Lieferprogramm. Mobilität hat eine Basis: Naturstein und Asphalt. Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG

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1 Mobilität hat eine Basis: Naturstein und Asphalt Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG

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3 INHALTSÜBERSICHT Seite Vertrieb BVG 4 Produktübersicht 5 Standortkarte Naturstein 6 Werk Albersweiler 7 Werk Brunnenberg / Kirchheimbolanden 8 Werk Eisensteiner Kopf / Kirchheimbolanden 9 Werk Ellenberg 10 Werk Henau 11 Werk Hellberg / Kirn 12 Werk Ittlingen 13 Werk Jettenbach 14 Werk Kreimbach 15 Werk Langenthal 16 Werk Mackenheim 17 Werk Michelbach 18 Werk Neu-Bamberg 19 Werk Oberlinxweiler 20 Werk Rammelsbach 21 Werk Traisen 22 Werk Weinheim 23 Standortkarte Asphalt 24 Asphaltmischgut 25 Standortkarte Recycling 26 Entsorgung/Deponierung 27 Wiederverwertung 28 Qualitätsmanagement 29 Vertriebspartner 30 Allgemeine Geschäftsbedingungen 31 3

4 VERTRIEB BVG Unsere Vertriebsmannschaften Die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft versteht sich als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister ihrer Kunden. Insbesondere im Vertrieb spielen die Anforderungen und Wünsche der Kunden eine vorrangige und übergeordnete Rolle. Durch unterschiedliche Verkaufsbereiche und die damit verbundene günstige geografische Lage zu den jeweiligen Absatzmärkten ist die BVG in der Lage, mit einem Höchstmaß an Fexibilität auf die regional unterschiedlichen Marktanforderungen zu reagieren und die notwendige Kundennähe sicherzustellen. Unsere Vertriebsfachleute kennen die Märkte und beraten sie gern. Nahe/Hunsrück Mosel Rheinhessen/Nordpfalz Saarland Bahnhofstraße Kirn Tel.: Fax: Am Moselkai 1a Trier/Pfalzel Tel.: Fax: Am Bahndamm Kirchheimbolanden Tel.: Fax: kibo@bvg-kirn.de Ambetstraße Schmelz/Saar Tel.: Fax: michelbach@bvg-kirn.de Westpfalz/Südpfalz Industriestraße Kindsbach Tel.: Fax: kindsbach@bvg-kirn.de Bergstraße/Kurpfalz Ludwigstraße Weinheim Tel.: Fax: weinheim@bvg-kirn.de Enzkreis/Kraichgau/ Nordschwarzwald Karlsruher Straße Pforzheim Tel.: Fax: pforzheim@bvg-kirn.de 4

5 PRODUKTÜBERSICHT Straßenbau Straßenbaustoffe nach TL *, TL SoB*, ZTVE StB* und ZTV Asphalt*, Bodenverbesserungsmaterial, Recyclingmaterial, Frostschutz, Mineralgemisch, Natursteinpflaster, Asphalt, Grünbankett Steinerde, Siebschrotten, Bodenverbesserungsmaterial, Vorsiebmaterial, Drainagesplitte, Lärmschutz Hoch und Tiefbau Garten und Landschaftsbau Mutterboden, Schotterrasen, Findlinge, Pflastersplitt, Steinmehl als Bodenverbesserer, Gabionenfüllungen, Lava, Grünbankett, Bettungssand, Fugensand Schottertragschicht, Draintragschicht, Edelsand rot, dynamische Sportplatzschicht nach DIN 18035, Lava, wasserdurchlässige Asphaltschichten Sportstättenbau Brückenbau Splitte, Bauwerkshinterfüllung grobe und feine skörnung Kalksandsteinproduktion Waldwegebau Vorsiebmaterial, Recyclingmaterial Gleisschotter nach DBS TL , Korngemisch nach DBS TL , grobe skörnung, Mineralgemische Bahnbau Wasserbau Wasserbausteine nach TLW* und DIN EN Lieferbeton Betonfertigteile Betonsteine Entsorgung Deponierung Recycling Senksteine, Steinschüttung Edelsplitte und Steinmehl als Betonzuschläge nach DIN EN 12620, Edelbrechsand, Lava Recycling-Gemische, Haftkleber und Bitumenemulsionen, Fugenband, Bindemittel, Kalksteinmehl, Streusplitte und Salz für den Winterdienst, Lava Erdaushub, Bauschutt, bituminöser Straßenaufbruch, pechhaltiger Straßenaufbruch, Fräsgut, pechhaltige hydraulisch gebundene Tragschicht Mauerwerkbau Weitere Baustoffe 5

6 STANDORTKARTE NATURSTEIN Lieferwerk 1 Albersweiler Eusserthaler Straße Albersweiler Tel.: Lieferwerk 7 Ittlingen Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG Kirchhardter Straße Ittlingen Tel.: Lieferwerk 13 Neu-Bamberg Waltershecke Neu-Bamberg Tel.: Lieferwerk 2 Brunnenberg / Kirchheimbolanden Am Brunnenberg Kirchheimbolanden Tel.: Lieferwerk 8 Jettenbach An der L Jettenbach Tel.: Lieferwerk 14 Oberlinxweiler Am Spiemont St. Wendel Tel.: Lieferwerk 3 Eisensteiner Kopf / Kirchheimbolanden Hartstein-, Asphalt und Betonwerk GmbH Eisensteiner Kopf Kirchheimbolanden Tel.: Lieferwerk 9 Kreimbach Heidelberger Sand und Kies GmbH Hauptstraße Kreimbach Tel.: Lieferwerk 15 Rammelsbach Glanstraße 1b Rammelsbach Tel.: Lieferwerk 4 Ellenberg An der K Ellenberg Tel.: Lieferwerk 10 Langenthal Im Steinbruch Langenthal Tel.: Lieferwerk 16 Traisen Heidelberger Sand und Kies GmbH Traisen Tel.: Lieferwerk 5 Henau Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG An der K Henau Tel.: Lieferwerk 11 Mackenheim Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG Ortsstraße Abtsteinach-Mackenheim Tel.: Lieferwerk 17 Weinheim Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG Birkenauer Talstraße Weinheim Tel.: Lieferwerk 6 Hellberg / Kirn Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG Binger Landstraße Kirn Tel.: Lieferwerk 12 Michelbach Ambetstraße Schmelz/Saar Tel.:

7 Werk Albersweiler Gneis Eusserthaler Straße Albersweiler Tel.: Westpfalz/Südpfalz Industriestraße Kindsbach Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -99 Schlagzertrümmerungswert Kornform Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht HGT-Zuschlag Splitt und Brechsand Füller Bettungssand Pflastersplitt Schottergemisch Wasserbausteine Bodenverbesserungsmaterial Bauwerkshinterfüllung Asphaltsplitt Rohrbettungsmaterial Schottergemisch <26 Gew.-% 2,70 g/cm³ <50 Gew.-% WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32 mm nach ZTVT* 0-32 mm nach TL * 0/0,125 mm 0/5 mm 2/5 mm 32/56 mm 0/100, 0/200 mm 0/100 mm 2/22, 16/32 mm nach TL * < 8 mm 32/56 mm Mineralgemisch 0/32 mm nach DIN Grünbankett Fugensand 0/22 mm 0/2 mm Korngemisch KG 2 nach DB BN-TL

8 Werk Brunnenberg / Kirchheimbolanden Latitandesit Am Brunnenberg Kirchheimbolanden Tel.: Rheinhessen/Nordpfalz Am Bahndamm Kirchheimbolanden Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -99 Schlagzertrümmerungswert Kornform <18 Gew.-% 2,77 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung WPK gemäß TL * Fremdüberwachung Zertifizierung nach Euronorm, Frostschutzmaterial Schottertragschicht HGT-Zuschlag 0/32 mm nach ZTVT* Splitt und Brechsand 0-32 mm nach TL * Splittgemisch 5/32 mm nach TL * Edelsplitt u. brechsand 0/2a, 0-22 mm n. TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 2-22 mm nach DIN EN Füller 0/0,125 mm nach TL * und DIN EN Bettungssand 0/5 mm nach TL Pflaster* Pflastersplitt 2/5, 2/8 mm Schottergemisch 32/56 mm Wasserbausteine nach TLW* und DIN EN Bodenverbesserungsmaterial 0/100, 0/150, 0/200 mm Rohrbettungsmaterial < 8 mm Gleisschotter 22,4/63 mm nach DBS TL Mineralgemisch 0/40, 0/56 mm nach DIN Korngemisch KG 1 nach DBS TL Grünbankett 0/32 mm Fugensand 0/2 mm 8

9 Werk Eisensteiner Kopf / Kirchheimbolanden Latitandesit Hartstein-, Asphalt und Betonwerk GmbH Kirchheimbolanden Tel.: Rheinhessen/Nordpfalz Am Bahndamm Kirchheimbolanden Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -99 Schlagzertrümmerungswert Kornform <18 Gew.-% 2,78 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht HGT-Zuschlag Splitt und Brechsand Splittgemisch Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32 mm nach ZTVT* 0-32 mm nach TL * 5/32 mm nach TL * 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 2-22 mm nach DIN EN Bettungssand Pflastersplitt Schottergemisch Bodenverbesserungsmaterial Rohrbettungsmaterial Füller 0/0,125 mm nach DIN EN /5 mm nach TL Pflaster* 2/5, 2/8 mm 32/56 mm 0/100, 0/150, 0/200 mm < 11 mm Mineralgemisch 0/40, 0/56 mm nach DIN

10 Werk Ellenberg Porphyrit An der K Ellenberg Tel.: Nahe/Hunsrück Bahnhofstraße Kirn Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -68 Schlagzertrümmerungswert Kornform <18 Gew.-% 2,6 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht HGT-Zuschlag Splittgemisch Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32, 0/45 mm nach ZTVT* Splitt 16/32 mm nach TL * und DIN EN /32 mm nach TL * 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 0/2a, 0/5a, 2-22 mm nach DIN EN Füller Bettungssand Pflastersand Pflastersplitt Schottergemisch Bodenverbesserungsmaterial Rohrbettungsmaterial Fugensand 0/0,125 mm 0/5 mm nach TL Pflaster* 0/2, 0/5, 0/8 mm 2/5, 2/8 mm 32/56 mm 0/100, 32/120 mm < 8 mm 0/2 mm 10

11 Werk Henau Quarzit Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG An der K Henau Tel.: Nahe/Hunsrück Bahnhofstraße Kirn Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -68 Schlagzertrümmerungswert Kornform Ureabeständigkeit <18 Gew.-% 2,65 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) 2 Gew.-% Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Splitt und Brechsand Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32, 0/56 mm nach TL SoB* 0/32, 0/56 mm nach TL SoB* Splitt 5-32 mm nach TL * und DIN EN mm nach TL * 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 1/4, 2-22 mm nach DIN EN Füller Bettungssand Pflastersand Pflastersplitt Schottergemisch Edelsplitt als Aufhellung 0/0,125 mm nach TL * 0/5 mm nach TL Pflaster* 0/2, 0/5, 0/8 mm 2/5, 2/8 mm 32/56 mm geeignet für Feuerfest-Industrie geeignet für Straßenbau und Kalksandstein 11

12 Werk Hellberg / Kirn Porphyrit Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG Binger Landstraße Kirn Tel.: Nahe/Hunsrück Bahnhofstraße Kirn Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -68 Schlagzertrümmerungswert Kornform Ureabeständigkeit <18 Gew.-% 2,7 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) 2 Gew.-% Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Splittgemisch Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, Splitt 5-32 mm nach TL * und DIN EN /32 mm 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 1/4, 2-22 mm nach DIN EN Pflastersand Pflastersplitt Schottergemisch Wasserbausteine Bodenverbesserungsmaterial Füller 0/0,125 mm nach TL * und DIN EN /2, 0/5, 0/8 mm 2/5, 2/8 mm 32/56 mm 0/100, 0/200 mm 12

13 Werk Ittlingen Kalkstein (Muschelkalk) Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG Kirchhardter Straße Ittlingen Tel.: Bergstraße/Kurpfalz Ludwigstraße Weinheim Tel.: Fax: Disposition Tel.: Schlagzertrümmerungswert Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht HST (HGT) Splitt Brechsand, Splitt und Schotter <26 Gew.-% 2,72 g/cm³ WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32, 0/45 mm nach TL SoB* 0/32, 0/45 mm nach TL SoB* 0/32, 0/45 mm nach ZTVT* 16/32 mm nach TL * Betonsplitt 8/16 mm nach DIN EN Sand Füller Bodenverbesserungsmaterial Bauwerkshinterfüllung 2-45 mm 0/2 mm 0/0,125 mm nach TL * 0/X mm Vorsieb 13

14 Werk Jettenbach Kuselit (Mikrodiorit) An der L Jettenbach Tel.: Westpfalz/Südpfalz Industriestraße Kindsbach Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -68 Schlagzertrümmerungswert Kornform Ureabeständigkeit <18 Gew.-% 2,64 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) 2 Gew.-% Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32, 0/45 mm nach TL SoB* 0/32, 0/45 mm nach TL SoB* Splitt 16/32 mm nach TL * und DIN EN mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 2-22 mm nach DIN EN Edelsplitt u. brechsand 1/4, 0/2a, 0/2f, 0/5, 0/8 mm nach DIN EN Bettungssand Füller 0/0,125 mm nach TL * und DIN EN /5 mm nach TL Pflaster* Mineralgemisch 0/16, 0/32, 0/56 mm nach DIN Schotter 32/45 mm Mineralgemisch f. Sportplatzbau nach DIN Bodenverbesserungsmaterial Grünbankett Fugensand 0/100, 0/150, 0/200 mm 0/22 mm 0/2 mm 14

15 Werk Kreimbach Kuselit (Mikrodiorit) Heidelberger Sand und Kies GmbH Hauptstraße Kreimbach Tel.: Westpfalz/Südpfalz Industriestraße Kindsbach Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -68 Schlagzertrümmerungswert Kornform Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Edelsplitt u. brechsand <18 Gew.-% 2,71 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 2-22 mm nach DIN EN Bettungssand Schottergemisch Bodenverbesserungsmaterial 0/5 mm nach TL Pflaster* 32/56 mm 0/100, 0/150, 0/200 mm Mineralgemisch 0/40, 0/56 nach DIN Vorsieb Verfüllsand 15

16 Werk Langenthal Andesit Im Steinbruch Langenthal Tel.: Nahe/Hunsrück Bahnhofstraße Kirn Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -68 Schlagzertrümmerungswert Kornform <18 Gew.-% 2,7 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Splitt Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32 mm nach TL SoB* 5-32 mm nach TL * 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 2-22 mm nach DIN EN Füller Pflastersplitt Bodenverbesserungsmaterial 0/0,125 mm nach TL * 1/3, 2/5 mm 0/100, 0/150, 0/200 mm 16

17 Werk Mackenheim Syenit Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG Ortsstraße Abtsteinach-Mackenheim Tel.: Bergstraße/Kurpfalz Ludwigstraße Weinheim Tel.: Fax: Disposition Tel.: Schlagzertrümmerungswert Ureabeständigkeit <18 Gew.-% 2,71 g/cm³ erfüllt Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Splitt und Brechsand Edelsplitt u. brechsand Sand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32, 0/45 mm nach TL SoB* 0/32, 0/45 mm nach TL SoB* 0-32 mm nach TL * 0-22 mm nach TL * 0/2 mm Betonsplitt 0-22 mm nach DIN EN Bettungssand Füller 0/0,125 mm nach TL * und DIN EN /5, 0/8 mm nach TL Pflaster* Wasserbausteine nach TLW* und DIN EN Bodenverbesserungsmaterial 0/X mm Gleisschotter 22,4/63 mm nach DBS TL Bauwerkshinterfüllung Grünbankett Schüttsteine Vorsieb 0/32 mm 45/90 mm 17

18 Werk Michelbach Latitandesit Ambetstraße Schmelz/Saar Tel.: Saarland Ambetstraße Schmelz/Saar Tel.: Fax: Disposition Tel.: Schlagzertrümmerungswert Kornform <18 Gew.-% 2,55 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Splitt und Brechsand Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0-32 mm nach TL * 0/2f, 2-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 0/2f, 2-22 mm nach DIN EN Bettungssand Pflastersand Pflastersplitt Schottergemisch Wasserbausteine Bodenverbesserungsmaterial Rohrbettungsmaterial 0/5 mm nach TL Pflaster* 0/2, 0/5, 0/8 mm 2/5, 2/8 mm 32/56 mm nach TL SoB* nach TLW* 0/200 mm < 8 mm Korngemisch KG mm nach DBS TL Fugensand 0/2 mm 18

19 Werk Neu-Bamberg Rhyolit Waltershecke Neu-Bamberg Tel.: Rheinhessen/Nordpfalz Am Bahndamm Kirchheimbolanden Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -99 Schlagzertrümmerungswert Kornform Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Splitt Brechsand Edelsplitt u. brechsand <18 Gew.-% 2,55 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 5-32 mm nach TL * 0/5 mm 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 2-22 mm nach DIN EN Füller Bettungssand Pflastersplitt Bodenverbesserungsmaterial Bauwerkshinterfüllung Rohrbettungsmaterial Schotter Fugensand 0/0,125 mm 0/5 mm nach TL Pflaster* 2/5, 2/8 mm < 8 mm 32/45, 45/56, 32/56 mm 0/2 mm 19

20 Werk Oberlinxweiler Kuselit (Mikrodiorit) Am Spiemont St. Wendel Tel.: Saarland Ambetstraße Schmelz/Saar Tel.: Fax: Disposition Tel.: Schlagzertrümmerungswert Kornform <18 Gew.-% 2,66 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Splitt und Brechsand Edelsplitt u. brechsand WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32, 0/56 mm nach TL SoB* 0/32, 0/56 mm nach TL SoB* 0-32 mm nach TL * 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 0/5vA, 2-22 mm nach DIN EN Pflastersand Pflastersplitt Schottergemisch Bodenverbesserungsmaterial Rohrbettungsmaterial 0/2, 0/5, 0/8 mm 2/5, 2/8 mm 32/56 mm 70/120, 0/120, 0/200, 0/500 mm < 8 mm Mineralgemisch 0/45 nach DIN

21 Werk Rammelsbach Kuselit (Mikrodiorit) Glanstraße 1b Rammelsbach Tel.: Westpfalz/Südpfalz Industriestraße Kindsbach Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -68 Schlagzertrümmerungswert Kornform <18 Gew.-% 2,55 g/cm³ <20 Gew.-% (edel), <50 Gew.-% (einfach) Polierresistenz PSV 50 Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Splitt Splitt und Brechsand Edelsplitt u. brechsand Bodenverbesserungsmaterial WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 5/11, 11/22, 16/32, 22/32 mm nach TL * 0-32 mm nach TL * 0-22 mm nach TL * und ZTV Asphalt* Betonsplitt 2-22 mm nach DIN EN Schotter 0/100, 0/150, 0/200 mm 32/56, >56 mm Gleisschotter 22,4/63 mm nach DBS TL Korngemisch KG 1, KG 2 nach DBS TL Mineralgemisch 0/40, 0/56 mm nach DIN Vorsieb Verfüllsand 21

22 Werk Traisen Quarzporphyr Heidelberger Sand und Kies GmbH Traisen Tel.: Rheinhessen/Nordpfalz Am Bahndamm Kirchheimbolanden Tel.: Fax: Disposition Tel.: oder -99 Kornform Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial 2,55 g/cm³ <20 Gew.-% WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, 0/32, 0/56 mm nach TL SoB* Betonsplitt 4/16, 16/32 mm nach DIN EN Pflastersplitt Bodenverbesserungsmaterial Haldensand 2/5 mm 0/100, 0/150, 0/200 mm 0/2 mm 22

23 Werk Weinheim Quarzporphyr Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG Birkenauer Talstraße Weinheim Tel.: Bergstraße/Kurpfalz Ludwigstraße Weinheim Tel.: Fax: Disposition Tel.: Schlagzertrümmerungswert Eigenüberwachung Fremdüberwachung Frostschutzmaterial Schottertragschicht Brechsand, Splitt und Schotter <18 Gew.-% 2,61 g/cm³ WPK gemäß TL * Zertifizierung nach Euronorm, Betonsplitt 8/16 mm nach DIN EN Sand Füller Bodenverbesserungsmaterial Bauwerkshinterfüllung Bettungssand Schüttsteine 2-56 mm 0/2 mm 0/0,125 mm 0/X mm Vorsieb 0/8 mm 45/120, 100/160 mm 23

24 STANDORTKARTE ASPHALT Mosel Lieferwerk 1 Lieferwerk 2 Lieferwerk 3 Taben Hartstein-, Asphalt und Betonwerk GmbH Taben Tel.: Pfalzel Am Moselkai 1a Trier/Pfalzel Tel.: Neumagen Asphalt-Mischwerke-Mosel GmbH & Co. KG Am Fuchsberg Neumagen Tel.: (Vertrieb durch Asphalt-Vertrieb-Mosel) Nahe/Hunsrück Lieferwerk 4 Lieferwerk 5 Ellenberg An der K Ellenberg Tel.: Langenthal Asphaltmischwerk Langenthal GmbH & Co. KG Im Steinbruch Langenthal Tel.: Nahe/Hunsrück Lieferwerk 6 Henau Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG An der K Henau Tel.: (Vertrieb durch Nahe-Asphalt-Mischwerke) Westpfalz/Südpfalz Lieferwerk 7 Lieferwerk 8 Lieferwerk 9 Lieferwerk 10 Jettenbach Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk GmbH An der L Jettenbach Tel.: Ramstein Asphaltmischwerk Kaiserslautern GmbH Rudolf-Diesel-Straße Ramstein-Miesenbach Tel.: Albersweiler Asphalt-Mischwerke Rhein-Pfalz GmbH & Co. KG Eusserthaler Straße Albersweiler Tel.: Speyer Asphalt-Mischwerke Rhein-Pfalz GmbH & Co. KG Auestraße Speyer Tel.: Rheinhessen/Nordpfalz Lieferwerk 11 Lieferwerk 12 Lieferwerk 13 Neu-Bamberg Waltershecke Neu-Bamberg Tel.: Eisensteiner Kopf Asphaltmischwerke Kirchheimbolanden GmbH & Co. KG Eisensteiner Kopf Kirchheimbolanden Tel.: Eich Gimbsheimer Landstraße Eich bei Worms Tel.:

25 ASPHALTMISCHGUT Mittels unserer zahlreichen Asphaltmischanlagen sind wir in der Lage, eine kontinuierliche Belieferung des Marktes mit hochqualitativen Asphaltprodukten sicherzustellen und auf Kundenwünsche schnell und flexibel zu reagieren. Die untenstehende Tabelle zeigt Ihnen die besondere Eignung sowie die jeweiligen Anwendungsmöglichkeiten unterschiedlicher Materialien und Asphaltsorten. Standardsorten Spezialsorten Industrieanlagen Unterbau für Schienenwege Start und Landebahn Hof u. Flächenbefestigung Trinkwasserspeicheranlagen Staudämme Deponieabdichtung Landwirtschaftlicher Wegebau Sportstättenbau Standflächen Fernstraßenbau Landstraßenbau Radwegebau Kommunaler Wegebau Tragschicht 0/32 Tragschicht 0/22 Tragschicht 0/16 Binder 0/16 Binder 0/11 Tragdeckschicht Asphaltbeton 0/16 S Asphaltbeton 0/11 S Asphaltbeton 0/11 Asphaltbeton 0/8 Asphaltbeton 0/5 Splittmastixasphalt 0/11 S Splittmastixasphalt 0/8 Gussasphalt 0/11 S Gussasphalt 0/8 S Gussasphalt 0/5 Wasserdurchlässiger Asphalt Lärmmindernde Beläge Eishemmender Asphaltbelag Farbasphalt Asphalt mit Mustern 25

26 STANDORTKARTE RECYCLING Mosel Lieferwerk 1 Nahe/Hunsrück Lieferwerk 2 Lieferwerk 3 Lieferwerk 4 Pfalzel Am Moselkai 1a Trier/Pfalzel Tel.: Dienstweiler Eborn Dienstweiler / Birkenfeld Tel.: Hellberg Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG Binger Landstraße Kirn Tel.: Henau Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG An der K Henau Tel.: Westpfalz/Südpfalz Lieferwerk 5 Lieferwerk 6 Rammelsbach Glanstraße 1b Rammelsbach Tel.: Bedesbach* Betriebsstraße Bedesbach Westpfalz/Südpfalz Lieferwerk 7 Lieferwerk 8 Lieferwerk 9 Lieferwerk 10 Ramstein Asphaltmischwerk Kaiserslautern GmbH Rudolf-Diesel-Straße Ramstein-Miesenbach Tel.: Albersweiler Asphalt-Mischwerke Rhein-Pfalz GmbH & Co. KG Eusserthaler Straße Albersweiler Tel.: Speyer Asphalt-Mischwerke Rhein-Pfalz GmbH & Co. KG Auestraße Speyer Tel.: Rheinhessen/Nordpfalz Lieferwerk 11 Lieferwerk 12 Jettenbach Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk GmbH An der L Jettenbach Tel.: Neu-Bamberg Waltershecke Neu-Bamberg Tel.: Eckelsheim RKS Kies- und Splittwerke Eckelsheim GmbH & Co. KG Bellerkirchstraße Eckelsheim Tel.: Rheinhessen/Nordpfalz Lieferwerk 13 Lieferwerk 14 Wiesbaden Arge Baustoffkontor Wiesbaden Ferdinand-Knettenbrech-Weg Wiesbaden Tel.: Enzkreis/Kraichgau/Nordschwarzwald Lieferwerk 15 Karlsruhe Hansastraße Karlsruhe Tel.: Bergstraße/Kurpfalz Lieferwerk 16 Lieferwerk 17 Lieferwerk 18 Kirchheimbolanden Asphaltmischwerke Kirchheimbolanden GmbH & Co. KG Am Brunnenberg Kirchheimbolanden Tel.: Weinheim Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG Birkenauer Talstraße Weinheim Tel.: Erlenbach Steinbruchstraße Fürth / Erlenbach Tel.: Ittlingen Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG Kirchardter Straße Ittlingen Tel.: * Anlage z. Zt. angehalten

27 ENTSORGUNG / DEPONIERUNG Umweltschutz - heute schon an morgen denken Dem Umweltschutz widmet die BVG traditionell größte Aufmerksamkeit, und das schon lange bevor er in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. Mittels unserer Annahmestellen bieten wir Ihnen die Möglichkeit verschiedene Materialsorten fachgerecht und umweltschonend zu entsorgen. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen dazu eine Übersicht. Materialsorten Gleisschotter Teeraufbruch Bituminöser Aufbruch, größer 50 x 50 x 75 cm Bituminöser Aufbruch, bis 50 x 50 x 75 cm Bims, Porenbeton, Leichtbeton Mauerwerk, Ziegelbruch, Steinzeuggemisch Erdaushub, unbelastet Bauschutt mit Erdaushub, unbelastet Bauschutt, vorsortiert, unbelastet Bauschutt, verunreinigt Beton, unbewehrt und bewehrt, > 50 x 50 x 75 cm Beton, bewehrt, größer 50 x 50 x 75 cm Beton, bewehrt, bis 50 x 50 x 75 cm Beton, unbewehrt, größer 50 x 50 x 75 cm Beton, unbewehrt, bis 50 x 50 x 75 cm Hellberg/Kirn Henau Dienstweiler Pfalzel Neu-Bamberg Eckelsheim Kirchheimbolanden Ittlingen Albersweiler Wiesbaden Ramstein Speyer Bedesbach* Jettenbach Weinheim Karlsruhe Erlenbach 27 * Anlage z. Zt. angehalten

28 WIEDERVERWERTUNG Wir machen das Beste aus Sekundärrohstoffen: Neue Straßen Mittels unserer Recyclinganlagen sind wir in der Lage, aus Abfallstoffen wieder wertvolle Rohstoffe herzustellen und so aktiv zur Reduktion des Abfallaufkommens beizutragen. Durch die vollständige Wiedereingliederung der Recyclingprodukte in den Produktionsprozess werden die knappen natürlichen Ressourcen geschont und bleiben für die nachfolgenden Generationen erhalten. Die hier aufgeführten Materialsorten werden durch entsprechendes Recycling aus angeliefertem Bauschutt gewonnen und sind über die zuständigen Verkaufsstellen erhältlich. Materialsorten Teerhaltige hydraulisch gebundene Tragschicht Recycling-Frostschutz nach TL SoB Recyclingmaterial 0/45 (bedingt frostsicher, mit Umweltverträglichkeitsprüfung) Recyclingmaterial (0/32, 0/56, 0/100) Recycling, Vorabsiebung Auffüllmaterial (mit Kies) Auffüllmaterial (mit Sand) Mutterboden Kirn Henau Dienstweiler Pfalzel Neu-Bamberg Eckelsheim Kirchheimbolanden Albersweiler Bedesbach* Erlenbach Weinheim Karlsruhe Rammelsbach Wiesbaden 28 * Anlage z. Zt. angehalten

29 QUALITÄTSMANAGEMENT Eine neue Qualität der Partnerschaft Als Tochtergesellschaft der gehört die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG zu den führenden Unternehmen der Naturstein- und Asphaltindustrie in Deutschland. Entscheidend für unseren Erfolg sind sowohl die hohe Qualität der Erzeugnisse als auch das ständige Innovationsstreben. Zusätzlich sichern Motivation und das besondere Know-how der Mitarbeiter die starke Position der BVG im Wettbewerb. Oberstes Ziel der Geschäftspolitik ist seit jeher die Zufriedenheit aller Kunden. Grund und Verpflichtung genug, das Unternehmen nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Es handelt sich hierbei um einen international anerkannten Standard für Qualitätssicherungssysteme, der eine größtmögliche Effizienz und eine permanente Optimierung der Arbeitsprozesse gewährleistet. Aktiv in Sachen Umweltschutz Der Umweltschutz gehört zum festen Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und ist auf allen hierarchischen Ebenen unseres Unternehmens fest verankert. Unter Wahrung der Interessen nachfolgender Generationen werden alle unternehmerischen Entscheidungen bezüglich ihrer Umweltfolgen geprüft. Neben einer intensiven Förderung des Umweltwissens und des Umweltbewusstseins unserer Mitarbeiter suchen wir in Kooperation mit unseren Kunden konsequent nach neuen Ansätzen und Lösungen zur nachhaltigen Verbesserung des Umweltschutzes. Eine Bestätigung dafür ist auch die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb. Just-in-time-Konzepte Ob Schotter oder Asphaltmischgut, wichtig ist für den Auftraggeber die termingerechte und zuverlässige Anlieferung auf die Baustelle. Dies setzt sowohl motivierte Mitarbeiter als auch eine reibungslose Ablauforganisation von der Bestellung bis zur Auslieferung voraus. Modernste Abbau und Produktionsanlagen, computergestützte Arbeitsabläufe sowie eine rationelle Logistik sorgen dabei für eine gleichbleibend hohe Lieferqualität und einen kundengerechten Lieferservice. Für den Kunden bedeutet dies Planungssicherheit von Anfang an. 29

30 VERTRIEBSPARTNER Kompetenz, Zuverlässigkeit und Service - deutschlandweit Unser Unternehmensverbund bietet Ihnen einen bundesweiten Lieferservice. Sollte die Lieferadresse einmal außerhalb des von der Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG betreuten Vertriebsgebietes liegen, werden unsere Mitarbeiter Sie gerne an den zuständigen Vertriebspartner vor Ort weiterleiten. In der Karte finden Sie die jeweiligen Vertriebsgebiete der einzelnen Beteiligungsgesellschaften der Basalt AG. Westdeutsche Grauwacke-Union GmbH (WGU) Seßmarstraße Gummersbach Tel.: Fax: Internet: info@grauwacke-union.de Basalt-Union GmbH (BU) Linzhausenstraße Linz Tel.: Fax: Internet: info@basalt-union.de Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG (BVG) Bahnhofstraße Kirn Tel.: Fax: Internet: info@bvg-kirn.de Allg. Baustoff-Handels-Contor GmbH (ABC) Windischholzhäuser Weg Erfurt Tel.: Fax: Internet: info@abc-baustoffe.de Nordbayerische Basalt-Union GmbH (NBU) Heisenbergstraße Estenfeld Tel.: Fax: Internet: nbu.estenfeld@nbu-baustoffe.de Hollweg, Kümpers & Comp. (HKC) Hafenstraße Rheine Tel.: Fax: Internet: verkauf@hkc-rheine.de TUST Tief- und Straßenbaustoffe GmbH & Co. KG Oldenburger Allee Hannover-Lahe Tel.: Fax: Internet: 30

31 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Geltung der Bedingungen 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 2. Angebot und Vertragsschluss 2.1. Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellung und Annahme) sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. 3. Preise 3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z. B.: Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen, Kleinmengenzuschläge zu berechnen. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht gesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten. Im Preis ist eine Warte-/Abladezeit an der Baustelle von max. 30 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Werden bei Schiffs- oder Bahnversand durch auftretende Liege- oder Standzeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, Mehrkosten fällig, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Bei Versand mit Schiff werden normale Schifffahrtsverhältnisse der für die Lade- und Entladestelle gültigen Pegelstände vorausgesetzt. Ist aufgrund geringerer Pegelstände oder aus sonstigen Gründen eine vollständige Beladung des Schiffes nicht möglich, so sind wir berechtigt, Kleinwasserzuschläge zu berechnen Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 4. Gewichts- und Mengenermittlung 4.1. Maße und Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns auf einer amtlich geprüften Waage oder nach Aufmaß ermittelte Gewicht. Bei Schiffsversand gilt das im Verladehafen amtlich festgestellte Eichgewicht. Bei Bahnversand gilt das auf dem Abgangsbahnhof festgestellte bahnamtliche Gewicht Bei Verkauf nach Stückzahl, Kubikmetern, Quadratmetern oder laufenden Metern gilt als maßgebend für die Fakturierung die beim Verladen ermittelte Menge Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts- bzw. Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware können nur sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor ihrer Entladung gerügt werden. 5. Lieferung/Entladung 5.1. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, muss die Abladestelle von den Fahrzeugen gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder zumutbar, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Bei Bahn- oder Schiffsversand ist der Kunde für die Entladung selbst verantwortlich. Bei LKW-Versand ist der Kunde dann für die Entladung verantwortlich, wenn ein Abschütten der gelieferten Ware nicht möglich ist. Durch die Entladung entstehende Kosten (z. B. Kosten für Krangestellung) sind vom Kunden zu tragen Für die Entladung sind vom Kunden, soweit notwendig, unverzüglich Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. 6. Zahlung 6.1. Soweit nicht anderes vereinbart sind Zahlungen sofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 7. Liefer- und Leistungszeit 7.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer- /Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug Im Fall des Verzugs kann der Kunde neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt Im Falle des Verzuges ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt kann in diesem Falle nur erfolgen, wenn er schriftlich erklärt wird Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 7.3. bis 7.5., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer- /Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 7.3., bis 7.5. dieses Abschnitts Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/ Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach Maßgabe von Ziffer 7.4. vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Kunden bestimmen sich nach Ziffer Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 8. Gefahrübergang 8.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lieferwerk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 9. Rechte bei Mängeln 9.1. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den allgemeinen technischen Regelwerken und soweit solche bestehen zusätzlichen technischen Regelwerken. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt, soweit sie in den zusätzlichen technischen Regelwerken als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in jedem Fall der Grenzwert um in den Regelwerken enthaltene Toleranzen über-/unterschritten werden darf. Bei Lieferungen von : Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den jeweils gültigen amtlichen sowie maßgeblichen technischen Regelwerken, Vorschriften und Normen, sofern diese zwingend vorgeschrieben sind. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen aus bestimmten Betrieben zu erbringen. Eine Haftung für die Einhaltung bestimmter Raumgewichte, Oberflächenzahlen, Griffigkeits- und Polierresistenzwerte wird nicht übernommen. Bei Werksteinprodukten sind Mängel auf jeden Fall vor dem Versetzen, bzw. Verlegen der Steine anzuzeigen. Sollten an den gelieferten Steinen Nacharbeiten irgendwelcher Art erforderlich werden, erfolgt die Ausführung dieser Arbeiten ausschließlich durch uns. Nacharbeiten, die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den von uns gelieferten Steinen durch den Kunden oder Dritte durchgeführt worden sind, sind von uns nicht zu ersetzen Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr. Im übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme entsprechend den gültigen DIN-Normen (z. B. DIN 1996) voraus. Eine Probeentnahme auf der Baustelle muss in Gegenwart unseres Beauftragten erfolgen Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Rechte des Kunden bei Mängeln der Vertragsgegenstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Haben wir für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu. 10. Haftung Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund -, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe von Ziffer ausgeschlossen. 11. Umfassender Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache: unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretungen offen zu legen Bei Lieferungen in Bauvorhaben, für welche im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber die Teilabtretung nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet ist, diese aber nicht vorliegt oder die Teilabtretung generell ausgeschlossen ist, gilt abweichend von Ziffer 11.5.:Die Abtretung bezieht sich ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware auf die gesamten dem Kunden zustehenden Forderungen aus dem Bauvorhaben, zu dessen Erfüllung der Kunde über die Vorbehaltsware verfügt hat. Zahlungen des Drittschuldners an uns werden von uns unverzüglich an den Kunden überwiesen, sobald unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises sowie etwaige Nebenforderungen getilgt sind. Diesen Anspruch gegen uns kann der Kunde abtreten. Gewährt der Drittschuldner an uns Abschlagszahlungen und übersteigt die an uns abgetretene Forderung unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises um mehr als 20 % so verpflichten wir uns, die eingehende Beträge unverzüglich dem Kunden zu überweisen, sofern diese über die Höhe der Forderung zuzüglich 20 % hinausgehen Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte: der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen. 12. Konzern-Verrechnungsklausel Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen gleichgültig welcher Art gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und gegen mit uns i. S. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen, sofern dem Kunden bekannt ist, dass es sich bei dem betreffenden Unternehmen um ein verbundenes Unternehmen handelt. 13. Annahme von Baurestmassen und unbelastetem Erdaushub Für die Annahme von Baurestmassen und unbelastetem Erdaushub gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweiligen Annahmebedingungen (Betriebsordnung) für den betreffenden Standort. Diese liegen an der Waage des jeweiligen Standortes zur Einsicht aus. 14. Sonstige Bestimmungen Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden nach 28 BDSG gespeichert und genutzt Soweit gesetzlich zulässig sind alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtstreitigkeiten bei dem Gericht anhängig zu machen, welches für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 31

32 Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG Bahnhofstraße Kirn Telefon Telefax Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

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