Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde
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- Gretel Ackermann
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1 Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt Mittelholstein, Am Markt 15, Hohenwestedt und seinen Verwaltungsstellen in Aukrug und Hanerau-Hademarschen erhältlich. Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse eingesehen werden. Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen S Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Arpsdorf S Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Seefeld S Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gokels S Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lütjenwestedt S Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Padenstedt S
2 Amt Mittelholstein - Der Amtsdirektor - als Gemeindebehörde Hohenwestedt, 21. August 2013 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Beldorf, Bendorf, Beringstedt, Bornholt, Ehndorf, Gokels, Grauel, Hanerau-Hademarschen, Heinkenborstel, Hohenwestedt, Jahrsdorf, Lütjenwestedt, Meezen, Mörel, Nienborstel, Nindorf, Oldenbüttel, Osterstedt, Padenstedt, Rade bei Hohenwestedt, Remmels, Seefeld, Steenfeld, Tackesdorf, Tappendorf, Thaden, Todenbüttel und Wapelfeld wird in der Zeit vom 02. bis 06. September 2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Amt Mittelholstein, Am Markt 15, Hohenwestedt, - Fachbereich IV -, Zimmer 118, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 06. September 2013 bis Uhr, bei der Gemeindebehörde, Am Markt 15, - Fachbereich IV -, Zimmer 118, Hohenwestedt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 01. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 4 Rendsburg-Eckernförde durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen
3 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013, Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder in elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchst. a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.. Eine Antragstellung per Internet unter ist möglich. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hohenwestedt, den Die Gemeindebehörde In Vertretung gez. Türk
4 Gemeinde Arpsdorf Arpsdorf, Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Arpsdorf ist zu einer Sitzung am Dienstag den um 19:30 Uhr in der Gaststätte Bendfeld, Dorfstraße 28, Arpsdorf 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Mitteilungen des Bürgermeisters / des Ausschussvorsitzenden 6 Einwohnerfragestunde 7 Schneeräumen auf Gemeindewegen 8 Erneuerung Teerdecke Bahnhofstraße 9 Anfragen aus dem Ausschuss gez. Andre Heeschen Ausschussvorsitzender
5 Gemeinde Seefeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seefeld ist zu einer Sitzung am Mittwoch, dem , um 19:30 Uhr, im Gemeindehaus Alte Schule, Mühlenstraße 3, Seefeld 2 Änderungsanträge zur 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung 4 Mitteilungen der Bürgermeisterin 5 Einwohnerfragestunde 6 Verpflichtung eines Gemeindevertreters 7 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl 8 Windpark Seefeld - Antrag der Firma ENERCON auf Aussetzen der Bauleitplanung 9 Windpark Seefeld - städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme des Vorhabenträgers 10 Windpark Seefeld - städtebaulicher Vertrag über die Umsetzung der Bauleitplanung 11 Anfragen aus der Gemeindevertretung 12 Sonstiges gez. Cathrin Hinrichsen Bürgermeisterin
6 Gemeinde Gokels Gokels, Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gokels ist zu einer Sitzung am Donnerstag den um 19:30 Uhr im Gemeindezentrum, Am Sportplatz 1, Gokels 2 Änderungsanträge zur 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Mitteilungen des Bürgermeisters 6 Einwohnerfragestunde 7 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl 8 Windpark Gokels - Antrag der Firma ENERCON auf aussetzen der Bauleitplanung 9 Gehwegerneuerung im Zuge der Maßnahme der eon Hanse (Anteilige Berechnung) 10 Anfragen aus der Gemeindevertretung gez. Heiko Hadenfeldt Bürgermeister
7 Gemeinde Lütjenwestedt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lütjenwestedt ist zu einer Sitzung am Donnerstag, dem , um 19:30 Uhr, im Dörpskrog, Schulstraße 12, Lütjenwestedt 2 Änderungsanträge zur 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften der letzten Sitzungen vom und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Mitteilungen des Bürgermeisters 6 Einwohnerfragestunde 7 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl 8 Warmwasserboiler im Kindergarten/Sportlerheim 9 Anfragen aus der Gemeindevertretung gez. Björn Baasch Bürgermeister
8 Gemeinde Padenstedt Der Finanzausschuss der Gemeinde Padenstedt ist zu einer Sitzung am Donnerstag, dem , um 19:30 Uhr, in Raum 1 (Ratssaal), Am Markt 15, Hohenwestedt 2 Änderungsanträge zur 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Mitteilungen des Vorsitzenden 6 Einwohnerfragestunde 7 Freiflächen-Photovoltaikanlage 8 Wartungsvertrag Straßenbeleuchtung 9 Vertrag über die Verlegung von Einspeiseleitungen 10 Vertrag über Anpflanzungs- und Aufforstungsflächen 11 Jahresrechnung Anfragen aus dem Ausschuss gez. Dirk Hoffmann Ausschussvorsitzender
Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.
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