Brandenburg Potsdam. Güterfelde. TorgauNeiden 11. Torgau. Meißen. Dresden. 17 Freital. Pölzig. Freiberg. Chemnitz. Zwickau. Passau.

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1 liste 1/01 Werke in Deutschland Brandenburg Potsdam Güterfelde Burg B E R L I N Frankfurt (Oder) 1 10 SACHSEN- 15 TorgauNeiden 11 Halle 10 Leipzig Naumburg DornburgStotternheim 0 Weimar Camburg 4 17 Gotha 1 Erfurt 1 Günthersleben Bad Salzungen 1 Jena 4 4 Rudolstadt 71 Zella-Mehlis Meißen 14 4 Pölzig Gera Freiberg Dresden 17 Freital Chemnitz Zwickau Plauen Porstendorf 7 1 Hoyerswerda OschatzRiesa Borna 1 SACHSEN Grimma Spremberg Torgau THÜRINGEN Cottbus Bernburg A N H A LT Nordhausen B R A N D E N B U R G Guben Dessau 14 1 Magdeburg Neustadt b. Coburg Stadtsteinach Breitenau 7 Küps 1 0 Bad Kulmbach Staffelstein Bayreuth Würzburg 7 7 Nürnberg B AY E R N Ingolstadt BRANDENBURG SACHSEN- Hohenkammer 7 A N H A LT Passau SACHSEN 5 15 T H Ü R IN G 1E N 0 7 RHEINL AND- Amerang München 4 PFALZ 5 SAAR -1 5 L AND B AY E R N 7 Werke in Polen und Tschechien 4 Koblenz Kastellaun Simmern 1 Szczecin Mainz 1 St. Ingbert Saarbrücken PFALZ 5 Od ra 1 Cheb Karlovy Vary La b e Praha Bor u Tachova Vltava Čečkovice a Warszawa Lódź isl Polkowice Legnica Wrocław W SAAR L AND POLEN Poznań Worms Ludwigshafen Saarlouis Neunkirchen Kaiserslautern 7 5 Bydgoszcz Argenthal Ingelheim KirchheimBolanden 4 1 Trier Olsztyn 1 RHEINLAND- Gdańsk la 1 Odr a 4 0 Wis Lublin Bytom Kraków Nędza-Babice Skawina/Kraków TSCHECHIEN Stand 01 liste 1 / 01

2 liste 1/01 Standortverzeichnis Deutschland Rheinland- Pfalz Tel.: 0 4 / 1 54 Fax: 0 4 / 1 5 info@gross-th-beton.de 1 Werk Kastellaun GROSS- Industriestraße 1 5 Kastellaun 4 Werk Kirchheimbolanden GROSS- Im Brunnenberg 7 Kirchheimbolanden Werk Argenthal GROSS- Thiergartenstraße 554 Argenthal Werk Ingelheim GROSS- Heinrich-Wieland-Straße 551 Ingelheim Saarland Tel.: 0 4 / 1 54 Fax: 0 4 / 1 5 info@gross-th-beton.de 5 Werk Saarlouis GROSS- Am Grötenberg 740 Saarlouis Werk St. Ingbert GROSS- Dudweilerstraße 0 St. Ingbert 7 Werk Neunkirchen GROSS- Zum Schotterwerk 5 Neunkirchen Sachsen- Anhalt Tel.: 0 41 / Fax: 0 41 / info@th-beton.de Werk Magdeburg Hettstedter Straße Magdeburg-Buckau Werk Halle Chemiestraße 01 Halle-Ammendorf Sachsen Tel.: 0 41 / Fax: 0 41 / info@th-beton.de 1 0 Werk Leipzig-Podelwitz Söllichauer Straße Leipzig 1 Werk Oschatz-Borna Lonnewitzer Straße Liebschützberg 1 1 Werk Torgau-Neiden Am Österreicher 040 Elsnig-Neiden 1 Werk Grimma Am Hengstberg 04 Grimma-Hohnstädt Tel.: 0 5 / Fax: 0 5 / gth-beton@thomas-gruppe.de 14 Werk Freital g Güterbahnhofstraße Freital Brandenburg Tel.: 0 5 / Fax: 0 5 / gth-beton@thomas-gruppe.de 1 5 Werk Cottbus g Nordparkstraße Cottbus 1 Werk Güterfelde Großbeerenstraße Güterfelde Thüringen Tel.: 0 4 / Fax: 0 4 / info@th-beton.de 17 Werk Bad Salzungen 1 Werk Zella-Mehlis 1 Werk Günthersleben Am langen Streif Rennsteigstraße - An der Autobahn 1 4 Bad Salzungen 544 Zella-Mehlis Günthersleben 0 Werk Stotternheim 1 Werk Weimar Werk Rudolstadt Erfurter Landstraße Industriestraße 10 Oststraße S t o t t e r n h e i m 4 7 W e i m a r R u d o l s t a d t Tel.: 0 47 / 11 5 Werk Dornburg-Camburg 4 Werk Porstendorf 5 Werk Pölzig Fax: 0 47 / 11 0 info@th-beton.de C a m b u r g e r S t r a ß e 4 D o r f s t r a s s e 5 H a u p t s t r a ß e Dornburg-Camburg 071 Porstendorf Pölzig Tel.: 0 1 / Fax: 0 1 / Werk Neustadt b. Coburg m Am Floßgraben 4 45 Neustadt bei Coburg 7 Werk Breitenau m Mährenhäuser Straße 1 47 Bad Rodach Werk Stadtsteinach m Eichenbergstraße Stadtsteinach mth-beton@thomas-gruppe.de Werk Küps 0 Werk Bad Staffelstein 1 Werk Kulmbach m m m Bayern H a u p t s t r. P f e r d s f e l d e r W e g 5 1 V o n - L i n d e - S t r a ß e 4 K ü p s 1 B a d S t a f f e l s t e i n 5 K u l m b a c h Tel.: 0 1 / Fax: 0 1 / info@th-beton.de Werk Hohenkammer Werk Amerang Kiesgrubenstraße Obersur Hohenkammer 1 Amerang liste 1 / 01

3 liste 1/01 Betonsorten nach DIN EN 0 / DIN Orientierungshilfe ohne Gewähr und Haftung, maßgebend sind die Angaben im Leistungsverzeichnis. kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Karbonatisierung Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride (ausgenommen Meerwasser XS) WA im Einzelfall WA WA W A W A WA im Einzelfall WA im Einzelfall WA im Einzelfall N45077 N4507 N45077 N45077 N4507 N417 I400 I400 WA WA WA WA WA WA WA F WA F XA XC4 XD XF X N54550 I540 LP I5450 I5450 WA WA F WA F WA F N N4450 N4450 I4445 LP I4445 LP N4450 WA F WA F N14500 N4510 N450 N14500 N4510 N N14500 X XC XF X XC4 XD1 XA1 XM1 (XM OFB) X XF XC4 XD1 XA1 XM1 (XM OFB) Festigkeitsklasse X XC XC XC4 XF1 XA1 XF1 XA1 XC4 XA1 XC4 XF1 XM1 XC4 XF1 XD1 XA1 N N04500 C /10 trocken oder ständig nass /nass, selten trocken wechselnd nass und trocken mäßige Feuchte nass, selten trocken XD1 XD Expositionsklassen Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall mäßige Feuchte wechselnd nass und trocken mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel hohe Wassersättigung ohne Taumittel chemisch schwach angreifend chemisch mäßig angreifend chemisch stark angreifend mäßiger Verschleiß starker Verschleiß sehr starker Verschleiß Feuchteklassen Betonangriff durch AKR Zuordnung Feuchteklassen zu Expositionsklassen W ( * ) X XC XC XC4 X F 1 XF X X F 4 Betonkorrosion durch chemischen Angriff X A 1 XA XM1 XM XM WA WO WO im Einzelfall WO XD XC4 XF X XA* XD XC4 XF X XA* X XF XC4 XD XA* XA XC4 XD XF X XM XC4 XD XF X XA* XM XC4 XD XF X XA* XD1 XC4 XF1 XA1 /15 C/0 C0/5 C5/0 C0/7 C5/45 mäßige Wassersättigung mit Taumittel hohe Wassersättigung mit Taumittel XD Frostangriff mit und ohne Taumittel XA WS XF X XC4 XD XA* Eine Oberflächenbehandlung (OFB) für XM kann die Luftporen zerstören! XF4 XC4 XD XA* XM1 XM Sulfatangriff 00 bis 1500mg/l nach DIN EN 0-1 / DIN Zement- Flugasche. Für Sulfatangriff >1500mg/l HS-Zement XA: Bauseitige Schutzmaßnahmen Einsatz von HS-Zement! Sulfatangriff 000 bis 000mg/l. Tabelle DIN EN 0-1/ DIN Grenzwerte für Expositionsklassen bei chemischem Angriff durch natürliche Böden und Grundwasser beachten. XM XM1 XC4 XF1 XD1 XA1 Bei C0/7 ist für XM Oberflächenbehandlung Für XA sind bauseits Schutzmaßnahmen Für XM ist Hartstoffbeschichtung nach DIN 1100 Für XA sind bauseits Schutzmaßnahmen LP mit Luftporen hergestellt bei Herstellung mit Luftporen (XF) eine Festigkeitsklasse niedriger Bei langsam und sehr langsam erhärtendem Beton (r<0,) ist eine Festigkeitsklasse niedriger möglich * Sulfatangriff SO4- bis 00 mg/l N4450 pumpfähig für Mastpumpen Zusammensetzung für diese Felder ist Erläuterung Feuchteklassen Erläuterung n Feuchteklasse nach DIN EN 0 / DIN nicht WO Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach Ausbreitmaß [mm] Konsistenzbereich vorgesehen. Austrocknen während der Nutzung weitgehend trocken bleibt. F1 40 steif XC4 XF1 XA1 Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht bleibt. Expositions- F 50 bis 410 plastisch klassengruppe Zusammensetzung für diese Felder werden durch andere WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse häufiger oder 40 bis 40 weich Durch regional bedingten Einsatz der Rohstoffe sowie Änderung von und Konsistenz können sich die Betonsorten mit höheren Anforderungen aus Festigkeit, langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. F4 40 bis 550 sehr weich n verändern. Die Grenzwerte für die Expositionsklassen bei chemischen Angriff durch natürliche w/z-wert oder Expositionsklassen mit erfüllt. Die höchste WS Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieneintrag F5 50 bis 00 fließfähig Böden und Grundwasser, sowie die Feuchteklasse sind gesondert anzufragen. Anforderung ist maßgebend. ausgesetzt ist. F 0 sehr fließfähig Anforderungen für die Betonzusammensetzungen können die n einschränken. liste 1 / 01

4 liste 1/01 Normalbeton / Hochbau Bauteile ohne Bewehrung und ohne Frost Stahlbeton für Innenräume mit üblichen Luftfeuchten oder ständig feuchte bzw. ständig nasse Bauteile Stahlbeton mit häufigem Außenluftkontakt oder Innenräume mit hohen Luftfeuchten Stahlbeton für Außenbauteile mit Widerstand gegen schwachen chemischen Angriff Stahlbeton für Außenbauteile mit Widerstand gegen mäßigen chemischen Angriff, hoher Sulfatwiderstand SO 4 - bis 00mg/l im anstehenden Wasser Industrie- und Landwirtschaftsbau Festigkeitsklasse C/10 /15 C/0 C0/5 C0/7 Böden ohne Verschleißbeanspruchung C5/0 F Böden mit mäßiger bis starker Verschleißbeanspruchung (z.b. durch luftbereifte Fahrzeuge bzw. luft- oder vollgummibereifte Gabelstabler) C5/0 C/0 C0/5 C5/0 C5/45 C5/0 F C0/7 F Böden mit sehr starker Verschleißbeanspruchung (z.b. durch elastomere oder stahlrollenbereifte Gabelstabler, Kettenfahrzeuge), Sulfatwiderstand SO - C5/45 F 4 bis 00 mg/l im anstehenden Wasser Böden mit mäßiger und starker Verschleißbeanspruchung sowie für Tank- und Außenanlagen mit und ohne Taumittel, Sulfatwiderstand SO - 4 bis 00 mg/l im anstehenden Wasser Stahlbeton mit mäßigem chemischen Angriff und hohem Sulfatwiderstand SO bis 1500 mg/l im anstehenden Wasser Stahlbeton mit mäßigem chemischen Angriff und hohen Sulfatwiderstand SO bis 000 mg/l im anstehenden Wasser (Einsatz HS-Zement) Stahlbeton mit starken chemischen Angriff und mit hohem Sulfatwiderstand SO bis 000 mg/l im anstehenden Wasser (Einsatz HS-Zement) C0/5 C0/7 F C5/45 C5/45 C5/45 Festigkeitsentwicklung N014500,0 N ,0 N ,0 N ,10 N0500,10 N ,10 N ,0 N11500,0 N11500,0 N14500,00 mittel N1500 N ,00 10,00 N14500,0 N1500,0 N ,0 N14500,00 N ,00 N ,00 N ,0 N ,0 N ,0 N ,0 mittel N510 10,0 104,0 X XC 0,75 N510 N ,00 mittel N510 10,00 N ,00 N450 10,70 XC 0,5 mittel N50 104,70 N50 10,70 N ,00 XC4 XF1 XA1 0,0 mittel N ,00 N450 10,00 N ,50 XC4 XF1 XA1 XD1 0,55 WA mittel N ,50 N ,50 N ,50 XC4 XD XF X XA 0,50 WA mittel N ,50 N5077 1,50 Expositionsklasse XC4 XF1 XA1 XC4 XF (LP) X XD1 XA1 XM1 XM(OFB) (1) XC4 XF1 XD1 XA1 XM1 XM (OFB) (1) 0,0 0,55 0,55 pumpfähig für Mastpumpe Feuchteklasse mittel mittel XC4 XD XF X XA () I400 11,70 XM XM 0,45 WA schnell (Für XM Hartstoffschicht bauseits nach DIN 1100 I00 115,70 XC4 XD XF4 (LP) I ,70 XA XM1 XM 0,45 () WA schnell (FD-Beton) I50 1,70 WA WA max. w/z- Wert I441 I41 I4445 XC4 XD XF X N4507 XA 0,50 WA schnell (DIN EN 0-1 / DIN N507 Zement-Flugasche) XC4 XD XF X XA (Einsatz von HS Zement) XC4 XD XF X XA () 0,50 WA 0,45 WA langsam (Prüfalter 5 Tage) langsam (Prüfalter 5 Tage) 10,0 10,0 111,50 I445 11,50 I ,70 I550 11,70 N4177 N177 N417 N17 (1) Für XM ist OFB - OberFlächenBehandlung erforderlich () Der Frost- und Frost-Tausalzwiderstand kann durch den Einbau mit Betonpumpen beeinträchtigt werden. () Für XA sind bauseits zusätzliche Schutzmaßnahmen Durch regional bedingten Einsatz der Rohstoffe können sich die n an der Stelle 4, 5 und verändern. Die Grenzwerte für die Expositionsklassen bei chemischen Angriff durch natürliche Böden und Grundwasser sind gesondert anzufragen. Die Feuchteklasse WA setzt den Einsatz von Gesteinskörnung nach Alkalirichtlinie voraus. Alle aufgeführten e sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen dieser liste verlieren alle vorherigen listen ihre Gültigkeit. auftragen) 11,50 115,50 11,50 1,50 1,50 15,50 liste 1 / 01

5 liste 1/01 Festigkeitsklasse max. w/z- Wert Expositionsklasse pumpfähig für Mastpumpe Feuchteklasse Festigkeitsentwicklung Beton mir hohem Wassereindringwiderstand Stahlbeton für wasserundurchlässige Bauteile mit N445 10,50 hohem Wassereindringwiderstand, C5/0 XC4 XF1 XA 0,0 mittel N45 10,50 Beton nach DIN 1045-; 5.5. N45 110,50 Stahlbeton für Außenbauteile mit Widerstand gegen N54554 (4) 10,50 schwachen chemischen Angriff und hohem Wassereindringwiderstand, C0/7 XC4 XF1 XA1 XD1 0,55 WA mittel N ,50 WU-Beton nach DAfStb - Richtlinie N ,50 (4) Nicht für Wandbauteile der Beanspruchungsklasse 1 unter Ausnutzung der Bauteilmindestdicken Beton für Ingenieurbau nach ZTV-ING Z ,0 C0/7 F WA mittel Widerlager, Stützen, Pfeiler, Überbauten im Sprüh- XC4 XD XF X XA Z ,0 0,50 nebelbereich u.ä., Sulfatwiderstand SO - 4 bis 00 mg/l Z ,50 C5/45 F WA schnell Z ,50 vorwiegend horizontale und direkt mit tausalzhaltigem Wasser oder Schnee beaufschlagte Betonflächen Bohrpfahlbeton nach ZTV-ING, Sulfatwiderstand SO 4 - bis 00 mg/l () Der Frost- und Frost-Tausalzwiderstand kann durch den Einbau mit Betonpumpe beeinträchtigt werden XC4 XD XF4 XA1 C5/0 F 0,50 () (Kappenbeton mit LP) C0/7 Stahlfaserbeton nach DAfStb - Richtlinie (Diese Produkte werden nicht in allen Werken produziert) F5 XC4 XD XF X XA WA schnell 0,50 WA mittel Z4401 Z401 Z55457 Z5557 Bohrpfahlbeton nach DIN EN 15 / DIN Fachbericht 1 B ,0 C5/0 F5 mittel Bohrpfahlbeton B ,0 XC4 XF1 XA1 0,0 (Einbringen im Trockenen) B ,50 C0/7 F5 mittel B ,50 B ,0 C5/0 F5 mittel Bohrpfahlbeton B ,0 XC4 XF1 XA1 0,0 (Einbringen unter Wasser) B ,50 C0/7 F5 mittel B ,50 Weitere Anwendungen Unterwasserbeton B ,0 C5/0 F4 0,0 mittel B ,0 XC4 XF1 XA1 B ,70 C0/7 F4 0,55 mittel B ,70 Leichtverdichtender Beton (LVB) Beton geeignet für Schlauchpumpen P450 11,00 C5/0 F mittel P450 10,00 XC4 XF1 XA1 0,0 P550 10,00 C0/7 F mittel P550 1,00 N ,70 C0/5 X XC 0,75 N511 10,70 mittel N451 10,50 C5/0 XC4 XF1 XA1 0,0 N451 10,50 Bereitstellungsgemisch für Beton mit Stahlfasern im F4450 Wohnungsbau (Es ist eine Bemessungsgrundlage C5/0 XC4 XF1 XA1 0,0 ) F450 auf mittel Bereitstellungsgemisch für Beton mit Stahlfasern im F5451 Anfrage Wohnungs- und Industriebau (Es ist eine Bemes- C0/7 XC4 XF1 XA1 XD1 0,55 WA sungsgrundlage ) F ,50 11,50 111,50 11,50 Stahlfaserbeton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostwiderstand (a) nur für flächenhafte Bauteile Leistungsklasse Festigkeitsklasse L 0,/0,4 a L 0,/0, C5/0 L 1,/0, Expositionsklasse XC4 XF1 XA1 Festigkeitsentwicklung D45 D454 D455 auf Anfrage Durch regional bedingten Einsatz der Rohstoffe können sich die n an der Stelle 4, 5 und verändern. Die Grenzwerte für die Expositionsklassen bei chemischen Angriff durch natürliche Böden und Grundwasser sind gesondert anzufragen. Die Feuchteklasse WA setzt den Einsatz von Gesteinskörnung nach Alkalirichtlinie voraus. Alle aufgeführten e sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen dieser liste verlieren alle vorherigen listen ihre Gültigkeit. max. w/z- Wert 0,0 pumpfähig für Mastpumpe Feuchteklasse schnell liste 1 / 01

6 liste 1/01 Sonderprodukte (Diese Produkte werden nicht in allen Werken produziert und unterliegen keiner laufenden Überwachung) Sandmischung / Rieselmischung Filterbeton Bindemittelgehalt kg/m F Hinweis Die aufgeführten Sand-Zement-Misch- ungen entsprechen nicht Estrichmörtel nach DIN EN 11. nicht nach DBV Merkblatt RM155 SM1155 RM10 SM110 RM50 RM140 SM1140 RM540 SM1540 RM540 SM1540 SF045 SF00 SF05,50,50 10,10 105,00 105,0 107,40 10,0 10,0 10,70 10,40 110,50 10,10 10,0 10,0 Pflasterschlämme / Einkehrmischung Dämmer / Suspension F5 F Verwendung als Verlegemasse und Anfahrmischung zur Hohlraumverfüllung Bindemittel / Sand nur Bindemittel SM1150 SM110 SM10 SV51500 SV0500 1,50 15,70 1,50 10,50 11,50 Druckfestigkeit N/mm² Hinweis Hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) Bodenmörtel carbofill > 7 C0 >15 C0 0, F1 bis 0, F5 HGT unter Asphalt HGT unter Beton Tragfähigkeit E v,d >45MN/m² leichte mechanische Lösbarkeit SA0400 SB0400 SO11005 SO1005 SO ,50,50 101,50 10,50 10,50 Sondermischungen Sand (Diese Produkte werden nicht in allen Werken produziert und unterliegen keiner laufenden Überwachung) Mittelwert Druckfestigkeit N/mm² Hinweis Sondermischung >,5 > 5,0 > 10,0 Die aufgeführten Sondermischungen entsprechen nicht Mörtel nach DIN EN -, DIN 150 M115NG M15NG M515NG auf Anfrage Festigjeitsklasse Biegezugfestigkeit Hinweis Zementfließestrich nach DIN EN 11 und DIN 150 (Diese Produkte werden nicht in allen Werken produziert) Zementfließestrich Estrifan ECE 0, für Fussboden- CT-C0 F4 F CE Konformität (DIN EN 11); E44 heizungen, geeignet für Nassräume, Pumpleistungen sind gesondert keine Verlegung als Verbundestrich CT-C0 F5 F anzufragen E55 Anhydritfließestrich nach DIN EN 11 und 150 (Diese Produkte werden nicht in allen Werken produziert) CE Konformität (DIN EN 11); Anhydritfließestrich für Fussbodenheizungen, große CA-C0 F4 F E04 Pumpleistungen sind gesondert Flächen CA-C0 F5 F anzufragen E705 0,50 4,50 auf Anfrage Durch regional bedingten Einsatz der Rohstoffe können sich die n an der Stelle 4, 5 und verändern. Die Grenzwerte für die Expositionsklassen bei chemischen Angriff durch natürliche Böden und Grundwasser sind gesondert anzufragen. Alle aufgeführten e sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen dieser liste verlieren alle vorherigen listen ihre Gültigkeit. liste 1 / 01

7 liste 1/01 Sonderleistungen, Zuschläge und Hinweise Güteüberwachung Bestellungen Unsere Werke unterliegen einer werkseigenen Poduktionskontrolle nach DIN EN 0-1/ DIN und werden fremdüberwacht. Wir bitten die Betonabrufe rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Stunden, vorher mit uns abzustimmen. Nachbestellungen am Einsatztag werden realisiert, wenn es die Disposition zulässt. Bitte geben Sie immer die an. Unsere Fahrer dürfen keine Bestellungen annehmen. Auf Sichtbeton sowie Beton mit besonderen Eigenschaften, ist bei der Bestelllung hinzuweisen. Kompetenzzentrum Baustoffe Annahmeverweigerung Transportverzögerung Skonto Öffnungszeiten Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit Selbstabholung Vergebliche Anfahrt / Abnahmeverzögerung Fahrmischer Entladezeiten Mindermengen Saisonzuschlag Vorgewärmter Beton Änderung Festigkeitsentwicklung Zugabe von kundeneigenen Zusätzen Zugabe Zusatzmittel (soweit nicht in Rezeptur enthalten) Rohrentladung Rückbeton Soll / Ist Ausdruck Für spezielle betontechnologische Anforderungen auf Ihren Baustellen stehen Ihnen qualifizierte Anwendungstechniker zur Verfügung. Sprechen Sie dazu den für Sie zuständigen Werkleiter an. Laborleistungen und Vergütungen sind gesondert anzufragen. Wird die Annahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder die bestellte und angelieferte Menge nicht abgenommen, gilt der Auftrag als ausgeführt. Die gesamte Betonmenge und eventuelle Folgekosten werden berechnet. Für Transportverzögerungen infolge Verkehrsstörungen oder sonstiger Ereignisse, die für uns unvorhersehbar oder unvermeidbar sind, erstatten wir keine Kosten. Transportkosten und Pumpleistungen sind nicht skontierbar. Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr: zulage bei Lieferung von bis.00 Uhr: 4,50 /m zulage Samstag von.00 bis 1.00 Uhr:,00 /m Lieferungen außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung: Bei Selbstabholung im Werk gewähren wir einen Rabatt von: 5,00 /m Für die vergebliche Anfahrt von Fahrmischern zur Beladestelle, bzw. bei Abnahmeverzögerung berechnen wir je angefangene Stunde: Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen. Unseren en liegt eine Entladezeit von 5 Minuten pro Kubikmeter zugrunde. Für darüber hinausgehende Entlade- und Standzeiten berechnen wir für jede angefangene Viertelstunde je Fahrzeug: Unseren en liegt eine Mindestabnahme von m³ je Lieferung zugrunde. Bei kleineren Mengen berechnen wir pro Kubikmeter Fehlmenge einen aufschlag von: Generell berechnen wir für saisonall bedingten erhöhten Aufwand der Lieferbereitschaft unserer Werke in der Zeit vom bis 1.0. einen Aufschlag. Die Lieferbereitschaft unserer Werke müssen wir uns vorbehalten. Warmbeton liefern wir nach den Bestimmungen der DIN EN 0-1 und DIN Pro Kubikmeter berechnen wir einen aufschlag von: Für die Änderung der Festigkeitsentwicklung durch Austausch der Zemente berechnen wir: Änderung der Festigkeitsentwicklung von mittel zu schnell Änderung der Festigkeitsentwicklung von mittel zu langsam Nach Zugabe kundeneigener Zusätze übernehmen wir keine Gewährleistung. Für die Zugabe von kundeneigenen Zusatzmitteln und/oder Zusatzstoffen berechnen wir einen aufschlag von: Für Erstarrungsverzögerer bis maximal fünf Stunden berechnen wir pro Stunde und Kubikmeter (für Beton der C0, VZ und F1 sowie Verzögerungszeiten über fünf Stunden auf Kundenwunsch ohne Gewährleistung): Fließmittel: ohne Zuschlag 5,00 /m³ 5,00 /m³,50 / Liter Auf gesonderte Anfrage zur Überbrückung von ca. 4 Metern: 4,50 /m Für die Beseitigung von nicht abgenommenen Betonmengen berechnen wir: 0,00 /m Für den Soll / Ist Ausdruck auf Kundenverlangen berechnen wir:,00 /m FM nach Aufwand 0,00 /h 15,00 15,00 /m 5,00 /m,00 /m 4,00 /m,00 /h je m³ Alle aufgeführten e der liste sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen dieser liste verlieren alle vorherigen listen ihre Gültigkeit. liste 1 / 01

8 liste 1/01 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1 / Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufsbedingungen oder sonstige AGB des Käufers sind für uns selbst dann unverbindlich, wenn wir Ihnen vor der Lieferung nicht ausdrücklich widersprechen.. Angebot Unsere Angebote sind für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Unseren Angeboten liegen unsere jeweils gültigen listen sowie Sorten- und Lieferverzeichnisse zugrunde. Wir liefern Beton/Mörtel wie in unseren Sorten- und Lieferverzeichnissen - i.d.r. unter Bezugnahme auf die einschlägigen deutschen und europäischen Regelwerke - beschrieben. Eine Garantie kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für die richtige Auswahl der Beton-/ Mörtelsorte und -menge ist allein der Käufer verantwortlich.. Lieferung und Abnahme 1) Leistungsort ist unser Lieferwerk. Wir verfügen nicht über eigene Transportfahrzeuge, auf Verlangen übernehmen wir jedoch die Versendung an die vom Käufer angegebene Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch anstehenden Kosten. Der Käufer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Liefermenge in Teilen abzurufen. Der Abruf einer Liefermenge von mehr als 100 m³ muss mindestens 4 Stunden vor Lieferbeginn, im Übrigen 4 Stunden vor Lieferbeginn erfolgen. Soweit die abgerufene Menge nicht auf einem Transportfahrzeug verladen werden kann, gilt die Ladung jedes Fahrzeugs als Teillieferung. ) Sind Leistungszeiten vereinbart, gelten diese für den Zeitpunkt der Verladung in unserem Lieferwerk auf das Transportfahrzeug. Transportzeiten werden durch Witterungsverhältnisse, Verkehrsaufkommen und den Zustand der Transportwege (Baustellen, usw.) beeinflusst. Transportzeiten können deshalb nur unter Zugrundelegung gewöhnlichere Witterungs- und Verkehrsverhältnisse geschätzt werden und sind einer verbindlichen Vereinbarung nicht zugänglich. Soweit sich die geschätzte Transportzeit nicht aus den Auftragsunterlagen ergibt, werden wir diese auf Verlangen mitteilen. Die Überschreitung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. ) Bei Umständen, die uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verlängert sich die Lieferzeit für die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Käufer für die Leistungserbringung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß 1 I, I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn wir uns mit der Leistung bereits in Verzug befinden. Vor Ablauf der verlängerten Lieferzeit/frist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Wird ein vereinbarter Liefertermin auf Grund erschwerender Umstände um mehr als einen Monat überschritten, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, - wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der Lieferzeit weggefallen ist, - wenn wir die Leistungserbringung ernsthaft und endgültig ablehnen oder - wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen. Erschwerende Umstände sind z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten und in fremden Betrieben eintreten und von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren. 4) Ist der Käufer wegen einer Pflichtverletzung zum Rücktritt berechtigt, hat er sich nach unserer Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 5) Wir haften bei einer Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 0 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. ) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 7) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer: Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. ) Soweit wir die Versendung übernommen haben, muss das Transportbeton/Mörtelfahrzeug die vereinbarte Lieferstelle gefahrlos erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (1 m³ in weniger als 5 Min.) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Bei verweigerter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten hätten. ) Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt als zur Abnahme des Betons/Mörtels und zur Bestätigung des Empfangs als bevollmächtigt. Mehrere Käufer bevollmächtigen einander, in allen verkaufsbetreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 10) Bei Betontemperaturen von > 0 C sind wir von jeglichen Lieferverpflichtungen befreit. Diese Lieferungen entsprechen nicht den gültigen Regelwerken und sind damit ohne jegliche Gewährleistung. 4. Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Transportbetons/-mörtels geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware verladen ist. Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. Werden unserem Beton/Mörtel im Lieferwerk oder im Transportfahrzeug auf Verlangen des Käufers Stoffe (z. B. Fasern, Chemikalien und ähnliches) beigemischt, die ihrer Art oder ihrem Umfang nach nicht Bestandteil unserer Rezeptur sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vor dem Beimischen dieser Stoff auf den Käufer über. 5. Gewährleistung 1) Wir gewährleisten, dass die Betone/Mörtel unseres Sortenverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert worden. Für sonstige Betone/Mörtel gelten jeweils besondere Vereinbarungen. ) Mängelansprüche setzen voraus, dass a) der Käufer spätestens vor dem Entladen der Transportfahrzeuge die Übereinstimmung der Kennzeichnung der Lieferung mit der Bestellung überprüft und eine Abweichung unverzüglich schriftlich anzeigt; b) der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere erkennbare Mängel untersucht und dies unverzüglich schriftlich anzeigt; ) Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder die nach Ziffer. als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Mörtel mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton/-mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-mörtel vermengt oder sonst verändert, vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt. 4) Die Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Fahrer der Lieferfahrzeuge, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme einer Mängelanzeige nicht befugt. In der Mängelanzeige sind unser Lieferwerk und Lieferscheinnummer sowie die Art des Mangels anzugeben. 5) Verbraucher haben offensichtliche Mängel binnen einer zweiwöchigen Frist zu rügen, die mit der Übergabe der Ware beginnt. Werden die Mängel erst später offensichtlich, beginnt die Frist mit diesem Zeitpunkt. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Mörtel als vertragsgemäß. ) Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verjähren die Mängelansprüche in zwei Jahren ab Gefahrübergang, soweit uns kein Vorsatz zur Last fällt. 7) Beanstandete Ware oder als mangelhaft erkennbare Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. ) Soweit unser Beton/Mörtel mangelhaft ist, werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. ) Mangelbeseitigung oder Nachlieferung sind für uns stets unzumutbar, wenn die Aufwendungen 10 % des Rechnungswertes unserer Lieferung übersteigen. 10) Wir verfügen nicht über eigene Betonfördergeräte (Betonpumpen u. ä.); auf Verlangen vermitteln wir jedoch entsprechende Dienstleistungen. Etwaiges Fördern unseres Transportbetons/-mörtels auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatzes sind nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages. Auch wenn das Entgelt für unseren Beton/Mörtel und für den Einsatz von Betonfördergeräte gemeinsam berechnet und eingezogen wird, wird hierdurch kein einheitliches Vertragsverhältnis begründet.. Haftung 1) Soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wir haften auch, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder die Garantie für die Beschaffenheit unseres Transportbetons/Mörtels übernommen haben. ) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch unseren Transportbeton/Mörtel an anderen Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 1 und dieses Abs. gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. ) Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer Abs. 5, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer Abs.. 7. Eigentumsvorbehalt 1) Der von uns gelieferte Mörtel/Beton bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. ) Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Mörtels zu einer neuen beweglichen Suche erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sachen zum Wert unseres Betons/Mörtels ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. ) Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Transportbetons/-mörtels mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum, überträgt er uns zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt sein Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Mörtels zum Wert der anderen Sachen. Er verpflichtet sich, die neue Sache unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Mörtels oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. 4) Nur gegenüber Verbrauchern ist mit dem Verlangen, unser Vorbehaltseigentum an uns herauszugeben, die Erklärung verbunden, dass wir vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen bedarf es hierzu unserer ausdrücklichen Erklärung. 5) Der Käufer tritt uns zur Sicherung unserer bestehenden und künftigen Forderungen alle, auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons/Mörtels mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Mörtel zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Mörtel hergestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Mörtel mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns hiermit zur Sicherung unserer bestehenden und künftigen Ansprüche diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Der Käufer wird ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs für uns einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, die Abtretung anzuzeigen und die Forderungen einzuziehen. Von dieser Befugnis werden wir so lange keinen Gebrauch machen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen. ) Der Wert unseres Betons/Mörtels im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 und entspricht den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 0 %. 7) Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. ) Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beiträge bleibt unberührt. ) Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten auch als Sicherung für die Erfüllung unserer Schadensforderung. 10) Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unseres Rechts durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. 11) Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderungen noch Abs. 1) um 0 % übersteigt.. e und Zahlungsbedingungen 1) Sämtliche e sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. ) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und der Ausführung des Auftrags unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht, Energie und/oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Verbraucher, die innerhalb von vier Monaten noch Vertragsabschluß erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. ) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen liste berechnet. 4) Unsere Forderungen aus der Lieferung von Beton/Mörtel sind - unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei Übergabe des Beton/Mörtel ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen im Sinne der Ziffer. 1). Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist oder Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Dies gilt auch bei Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten gegenüber den anderen in unserer liste aufgeführten Unternehmen der thomas gruppe. Mit der Angabe von Zahlungszielen in unserer Rechnung ist eine Stundung oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine befristete Mahnung mit der Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages innerhalb der Zahlungsziele auf die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen verzichten und erst nach Überschreitung dieser Zahlungsziele einen Verzugsschaden geltend machen. 5) Auf Verlangen wird der Käufer uns eine Einziehungsermächtigung zur Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren erteilen. ) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen. Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen. 7) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen. ) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder eine bereits eingetretene wesentliche Verschlechterung erst nachträglich bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.b. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs oder Konkursverfahren eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir - auch wenn wir uns zur Vorausleistung verpflichtet haben - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Kunden aus dem Deckungsschutz ausschließt. ) Unsere Zahlungsansprüche gegen den Käufer werden ungeachtet von Stundungsabreden sofort fällig: - wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät, - wenn ausgestellten Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst werden, - wenn bei vereinbarter Teilnahme am Lastschriftverfahren oder bei erteilter Einzugsermächtigung das Konto zum vereinbarten Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist, - wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn unser Warenkreditversicherer ihn aus dem Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt, - wenn er unsere Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird, - wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen irreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, dem Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. 10) Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch von uns nicht bestritten wird, oder rechtskräftig festgestellt ist. Nur Verbraucher können sich auf Zurückbehaltungsrechte berufen. 11) Ist der Käufer kein Verbraucher und reicht seine Erfüllungsleistung zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.. Baustoffüberwachung Beauftragte unseres Unternehmens, der Baustoffüberwachung und der obersten Bauaufsichtsbehörde sind berechtigt, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu nehmen. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl 1) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Ort des Gefahrüberganges. Erfüllungsort für alle sonstigen Rechte, Leistungen und Pflichten ist der Sitz unserer Verwaltung. ) Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch für Wechsel und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerks. ) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. liste 1 / 01

9 liste 1/01 Mietpreise für Betonpumpen max. Reichhöhe vertikal bis max. Reichweite horizontal bis 4 m 1 m m m m m 4 m m 5 m 4 m Schlauchpumpe Grundpreis pro Einsatz An- und Abfahrt) 1 0, , , , , 0 0 0,00 Nutzungspreis Pauschale bis 10 m³ 1 7 0, ,00 0 0, ,00 550,00 Pauschale bis 0 m³ Pauschale bis 5 m³ über 5 m³ bis 50 m³ über 50 m³ bis 100 m³ über 100 m³ bis 50 m über 50 m / m³ / m³ / m³ / m³ 7 0, ,00 1 4, 0 0 1,00 1,00 11,00 0,00 0,00 15,00 14,00 1,00 1,00 7 0, , ,00 440,00 500,00 550,00 1, 0 0 1,00,00 15,00 17,00 1,00 14,00,00 0,00 1,00 15,00 1,00 Die Schlauchpumpe wird berechnet von Ankunft bis Abfahrt auf der Baustelle nach Stundensatz von 150,00 pro Stunde. Mindestfördermenge m³ pro Stunde (Bei Unterschreitung erfolgt die Abrechnung nach Stundensatz) Mindestrechnungsbetrag 00,00 50,00 450,00 50,00 00,00 50,00 Stundenmietsatz / h 170,00 00,00 50,00 00,00 0,00 150,00 Sonderleistungen und Zuschläge keine Auswaschmöglichkeit auf der Baustelle / Stck 1 5 0, ,00 1 0, ,00 0,00 150,00 Standortwechsel auf der Baustelle / Stck 0, ,00 0, , 0 0 0,00 0,00 Vergebliche Anfahrt oder Abbestellung am Einsatztag / Stck 0 0, , , ,00 0 0, ,00 Kosten für Schwerlastgenehmigung pauschal 0,00 Rohr- bzw. Schlauchleitungen / lfd. m 4,50 Transport zusätzlicher Rohr- und Schlauchleitungen > 0 m Ohne Hilfspersonal Rohr / Schlauch / h 50,00 / lfd. m,00 Reduzierung Zuschlag Stahlfaser- oder Schwerbeton Samstag- bzw. Nachtzuschlag (ab bis.00 Uhr) Sonn- bzw. Feiertagzuschlag / Stck / m³ / h / h 5,00,5 11,00 50,00 Alle aufgeführten e sind Nettopreise zuzüglich der am Tag des Einsatzes gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen dieser liste verlieren alle vorherigen listen ihre Gültigkeit. Der Mietpreis errechnet sich aus Grundpreis + Nutzungspreis (soweit dieser den Mindestrechnungsbetrag übersteigt) + evtl. Sonderleistungen bzw. Zuschläge jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1.Grundpreis: Der Grundpreis umfasst die An- und Abfahrt der Betonpumpe bis max. eine Stunde hierfür.. Nutzungspreis: Der Nutzungspreis wird bestimmt durch die Menge pro Einsatz, wenn in der Stunde mehr als die Mindestfördermenge gepumpt wird. Bei geringerer Förderleistung erfolgt die Berechnung nach Stundensatz (Baustellenankunft bis Abfahrt). Der Nutzungspreis beinhaltet nicht die Betonförderung über den Verteilermast.. Mindestrechnungsbetrag: Der Mindestrechnungsbetrag ist die Summe aus Grundpreis und Nutzungspreis und nicht rabattfähig. Damit ist der Mindestrechnungsbetrag der Netto-Betrag, welcher pro Einsatz mindestens zu zahlen ist. Der Pumpeinsatz setzt folgende bauseitige Leistungen voraus: A: Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort. B: Genügend Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- und Schlauchleitungen. C: Bei Rohr- und Schlaucheinsatz Beistellung von 1 Sack Zement und eines Behälters zum Herstellen einer Schmiermischung. D: Möglichkeit zum Reinigen der Rohr- und Schlauchleitungen auf der Baustelle. Im Spritzbereich der Pumpe und des Reinigungsplatzes dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Teile abgestellt sein. E: Wartezeiten auf der Baustelle werden zum Stundensatz abgerechnet. F: Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die e verstehen sich daher netto, d.h. es ist kein Skontoabzug möglich. G: Bei eventuellen Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrsbedingte Verspätungen oder Defekte etc., werden Schadensansprüche ausgeschlossen. liste 1 / 01

10 liste 1/01 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten Stand 1 / Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1) Für die Vermietung von Betonfördergeräten samt Zubehör gelten ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. ) Einkaufsbedingungen oder sonstige AGB des Mieters sind für uns selbst dann unverbindlich, wenn ihnen vor Mietbeginn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. ) Auch wenn wir gleichzeitig Baustoffe, insbesondere Beton oder Mörtel, an den Mieter liefern, wird kein einheitliches Vertragsverhältnis begründet.. Angebot Angebote sind für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Den Angeboten liegen unsere jeweils gültigen listen zugrunde. Die vermieteten Betonfördergeräte entsprechen der technischen Beschreibung in der liste. Für die richtige Auswahl der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.. Pflichten des Vermieters 1) Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Soweit wir auch Bedienungspersonal stellen, verschaffen wir dem Mieter die Dienste des Bedienungspersonals. Das Bedienungspersonal ist für die Mietdauer in vollem Umfang den Weisungen des Mieters unterworfen. ) Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und endet mit deren Abtransport vom Aufstellungsort; bei Meinungsverschiedenheiten ist die Tachoscheibe des Fahrzeugs maßgebend. ) Wir sind stets bemüht, die vom Mieter gewünschten oder angegebenen Termine oder Fristen einzuhalten. Dies setzt voraus, dass der Abruf der Betonfördergeräte mindestens 4 Stunden vor Beginn der Mietzeit erfolgt. 4) Die Nichteinhaltung vereinbarter Mietzeiten berechtigen den Mieter nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Bei Umständen, die uns die Bereitstellung der Mietsache erschweren, verschiebt sich der Beginn der Mietzeit um die Dauer der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Mieter für die Bereitstellung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß 1 I, I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn wir uns mit der Bereitstellung bereits in Verzug befinden. Vor Ablauf der verlängerten Bereitstellungszeit/frist ist der Mieter weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Wird ein vereinbarter Bereitstellungstermin auf Grund erschwerender Umstände um mehr als einen Monat überschritten, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, - wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der Bereitstellungszeit weggefallen ist, - wenn wir die Bereitstellung ernsthaft und endgültig ablehnen oder - wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen Erschwerende Umstände sind z.b. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten und in fremden Betrieben eintreten und von denen die Aufrechterhaltung des Vermietungsbetriebes abhängig ist. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren. 5) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Mieter; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. 4. Pflichten des Mieters 1) Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu entrichten, sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. ) Im Übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen. So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigung des Gebrauchs der vermieteten Sache, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken. Vor allem hat er dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Transportweg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten. Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. ) Des Weiteren hat der Mieter kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzuhalten, das für die nach Anleitungen durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht, sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet. Schließlich hat er in ausreichendem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen durch ihn selbst und Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Abfegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzuhalten. Für die Beseitigung von durch den Arbeitsablauf verursachte Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. 4) Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördernde Beton mit der vermieteten Sache überhaupt förderbar ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständige Angaben bei Abruf der Mietsache. 5) Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätte. 5. Pflichten des Vermieters Wir nehmen den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahr. Wir verpflichten uns, dem Mieter alle uns bekannten Umstände mitzuteilen, die für dessen Entscheidung bedeutsam sind. Zu Nachforschungen sind wir jedoch nicht verpflichtet.. Haftung Eine gesetzliche oder vertragliche Haftung des Vermieters ist der Höhe nach stets auf den Ersatz eines typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für die Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht, wenn die Verletzung lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht; dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7. Sicherungsrechte 1) Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - auch künftig entstehender - Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Erfüllung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vermieterleistung im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. ) Auf unser Verlangen hat der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. ) Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. 4) Der Mieter darf seine Forderung gegen seine Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. 5) Bei laufender Rechnung gelten die Sicherheiten als Sicherung der Erfüllung der Saldoforderungen des Vermieters. ) Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Investitionskosten zu tragen. 7) Der Wert unserer Leistung entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zzgl. 0 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freigegeben, als deren Wert die gesamte Forderung um 0 % übersteigt.. e und Zahlungsbedingungen 1) Sämtliche e sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Mieter in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und der Übergabe der Mietsache unsere Selbstkosten, insbesondere für Betriebsstoffe und/oder Löhne, sind wir berechtigt, den Mietzins entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Vermietungen an Verbraucher, die innerhalb von vier Monaten noch Vertragsabschluß erfolgen. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach der jeweils gültigen liste berechnet. ) Forderungen aus der Vermietung von Betonfördergeräten sind - unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei Rückgabe der Mietsache ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Betonfördergeräte mehrfach in Anspruch nimmt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. ) Ein Skontoabzug ist stets unzulässig, wenn der Mieter mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist oder Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Dies gilt auch bei Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten gegenüber allen in der liste aufgeführten Unternehmen der thomas gruppe. 4) Mit der Angabe von Zahlungszielen in der Rechnung ist eine Stundung oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine befristete Mahnung mit der Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages innerhalb der Zahlungsziele auf die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen verzichten und erst nach Überschreitung dieser Zahlungsziele einen Verzugsschaden geltend machen. 5) Auf Verlangen wird der Mieter uns eine Einziehungsermächtigung zur Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren erteilen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. ) Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, beanspruchten wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen. 7) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder eine bereits eingetretene wesentliche Verschlechterung erst nachträglich bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.b. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir - auch wenn wir zur Vorausleistung verpflichtet sind - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Mieter aus dem Deckungsschutz ausschließt. Die Zahlungsansprüche gegen den Mieter werden ungeachtet von Stundungsabreden sofort fällig:- wenn der Mieter mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät, - wenn ausgestellte Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst werden, - wenn bei vereinbarter Teilnahme am Lastschriftverfahren oder bei erteilter Einzugsermächtigung das Konto zum vereinbarten Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist, - wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn unser Kreditversicherer ihn aus dem Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt, - wenn er die Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird, - wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit der Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen irreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, dem Mieter eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. ) Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch nicht bestritten wird, oder rechtskräftig festgestellt ist. Unternehmer können sich auf Zurückbehaltungsrechte nicht berufen. Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung zur Tilgung aller unserer Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.. Baustoffüberwachung Beauftragte unseres Unternehmens, der Baustoffüberwachung und der obersten Bauaufsichtsbehörde sind berechtigt, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die Baustelle, auf der die vermieteten Betonfördergeräten eingesetzt werden, zu betreten und aus diesen Proben zu nehmen. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort. Erfüllungsort für alle sonstigen Rechte, Leistungen und Pflichten ist der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch für Wechsel und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung. Es gilt deutsches Recht. liste 1 / 01

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