Fragen- und Antwortenkatalog
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- Erich Bergmann
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 n- und enkatalog Private Pflegezusatzversicherung DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE ab Nur für den internen Gebrauch /00 (09.12) Seite 1/8
2 Abschluss, neue Bausteine, Tarife und Kombinationen 1) Ab wann kann die DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE (kurz DPP) mit den neuen Bausteinen verkauft werden? Ab ) Welche neuen Bausteine gibt es? NEU! Absicherung der Pflegestufe 0 - III Tarif 430 ambulant und vollstationär, Tarif 435 vollstationär, jeweils mit Anwartschaft (Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage). NEU! Einmal-Leistung bis EUR Tarif 434 bei erstmaliger Pflegeeinstufung in die Pflegestufen I bis III. Tarif 439 bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit in den Pflegestufen I bis III. 3) Welche wichtigen Verbesserungen gibt es in den Allgemeinen Bedingungen? NEU! Weltweite Leistung Auf Antrag wird in jedem Land die Pflegeleistung ausbezahlt, unabhängig davon, ob die versicherte Person in der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist. NEU! Pflegetagegeld bei Krankenhausaufenthalt Es wird künftig während vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilitationsmaßnahmen sowie Kur- und Sanatoriumsbehandlungen geleistet. Weitere Verbesserungen finden Sie in dem neuen Infoblatt zum Rating von Morgen & Morgen im Downloadcenter unter der Druckstücknummer ) Was passiert mit bestehenden Pflegetarifen? Die Tarife und können weiterhin abschlossen werden. Der Tarif 425 wurde für den Neuzugang geschlossen. 5) Können Bestandskunden mit den Tarifen 420/423 um alle Bausteine und ohne Gesundheitsfragen erweitern? 6) Es besteht bereits für den Kunden ein Tagegeld im Tarif 420. Dieses wird nun um den Tarif unter Beachtung der Tagegeldhöchstgrenzen - erweitert. Wird dies zusammen in einem Vertrag geführt? 7) Können Bestandskunden mit dem Tarif 425 zusätzlich die Pflegestufe 0 abschließen? Ja. Bitte prüfen Sie zunächst die Höhe des bereits abgeschlossenen Tagegeldes in den Tarifen 420 bzw Danach schließen Sie über das MV-Portal im Rahmen der vorgegebenen Tarifkombinationen und unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen das gewünschte Pflegetagegeld bzw. die gewünschten Zusatzbausteine ab. Ja, nach Eingabe der neu hinzugekommenen Bausteine in MV-Portal werden diese in den bestehenden Vertrag integriert. Ihr Kunde erhält einen neuen Versicherungsschein, in dem alle Tarife aufgeführt sind. Ja, bis zu dem jeweiligen Höchstsatz des Tarifes 430 bzw Bitte beachten Sie dabei, dass die Pflegestufe 0 nicht alleine abgeschlossen werden kann - in den Tarifen 430/435 ist immer auch die entsprechende Tagegeldleistung für die Pflegestufen I bis III enthalten. Nur für den internen Gebrauch Seite 2/8
3 8) Können bestehende Verträge auf Leistung ab Pflegestufe 0 ergänzt werden? 9) Wenn ein VN nur stationäre Leistungen abgesichert hat, kann er dann die ambulanten Leistungen später nachversichern? Welche Wartezeiten gibt es dann? 10) Wie werden bestehende Stufen aus dem alten, geschlossenen Tarif 420 auf die neuen Höchstbeträge angerechnet? 11) Müssen bei Umstellungen von alten Pflegetagegeldtarifen in neue DPP Tarifstufen Gesundheitsfragen beantwortet werden? 12) Ist es möglich für ambulante Pflege einen geringeren Satz abzusichern, als für stationäre Pflege? Ja, siehe hierzu auch Frage 6) und 8) unter Berücksichtigung des Eintrittsalters und der jeweiligen Tagegeld-Höchstsätze, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit besteht. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. Ja, im Rahmen der Annahmerichtlinien und der vorgegebenen Tarifkombinationen über MV-Portal. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. Zusammen mit Tarif 420 dürfen die Höchstgrenzen des MV- Portal je Pflegestufe nicht überschritten werden. In diesem Fall ist eine Umstellung auf die DPP Pflege erwünscht. Nein, sofern die Höchstgrenzen des MV-Portal (für den Abschluss ohne Gesundheitsfragen) beachtet werden. Ja, zusätzlich zu den Tarifen 430, können auch die Tarife 435, abgeschlossen werden. Die Höchstgrenzen für die Tagegelder je Pflegestufe und Eintrittsalter sind zu berücksichtigen. 13) Greift der neue Pflegetarif auch im Ausland? Ja, siehe AB/PV (9) und die Erweiterung zu 15 Absätze 3 und 4. Wartezeiten 14) Welche Wartezeiten werden angerechnet? Bei Neuabschluss bestehen 3 Jahre Wartezeit. Im Tarif 439 Einmalleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit gibt es keine Wartezeiten. 15) Ist es möglich die Tarife auch mit Gesundheitsfragen und somit ohne Wartezeit abzuschließen? Nein, die Wartezeiten sind stets zu erfüllen. Beitragsbefreiung 16) Ab welcher Pflegestufe kann eine Beitragsbefreiung mit eingeschlossen werden? Ab der sog. Pflegestufe 0 bis hin zu Pflegestufe 3. Die Beitragsbefreiung bei Pflegestufe 0 kann nur gewählt werden, wenn auch ein Pflegetagegeld für Pflegestufe 0 besteht oder mit abgeschlossen wird. In allen Pflegestufen gilt hier für den Abschluss der Beitragsbefreiung das Höchstalter 70 Jahre. 17) Ist die Beitragsbefreiung in den alten Tarif 420 integrierbar, wenn der bestehende Versicherungsschutz um neue Pflegetagegeldbausteine inklusive Beitragsbefreiung erweitert werden soll? Ja. Nur für den internen Gebrauch Seite 3/8
4 18) Ist die Beitragsbefreiung in die Tarife , integrierbar? 19) Ist für die nachträgliche Integrierung der Beitragsbefreiung eine Gesundheitsprüfung notwendig? Ja. Für bestehende Pflegetagegelder innerhalb der Höchstgrenzen genügt die Bestätigung der Ausschlussklauseln. Für bestehende Pflegetagegelder oberhalb der bestehenden Höchstgrenzen ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen notwendig. 20) Kann eine vereinbarte Beitragsbefreiung während der Laufzeit aus dem Vertrag genommen werden, um die Prämie zu senken? 21) Kann die Beitragsbefreiung auch für die Einmalleistungsbausteine vereinbart werden? 22) Greift die Beitragsbefreiung auch, wenn der Kunde in der 3-jährigen Wartezeit zum Pflegefall wird? Ja, im Rahmen der bekannten Kündigungsfristen. Nein, dies ist auch gar nicht notwendig. Ab Auszahlung der Einmalleistung erlischt dieser Baustein automatisch. Eine Leistungspflicht besteht erst nach 3 Jahren, ebenso verhält es sich mit der Beitragsbefreiung. Nachweis & Atteste 23) In welchen Abständen muss ein Nachweis für das Bestehen einer bestimmten Pflegestufe erbracht werden? 24) Ist bei Vertragsschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. bei einem bestimmten Alter ein ärztliches Attest notwendig? NEU! Wir verzichten auf einen Nachweis. Ja, analog der bisherigen Regelung bei Anträgen mit Gesundheitsfragen, sofern keine Krankheitskostenvollversicherung beim MV besteht: - 421, 422, 426, 427, 430, 434, 435 und 439 ab Alter , 428 ab Alter 65 Ein Erlass von Wartezeiten ist damit nicht möglich! Provision, Dynamik und Sonstiges 25) Wie erfolgt die Verprovisionierung bei Umstellung bestehender Tarife? Es gibt die Provision nur auf den Mehrbeitrag. 26) Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Provision in Bezug auf das Höchsteintrittsalter? 421, 422, 426, 427, 430, 434, 435, 439 und Beitragsbefreiungsbausteine: Provision bis Alter , 428: Provision bis Alter ) Wie oft kann der Dynamik widersprochen werden, bis sie für immer entfällt? Der Dynamik kann an zwei aufeinander folgenden Terminen widersprochen werden (s. Tarifbedingungen SELECT CARE / DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE 6. (6.4) 28) Greift die Dynamik noch, wenn bereits die Höchstsummen des jeweiligen Tagegeldes erreicht sind? Ja. 29) Wie lange läuft die Dynamik? Bis zum 70. Lebensjahr. 30) Wie verhält es sich mit dem Beratungsprotokoll bzw. -verzicht? Nicht erforderlich bei online-abschluss. Nur für den internen Gebrauch Seite 4/8
5 31) Ist ein Frage- bzw. Analysebogen für Kundenbedürfnisse bzw. für die Bedarfsermittlung beim Kunden geplant oder bereits vorhanden? Ja, es gibt hierzu zwei verschiedene Ermittlungsbögen. Diese können Sie als ausfüllbare PDF im MV-Portal unter den Druckstücknummern bzw aufrufen 32) Ist die Zahlweise im MV-Portal frei wählbar? Ja, die Zahlweise kann im MV Portal ausgewählt werden nach: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Voraussetzung ist wie gewohnt das Lastschriftverfahren 33) Erhält der Kunde bei jährlicher Zahlweise einen Rabatt? Wie hoch ist dieser? Ja, 3%. 34) Beispiel: Kunde (63 Jahre alt) hatte vor 15 Jahren eine Krebserkrankung. Kann er alle Tarifvarianten abschließen? Bestehen Ausschlüsse o. a. Erschwernisse? Ja, er kann alle Tarifvarianten abschließen. Ggf. ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. 35) Nach welcher Frist besteht ein Leistungsanspruch? Sobald alle zur Prüfung der Leistungspflicht notwendigen Unterlagen vorliegen, erklären wir innerhalb von drei Wochen, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht. 36) Wo finde ich alle Druckstücke zur DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE im Überblick? Sie finden diese in Ihrem MV-Portal/Downloadcenter. Wir haben eine praktische Übersicht hierzu für Sie erstellt. Dieses finden Sie unter der Druckstücknummer ) Der Kunde erlangt eine versicherte Pflegestufe und die versicherte Beitragsbefreiung greift. Dann kommt die Dynamik zum Tragen. Ist diese dann kostenlos für den Kunden? 38) Umstellungsgarantie wegen gesetzlicher Reformen: Der Kunde hat mit 24 Jahren eine DPP abgeschlossen und ist nun seit 40 Jahren versichert. Der derzeitige Beitrag in der DPP beträgt 35 EUR (fiktiv). Dann werden vom Gesetzgeber 5 Pflegestufen eingeführt. Gilt dann bei Umstellung das neue Eintrittsalter - hier: 64 Jahre? Also mit entsprechend hohem Beitrag. Oder gibt es so etwas wie einen Anrechenbetrag zur Reduzierung der Beiträge? 39) Gibt es Staaten die von der Weltgeltung ausgenommen sind? Ja, hier sind wir einer der wenigen Versicherer bei dem die Beitragsbefreiung auch für die Dynamik gilt. Es gilt immer das neue Eintrittsalter. Jedoch wird ein ggf. vorhandener Tarifwechselabschlag aus der DPP beitragsmindernd angerechnet. Nein. Versicherungsschutz besteht in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Für Aufenthalte in Ländern außerhalb der genannten Staaten kann der Versicherungsschutz durch eine besondere Vereinbarung erweitert werden. 40) Kann ein Kunde mit Wohnsitz in Dresden, welcher aber in z.b. in Österreich arbeitet und in die Österreicher Krankenkasse Beiträge zahlt mit der neuen Deutschen Privat Pflege ab ein Pflegetagegeld abschließen? Die Weltgeltung ging ja bisher nicht. Für den Abschluss ist die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung) erforderlich. Nur für den internen Gebrauch Seite 5/8
6 41) Gelten die neuen Bedingungen, sprich AB/PV auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge der DPP? Nein, nicht automatisch. Falls Ihr/e Kunde/Kundin eine Umstellung in die neuen AB/PV (Stand 09/12) wünscht, können Sie dies über unser Formular Nr tun. Diesen Antrag finden Sie in Ihrem MV-Portal im Downloadcenter. Ist die Umstellung kostenlos? 42) Gelten die neuen AVB auch rückwirkend für die ganz alten Verträge (420/423) 43) Kann man bei den ganz alten Tarifen 420 bzw. 423 auch einzeln - Beitragsbefreiung - Pflegestufe 0 - Einmalleistung ergänzen, oder ist eine Umstellung in DPP nötig? Die Umstellung ist kostenlos. Nein, hier gilt das gleiche wie bei Frage 41). Falls Ihr/e Kunde/Kundin eine Umstellung in die neuen AB/PV Stand (09/12) wünscht, können Sie dies mit unserem Formular Nr beantragen. Auch hier ist die Umstellung kostenfrei. Ja, eine einzelne Vertragserweiterung ist selbstverständlich auch möglich. 44) Erfolgt eine Anrechnung der Wartezeit bei Umstellung von Tarif 425 in den Tarif 430? Nein, bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. 45) Ist angedacht, evtl. eine gewisse Rückvergütung an die Hinterbliebenen zu leisten, falls der/die VN verstirbt ohne jemals Pflegeleistungen erhalten zu haben? 46) Wäre eine mögliche Vererbbarkeit der DPP nach Tod VN denkbar? Nein, dies ist auch nicht in den Tarif-Bedingungen vorgesehen. Siehe Punkt 45) 47) Gelten die kostenlosen Erweiterungen in den Versicherungsbedingungen nur für den Neuzugang oder werden die kostenlosen Erweiterungen des Versicherungsschutzes auch automatisch auf den Bestand übertragen 48) Kann die Anwartschaftsversicherung nur einmal in Anspruch genommen werden oder kann während der Vertragslaufzeit die Anwartschaft mehrmals beansprucht werden, z. B. Kunde wird arbeitslos, beantragt für 3 Monate die Anwartschaft und ist danach wieder für 5 Jahre beschäftigt. Nach den 5 Jahren wird der Kunde wieder arbeitslos und möchte nochmals die Anwartschaft in Anspruch nehmen, ist das dann möglich? 49) Können die beiden Filme zur DPP (Produktfilm und Film zum Pflegeantrag) vom Makler auf der eigenen Homepage eingebunden oder zumindest verlinkt werden? Die kostenlosen Erweiterungen in den neuen AB/PV werden nicht automatisch für den Bestand übernommen. Sie können diese mit unserem Formular Nr aber für Ihren Kunden beantragen. Eine mehrmalige Inanspruchnahme bis zu max. 24 Monaten ist möglich. Ja, unseren Film bzw. unsere Filme können verwendet werden. Mit folgenden Links können diese auf der Homepage eingebunden werden: DPP-Produktfilm: Film zum Ausfüllen eines Pflegeantrages: Nur für den internen Gebrauch Seite 6/8
7 50) Gilt die Neuerung Leistung auch bei Aufenthalt im Krankenhaus auch für unsere Bestandskunden? Nein, hier gilt das gleiche wie bei Frage 41). 51) Wird es einen Offline Rechner geben? Ja, diesen aktualisieren wir in Kürze und wird Ihren Maklern per CD auf dem gewohnten Weg zur Verfügung gestellt. 52) Besteht die Möglichkeit, die Option Anwartschaft auch für Bestandskunden zu beantragen (wenn ja, wie) oder sind sämtliche Verbesserungen der Bedingungen automatisch für den Bestand mit vorgesehen? 53) Wenn der zu Pflegende verstorben ist und die Angehörigen die Police im Nachlass finden zahlen wir dann? 54) Gibt es eine Mindestversicherungszeit, ab der eine Anwartschaft frühestens möglich ist? Einzelne Bedingungsverbesserungen können nicht beantragt werden. Der Kunde/die Kundin können nur insgesamt auf die neuen AB/PV 09/2012 umstellen. Hier verwenden Sie bitte das vorgenannte Formular Nr Ja, die Leistungen werden vom Zeitpunkt der ärztlich festgestellten Pflegebedürftigkeit an erbracht, wenn die verspätete Anzeige weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Eine Pflegezusatzversicherung muss bestehen, bevor eine Anwartschaft wegen wirtschaftlicher Notlage beantragt werden kann. 55) Wirkt sich eine Anwartschaft ggf. auf die Wartezeit von 36 Monaten aus? Die Zeitdauer der AWV wird auf die Wartezeiten angerechnet (Tarifdruckstück 3 Nr.1). 56) Wer stellt eigentlich die Pflegestufe im Ausland fest? Dies ist in Punkt 5 der Tarifbedingung zum Tagegeld SELCET CARE PFLEGE / DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE geregelt. Der Vollständigkeit halber haben wir hier ausnahmsweise einmal den Bedingungstext wiedergegeben: Leistungsnachweis 5.1 Als Leistungsnachweis dient die Vorlage des Nachweises der gesetzlichen Pflegeversicherung über die Einstufung in eine Pflegestufe (Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung MDK oder Medicproof und Bewilligungsbescheid der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung). Ist eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung wegen Aufenthaltes im Ausland nicht möglich, beauftragt der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs (SGB), Elftes Buch (SGB XI), feststellt. In diesem Fall trägt der Versicherer nur die Kosten, die auch durch eine Begutachtung des medizinischen Dienstes in Deutschland angefallen wären. Die Mehrkosten durch den vom Versicherer zur Untersuchung im Ausland beauftragten Gutachter hat der Versicherungsnehmer zu tragen. Nur für den internen Gebrauch Seite 7/8
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