DKV Deutsche Krankenversicherung AG

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1 DKV Deutsche Krankenversicherung AG 1. Warum muss ich mich für die Anzeige der Wechselmöglichkeiten im persönlichen Kundenbereich anmelden? Warum erfolgt die Anzeige nicht direkt auf der Homepage? Um Ihnen Alternativen zu Ihren Tarifen zu zeigen, müssen wir Ihre Vertragsdaten aus unseren Datenbanken aufrufen. Im persönlichen Kundenbereich können wir diese Daten und den Datentransfer durch unser umfassendes Sicherheitskonzept schützen. So verhindern wir, dass andere auf Ihre Daten und persönlichen Informationen unberechtigt zugreifen können. 2. Warum zeigen Sie mir jetzt aktiv Wechselmöglichkeiten im Internet auf? Immer mehr Menschen nutzen das Internet, um sich über Produkte zu informieren und um Leistungen zu vergleichen. Daher haben wir beschlossen, unsere Kunden im persönlichen Kundenbereich individuell über alle möglichen Tarifalternativen zu informieren. So können Sie zu jeder Zeit online andere Tarife, deren Leistungen und Beiträge vergleichen. Wenn sich aus dem Tarifcheck ein Beratungswunsch ergibt, prüfen wir gern den Versicherungsschutz im Gespräch mit Ihnen - persönlich und individuell. 3. Welche Vertragsbestandteile können Sie im Tarifcheck betrachten? Den Tarifcheck können Sie für Ihre private Krankheitskostenvollversicherung durchführen. Informieren Sie sich schnell und einfach über mögliche Alternativen zu Ihrer bestehenden Versicherung. Wir zeigen Ihnen alle Tarifkombinationen, die heute in unserem Versichertenbestand vorkommen (Ausnahmen siehe Punkt 4). Für Ergänzungs-, Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld-, Kurkosten-, Pflege- oder Auslandsreisekrankenversicherungen ist ein Tarifcheck nicht möglich. 4. Welche privaten Krankheitskostenvollversicherungen werden in den Tarifalternativen nicht angezeigt? Krankheitskostenvollversicherungen, die nicht die Voraussetzungen zur allgemeinen Versicherungspflicht ( 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz) erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Tarife mit einer Selbstbeteiligung von über Euro jährlich. Der Gesetzgeber verbietet das Angebot dieser Tarife sowohl im Neu- als auch im Bestandsgeschäft. Krankheitskostenvollversicherungen, die nicht alle Leistungsbereiche (ambulant, zahnärztlich, stationär) abdecken. Kunden, die Tarife mit übertragbaren Alterungsrückstellungen versichert haben, werden keine Tarife ohne übertragbare Alterungsrückstellungen angeboten. Vergleichen Sie hierzu bitte Punkt 6. Ergänzungstarife, die auf gesetzlich versicherte Kunden zugeschnitten sind, bieten wir zur Ergänzung von Krankheitskostenvollversicherungen nicht an. Notlagentarif Spezielle Firmentarife

2 5. Was bedeutet das, wenn mein aktueller Tarif mit einem A gekennzeichnet ist? In der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherte mit seinem Versicherungsbeitrag zugleich einen Vorsorgeanteil für das Alter, die sogenannte Alterungsrückstellung. Damit werden planmäßig steigende Beiträge aufgrund des Alters vermieden. Denn mit dem steigenden Alter steigen statistisch gesehen die Krankheitskosten. Die mit einem A gekennzeichneten Tarife haben wir vor in Kraft treten des sogenannten Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt (wir nennen diese Tarife daher Tarife der "Alten Welt ). Im Falle einer Kündigung verbleibt die gesamte Alterungsrückstellung der Krankheitskostenvollversicherung bei der DKV - und zwar zugunsten der verbleibenden Versichertengemeinschaft. Zum 1. Januar 2009 trat das Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) in Kraft. Danach dürfen die privaten Krankenversicherer im Neugeschäft nur noch Krankheitskostenvollversicherungen anbieten, die einen Übertragungswert bilden. Dieser ist Teil der Alterungsrückstellung. Die Höhe des Übertragungswertes entspricht maximal der für den brancheneinheitlichen Basistarif zu bildenden Alterungsrückstellung. Dabei müssen wir unterstellen, dass die versicherte Person von Vertragsbeginn an in diesem Basistarif versichert gewesen ist. Bei allen Krankheitskostenvollversicherungen, die nicht mit einem A gekennzeichnet sind, handelt es sich also - anders als bei den Tarifen der "Alten Welt" - um Tarife mit Übertragungswert. Dieser kann im Falle eines Wechsels zu einem anderen privaten Krankenversicherer mitgenommen werden. Wer eine Krankheitskostenvollversicherung hat, die mit einem A gekennzeichnet ist, dem zeigen wir sowohl Tarifalternativen ohne als auch Tarife mit Übertragungswert an. Sie sehen so auch Tarife mit identischem Leistungsumfang (gleicher externer Tarifname) sowohl mit als auch ohne Übertragungswert. Der Tarif mit Übertragungswert ist teurer. 6. Was bedeutet das, wenn mein aktueller Tarif nicht mit einem A gekennzeichnet ist? Wer eine Krankheitskostenvollversicherung hat, die nicht mit einem A gekennzeichnet ist, dem zeigen wir nur Tarifalternativen mit Übertragungswert an. Vergleichen Sie hierzu bitte auch Punkt 5. Wer aber bereits vor dem 1. Januar 2009 und seitdem ununterbrochen bei der DKV in einem Voll- oder Beihilfequotenschutz privat versichert war, darf auch in Tarife ohne Übertragungswert wechseln. Der Übertragungswert wird in diesem Fall der nicht übertragbaren Alterungsrückstellung zugeführt. Bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer kann dieser nicht mehr mitgenommen werden. Diese Tarife sind bei den Tarifalternativen nicht berücksichtigt. 7. Was sind Unisex-Tarife? Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen wir neuen Kunden nur noch Tarife anbieten, die für Männer und Frauen das Gleiche kosten (Unisex-Tarife). Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Kunden, die zu dem Termin bereits bei uns mit einem Bisex-Tarif (Tarif, dessen Beitrag geschlechtsspezifisch kalkuliert wurde) versichert waren, dürfen auch in die Unisex-Tarife wechseln. Unisex-Tarife werden im Tarifcheck mit einem U gekennzeichnet.

3 8. Was ist bei einem Wechsel in Unisex-Tarife zu beachten? Kunden, die ihren Vertrag vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen haben, dürfen auch in Unisex-Tarife wechseln. Wenn Sie in Unisex-Tarife wechseln, können Sie nicht mehr zurück in die Bisex- Tarife. Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherung. Wenn Sie Ihre private Krankenvollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in den Bisex- Standardtarif der DKV wechseln. Dieses Tarifwechselrecht verlieren Sie bei einer Umstellung in Unisex-Tarife, da Sie nicht mehr zurück in die Bisex-Tarife wechseln dürfen. Ein Unisex-Standardtarif ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorhanden. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung eines Unisex-Standardtarifs sind derzeit nicht gegeben. Ob und ggf. wann die Einführung eines Unisex-Standardtarifs in Zukunft erfolgt, können wir derzeit leider nicht absehen. Die Tarifauswahl fällt bei den Unisex-Tarifen kleiner aus als bei den Bisex-Tarifen. In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, am Kapitalmarkt hohe Zinsen zu erwirtschaften. Daher legen wir derzeit bei den Unisex-Tarifen für den Aufbau von Alterungsrückstellungen rechnungsmäßig niedrigere Zinsen zu Grunde als bei vielen Bisex- Tarifen. Dadurch ergeben sich höhere Beiträge. Alterungsrückstellungen bilden wir bei Krankenversicherungen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind. Wir bauen sie im Wesentlichen aus Teilen des Beitrags auf. Ältere Versicherte nehmen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch. Deshalb stellen wir einen Teil des Beitrags zurück und legen ihn verzinslich an. Damit können wir die höheren Kosten im Alter decken. Für die Unisex-Tarife mussten wir die Kalkulationsgrundlagen ändern. Z.B. spielen jetzt die Anteile von Männern und Frauen eine große Rolle. Dadurch kann es auch dazu kommen, dass Beitragsanpassungen in Unisex-Tarifen anders ausfallen als in vergleichbaren Bisex-Tarifen. Die Unisex-Tarife sehen kein Skonto vor. Sie erhalten daher keinen Nachlass, wenn Sie die Beiträge halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen. 9. Was heißt geschlossener Tarif? Seit dem 21. Dezember 2012 werden im Neugeschäft nur noch Unisex-Tarife angeboten (siehe Frage 7). Alle anderen Tarife mussten wir für Neukunden schließen. Für Versicherte in geschlossenen Tarifen ändert sich nichts. Die Leistungen bleiben im vollen Umfang erhalten. Geschlossene Krankheitskostenvollversicherungen werden mit einem G gekennzeichnet. 10. Warum werden mir ggf. geschlossene Tarife angezeigt? Wenn wir Ihnen geschlossene Tarife anzeigen, dürfen Sie auch in diese Tarife wechseln.

4 11. Wo kann ich Beschreibungen der Tarife einsehen? Klicken Sie hierzu auf den Tarifnamen. Dann öffnen sich die jeweiligen Tarifbedingungen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen zu den meisten Tarifen einen Tarifvergleich zur Verfügung. Dieser beinhaltet die wichtigsten Leistungen Ihres Versicherungsschutzes sowie der ausgewählten Tarifalternative. So können Sie die Tarife leichter miteinander vergleichen. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche vor dem Tarifnamen. 12. Welche Beiträge werden mir im Tarifcheck angezeigt? Sie sehen im Tarifcheck die Beiträge für die Krankheitskostenvollversicherung. Beiträge für weitere Vertragsbestandteile wie zum Beispiel Krankentagegeldtarife, Krankenhaustagegeldtarife oder die Pflegepflichtversicherung sind nicht im Beitrag enthalten. Der ausgewiesene Beitrag der Krankheitskostenvollversicherung schließt den gesetzlichen Beitragszuschlag mit ein. 13. Was ist bei den angezeigten Beiträgen zu beachten? Die Beiträge haben wir mit größter Sorgfalt für Sie ermittelt. Da es sich jedoch nicht um konkrete Angebote handelt, sind die angezeigten Beiträge unverbindlich. Bei einigen Tarifen können sich die Beiträge noch ändern. Eine erforderliche Gesundheitsprüfung kann der Grund hierfür sein. Oder wir können den Beitrag wegen eines bestehenden versicherungsmedizinischen Zuschlags online nicht genau berechnen. In diesen Fällen erscheint neben dem Beitrag ein Ausrufezeichen. In Einzelfällen können wir den Beitrag gar nicht online berechnen. Wir nennen Ihnen dann gerne auf Anfrage den Beitrag bzw. erläutern Ihnen, warum die Tarifalternative nicht möglich ist. Bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung kann ein versicherungsmedizinischer Zuschlag für die hinzukommenden Leistungen erforderlich werden. Sofern Sie den Zuschlag nicht wünschen, können Sie alternativ die verbesserten Leistungen ausschließen lassen. 14. Warum bietet mir die DKV von sich aus keinen anderen Tarif an? Die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung sollen Ihren individuellen Ansprüchen entsprechen. Wann und wie sich diese Ansprüche ändern, können wir im Einzelfall nicht beurteilen. Daher ist es für uns sehr schwierig, ohne konkreten Anlass Tarifvorschläge zu machen. Wir sind daher auch in Zukunft darauf angewiesen, dass Sie auf uns zukommen, damit wir zusammen mit Ihnen Ihren Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls optimieren können.

5 15. Warum antwortet mir die DKV nicht per ? Unsere Antworten enthalten oft sensible Daten. Der Datenschutz ist bei s nicht gewährleistet. Unbekannte können über das Internet verschickte s lesen oder gar verfälschen. Daher versenden wir personenbezogene oder vertrauliche Informationen nur auf dem Postweg. Es geht schließlich um den Schutz Ihrer persönlichen Daten! Bei Fragen oder Wünschen helfen wir Ihnen gern weiter. Rufen Sie uns doch einfach unter der kostenfreien Servicenummer an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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