Hypo-EURO-Konvergenz Fonds Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechenschaftsbericht 2008/2009 vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009

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1 Hypo-EURO-Konvergenz Fonds Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechenschaftsbericht 2008/2009 vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h., A 1040 Wien, Brucknerstrasse 8 Tel.: 0043 / 1 / , Fax: 0043 / 1 / , office@hypokag.at

2 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. A 1040 Wien, Brucknerstrasse 8 Gesellschafter Aufsichtsräte Landes-Hypothekenbank Steiermark Prok. Stefan Bardel (seit 26. März 2008) Aktiengesellschaft HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA Stellvertreter des Vorsitzenden (bis 25. März 2008) Vorsitzender (seit 26. März 2008) HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft Prok. Heinz Milalkovits HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG Gernot Wurzer (seit 16. September 2008) HYPO Investmentbank AG Dipl.-Ing. Andreas Müller Niederösterreichische Landesbank- Hypothekenbank Aktiengesellschaft Oberösterreichische Landesbank Mag. Klaus Sageder Aktiengesellschaft SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK Markus Melms AKTIENGESELLSCHAFT Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Mag. Florian Gorbach Aktiengesellschaft Stellvertreter des Vorsitzenden (seit 26. März 2008) Verband der österreichischen Landes- und Hypothekenbanken Generalsekretär Dr. Wilhelm Miklas (seit 26. März 2008) Staatskommissäre Mag. Ilse Schmalz Amtsdirektor Alfred Zbiral (Stellvertreter) (bis 30. November 2008) Mag. Gerhard Wallner (Stellvertreter) (seit 1. Jänner 2009) Geschäftsführer Ulrich Fetz Dr. Hannes Leitgeb Prokuristen Doris Stadler (seit 26. März 2008) Eva Franke (seit 26. März 2008) Herbert Gollinger 2

3 Rechenschaftsbericht über das 13. Rechnungsjahr vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 Hypo-EURO-Konvergenz Fonds Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG ISIN Ausschüttung: AT ISIN Thesaurierung: AT Verwaltung Depotbank Fondsmanager HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h., Brucknerstrasse 8, A 1040 Wien CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Bankgasse 2, A 1010 Wien HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG, Alpen-Adria-Platz 1, A 9020 Klagenfurt Ein gemäß 6 Investmentfondsgesetz 1993 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h., A 1040 Wien, Brucknerstrasse 8, der CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT (Depotbank), A 1010 Wien, Bankgasse 2, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden. Sehr geehrte Anteilsinhaber! Mit 28. Februar 2009 beendete der Hypo-EURO-Konvergenz Fonds, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, das 13. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR ,65 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR ,56. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert: Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Ausschüttungsanteile Stück Stück Thesaurierungsanteile Stück Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 13. Rechnungsjahres auf EUR 68,32 je Ausschüttungsanteil und auf EUR 99,52 je Thesaurierungsanteil. Seit der ersten Preisberechnung des Hypo-EURO-Konvergenz Fonds wurde bis Ende des 13. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 5,39 % p.a. je Ausschüttungsanteil (erster errechneter Wert am 3. Juni 1996) bzw. 4,26 % p.a. je Thesaurierungsanteil (erster errechneter Wert am 26. Februar 2001) erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). 3

4 Ausschüttungsdaten und Wertentwicklung Ausschüttung und KEST-Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2008/2009 wird eine Ausschüttung von EUR 3,80 je Ausschüttungsanteil vorgenommen. Sofern der Anteilsinhaber der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Erträge gem. 93 Abs. 3 EStG 1988 unterliegt, vermindert sich der Ausschüttungsbetrag um den KESt-Anteil in Höhe von EUR 0,94 für Anteile mit und ohne Optionserklärung. Die Ausschüttung von EUR 3,80 je Anteil sowie die KESt-Auszahlung von EUR 1,36 je Thesaurierungsanteil wird ab 20. April 2009 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 13 bei der CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen. Rechnungsjahr Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die Ausschüttungen / KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren Fondsvermögen Mio. EUR Errechneter Wert je Thesaurierungs- Anteil in EUR Errechneter Wert je Ausschüttungs- Anteil in EUR Wertveränderung 1 Jahr in % thesauriernd Wertveränderung 1 Jahr in % ausschüttend Ausschüttung / KESt- Auszahlung je Anteil in EUR 2004/ , ,48 87,31 28,02 28,01 4,10 / 1, / , ,18 89,21 7,48 7,47 4,30 / 1, / , ,01 84,18-0,67-0,66 4,10 / 1, / , ,70 85,98 7,19 7,19 5,10 / 1, / ,187 99,52 68,32-15,64-15,63 3,80 / 1,36 4

5 Kommentare des Fondsmanagements Fondspolitik In der Berichtsperiode stand die Fondspolitik klar im Lichte eines verhalten vorsichtigen Ansatzes, gestützt auf unserer Einschätzung, dass sich die Märkte Zentral- und Osteuropas der globalen Finanzkrise aufgrund der angestiegenen Risikoaversion unter den Investoren nicht entziehen können. Dies wirkte sich in zweierlei Hinsicht auf unsere Investitionspolitik aus. Zum einen hielten wir während den ersten 10 Monaten die Duration des Fonds unter derjenigen der Benchmark. Und zum anderen sicherten wir während derselben Periode zwischen 17 und 34 Prozent unseres Währungsexposures ab. Während der ersten sechs Monate der Berichtsperiode war unsere Strategie leider nicht von Erfolg gekrönt. Die nach wie vor virulent auftretende Inflation nötigte in dieser Phase die Zentralbanken der Region zu Leitzinserhöhungen, was zu einem erstaunlichen Aufwertungspotenzial bei den Währungen führte. Damit einher ging eine Underperformance von 1,8% des Fonds gegenüber der Benchmark in der 1. Hälfte der Berichtsperiode. Angezogen durch die absolut gemessene attraktive Performance verdoppelte sich das Fondsvolumen just in dieser Phase. Leider sollten wir mit unserer Einschätzung im Verlauf der 2. Hälfte der Berichtsperiode Recht bekommen. So konnten wir relativ gesehen einen positiven Beitrag erwirtschaften. Absolut gesehen war es ein Desaster. Denn an den Märkten Zentral- und Osteuropas kam es vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise regelrecht zu einer Ausverkaufswelle. In dieser Phase konnten wir die im ersten Halbjahr entstandene Underperformance mehr als kompensieren, weshalb über die gesamte Berichtsperiode dank unserer vorsichtigen Positionierung eine Outperformance von 56 Basispunkten zustande kam. Gemessen am Grad unserer Absicherung blieb die Outperformance aber unter unseren Erwartungen. Grund dafür waren zum einen Abflüsse im Umfang von etwa der Hälfte des Fonds, die sich gegen Ende des Kalenderjahres äußerst negativ auswirkten, da wir in einem Umfeld enorm illiquider Märkte und daher zu sehr unvorteilhaften Konditionen Wertpapiere veräußern mussten. Zum anderen nötigte uns die Benchmarkumstellung per Ende 2008 zu weiteren Anpassungen im Fonds, mit den entsprechenden Auswirkungen in Form von weiteren Käufen und Verkäufen unter sehr widrigen Marktverhältnissen. Mit einer Gesamtperformance von -15,7% des Fonds gegenüber -16,2% der Benchmark vermag die relative Outperformance aber nicht über die Tatsache hinwegzutäuschen, dass die Region insgesamt eine ihrer schwierigsten Bewährungsproben zu bestehen hat mit den entsprechenden tiefroten Returnzahlen. 1 Marktkommentar Die Berichtsperiode war gekennzeichnet von viel Licht und noch mehr Schatten. In der Berichtsperiode verloren die Märkte Ost- und Zentraleuropas 2 über 16,2% in Euro gemessen. Der erzielte Ertrag auf Euro-Staatsanleihen war in dieser Periode mit knapp 5,8% deutlich höher. Zum größten Teil ist diese Underperformance auf die erzielten Resultate der Lokalwährungen gegenüber dem Euro zurückzuführen (-18,7%). So betrug die Performance des polnischen Zlotys gegenüber dem Euro -24,5% und der russische Rubel steuerte eine solche in der Höhe von -20% bei. Der ungarische Forint wertete sich gegenüber dem Euro um immer noch satte 12% ab, dicht gefolgt von der tschechischen Krone, die 10,8% gegenüber dem Euro verlor. Zinsseitig positiv entwickelte sich vor allem der polnische Markt mit einer Performance von +6,7% in Lokalwährung. Aber auch tschechische Anleihen konnten mit 5,1% einen positiven Beitrag beisteuern. Deutlich schlechter fiel die Performance ungarischer Anleihen aus, die 2,9% in Lokalwährung verloren. Noch schlechter schnitt der russische Anleihenmarkt in Lokalwährung ab. Mit -12,3% bildete er ganz klar das Schlusslicht in der Region, was vor allem auf den massiven Zinsanstieg am ganz langen Ende der russischen Zinsstrukturkurve zurückzuführen ist. Zu Beginn der Berichtsperiode stiegen die Zinsen in Zentral- und Osteuropa querbeet an. Das wirkte sich dementsprechend negativ auch auf die Währungen aus. Einzige Ausnahme bildet hier der ungarische Forint. In Erwartung, dass sowohl die Liquiditäts- als auch Kreditkrise größtenteils ausgestanden ist, erholten sich die Märkte Zentral- und Osteuropas im April eindrucksvoll. Allen voran profitierten die Währungen der Euro-Anwärter vom zurück gewonnenen Risikoappetit der Anleger. Währungsseitig wertete sich die slowakische Krone mit über 6,5% gegenüber dem Euro am meisten auf. Grund dafür war die Empfehlung der europäischen Kommission zum Eintritt der Slowakei in die EWU im Jahr Im Juni dominierten zum wiederholten Male Inflationssorgen das Geschehen an den Märkten Zentral- und Osteuropas. Zum einen sah sich eine Reihe von Zentralbanken genötigt, 1 Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ( Bewertung illiquider Wertpapiere ). 2 Gemessen am Merrill Lynch Emerging Europe Government Bond Index bis zum Ab gilt der JPMorgan GBI-EM Global Europe als Benchmark 5

6 ihre Leitzinsen schon wieder zu erhöhen, was dementsprechend Aufwärtsdruck auf die ganze Zinsstrukturkurve dieser Länder ausübte. Zum anderen werteten sich fast alle Währungen aus dem obigen Grund weiter zur europäischen Einheitswährung auf. Ausgenommen von dieser Bewegung blieb die türkische Lira. Hier drückten politische Unsicherheit auf das Investitionsklima, weshalb sie sich um 1,6% leicht abwertete. Am Ende der ersten Hälfte der Berichtsperiode teilten sich die Länder Zentral- und Osteuropas zinsseitig in zwei Lager. Sowohl in Tschechien, Ungarn als auch in Polen gaben die Zinsen zwischen 10 und 20 Basispunkte über die gesamte Kurve verteilt nach, in der Türkei am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve gar um 0,5 Prozentpunkte. Grund dafür war wie oben schon erwähnt - die Erwartung des Marktes, dass der Zinserhöhungszyklus in diesen Ländern abgeschlossen sei. Im Gegensatz dazu stiegen die Zinsen in Rumänien in Erwartung eines weiteren Zinserhöhungsschrittes durch die rumänische Zentralbank um gut 20 Basispunkte an. In Russland hingegen erhöhten sich die Risikoprämien aufgrund des Georgienkonflikts, weshalb die Zinsen zwischen 50 und 100 Basispunkte anstiegen und der russische Rubel gegenüber dem US Dollar fast 5% verlor. Zusammen mit den sich verstärkenden wirtschaftlichen Abschwächungstendenzen in Westeuropa werteten sich aber im selben Monat vor allem die tschechische Krone (-3,4%) und der polnische Zloty (-3,5%) gegenüber dem Euro ab. Auch der ungarische Forint und der rumänische Leu verzeichneten mit -1,3%, respektive -0,5% Verluste gegenüber dem Euro. Einzig die türkische Lira wertete sich erneut (+4,5%) gegenüber dem Euro auf. Im Monat September und damit zu Beginn der 2. Hälfte der Berichtsperiode hinterließ die Finanzkrise abermals ihre Spuren an den Märkten Zentral- und Osteuropas. Die erneute schwäche der lokalen Aktienmärkte drückte auch auf die jeweiligen Währungen, die sich allesamt gegenüber dem Euro abwerteten. Zinsseitig ergaben sich wiederum zwei Lager. Zinsanstiege verzeichneten diejenigen Länder, die erwartungsgemäß eher später dem Euroraum beitreten werden, wie etwa Ungarn und Rumänien. In Polen und Tschechien hingegen sanken die Zinsen aufgrund der Äußerungen von Polens Ministerpräsidenten Donald Tusk. Ginge es nämlich nach seinem Willen, würde Polen bereits im Jahr 2011 der EWU beitreten. Dieses Ziel war wohl etwas zu ambitioniert. Gemäß weitläufiger Marktmeinung wäre aber das Jahr 2012 ein durchaus realistisches Datum gewesen, um den Euro in Polen einzuführen. Von solchen Konvergenzfantasien profitierte auch der tschechische Kapitalmarkt. Gepaart mit Zinssenkungsfantasien durch die tschechische Zentralbank gaben die Zinsen speziell am kurzen Ende deutlich nach, weshalb das Renditeniveau erneut unter demjenigen des Euroraums lag. Im Monat Oktober trafen dann die durch die Finanzkrise ausgelösten globalen Liquiditätsengpässe die Region Zentral- und Osteuropa mit noch größerer Wucht. In einem Umfeld geprägt von Risikoaversion und versiegender Geldströme wogen die Leistungsbilanzdefizite der ostmitteleuropäischen Staaten immer schwerer und wurden zur regelrechten Hypothek. Im Zuge des weltweiten Deleveraging-Prozesses wurde zusätzlich massiv Geld aus der Region abgezogen. Besonders hart traf es Ungarn, dessen Defizit des öffentlichen Haushalts zusätzlich Anlass zur Sorge gab, weshalb der Markt für ungarische Staatsanleihen wiederholt zum Erliegen kam. Nur dank dem massiven Rettungspaketes in der Höhe von EUR 20 Mrd., geschnürt durch den IWF, die EU und durch die Weltbank, konnte in letzter Minute ein Kollaps des ungarischen Finanzsystems vermieden werden. Trotzdem waren die Verluste sowohl auf der Währungs- als auch auf der Zinsseite enorm. Gemessen am Merrill Lynch Emerging Europe Governement Bond Index betrug der Rückgang allein im Monat Oktober satte 5,40%. Einen Monat später wurde deutlich, dass der beispiellose Wachstumsboom der Jahre 2000 bis 2007 in Zentral- und Osteuropa ausgelöst durch die globale Finanzkrise abrupt zum erliegen kam. Der Strudel aus kollabierenden Exporten und austrocknenden Kapitalzuflüssen setzte den Staaten Zentral- und Osteuropas am Ende der Berichtsperiode mit unverminderter Heftigkeit zu, nachdem nun auch die Eurozone als wichtigster Handelspartner der Region in die Rezession abgeglitten war. Die berechtigte Sorge, dass es vor diesem Hintergrund zu weiteren massiven Währungsabwertungen kommen könnte, nötigte die Notenbanken von Polen, Ungarn, Rumänien und der Tschechischen Republik Ende Februar zu einer konzertierten Aktion, bei der vorderhand verbal versucht wurde, die Währungen der jeweiligen Länder zu stützen. Nur wenige Tage später schnürten die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Europäische Investitionsbank und die Weltbank ein Hilfspaket im Umfang von EUR 24,5 Mrd., um einem drohenden Zahlungsausfall eines Landes Zentral- und Osteuropas notfalls zuvorzukommen und damit wieder Vertrauen in die Region herzustellen. Davon zeigten sich die Märkte aber nur wenig beeindruckt. So verlor der polnische Zloty weitere 4% im Februar, gefolgt von der türkischen Lira, die 2,5% gegenüber dem Euro einbüßte. Der ungarische Forint und die tschechische Krone werteten sich um weniger als 1% ab. Der russische Rubel blieb von dieser Entwicklung ausgenommen, da die russische Zentralbank wieder zu Interventionen zugunsten des Rubels übergegangen war. Zinsseitig stiegen in allen Märkten die Niveaus zum Teil kräftig an, da die Gefahr eines möglichen Zahlungsausfalls die Risikoprämien in die Höhe schnellen ließ. Auch eine kräftige Leitzinssenkung durch die türkische Zentralbank um 1,5 Prozentpunkte auf 11,5% oder die Senkung des polnische Leitzinssatzes um 0,25% auf 4% konnten dem nichts entgegensetzen. 6

7 Ausblick Die Länder Zentral- und Osteuropas sehen sich weiterhin großen Herausforderungen ausgesetzt, auch wenn die starken Abwertungstendenzen der Währungen gegenüber dem Euro kürzlich etwas zum Erliegen kamen. Dies dürfte vor allem auf die gesunkenen Risikoprämien gemessen an den sich einengenden CDS-Spreads zurückzuführen sein. Die weiterhin abnehmenden ausländischen Direktinvestitionen vermögen im Moment kaum noch Wachstumsimpulse zu entfalten. Auch eine Ausweitung des Exportvolumens als zweiter wichtiger Wachstumsmotor der Region erscheint vor dem Hintergrund einer sich weiter verschärfenden Rezession in den Abnehmerländern als wenig realistisch. Selbst eine weitere Abwertung der Währungen, um günstigere Absatzbedingungen im Ausland zu schaffen, stellt aufgrund der hohen Privatverschuldung mittels Fremdwährungs- Konsumkredite ein hohes Potenzial an sozialer Sprengkraft dar. In der Summe haben sich deshalb die Wachstumsaussichten weiter eingetrübt. Gemäß Consensus Forecasts dürfte einzig Polens Bruttoinlandprodukt für das Gesamtjahr 2009 eine schwarze Null verzeichnen. Die Tschechische Republik (-2,1%), Ungarn (-4,3%), Russland (-1,5%) und die Türkei (-3,3%) werden zum Teil stark negative Wachstumsraten aufweisen, was ein Anheben der Leitzinsen zur Stützung der jeweiligen Währung bei weiteren scharfen Abwertungstendenzen sehr schwierig macht. Damit dürfte die Volatilität an den Devisenmärkten vorerst hoch bleiben. Positiv hingegen erachten wir aber die Übereinkunft der Europäischen Union von Ende März, ihren Krisenfonds für Mitgliedsstaaten in Zahlungsschwierigkeiten von 25 auf 50 Milliarden Euro zu verdoppeln. Des Weiteren entschied der Gipfel der Staats- und Regierungschefs den EU-Beitrag für den Internationalen Währungsfonds um mindestens 75 Milliarden Euro aufzustocken. Zusammen mit dem Stützungsplan für Banken über 25 Milliarden Euro der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Europäischen Investitionsbank und der Weltbank glauben wir, dass hier ein wichtiger Katalysator für künftige private Direktinvestitionen geschaffen wurde. Denn damit ist ein wichtiger Grundstein zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Region gelegt. 7

8 Vermögensrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr 2008/2009 Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteil Thesaurierungsanteil Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 85,98 119,70 Ausschüttung am (entspricht 0,0617 Anteilen) 1) 5,10 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0147 Anteilen) 1) 1,77 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 68,32 99,52 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 72,54 100,98 Nettoertrag pro Anteil -13,44-18,72 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr -15,63 % -15,64 % Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge , ,65 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,29 Aufwendungen Vergütung an die KAG , ,51 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,00 Zulassungskosten Ausland ,00 Publizitätskosten -771,17 Wertpapierdepotgebühren ,00 Depotbankgebühr , , ,24 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,12 Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,52 derivative Instrumente ,01 Realisierte Verluste ,58 derivative Instrumente ,41 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,46 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,66 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am EUR 82,61; für einen Thesaurierungsanteil am EUR 120,34 8

9 b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,18 Ergebnis des Rechnungsjahres ,52 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,25 Ertragsausgleich ,25 Fondsergebnis gesamt ,77 Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile) in EUR ,65 Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,90 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am , ,07 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,50 Rücknahme von Anteilen ,00 Ertragsausgleich , ,75 Fondsergebnis gesamt ,77 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile) ,56 Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 3, ,20 Auszahlung (KESt) am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 1, ,16 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 4, , , ,29 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,41 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,10 Gewinnübertrag auf die Substanz , , ,29 9

10 Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2009, einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT %-ANTEIL ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR AM FONDS- STK./NOM. IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 4,875 European Investment Bank XS BGN , ,58 0,89 5,25 European Investment Bank XS BGN , ,42 0, ,00 1,50 6,75 Republic of Croatia HRRHMFO103A0 HRK , ,99 0, ,99 0,40 5,5 Hungary Gov. Bond HU HUF , ,71 2,99 5,5 Hungary Government Bond HU HUF , ,65 2,36 6 Hungary Gov.Bond HU HUF , ,23 6, Hungary Government Bond HU HUF , ,46 2,99 6,75 Hungary Gov. Bond /S.10/B HU HUF , ,89 1,76 7,5 Hungary Govern.Bond HU HUF , ,77 2,74 8 Hungary Government Bond HU HUF , ,69 1, ,40 21,12 11 Landesbank Hessen-Thüringen XS PLN , ,52 3,09 4,75 Poland Gov PL PLN , ,41 6,61 5 Poland Gov PL PLN , ,09 9,57 5,25 Poland PL PLN , ,26 5,55 5,75 Poland Gov PL PLN , ,04 5,88 5,75 Poland PL PLN , ,89 3,74 6 Poland Gov PL PLN , ,24 6,50 6,25 Poland PL PLN , ,27 7, ,72 48,50 10 Kreditanst.f.Wiederaufbau XS RON , ,87 2, Rabobank Nederland XS RON , ,73 1,09 7 Rabobank Nederland XS RON , ,06 1, ,66 5,47 14 Republic of Turkey TRT190111T13 TRY , ,34 10,81 14 Turkey Government Bond TRT260912T15 TRY , ,69 3,41 15 Republic of Turkey TRT100210T12 TRY , ,76 2,04 16 Turkey Government Bond TRT070312T14 TRY , ,25 4,08 17,25 Rabobank Nederland XS TRY , ,95 0, ,99 20,72 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,76 97,71 Summe Wertpapiervermögen EUR ,76 97,71 Währungskurssicherungsgeschäfte Absicherung von Beständen Verkauf von Devisen auf Termin Forderungen/Verbindlichkeiten Offene Position RON ,00 4, ,60-0,03 Summe der Währungskurssicherungsgeschäfte EUR ,60-0,03 10

11 Bankguthaben Guthaben Kontokorrent in sonstigen EU-Währungen CZK 4.043,89 142,73 0,00 HUF ,06 717,51 0,00 PLN 6.152, ,23 0,01 RON 2.867,56 668,37 0,00 Guthaben Kontokorrent in nicht EU-Währungen HRK 750,00 101,54 0,00 TRY 1.080,26 500,58 0,00 Summe der Bankguthaben EUR 3.440,96 0,02 Kurzfristige Verbindlichkeiten EUR-Verbindlichkeiten Kontokorrent EUR , ,00-0,37 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten EUR ,00-0,37 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben CZK 197,47 6,97 0,00 HRK 8,22 1,11 0,00 HUF ,65 585,92 0,00 PLN 1.901,49 404,92 0,00 RON 30,88 7,20 0,00 TRY 959,93 444,82 0,00 Zinsansprüche aus Wertpapieren BGN 7.809, ,86 0,02 HRK , ,12 0,01 HUF , ,54 0,44 PLN , ,91 1,34 RON , ,35 0,28 TRY , ,62 0,68 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,34 2,77 Sonstige Verbindlichkeien Sollzinsen aus Kontokorrentüberziehungen EUR , ,28-0,01 Verwaltungsgebühren EUR , ,86-0,08 Depotgebühren EUR , ,29-0,02 Depotbankgebühren EUR -804,47-804,47 0,00 Summe sonstige Verbindlichkeiten EUR ,44-2,67 FONDSVERMÖGEN EUR ,56 100,00 Anteilwert Ausschüttungsanteile EUR 68,32 Umlaufende Ausschüttungsanteile STK Anteilwert Thesaurierungsanteile EUR 99,52 Umlaufende Thesaurierungsanteile STK Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs Ungarische Forint 1 EUR = 300,0200 HUF Polnische Zloty 1 EUR = 4,6960 PLN Tschechische Kronen 1 EUR = 28,3330 CZK Kroatische Kuna 1 EUR = 7,3860 HRK Bulgarische Lewa neu 1 EUR = 1,9558 BGN Türkische Lira neu 1 EUR = 2,1580 TRY Rumänische Leu 1 EUR = 4,2904 RON Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). 11

12 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 2,55 Czech Republic CZ CZK ,7 Tschechien CZ CZK ,75 Czech Republic CZ CZK ,8 Tschechien CZ CZK ,60 Tschechien CZ CZK ,55 Tschechien CZ CZK ,95 Tschechien CZ CZK Hungary Government Bond HU HUF ,25 Hungary Govern.Bond HU HUF ,5 Hungary Govern.Bond HU HUF ,25 Hungary Gov.Bond /S.09/D HU HUF Poland Gov PL PLN ,75 Republic of Austria XS RON ,75 Kreditanst.f.Wiederaufbau XS RON ,25 Eurofima XS TRY Wien, am 20. April 2009 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Geschäftsführung Dr. Hannes Leitgeb Ulrich Fetz 12

13 Bestätigungsvermerk Wir haben gemäß 12 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 des "Hypo-EURO- Konvergenz Fonds", Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs. 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gemäß den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 20. April 2009 PwC INTER-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Christian Kraetschmer Wirtschaftsprüfer 13

14 Bericht des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC INTER-TREUHAND GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2008/2009 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im April 2009 Der Aufsichtsrat Mag. Michael Blenke, CFA Vorsitzender 14

15 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf Hypo-EURO-Konvergenz Fonds aus 2009 Die steuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb von Österreich haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen Ausschüttungsanteile AT EUR Thesaurierungsanteile AT EUR a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 3,7447 5,4549 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 3,7447 5, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0000 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,9400 1,3600 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,9400 1,3600 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. g) Erbschaftssteuerwert Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: - - Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug 3) weitgehend endbesteuert, zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 0,0970 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0970 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) 4) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 3,8417 5, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,9400 1,3600 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,9400 1,3600 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. Abschnitt B. 15

16 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen - Ausschüttung 3,8000 0, ordentliches Fondsergebnis: 0,0000 5, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0417 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%): 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 b) Abrechnungen - Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 7) 0,9400 1,3600 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 0,0279 0,0407 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß 13 Abs. 3 KStG Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 3,7447 5,4549 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für Erträge aus Anleihen und Fonds: 0,0279 0,0407 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 16

17 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf Hypo-EURO-Konvergenz Fonds - Ausschüttungs-Anteile im Rechnungsjahr 2008/2009 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 3,8000 3,8000 3,8000 3,8000 3,8000 3, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0417 0,0417 0,0417 0,0417 0,0417 0,0417 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 3,8417 3,8417 3,8417 3,8417 3,8417 3, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0970 0,0970 0,0000 0,0000 0,0000 0,0970 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 3,7447 3,7447 3,8417 3,8417 3,8417 3, Hievon endbesteuert 3,7447 3,7447 3,7447 3,7447 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 0,0000 0,0000 0,0970 0,0970 3,8417 3, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 68,32 68,32 68,32 68,32 68,32 68,32 9. Erbschaftssteuerwert - - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,2235 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7) 8) 9) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG/ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden) 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 12) (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 3,7447 3,7447 3,7447 3,7447 3,7447 3,7447 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 5) 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20%) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 12) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,9362 0,9362 0,9362 0,9362 0,9362 0,9362 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,9400 0,9400 0,9400 0,9400 0,9400 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,

18 i) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,9400 0,9400 0,9400 0,9400 0,9400 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus tschechischen Anleihen 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 Summe aus Anleihen 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus tschechischen Anleihen 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 Summe aus Anleihen 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 0,0138 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt 3,7446 3,7446 3,7446 3,7446 3,7446 3,7446 b) EU-Quellensteuer 0,6612 0,6612 0,6612 0,6612 0,6612 0,6612 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) 4) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 5) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 6) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 7) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 8) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 9) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 10) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 14) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt- Abzug optieren kann) 18

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