u n g s b ü r o Dipl.- Ing. Gerhard Schulz Bauplanung Denkmalpflege Bauüberwachung Eberwalder Str. 84A Tel / Müncheberg Fax: / Funk 0171 / Verformungsgerechte Bestandsaufnahmen - Baudenkmalpflege - Sanierungsplanung - Behindertengerechtes Bauen - Bauten der Landwirtschaft - Bauten der Wissenschaft u. Forschung - Kommunale Einrichtungen - Kostenberechnungen, Haushaltsunterlagen - Holzschutztechnische Untersuchungen bauplanung-muencheberg@gmx.de

12 März 2016 April 2016 Veranstaltungen Herausgeber: Kultur- und Tourismusamt Märkische Schweiz Redaktionsschluss: Detaillierte Programme, laufende und ständige Ausstellungen, Kurse und Workshops finden Sie auch unter Änderungen vorbehalten! Veranstaltungen :00 Liebenhof, Sinneswandel, Liebenhof 12 "Damit ich nicht vergeß Ihnen zu erzähln" - Hausschuh-Konzerte in Sinneswandel Der Schauspieler und Schriftsteller Thomas Bruhn spricht und liest laut und deutlich Anekdoten und Witze von Kisch, Polgar, Friedell, Speber & Co. - hauptsächlich aus einer Zeit, da diese noch unbehelligt die Kaffeehäuser Wiens, Prags und später Berlins besitzen konnten. 13 p.p., Anmeldung erwünscht, Tel und die Hausschuhe nicht vergessen! "Gitarre und Gesang - Volkslieder und eigener Gesang" Das Gesangsduo Wera und Bernd Genske präsentieren ein buntes Programm aus Volksliedern, Gospels und eigene Liedern. Tel :00-17:00 Ihlow, Kunsthalle Udo Hagedorn, Ihlower Ring 1 Saisoneröffnung in der Kunsthalle Hagedorn Malerei, Grafiken sowie Konzeptarbeiten von Udo Hagedorn und Gastkünstlern. Tel :30 Zinndorf, Feuerwehrgebäude Zinndorfer Seniorenrunde :00 Rehfelde, Bürgersaal, Elsholzstraße 4 Seniorentreff Rehfelde Spielen bei Kaffee und Kuchen, Tel :00 Rehfelde, Bürgersaal, Elsholzstraße 4 Seniorentreff Rehfelde Spielen bei Kaffee und Kuchen, Tel bis :00-18:00 Buckow, Hotel "Bergschlösschen", Königstr. 24 Kräutergrüne Kneipp-Zeit Eine Entdeckungsreise ins Reich der Wild- und Heilkräuter. Lernen Sie unter anderem etwas über Pflanzenwirkung, stellen Sie kleine Pflanzenkostbarkeiten her, Bewegen & Entspannen Sie sich in freier Natur. Lernen Sie mit Leichtigkeit die Ideen Sebastian Kneipps kennen. Anmeldung erforderlich, 180 p.p. inkl. Materialien, Essen, Tel :00 Rehfelde, Entreégalerie, Elsholzstraße 4 "Am Wasser" - Vernissage Malerei von Andrea Resky aus Müncheberg, Musikalisch wird die Ausstellungseröffnung von Carsten Paschwitz umrahmt. Tel ab 9:00 Rehfelde Frühjahrsputz in Rehfelde Die Gemeinde Rehfelde ruft wieder zum Frühjahrsputz in allen Ortsteilen und Wohngebieten auf. Tel Buckow, Anlegesteg am Schermützelsee, Wriezener Straße Krimi Nacht auf der "Seeperle" Präsentiert wird Ihnen ein Klassiker englischer Kriminalliteratur gelesen von Creimhild B. Der Zuhörer wird in eine Welt der menschlichen Abgründe entführt - wenn mitten auf dem See die Motoren ausgestellt werden, lernt auch der hartgesottenste Zuhörer das Gruseln...10 p.p., Anmeldung erwünscht, Tel :00 Buckow, Kultur- und Tourismusamt Märk. Schweiz, Sebastian-Kneipp-Weg 1 Kneipp- und Kräuterspaziergang Wanderung mit der Buckower Kräuterfee Claudia Berner, 8 p.p. Anmeldung erwünscht, Tel :00 Klosterdorf, ÖkoLeA Bildungswerk, Hohensteiner Weg 3 Info-Tag in der ÖkoLeA Führung durch die ÖkoLeA mit Informationen zu laufenden Projekten und der Lebensgemeinschaft ÖkoLeA. Anmeldung erwünscht, Tel :00 Buckow, Schweizer Haus, Lindenstr. 33 Eröffnung der Wandersaison im Naturpark Märkische Schweiz "Auf der Oberbarnimer Feldsteinroute zum Künstlerdorf Ihlow" - geführte Wanderung im Stobbertal, vorbei an den Tornowseen über die Pritzhagener Berge und die Wachtelberge nach Buckow ca. 20 km, Abkürzungen möglich, Tel

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