Besonderheiten bei der Existenzgründung im Handwerk
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- Maya Beltz
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1 Besonderheiten bei der Existenzgründung im Handwerk Birgit Heldermann
2 Ein Ausblick in die Zukunft 60 Stunden Woche mit Verzicht auf Urlaub, Freizeit, Familienleben unregelmäßiges Einkommen Ziele setzen und konsequent verfolgen in Stresssituationen die Ruhe bewahren Mut zum Risiko Herzblut
3 Die Handwerksordnung (HwO) Handwerksrolle Anlage A Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe Anlage B 1 Anlage B 2 zulassungspflichtig z. B. Bau, Elektro, Tischler, Friseur, Fleischer, Bäcker, Werkzeugbau Meisterbrief Sonstige Qualifikation zulassungsfrei z. B. Fliesenleger, Gebäudereiniger, Raumausstatter handwerksähnlich z. B. Fugen, Holz-und Bautenschutz, Einbau v. genormt. Baufertigteilen Keine besonderen Eintragungsvoraussetzungen
4 Handwerksrolle Voraussetzungen zur Eintragung eines zulassungspflichtigen Handwerkes in die Handwerksrolle Meisterprüfung eine der Meisterprüfung gleichwertige andere Prüfung: z. B. Dipl.-Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker, Industriemeister Ausnahmebewilligung ( 8 oder 9 HwO) Ausübungsberechtigung (Altgesellenregelung 7 b HwO)
5 Handwerksrolle Ausnahmebewilligung nach 8 HwO: Kenntnisse und Fertigkeiten in dem Gewerk müssen nachgewiesen werden. Eine Überprüfung dieser Kenntnisse wird durch die Handwerkskammer eingeleitet. Eine befristete Ausnahmebewilligung ist ebenfalls möglich Voraussetzungen hierfür: 1. Unzumutbare Belastung 2. Mindestalter 48 Jahre
6 Handwerksrolle Ausnahmebewilligung nach 9 HwO: Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten EU, Vertragsstaaten EWR oder der Schweiz Erfolgreiches Anerkennungsverfahren hängt z. B. von der Dauer der dortigen Selbstständigkeit und vorangegangener Ausbildung ab Bescheinigungen sind von Behörden des Herkunftslandes auszustellen und in anerkannter Übersetzung einzureichen
7 Handwerksrolle Ausübungsberechtigung nach 7 b HwO (Altgesellenregelung): Eine Ausübungsberechtigung erhält, wer 1. eine Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk bestanden hat und 2. 6 Gesellenjahre - davon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung - in diesem Handwerk nachweisen kann.
8 Handwerksrolle Der Nachweis der leitenden Tätigkeit ( 7b HWO) kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. Beispiele für eine leitende Stellung sind: Betriebsleiter Geschäftsführer Vertreter des Chefs
9 Handwerksrolle In den folgenden Handwerken kann man ausschließlich nur miteinem Meisterbrief oder einer Ausnahmebewilligung nach 8 HwO gründen. Schornsteinfeger Augenoptiker Hörgeräteakustiker Orthopädietechniker/ -schuhmacher Zahntechniker
10 Handwerksrolle Ist der Inhaber kein Meister, so kann ein Betriebsleiter angestellt werden, der die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Nachweis: eine Kopie der Qualifikation des Betriebsleiters und die Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages (mindestens 20 Std. pro Woche zu einem tarifüblichen Bruttogehalt. Ausnahme sind Gesundheitshandwerke, hier nur Vollzeit möglich)
11 Handwerksrolle Antragsformularezur Handwerksrolleneintragung sind über die Handwerkskammer zu beziehen. Eine Kopie des Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation des Betriebsinhabers ist dem Antragsformular beizufügen.
12 Handwerksverzeichnis Möchte man sich im Bereich der zulassungsfreien Handwerkeoder dem handwerksähnlichen Gewerbeselbstständig machen, reicht eine Antragstellung auf Eintragung bei der Handwerkskammer.
13 Rentenversicherungspflicht Selbständige Handwerker (Handwerksrolle, Anlage A) gehören zum Kreis der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, die keine eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, egal ob Anlage A, B1 oder B2 der HwO.
14 Keine Rentenversicherungspflicht Vollhandwerker (Anlage A), die nicht die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle erfüllen zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1) mit Eintragung ab handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2) handwerkliche Nebenbetriebe Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Witwen, Witwer, Erben, Nachlassverwalter
15 Befreiung Rentenversicherungspflicht Nach 216 Pflichtmonaten (18 Jahren) können sich selbstständige Handwerker auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. In jedem Fall sollten Sie sich eingehend bei einer Rentenberatungsstelle informieren. Selbstständige mit nur einem Auftraggeber können sich in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit befreien lassen. Bitte beachten Sie: Bei der Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente empfiehlt es sich, private Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
16 Beiträge Rentenversicherung Gesetzlich festgelegter Regelbeitrag (2015): 530,15 monatlich, unabhängig vom Einkommen In den ersten drei Kalenderjahren nach Existenzgründung (Junghandwerker) gilt nur der halbe Regelsatz (monatlich 265,07 ) AUF ANTRAG! Einkommensgerechter Beitrag der dem tatsächlichen Einkommen entspricht Auch der Junghandwerker kann in den ersten drei Jahren den Regelbeitrag bzw. einen einkommensgerechten Beitrag entrichten.
17 Persönliche Absicherung Altersabsicherung Lebensversicherung Berufsunfähigkeit Krankenversicherung UV über die BG Privathaftpflicht
18 Betriebliche Absicherung gegen Betriebshaftpflicht betriebl. Rechtsschutz Einbruch und Diebstahl Betriebsunterbrechung Feuer Leitungswasser und Sturm
19 Förderungen Darlehen, z. B.: KfW-Gründerkredit, NRW-Bank Mittelstandskredit. Darlehensanträge sind vorinvestitionsbeginn bei der Hausbank zu stellen, ein Rechtsanspruch besteht nicht Zuschüsse: Meistergründungsprämie, Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose, Einstellungszuschüsse Förderung von Weiterbildung: Bildungsprämie Beratungsförderung: z. B. Gründungscoaching
20 Bankenverfahren antragsteller hausbank förderbank Antragstellung vor Vorhabensbeginn! Weiterleitung Antrag Antragsunterlagen Zusage/Auszahlung Finanzierungsberatung Prüfung von Sicherheiten Verwaltung der Förderung Entscheidung Entscheidung über die Förderung, ggf. Anforderung einer Stellungnahme von Kammer/Fachverband
21 Meistergründungsprämie Das Land NRW fördert die Existenzgründungen mit einer Meistergründungsprämie in Höhe von Euro. Die Antragstellungerfolgt über die Handwerkskammer, voreintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
22 Meistergründungsprämie Meisterbrief Erstmalige selbstständige Existenzgründung im Handwerk (Neugründung, Betriebsübernahme oder mind. 50% Beteiligung) Finanzierungsvolumen: Euro (bei Männern) / Euro (bei Frauen) inklusive Nachweis! Bei Betriebsübernahme mit mind. 2 Arbeitnehmern: Erhaltung der vorhandenen Arbeitsplätze für mindestens 1 Jahr Ansonsten: Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Nach Ablauf von 3 Jahren muss eine Mitarbeiterbeschäftigung von insgesamt mind. 24 Monaten nachgewiesen werden.
23 Mindestanforderungen MGP Das Gründungkonzept / Der Geschäftplan Ihr Drehbuch für die Existenzgründung zur Planung und Kontrolle Ihrer Unternehmensziele zur Präsentation vor Geschäftspartnern zur Vorlage bei der Bank und anderen Fördermittelgebern.
24 Gründungskonzept Lebenslauf (tabellarisch) Beschreibung des Vorhabens Vorschaurechnung - Finanzierungsplan
25 Beschreibung des Vorhabens Die Gründerperson/Qualifikation Das Gründungsvorhaben (Rechtsform, Leistungsangebot, Zielgruppe, Marketingkonzept etc.) Der Markt / der Wettbewerb Der Standort Die Zukunftsaussichten Anlagen
26 Die Finanzplanung Investitionsplan/Kapitalbedarfsplan Finanzierungsplan Umsatzplan Rentabilitätsvorschau für drei Jahre Liquiditätsplan
27 Der Gründungsfahrplan Informationen sammeln (z. B. Marktgegebenheiten, Ermittlung privater + betrieblicher Kosten ) Gründerseminar bei der Handwerkskammer in Bielefeld besuchen Konzeptentwurf erstellen Beratung in Anspruch nehmen Gründungskonzept vervollständigen Banktermin vereinbaren/ Finanzierung klären/ Fördermittel beantragen Anmeldungen, Eintragungen und andere Formalitäten erledigen (zum Beispiel über den Formularserver unter Gründungskonzept umsetzen
28 Gründungsformalitäten (ggf.) Agentur für Arbeit (ALG1) oder Jobcenter Lippe(ALG2) Versicherungen Handwerksrolleneintragung Gewerbeanmeldung (Formularserver, Beratung, Existenzgründung) Finanzamt ggf. Eintrag ins Handelsregister (z. B. bei Kapitalgesellschaften) Berufsgenossenschaften Berufsbedingte Formalitäten, z. B. bei der SOKA Bau ( oder den Energieversorgern
29 Beratungsangebot der HWK Beratung bei Existenzgründung und -festigung Betriebsvermittlungsbörse Betriebsvergleiche/ Branchenzahlen Informationen zum Handwerksrecht/ zur Handwerksrolle Finanzierungsvorschläge/ Finanzierungssprechtage Stellungnahmen zur Tragfähigkeit des Vorhabens Analyse der betriebswirtschaftlichen Zahlen Technische Standortfragen Kontaktstelle zur Beantragung von Fördermitteln in allen Lebensphasen eines Unternehmens
30 Geschafft! Vielen Dank fürs Zuhören.
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