Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung was ist das? Am wurde über die Niedermeyer GmbH ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung was ist das? Am wurde über die Niedermeyer GmbH ein Sanierungsverfahren eröffnet."

Transkript

1 Insolvenzdaten Niedermeyer GmbH (Ediktedatei: ) Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung HG Wien, Geschäftszahl 2 S 35/13d Eröffnung: Anmeldungsfrist: Berichts- und Prüfungstagsatzung: Insolvenzverwalter: Dr. Georg Freimüller 1080, Alser Str. 21 Tel: ; kanzlei@jus.at Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung was ist das? Am wurde über die Niedermeyer GmbH ein Sanierungsverfahren eröffnet. Der Sanierungsantrag enthält einen Sanierungsplan. Das Unternehmen bietet für die Forderungen, die bei Eröffnung offen sind, zumindest eine Quote von 20% an. Ziel dieses Verfahrens ist die Sanierung durch Abschluss eines Sanierungsplanes. Im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wird ein Insolvenzverwalter (Masseverwalter) bestellt. Der Insolvenzverwalter prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die bisherige Geschäftsführung, das Ausmaß der Gefährdung von Arbeitsplätzen. Bis spätestens zur Berichtstagsatzung muss der Verwalter prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann und ob der Sanierungsplan erfüllt werden kann. Nur mehr der Insolvenzverwalter kann jetzt rechtswirksam für das Unternehmen handeln. Der Insolvenzverwalter übernimmt auch alle Arbeitgeberaufgaben. Forderungsanmeldung Bis zum (Anmeldefrist) müssen alle Insolvenzforderungen beim HG Wien angemeldet werden. Insolvenzforderungen sind alle Forderungen, die bis zum entstanden sind. Auch Beendigungsansprüche sind meist Insolvenzforderungen (dazu genaueres weiter unten). Insolvenzforderungen sind sogenannte Quotenforderungen: die Gläubiger erhalten nach Abschluss des Verfahrens und Verteilung der Masse eine Quote (betreffend Arbeitnehmerforderungen: siehe weiter unten Insolvenzentgelt ) Masseforderungen (Forderungen, die ab entstehen) müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Hinweis: Nach Insolvenzeröffnung darf das Unternehmen Insolvenzforderungen nicht mehr zahlen diese Forderungen müssen bei Gericht angemeldet werden. Zahlungen, die Sie nach Insolvenzeröffnung vom Arbeitgeber erhalten, können nur Masseforderungen betreffen. Die angemeldeten Forderungen werden vom Verwalter in der Prüfungstagsatzung bei Gericht geprüft. Bestätigt der Verwalter die Forderungen, spricht man von einem Anerkenntnis, ansonsten von einer Bestreitung.

2 Schließung Kann die Fortführung nicht finanziert werden bzw würde die Fortführung die vorhandene Masse weiter verringern, muss der Verwalter die Schließung des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens beantragen. Der Beschluss mit dem das Gericht die Schließung bewilligt, wird in der Ediktedatei bekannt gemacht. Achtung: Schließung ist nicht einfach ein faktisches Zusperren, sondern der gerichtliche Beschluss. Die Schließung beendet nicht das Arbeitsverhältnis durch die Schließung werden aber besondere insolvenzrechtliche Beendigungsmöglichkeiten ausgelöst. Sobald der Schließungsbeschluss vorliegt, erhalten Sie von uns weitere Informationen. Sanierungsverfahren und Arbeitsverhältnis Nur mehr der Insolvenzverwalter kann für das Unternehmen rechtswirksam handeln. So übernimmt er auch die Funktionen des Arbeitgebers. Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn der Verwalter zustimmt; Beendigungserklärungen sind nur wirksam, wenn Sie vom Verwalter kommen bzw an diesen gerichtet sind. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber trotz Insolvenzeröffnung- mit allen Rechten und Pflichten aufrecht. Die Eröffnung beendet das Arbeitsverhältnis nicht! Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz Trotz Insolvenz können Arbeitsverhältnisse arbeitsrechtlich (also wie auch außerhalb der Insolvenz) beendet werden. Sollten Sie das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich beenden wollen, informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrem Vertreter, damit Sie keine Ansprüche verlieren. Wie auch sonst müssen Sie bei Selbstkündigung Termine und Fristen beachten. Wenn Sie sich pflichtwidrig verhalten (zb ohne Dienstverhinderungsgrund nicht zur Arbeit erscheinen) können Sie auch entlassen werden. Eine einvernehmliche Auflösung werden Sie mit dem Verwalter nur dann vereinbaren können, wenn keine Beendigungsansprüche (insbes. Abfertigung alt, offener Urlaub) ausgelöst werden. Vom Arbeitgeber / Verwalter ausgesprochene Kündigungen müssen vorher gemäß 45a AMFG beim AMS angezeigt werden. Hinweis: Auch wenn für alle Arbeitnehmer die Kündigung nach 45a AMFG beim AMS angezeigt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Arbeitnehmer gekündigt werden. Im Insolvenz- bzw Sanierungsverfahren gibt es, abhängig vom Schicksal des Unternehmens, besondere insolvenzrechtliche Beendigungsmöglichkeiten: Bei Fortführung Soweit keine Schließung vorliegt, wird jedenfalls bis zur Berichtstagsatzung (Niedermeyer: ) fortgeführt. Wird in der Berichtstagsatzung die Fortführung beschlossen, können Arbeitsverhältnisse (in einzuschränkenden Bereichen ) innerhalb 1 Monat nach der Berichtstagsatzung vom Verwalter durch Kündigung gem 25 IO beendet werden. Nur bereits vom Verwalter gekündigte Arbeitnehmer haben auch das besondere Austrittsrecht nach 25 IO.

3 Bei Schließung bzw Teilschließung In der Berichtstagsatzung oder auch schon vorher, kann es zu Schließungen oder Teilschließungen kommen. Arbeitsverhältnisse können innerhalb 1 Monat ab Bekanntmachung des Schließungsbeschlusses beendet werden: a) durch Kündigung durch den Verwalter gem 25 IO b) durch berechtigten Austritt des Arbeitnehmers gem 25 IO Werden Teilbereiche/Filialen geschlossen, betrifft dieses besondere Beendigungsrecht nur die Arbeitnehmer des geschlossenen Bereichs. Die Schließung allein beendet nicht Ihr Arbeitsverhältnis! Sobald der Schließungsbeschluss vorliegt, erhalten Sie von uns weitere Informationen. Besonderheiten der Beendigung nach 25 IO Der Austritt nach 25 IO ist ein berechtigter Austritt unter Wahrung aller arbeitsrechtlichen Ansprüche. Für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist bis zum Termin besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung/Schadenersatz. Eine Kündigung gem 25 IO durch den Masseverwalter erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Für die Zeit der Kündigungsfrist bleibt das Arbeitsverhältnis aufrecht. Für den Zeitraum bis zum Kündigungstermin gebührt ein Schadenersatz. Gegenüberstellung: Austritt 25 IO Verwalterkündigung 25 IO Arbeitspflicht Nein; Arbeitsverhältnis endet mit Austritt Ja; das Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist Neues Arbeitsverhältnis; Ab dem Tag nach Austritt möglich Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist Kündigungsentschädigung Für die Kündigungsfrist vom Austritt bis zum Termin Ab Ende der Kündigungsfrist bis zum Termin Urlaubsersatzleistung Bis Ende Kündigungsfrist unter Beachtung Termin entsteht Zeiten für Bis Ende Kündigungsfrist unter Beachtung Termin Abfertigung alt entstehen AMS Meldung; Arbeitslosengeld Ab dem Tag nach Austritt möglich Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist ASVG Versicherungszeiten Bis Ende Kündigungsfrist unter Beachtung Termin + Zeit der Urlaubsersatzleistung Hinweis: Für die ersten 3 Monate der Kündigungsentschädigung wird ein Einkommen aus einem anderen Dienstverhältnis nicht angerechnet die Kündigungsentschädigung wird also nicht gekürzt.

4 Arbeitslosengeld Nach Ende des Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich sofort zur Wahrung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld und allfälliger Schulungsmaßnahmen bei Ihrem AMS melden. Sie erhalten auch während des Zeitraumes der Kündigungsentschädigung und der Urlaubsersatzleistung Arbeitslosengeld. Dieses aber als Vorschuss auf das Insolvenzentgelt für diese Ansprüche. Die IEF-Service GmbH zieht den Vorschuss beim Bescheid automatisch ab. Formal beginnt der Arbeitslosengeldbezug erst im Anschluss. Kontakte AMS: Für Wiener Arbeitnehmer auch: Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds: Der WAFF bietet auch die Teilnahme an Stiftungen an: (Kürzel Niedermeyer ) Insolvenz-Entgelt Seit 1977 gilt das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Auswirkungen der Insolvenz für Arbeitnehmer zu lindern. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern sind ArbeitnehmerInnen nicht auf die Quote im Insolvenzverfahren angewiesen. Die Ansprüche von Arbeitnehmern gegen den insolventen Arbeitgeber sind (im Rahmen des IESG) gesichert. Ein öffentlichrechtlicher Fonds (Insolvenz-Entgelt-Fonds, IEF) begleicht bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht bezahlte Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis. Anspruch auf Insolvenz-Entgelt haben alle ArbeitnehmerInnen (einschließlich der Lehrlinge), Freie DienstnehmerInnen sowie HeimarbeiterInnen sowie deren Hinterbliebene oder Erben. Die offenen Forderungen sind im Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht anzumelden. Zusätzlich müssen ArbeitnehmerInnen binnen 6 Monaten ab Eröffnung einen Antrag auf Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH einbringen. Für diesen Antrag gibt es einige formale und inhaltliche Vorschriften. Die IEF-Service GmbH führt ein Verwaltungsverfahren durch. Wenn die formalen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt die IEF-Service GmbH einen Bescheid. Das Insolvenzausfallgeld wird von der IEF-Service GmbH direkt auf Ihr Konto überwiesen. Insolvenzentgelt was ist gesichert? Laufende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis Entgelt (inklusive Überstunden), das in den letzten 6 Monaten vor Insolvenz fällig geworden ist Zeitguthaben, die bei Ende des Arbeitsverhältnisses nicht verbraucht sind, wenn das Guthaben innerhalb von 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung erworben wurde Altersteilzeitguthaben sind gesichert Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) die in den letzten 6 Monaten vor Insolvenz fällig geworden sind, sind gesichert Laufende Ansprüche aus der Zeit nach der Insolvenz muss grundsätzlich die Firma zahlen (Masseforderungen). Notfalls, wenn die Firma nicht bezahlt, sind auch diese

5 Forderungen gesichert. Nach der Insolvenz endet der Sicherungszeitraum mit der Berichtstagsatzung (Niedermeyer: ) Nach diesem Sicherungszeitraum erhalten Sie Insolvenz-Entgelt für laufende Ansprüche nur dann, wenn Sie nach der ersten Vorenthaltung von Entgelt den berechtigten Austritt erklären ( Austrittspflicht ). Treten Sie nicht aus, verlieren Sie den Anspruch auf Insolvenzentgelt für dieses laufende Entgelt und für die Zukunft. Wenn Sie also nicht den Austritt nach 25 KO erklären, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit Ihrer Vertretung auf, wenn erstmals Ansprüche nicht oder nicht vollständig gezahlt werden. Der Sicherungszeitraum endet jedenfalls mit der Aufhebung des Verfahrens. Beendigungsansprüche Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, gesetzliche Abfertigung Sind gesichert, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor Verfahrensaufhebung beendet wird. Insolvenzentgelt was ist nicht gesichert? Kein Insolvenz-Entgelt erhalten Sie für Verjährte oder verfallene Ansprüche freiwillige Abfertigung; Kündigungsentschädigungen, die über das kollektivvertragliche oder gesetzliche Ausmaß hinaus gehen Ansprüche aus einer Vereinbarung in den letzten 6 Monaten vor Eröffnung ( Zinsen nach Eröffnung Ansprüche, die über der Sicherungs-Höchstgrenze liegen Alle Ansprüche (außer Abfertigung) sind mit der doppelten Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung begrenzt (maximaler Bruttobetrag 2013: 8.880) Für die Abfertigung gilt eine niedrigere Höchstgrenze mit einer Einschleifregelung. Für die ungesicherten Ansprüche erhalten Sie die Quote, sofern die Forderungen vom Verwalter anerkannt sind und eine Verteilung an die Gläubiger stattfindet. Nettoberechnung in der Insolvenz Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die als Insolvenzentgelt ausbezahlt werden, werden anders abgerechnet, als Sie es aus der laufenden Lohnabrechnung gewohnt sind: Vom ermittelten Bruttobetrag werden die Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie eine vorläufige pauschale Lohnsteuer von 15 Prozent abgezogen. Unter Berücksichtigung von Steuerfreibeträgen ergibt sich eine effektive Steuer von 12%. Die gesetzliche Abfertigung wird mit dem begünstigten Lohnsteuersatz von 6 % besteuert. Die endgültige Lohnsteuer wird vom Finanzamt im Rahmen der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung im Jahr nach der Auszahlung des Insolvenz-Entgeltes festgesetzt, wobei es entweder zu Lohnsteuer-Nachforderungen oder zu Rückerstattungen durch das Finanzamt kommen kann. Beachten Sie, dass diese vorläufige Lohnsteuer in vielen Fällen unter dem Steuersatz der laufenden Lohnverrechnung liegt. Damit eine Steuernachzahlung sie nicht unvorbereitet trifft, legen sie sich nach Erhalt des Insolvenzentgelts einen

6 entsprechenden Betrag zur Seite. Niedermeyer - Ihre Forderungsaufstellung Das AK/ÖGB Insolvenzbüro (ISA) wird Ihnen Aufstellungen der für Sie geltend gemachten Forderungen übermitteln. Da die Nettoberechnung in der Insolvenz von der laufenden Nettoabrechnung abweicht, vergleichen Sie bitte nur die Bruttoansprüche in dieser Aufstellung mit den Bruttowerten der Firmen- Lohnabrechung. Wenn Ihrer Meinung nach in dieser Aufstellung Ansprüche fehlen oder unrichtig berechnet sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Auf der Aufstellung finden Sie auch immer Ihre Daten. Kontrollieren Sie bitte auch diese Daten und informieren Sie uns, wenn Korrekturen notwendig sind. Diese Forderungsaufstellung ist auch bei der Kontrolle der von der IEF-Service GmbH übermittelten Bescheide wichtig. Die Forderungsaufstellung zeigt die Forderungen, die wir für Sie berechnet haben. Die Lohnsteuer in der Insolvenz wird anders berechnet! Vergleichen Sie daher nur die Bruttoansprüche! Die Ansprüche sind monatlich aufgeschlüsselt. Die Monatssumme beinhaltet Entgelt, Überstunden, Zulagen und Aufwandsentschädigungen wie zb Diäten. Zu Ihrer Information sind die Aufwandsentschädigungen und die sonstigen Entgeltbestandteile wie zb Überstunden gesondert ausgewiesen. Überprüfen Sie die von uns übermittelte Forderungsaufstellung. Wenn Ihrer Meinung nach in dieser Aufstellung Ansprüche fehlen oder unrichtig berechnet sind, teilen Sie dies dem AK/ÖGB-Insolvenzbüro schriftlich mit. Die vorhandenen Nachweise (zb Lohnabrechnung, Urlaubskartei, Überstundenaufstellung) müssen Sie beilegen. Mit der Forderungsaufstellung übermitteln wir Ihnen auch einen Informationsfolder Erläuterungen zur Forderungsaufstellung, damit Sie die für Sie geltend gemachten Forderungen besser überprüfen können. Ihre Vertretung Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen Der ISA wurde 1997 als gemeinsamer Verein von ÖGB und Arbeiterkammern gegründet und ist seit 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband tätig. Mitglieder des ISA sind der ÖGB und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in jedem Bundesland. Die ISA-Büros sind den jeweiligen Arbeiterkammern eingerichtet und arbeiten mit den Fachgewerkschaften zusammen. Wenn der ISA die Vertretung von ArbeitnehmerInnen übernimmt, ermittelt er die Arbeitnehmerforderungen nach den Angaben der ArbeitnehmerInnen. Im Interesse einer effizienten und für Sie raschen Erledigung greifen wir vorrangig auf die Daten der Firmenlohnverrechnung zurück. Der ISA macht diese Forderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren und im Verfahren bei der IEF-Service GmbH geltend. Die Vertretung kann nur für Arbeitnehmer übernommen werden, die Mitglieder von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft sind. Die Vertretung ist kostenlos. Die Anmeldegebühr für das Gericht wird vom ISA vorgestreckt.

7 Wir können Sie nur vertreten, wenn Sie die Vollmacht und den Rechtsschutzantrag unterschreiben. Weiters ersuchen wir Sie - Das Formular Persönliches Daten zu kontrollieren und gegebenenfalls deutlich zu korrigieren. Informieren Sie uns immer sofort von einer Adressänderung oder einer Änderung ihrer Bankverbindung solange das Verfahren nicht beendet ist. - Den Fragebogen, der wichtiger Bestandteil des Antrages bei der IEF-Service GmbH ist, auszufüllen und zu unterschreiben. Diese notwendigen Unterlagen haben wir an Ihre Filialleiter übergeben, die die unterschriebenen Unterlagen auch wieder sammeln und an uns übermitteln. Kontakt AK Wien - AK/ÖGB Insolvenzbüro Insolvenzschutzverband/ISA 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße FAX 01/ Beratungstelefon Insolvenz (Mo-Do 8:00 14:00) 01/50165 Dw 342 Wir haben für Ihre Anfragen eine eigene adresse eingerichtet: niedermeyer@akwien.at Wir ersuchen Sie, allfällige Fragen vorrangig schriftlich oder per Mail zu übermitteln Wir bemühen uns, Ihre Anfragen so rasch als möglich zu beantworten. Wir können allerdings Verzögerungen nicht ausschließen, da wir uns vorrangig darum bemühen, Ihre Forderungen (so wie Sie in der Firmenlohnverrechnung vorliegen) geltend zu machen und ein Anerkenntnis durch den Verwalter zu erwirken, damit Ihre offenen Ansprüche so rasch als möglich bezahlt werden können. Der zuständige Bearbeiter: Herr Mag. Klaus Schmidtbauer Dw 2739 Aufgrund der großen Anzahl von betroffenen ArbeitnehmerInnen wird er selbstverständlich von anderen MitarbeiterInnen (Beratungstelefon Insolvenz) unterstützt. Die Firma Niedermeyer hat Filialen in allen Bundesländern. Alle ArbeitnehmerInnen werden vom ISA Wien vertreten. In den Informationsversammlungen in den Filialen werden Sie (auch) andere MitarbeiterInnen kennen lernen. Die Informationsveranstaltungen außerhalb Wiens werden von der jeweils örtlich zuständigen Arbeiterkammer und Gewerkschaft bzw ISA organisiert. Wir werden diese Informationen laufend ergänzen und aktualisieren

ERLÄUTERUNG ZUR FORDERUNGS- AUFSTELLUNG

ERLÄUTERUNG ZUR FORDERUNGS- AUFSTELLUNG ERLÄUTERUNG ZUR FORDERUNGS- AUFSTELLUNG DIESE INFORMATION HILFT IHNEN BEI DER ÜBERPRÜFUNG DER FÜR SIE GELTEND GEMACHTEN FORDERUNGEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN FORDERUNGSAUFSTELLUNG Die Forderungsaufstellung

Mehr

INSOLVENZVERFAHREN UND ARBEITSVERHÄLTNIS

INSOLVENZVERFAHREN UND ARBEITSVERHÄLTNIS INSOLVENZVERFAHREN UND ARBEITSVERHÄLTNIS EINE INFORMATION ZUR VORBEREITUNG UND ERGÄNZUNG IHRES BERATUNGSGESPRÄCHS GERECHTIGKEIT MUSS SEIN INSOLVENZVERFAHREN Wirkung der Eröffnung Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mehr

insolvenzverfahren und arbeitsverhältnis

insolvenzverfahren und arbeitsverhältnis insolvenzverfahren und arbeitsverhältnis EinE information zur VorbErEitung und Ergänzung ihres beratungsgesprächs GerechtiGkeit muss sein INSOLVENZVERFAHREN Wirkung der Eröffnung Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mehr

RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016

RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016 RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS Tipps und Infos Stand: August 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident AK HILFT BEI INSOLVENZ

Mehr

Insolvenzverfahren und Arbeitsverhältnis

Insolvenzverfahren und Arbeitsverhältnis Insolvenzverfahren und Arbeitsverhältnis GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Firmenpleiten stehen derzeit leider auf der Tagesordnung. Für Arbeitnehmer ist es in so einem Fall besonders wichtig, dass sie rasch zu

Mehr

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Betriebsübergang Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA! Was müssen Sie bei einem Betriebsübergang beachten? Wird die Firma verkauft, verpachtet u.s.w., hat

Mehr

DIE FIRMA WIRD VERKAUFT IHRE RECHTE BEI EINEM BETRIEBSÜBERGANG

DIE FIRMA WIRD VERKAUFT IHRE RECHTE BEI EINEM BETRIEBSÜBERGANG DIE FIRMA WIRD VERKAUFT IHRE RECHTE BEI EINEM BETRIEBSÜBERGANG Was müssen Sie bei einem Betriebsübergang beachten? Wird die Firma verkauft, verpachtet u.s.w., hat das auch Auswirkungen auf Sie als Arbeitnehmerin

Mehr

Lohnpfändung> Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution ARBEIT WIR SIND FÜR SIE DA!

Lohnpfändung> Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution ARBEIT WIR SIND FÜR SIE DA! Lohnpfändung> ARBEIT Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution WIR SIND FÜR SIE DA! DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene

Mehr

Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick

Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Betriebsübergang Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA! Was müssen Sie bei einem Betriebsübergang beachten? Wird die Firma verkauft, verpachtet u.s.w., hat

Mehr

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! SELBE FIRMA, NEUER CHEF. Die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. ooe.arbeiterkammer.

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! SELBE FIRMA, NEUER CHEF. Die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. ooe.arbeiterkammer. FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! SELBE FIRMA, NEUER CHEF Die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK KÄMPFT UM FAIRNESS: 77 MILLIONEN ERSTRITTEN

Mehr

arbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen ooe.arbeiterkammer.at Stand: September 2013

arbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen ooe.arbeiterkammer.at Stand: September 2013 arbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen Stand: September 2013 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Die AK steht den betroffenen zur Seite Wird eine Firma

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/2090-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 9. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf

Mehr

JAHRE AK-RECHTSSCHUTZ EINE BILANZ DER ARBEITERKAMMER KÄRNTEN

JAHRE AK-RECHTSSCHUTZ EINE BILANZ DER ARBEITERKAMMER KÄRNTEN 25 JAHRE AK-RECHTSSCHUTZ EINE BILANZ DER ARBEITERKAMMER KÄRNTEN AK VERHILFT ZU IHREM RECHT! Seit 25 Jahren haben alle Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im

Mehr

Frage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter?

Frage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter? II. Akteure Frage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter? A. Schuldner Insolvenzfähigkeit ( = Rechtsfähigkeit) o Natürliche Personen

Mehr

Nicht ohne die Arbeiterkammer: Insolvenz-Rechtsschutz sicherte 2017 fast 25 Millionen Euro

Nicht ohne die Arbeiterkammer: Insolvenz-Rechtsschutz sicherte 2017 fast 25 Millionen Euro Ihre Gesprächspartner/-in: Dr. Johann Kalliauer Mag. a Andrea Hilber Präsident der AK Oberösterreich Leiterin des AK-Insolvenz-Rechtsschutzes Nicht ohne die Arbeiterkammer: Insolvenz-Rechtsschutz sicherte

Mehr

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Gerechtigkeit muss sein

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Gerechtigkeit muss sein Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Gerechtigkeit muss sein DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den Ausgleichszulagenrichtsatz

Mehr

Arbeitspapiere und Abrechnung

Arbeitspapiere und Abrechnung Arbeitspapiere und Abrechnung GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSPAPIERE In diesem Falter finden Sie einen Überblick über Arbeitspapiere die Ihnen zustehen, wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/3807-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., geb. xx.xx.19xx, D-E., S-Gasse, vom 23. März 2009, vertreten durch G.L.,

Mehr

Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Insolvenzrechtsänderungsgesetz Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 1 I. Das neue Insolvenzverfahren: Primäres Ziel der Reform war es eine übersichtlichere Verfahrensstruktur zu schaffen. Durch das IRÄG 2010 (in Kraft seit 1. Juli 2010)

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 19 S 2/18v Insolvenz Dominko Markovic geb.: 07.07.1969 Innsbruck, 15.01.2018/IT Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Markovic kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

> ARBEIT. Abfertigung ALT. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Abfertigung ALT. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Abfertigung ALT Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach altem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis

Mehr

Feldkirch, /FK 13 S 51/17f, LG Feldkirch - Insolvenz Muhammet Dogmus geb.:

Feldkirch, /FK 13 S 51/17f, LG Feldkirch - Insolvenz Muhammet Dogmus geb.: Feldkirch, 13.12.2017/FK 13 S 51/17f, LG Feldkirch - Insolvenz Muhammet Dogmus geb.: 15.05.1983 Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Dogmus kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Mehr

FAQ zum Insolvenzverfahren der GENO Wohnbaugenossenschaft eg

FAQ zum Insolvenzverfahren der GENO Wohnbaugenossenschaft eg FAQ zum Insolvenzverfahren der GENO Wohnbaugenossenschaft eg 1. Wie ist der Stand des Verfahrens? 1.1 Insolvenzantrag Die GENO Wohnbaugenossenschaft eg hat am 24. Mai 2018 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 7 S 4/18z Insolvenz Alfred Miller geb.: 15.12.1948 Innsbruck, 16.01.2018/JS Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Miller kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

ABFER TIGUNG ALT DAS STEHT IHNEN ZU, WENN IHR ARBEITS VERHÄLTNIS VOR DEM BEGONNEN HAT

ABFER TIGUNG ALT DAS STEHT IHNEN ZU, WENN IHR ARBEITS VERHÄLTNIS VOR DEM BEGONNEN HAT ABFER TIGUNG ALT DAS STEHT IHNEN ZU, WENN IHR ARBEITS VERHÄLTNIS VOR DEM 1.1.2003 BEGONNEN HAT Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach altem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003

Mehr

DIENSTVERHÄLT- NISSE BEENDEN

DIENSTVERHÄLT- NISSE BEENDEN DIENSTVERHÄLT- NISSE BEENDEN INFORMATIONEN ZU KÜNDIGUNG & CO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Wie können Arbeitsverhältnisse enden? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden: von der

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 7 S 58/18s Insolvenz Martin Lublasser geb.: 15.08.1975 Innsbruck, 04.12.2018/JS Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Lublasser kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 17 S 40/17i Insolvenz Fill Metallbau Gesellschaft m.b.h. FN211739g LINZ, 02.10.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, die Fill Metallbau Gesellschaft m.b.h. kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 44 S 10/19y Insolvenz Snezana Vasic geb.: 01.02.1996 Salzburg, 26.03.2019/YS Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Vasic kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis... 15

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis... 15 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Allgemeines zum Insolvenzrecht: Grundlagen, Verfahrensarten, Schicksal des Schuldnerunternehmens und Rechtsdurchsetzung (Bettina Nunner-Krautgasser)... 21 1. Grundlagen...

Mehr

> ARBEIT. Abfertigung NEU. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Abfertigung NEU. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Abfertigung NEU Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach neuem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis

Mehr

(Eingangsvermerk) X Falls der im Antragsformular vorgesehene Platz nicht ausreicht, bitte ein Beiblatt verwenden!

(Eingangsvermerk) X Falls der im Antragsformular vorgesehene Platz nicht ausreicht, bitte ein Beiblatt verwenden! (Eingangsvermerk) A N T R AG AU F INSOLVENZ-ENTGELT Die unvollständige Ausfüllung des Antrages, die fehlende Angabe bzw. falsche Berechnung von Brutto-, Nettobeträgen, der Sozialversicherungsbeiträge,

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 28 S 34/18f Insolvenz BGM Metalltechnik GmbH FN393212d Wien, 27.03.2018/FA/MC Sehr geehrte Damen und Herren, die BGM Metalltechnik GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 28 S 101/17g Insolvenz Detlef Poller geb.: 30.11.1958 Wien, 18.08.2017/KR/KT Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Poller kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Handelsgericht

Mehr

V. Überblick über den Gang des Verfahrens

V. Überblick über den Gang des Verfahrens V. Überblick über den Gang des Verfahrens A. Konkursverfahren Eröffnungsphase Prüfphase Forderungsfeststellung Verwertung und Verteilung der Masseaktiven Schlussrechnungstagsatzung Aufhebung des Konkurses

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 3 S 89/18k Insolvenz H.G.A. - Gebäudereinigung GmbH FN429800i Wien, 11.06.2018/BA/DT Sehr geehrte Damen und Herren, die H.G.A. - Gebäudereinigung GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht

Mehr

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht. Insolvenzverfahren. Organe. Voraussetzungen für die Konkurseröffnung

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht. Insolvenzverfahren. Organe. Voraussetzungen für die Konkurseröffnung Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzverfahren Organe Gericht Masseverwalter Rechtsstellung Befugnisse Gläubigerausschuss Gläubigerversammlung bevorrechtete Gläubigerschutzverbände Voraussetzungen

Mehr

Innsbruck, /IT. 19 S 34/19a Insolvenz Markus Sevignani geb.: Sehr geehrte Damen und Herren,

Innsbruck, /IT. 19 S 34/19a Insolvenz Markus Sevignani geb.: Sehr geehrte Damen und Herren, 19 S 34/19a Insolvenz Markus Sevignani geb.: 08.04.1978 Innsbruck, 19.04.2019/IT Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Sevignani kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

Wien, /DT 38 S 27/17y Insolvenz Praxis Unternehmensberatung Managementsysteme und Wirtschaftstrainings GmbH FN108481g

Wien, /DT 38 S 27/17y Insolvenz Praxis Unternehmensberatung Managementsysteme und Wirtschaftstrainings GmbH FN108481g Wien, 03.03.2017/DT 38 S 27/17y Insolvenz FN108481g Sehr geehrte Damen und Herren, die kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein

Mehr

ARBEITSPAPIERE VON LOHNZETTEL BIS ARBEITSZEUGNIS: WELCHE UNTERLAGEN IHNEN ZUSTEHEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSPAPIERE VON LOHNZETTEL BIS ARBEITSZEUGNIS: WELCHE UNTERLAGEN IHNEN ZUSTEHEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSPAPIERE VON LOHNZETTEL BIS ARBEITSZEUGNIS: WELCHE UNTERLAGEN IHNEN ZUSTEHEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Welche Arbeitspapiere stehen Ihnen zu? In diesem Folder finden Sie einen Überblick über Arbeitspapiere,

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 19 S 69/17w Insolvenz Protect Pest Control e.u. FN 451033i Innsbruck, 14.09.2017/IT Sehr geehrte Damen und Herren, die Protect Pest Control e.u. kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 11 S 55/18a Insolvenz Milena Stankovic geb.: 07.12.1980 Wien, 07.06.2018/FA/MC Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Stankovic kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

Wien, /SD/MC 26 S 78/17y Insolvenz Schlossnagel Gas Wasser Heizung Solar Hausbetreuung GmbH FN429940s

Wien, /SD/MC 26 S 78/17y Insolvenz Schlossnagel Gas Wasser Heizung Solar Hausbetreuung GmbH FN429940s Wien, 21.12.2017/SD/MC 26 S 78/17y Insolvenz Schlossnagel Gas Wasser Heizung Solar Hausbetreuung GmbH FN429940s Sehr geehrte Damen und Herren, die Schlossnagel Gas Wasser Heizung Solar Hausbetreuung GmbH

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr. 4 S 97/17t Insolvenz MONTEX GmbH FN312142h Wien, 24.07.2017/BA/KT Sehr geehrte Damen und Herren, die MONTEX GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 38 S 138/17x Insolvenz Heinrich Fasching geb.: 29.11.1955 Wien, 24.11.2017/MC Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Fasching kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Handelsgericht

Mehr

ARBEITS VERHÄLTNISSE BEENDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU LÖSUNG IN DER PROBEZEIT, KÜNDIGUNG & CO

ARBEITS VERHÄLTNISSE BEENDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU LÖSUNG IN DER PROBEZEIT, KÜNDIGUNG & CO ARBEITS VERHÄLTNISSE BEENDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU LÖSUNG IN DER PROBEZEIT, KÜNDIGUNG & CO Wie können Arbeitsverhältnisse enden? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden:

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 41 S 87/17t Insolvenz Adam Scheidel geb.: 21.11.1991 Klagenfurt, 04.12.2017/JB Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Scheidel kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 11 S 124/18y Insolvenz Claudia Abdou-Selepa geb.: 14.06.1972 Wien, 22.11.2018/DT Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Abdou-Selepa kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 19 S 32/18f Insolvenz Ing. Stefan Wörgötter geb.: 26.09.1973 Innsbruck, 07.05.2018/IT Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Ing. Wörgötter kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Mehr

Mehr als 5 Millionen Euro für die Arbeitnehmer im Bezirk erkämpft: Die Bilanz 2017 der AK Ried

Mehr als 5 Millionen Euro für die Arbeitnehmer im Bezirk erkämpft: Die Bilanz 2017 der AK Ried Ihre Gesprächspartner: Franz Molterer, MAS Siegfried Wambacher Stv. Direktor der AK Oberösterreich AK-Bezirksstellenleiter Ried Mehr als 5 Millionen Euro für die Arbeitnehmer im Bezirk erkämpft: Die Bilanz

Mehr

LINZ, /GS 17 S 105/17s Insolvenz DANUBE PARTNERS HIGH & HEAVY GmbH FN347737d

LINZ, /GS 17 S 105/17s Insolvenz DANUBE PARTNERS HIGH & HEAVY GmbH FN347737d LINZ, 14.09.2017/GS 17 S 105/17s Insolvenz DANUBE PARTNERS HIGH & HEAVY GmbH FN347737d Sehr geehrte Damen und Herren, die DANUBE PARTNERS HIGH & HEAVY GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen

Mehr

Weißmantel & Vogelsang

Weißmantel & Vogelsang Insolvenz der Air Berlin: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen Wir werden Sie an dieser Stelle kontinuierlich über rechtliche Aspekte informieren, die sich aus der weiteren Entwicklung bei Air Berlin ergeben.

Mehr

VORZEITIGER AUSTRITT AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS

VORZEITIGER AUSTRITT AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS VORZEITIGER AUSTRITT VORZEITIGER AUSTRITT AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS 1 VORZEITIGER AUSTRITT AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS Stand: Jänner 2017 4 AK Infoservice VORZEITIGER AUSTRITT Nur mit berechtigtem Grund

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 11 S 43/18m Insolvenz SMILE TAXI ON KG FN461059d Wien, 27.04.2018/DT Sehr geehrte Damen und Herren, die SMILE TAXI ON KG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 10 S 44/18a Insolvenz Reiter Werbung GmbH FN262158b Wien, 14.06.2018/SD/MC Sehr geehrte Damen und Herren, die Reiter Werbung GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom

Mehr

ARBEITSPAPIERE. Wer sorgt für gerechtigkeit? frag uns. apps.arbeiterkammer.at. Wie kommen Sie zu einem Jahreslohnzettel?

ARBEITSPAPIERE. Wer sorgt für gerechtigkeit? frag uns. apps.arbeiterkammer.at. Wie kommen Sie zu einem Jahreslohnzettel? AK Infoservice Bruttobezüge (Entgelt- u. Aufwandsentschädigungen) Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung Sozialversicherungsbeiträge Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer Lohnsteuer Bemessungsgrundlage

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 22,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 22,--. 44 S 72/16m Insolvenz Andreas Wennyk Salzburg, 15.12.2016/YS Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Wennyk kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht Salzburg wurde

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 6 S 121/17m Insolvenz Jakub Kaim GmbH FN343231b Wien, 13.09.2017/MC Sehr geehrte Damen und Herren, die Jakub Kaim GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 18 S 36/17w Insolvenz Mehrl GmbH FN151800k Graz, 16.11.2017/MA Sehr geehrte Damen und Herren, die Mehrl GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 11 S 124/17x Insolvenz Mag. Andreas Franz Pölzelbauer geb.: 13.06.1972 Wien, 27.11.2017/KT Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Mag. Pölzelbauer kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 14 S 143/18x Insolvenz Lyubomir Tonev geb.: 05.03.1970 Wien, 05.12.2018/KT Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Tonev kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 20 S 125/17h Insolvenz Dipl. Ing. Csaba Istvan Bodnar geb.: 31.05.1960 LINZ, 14.11.2017/KH Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Dipl. Ing. Bodnar kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 8 ObS 4/17x Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr.

Mehr

> ARBEIT. Arbeitspapiere. Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Arbeitspapiere. Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Arbeitspapiere Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA! Welche Arbeitspapiere stehen Ihnen zu? In diesem Folder finden Sie einen Überblick

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 17 S 151/17f Insolvenz Leichtfried Frisuren Gesellschaft m.b.h. FN122256p LINZ, 14.12.2017/GS Sehr geehrte Damen und Herren, die Leichtfried Frisuren Gesellschaft m.b.h. kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen

Mehr

Wien, /TI/KT 14 S 149/18d Insolvenz FST FENSTER-SONNENSCHUTZ-TECHNIK LTD FN290765x

Wien, /TI/KT 14 S 149/18d Insolvenz FST FENSTER-SONNENSCHUTZ-TECHNIK LTD FN290765x Wien, 11.12.2018/TI/KT 14 S 149/18d Insolvenz FST FENSTER-SONNENSCHUTZ-TECHNIK LTD FN290765x Sehr geehrte Damen und Herren, die FST FENSTER-SONNENSCHUTZ-TECHNIK LTD kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen

Mehr

BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS?

BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? 1 Die Dauer der Bildungskarenz Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate, die Höchstdauer ein Jahr. Wird die Bildungskarenz in Teilen

Mehr

Leistungsbilanz 2016

Leistungsbilanz 2016 Leistungsbilanz 2016 vege Fotolia Pressegespräch am 30. März 2017 Ihre GesprächspartnerInnen: AK-Direktor Dr. Wolfgang Bartosch AK-Präsident Josef Pesserl AK. Gerechtigkeit muss sein. AK-Hotline T 05 7799-0

Mehr

Innsbruck, /JS 7 S 15/18t Insolvenz KVI Kunststoffvertrieb International GmbH FN307306x

Innsbruck, /JS 7 S 15/18t Insolvenz KVI Kunststoffvertrieb International GmbH FN307306x Innsbruck, 27.04.2018/JS 7 S 15/18t Insolvenz KVI Kunststoffvertrieb International GmbH FN307306x Sehr geehrte Damen und Herren, die KVI Kunststoffvertrieb International GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen

Mehr

> ARBEIT. Abfertigung NEU. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Abfertigung NEU. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Abfertigung NEU Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach neuem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 6 GZ. RV/3885-W/10 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Februar

Mehr

Dienstvertrag für Angestellte

Dienstvertrag für Angestellte Zwischen der Firma (im Folgenden Arbeitgeber genannt) Und Herrn/Frau (im Folgenden Arbeitnehmer genannt) wird nachstehender Dienstvertrag für Angestellte Abgeschlossen: Anzuwendender Kollektivvertrag:

Mehr

BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT

BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job Stand: Jänner 2019 ooe.arbeiterkammer.at Zeit und Geld für meine Bildung: Geht das? Was kann die Bildungskarenz? Die Bildungskarenz ist

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 25 S 83/17v Insolvenz Martin Josl, 15.01.1983 Graz, 23.11.2017/DI Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Josl kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht für Zivilrechtssachen

Mehr

Leistungsbilanz Ihre Gesprächspartner: Pressegespräch am 7. März AK. Gerechtigkeit muss sein. AK-Hotline T

Leistungsbilanz Ihre Gesprächspartner: Pressegespräch am 7. März AK. Gerechtigkeit muss sein. AK-Hotline T contrastwerkstatt - stock.adobe.com Leistungsbilanz 2018 Pressegespräch am 7. März 2019 Ihre Gesprächspartner: n AK-Präsident Josef Pesserl n AK-Direktor Wolfgang Bartosch AK. Gerechtigkeit muss sein.

Mehr

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution GERECHTIGKEIT MUSS SEIN DIe LohnexekutIon Durch die in der exekutionsordnungsnovelle (eo) vorgesehene jährliche Angleichung des existenzminimums

Mehr

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da > ARBEIT Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Wir sind für Sie da DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 28 S 116/17p Insolvenz Eventiv GmbH FN410203s Wien, 22.09.2017/TE/MC Sehr geehrte Damen und Herren, die Eventiv GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen

Mehr

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv. Kündigung. Reagieren Sie schnell! deutsch

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv. Kündigung. Reagieren Sie schnell! deutsch Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Kündigung Reagieren Sie schnell! deutsch Kündigung was jetzt? Gegen eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Kündigung auch eine mündliche Kündigung

Mehr

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--.

In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,--. 5 S 14/18w Insolvenz Susanne Kosma geb.: 01.10.1958 Wien, 21.02.2018/KT Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kosma kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Handelsgericht

Mehr

LINZ, /MO 20 S 32/18h Insolvenz ask-consulting Management und Beteiligungs GmbH FN409670g

LINZ, /MO 20 S 32/18h Insolvenz ask-consulting Management und Beteiligungs GmbH FN409670g LINZ, 14.03.2018/MO 20 S 32/18h Insolvenz ask-consulting Management und Beteiligungs GmbH FN409670g Sehr geehrte Damen und Herren, die ask-consulting Management und Beteiligungs GmbH kann ihren laufenden

Mehr

Betriebsübergang. Ihre rechtliche Stellung. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da.

Betriebsübergang. Ihre rechtliche Stellung. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. Betriebsübergang Ihre rechtliche Stellung AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Ein Unternehmen wird verkauft oder vom Erben übernommen. Klarerweise sind davon auch die ArbeitnehmerInnen

Mehr

Aktuelles aus der AK Rohrbach: Im Dauereinsatz gegen Unterentlohnung

Aktuelles aus der AK Rohrbach: Im Dauereinsatz gegen Unterentlohnung Ihre Gesprächspartner: Manfred Riepl, MAS Walter Friedl Leiter der AK-Bezirksstelle Rohrbach Rechtsberater der AK Rohrbach Aktuelles aus der AK Rohrbach: Im Dauereinsatz gegen Unterentlohnung Sommergespräch

Mehr