Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten
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- Frauke Fleischer
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1 Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Einstiegsgeld nach 16b SGB II i.v.m. Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II
2 Gemeinsame Einrichtung, getragen durch
3 Seit Standorte ca Beschäftigte Leistungsempfänger erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Sozialgeld- Empfänger: (Stand: 12/2016)
4 Aufgaben des Sozialgesetzbuches Zweites Buch Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ( 1 Abs. 3 SGB II) umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit
5 Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) Sicherung des Lebensunterhaltes o Regelsatz o Kosten der Unterkunft o Sicherung der KV/PV Integration in den Arbeitsmarkt
6 Integrationsziele des SGB II Ausbildungs- oder Arbeitsplätze vermitteln Unterstützung bei der Arbeitsuche Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach Personal Unterstützung bei der Existenzgründung
7 Förderinstrumente zur Existenzgründung im SGB II Einstiegsgeld nach 16b SGB II und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II
8 Einstiegsgeld (ESG) 16b SGB II Leistungen für die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit Zielsetzung: Beendigung der Hilfebedürftigkeit
9 Förderung mit Einstiegsgeld Zuschuss-Gewährung Höhe: Bis zu 50 % des Regelbedarfs Förderdauer: Grundsätzlich 6 Monate Seit dem liegen die monatlichen Regelbedarfe bei 409,- für Alleinstehende / Alleinerziehende 368,- für Personen in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft
10 Leistungen zur Eingliederung von 16c SGB II Selbstständigen (LES) Leistungen für die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit Leistungen für die Ausübung einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit Zielsetzung: Beendigung der Hilfebedürftigkeit
11 Förderung von Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen Darlehen oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, z. B. Büroausstattung Werkzeuge Maschinen
12 Keine Kostenerstattung bei den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen für z.b.: Die Erstellung des Gründungskonzeptes Kosten für die Einholung von Kreditauskünften (z.b. SCHUFA-Auskünfte)
13 Darlehens- oder Zuschussgewährung bei den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen Grundsätzlich Darlehensgewährung Faustregel: - Gebrauchsgüter sollen als Darlehen - Verbrauchsgüter können auch als Zuschuss gewährt werden
14 Höhe der Gewährung bei den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen Zuschüsse bis maximal 5.000,- Darlehen grundsätzlich bis ,- Kombination mit dem Kleinstkreditprogramm ist möglich
15 Nachrangigkeit bei den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen Vorrangigkeit anderer Finanzierungsquellen Negativbescheinigung eines Kreditinstitutes
16 Antragsunterlagen ESG- und LES-Förderung Businessplan (Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung für drei Jahre) Fachkundige Stellungnahme Steuernummer Gewerbeanmeldung Bonitätsprüfung
17 Rechtliche Hinweise Voraussetzung: ALG II Bezug Kann-/Ermessensleistungen Keine Leistungen vor Antragstellung Wirtschaftliche Tragfähigkeit Beendigung der Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes
18 Existenzgründung und Verschuldung Im Ausnahmefall ist eine Förderung möglich Voraussetzung: Es muss eine Schuldenregulierung und die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nachgewiesen werden
19 Zuständigkeit Über den Einsatz der beiden Instrumente entscheidet der/die zuständige AnsprechpartnerIn in der Arbeitsvermittlung des Jobcenter-Standortes für Selbstständige (Beltgens Garten 2, Hamburg)
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