Private Krankenversicherung So reduzieren Senioren die monatlichen Beiträge

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1 Von Annette Jäger 53/16 Private Krankenversicherung So reduzieren Senioren die monatlichen Beiträge Die private Krankenversicherung hat viele Vorzüge - jedoch auch einen gravierenden Nachteil: Im Alter können sich viele ältere Mitglieder, vor allem Rentner ab 65 Jahren, die Beiträge nicht mehr leisten. Schnell fließt ein Drittel der Rente in die Beitragszahlung der Krankenversicherung. Manchmal geht das sogar an die Existenz. Verbraucherzentralen, die betroffene Senioren beraten, berichten von tragischen Fällen. Manchmal steht sogar ein Hausverkauf aus Finanznot an. Der Jahreswechsel ist der Zeitpunkt, zu dem das Thema wieder besonders auflebt, denn dann verkünden die privaten Krankenversicherer ihre Beitragssteigerung für das kommende Jahr. Für 2017 fallen diese mal wieder besonders hoch aus die Beiträge einzelner Tarife werden um zehn bis zwölf Prozent erhöht - und trifft die Rentner deshalb umso härter. Doch auch Senioren können etwas gegen die explodierenden Kosten unternehmen. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, wie Sie Beitragserhöhungen kontern. 1. Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung 1a. Beitragskalkulation Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind großen Schwankungen unterlegen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der sich der Beitrag nach dem Einkommen berechnet, kalkulieren die privaten Krankenversicherer Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des gewählten Tarifs in die Beitragsberechnung mit ein. Hinzukommt, das sich jeder Tarif selbst tragen muss, sprich: Waren die Ausgaben in einem Jahr höher als die Einnahmen aus den Beiträgen, werden zum Jahreswechsel die Beiträge erhöht. Wann ein Versicherer den Beitrag erhöht und um wie viel, ist völlig unterschiedlich, hier gibt es keine Gesetzmäßigkeit. Manche erhöhen die Beiträge Jahr für Jahr in geringem Umfang, andere erhöhen jahrelang gar nicht und dann auf einen Schlag um einen hohen Betrag. 1b. Warum sind Rentner betroffen? Rentner sind von Beitragssteigerungen besonders betroffen. Das liegt zum einen daran, dass sich die Beiträge automatisch mit zunehmendem Alter erhöhen, weil ja auch das Risiko, eine Krankheit zu erleiden und damit Kosten zu verursachen, steigt. Um die Beitragserhöhung abzufedern, werden ab Versicherungsbeginn Jahr für Jahr Beiträge als Alterungsrückstellung angespart, um die Mehrkosten im Alter abzufedern. Etwa zehn Prozent der jahrelang eingezahlten Beiträge werden für diese Altersreserve abgezweigt. Eigentlich sollen sie ab dem Rentenalter die Beitragszahlung stabil halten. In der Praxis reicht das aber nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Das liegt auch an der Tarifstruktur der privaten Krankenversicherer. Manche Versicherer bieten über 100 Tarife an. Da gibt es ganz alte Tarife, in die irgendwann keine Neukunden mehr aufgenommen werden und gleichzeitig gibt es

2 Seite 2 ständig neue Tarife, die nur Neukunden zur Verfügung stehen und so mit sehr günstigen Beiträgen locken können denn die älteren, kränkeren Versicherten, die Kosten produzieren, sind in anderen Tarifen untergebracht. Wenn also keine jungen, gesunden Versicherten in einem alten Tarif nachrücken, altert der Kundenstamm in dem Tarif immer mehr, das Krankheitsrisiko steigt und die Kosten explodieren. Leider kann der Versicherte nicht erkennen, ob er in einem sogenannten geschlossenen Tarif gefangen ist. Genau hier kann der versicherte Rentner aber ansetzten, um Kosten zu sparen. Denn er darf den Tarif wechseln. 2. Sparoption Tarifwechsel 2a. Tarifwechsel ist erlaubt Die effektivste Methode, Beiträge zu sparen, ist ein Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es einen Tarif gibt, der die gleichen Leistungen aufweist, aber günstiger ist. Oder sogar mehr Leistungen bietet, zu günstigerem Beitrag. Es gibt ein gesetzlich garantiertes Tarifwechselrecht: Laut Versicherungsvertragsgesetz ( 204) darf ein Versicherter ohne Gesundheitsprüfung in einen Tarif gleicher Leistung wechseln. Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen hier Vorschläge zu unterbreiten. Sollte der neue Tarif mehr Leistungen enthalten als der alte, fällt eine Gesundheitsprüfung für die neu versicherten Leistungen an. Es können dann auch eventuelle Risikozuschläge bei Vorerkrankungen zum Tragen kommen und es kann für die Mehrleistungen eine Wartezeit anfallen. Versicherte dürfen Ihren Tarif immer wechseln nicht nur nach einer Prämiensteigerung. Tipp: Alle fünf bis zehn Jahre sollten Versicherte einen Tarifwechsel erwägen, um Beitragssteigerungen kontinuierlich abzufedern. Wichtig: Versicherte im Rentenalter sollten niemals zu einem anderen Unternehmen wechseln dann geht die gesamte Alterungsrückstellung verloren. Außerdem steigt der Versicherte aufgrund seines höheren Alters und eventueller Vorerkrankungen nun mit hohen Beiträgen beim neuen Unternehmen ein. Wenn von einem Tarifwechsel die Rede ist, ist immer der Wechsel innerhalb des Unternehmens gemeint. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wer erst seit 2009 privat versichert ist, darf die Alterungsrückstellung im Wert des Basistarifs zu einem neuen Unternehmen mitnehmen. Trotzdem bleibt ein Unternehmenswechsel meist ein Minusgeschäft. Meist sind Versicherte in älteren Tarifen noch in einem sogenannten Bisex-Tarif versichert. Also einem Tarif, der für Männer und Frauen unterschiedliche Beiträge kalkuliert. Diese Tarifstruktur wurde vor einigen Jahren aufgegeben, es gibt seitdem nur noch Unisex-Tarife für Neukunden neben den alten bestehenbleibenden Bisex-Tarifen für die Bestandskunden. Wenn der Versicherte einen Tarifwechsel vornehmen möchte, aber nicht gleich in den Standardtarif wechseln möchte (siehe Punkt 3), dann sollte er jetzt nur in einen anderen Bisex-Tarif wechseln. So behält er sich die Option offen, später nochmal in den Standardtarif zu wechseln. Wenn er einmal in einen Unisex-Tarif gewechselt hat, steht ihm dann nur noch der Basistarif als ultimative Sparoption offen und der ist deutlich teurer als der Standardtarif. 2b. Tarifwechsel - hier gibt es Hilfe Ein Tarifwechsel ist leider nicht ganz einfach. Das liegt daran, dass die Unternehmen ihre Tarife nicht sehr transparent darstellen. Der Versicherte hat kaum Chancen, die komplette Tarifstruktur mit bis zu 100 Tarifen zu durchschauen und dabei noch einen zu wählen, der optimal auf seine Lebenssituation zugeschnitten ist. Hinzu kommt, dass die Versicherer nicht gerade Werbung für einen Tarifwechsel machen. Wenngleich sie verpflichtet sind, Versicherte ab einem Alter von 60 Jahren bei einer Beitragserhöhung auf die Möglichkeit eines Tarifwechsels hinzuweisen. Leider geschieht dies nicht zuverlässig überall. Verbraucherinitiativen Hilfe gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen. Nicht alle bieten eine Tarifwechselberatung an, einige aber schon. Dazu gehört die Verbraucherzentrale Hamburg, die für 45 Minuten Beratung 50 Euro verlangt.

3 Seite 3 Auch der Bund der Versicherten berät Mitglieder zum Tarifwechsel. Versicherungsberater Auch ein Versicherungsberater kann helfen. Er ist unabhängig und wird nach Zeit entlohnt er bekommt keine Provision für einen Vertragsabschluss wie das bei einem Versicherungsmakler der Fall ist. Hier fallen Kosten von etwa 120 Euro pro Stunden plus Mehrwertsteuer an. Die meisten rechnen je angefangene Viertelstunde ab. Wichtig: Der Versicherungsberater führt den Wechsel durch er hilft also beim ganzen Antragsprozedere bis der Wechsel abgeschlossen ist. Das machen die Verbraucherzentralen hingegen nicht, auch nicht der Bund der Versicherten. Internetportale Es gibt auch Portale im Internet, die beim Tarifwechsel unterstützen und ihn auch abwickeln. Das hat seinen Preis. In Einzelfällen werden hier bis zu Euro kassiert, was völlig überteuert ist. Hier gilt es aufzupassen: Manche Anbieter verdienen an der Ersparnis, die der neu vermittelte Vertrag dem Kunden bringt. Hier kann es passieren, dass wichtige Leistungen im Vertrag fehlen. Leitlinien Um Privatpatienten einen Tarifwechsel zu erleichtern, hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) Leitlinien erarbeitet für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel, wie es heißt, die seit 2016 greifen. Die Leitlinien beschreiben Kriterien einer guten Praxis des Tarifwechselrechts in der Privaten Krankheitskostenvollversicherung heißt es in dem Papier des Verbands. So verpflichten sich die Unternehmen zum Beispiel, Anfragen bezüglich eines Wechsels innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten und konkrete Hinweise zur Durchführung eines Tarifwechsels zu liefern, sowie diesen gegebenenfalls zügig durchzuführen. Ebenso verpflichten sich die Unternehmen zu einer qualifizierten Beratung zu Tarifalternativen und, dass sie Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mit einer Prämienerhöhung konfrontiert werden, auf Tarife hinweisen, mit denen sie eine Prämienreduzierung erzielen würden. Allerdings sind die Leitlinien nicht verpflichtend, jeder kann sie freiwillig umsetzen. Dies sind einige Unternehmen, die die Leitlinien bereits anwenden. Allianz Alte Oldenburger Axa Barmenia Versicherungskammer Bayern Concordia Debeka Deutscher Ring DEVK DVK Freie Arzt- und Medizinkasse Gothaer Hallesche Huk-Coburg Inter Nürnberger LVM Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge VGH R+V Signal Iduna SDK UKV Universa Württembergische 2c. Welche Leistungen sind verzichtbar? Bevor Sie den Tarif wechseln, lohnt sich ein Gedanke daran, auf welche Leistungen Sie möglicherweise verzichten können, um weiter die Kosten zu reduzieren. Ambulante ärztliche wie auch stationäre Behandlungen sind verpflichtend abzusichern. Doch es gibt Spielraum. Hier einige Beispiele: Stationärer Aufenthalt: Möglicherweise muss man als Patient nicht zwingend vom Chefarzt behandelt werden oder im Ein- oder Zweibettzimmer liegen. Wer auf den sogenannten Wahlarzt verzichten kann wie auch auf die Luxusunterbringung, kann einiges an Beitrag sparen im Monat. Auch auf ein Krankenhaustagegeld lässt sich verzichten. Zahnarztbesuch: Zahntarife gibt es unendlich viele. Versichert sollte vor allem der kostspielige Zahnersatz sein. Bei anderer Versorgung gilt es, den monatlichen Beitrag den tatsächlichen Kosten gegenüber zu stellen. Vielleicht kann man ja

4 Seite 4 die professionelle Zahnreinigung auch selbst bezahlen? Krankengeld: Ein Krankengeld ist dafür da, den Einkommensverlust bei Krankheit auszugleichen. Da Rentner kein Einkommen mehr erhalten, könnten Sie auf das Krankengeld verzichten. Selbstbehalt: Einsparungen kann man auch über eine Erhöhung des Selbstbehalts vornehmen. Das senkt die monatlichen Beiträge erheblich. Der Versicherte zahlt bei einer Selbstbeteiligung im Krankheitsfall zunächst den vertraglich vereinbarten Eigenanteil, bevor die Versicherung einspringt. Doch aufgepasst: Das Unternehmen kann die Selbstbeteiligung auch von sich aus anheben. Das sollte man bei einer eigenhändigen Erhöhung des Selbstbehalts einkalkulieren. Heilpraktiker und Brille: Wer sparen muss, kann vielleicht auch auf die Kostenerstattung beim Heilpraktiker und für die Brille verzichten. Das ist aber eine persönliche Kalkulation. Es lohnt sich, als Entscheidungshilfe die jährlichen Ausgaben den Beiträgen gegenüber zu stellen. Vielleicht bildet man dann lieber eigene Rücklagen für den Heilpraktikerbesuch. Tipp: Versicherte sollten beim Kürzen der Leistungen mit Bedacht vorgehen. Gekürzt ist schnell aber aufgestockt nicht. Sollte sich der Versicherte nachträglich entscheiden, eine gekündigte Leistung doch wieder zu versichern, ist eine Gesundheitsprüfung fällig und das kann wiederum steigende Beiträge zur Folge haben. Tipp: Keinesfalls sollten sich Versicherte aus Spargründen prozentual an Arzt- oder Medikamentenrechnungen beteiligen. Das bieten manche Versicherer an. Das kann fatal sein, denn das Modell birgt unabsehbare finanzielle Risiken: Bei einer Chemotherapie beispielsweise können allein die Arzneikosten in die Zehntausende gehen. 3. Standardtarif 3a. Standardtarif wem steht er offen? Ein Tarifwechsel klingt gut und schön aber welcher Tarif ist der richtige? Das hängt davon ab, wie viel der Kunde sparen möchte oder muss. Wer in einen vergleichbaren, aber neueren Tarif wechselt, wie unter Punkt 2 beschrieben, kann sicherlich etwas einsparen, in Summe aber nicht so viel, als würde er in den Standardtarif wechseln. Der Standardtarif ist der Notnagel im Alter. Dieser Tarif steht in der Regel allen offen, die bereits vor privat krankenversichert waren, das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zehn Jahre lang in einem Tarif bei einem Unternehmen versichert waren. das 55. Lebensjahr vollendet haben, weniger als Euro im Jahr verdienen (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017) und zehn Jahr lang in einem Tarif bei einem Unternehmen versichert sind. 3b. Beiträge im Standardtarif Der Standardtarif kann erheblich günstiger sein, denn die Alterungsrückstellung aus dem alten, teureren Tarif wird komplett angerechnet. Die Beiträge berechnen sich individuell: Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse abzüglich Alterungsrückstellung = Beitrag im Standardtarif. Der Maximalbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2017 bei 14,6 Prozent von Euro Bruttoeinkommen im Monat (Beitragsbemessungsgrenze). Das macht 635,10 Euro. Auf diesen Betrag wird die Alterungsrückstellung angerechnet. Aus der Rechenformel wird deutlich, dass der Beitrag sinkt, je länger man versichert war. Denn je länger die Mitgliedschaft, desto höher die Alterungsrückstellung. Wer also schon seit dem Studium in der Privaten versichert ist, kann sehr günstig davonkommen. Es gibt Einzelfälle, da sind nur noch 200 Euro im Monat an Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Im Durchschnitt sind es jedoch 300 bis 450 Euro im Monat, der Verband der privaten Krankenversicherung PKV berichtet sogar von durchschnittlich 280 Euro. Tipp: Für Eheleute kann der Tarif besonders attraktiv sein: Liegt das Gesamteinkommen un-

5 Seite 5 ter der Beitragsbemessungsgrenze von Euro im Jahr (4.350 Euro im Monat), zahlen beide zusammen im Standardtarif nur 150 Prozent des Maximalbeitrags in der gesetzlichen Krankenkasse, also 952,65 Euro. Auch dieser Beitrag kann durch die angerechnete Alterungsrückstellung noch erheblich sinken. 3c. Das leistet der Standardtarif Der Standardtarif bietet eine medizinische Versorgung, die etwas über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegt. Allerdings leistet der Tarif nicht in allen Punkten genauso wie die gesetzliche Krankenkasse. So sind lediglich 25 Sitzungen im Jahr beim Psychotherapeuten abgedeckt. Auch was den Mutterschutz angeht, sind die Leistungen nicht deckungsgleich mit der Krankenkasse. Ein großes Problem ist das Arzthonorar: Das Arzthonorar wird zwar mit einem höheren Satz abgegolten als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings reicht das oft für die Behandlung eines Privatpatienten, bei dem eine andere Gebührenordnung greift, nicht aus. Hier wird üblicherweise das 2,3fache bzw. sogar 3,5fache oder noch mehr verlangt. Die Folge: Kassenärzte sollen zwar Privatpatienten im Standardtarif zu geringfügig besseren Konditionen als Kassenpatienten behandeln, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Reine Privatärzte können die Behandlung ablehnen. Vor einer Behandlung sollten man unbedingt die Konditionen besprechen, sonst bleibt man am Ende auf einem erheblichen Kostenanteil sitzen. Tabelle: Der Standardtarif in Zahlen: Versicherte im Standardtarif Davon zahlen den Höchstbeitrag von 635,10 EUR im Monat 331 Versicherte Durchschnittlicher Beitrag im Standardtarif im Monat 280 Euro Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung/Stand Basistarif 4a. Basistarif wem steht er offen? Der Basistarif ist ganz ähnlich wie der Standardtarif aufgebaut, nur steht er einem anderen Klientel offen. Während langjährige Privatkrankenversicherte die Option haben, in den Standardtarif zu wechseln, können Versicherte, die sich erst seit 1. Januar 2009 in der Privaten versichert haben, nur in den Basistarif wechseln. Das aber jederzeit und ohne Vorbedingung. Ältere Versicherte, die also schon vor 2009 Privatpatienten waren, können sich aussuchen, ob sie den Basis- oder Standardtarif wählen. Dazu muss man wissen, dass der Basistarif teurer ist als der Standardtarif. Er liegt 2017 bei 682,95 Euro (zum Maximalbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse von 635,10 Euro addiert sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent). Eine Alterungsrückstellung wie beim Standardtarif wird hier nämlich nicht abgezogen! Der Beitrag im Basistarif ist variabel: Ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, so ändert sich dementsprechend auch der Beitrag im Basistarif. Im Basistarif bezahlt jeder seinen eigenen Beitrag eine Reduzierung für Eheleute wie im Standardtarif gibt es nicht. Tipp: Versicherte, die Sozialleistungen erhalten wie Hartz IV, können den Basistarif auch zum Nulltarif erhalten. Der Versicherer halbiert dann den Beitrag und die verbleibende Hälfte trägt das Sozialamt. 4b. Das leistet der Basistarif Der Tarif bietet exakt die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse, also auch eine umfangreiche Psychotherapie, Leistungen im Mutterschutz, für Kuren, Haushaltshilfen,

6 Seite 6 Hilfsmittel und Rehaleistungen. Das ist ein deutliches Plus gegenüber dem Standardtarif. Tipp: Privatversicherte, die Vorerkrankungen haben wie z. B. Bandscheibenprobleme oder Bluthochdruck und die in ihrem Tarif deshalb hohe Risikozuschläge bezahlen, können manchmal sehr viel günstiger im Basistarif fahren, weil hier keine Risikozuschläge anfallen. Allerdings hat der Tarif einen großen Nachteil: Es gelten im Basistarif die gleichen Bedenken in punkto Arzthonorare wie beim Standardtarif. Man muss also wissen, dass der Basistarif mit dem üblichen privaten Versicherungsschutz erste Klasse Aufenthalt im Krankenhaus, Behandlung vom Chefarzt, geringere Wartezeiten in Arztpraxen etc. nichts zu tun hat. Er ist eher die Holzklasse unter den Tarifen. Einen Arzt zu finden, der einen behandelt, kann problematisch werden: Zahnärzte und Therapeuten haben auch schon Patienten abgelehnt oder Patienten müssen sich auf lange Wartezeiten einstellen. Patienten sollten ihre Versicherungssituation vor einer Behandlung unbedingt mit dem Arzt besprechen. 5. Wechsel zurück in gesetzliche Krankenversicherung Viele ältere Versicherte wünschen sich im Alter eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Schritt ist schwierig, nur in Ausnahmefällen möglich. Beispiel: Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich für jemanden, der älter als 55 Jahre ist wenn er verheiratet ist der Ehepartner Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eigene Einkünfte nicht über 415 Euro im Monat liegen und der Betroffe nicht hauptberuflich selbstständig ist. (Es gelten auch Einkünfte aus Vermietung und Vermögen.). Er kann dann zurück in die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu einem späteren Zeitpunkt dürfte er dann wieder mehr verdienen und trotzdem in der Gesetzlichen bleiben. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/ Weitere Infos unter

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