Sofort-Argumentationspapier zur BAP 04/2015. Frage/Thema Antwort Beispiele/Hintergrundinfos
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- Joseph Graf
- vor 6 Jahren
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1 Leitmotiv: Wert des Versicherungsschutzes steigt Wann ist eine BAP generell erforderlich? Den höheren Beiträgen steht auch ein höherer bzw. stetig steigender Wert des Versicherungsschutzes gegenüber. Jährliche Prüfung: Kalkulierte Leistungen werden mit den tatsächlich erbrachten Leistungen verglichen ( 8 b Ziffer 1 MB/KK 2010 beispielhaft ist in den jeweiligen AVB geregelt) Beträgt die Abweichung mehr als 10 % müssen, bei einer Abweichung von mehr als 5 % können die Beiträge angepasst werden. Höhere Lebenserwartung und höhere Lebensqualität durch immer bessere Medikamente und Behandlungsmethoden. Der medizinisch-technische Fortschritt sorgt für ständig neue und verbesserte Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und Krankenbehandlung, die von den Versicherten intensiv genutzt werden. Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung und Zustimmung durch Treuhänder 1
2 Gründe für BAP 2015 Schadenanstieg Hauptgründe für Kostensteigerung in den letzten Jahren u.a. Neue Medikamente, Diagnostik- und Behandlungsmethoden z.b.: Biologicals z.b. Avastin (Darm- /Brustkrebs, ) Hochwirksame aber teure Therapien u.a. bei MS, schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen Etablierung von Therapieleitlinien, Diagnostik- und Behandlungsmethoden in der Breite z.b.: Risikofaktormodifikation (Lipidsenkung) Schonendere frühe Diagnostik- und Therapieformen (Herzkatheter, Stent) Oft und früher eingesetzte Diagnostikmethoden (MRT Knie ) Zunahme der Volkskrankheiten Diabetes mellitus 7,5 Mio. Diabetiker in Deutschland Adipositas ca. 20 % adipös, BMI > 30 kg/m² - dadurch oft teure Folgeerkrankungen Rückenerkrankungen Herz-/Kreislauferkrankungen Schadenanstieg in den KT- Versicherungen In Deutschland nehmen schwerwiegende Krankheitsfälle wie psychische Erkrankungen immer mehr zu. Als Folge hieraus verlängert sich die Dauer, in denen die betroffenen Patienten arbeitsunfähig sind. Das führt auch zu steigenden Ausgaben der KT-Versicherungen, die diesen Verdienstausfall abdecken. Neue Sterbetafel PKV 2015 Die durchschnittlich höhere Lebenserwartung der PKV-Versicherten gegenüber der Gesamtbevölkerung sowie die wiederum gestiegene Lebenserwartung kommt stets in der Verwendung der neuesten PKV- Sterbetafel zum Ausdruck. Die Steigerung der Lebenserwartung von 2013 auf 2014 hat nur geringe Auswirkungen auf den Anstieg der Beiträge. 2
3 Wirkt sich die Absenkung des Rechnungszinses auf die BAP aus? Warum BAP trotz geringer bzw. Nichtinanspruchnahme? Hat die ERGO-/DKV-Werbung Einfluss auf die Beiträge und führt Sie zu einer Beitraganpassung? Erhöhung der Selbstbeteiligung Wird die Notwendigkeit einer BAP aufgrund der Abweichung zwischen den kalkulierten und tatsächlichen Leistungen festgestellt, werden auch alle anderen Rechnungsgrundlagen der Kalkulation überprüft und ggf. angepasst. Aufgrund der Niedrigzinsphase senkt die DKV den Rechnungszins für alle von der BAP betroffenen Tarife, die vor dem Jahr 2013 eingeführt wurden. Durch die Absenkung des Zinssatzes fällt die BAP etwas stärker aus. Die Absenkung ist aber nicht der Auslöser für die BAP. Kalkulation der Beiträge erfolgt - ungeachtet der Leistungsinanspruchnahme einzelner unter Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen für alle Versicherten eines Tarifes. Sinn des Versicherns ist es, die unvorhersehbaren finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalles auf alle Schultern in der Versichertengemeinschaft zu verteilen. Insofern findet ein Ausgleich statt zwischen jenen, die weniger und denen, die auf Grund schwerer Erkrankungen höhere Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Öffentlichkeitsarbeit von ERGO und die der DKV wirkt sich nicht negativ auf die Beiträge aus; sie spielt hierbei keine Rolle. Die Selbstbeteiligung ist im wesentlichen ein Steuerungsinstrument und trägt dazu bei, die Kostenentwicklung zu dämpfen. Ließe man den Selbstbehalt unverändert, würde zum einen der Kostendämpfungseffekt bei den seit Jahren steigenden Krankheitskosten im Laufe der Zeit verlorengehen. Andererseits würde er schon allein aufgrund der allgemeinen Einkommensentwicklung seine Wirkung verlieren und zusätzliche Beitragsanhebungen verursachen. Gerade unter diesem Aspekt können mit der Anpassung der Selbstbeteiligung also notwendige Beitragserhöhungen gemindert oder sogar vermieden werden. Gemäß 4 der Kalkulationsverordnung (KalV) darf der rechnungsmäßige Zins nicht höher als 3,5% angesetzt werden. Bei Krankheitskostenvolltarifen wirkt sich die Zinsabsenkung i.a. bis 3% bei Männern und bis 2% bei Frauen auf die Tarifbeiträge aus. Bei Tarifen mit hohem Sparanteil (Pflege) ist die Zinssenkung stärker als bei solchen mit geringem Sparanteil (Zahn), bei langjährig Versicherten stärker als im Neuzugang spürbar. Denn die Gesamtsumme der Alterungsrückstellung muss auch nach der Zinsabsenkung gleich bleiben. Die wegfallenden Zinserträge müssen durch Mehrbeitrag aufgefangen werden. Werbeaktivitäten sind als Teil der Verwaltungskosten genau budgetiert. Unsere Ausgaben dafür liegen unter einem halben Promille der Beitragseinnahmen. Anpassung an die Kostenentwicklung der letzten Jahre Gemäß 8 b (1) MB/KK SB ist Teil der Rechnungsgrundlagen, d.h. Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben muss jährlich genau wie bei den Beiträgen erfolgen. Immer öfter reicht bereits die Höhe einer einzigen Arztrechnung aus, um den SB auszuschöpfen. Kann die Steuerungsfunktion nicht mehr erfüllt werden, muss der SB erhöht werden. 3
4 Limitierung BAP und DKV Bonus 65+ Nachteile bei PKV-Wechsel Die Beitragsanpassung im Bestand wird auch in diesem Jahr wieder durch umfangreiche RfB-Mittel abgefedert. Höheres Eintrittsalter Dadurch können Beitragserhöhungen in der Vollversicherung in vielen Fällen deutlich abgesenkt werden. Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist der Beitrag entsprechend dem heutigen Eintrittsalter zu entrichten GKV "passt" auch an Erneute Risikoprüfung Unisex-Tarife ggf. Erfüllung von Wartezeiten Vorhandene Alterungsrückstellung, Gesetzlicher Beitragszuschlag (GBZ/R10) und insbesondere die Zusatzrückstellung gehen verloren (Ausnahme: Neue-Welt-Tarife ) Einmal im Jahr Anpassung des GKV- (Höchst-)Beitrages durch Veränderung der Jahresarbeitsentgelt (JAE)- und der Beitragsbemessungs (BBM)-Grenze und des Beitragssatzes. Darüber hinaus sind bei der GKV Leistungskürzungen möglich. Für evtl. Erkrankungen kann beim Wechsel ein Risikozuschlag bzw. ein Leistungsausschluss erforderlich sein Bisex-Kunden können beim Wettbewerber ausschließlich Unisex- Tarife versichern. Bei Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist der GBZ/R10 in Höhe von 10% zu zahlen, auch wenn VN dem GBZ/R10 bei uns seinerzeit widersprochen hatte. Bei der GKV ist zum 1. Januar 2015 der Beitrag für freiwillig Versicherte durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze unter Berücksichtigung des durchschnittliches Zusatzbeitrages auf 639,38 Euro (2014: 627,75 Euro) gestiegen ohne PPV! Die Leistungen der DKV sind garantiert. Angebote zur Beitragsreduzierung, Angebot Tarif ST bzw. BT ( 204 VVG) Alle Versicherte mit einem Geb.-jahr 1955 und einer KV-Beitragserhöhung müssen aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe konkrete Vorschläge zur Beitragsreduzierung erhalten. Grundsätzlich erhalten diese Versicherten Umstellungsangebote in den Standard- und Basistarif, sofern der Vertrag bereits vor 2009 bestand, bzw. in den Basistarif, falls der Vertragsbeginn ab 2009 erfolgte. Dieser Unterschied ergibt sich durch die so genannte alte Welt und neue Welt. Nachteile Tarife ST/BT: mit Leistungen GKV vergleichbarer Tarif, unterliegt damit auch möglichen Leistungskürzungen der GKV. Zusätzlich erhalten die Kunden bis zu drei weitere Umstellungsangebote in Normaltarife, sofern diese zu einer Beitragsreduzierung führen. Die Angebote erfolgen in die verkaufsstärksten Tarife und orientieren sich am bisherigen Versicherungsschutz des Versicherten. 4
5 Argumente gegen eine Beitragsreduzierung bei Verminderung des Versicherungsschutzes Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung nimmt mit zunehmendem Alter stark zu. Bei einer Reduzierung des Versicherungsschutzes insbesondere im fortgeschrittenen Alter verzichtet ein Versicherter auf Leistungen gerade in dem Augenblick, in dem er besonders darauf angewiesen sein wird. Erkrankt der Versicherte nach einer Herabsetzung des Versicherungsschutzes im Alter, kann der Versicherungsschutz zumeist nicht mehr oder bestenfalls gegen Risikozuschläge wieder erhöht werden. Erlaubt der Gesundheitszustand im Ausnahmefall eine Höherversicherung, verteuert sich der Versicherungsschutz zusätzlich dadurch, dass aufgrund vorausgegangener Leistungsreduzierung Alterungsrückstellungen fehlen. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des Versicherungsschutzes und der Höhe der zu bildenden Alterungsrückstellung. Diejenigen, die für das Alter optimal vorsorgen wollen, sollten möglichst lange hoch versichert bleiben. Denn bei späterer Herabsetzung des Versicherungsschutzes werden Rückstellungen vollständig beitragsreduzierend angerechnet. 5
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