über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

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1 Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Januar Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Städte Bad Arolsen, Diemelstadt, Korbach, Lichtenfels und der Gemeinden Diemelsee und Willingen (Upland) werden in der Stadtverwaltung Bad Arolsen am 29. und 30. Dezember 2008 von 8.00 bis Uhr sowie am 31. Dezember 2008 (Silvester) von 9.00 bis Uhr und 02. Januar 2009 von 8.00 bis Uhr, im Rathaus, Bürgerbüro, Große Allee 26, Bad Arolsen; Stadtverwaltung Diemelstadt am 29. und 30. Dezember 2008 von 8.00 bis Uhr und von bis Uhr, sowie am 31. Dezember 2008 (Silvester) und 02. Januar 2009 von 9.00 bis Uhr, im Rathaus, Lange Str. 6, Diemelstadt-Rhoden; Zimmer 1; Stadtverwaltung Korbach am 29./30. Dezember 2008 u. 2. Januar 2009 jeweils von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und zusätzlich am 31. Dezember 2008 (Silvester) von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Bürgerbüro, Rathaus, Stechbahn 1, Korbach; Stadtverwaltung Lichtenfels am 29. und 30. Dezember 2008 von 8.00 bis Uhr und von bis Uhr, sowie am 31.Dezember 2008 (Silvester) und 02. Januar 2009 von bis Uhr, im Rathaus, Aarweg 10, Lichtenfels- Goddelsheim; Zimmer 1; Gemeindeverwaltung Diemelsee am 29. und 30. Dezember 2008 von 7.00 bis Uhr und von bis Uhr; sowie am 31. Dezember 2008 (Silvester) und 02. Januar 2009 von 9.00 bis 10:30 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Am Kahlenberg 1, Diemelsee, Zimmer 16; Gemeindeverwaltung Willingen (Upland) am 29. und 30. Dez während der allgemeinen Öffnungszeiten am 31. Dez (Silvester) in der Zeit von Uhr bis Uhr am 02. Jan in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Gemeindeverwaltung, OT Willingen, Waldecker Str. 12, Zimmer 7 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 34 Abs. 5 des Hessischen Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 02. Januar 2009, beim Magistrat der Stadt Bad Arolsen, Rathaus, Große Allee 26, Bad Arolsen, bis Uhr Magistrat der Stadt Diemelstadt, Rathaus, Lange Straße 6, Diemelstadt, bis Uhr Magistrat der Kreisstadt Korbach, Rathaus, Stechbahn 1, Korbach, bis 18:00 Uhr Magistrat der Stadt Lichtenfels, Bürgerbüro, Aarweg 10, Lichtenfels, bis13.00.uhr Gemeindevorstand der Gemeinde Diemelsee, Gemeindeverwaltung, Am Kahlenberg 1, Diemelsee, bis Uhr Gemeindevorstand der Gemeinde Willingen (Upland), Gemeindeverwaltung, Waldecker Str. 12, Willingen (Upland), bis Uhr Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 28. Dezember 2008 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 5 Waldeck-Frankenberg I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigen Gründen außerhalb des Wahlbezirks aufhalten, b) wenn sie die Wohnung ab dem 08. Dezember 2008 in einen anderen Wahlbezirk verlegen, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt ist. c) wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können; 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

3 a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 5 Abs. 6 der Landeswahlordnung bis zum 28. Dezember 2008 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 12 Abs. 2 des Landtagswahlgesetzes bis zum 02. Januar 2009 versäumt haben, b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 5 Abs. 6 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 12 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, c) wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 16. Januar 2009, beim Magistrat der Stadt Bad Arolsen, Rathaus Große Allee 26, Bürgerbüro, Bad Arolsen, bis Uhr Magistrat der Stadt Diemelstadt, Rathaus, Lange Straße 6, Zimmer 1, Diemelstadt, bis Uhr Magistrat der Kreisstadt Korbach -Bürgerbüro-, Rathaus Stechbahn 1, Korbach, bis 18:00 Uhr Magistrat der Stadt Lichtenfels, Bürgerbüro Aarweg 10, Zimmer1, Lichtenfels, bis 13.00Uhr Gemeindevorstand der Gemeinde Diemelsee, Verwaltung, Am Kahlenberg 1, Zimmer 16, Diemelsee, bis Uhr Gemeindevorstand der Gemeinde Willingen (Upland), Verwaltung Waldecker Str. 12, Zimmer 7, Willingen (Upland), bis Uhr mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann für die Beantragung von Briefwahlunterlagen verwendet werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt; eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Das Wahlamt der Stadt Bad Arolsen ist während der Dienststunden geöffnet, außerdem am Samstag, 17. Januar 2009, von bis Uhr, und am Sonntag, 18. Januar 2009, von 8.00 Uhr bis Uhr. Das Wahlamt der Stadt Diemelstadt ist während der Dienststunden geöffnet, außerdem am Samstag, 17.Januar 2009, von Uhr bis Uhr, und am Sonntag, 18. Januar 2009, von 8.00 Uhr bis Uhr.

4 Das Wahlamt der Kreisstadt Korbach ist während der allgemeinen Dienststunden (Mo.- Fr. 8:30 Uhr - 18:00 Uhr, Sa. 9:30 Uhr - 13:00 Uhr) geöffnet, auch am Samstag, 17. Januar 2009, von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr, und am Sonntag, 18. Januar 2009, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Das Wahlamt der Stadt Lichtenfels ist während der Dienststunden geöffnet, und am Sonntag, 18. Januar 2009, von 8.00 Uhr bis Uhr. Das Wahlamt der Gemeinde Diemelsee ist während der Dienststunden geöffnet, außerdem am Samstag, 17.Januar 2009, von 9.00 Uhr bis Uhr, und am Sonntag, 18. Januar 2009, von 8.00 Uhr bis Uhr. Das Wahlamt der Gemeinde Willingen (Upland) ist während der Dienststunden geöffnet, außerdem am Samstag, 17.Januar 2009, von Uhr bis Uhr und am Sonntag, 18. Januar 2009, von 8.00 Uhr bis Uhr. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Wahltag, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für andere stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung nachweisen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Ein Verzeichnis der barrierefreien Wahlräume kann bei der Stadt Bad Arolsen, Rathaus, Große Allee 26, Zimmer 3 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Wahlberechtigte aus anderen Wahlbezirken, die in diesen Wahlräumen wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein (vgl. Nr. 5.1 c). Sofern behinderte Wahlberechtigte nicht in der Lage sind, einen Wahlraum aufzusuchen, werden sie gebeten, Briefwahlunterlagen zu beantragen (vgl. Nr. 5). Die Wahlräume der Stadt Diemelstadt in den Wahlbezirken Ammenhausen, Helmighausen, Hesperinghausen, Neudorf, Orpethal, Wethen, Wrexen sind für Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung barrierefrei erreichbar. Wahlberechtigte aus anderen Wahlbezirken, die in diesen Wahlräumen wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein (vgl. Nr. 5.1 c). Sofern behinderte Wahlberechtigte nicht in der Lage sind, einen Wahlraum aufzusuchen, werden sie gebeten, Briefwahlunterlagen zu beantragen (vgl. Nr. 5). Die Wahlräume der Kreisstadt Korbach in den Wahlbezirken 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 20, 21, 22, 23, 24 und 29 sind für Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung barrierefrei erreichbar. Wahlberechtigte aus anderen Wahlbezirken, die in diesen Wahlräumen wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein (vgl. Nr. 5.1 c). Ein Verzeichnis der barrierefreien Wahlräume kann auch bei der Kreisstadt Korbach, Bürgerbüro, Rathaus, Stechbahn 1, Korbach, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sofern behinderte Wahlberechtigte nicht in der Lage sind, einen Wahlraum aufzusuchen, werden sie gebeten, Briefwahlunterlagen zu beantragen (vgl. Nr. 5).

5 Die Wahlräume der Stadt Lichtenfels sind in allen Wahlbezirken für Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung barrierefrei erreichbar. Ein Verzeichnis der barrierefreien Wahlräume der Stadt Lichtenfels kann beim Magistrat der Stadt Lichtenfels, Bürgerbüro, Aarweg 10, Lichtenfels während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden Wahlberechtigte aus anderen Wahlbezirken, die in diesen Wahlräumen wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein (vgl. Nr. 5.1 c). Sofern behinderte Wahlberechtigte nicht in der Lage sind, einen Wahlraum aufzusuchen, werden sie gebeten, Briefwahlunterlagen zu beantragen (vgl. Nr. 5). Die Wahlräume der Gemeinde Diemelsee in den Wahlbezirken Adorf, Benkhausen, Deisfeld, Giebringhausen, Heringhausen, Ottlar, Rhenegge, Schweinsbühl, Stormbruch, Sudeck, Vasbeck, Wirmighausen sind für Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung barrierefrei erreichbar. Wahlberechtigte aus anderen Wahlbezirken, die in diesen Wahlräumen wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein (vgl. Nr. 5.1 c). Sofern behinderte Wahlberechtigte nicht in der Lage sind, einen Wahlraum aufzusuchen, werden sie gebeten, Briefwahlunterlagen zu beantragen (vgl. Nr.5). In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten der Gemeinde Willingen (Upland) bis zum 28. Dezember 2008 übersandt werden, ist durch ein Piktogramm gekennzeichnet, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Darüber hinaus kann ein Verzeichnis der barrierefreien Wahlräume beim Gemeindevorstand der Gemeinde Willingen (Upland), OT Willingen, Waldecker Str. 12, Zimmer 7, eingesehen werden. Wahlberechtigte, die in einem Wahlbezirk wählen möchten, in dessen Wählerverzeichnis sie nicht eingetragen sind, benötigen hierfür einen Wahlschein (vgl. Nr. 5.1 c). Sofern behinderte Wahlberechtigte nicht in der Lage sind, einen Wahlraum aufzusuchen, werden sie gebeten, Briefwahlunterlagen zu beantragen (vgl. Nr. 5). 7. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass vor einem Wahlvorstand gewählt wird, so wird mit dem Wahlschein zugleich - ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, - ein amtlicher blauer Wahlumschlag, - ein amtlicher, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener roter Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl übersandt. Diese Wahlunterlagen werden von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat er der Stadt- bzw. Gemeindebehörde bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am

6 Wahltag bis 18.oo Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Bad Arolsen, den Diemelstadt, den Korbach, den Lichtenfels, den Diemelsee, den Willingen (Upland), den der Stadt Bad Arolsen gez. van der Horst, Bürgermeister der Stadt Diemelstadt gez.emde, Bürgermeister der Stadt Korbach gez. Friedrich, Bürgermeister der Stadt Lichtenfels gez. Steuber, Bürgermeister Der Gemeindevorstand der Gemeinde Diemelsee gez. Becker, Bürgermeister Der Gemeindevorstand der Gemeinde Willingen (Upland) gez. Trachte, Bürgermeister

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