Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Hannover. Hannover, den Ausgabe 3/2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Hannover. Hannover, den Ausgabe 3/2012"

Transkript

1 Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Hannover Hannover, den Ausgabe 3/2012 Inhalt: Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) an der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 2. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Medizinisches Informationsmanagement (BMI) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Public Relations (BPR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Journalistik (BJO) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor- Studiengang Veranstaltungsmanagement mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Seite Herausgeber: Redaktion: Die Präsidentin der Hochschule Hannover Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (OeM), Expo Plaza 4, Hannover Tel.: , oem@fh-hannover.de

2 8. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Sensor- 46 und Automatisierungstechnik (ESA) mit dem Abschluss Master of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang 49 Nachrichtentechnik (ENT) mit den Vertiefungsrichtungen Kommunikationstechnik und Mikrowellentechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang 69 Energietechnik (EET) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang 88 Informationstechnik (EIT) mit den Vertiefungsrichtungen Datenverarbeitung, Prozessinformatik/Automatisierungstechnik und Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang 125 Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Herausgeber: Redaktion: Die Präsidentin der Hochschule Hannover Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (OeM), Expo Plaza 4, Hannover Tel.: , oem@fh-hannover.de

3 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 3 von 139 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) an der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover In der vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigten Fassung vom , 1. Änderung vom , veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 3/2012 vom Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) an der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information und Kommunikation der Hochschule Hannover. (2) Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach 2. (3) Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben ( 4). Erfüllen weniger Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren nicht statt. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang Fernsehjournalismus ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber a) - entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna- Signatarstaaten angehört, einen Bachelor-Abschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in einem einschlägigen Studiengang oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat oder - an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem einschlägigen Studiengang oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz ( festgestellt sowie b) die besondere Eignung gemäß Absatz 2 nachweist. Als einschlägiges Studium gelten kommunikations- und medienwissenschaftliche Fächer (wie zum Beispiel Journalistik etc.) mit nachzuweisenden film- und/oder fernsehbezogenen Praxisanteilen, medien- und kommunikationsbezogene künstlerisch-gestalterische Studiengänge (wie zum Beispiel Kommunikationsdesign) oder ein vergleichbarer, fachlich eng verwandter Studiengang. 1. Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Seite 1 von 6

4 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 4 von 139 Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft die nach der Prüfungsordnung zuständige Stelle; die positive Feststellung kann mit der Auflage verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen. (2) Die besondere Eignung setzt voraus: a) einen qualifizierten Bachelor-Abschluss nach Maßgabe des Absatzes 3 sowie b) den Nachweis einer besonderen Motivation für den gewählten Studiengang nach Maßgabe des Absatzes 4 sowie c) gute Kenntnisse in Deutsch und Englisch. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen erfolgt der Nachweis der Deutschkenntnisse durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH2), Test Deutsch als Fremdsprache (Niveaustufe 4), das Große oder Kleine Sprachdiplom (GDS bzw. KDS) oder gleichwertige Nachweise gem. Rahmenordnung über die deutsche Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (RO- DT) der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Englischkenntnisse sind durch den erfolgreichen Abschluss des Test of English as a Foreign Language (TOEFL, mit mindestens 547 Punkten beim paper based test, bzw. 210 Punkten im computer-based oder entsprechenden 78 Punkten beim internet-based test) oder dem Cambridge Certificate in Advanced English oder gleichwertig nachzuweisen. Auf Antrag können die Englisch-Kenntnisse bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters nachgewiesen werden sowie d) durch den Nachweis eines mindestens viermonatigen einschlägigen Praktikums bzw. einer viermonatigen Praxisphase im vorherigen grundständigen Studiengang spätestens bis zum Vorlesungsbeginn. Als einschlägiges Praktikum gelten Tätigkeiten in Redaktionen von Verlagshäusern, Sendeanstalten, Produktionsfirmen und Medienagenturen sowie im Ausnahmefall auch in Journalistenbüros (Journalistenbüros müssen mit mindestens drei Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen besetzt sein und überregional arbeiten.) (3) Der qualifizierte Bachelor-Abschluss setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossen wurde. Wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, ist abweichend von Satz 1 erforderlich, dass mindestens 83% der insgesamt erforderlichen Leistungen erfolgreich erbracht wurden (d.h. mindestens 150 Leistungspunkte vorliegen) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt. Die so ermittelte Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren nach 4 berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelor-Prüfung hiervon abweicht. (4) Das Bewerbungsgespräch ( 3) soll zeigen, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den ausgewählten Studiengang besonders geeignet ist. Das Bewerbungsgespräch erstreckt sich auf die Motivation sowie auf folgende Eignungsparameter. Der Nachweis setzt voraus, dass insgesamt mindestens fünf Punkte erreicht werden. a) Feststellung der besonderen fernsehjournalistischen Eignung durch fachspezifische Fragen, die den im ersten Studium in Theorie und Praxis erworbenen Kenntnisstand überprüfen. Sie schließen die Reflexion nachgewiesener journalistischer Arbeitsproben ein. 1. Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Seite 2 von 6

5 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 5 von 139 Die Mitglieder der Auswahlkommission vergeben nach ausführlicher Diskussion der fachspezifischen Voraussetzungen folgende Punkte: sehr gut geeignet gut geeignet weniger gut geeignet nicht geeignet 6 Punkte 4 Punkte 2 Punkte 0 Punkte Bei Uneinigkeit der Kommissionsmitglieder wird ein Durchschnittswert gebildet. b) Feststellung der besonderen fernsehjournalistischen Eignung durch die Bewertung nachzuweisender journalistischer Arbeitsproben. Die Mitglieder der Auswahlkommission vergeben nach ausführlicher Diskussion folgende Punkte: gut geeignet weniger gut geeignet nicht geeignet 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte Bei Uneinigkeit der Kommissionsmitglieder wird ein Durchschnittswert gebildet. c) Feststellung von studienfach- bzw. berufsspezifischer Auslandserfahrung: länger als vier Monate zwei bis vier Monate 2 Punkte 1 Punkt 3 Bewerbungsgespräch (1) Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Auswahlgespräch wird auf das Zweifache der zu vergebenden Studienplätze beschränkt. Die Teilnahme richtet sich nach einer Rangliste, die gemäß 2 Abs. 3 erstellt wird. (2) Für das Auswahlgespräch gelten folgende Grundsätze: a) Das Auswahlgespräch wird in der Regel in der Zeit von 15. Mai bis 15. Juli an der Hochschule durchgeführt. Die genauen Termine sowie der Ort des Gesprächs werden in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn der Auswahlgespräche bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden rechtzeitig zum Auswahlgespräch eingeladen. b) Die Auswahlkommission führt mit den Bewerberinnen und Bewerbern jeweils Einzelgespräche mit einer Dauer von ca. 30 Minuten. c) Über die wesentlichen Fragen und Antworten des Gesprächs ist ein Protokoll zu führen, das von den Mitgliedern der Auswahlkommission zu unterzeichnen ist. Aus dem Protokoll müssen Tag und Ort des Gesprächs, die Namen der Kommissionsmitglieder, der Name der Bewerberin oder des Bewerbers und die Beurteilung ersichtlich werden. (3) Sofern eine Bewerberin oder ein Bewerber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu dem Gesprächstermin nicht erscheint, ist sie oder er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes setzt die Auswahlkommission auf Antrag einen neuen Termin für das Auswahlgespräch fest. Der Nachweis des wichtigen Grundes und der Antrag auf Festsetzung eines neuen Termins sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen nach dem zunächst festgesetzten Termin der Auswahlkommission mitzuteilen bzw. zu stellen. 1. Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Seite 3 von 6

6 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 6 von Studienbeginn und Bewerbungsfrist (1) Der Master-Studiengang Fernsehjournalismus beginnt jährlich zum Wintersemester. (2) Die schriftliche Bewerbung zum hochschuleigenen Auswahlverfahren muss bis zum 30. April bei der Hochschule Hannover eingegangen sein. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ihre Unterlagen bereits vorab (i. d. R. bis Mitte März) zur Prüfung bei Uni-Assist einreichen. Über den genauen Termin wird im Internet-Auftritt des Dezernats III Studierendenverwaltung informiert. (3) Der Bewerbung sind bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie folgende Unterlagen beizufügen: a) das Abschlusszeugnis des Bachelor-Studiengangs bzw. eines gleichwertigen Studiengangs gemäß 2 Abs. 1 oder wenn dieses noch nicht vorliegt eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote b) Lebenslauf c) Nachweise gemäß 2 Abs. 2 b und Abs. 2 c d) drei journalistische Arbeitsproben aus dem Studium und/oder einem Praktikum e) ggf. Nachweise über studienfach- bzw. berufsspezifische Auslandserfahrung. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins. (4) Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule. 5 Zulassungsverfahren (1) Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. (2) Die Auswahlentscheidung wird wie folgt getroffen: Anhand der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote nach 2 Abs. 3 und der Bewertung des Bewerbungsgesprächs nach 2 Abs. 4 wird eine Rangliste gebildet, indem die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote für jeden gem. 2 Abs. 4 festgestellten Punkt um 0,1 verbessert wird. Besteht zwischen einzelnen Bewerberinnen und/oder Bewerbern Ranggleichheit, so bestimmt sich die Rangfolge auf der Liste nach dem Los. (3) Im Übrigen bleiben die allgemein für die Immatrikulation geltenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Hochschule unberührt. Die Einschreibung der Bewerberinnen und Bewerber, die nach 2 Abs. 2 als besonders geeignet gelten, erlischt, wenn das Bachelor-Zeugnis nicht bis zum Tag des Studienbeginns bei der Hochschule eingereicht wird und die Bewerberin oder der Bewerber dies zu vertreten hat. 1. Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Seite 4 von 6

7 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 7 von Auswahlkommissionen für den Master-Studiengang Fernsehjournalismus (1) Für die Vorbereitung der Auswahlentscheidung bildet die Fakultät III Medien, Information und Design eine Auswahlkommission. (2) Der Auswahlkommission gehören drei stimmberechtigte Mitglieder an, die der Hochschullehreroder der Mitarbeitergruppe angehören müssen, und ein Mitglied der Studierendengruppe mit beratender Stimme. Wenigstens zwei Mitglieder müssen der Hochschullehrergruppe angehören. Der Auswahlkommission kann zusätzlich ein stimmberechtigtes externes Mitglied angehören. Dieses Mitglied muss durch Studium und/oder Beruf einschlägig ausgewiesen sein. Die Mitglieder werden durch den Fakultätsrat der Fakultät III Medien, Information und Design eingesetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr, Wiederbestellung ist möglich. Die Auswahlkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. (3) Die Aufgaben der Auswahlkommission sind: a) Prüfung der eingehenden Zulassungsanträge auf formale Richtigkeit b) Prüfung der Zugangsvoraussetzungen gemäß 2 c) Führen des Bewerbungsgesprächs gemäß 3 d) Entscheidung über die Zulassung oder die Ablehnung der Bewerberinnen und Bewerber Falls die Zugangsvoraussetzungen nach 2, Abs. 2c zum Zeitpunkt des Auswahlgesprächs nicht erfüllt sind, kann die Kommission die Zulassung mit Auflagen verbinden, die die Dauer und Qualität der noch abzuleistenden Praktikumszeiten betreffen. Diese sind in dem Bescheid nach 7 festzuhalten. (4) Die Auswahlkommission berichtet dem Fakultätsrat der Fakultät III Medien, Information und Design nach Abschluss des Vergabeverfahrens über den Verlauf und unterbreitet ggf. Vorschläge für die Weiterentwicklung des Vergabeverfahrens. 7 Bescheiderteilung, Nachrückverfahren, Abschluss der Verfahren (1) Bewerberinnen und Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten von der Hochschule einen schriftlichen Zulassungsbescheid. In diesem wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich zu erklären hat, ob sie oder er den Studienplatz annimmt. Liegt diese Erklärung nicht frist- und formgerecht vor, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen. (2) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid, in dem der erreichte Rangplatz und der Rangplatz der zuletzt zugelassenen Bewerberin oder des zuletzt zugelassenen Bewerbers aufgeführt sind. Der Ablehnungsbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Er enthält gleichzeitig die Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu erklären, ob der Zulassungsantrag für ein Nachrückverfahren aufrechterhalten wird. Legt die Bewerberin oder der Bewerber diese Erklärung 1. Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Seite 5 von 6

8 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 8 von 139 nicht frist- oder formgerecht vor, ist sie oder er vom Nachrückverfahren ausgeschlossen. Auf diese Rechtsfolge ist hinzuweisen. (3) Das Nachrückverfahren wird anhand der Rangliste nach 5 Abs. 2 durchgeführt. (4) Das Zulassungsverfahren wird spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn abgeschlossen. Danach noch verfügbare Studienplätze werden auf formlosen Antrag durch Los vergeben. Der Bewerbungszeitraum hierfür beginnt zwei Wochen vor dem Vorlesungsbeginn und endet mit dem Abschluss des Verfahrens. 8 Zulassung für höhere Fachsemester (1) Die freien Studienplätze in einem höheren zulassungsbeschränkten Semester werden in nachstehender Reihenfolge an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben, a) die im gleichen oder einem vergleichbaren Studiengang aa) an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren, bb) mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren, b) für die eine Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in ihrer Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde, c) die sonstige Gründe geltend machen. (2) Innerhalb jeder der drei Fallgruppen des Absatzes 1 entscheidet über die Zulassung das Ergebnis der Bachelor-Prüfung oder einer der Bachelor-Prüfung äquivalenten Prüfung, bei gleichem Ergebnis die für die Ortswahl maßgebenden sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründe und bei dann noch gleichartigen Fällen letztlich das Los. 9 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Genehmigung des MWK vom Verkündungsblatt Nr. 6/2009 vom ***** 1. Änderung Beschluss Präsidium: Genehmigung MWK: Verkündungsblatt Nr. 3/2012 vom Änderung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Seite 6 von 6

9 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 9 von 139 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover Erstfassung veröffentlicht im Verkündungsblatt 3/2012 vom Hochschulgrad Nach bestandener Master-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Master of Arts. Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Master- Studiengang Kommunikationsmanagement einschließlich der Master-Prüfung vier Semester (Regelstudienzeit). (2) Anlage B3 stellt die Module, Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen, ggf. sfaktoren und die Belastung der Studierenden (SWS und ) dar. (3) Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden Prüfungsgebiet oder auch nur aus einer Prüfungsleistung bestehen kann. Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. (4) Bestandene Prüfungen können zur Notenverbesserung nicht wiederholt werden. (5) Prüfungsleistungen können bis zu zweimal wiederholt werden. Ist das Ergebnis der zweiten Wiederholungsprüfung nicht ausreichend bzw. erhält die Bewertung nicht bestanden, gilt die Prüfung als endgültig nicht erbracht. Eine mündliche Ergänzungsprüfung findet nicht statt. (6) Die Prüfungsvoraussetzungen für einzelne Prüfungsleistungen werden in Anlage B3 dargestellt. (7) Es gelten die Semesterzeiten der Hochschule Hannover und der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover. 3 Studiensemester im Ausland (1) Die Abteilung Information und Kommunikation unterstützt den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. (2) Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen geschieht auf der Basis von individuellen Learning Agreements, die von allen Beteiligten vor Antritt des bzw. der Auslandssemester unterzeichnet werden. 4 Master-Prüfung, Master-Arbeit (1) Die Zulassung zur Master-Prüfung regelt 6 Allgemeiner Teil. (2) Die Master-Arbeit wird in der Regel im vierten Semester des Master-Studiums abgelegt. (3) Die Zulassung zur Master-Arbeit setzt ein ordnungsgemäßes Studium, das durch die Ableistung von insgesamt 90 Credits nachgewiesen wird, voraus. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) der Hochschule Hannover Seite 1 von 4

10 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 10 von 139 (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit ist neben den Nachweisen nach 6 Abs. (3) Allgemeiner Teil beizufügen: ein Vorschlag für das Thema der Master-Arbeit ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende (5) Zur Master-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wenn noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt sind, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der/des Studierenden liegen. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund; Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. (6) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit sfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und ) sind in Anlage B3 festgelegt. (7) Für die Bachelor-Arbeit werden 28 Credits vergeben. 5 Ausnahmeregelungen (1) Dem erzielbaren Abschluss Master of Arts liegt ein festgelegter Studienablauf nach Anlage B3 zu Grunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtmodule länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. 6 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Soweit in dieser Prüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind, finden die Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Hannover in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 7 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft. Beschluss des Präsidiums Verkündungsblatt Nr. 3/2012 vom ***** Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) der Hochschule Hannover Seite 2 von 4

11 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 11 von 139 Anlage B3 zum Besonderen Teil der PO Masterstudiengang KOMMUNIKATIONSMANAGEMENT Modul Kennziffer Veranstaltung Semester SWS ECTS- Leistungspunkte Notenanteil in % Pflicht / Wahlpflicht Art der Prüfungsleistung Prüfungsvoraussetzung 1.Studienjahr Erschließen von Modellen IK-MKO Aktuelle Medien- und Gesellschaftstrends P IK-MKO Journalismus & PR P IK-MKO Philosophie der Kommunikation I P Summe Modul 11 9 H/K/M/R/Bü Kommunikative Kompetenz I IK-MKO Bezugsgruppenforschung P IK-MKO Sozialwissenschaftliche Methoden I P IK-MKO Kreativität I P Summe Modul 9 8 H/K/M/R/Bü Projektstrategie IK-MKO PR-Strategien: Unternehmenskommunikation WP IK-MKO PR-Strategien: Non-Profit-Kommunikation WP Summe Modul 10 8 H/P Entwickeln von Modellen IK-MKO Medientechnologien P IK-MKO Journalismus & PR in Europa P Journalismus & PR IK-MKO Philosophie der Kommunikation II P Philos. d. Kommunikation I Summe Modul 11 9 H/K/M/R/Bü Kommunikative Kompetenz II IK-MKO Theorie der Kommunikation I P IK-MKO Sozialwissenschaftliche Methoden II P Sozialwiss. Methoden I IK-MKO Kreativität II P Kreativität I Summe Modul 9 8 H/K/M/R/Bü Projekt I IK-MKO PR-Projekt I: Unternehmenskommunikation WP PR-Strategien IK-MKO PR-Projekt I: Non-Profit-Kommunikation WP Summe Modul 10 8 H/P Summe für das erste Studienjahr Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) der Hochschule Hannover, Anlage B3 Seite 3 von 4

12 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 12 von 139 Anlage B3 zum Besonderen Teil der PO Masterstudiengang KOMMUNIKATIONSMANAGEMENT Modul Kennziffer Veranstaltung Semester SWS ECTS- Leistungspunkte Notenanteil in % Pflicht / Wahlpflicht Art der Prüfungsleistung Prüfungsvoraussetzung 2. Studienjahr Erproben von Modellen IK-MKO Wertschöpfung & Kommunikation P IK-MKO Berufsethik & Gender P IK-MKO Aktuelle Themen der Rechtsprechung P Summe Modul 11 9 H/K/M/R/Bü Kommunikative Kompetenz III IK-MKO Theorie der Kommunikation II P Theorie der Kommunikation I IK-MKO Marketing P IK-MKO Projektmanagement P Summe Modul 9 8 H/K/M/R/Bü Projekt II IK-MKO PR-Projekt II: Unternehmenskommunikation WP PR-Projekt I IK-MKO PR-Projekt II: Non-Profit-Kommunikation WP Summe Modul 10 8 H/P IK-MKO Wissenschaftliches Kolloquium P P/Bü Anwenden von Modellen IK-MKO Masterarbeit P MAA/Ko Summe Modul H/P Summe für das zweite Studienjahr GESAMT Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) der Hochschule Hannover, Anlage B3 Seite 4 von 4

13 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 139 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover veröffentlicht im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Nr. 1/2006 vom in der Fassung der 4. Änderung, veröffentlicht im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Nr. 3/2012 vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Arts. Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang Informationsmanagement einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in einen dreisemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und einen viersemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt. Der Bachelor-Studiengang enthält Praxisprojekte, die insgesamt 45 Credits umfassen. Das Nähere regeln 5 sowie die Anlagen B1 und B2 und das studiengangsspezifische Studienhandbuch. (3) Das Bachelor-Studium Informationsmanagement beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Im Studium sind insgesamt mindestens 210 Credits () zu erbringen, die sich aus beiden Studienabschnitten kumulieren. Im ersten Studienabschnitt beträgt der Gesamtumfang der Pflichtmodule 50 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 66 Credits (). Im Umfang von mindestens 24 Credits werden Wahlpflichtmodule gewählt. Im zweiten Studienabschnitt beträgt der Gesamtumfang von Pflichtmodulen 20 (SWS) bzw. 24 () zuzüglich der Module Praxisphase I (30 ), Praxisphase II (18 ) und Bachelor-Arbeit (12 ). Aus dem Angebot von 20 Wahlpflichtmodulen erwerben die Studierenden die restlichen Credits, um die Gesamtsumme von mindestens 210 Credits zu erlangen. Die Summe der aus Wahlpflichtmodulen in beiden Studienabschnitten zu erbringenden Credits beträgt mindestens 60. Die Anlagen B1 und B2 stellen die Module und die dazugehörigen Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen, sfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und ) dar. (4) Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfung kann eine Prüfungsleistung sein oder sie kann sich aus verschiedenen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden Prüfungsgebiet zusammensetzen. Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. (5) Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden (keine Notenverbesserung). (6) Die endgültige Festlegung der Prüfungsform für die (Teil-)Module des ersten und zweiten Studienabschnittes, falls mehrere zur Auswahl stehen, erfolgt zu Beginn jedes Semesters unter Berücksichtigung der Lehrmethodik und wird den Studierenden während der ersten Lehrveranstaltungen mitgeteilt. 4. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 1 von 9

14 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 14 von Vorprüfung (1) Die Zulassung regelt 6 Allgemeiner Teil. Neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 des Allgemeinen Teils sind dem Antrag Angaben zu den Wahlpflichtmodulen beizufügen. (2) Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Fächerkombination auf Grund eines begründeten Antrages genehmigen. Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. (3) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit sfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und ) sind in Anlage B1 festgelegt. 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung regelt 6 Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im siebten Semester des Bachelor-Studiums abgelegt. (3) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt ein ordnungsgemäßes Studium, das durch die Ableistung von insgesamt 198 Credits nachgewiesen wird, voraus. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit ist neben den Nachweisen nach 6 Abs. (3) Allgemeiner Teil beizufügen: die Angabe der gewählten Wahlpflichtmodule und ggf. des Studienschwerpunktes ein Vorschlag für das Thema der Bachelor-Arbeit ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende Mindestens ein Prüfender muss Mitglied der Fakultät sein. (5) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wenn noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt sind, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der/des Studierenden liegen. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund; Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. (6) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit sfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und ) sind in Anlage B2 festgelegt. (7) Für die Bachelor-Arbeit werden zwölf Credits vergeben, das entspricht einem Netto-Zeitaufwand von neun Wochen. 5 Praxisphasen (1) Die Praxisphasen sind Bestandteile der Module Praxisprojekt I und Praxisprojekt II im zweiten Studienabschnitt. (2) Die Praxisphasen werden grundsätzlich in Informationseinrichtungen (im Folgenden: Praxisstelle) durchgeführt. Hochschuleinrichtungen (in der Regel außerhalb der Hochschule Hannover) können 4. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 2 von 9

15 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 15 von 139 ebenfalls Praxisstellen sein. Die Studierenden werden in der Praxisstelle von einer Person betreut, die in der Regel mindestens eine dem Fachhochschulabschluss entsprechende oder eine gleichwertige Qualifikation haben muss. (3) Die fachliche Betreuung der/des Studierenden in der Praxisphase seitens der Hochschule übernimmt eine hauptamtliche Hochschullehrerin oder ein hauptamtlicher Hochschullehrer, die/der unter Berücksichtigung der Wünsche des/der Studierenden im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss ausgewählt worden ist. (4) Nähere Angaben zu Inhalt und fachlicher Ausrichtung der Praxisphasen regelt die Praxisphasenordnung. (5) Die Studierenden melden sich schriftlich zu den Praxisphasen an; die Meldefristen legt der Prüfungsausschuss fest. Vor der Meldung zu den Praxisphasen schließen die Praxisstelle und die/der Studierende einen in der Praxisphasenordnung beschriebenen Vertrag ab. Die Zulassungsvoraussetzungen zu den Praxisphasen entsprechen denen der Zulassung zur Bachelor- Prüfung gemäß Prüfungsordnung. (6) Während der Praxisphasen bleiben die Studierenden Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten. Sie sind insbesondere auch verpflichtet, sich ordnungsgemäß zurückzumelden und auf Prüfungstermine zu achten. (7) Die erste Praxisphase im vierten Semester dauert insgesamt mindestens 22 Wochen und kann auf zwei Praxisstellen gleichmäßig aufgeteilt werden. Die Erstellung des Berichtes bzw. der Berichte ist darin enthalten. Der Aufenthalt in der Praxisstelle umfasst einen Zeitraum von insgesamt mindestens 19 Wochen bzw. neun und zehn Wochen bei Aufteilung (ohne Urlaub). Die zweite Praxisphase im siebten Semester dauert insgesamt mindestens elf Wochen. Die Erstellung des Berichtes ist darin enthalten. Der Aufenthalt in der Praxisstelle umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von insgesamt mindestens zehn Wochen (ohne Urlaub). Während der beiden Praxisphasen sind die Arbeitszeitregelungen der Praxisstelle für die Studierenden verbindlich. Fehlzeiten in den Praxisphasen sind grundsätzlich nachzuholen. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag des/der Studierenden der Prüfungsausschuss. (8) Das ordnungsgemäße und erfolgreiche Ableisten der jeweiligen Praxisphase wird den Studierenden von der Praxisstelle bescheinigt, vom fachlichen Betreuer nach Absatz (3) durch Gegenzeichnung anerkannt und ist Bestandteil der Prüfungen der jeweiligen Module Praxisprojekt I bzw. Praxisprojekt II. 6 Studiensemester und Mehrfachgraduierung im Ausland (1) Die Abteilung Information und Kommunikation unterstützt den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. (2) Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen geschieht auf der Basis von individuellen Learning Agreements, die von allen Beteiligten vor Antritt des bzw. der Auslandssemester unterzeichnet werden. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Mehrfachgraduierungsvereinbarungen bestehen, dürfen Studierende bis zu zwei aufeinander folgende Semester an der ausländischen Partnerhochschule studieren. Diese zwei Semester schließen die Anfertigung der Abschlussarbeit ein. 7 Anrechnung von Studienleistungen (1) Die Anrechnung von Studienleistungen regelt 5 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung. Außerhochschulisch und beruflich erworbene Kompetenzen in Bezug auf Lernziele, Inhalt und Niveau einzelner Module können im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet werden. Bei Nachweis einer mindestens zweijährigen, einschlägigen, abgeschlossenen Berufsausbildung können auf Antrag 4. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 3 von 9

16 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 16 von 139 Module oder Lehrveranstaltungen mit dem Vermerk bestanden (siehe Allgemeiner Teil 5 Abs. 5) angerechnet werden. 8 Ausnahmeregelungen (1) Dem erzielbaren Abschluss Bachelor of Arts liegt ein festgelegter Studienablauf nach den Anlagen B1 und B2 zu Grunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtmodule länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. 9 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Soweit in dieser Prüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind, finden die Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master- Studiengänge an der Hochschule Hannover in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 10 Inkrafttreten Die Änderung der Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft. Für Studierende, die das Studium in diesem Studiengang zum Wintersemester 2010/2011 oder früher begonnen haben, behalten die Anlagen B1 und B2 in der für sie bisher geltenden Form weiterhin Gültigkeit. ***** Veröffentlichung im Verkündungsblatt Nr. 1/2006 vom Änderung Beschluss Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 7/2007 vom Änderung Beschluss Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 2/2008 vom Änderung Beschluss Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 6/2010 vom Änderung Beschluss Präsidium: Verkündungsblatt Nr. 3/2012 vom Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 4 von 9

17 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 17 von 139 Anlage B 1 zum Besonderen Teil der PO BIM 1. Studienabschnitt (1. / 2. / 3. Semester) BIM M o d u l Pflichtmodule Studiengang BIM Kürzel Grundlagen des Informationsmanagements BIM -101 Informationswissenschaftliche Grundlagen BIM -102 Credits Einführung in die Informatik BIM Kommunikations- und Arbeitstechniken (Schlüsselkompetenzen I) BIM Informationswissenschaftliche Vertiefung I BIM Kommunikationstechniken - Vertiefung (Schlüsselkompetenzen II) Programmieren und statische Websites (Praktische Informatik I) sfaktor M Empfohlenes Sem. BIM BIM Betriebswirtschaftliche Grundlagen BIM Wissen beschaffen BIM BIM Teilmodul Kürzel Credits SWS sfaktur LV Prüfungsformen Struktur der Informationslandschaft in Deutschland BIM Informationseinrichtungen I BIM Informationseinrichtungen II BIM K2, M, Pf Praxisorientierung BIM Basiskompetenz Erschließung BIM ,3 K1, M, R, Pf Informationsressourcen I BIM ,7 K2, M, H Grundlagen der Informatik BIM Übungen zu Grundlagen der Informatik BIM K2, M Imperative Programmierung (Programmieren I - Teil 1) BIM Angewandte Kommunikation I Information Retrieval aus dem Internet BIM BIM ,8 0,5 BÜ, M, P, R K1, M, Pf Wissenschaftliche Arbeitstechniken Inhaltserschließung I BIM BIM ,2 0,5 K1, M, P, Pf K1+BÜ, M Angewandte Kommunikation II BIM ,7 BÜ, M, P, R Informationsbedarfsanalyse BIM ,3 K1, M, B, P, BÜ Imperative Programmierung (Programmieren I - Teil 2) BIM Übungen zu Programmieren BIM ,6 K1, M WWW-Techniken I: Statische Websites BIM ,4 EDR, K1, M Grundlagen der BWL Grundlegende Retrievaltechniken BIM BIM ,5 0,5 H, K2, M, R K1, M Anwendung der Statistik im Informationsmanagement Theorie und Praxis des Wissensmanagements BIM BIM ,5 0,5 H, K1, M, R K1, M, B, R 1 3 Grundlagen des Informationsrechts BIM Datenschutz und Urheberrecht BIM H, K2, M, R Relationale Datenbanksysteme BIM Datenbankentwicklung I (Übungen) BIM ,7 K2, M, K1+EDR WWW-Techniken II: Dynamische Websites BIM ,3 EDR, EDR+M, M Informationsrecht BIM Datenbanken und dynamische Websites (Praktische Informatik II) 4. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 5 von 9

18 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 18 von 139 Anlage B 1 zum Besonderen Teil der PO BIM 1. Studienabschnitt (1. / 2. / 3. Semester) BIM Wahlpflichtmodule Studiengang BIM; pro Semester müssen die Credits aus dem Pflichtbereich mit Credits aus Wahlpflichtmodulen auf 30 ergänzt werden. Mediengestaltung BIM Gestaltung von Dokumenten BIM Gestaltung von Druckwerken BIM BÜ, K1, M, Pf AV-Medien: Orientierung BIM AV-Mediengeschichte BIM AV-Medienmarkt und AV-Medienpolitik BIM R, H, M Sprachpraxis BIM Professionelle Sprachbeherrschung BIM ,5 B, H, K2, M, Pf Mediengerechte Textproduktion BIM ,5 B, H, K2, M, PF Formalerschließung I BIM Praxis der Formalerschließung I BIM Bibliotheksverwaltungssystem PICA BIM K2, M, BÜ, Informationswissenschaftliche Vertiefung II BIM Managementkenntnisse für Informationsspezialisten BIM ,3 K1, M, P, Pf Informationsressourcen II BIM ,7 K2, M, H AV-Medientypen BIM AV-Medientypen (analog) BIM AV-Medientypen (digital) BIM K2, M, R Informationsmanagement von AV-Medien BIM AV-Mediendokumentation und -recherche BIM AV-Medienanalyse BIM K1, H, M, R Formalerschließung II BIM Praxis der Formalerschließung II BIM ,5 K2, M, BÜ Praktische Erfassung: Verbundsysteme BIM ,5 BÜ, K1, M, H Wissenschaftliche Bibliothek BIM Organisation der wissenschaftlichen Bibliothek BIM ,5 K2, M, R, Pf Informationsressourcen III BIM ,5 K2, H, BÜ Interne Informationseinrichtungen I BIM Organisation der internen Informationseinrichtung BIM ,5 M, P, R, Pf Inhaltserschließung II BIM ,5 K1+BÜ, M XML und Semantic Web BIM XML-Grundlagen BIM ,5 K2, EDR, EDR+M, M Semantic Web BIM ,5 K2, EDR, EDR+M, M 4. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 6 von 9

19 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 19 von 139 Anlage B 2 zum Besonderen Teil der PO BIM 2. Studienabschnitt (4. bis 7. Semester) BIM Pflichtmodule Ausgewählte Fragen des Informationsmanagements Interaktive Medien Internationalisierung (Schlüsselkompetenzen III) (es sind 6 Credits auszuwählen) Projekt BIM BIM Aktuelle Entwicklungen im Informationsmanagement BIM Aktuelle Entwicklungen im Wissensmanagement BIM Projektmanagement BIM H, K2, M, P, Pf e-government, e-science BIM Entwicklung von Multimediasystemen I BIM ,5 EDR, EDR+M, M, B, K1 Werkzeuge zum Wissensmanagement I BIM ,5 EDR, EDR+M, M, B, K1 Interkulturelle Kommunikation BIM ,5 B, K2, M, P, Pf BIM ,5 Leistungsnachweis mit Zensur BIM Englischkurs I des Zentrums für Fremdsprachen (ZfF) der FHH Englischkurs II des Zentrums für Fremdsprachen (ZfF) der FHH BIM ,5 Leistungsnachweis mit Zensur Projektarbeit BIM BIM B, P, M Projektpräsentation BIM Praktika und Abschlussarbeiten im Studiengang BIM Informationsveranstaltungen, Auswahl, Bewerbung 1 Praxisphase I BIM Praxisphase BIM B, P, M, B+P Praxisphasenbericht, Praxisphasenkolloquium 0,5 2. Praxisphase Praxisphase II BIM BIM ,0 B, P, M, B+P Praxisphasenbericht, Praxisphasenkolloquium 0,5 Studienabschlussseminar BIM ,00 B, R, H Bachelor-Arbeit BIM Bachelor-Arbeit BIM ,4 1,00 BAA 4. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 7 von 9

20 Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 20 von 139 Anlage B 2 zum Besonderen Teil der PO BIM Wahlpflichtmodule Studiengang BIM; pro Semester müssen die Credits aus dem Pflichtbereich mit Credits aus Wahlpflichtmodulen auf 30 ergänzt werden. Internet-Technologien BIM WWW-Techniken III BIM ,5 EDR, EDR+M, M, B, K1 Webindexing BIM ,5 K2, M, R, B Theorie und Praxis der Informationsvermittlung BIM Information Retrieval aus Fachdatenbanken BIM Integrierte Methoden der Informationsvermittlung BIM H, H+EDR, M Formalerschließung III BIM Praxis der Formalerschließung III BIM K2, M, BÜ Recht des Öffentlichen Dienstes I BIM Recht des Öffentlichen Dienstes BIM Recht des Öffentlichen Dienstes II BIM H, K2, M, R Recht des Öffentlichen Dienstes III BIM Musiklehre für Informationsmanager BIM Einführung in die Musikgeschichte BIM Allgemeine Musik- und Formenlehre BIM K2, M, R, H, Pf Buchwissenschaftten BIM Geschichtliches Wissen über das Buch BIM ,5 K2, M, BÜ, R, H Formalerschließung historischer Bestände BIM ,5 K2, M, BÜ, R, H Ausgewählte Fragen des Managements für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing BIM ,5 P, M, R, Pf,K1 BIM Informationsspezialisten Qualitätsmanagement BIM ,5 P, M, R, Pf Ausgewählte Fragen der Praktischen Informatik BIM Ausgewählte Fragen der Praktischen Informatik BIM ,5 EDR, EDR+M, M, B, R, P Ausgewählte Fragen der Medieninformatik BIM ,5 EDR, EDR+M, M, B, R, P, K1 Sprachverarbeitung BIM Linguistische Grundlagen BIM Systeme der Sprachverarbeitung BIM K2, M, R, H, B, P, BÜ Management interner Informationseinrichtungen BIM Interne Informationseinrichtungen II BIM DV-Systeme kleiner Informationseinrichtungen BIM H, K2, M, P, Pf Übungen zu DV-Systemen kleiner Informationseinrichtungen BIM Ausgewählte Fragen zu wissenschaftlichen Management wissenschaftlicher Bibliotheken BIM ,5 K2, M, P, R, Pf BIM Bibliotheken Erschließung elektronischer Medien BIM ,5 K2, M, BÜ, R, H, Pf Ausgewählte Fragen der Informationstheorie und Informationsethik BIM ,5 M, P, R, Pf BIM Informationswissenschaft Informationskompetenz vermitteln BIM ,5 M, P, R, Pf Geschichte des Informations- und Kommunikationswesens BIM I + K-Geschichte I BIM I + K-Geschichte II BIM H, K2, M, R 4. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Hochschule Hannover Seite 8 von 9

Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 3 von 139

Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 3 von 139 Nr. 3/2012 vom 3.4.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 3 von 139 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) an der Fakultät

Mehr

Nr. 1/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 57

Nr. 1/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 57 Nr. 1/2010 vom 3.2.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 57 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) an der Fakultät III - Medien,

Mehr

veröffentlicht im Verkündungsblatt 1/2010 vom , 1. Änderung veröffentlicht im Verkündungsblatt 2/2012 vom

veröffentlicht im Verkündungsblatt 1/2010 vom , 1. Änderung veröffentlicht im Verkündungsblatt 2/2012 vom Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) an der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover veröffentlicht

Mehr

Nr. 2/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 7 von 25

Nr. 2/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 7 von 25 Nr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 7 von 25 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) an der

Mehr

Besonderer Teil der Prüfungsordnung

Besonderer Teil der Prüfungsordnung Nr./200 vom.0.200 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 7 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Informationsmanagement (BIM) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- am Fachbereich Technik der Hochschule Emden/Leer Der Senat der der Hochschule Emden/Leer hat am folgende Ordnung nach 18 Abs. 8 NHG

Mehr

Zulassungsordnung (MZO 2011) für den konsekutiven Master-Studiengang Mobilität und Verkehr

Zulassungsordnung (MZO 2011) für den konsekutiven Master-Studiengang Mobilität und Verkehr TECHNISCHE UNIVERSITÄT CAROLO-WILHELMINA ZU BRAUNSCHWEIG 2011 CARL-FRIEDRICH-GAUß-FAKULTÄT FÜR MATHEMATIK UND INFORMATIK FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR, BAUINGENIEURWESEN UND UMWELTWISSENSCHAFTEN FAKULTÄT FÜR

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen und die Zulassung für den Master-Studiengang Sensor- und Automatisierungstechnik (ESA) an der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover

Mehr

Nr. 01/2013 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 6 von 36

Nr. 01/2013 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 6 von 36 Nr. 01/2013 vom 08.03.2013 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 6 von 36 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Maschinenbau-Entwicklung (MED) an der

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Management digitaler Medien der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule

Mehr

Nr. 1/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 10

Nr. 1/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 10 Nr. 1/2011 vom 25.1.2011 Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 10 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Milch- und Verpackungswirtschaft an der Fakultät II Maschinenbau

Mehr

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG GERMANISTIK beschlossen in der 87. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Verkündungsblatt 7/2016 vom Inhalt. Verkündungen. Seite 2

Verkündungsblatt 7/2016 vom Inhalt. Verkündungen. Seite 2 Verkündungsblatt 7/2016 vom 25.08.2016 Inhalt Verkündungen Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Medienwissenschaften gemäß Senatsbeschluss vom

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Ordnung der Hochschule Hannover, Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales über den Zugang und die Zulassung für den berufsbegleitenden konsekutiven Masterstudiengang Social Work (MSW) 1 Geltungsbereich

Mehr

ORDNUNG BIOLOGIE DER ORGANISMEN UND BIOLOGIE DER ZELLEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

ORDNUNG BIOLOGIE DER ORGANISMEN UND BIOLOGIE DER ZELLEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DIE KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGÄNGE BIOLOGIE DER ORGANISMEN UND BIOLOGIE DER ZELLEN beschlossen in der 62. Sitzung des Fachbereichsrates

Mehr

Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 28 von 139

Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 28 von 139 Nr. 3/2012 vom 3.4.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 28 von 139 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Public Relations (BPR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)

Mehr

Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der

Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Mehr

Finanz- und Wirtschaftsmathematik

Finanz- und Wirtschaftsmathematik Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Master of Science an der TU Braunschweig, Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik beschlossen vom Fakultätsrat am 13.03.2018, genehmigt vom Präsidium am 04.04.2018, genehmigt vom Stiftungsrat

Mehr

Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 34 von 139

Nr. 3/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 34 von 139 Nr. 3/2012 vom 3.4.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 34 von 139 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Journalistik (BJO) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der

Mehr

ORDNUNG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT Neufassung beschlossen in der 236. Sitzung des Fachbereichsrats des

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Architektur

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Architektur Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Architektur Fakultät Bauen und Erhalten Der Fakultätsrat der Fakultät Bauen und Erhalten der HAWK Hochschule für angewandte

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Psychologie

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Psychologie Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Psychologie Der Fakultätsrat der Fakultät für Lebenswissenschaften hat am 27.05.2014 folgende Ordnung nach 18 Abs. 8 NHG

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext Sozialer Kohäsion

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext Sozialer Kohäsion Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat am xx.xx.xxxx folgende Ordnung nach 18 Abs. 8 NHG und 7 NHZG beschlossen: 1 Geltungsbereich

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 16.12.2010 Nr. 31/2010 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik

Mehr

Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 16

Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 16 Nr. 7/2011 vom 23.8.2011 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 16 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven, dualen Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM)

Mehr

Nr. 1/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 37 von 57

Nr. 1/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 37 von 57 Nr. 1/2010 vom 3.2.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 37 von 57 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Angewandte Informatik der Fachhochschule Hannover (In

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Master-Studiengang MU-MBA Mittelständische Unternehmensführung in Entrepreneurship (M.B.A.) der Fakultät IV - Wirtschaft und Informatik

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat am 28.06.2016 folgende Ordnung nach 18 Abs. 8 NHG und 7 NHZG beschlossen, genehmigt

Mehr

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Werkstoffwissenschaften Neufassung beschlossen vom Fakultätsrat am

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit im internationalen und interkulturellen Kontext

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit im internationalen und interkulturellen Kontext Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit im internationalen und interkulturellen Kontext Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit Der Fakultätsrat der

Mehr

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA beschlossen in der 109. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 28. Juni 2016

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Management und Engineering im Bauwesen der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade

Mehr

Musterordnung 3 (Zugang und Zulassung richten sich nach einer Kombination der Note mit einem weiteren Kriterium, hier der besonderen Motivation)

Musterordnung 3 (Zugang und Zulassung richten sich nach einer Kombination der Note mit einem weiteren Kriterium, hier der besonderen Motivation) Musterordnung 3 (Zugang und Zulassung richten sich nach einer Kombination der Note mit einem weiteren Kriterium, hier der besonderen Motivation) Stand: NHG vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang Medizinisches Informationsmanagement.

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang Medizinisches Informationsmanagement. Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Medizinisches Informationsmanagement (MMI) an der Fakultät III - Medien, Information und Design der Hochschule Hannover

Mehr

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge Maschinenbau und Elektrotechnik der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Wirtschafts-/Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

1 Geltungsbereich. als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren nicht statt. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren nicht statt. 2 Zugangsvoraussetzungen Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Prozess Engineering und Produktionsmanagement (PEP) an der Fakultät Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der Hochschule

Mehr

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 20. Juni 2017

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Maritime Management der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Mehr

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Automatisierungssysteme, 3 Entwicklung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen. (1) Voraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang MMI ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen. (1) Voraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang MMI ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum Studium im konsekutiven Master-Studiengang Medizinisches Informationsmanagement (MMI) der Fakultät III - Medien, Information und Design der Hochschule Hannover

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang. Management Consulting.

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang. Management Consulting. Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Management an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und an der Hochschule Emden/Leer Die Fakultät II - Informatik,

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich ORDNUNG über die Feststellung der Eignung und die Zulassung für die Masterstudiengänge an der Fakultät Bauwesen der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Für Studiengänge mit den Abschlüssen

Mehr

ORDNUNG ENGLISH AND AMERICAN STUDIES FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG

ORDNUNG ENGLISH AND AMERICAN STUDIES FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ENGLISH AND AMERICAN STUDIES beschlossen in der 85. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Besonderer Teil der Prüfungsordnung

Besonderer Teil der Prüfungsordnung Nr. /200 vom 24..200 Verkündungsblatt der FHH Seite 7 von 79 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion (BTR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts im Fachbereich Informations-

Mehr

Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften

Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen Der Fakultätsrat der Fakultät Architektur,

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Energiewirtschaft.

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Energiewirtschaft. Fakultät Management, Kultur und Technik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Energiewirtschaft Neufassung Beschlossen vom Fakultätsrat

Mehr

ORDNUNG EUROPÄISCHE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG EUROPÄISCHE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG EUROPÄISCHE STUDIEN beschlossen in der 7. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

UND ORDNUNG. Neufassung

UND ORDNUNG. Neufassung FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN UND LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG ZU DEM MASTERSTUDIENGANG BODEN, GEWÄSSER, ALTLASTEN Neufassung

Mehr

BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG BIOWISSENSCHAFTEN beschlossen in der 79. Sitzung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Biologie/Chemie

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang Medizinisches Informationsmanagement.

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang Medizinisches Informationsmanagement. Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Medizinisches Informationsmanagement (MMI) an der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 1

Mehr

Amtliche. Bekanntmachungen Verkündungsblatt

Amtliche. Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche. Bekanntmachungen Verkündungsblatt Nr. 772 Fakultät 6 u. 1 (5 Exemplare) Institute der Fakultäten 6 u.1 Geschäftsstelle des Präsidiums (20 Ex) Aushang Herausgegeben vom Präsidenten der Technische

Mehr

Vorläufige Fassung. Geltungsbereich

Vorläufige Fassung. Geltungsbereich Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) an der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 1 Geltungsbereich

Mehr

ORDNUNG KULTURGESCHICHTLICHEN KONTEXT

ORDNUNG KULTURGESCHICHTLICHEN KONTEXT FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG KUNSTGESCHICHTE. ARCHITEKTUR UND KUNST IM KULTURGESCHICHTLICHEN KONTEXT beschlossen in der

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Nr. 906 Fakultät 3 Ue 5 Exemplare) Institute der Fakultät 3 GB 1 (25 Ex) Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang ProWater, Nachhaltiges Management und Schutz

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Elektrotechnik - Automatisierungssysteme,

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang International Maritime Management

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang International Maritime Management Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang International Maritime Management der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade

Mehr

Verkündungsblatt

Verkündungsblatt Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 29.01.2018 01/2018 Verkündungsblatt 01 2018 Ausgabedatum 30.01.2018 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 20/2012

Amtliches Mitteilungsblatt 20/2012 Amtliches Mitteilungsblatt 20/2012 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit Vechta, 23.07.2012 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin

Mehr

ORDNUNG BODEN, GEWÄSSER, ALTLASTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG ZU DEM MASTERSTUDIENGANG FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN UND LANDSCHAFTSARCHITEKTUR

ORDNUNG BODEN, GEWÄSSER, ALTLASTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG ZU DEM MASTERSTUDIENGANG FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN UND LANDSCHAFTSARCHITEKTUR FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN UND LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG ZU DEM MASTERSTUDIENGANG BODEN, GEWÄSSER, ALTLASTEN beschlossen

Mehr

ORDNUNG KUNST UND KOMMUNIKATION FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG KUNST UND KOMMUNIKATION FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG KUNST UND KOMMUNIKATION beschlossen in der 256. Sitzung des Fachbereichsrats des

Mehr

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 110. Sitzung des Senats am 25.04.2007 befürwortet in

Mehr

ORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG

ORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE beschlossen in der 204. Sitzung des Fachbereichsrates

Mehr

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 ( ) - Seite 3 -

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 ( ) - Seite 3 - Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 (14.07.2011) - Seite 3 - Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Inklusive Pädagogik

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) an der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 1 Geltungsbereich

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Management in Nonprofit-Organisationen. Neufassung

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Management in Nonprofit-Organisationen. Neufassung Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Management in Nonprofit-Organisationen Neufassung beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am

Mehr

Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften

Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Verkehrsingenieurwesen an der Technischen Universität

Mehr

Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen

Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 107 - Nr. 06 / 2015 (10.06.2015) - Seite 4 - Neufassung der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Lehramt

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Nr. 1128 Fakultät 3 (5 Exemplare) Institute der Fakultät 3 GB 1 (18 Ex) Herausgegeben vom Präsidenten der Technische Universität Braunschweig Redaktion: Geschäftsbereich

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Nr. 974 Fakultät 4 (5 Exemplare) Institute der Fakultät 4 GB 1 (20 Ex) Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Messtechnik und Analytik" an der Technischen Universität

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Sozialwissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Sozialwissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Sozialwissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig Der Fakultätsrat der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät hat am

Mehr

ORDNUNG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG

ORDNUNG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE Neufassung beschlossen in der 119. Sitzung

Mehr

vom Lesefassung-

vom Lesefassung- Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Integrated Media: Audiovisuelle Medien in Praxis, Theorie und Vermittlung (M.A.) der Fakultät III Sprach- und Kulturwissenschaften

Mehr

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 05. Dezember 2017

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 05. Dezember 2017 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Management und Engineering im Bauwesen der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade

Mehr

Nr. 4/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 2 von 20

Nr. 4/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 2 von 20 Nr. 4/2012 vom 23.5.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 2 von 20 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Master- Studiengang Mittelständische

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Organisationskulturen und Wissenstransfer

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Organisationskulturen und Wissenstransfer Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Organisationskulturen und Wissenstransfer Die Fakultäten für Geistes- und Erziehungswissenschaften und die Carl-Friedrich-Gauß- Fakultät

Mehr

ORDNUNG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

ORDNUNG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE Neufassung beschlossen in der 119.

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Masterstudiengang Systems Engineering. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Masterstudiengang Systems Engineering. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den Weiterbildungsstudiengang Systems Engineering an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau Vom 26. Juni

Mehr

ORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG EUROPÄISCHES REGIEREN beschlossen in der 7. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

3 Studienbeginn und Bewerbungsfrist

3 Studienbeginn und Bewerbungsfrist Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität Braunschweig Der Fakultätsrat der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang Manuelle Therapie (OMT 1 ) Neufassung

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang Manuelle Therapie (OMT 1 ) Neufassung Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang Manuelle Therapie (OMT 1 ) Neufassung Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Controlling und Finanzen

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Controlling und Finanzen Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Controlling und Finanzen Neufassung Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 14.03.2018, genehmigt

Mehr

Verkündungsblatt. Inhalt

Verkündungsblatt. Inhalt Verkündungsblatt 15. Jahrgang Wolfenbüttel, den 04.07.2012 Nummer 16 Inhalt Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Wasserwirtschaft im Globalen Wandel der Hochschule

Mehr

ORDNUNG DEUTSCHES RECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG DEUTSCHES RECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG DEUTSCHES RECHT beschlossen in der 223. Sitzung des Fachbereichs Rechtswissenschaften am

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung

Zugangs- und Zulassungsordnung Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management in mittelständischen Unternehmen am 10.03.2014 mit Wirkung zum Studienjahr 2014/2015 in Kraft gesetzt durch den Präsidenten der PHWT

Mehr