WEGWEISER FÜR SENIOREN LANDKREIS LANDSBERG AM LECH

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1 WEGWEISER FÜR SENIOREN LANDKREIS LANDSBERG AM LECH

2 Inhaltsverzeichnis Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie rechtliche und steuerrechtliche Beratung zu folgenden Themen wünschen: Leistungsrecht der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Elternunterhalt Nachfolgeplanungen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten Testament- und Testamentsgestaltung Erbvertrag Behindertentestament Grundstücksübertragungen Unternehmensnachfolge etc. Daniel Fries Steuerberater Dr. Andreas Wagenseil Steuerberater Vorderer Anger 208 D Landsberg am Lech Tel.: beratung@pulsar-tax.com Web: Patrick Freutsmiedl Rechtsanwalt Alexander Winkler Rechtsanwalt Web: 2 Wegweiser für Senioren

3 1. Vorwort des Landrates Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der demografische Wandel ist natürlich auch im Landkreis Landsberg am Lech spürbar. Der Anteil der Mitbürgerinnen und Mitbürger über 65 Jahre an der Gesamtbevölkerung wird bei uns in den nächsten Jahren stark ansteigen. Unser neu aufgelegter Wegweiser für Senioren enthält eine Fülle von nützlichen Adressen, von Tipps und Anregungen, die unseren älteren Mitbürgern und deren Angehörigen behilflich sein können, möglichst lange selbständig und eigenverantwortlich ihr Leben zu führen und zu gestalten oder im Bedarfsfall schnell notwendige Hilfen zu finden. Im Landkreis Landsberg am Lech gibt es ein dichtes Netz von sozialen Institutionen mit den unterschiedlichsten Hilfsangeboten. Der Wegweiser für Senioren soll Ihnen eine einfache Orientierung ermöglichen und Ihnen dabei helfen, möglichst schnell an die richtigen Stellen und Ansprechpartner zu kommen. Ich bedanke mich herzlich bei allen, die an der Entstehung des Wegweisers mitgewirkt haben und ganz besonders auch bei denjenigen, die durch ihren ehrenamtlichen oder beruflichen Einsatz unser umfangreiches soziales Netzwerk pflegen. Sie sorgen damit dafür, dass sich die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Landkreis wohlfühlen und in unterschiedlichsten Lebenslagen die passenden Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Ihr Thomas Eichinger Landrat Landkreis Landsberg am Lech 1

4 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort des Landrates 1 2. Seniorenarbeit im Landkreis und in den Gemeinden Geleitwort der Seniorenbeauftragten des Landkreises Seniorenbeauftragte in den Gemeinden Kontaktdaten der Rathäuser Kontaktdaten der Pfarreien 9 3. Information und Beratung Allgemein Seniorenberatung Kurse für pflegende Angehörige Beratung für Schlaganfallpatienten und Angehörige Sozialpsychiatrischer Dienst und gerontopsychiatrische Fachstelle Betreuungen, Vorsorgevollmachten Hospizdienste, Palliativberatung und Trauerbegleitung Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) Rechtsberatung Schuldner- und Insolvenzberatung Rentenberatung Finanzielle Hilfen und Sachhilfen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zur Pflege Wohngeld / Wohnberechtigungsschein Versorgung mit Hilfsmitteln Häusliche Krankenpflege Die Tafel Lebensmittelverteilung Kleiderausgabe Sozialkaufhaus Befreiung von Zuzahlungen Rundfunkbeitrag 22 TAXI LL IQ 170 Mercedes Sprinter Großraumtaxi bis zu 8 Fahrgäste mit viel Gepäck 1 Rollstuhlplatz bequemes Einsteigen durch zusätzliche Stufe 17 Der Taxi-Service im Landkreis Landsberg 2 Rollstuhltaxis Zuverlässig. Freundlich. Faire Preise. Gebührenfrei anrufen. Eigener Rollstuhl. 2 Wegweiser für Senioren! Service! Großraumtaxi bis 8 Fahrgäste! Botenfahrten! Besorgungsfahrten 37 TAXI 27 LL IQ 171! Eilkurierdienste! Transportfahrten VW Caddy Maxi Großraumtaxi rund um s Taxi bis zu 6 Fahrgäste oder 1 Rollstuhlplatz und 4 Fahrgäste! Schulkindertransport! Flughafenfahrten! Dialyse-, Chemo- und Bestrahlungsfahrten! Krankenfahrten alle Kassen auch Privat TAXI LL IQ 172 Mercedes E 220 CDI T bis zu 4 Fahrgäste großer Kofferraum Augsburger Straße 28B Landsberg

5 5. Pflegeversicherung Pflegestufen Leistungen für (teil-)stationäre und ambulante Leistungen Die Pflegestärkungsgesetze Pflege und Unterstützung zu Hause Ambulante Kranken- und Altenpflegedienste Betreuungs- und Besuchsdienste Einkaufs- und Haushaltshilfen Nachbarschaftshilfen Hilfen bei Demenz und psychischen Erkrankungen Essen auf Rädern Fahrdienste Hausnotrufsysteme Wohnen im Alter Wohnraumanpassungsberatung Betreutes Wohnen / Wohnen mit Service Senioren-Wohngemeinschaften Tagespflege Kurzzeitpflege Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen Wohnungsvermittlung Wohnen für Hilfe Gesundheit Allgemein Krankenhäuser Telefonseelsorge Selbsthilfe- und Angehörigengruppen Suchtprobleme Impfberatung Schmerzambulanz Bildung, Ehrenamt, Freizeit, Sport k.e.b. Koordinationsstelle Engagierter Bürger Seniorenclubs Begegnungsstätten Mittagstisch für Senioren VHS Seniorensport Wichtige Telefonnummern Besondere Tipps im Alltag 50 Branchenverzeichnis 52 IM DIENSTE IHRER GESUNDHEIT Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben Oskar Wilde... und das in jedem Alter! MICROFLORANA.DE ÜBER 35 JAHRE ERFAHRUNG FÜR IHRE GESUNDHEIT BDS GmbH Tel info@microflorana.de Soziales Kaufhaus & Dienstleistungen BiLL Beschäftigungsinitiative Landsberg am Lech Gemeinnützige GmbH Galgenweg Landsberg Telefon: 08191/ info@bi-ll.de Internet: Landkreis Landsberg am Lech 3

6 2. Seniorenarbeit im Landkreis und in den Gemeinden 2.1 Geleitwort der Seniorenbeauftragten des Landkreises Wer den Wegweiser für Soziales und Senioren des Landkreises kennt, wird sich wundern, warum er jetzt den Wegweiser für Senioren in den Händen hält. Mit dem Älterwerden tauchen oft neue Fragen und Probleme bei der Bewältigung des Alltags auf. Es wird schwierig, sich einen Überblick über die zahlreichen Angebote zu verschaffen. Deshalb wurde der Wegweiser getrennt. Für die sozialen Belange des Landkreises wird es eine eigene Broschüre geben. Der Wegweiser für Senioren versteht sich als eine Art Leitfaden für ältere Menschen und deren Angehörige. Er soll Sie darüber informieren, an welchen Stellen Sie bei Bedarf weitergehende Hilfe und Beratung erhalten. Die unterschiedlichen Träger, Institutionen, Vereine und auch das Landratsamt halten ein breit gefächertes Angebot für ältere Menschen bereit. Es kommt nicht darauf an, wie alt wir werden, sondern wie wir alt werden; es gilt, nicht nur dem Leben Jahre zu geben, sondern den Jahren Leben zu geben! Dies ist ein Zitat der ersten Bundesministerin für Senioren, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Lehr. Die Rolle der älteren Menschen in unserer Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten entscheidend verändert. Die ältere Generation leistet auf vielfältige Weise ihren ehrenamtlichen Beitrag als solidarische Leistung für unsere ganze Gesellschaft, sei es in der Pflege oder in der Beratung und Betreuung für Kinder und Jugendliche oder in der Nachbarschaftshilfe. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre unsere Gesellschaft um Vieles ärmer. Der Landkreis Landsberg will mit dem Wegweiser für Senioren über alle Einrichtungen der Hilfe im Landkreis informieren, er zeigt aber auch Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Enga gements auf, die das persönliche Leben im Alter bereichern können. Sie werden mit Ihren Sorgen nicht allein gelassen und so trägt der Wegweiser auch dazu bei, dem demografischen Wandel in unserem lebens- und liebenswerten Landkreis aktiv zu begegnen. Barbara Juchem Seniorenbeauftragte des Landkreises Landsberg Ulmenstraße Landsberg am Lech Telefon: Wegweiser für Senioren

7 2.2 Seniorenbeauftragte in den Gemeinden In fast allen der 31 Landkreisgemeinden gibt es Seniorenbeauftragte, die speziell für die Belange der älteren Mitbürger/innen zuständig sind. Bei allen Fragen und Anliegen stehen Ihnen diese Personen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Eine Übersicht der Seniorenbeauftragten finden Sie im Internet unter Zudem können Sie Ihre/n Ansprechpartner/in in dem für Sie zuständigen Rathaus erfragen. 2.3 Kontaktdaten der Rathäuser Gemeinde Geltendorf Schulstraße 13, Geltendorf Telefon: Gemeinde Eching am Ammersee Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee Am Anger 1, Eching am Ammersee Telefon: Gemeinde Egling an der Paar Hauptstraße 31, Egling an der Paar Telefon: Gemeinde Obermeitingen Verwaltungsgemeinschaft Igling Hauptstraße 23, Obermeitingen Telefon: Gemeinde Hurlach Verwaltungsgemeinschaft Igling Poststraße 4, Hurlach Telefon: Gemeinde Igling Verwaltungsgemeinschaft Igling Unteriglinger Straße 37, Igling Telefon: Verwaltungsgemeinschaft Igling Unteriglinger Straße 37, Igling Telefon: Stadt Landsberg am Lech Katharinenstraße 1, Landsberg am Lech Telefon: Landkreis Landsberg am Lech 5

8 2. Seniorenarbeit im Landkreis und in den Gemeinden Marktgemeinde Dießen am Ammersee Marktplatz 1, Dießen am Ammersee Telefon: Marktgemeinde Kaufering Pfälzer Straße 1, Kaufering Telefon: Gemeinde Utting am Ammersee Eduard-Thöny-Straße 1, Utting am Ammersee Telefon: Gemeinde Denklingen Hauptstraße 23, Denklingen Telefon: Gemeinde Eresing Verwaltungsgemeinschaft Windach Kaspar-Ett-Straße 24, Eresing Telefon: Gemeinde Finning Verwaltungsgemeinschaft Windach Findingstraße 4, Finning Telefon: Gemeinde Fuchstal Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal Bahnhofstraße 1, Fuchstal Telefon: Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal Bahnhofstraße 1, Fuchstal Telefon: Gemeinde Greifenberg Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee Hauptstraße 32, Greifenberg Telefon: Gemeinde Hofstetten Verwaltungsgemeinschaft Pürgen Eckfeld 7, Hofstetten Telefon: Wegweiser für Senioren

9 Gemeinde Penzing Fritz-Börner-Straße 11, Penzing Telefon: Gemeinde Prittriching Verwaltungsgemeinschaft Prittriching Bgm.-Franz-Ditsch-Straße 7, Prittriching Telefon: Verwaltungsgemeinschaft Prittriching Bgm.-Franz-Ditsch-Straße 7, Prittriching Telefon: Gemeinde Pürgen Verwaltungsgemeinschaft Pürgen Weilheimer Straße 2, Pürgen Telefon: Verwaltungsgemeinschaft Pürgen Weilheimer Straße 2, Pürgen Telefon: Gemeinde Reichling Verwaltungsgemeinschaft Reichling Untergasse 3, Reichling Telefon: Verwaltungsgemeinschaft Reichling Untergasse 3, Reichling Telefon: Gemeinde Rott Verwaltungsgemeinschaft Reichling Weilheimer Straße 16, Rott Telefon: Landkreis Landsberg am Lech Thinkstock / gpointstudio 7

10 2. Seniorenarbeit im Landkreis und in den Gemeinden Gemeinde Scheuring Verwaltungsgemeinschaft Prittriching Kirchplatz 1, Scheuring Telefon: Gemeinde Schondorf am Ammersee Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee Rathausplatz 1, Schondorf am Ammersee Telefon: Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee Rathausplatz 1, Schondorf am Ammersee Telefon: Gemeinde Schwifting Verwaltungsgemeinschaft Pürgen Dorfstraße 7, Schwifting Telefon: Gemeinde Thaining Verwaltungsgemeinschaft Reichling Dorfplatz 1, Thaining Telefon: Gemeinde Unterdießen Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal Bahnhofstraße 2, Unterdießen Telefon: Gemeinde Vilgertshofen Verwaltungsgemeinschaft Reichling Rathausstraße 41, Vilgertshofen Telefon: Gemeinde Weil Landsberger Straße 15, Weil Telefon: Gemeinde Windach Verwaltungsgemeinschaft Windach Von-Pfetten-Füll-Platz 1, Windach Telefon: Verwaltungsgemeinschaft Windach Von-Pfetten-Füll-Platz 1, Windach Telefon: Wegweiser für Senioren

11 Gemeinde Apfeldorf Verwaltungsgemeinschaft Reichling Flößerstraße 6, Apfeldorf Telefon: Gemeinde Kinsau Verwaltungsgemeinschaft Reichling Dorfstraße 9, Kinsau Telefon: Kontaktdaten der Pfarreien Katholisches Pfarramt Zu den Heiligen Engeln Geltendorf Schulstraße 6, Geltendorf Telefon: Katholisches Pfarramt St. Peter und Paul Igling Pfarrgasse 2, Igling Telefon: Katholisches Pfarramt St. Johannes Baptist Igling Hauptstraße 22, Igling-Holzhausen Telefon: Pfarramt Mariä Himmelfahrt Ludwigstraße 167, Landsberg am Lech Telefon: oder Katholisches Pfarramt Zu den Heiligen Engeln Hindenburgring 15, Landsberg am Lech Telefon: Evangelisches Pfarramt Landsberg Von-Kühlmann-Straße 39, Landsberg am Lech Telefon: Katholisches Pfarramt Maria Himmelfahrt Dießen Klosterhof 10, Dießen Telefon: Katholisches Pfarramt St. Nikolaus Dettenschwang Benefiziat Andreas Chaber Schulstraße 8, Dießen Telefon: Evangelisches Pfarramt Dießen Tiefenbachstraße 22, Dießen Telefon: Landkreis Landsberg am Lech 9

12 2. Seniorenarbeit im Landkreis und in den Gemeinden Katholisches Pfarramt Maria Himmelfahrt Dr.-Gerbl-Straße 11, Kaufering Telefon: Evangelische Pauluskirche Kaufering Hans-Meier-Straße 1, Kaufering Telefon: Katholisches Pfarramt Utting Ludwigstraße 14, Utting Telefon: Evangelisches Pfarramt Utting Laibnerstraße 20, Utting Telefon: Katholisches Pfarramt Sankt Michael Denklingen Hauptstraße 10, Denklingen Telefon: Katholisches Pfarramt Eresing Kaspar-Ett-Straße 10, Eresing Telefon: Katholisches Pfarramt St. Martin Penzing Magnus-Hackl-Straße 6, Penzing Telefon: Katholisches Pfarramt Pürgen Weilheimer Straße 12, Pürgen Telefon: Katholisches Pfarramt Reichling Sankt-Nikolaus-Straße 12, Reichling Telefon: Katholisches Pfarramt Rott Kirchstraße 1, Rott Telefon: Katholisches Pfarramt St. Martin Scheuring Kirchplatz 2, Scheuring Telefon: Katholisches Pfarramt St. Pankratius Schwifting Kapellenweg 2, Schwifting Telefon: Katholisches Pfarramt Windach Maria am Weg 2, Windach Telefon: Katholisches Pfarramt Fuchstal Kirchenweg 2, Fuchstal-Asch Telefon: Wegweiser für Senioren

13 3. Information und Beratung 3.1 Allgemein Die meisten Menschen möchten selbstbestimmt und möglichst lange in der vertrauten Umgebung leben. Mit der Hilfe von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn kann das auch häufig sehr gut gewährleistet werden. Doch auch für allein lebende Bürger/ innen gibt es im Landkreis Landsberg zahlreiche Angebote, die Hilfe und Unterstützung bieten können. Eine unabhängige und neutrale Beratung hierzu erhalten Sie unter anderem in der Fachstelle für pflegende Angehörige (siehe am Ende dieser Seite). Zudem können Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung und an die Senioren beauftragten Ihrer Gemeinde wenden. Eine weitere Hilfe stellt der Vorsorgeleitfaden dar, der voraussichtlich ab Juli 2016 allen Bürger/innen im Landkreis zur Verfügung gestellt wird. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, wichtige Angelegenheiten rechtzeitig zu organisieren, um im Notfall darauf zurückgreifen zu können. Beratungsstelle für Soziales und Senioren Hauptstraße 33, Egling a. d. Paar Telefon: Edward BockM / Fotolia 3.2 Seniorenberatung Bei Fragen rund um die Versorgung im Krankheits- oder Pflege fall steht Ihnen Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse zur Verfügung. Wenn Sie bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine weiterführende Beratung ( 7a SGB XI) bis hin zur Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes. Darüber hinaus steht Ihnen zum Beispiel das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums auch bei Fragen zu den Kosten und zur allgemeinen Organisation von Pflege zur Verfügung (Montag bis Donnerstag, jeweils von 09:00 bis 18:00 Uhr unter ). Zusätzlich bestehen folgende Beratungs möglichkeiten vor Ort: Netzwerk Kaufering Theodor-Heuss-Straße 11, Kaufering Telefon: netzwerk@kaufering.de Füreinander e. V. Bahnhofstraße 17, Utting Telefon: info@füreinander.eu Fachstelle für pflegende Angehörige (im Aufbau) Informationen erhalten Sie bei der AWO in Landsberg und Dießen Telefon: und Landkreis Landsberg am Lech 11

14 3. Information und Beratung 3.3 Kurse für pflegende Angehörige Die Pflegekassen müssen für Personen, die eine/n Angehörige/n pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Kurse durchführen. Auf Wunsch findet diese Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Pflegekasse, wie Sie einen solchen Kurs in Anspruch nehmen können. 3.4 Beratung für Schlaganfallpatienten und Angehörige Klinikum Landsberg am Lech Bgm.-Dr.-Hartmann-Straße 60, Landsberg am Lech Telefon: Sozialpsychiatrischer Dienst und gerontopsychiatrische Fachstelle Der Sozialpsychiatrische Dienst leistet fachliche Hilfe bei seelischen Problemen und bietet darüber hinaus Beratung, Kontakte und Hilfen bei psychischen Problemen, Krisen und Erkrankungen. Die gerontopsychiatrische Fachstelle ist für alle älteren Bürger/ innen da, die aufgrund von psychischen Problemen und Erkrankungen Beratung und Unterstützung benötigen und mit der aktuellen Lebenssituation nicht mehr alleine zurechtkommen. Sozialpsychiatrischer Dienst und Gerontopsychiatrische Fachstelle des Caritasverbandes Malteserstraße 447, Landsberg am Lech Telefon: Wegweiser für Senioren Sozialpsychiatrischer Dienst und Gerontopsychiatrische Fachstelle des Caritasverbandes - Außenstelle Dießen Fischerei 20, Dießen am Ammersee Telefon: spdi-diessen@caritas-landsberg.de Betreuungen, Vorsorgevollmachten Eine Betreuung kann immer dann erforderlich werden, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann. Dies kann aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder auch bei im Alter nachlassenden geistigen Kräften der Fall sein. Das Betreuungsgericht bestimmt dann eine/n rechtliche/n Betreuer/in, die/der in einem festgelegten Umfang für den Betroffenen handelt. Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 6 Betreuungsstelle / -behörde Spöttinger Straße 14 a, Landsberg am Lech Telefon: oder -301 oder betreuungsstelle@lra-ll.bayern.de Verein für Betreuungen Starnberg-Landsberg e. V. Museumstraße 14, Landsberg am Lech Telefon: info@verein-betreuungen.de Vorsorgevollmacht Sie können jedoch schon jetzt selbst bestimmen, wer später wie und in welchem Umfang für Sie entscheiden soll. Hierzu bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens (bei noch bestehender Geschäftsfähigkeit), Sie in allen oder auch nur in bestimmten Bereichen gesetzlich zu vertreten. Sollten Sie dann hilfebedürftig werden, hat die gültige Vorsorgevollmacht rechtlich Vorrang vor einer Betreuerbestellung.

15 Wir sind für Sie da! Hospizbegleitung ambulant / stationär Kinderhospizbegleitung Palliativberatung und -begleitung Spiritual Care / Trauerbegleitung Beratung zur Patientenverfügung Aus- und Fortbildung Neu im Herbst 2016: Hospizbegleiterausbildung mit Palliativer Praxisschulung (40 Std.) HosDiAm ist auch eine Vermittlungsbörse von Sach- und Dienstleistungsspenden Trägereinrichtung der Freiwilligendienste aller Generationen HosDiAm Hospizdienst Ammersee Lech e. V. Hospizdienst Ammersee e. V. Hauptstrasse 55, Greifenberg und Klosterhof 8, Dießen Tel.: / Tel.: / info@hosdiam.de Internet: Einsatzkoordinierung und telefonische Beratung: täglich von Uhr Termine nach Vereinbarung Rufbereitschaft Bürozeiten in Greifenberg: Mittwochs von Uhr Dießen: Mittwochs von Uhr THEOTINUM VEREIN THEOtinum KInder- und Jugendhospiz DIeßen Kinder- und Jugendhospizbegleitung ambulant / stationär Palliativberatung und -begleitung spezialisierte Krisen- und Trauerbegleitung Neu im Herbst 2016: Hospizbegleiterausbildung mit Palliativer Praxisschulung (bei HosDiAm) anschließender Aufbaukurs für Kinderhospizbegleiter (bei THEOKIDI) THEOtinum KInder- und Jugendhospiz DIeßen Klosterhof Dießen Tel.: / info@theotinum.de Bürozeiten: Mittwoch von bis Uhr und täglich und nach Vereinbarung Die beiden Hospizvereine Hospizdienst Ammersee e.v. und Theotinum Verein stehen in enger Kooperation. Schulungsinhalte werden aufeinander abgestimmt.

16 3. Information und Beratung Betreuungsverfügung Dies stellt eine Alternative zur Vorsorgevollmacht dar, wenn keine Person des uneingeschränkten Vertrauens vorhanden ist. Für den Fall, dass ein Betreuungsverfahren erforderlich wird, können Sie hier Wünsche zur Person der Betreuerin bzw. des Betreuers und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Betreuung festhalten. Patientenverfügung In dieser Verfügung legen Sie Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen bzw. medizinischen Behandlung für eingeschränkte Lebenssituationen (Grenzfälle zwischen Leben und Tod) für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit fest. Eine Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht, zumindest für den Bereich der Gesundheitssorge, kombiniert werden. Vorsorgemappe Die wichtigsten Unterlagen zum Thema Vorsorge hat die Betreuungsstelle des Landratsamtes in einer Vorsorgemappe zusammengestellt. Diese wird Ihnen auf Anfrage gerne ausgehändigt oder per Post zugschickt. Sie finden die Unterlagen auch auf der Homepage des Landratsamtes. Bei Fragen zum Thema Vorsorge stehen Ihnen sowohl die Betreuungsstelle des Landratsamtes, als auch der Betreuungsverein Starnberg-Landsberg e. V. zur Verfügung. 3.7 Hospizdienste, Palliativberatung und Trauerbegleitung 14 Hospiz- und Palliativverein Landsberg am Lech e. V. Pater-Rupert-Mayer-Straße 28 b, Landsberg am Lech Telefon:

17 Bayerisches Rotes Kreuz Trauerseminar Max-Friesenegger-Straße 45, Landsberg am Lech Telefon: Bayerisches Rotes Kreuz, Kriseninterventionsteam Frau Hochrieser Max-Friesenegger-Straße 45, Landsberg am Lech Telefon: Bayerisches Rotes Kreuz, Notfallseelsorge Herr Hartmann Max-Friesenegger-Straße 45, Landsberg am Lech Telefon: Malteser Kreisgeschäftsstelle Landsberg / Kaufering Landrat-Müller-Hahl-Straße 11, Kaufering Telefon: dienststelle@malteser-landsberg.de Hospizdienst Ammersee e. V. Hauptstraße 55, Greifenberg Telefon: info@hosdiam.de Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) Die Fachstelle berät und kontrolliert Einrichtungen für ältere pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen. Ihre Aufgabe ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner/ innen beachtet und geschützt werden. Sie können sich auch an die FQA wenden, wenn Sie Beschwerden vorbringen möchten. Landratsamt Landsberg am Lech FQA Von-Kühlmann-Straße 15, Landsberg am Lech Telefon: poststelle@lra-ll.bayern.de Rechtsberatung Leider ist niemand vor rechtlichen Problemen geschützt und viele Menschen denken, dass sie sich einen rechtlichen Beistand nicht leisten können. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten wurde jedoch für Bürger/innen mit geringem Einkommen eine kostenfreie Rechtsberatung eingeführt. Informationen hierzu erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Amtsgericht Landsberg Rechtsberatungshilfe Lechstraße 7, Landsberg am Lech Telefon: poststelle@ag-ll.bayern.de Landkreis Landsberg am Lech 15

18 Möbelsysteme aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung Für Menschen......die bewusster wohnen....die langlebiger denken und planen....die natürlich mit Maßivholz einrichten....die ökologisch orientiert sind....die später noch erweitern möchten....die soziales Engagement zeigen....die lokale und perönliche Beratung lieben. Rudolf-Diesel-Straße 3 Öffnungzeiten: Landsberg am Lech Mo-Di-Do-Fr 10:00-12:30 Uhr Tel :00-18:00 Uhr iwelo@iwl-ggmbh.de Samstag 9:00-13:00 Uhr Mittwoch geschlossen ISAR-WÜRM-LECH IWL Werkstätten für Menschen mit Behinderung ggmbh Berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben Fachliche Qualifizierung und Begleitung / Förderstätte Industriedienstleistungen --> Holzverarbeitung --> Metallverarbeitung --> Elektromontage & Kabelkonfektionierung --> Konfektionierung, Verpackung --> Hygieneverpackung --> Industriemontage Rudolf-Diesel-Straße 1-3 Graf-Zeppelin-Straße Landsberg am Lech Landsberg am Lech Tel Tel landsberg@iwl-ggmbh.de info.gz@iwl-ggmbh.de

19 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ISAR-WÜRM-LECH IWL ggmbh Rudolf-Diesel-Straße 1 3, Landsberg am Lech Telefon: Fax: landsberg@iwl-ggmbh.de ISAR-WÜRM-LECH IWL ggmbh Graf-Zeppelin-Straße 19, Landsberg am Lech Telefon: Fax: info.gz@iwl-ggmbh.de Förderstätten ISAR-WÜRM-LECH IWL ggmbh Rudolf-Diesel-Straße 1 3, Landsberg am Lech Telefon: Fax: landsberg@iwl-ggmbh.de Werkstätten für Menschen mit Behinderung ISAR-WÜRM-LECH IWL ggmbh Werkstätten für Menschen mit Behinderung ggmbh Werkstätten für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Rudolf-Diesel-Straße 1 3, Landsberg am Lech Telefon: Fax: landsberg@iwl-ggmbh.de ISAR-WÜRM-LECH IWL ggmbh Werkstätten für Menschen mit Behinderung ggmbh Werkstätten für Menschen mit psychischer Behinderung Graf-Zeppelin-Straße 19, Landsberg am Lech Telefon: Fax: info.gz@iwl-ggmbh.de Wohlfahrtsverbände und Institutionen ISAR-WÜRM-LECH IWL ggmbh Rudolf-Diesel-Straße 1 3, Landsberg am Lech Telefon: Fax: landsberg@iwl-ggmbh.de Franz Pfluegl / Fotolia.com ISAR-WÜRM-LECH IWL ggmbh Graf-Zeppelin-Straße 19, Landsberg am Lech Telefon: Fax: info.gz@iwl-ggmbh.de Landkreis Landsberg am Lech 17

20 3. Information und Beratung VdK-KV Landsberg/Lech Johann-Arnold-Str Landsberg/Lech Telefon / kv-landsberg@vdk.de Hilfestellung. Wir lassen Sie in sozialrechtlichen Fragen nicht allein. Rechtsberatung und -vertretung vor Behörden und Sozialgerichten für Mitglieder unter anderem in folgenden Bereichen des Sozialrechts: l Rentenversicherung l Arbeitslosengeld II l Krankenversicherung l Pflegeversicherung l Unfallversicherung l Schwerbehindertenrecht l Grundsicherung VdK Bayern e. V. Johann-Arnold-Straße 30, Landsberg am Lech Telefon: kv-landsberg@vdk.de Schuldner- und Insolvenzberatung Caritasverband für den Landkreis Landsberg e. V. Brudergasse 215, Landsberg am Lech Telefon: mail@caritas-landsberg.de Kostenlose Rentenberatung Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd und Bund Telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich! Telefon: (09:00 bis 12:00 Uhr) RENTENBERATER CARL Rechtsberatung & Vertretung Sozialrecht Ihr Experte in Berufsunfähigkeit / Krankheit / Rente Ich berate und vertrete (Antrags-, Widerspruchs-, Klageverfahren) Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige & Unternehmen in folgenden Bereichen: Rentenversicherung (z. B. Betriebsprüfung, Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten) Krankenversicherung (z. B. Krankengeld, Zwangskuren) Pflegeversicherung (z. B. Pflegestufe) Betriebliche Altersversorgung (z. B. VBL, ZVK) Rehabilitation (z. B. Kur, Umschulung) Schwerbehindertenrecht (z. B. Grad d. Behinderung) Unfallversicherung (z. B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit) Meine Erfahrung und mein Wissen für Ihren Erfolg! Burgstraße Pürgen / OT Stoffen Telefon / info@mein-rentenberater.de 18 Wegweiser für Senioren

21 4. Finanzielle Hilfen und Sachhilfen Das Thema Finanzen bekommt nach Rentenbeginn eine ganz neue Bedeutung. In keinem anderen Lebensabschnitt gibt es so viele finanzielle Schritte zu überdenken. Wie viel Geld steht Ihnen mit Ende der Arbeit noch zur Verfügung? Was lässt sich über Erspartes finanzieren? Und in welchem Fall stehen Ihnen Hilfen vom Staat zu? Über den Hilfe- und Pflegebedarf im Alter kommen viele Menschen zudem erstmalig in ihrem Leben mit der Pflegekasse und mit dem Sozialamt in Berührung. Schauen Sie sich zunächst Ihre persönliche Situation in Ruhe an, bevor Sie Kontakt zu einer Organisation aufnehmen, die Sie individuell über Hilfsangebote berät und praktische oder finanzielle Hilfe gewährt. 4.1 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Yuri Arcurs / Fotolia Wenn das Einkommen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Grundsicherung beantragen. Anspruch auf diese Leistungen haben: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (2016: 65 Jahre und 5 Monate) und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Höhe der Leistung sind vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners abhängig. Beim Einkommen werden alle Einkünfte berücksichtigt. Dies sind z. B. Rentenbezüge (auch aus privaten Rentenversicherungen oder Betriebsrenten), Arbeitseinkommen (auch bei geringfügiger Beschäftigung) oder Kindergeld. Auf das Einkommen von Kindern und Eltern wird in der Grund sicherung nicht zurückgegriffen, außer deren Einkommen ist sehr hoch (mindestens Euro sparkasse-landsberg.de Wenn ein Finanzpartner für ein ganzes Leben an der Seite seiner Kunden steht. Wenn s um Geld geht s Sparkasse Landsberg-Dießen Landkreis Landsberg am Lech 19

22 4. Finanzielle Hilfen und Sachhilfen jährliches Gesamteinkommen). In diesem Fall besteht Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch mit der Möglichkeit des Unterhaltsrückgriffs bei Eltern und Kindern. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Landsberg: Landratsamt Landsberg Sozialamt Von-Kühlmann-Straße 15, Landsberg am Lech Telefon: Hilfe zur Pflege Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Sozialamt geleistet. Ansprüche bestehen im Einzelfall unter anderem: bei Personen ohne Pflegeversicherungsschutz, wenn der Hilfebedarf für die Einstufung in Pflegestufe 1 nicht ausreicht, wenn der Hilfebedarf die Einstufung in eine Pflegestufe zulassen würde, der Pflegebedarf jedoch voraussichtlich weniger als sechs Monate besteht und daher keine Pflegestufe erteilt wird, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung bei kostenintensiver Pflege den Bedarf nicht decken. Hilfe für Pflege kann beispielsweise Leistungen für Hilfsmittel, ambulante Pflegedienste sowie teil- oder vollstationäre Pflege umfassen. Bei Fragen und für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Landsberg. Landratsamt Landsberg Sozialamt Von-Kühlmann-Straße15, Landsberg am Lech Telefon: poststelle@lra-ll.bayern.de Wohngeld / Wohnberechtigungsschein Wohngeld Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Einkommen und Vermögen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Sind Sie Empfänger der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbslosigkeit erhalten Sie kein Wohngeld. Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Dabei werden die Antragsarten nach Miet- und Lastenzuschuss unterschieden. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, kann Lastenzuschuss gewährt werden. Wohnberechtigungsschein Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, eine öffentlich geförderte Sozialwohnung zu mieten. Dabei sind die Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen verpflichtet, von den zukünftigen Mietern einen Wohnberechtigungsschein zu verlangen. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Gemeinde bzw. vom Landratsamt für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige erteilt. 20 Wegweiser für Senioren

23 Landratsamt Landsberg Sozialamt Von-Kühlmann-Straße 15, Landsberg am Lech Telefon: oder Landratsamt Landsberg Wohnbauförderung Von-Kühlmann-Straße 15, Landsberg am Lech Telefon: Versorgung mit Hilfsmitteln Generell haben Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel, die den Erfolg einer Behandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Des Weiteren werden Hilfsmittel bezuschusst, die der Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen dienen. Zu den Hilfsmitteln zählen insbesondere Seh- und Hörhilfen, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), aber auch Verbrauchsmittel wie z. B. Inkontinenzvorlagen. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens werden nicht als Hilfsmittel anerkannt (hierzu zählen beispielsweise ein normaler Gehstock, ein Fieberthermometer oder ein elektrisches Küchenmesser). Die Antragstellung erfolgt, abhängig vom Einsatzbereich des Hilfsmittels, bei unterschiedlichen Kostenträgern. Die Krankenversicherung ist für Hilfsmittel zuständig, die der Krankheitsbehandlung dienen, während die Pflegeversicherung die Hilfsmittel übernimmt, die eine Erleichterung der Pflege bewirken sollen. Hilfsmittel für die medizinische Rehabilitation werden von der Rentenversicherung übernommen, im Fall eines Arbeitsunfalls oder bei Berufsunfähigkeit ist die Unfallversicherung zuständig. 4.5 Häusliche Krankenpflege Nach einem Krankenhausaufenthalt ist vieles nicht mehr so, wie es vorher einmal war. Manchmal zeichnet sich bereits bei der Entlassung ab, dass der Patient über längere Zeit oder gar auf Dauer hilfe- und pflegebedürftig sein wird. Dennoch ist es nur natürlich, wenn der ältere Mensch, selbst wenn er zuhause nicht mehr so weiterleben kann wie bisher, auch nicht unbedingt in eine Pflegeeinrichtung umziehen möchte. In diesem Fall sind die Angehörigen gefordert, die Pflegesituation in häuslicher Umgebung zu arrangieren. Um den Hilfe- und Pflegebedürftigen möglichst lange stützen zu können, tun Angehörige gut daran, von Anfang an konsequent alle sinnvollen und finanzierbaren Hilfsangebote im Sinne eines Betreuten Wohnens zuhause zu nutzen. In jedem Fall können Sie als Angehörige mit der professionellen Unterstützung von Pflegefachkräften und sozialen Diensten rechnen, die den Rahmen für die häusliche Pflegesituation setzen und Ihnen bei der Beantragung finanzieller Unterstützung behilflich sind. 4.6 Die Tafel Lebensmittelverteilung Landsberger Tafel e. V. Alte Pflugfabrik Pöttinger Von-Kühlmann-Straße 25, Landsberg am Lech Telefon: Dießener Tafel Bahnhofstraße 30, Dießen Telefon: Landkreis Landsberg am Lech 21

24 4. Finanzielle Hilfen und Sachhilfen Kleiderausgabe Schatztruhe Landsberg Bayerisches Rotes Kreuz Katharinenstraße 2 1 / 2, Landsberg am Lech Telefon: asam@kvlandsberg.brk.de Caritasverband für den Landkreis Landsberg am Lech e. V. Kleiderkammer (donnerstags, 15:00 bis 17:00 Uhr) Lechstraße 2 Telefon: mail@caritas-landsberg.de Schatztruhe Dießen Bayerisches Rotes Kreuz Prinz-Ludwig-Straße 12, Dießen Telefon: asam@kvlandsberg.brk.de Schatztruhe Kaufering Bayerisches Rotes Kreuz Kolpingstraße 36, Kaufering Telefon: asam@kvlandsberg.brk.de Kleiderkammer Herzlicht Hospizdienst Ammersee e. V. Hauptstraße 55, Greifenberg Telefon: info@hosdiam.de Wegweiser für Senioren 4.8 Sozialkaufhaus BiLL ggmbh - Beschäftigungsinitiative Landsberg am Lech Galgenweg 2, Landsberg am Lech Telefon: info@bi-ll.de Befreiung von Zuzahlungen Als chronisch Kranker können Sie bestimmte Entlastungen erhalten, wenn die Krankheit als chronische anerkannt und insofern vom Arzt diagnostiziert wurde. Betroffene müssen beispielsweise weniger Rezeptgebühren entrichten als normale Patienten und zudem gilt auch eine geringere Gebühr bei Klinikaufenthalten. Als chronisch Kranker können Sie bei einer Zuzahlung, die höher als ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens ist, den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreit werden. Weitere Informationen, auch zur Antragstellung, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse Rundfunkbeitrag Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde oder Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen, können auf Antrag eine Befreiung bzw. Ermäßigung dieser Gebühren erhalten. Dafür ist ein Nachweis der betreffenden Behörde notwendig. Antragsformulare für die Ermäßigung sind hier erhältlich:

25 5. Pflegeversicherung Pflegestufe 2 Schwerpflegebedürftigkeit Personen, die mindestens 180 Minuten täglich Unterstützung benötigen, davon mindestens 120 Minuten für die Grundpflege. Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftigkeit Personen, die rund um die Uhr und auch nachts, mindestens 300 Minuten täglich Unterstützung benötigen, davon mindestens 240 Minuten für die Grundpflege. Yuri Arcurs / Fotolia 5.1 Pflegestufen Bei Pflegebedürftigkeit werden die Betroffenen, abhängig vom jeweiligen Hilfebedarf, in eine von drei Pflegestufen eingruppiert. Mit jeder Stufe steigt auch die Höhe der jeweiligen Leistungen. Bei einem besonders hohen Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe 3 auch ein sogenannter Härtefall vorliegen, wodurch sich die Leistungen nochmals erhöhen. Sogenannte Pflegestufe 0 Eingeschränkte Alltagskompetenz Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht. Pflegestufe 1 Erhebliche Pflegebedürftigkeit Personen, die mindestens 90 Minuten täglich Unterstützung benötigen, davon mehr als 45 Minuten für Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität). Ab werden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 24 (Kapitel 5.3 Pflegestärkungsgsetze). 5.2 Leistungen für (teil-)stationäre und ambulante Leistungen Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den verschiedenen Leistungen in unterschiedlicher Höhe. Im Wesentlichen kann zwischen ambulanten, also häuslichen, und stationären Leistungen unterschieden werden. AOK Landsberg Direktion Landsberg Waitzinger Wiese 1, Landsberg am Lech Telefon: info@landsberg.by.aok.de DAK Servicezentrum Landsberg Vorderer Anger 208, Landsberg am Lech Telefon: service733300@dak.de Landkreis Landsberg am Lech 23

26 5. Pflegeversicherung Ambulante / Häusliche Pflege Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause durchführt, handelt es sich um eine sogenannte Pflegesachleistung. Je nach Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse hierfür bis zu Euro (bzw Euro in Härtefällen). Wird die Pflege privat, also durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde, durchgeführt, erhält der Pflege bedürftige das sogenannte Pflegegeld in Höhe von bis zu 728 Euro. Pflegesachleistungen und Pflegegeld können miteinander kombiniert werden, so dass die Versorgung durch einen Pflegedienst und Privatpersonen möglich ist. Benötigte Leistungen, die die Kasse nicht zahlt, können bei Bedürftigkeit vom Sozialamt übernommen werden (Hilfe zur Pflege, siehe Seite 20). Tages- und Nachtpflege Je nach Pflegestufe erhalten Sie von der Pflegekasse bis zu Euro. Leistungen der Tages- und Nachtpflege können mit ambulanten Pflegesachleistungen und / oder dem Pflegegeld kombiniert werden, so dass die Leistungen aufeinander angerechnet werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege Wenn für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege notwendig ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson ausfällt, übernimmt die Pflegekasse für bis zu vier Wochen Kosten von bis zu Euro (unabhängig von der Pflegestufe, auch bei der sogenannten Pflegestufe 0). Wenn der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr noch nicht ausgeschöpft wurde, kann der Restbetrag auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Hierdurch kann der Betrag für die Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden. Auch der zur Verfügung stehende Zeitraum verlängert sich auf maximal acht Wochen. 24 Wegweiser für Senioren Vollstationäre Pflege Für die Unterbringung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse, abhängig von der Pflegestufe bis zu Euro (bzw Euro in Härtefällen). Die Anträge für Leistungen aus der Pflegeversicherung sind bei Ihrer Pflegekasse einzureichen. Diese ist an die Krankenkasse angegliedert. 5.3 Die Pflegestärkungsgesetze Durch eine zweistufige Pflegereform möchte das Bundesgesundheitsministerium die pflegerische Versorgung deutlich verbessern. Bereits zum 1. Januar 2015 wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige deutlich ausgeweitet. Das zweite Pflegestärkungsgesetz trat zum 01. Januar 2016 in Kraft und soll 2017 weitergeführt werden. Durch diese Reform soll die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wegfallen. Im Fokus steht in Zukunft der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Das erste Pflegestärkungsgesetz Die wichtigsten Änderungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes betreffen die Erhöhung des Beitragssatzes, die Ausweitung der Pflegeleistungen und den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds. Im Fokus dieses Gesetzes steht vor allem die Ausweitung der Pflegeleistungen. Was hat sich für die Pflege zu Hause verbessert? Um die Pflege zu Hause zu unterstützen, wurden die Leistungen für die häusliche Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht. Ein kurzer Überblick:

27 Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege wurden ausgebaut. Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden gestärkt. Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel wurden erhöht. Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für pflegende Angehörige? Jede Pflegesituation ist individuell. Deshalb sollten pflegende Angehörige mit Einführung des Gesetzes besser in ihrer jewei ligen Situation entlastet werden. Unterstützungsangebote wurden deshalb ausgeweitet und die Leistungen können seither passgenauer in der konkreten Situation eingesetzt werden. Entlastend wirkt sich mit Sicherheit auch die Erhöhung der Zuschüsse für nötige Umbaumaßnahmen und für den Einsatz von Pflegehilfsmitteln aus. Zudem sollte auch die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Pflegende Angehörige können sich nun für zehn Tage vom Arbeitgeber freistellen lassen, ohne dabei Gehalt einzubüßen. Was hat sich in stationären Pflegeeinrichtungen verbessert? In stationären Einrichtungen stehen nun mehr Betreuungskräfte zur Verfügung. Durch das erhöhte Personal sollte auch der Pflegealltag verbessert werden. Was hat sich für Menschen mit Demenz verbessert? Der Leistungsanspruch für demenziell Erkrankte wurde deutlich erhöht. Bisher hatten Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 nur einen beschränkten Leistungsanspruch. Dieser wurde nun erweitert. Seither können auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und ein Zuschlag für Mitglieder ambulanter betreuter Wohngruppen beantragt werden. Damit erhalten die Erkrankten nun Zugang zu allen Leistungen im ambulanten Bereich. Was hat sich für körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige verbessert? Körperlich beeinträchtigte Menschen erhalten Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Seit 2015 haben stärker körperlich eingeschränkte Personen einen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Damit erhalten sie erstmals einen Anspruch auf niederschwellige Hilfen. Außerdem können sie maximal die Hälfte des Anspruchs auf ambulante Sachleistungen auch für niederschwellige Angebote nutzen. Das zweite Pflegestärkungsgesetz Der zweite Teil der Reform ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten und wird auch 2017 weitergeführt werden. Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum Ziel ist es, kognitiv und psychisch eingeschränkte Menschen wie beispielsweise Menschen mit Demenz bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit körperlich eingeschränkten Menschen gleichzustellen. Pflegestufen was ändert sich? Das bestehende dreistufige System soll in ein neues System mit fünf Pflegegraden umgewandelt werden. Für die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad soll dann eine neue Begutachtungsrichtlinie eingeführt werden. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist künftig dann die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Pflegeberatung was ändert sich? Auch die Pflegeberatung soll umfassend reformiert werden. Pflegekassen müssen künftig konkrete Ansprechpartner zur Beratung nennen. Diese müssen dann neutral und auf Grundlage einheitlicher Vorgaben beraten. Landkreis Landsberg am Lech 25

28 6. Pflege und Unterstützung zu Hause BRK Mobiler Sozial- und Pflegedienst Max-Friesenegger-Straße 45, Landsberg am Lech Telefon: Robert Kneschke / Fotolia 6.1 Ambulante Kranken- und Altenpflegedienste Sozialstation Mering ggmbh Lechstraße 7, Mering Telefon: info@sozialstation-mering.de CAB Caritas-Seniorenzentrum Heilig-Geist-Spital, Pflege bereich St. Martin Lechstraße 2, Landsberg am Lech Telefon: info@heilig-geist.cab-a.de Ambulante Pflege Tannenhain Augsburger Straße 36, Landsberg am Lech Telefon: ambulantepflegetannenhain@t-online.de 26 Wegweiser für Senioren Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Rudolf-Diesel-Straße 7, Landsberg am Lech Telefon: sozialstation.landsberg@johanniter.de Ambulante Alten- und Krankenpflege Partnerschaft Schlegel & Wengert Mühlstraße 23, Dießen am Ammersee Telefon: info@suw-partnerschaft.de Ambulanter Pflegedienst der AWO Dießen Bahnhofstraße 30, Dießen am Ammersee Telefon: info@swp-dis.awo-obb.de Pflege Daheim Albert-Schweizer-Straße 8, Kaufering Telefon: birgitta.wolfrum@seniorenstift.kaufering.de Anita Kerner Kranken- und Altenpflege GmbH & Co. KG Kolpingstraße 59, Kaufering Telefon: kaufering@pflegedienst-kerner.de

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