Bayerische Beamtenkrankenkasse

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1 Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Beiträge Warum sie sich verändern Das Gesundheitssystem in Deutschland zählt zu den Besten der Welt. So profitieren wir von ständig neuen Behandlungsmethoden, Geräten und Medikamenten. Beste Voraussetzungen also für ein langes und gesundes Leben. Doch diese exzellente Versorgung hat ihren Preis. Und dies spüren sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Bürger. Wie sich die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland verändern, weshalb dies so ist und was das für Ihre Krankenversicherung bedeuten kann, erfahren Sie in dieser Beilage. Es gibt viele Faktoren, die diese Entwicklung beeinflussen; auf einige möchten wir im Folgenden näher eingehen: Gesundheitsausgaben Was sie sind und warum sie immer weiter ansteigen Unter den sogenannten Gesundheitsausgaben versteht man all diejenigen Ausgaben eines Landes, die für Dienstleistungen und Waren im Zusammenhang mit der Gesundheit seiner Bürger in Verbindung stehen. Seit Jahren steigen in den führenden Industrieländern diese Ausgaben immer weiter an. Auch Deutschland ist von diesem Trend stark betroffen. Inhalt ; 10/15 fe Gesundheitsausgaben Was sie sind und warum sie immer weiter ansteigen 1 Stetiger medizinischer Fortschritt im Zusammenspiel mit steigender Lebensdauer und -qualität 2 Was bedeutet eine steigende Lebenserwartung für die gesetzliche und die private Krankenversicherung? 2 Beitragsanpassung Welche gesetzlichen Vorschriften es gibt 3 Kostenbewusstes Verhalten in teuren Zeiten Unsere Antwort auf den Kostenanstieg 3 Kundenentlastung: Überschüsse nutzen 3 Arzneimittel Preisnachlässe durch Kooperationen 3 Leistungen? Natürlich wenn sie gebraucht werden! 3 Unser Service Was wir für Ihr Wohlbefinden tun 3 Hochwertige Versorgung zu angemessenen Preisen 3 Hilfsmittel einfach und fair 3 24 Stunden Fachkompetenz: MediTALK 4 Prüfung von Kostenvoranschlägen 4 Beitragsrückerstattung (BRE) Wie Sie Ihre Beiträge selbst senken 4 Gut versichert ein Leben lang 5 Sie haben sich richtig entschieden 5 Weitere Hinweise 5 Außerordentliche Kündigung 5 Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und vollversichert sind 5 Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG 6

2 Stetiger medizinischer Fortschritt im Zusammenspiel mit steigender Lebensdauer und -qualität Dank intensiver medizinischer Forschung ist es heute in vielen Fällen möglich, Erkrankungen zu therapieren, für die es vor einigen Jahren noch wenige Möglichkeiten zur Hilfe gab. Diagnoseverfahren werden exakter, die Technik sensibler, die Medikamente wirksamer und besser verträglich. Aufgrund dieser Entwicklung und der steigenden Lebensqualität in Deutschland steigt auch die Lebenserwartung erfreulicherweise beständig an. So zeigen statistische Untersuchungen, dass die Lebenserwartung bei einem 30-jährigen Mann von 79,7 Jahren im Jahr 1995 auf 84,8 Jahre im Jahr 2014 gestiegen ist. Entwicklung der Lebenserwartung am Beispiel einer 30-jährigen Person 80 Aufgrund der steigenden Lebenserwartung ist diese Hilfe darüber hinaus immer länger, oft über viele Jahre und in zunehmenden Umfang, notwendig. Andererseits stimuliert der steigende Behandlungsbedarf die medizinische Forschung und damit den medizinischen Fortschritt, mit den beschriebenen Folgen für die Gesundheitskosten. + 5,70 % Hilfsmittel (z.b. Brillen) + 7,5 % + 4,5 % Ambulante Arztbehandlungen + 4,0 % Zahnbehandlung Zahnersatz + 4,5 % Heilmittel + 6,4 % Allgemeine Krankenhausleistungen (z.b. Krankengymnastik) Quelle: Zahlenbericht der privaten Krankenversicherung. Veränderung der Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung 2013 gegenüber 2012 Lebenserwartung 60 79,7 84,6 84,8 87, Jahre Quelle: Sterbetafel 1995 und 2014 des Verbands der privaten Kranken versicherung e.v Männer Frauen Auch wenn sich immer mehr gesundheitliche Beschwerden durch medizinische Behandlungen minimieren lassen, ist eine vollkommene Heilung häufig nicht möglich (Bluthochdruck, AIDS, verschiedene Tumorarten etc.). Medizinischer Fortschritt bedeutet in diesen Fällen, das Leben in guter Lebensqualität zu verlängern. Immer mehr Menschen haben so die Möglichkeit, auch im hohen Alter noch geistig und körperlich aktiv zu sein. Eine ständig zunehmende und aufwendige medizinische Betreuung und Überwachung ist dafür jedoch häufig notwendig. Eine höhere Lebenserwartung bedeutet zudem, dass immer mehr altersbedingte Beschwerden und Erkrankungen auftreten und versorgt werden müssen, die früher nicht oder nur selten erlebt wurden. Die Zahl dieser Fälle nimmt ebenso zu wie die Behandlungsdauer. So stehen wir der Tatsache gegenüber, dass immer mehr Menschen auf teure gesundheitliche Unterstützung angewiesen sind. Was bedeutet eine steigende Lebenserwartung für die gesetzliche und die private Krankenversicherung? Das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) arbeitet nach dem Umlageverfahren. Unter den Bedingungen des demografischen Wandels bedeutet dies, dass immer weniger junge Versicherte durch ihre Beiträge die höheren Gesundheitskosten der älteren Versicherten tragen müssen. Defizite werden hier durch Anpassungen der Beitragssätze, Zuzahlungen oder sogar durch Leistungskürzungen ausgeglichen. Zu Recht werden Sie sich nun fragen, welchen Einfluss der demografische Wandel auf Sie als Privatversicherter hat. Die private Krankenversicherung (PKV) berechnet ihre Beiträge nach dem Vorsorgeprinzip. So sind steigende Gesundheitskosten allein aufgrund des Alterns bereits bei der Tarifkalkulation berücksichtigt. Das heißt, junge Versicherte zahlen Beiträge, die im Durchschnitt über ihren aktuellen Leistungen liegen. Die Mehrbeiträge werden in einer sogenannten Alterungsrückstellung angesammelt und verzinst. Übersteigen die kollektiven Leistungen im Alter die Beitragseinnahmen, nutzen wir angesparte Rückstellungen aus jungen Jahren zur Deckung (Prinzip der Alterungsrückstellungen). Anders als in der GKV sorgt somit in der PKV jede Generation für sich selbst vor und ist damit weitgehend unabhängig von der demografischen Entwicklung. 2

3 Kostenbewusstes Verhalten in teuren Zeiten Unsere Antwort auf den Kostenanstieg Entsparphase Wir tun alles, um die Beitragsanpassungen für Sie so gering wie möglich zu halten. So wirken wir den steigenden Kosten mit gezielten Maßnahmen entgegen. Sehen Sie selbst! Kundenentlastung: Überschüsse nutzen Überschreitet die Beitragsanpassung bestimmte Grenzen, setzen wir erwirtschaftete Überschüsse ein, um Sie als Kunden zu entlasten. Bei der aktuellen Beitragsanpassung verwenden wir rund 48 Mio. Euro zur Finanzierung des über der Grenze liegenden Anpassungsteils. Erhöht sich die Lebenserwartung jedoch weiter, reicht der in jungen Jahren angesparte Puffer nicht mehr aus, um immer höhere und länger in Anspruch genommene Kosten für die Gesundheitsversorgung im Alter zu decken. Es gibt also eine Vielzahl an Einflussfaktoren auf die Gesundheitsausgaben, die dafür verantwortlich sind, dass wir Versicherungsbeiträge von Zeit zu Zeit anpassen müssen. Im ersten Moment sind solche Anpassungen ärgerlich. Jeder Einzelne von uns profitiert jedoch von einer sehr guten Gesundheitsversorgung in Deutschland und der damit verbundenen hohen Lebenserwartung und Lebensqualität. Eines ist Ihnen als privat Krankenversicherter dabei immer garantiert: Ihre tatsächlich vereinbarten Leistungen und das ein Leben lang. Beitragsanpassung Welche gesetzlichen Vorschriften es gibt Müssen die Beiträge schließlich angepasst werden, erfolgt dies nicht willkürlich, sondern streng nach gesetzlichen Vorschriften: 1) Es werden jährlich für jeden einzelnen Tarif die tatsächlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen. Ergibt sich bei einem Tarif eine Abweichung von mehr als fünf Prozent, können bei mehr als zehn Prozent müssen wir die Beiträge anpassen. 2) Ein unabhängiger Treuhänder prüft, ob alle Vorschriften berücksichtigt wurden und die Beitragsanpassung angemessen ist. 3) Die private Krankenversicherung unterliegt auch einer staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dieser müssen die Anpassungen ebenfalls zur Kenntnis vorgelegt werden. Arzneimittel Preisnachlässe durch Kooperationen Durch Kooperationen mit Pharmaherstellern erhalten wir Preisnachlässe auf Arzneimittel. Für Sie ändert sich da bei erst einmal nichts. Sie zahlen das Medikament nach wie vor in Ihrer Apotheke. Anschließend können Sie sich die Rechnung laut Tarifbedingungen von uns erstatten lassen. Den Rabatt für die erstatteten Vertragspräparate erhalten wir direkt von den Pharmaunternehmen und schreiben ihn zu 100 Prozent den Tarifen gut. Die Rabatte entlasten damit den jeweiligen Tarif, mindern so den Kosten- und Beitragsdruck und kommen Ihnen schließlich zugute. Leistungen? Natürlich wenn sie gebraucht werden! Kosmetische Eingriffe liegen im Trend. Sie sind sehr teuer und belasten die Beiträge der kompletten Versichertengemeinschaft. Deshalb prüfen wir, welche Operationen medizinisch notwendig sind. Leistungen, wie zum Beispiel reine Schönheitsoperationen, werden durch die Tarifbedingungen gewöhnlich nicht erfasst und können daher nicht erstattet werden. Unser Service Was wir für Ihr Wohlbefinden tun Hochwertige Versorgung zu angemessenen Preisen Durch unsere zahlreichen Kooperationen mit Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzten und Dentallaboren ermöglichen wir eine hochwertige Versorgung zu günstigen Preisen. Hilfsmittel einfach und fair Egal ob Rollstuhl, Sauerstoff-/Beatmungsgeräte oder auch Hörgeräte: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und Lieferung und das unkompliziert und zu einem fairen Preis. Sie profitieren von den Kooperationen mit kompetenten Hilfsmittelpartnern. 3

4 24 Stunden Fachkompetenz: MediTALK Unsere kostenlose medizinische Gesundheitshotline (MediTALK) steht Ihnen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Hochqualifizierte Ärzte, Apotheker und medizinisches Fachpersonal beraten Sie unter der Telefonnummer (0 89) zu allen Themen rund um Ihre Gesundheit. Sie zahlen lediglich die Telefongebühren für einen Anruf im deutschen Festnetz. Die Kosten hierfür richten sich nach Ihrem Telefontarif und Anbieter. Prüfung von Kostenvoranschlägen Sie haben die Möglichkeit, bei teuren, außergewöhnlichen oder neuartigen Behandlungen und Hilfsmitteln einen Kostenvoranschlag bei uns einzureichen. Wir prüfen diesen gerne für Sie und informieren Sie über unsere Leistungen. So schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen und können mit Ihrem Arzt nochmals die Behandlung und die Kosten besprechen. Beitragsrückerstattung (BRE) Wie Sie Ihre Beiträge selbst senken Wir zahlen Ihnen als vollversichertem Kunden unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Tarif und Anzahl der leistungsfreien Jahre einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Die wichtigste Bedingung hierfür: Sie reichen für ein Kalenderjahr keine Rechnungen bei uns ein, ausgewählte Vorsorgeuntersuchungen sind davon ausgenommen. Berechnung der BRE Grundlage für die Berechnung der BRE ist der durchschnittliche Monatsbeitrag inklusive eventuell vereinbarter Risikozuschläge. Ausnahme: Risikozuschlag für Zahnersatz in den Tarifen CompactPRIVAT, CompactPRIVAT/S CompactPRIVAT Start, CompactPRIVAT Optimal, GesundheitPRIVAT, GesundheitPRIVAT Kompakt, BawPRIVAT. Beitragsänderungen (z.b. aufgrund eines Tarifwechsels oder einer Beitragsanpassung) werden bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsbeitrags ebenfalls berücksichtigt. Nicht zum durchschnittlichen Monatsbeitrag zählen: der gesetzliche Zuschlag (dieser dient ausschließlich dem Aufbau zusätzlicher Alterungsrückstellungen), ein eventuell bestehender Kostenausgleichszuschlag. Berechnungsbeispiel BRE Art des Beitrags Beispiel BRE-berechtigter Tarifbeitrag ohne gesetzl. 350 Zuschlag (z.b. Tarif GesundheitComfort 900) + ggf. Risikozuschlag wegen Vorerkrankung + 50 = durchschnittlicher Monatsbeitrag = 400 (= Grundlage zur Berechnung der BRE) x Berechnungs-Satz x 2 (für z.b. 3 leistungsfreie Jahre) = Höhe der Beitragsrückerstattung = 800 Höhe der BRE für 2016 (Auszahlung in 2017) Tarif leistungsfreie Jahre Berechnungs- Sätze CompactPRIVAT Start 250 CompactPRIVAT Start ,0 CompactPRIVAT/S 4 2,5 GesundheitCOMFORT 300 ab 5 3,0 GesundheitCOMFORT 900 GesundheitCOMFORT 1200 CompactPRIVAT Optimal 250 CompactPRIVAT Optimal ,0 CompactPRIVAT Optimal 1200 ab 5 2,5 GesundheitPRIVAT 300 GesundheitPRIVAT 750 CompactPRIVAT GesundheitPRIVAT-Kompakt GrundschutzPRIVAT Tarife N1, N2, N3, K, N100/60, NBS Optionspolice Tarife A, HA Tarife B20-70, B30/20, B20k, BG, N20 70* BawPRIVAT** ab 5 ab 1 1,0 1,5 2,0 6,0 * bei unterjährigem Versicherungsbeginn ab 2013 ist der Berechnungs-Satz für die anteilige BRE 1,0 ** bei unterjährigem Versicherungsbeginn ab 2013 ist der Berechnungs-Satz für die anteilige BRE 6,0 4

5 Gut versichert ein Leben lang Mit Kompetenz und Kundenservice sind wir ein zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Partner in Sachen private Krankenversicherung. Ihr Wohl und das all unserer Kunden liegt uns am Herzen. Das macht uns zu einem unverzichtbaren Partner in Sachen Gesundheit. Schnelle und effektive Hilfe: Wir sind immer in Ihrer Nähe individuelle Betreuung und Vor-Ort-Service durch über Beratungsstellen. Gemessen an der Zahl der versicherten Personen gehören wir zur drittgrößten privaten Krankenversicherungsgruppe in Deutschland. Wir gehen mit den Geldern unserer Kunden sehr sorgfältig um. Unsere Verwaltungskostenquote liegt schon seit vielen Jahren unter dem Branchen durchschnitt. Sie haben sich richtig entschieden Ihren Versicherungsschutz haben Sie ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgewählt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren Vertrag unverändert weiterzuführen. Sollten Sie dennoch eine Beratung wünschen, sprechen Sie bitte mit uns. Wir sind gerne für Sie da. Weitere Hinweise Außerordentliche Kündigung Erhöht sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung, können Sie zum 31. Dezember 2015 die von der Beitragserhöhung betroffenen Versicherungsverhältnisse der von der Erhöhung betroffenen Person außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang dieser Mitteilung schriftlich erfolgen. Die Kündigung von mitversicherten Personen wird nur wirksam, wenn Sie deren Kenntnis von der Kündigung nachweisen. Die Kündigung einer Krankheitskostenvollund Pflegepflichtversicherung von Personen, die Sie gesetzlich vertreten und die nicht selbst Verträge abschließen können, wird zudem nur wirksam, wenn Sie uns innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Kündigungserklärung einen Nachweis vorlegen, dass die betroffene Person ab 1. Januar 2016 anderweitig krankenvoll- und pflegepflichtversichert ist. Eine Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung ist oft mit Nachteilen verbunden, die Sie bei Ihrer Entscheidung berück sichtigen sollten. Insbesondere ist Folgendes zu beachten: Bei Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Anrechte auf die von Ihnen in der Krankenvollversicherung bisher zugeschriebenen Alterungsrückstellungen. Für die Krankenzusatz- und Tagegeldtarife gilt dies unabhängig vom Abschlusszeitpunkt. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen kann also teurer werden, denn der neue Beitrag wird nach dem jetzigen Eintrittsalter berechnet. Auch bei Abschluss nach dem 1. Januar 2009 können in den meisten Fällen die Alterungsrückstellungen nur teilweise an den neuen Versicherer übertragen werden. Wichtig: Sollten Sie für das Jahr 2015 noch keine Rechnungen eingereicht haben, um sich eine Beitragsrückerstattung (BRE) zu sichern, verlieren Sie den Anspruch auf diese BRE bei einem Wechsel des Versicherers. Beim neuen Versicherer fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an. Bereits bestehende Vorerkrankungen können dadurch zu erheblichen Mehrbeiträgen führen. Augenblickliche Beitragsvorteile können durch einen geringeren Leistungsumfang (z.b. Höchstgrenzen bei Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren) oder durch die nächste Beitragsanpassung beim neuen Versicherer schnell wieder verloren gehen. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und vollversichert sind Haben Sie oder eine in Ihrem Vertrag vollversicherte Person das 60. Lebensjahr bereits vollendet? Soweit wir Ihnen gleich artige Tarife anbieten können, bei denen sich Ihr Beitrag nach einer Tarifumstellung verringern würde, haben wir entsprechende Vorschläge auf einem separaten Formular zu sammen gestellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Leistungsumfang dieser Tarife im Vergleich zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz in der Regel niedriger ist. Die Auflistung der Tarifalternativen dient zu Ihrer Information und stellt keine Umstellungsempfehlung von unserer Seite dar. Die ausgewählten Vorschläge sind am ehesten mit Ihrem bisherigen Versicherungsschutz vergleichbar. 5

6 Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG Wir fügen Ihnen neben den vorhergehenden Hinweisen auch den Text der gesetzlichen Regelung zum Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG bei: 204 Tarifwechsel (1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrück stellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehr leistung einen Leis tungs aus schluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur möglich, wenn a) die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder b) der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist oder c) die bestehende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt wurde; ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen; 2. bei einer Kündigung des Vertrags und dem gleich zeitigen Abschluss eines neuen Vertrags, der ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungs system vorgesehenen Krankenversicherungsschutz er setzen kann, bei einem anderen Krankenversicherer a) die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Ver sicherung, dessen Leistungen dem Basistarif ent sprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde; b) bei einem Abschluss eines Vertrags im Basistarif die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und die Kündigung vor dem 1. Juli 2009 erfolgte. Soweit die Leistungen in dem Tarif, aus dem der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als im Basistarif, kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer die Vereinbarung eines Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist. Auf die Ansprüche nach den Sätzen 1 und 2 kann nicht verzichtet werden. (2) Im Falle der Kündigung des Vertrags zur privaten Pflege-Pflichtversicherung und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Versicherer kann der Versicherungsnehmer vom bishe rigen Versicherer verlangen, dass dieser die für ihn kalku lierte Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer überträgt. Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden. (3) Absatz 1 gilt nicht für befristete Versicherungsverhältnisse. Handelt es sich um eine Befristung nach 196, besteht das Tarifwechselrecht nach Absatz 1 Nummer 1. (4) Soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, haben die Ver sicherungsnehmer und die versicherte Person das Recht, einen gekündigten Versicherungsvertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzuführen.

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