Marktstandards. Marktstandards in der Pflegetagegeldversicherung. Stand 08 / 2014

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1 Marktstandards Institut für Finanz Markt Analyse Marktstandards in der Pflegetagegeldversicherung Stand 08 / 2014 Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 1

2 Marktstandards bei Pflegetagegeldversicherungen Bei der Analyse von Pflegetagegeld-Bedingungen hat sich die infinma Institut für Finanz- Markt-Analyse GmbH dazu entschlossen, einen Katalog von insgesamt 17 Kriterien zugrunde zu legen. Diese Kriterien beziehen sich ausschließlich auf die Bedingungswerke. Aus diesen 17 Kriterien wird ausdrücklich kein Rating erstellt, da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander aufrechnen lassen. Aus diesem Grund nehmen wir auch keine Bewertung in Form von Punkten vor, sondern stellen für die einzelnen Kriterien lediglich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist. Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am Häufigsten verwendet wird. Gerade im Hinblick auf Best Advice halten wir es für sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich ist. Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind. In der aktuellen Untersuchung wurden 89 Tarife von 35 Gesellschaften analysiert. Berücksichtigt werden alle nicht geförderten Pflegetagegeld-Versicherungen, Pflege- Bahr -Tarife werden bei der Analyse also außen vor gelassen. Anders als in den Marktstandards für die Lebensversicherungs-Bereiche Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Pflegerente, haben wir uns hier auch noch für ein 18. Kriterium entschlossen, das wir erst einmal nur beobachten und nicht bewerten, die Leistung nach ADL-Definition. Diese Leistungsprüfung wird aktuell nur von einem Tarif angeboten, wir können uns jedoch vorstellen, dass andere Anbieter hier nachziehen werden und es in Zukunft auch für die Pflegetagegeld-Versicherung relevant werden könnte. Insgesamt betrachten wir die folgenden Kriterien: Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 2

3 Inhaltsverzeichnis Seite Leistung in Pflegestufe I 4 Leistung in Pflegestufe II 5 Leistung in Pflegestufe 0 / bei Demenz 6 Befreiung von Beitragszahlungspflicht bei Pflegebedürftigkeit 7 Leistung bei Pflege durch Nicht-Fachkräfte 8 variable / flexible Leistung in Pflegestufen 9 Sonderzahlungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit 10 Geltungsbereich / Versicherungsschutz 11 rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung 12 obligatorische Karenzzeit 13 Verzicht auf eigene Untersuchungen 14 Kündigungsfrist 15 Fortzahlung bei Kur / Krankenhausaufenthalt 16 Leistungsausschluss Vorsatz / Sucht 17 Dynamik vor Leistungsfall 18 Dynamik nach Leistungsfall 19 Leistung bei Demenz unabhängig von Leistung in Pflegestufen 20 nicht bewertet: Leistung nach ADL-Definition 21 Statistik: Untersuchte Gesellschaften / Untersuchte Tarife22 22 Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 3

4 Leistung in Pflegestufe I / Leistung in Pflegestufe II Eine Leistung in Pflegestufe III bieten alle in Deutschland angebotenen Pflegetagegeldversicherungen. Wenn man bedenkt, dass von der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen nur 12% in Pflegestufe III eingestuft sind und für Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim bereits bei Pflegestufe I Kosten von Euro und mehr anfallen können, dürfte klar sein, dass ein gutes Pflegeprodukt in allen Pflegestufen leisten sollte. In unseren Marktstandards spiegelt sich dies auch wieder, die Mehrzahl der am Markt angebotenen Tarife leistet in allen Pflegestufen. Leistung in Pflegestufe I 1. Leistung in Pflegestufe I 2. Leistung in Pflegestufe I bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit 3. keine Leistung in Pflegestufe I Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 4

5 Leistung in Pflegestufe II 1. Leistung in Pflegestufe II 2. Leistung in Pflegestufe II bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit 3. keine Leistung in Pflegestufe II Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 5

6 Leistung in Pflegestufe 0 / bei Demenz Auch bei erhöhtem Betreuungsbedarf ohne Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit kann es zu einer hohen Kostenbelastung kommen, sei es durch die Kosten für eine regelmäßige Betreuung oder Gehaltsausfall, weil Angehörige nicht mehr Vollzeit arbeiten können. Viele Anbieter leisten mittlerweile auch bei erheblich eingeschränkter Alltagstauglichkeit (sog. Pflegestufe 0). 1. Leistung in "Pflegestufe 0" / bei Demenz 2. keine Leistung in "Pflegestufe 0" / bei Demenz Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 6

7 Befreiung von Beitragszahlungspflicht bei Pflegebedürftigkeit Anders als in der Pflegerentenversicherung ist die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegetagegeld- Versicherung noch nicht in allen Tarifen enthalten. Der Markt ist hier auch sehr heterogen, einige Tarife befreien den Kunden schon ab Vorliegen der Pflegestufe 0 von der Beitragszahlungspflicht, während andere Versicherer erst ab Pflegestufe III hiervon befreien. Der Einfachheit halber haben wir daher nur geprüft, ob es eine entsprechende Regelung gibt, detailliertere Angaben findet man in unserem Pflegetagegeld-Analyse-Tool. 1. Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit 2. keine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 7

8 Leistung bei Pflege durch Nicht-Fachkräfte Um bei Pflegebedürftigkeit die volle Leistung zu erhalten, muss bei einigen Anbietern nachgewiesen werden, dass die Pflege durch hierfür qualifizierte Personen erfolgt. Aus Kundensicht halten wir es für vorteilhaft, wenn die Leistung unabhängig von der pflegenden Person in voller Höhe erfolgt. Für Tarife, die ausschließlich bei stationärer Pflege leisten, bewerten wir dieses Kriterium nicht und es hat für diese Tarife auf die Zertifikatsvergabe keine Auswirkungen. 1. Leistung unabhängig von pflegender Person 2. bei häuslicher Pflege muss Nachweis über pflegerische Fähigkeiten erbracht werden, ansonsten nur teilweise Leistung 3. Entfällt, Tarif sieht nur Leistung bei stationärer Pflege vor Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 8

9 variable / flexible Leistung in Pflegestufen Einige Tarife bieten die Möglichkeit die Leistung in den drei Pflegestufen kundenindividuell einzustellen. Hierbei wählt der Kunde die Leistungen bei Pflegestufe I und II in Prozent der Leistung bei Pflegestufe III. Die Möglichkeit die Leistung an den individuellen Bedarf des Kunden anzupassen, bewerten wir positiv. 1. Leistung in einzelnen Pflegestufen variabel wählbar 2. Leistung in einzelnen Pflegestufen nicht variabel wählbar Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 9

10 Sonderzahlungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit fallen für den Versicherten unter Umständen hohe finanzielle Belastungen an, beispielsweise für den Umbau der Wohnung oder des Hauses. Einige Versicherer bieten zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit (zum Teil optionale) Sofortleistungen in Höhe mehrerer Tagessätze. 1. Sonderzahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit 2. Sonderzahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.b. durch Unfall) 3. keine Sonderzahlungen Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 10

11 Geltungsbereich / Versicherungsschutz Für den Versicherten kann es wichtig sein, auch bei einem längeren Auslandsaufenthalts versichert zu sein. Man denke hier an einen für eine internationale Firma tätigen Arbeitnehmer, der für längere Zeit z.b. in die USA versetzt wird. Einige Versicherer schränken den Versicherungsschutz ein und leisten europaweit oder nur in Deutschland. Eine Einschränkung ist unserer Meinung nach für den Kunden von Nachteil. 1. Versicherungsschutz weltweit 2. Versicherungsschutz europaweit 3. Versicherungsschutz deutschlandweit Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 11

12 rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung Auch wenn eine unverzügliche Meldung der Pflegebedürftigkeit ratsam ist, kann es vorkommen, dass die Pflegebedürftigkeit verspätet gemeldet wird. In diesem Fall leisten viele Versicherer mittlerweile auch rückwirkend. Je länger rückwirkend geleistet wird, desto besser für den Kunden. 1. dauerhaft rückwirkend 2. bis zu 3 Jahre rückwirkend 3. bis zu 6 Monate rückwirkend 4. bis zu 3 Monate rückwirkend 5. keine rückwirkende Leistung, erst ab Anstragstellung Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 12

13 obligatorische Karenzzeit Einige Tarife sehen eine obligatorische Karenzzeit vor, die Leistung wird also erst eine bestimmte Zeit nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit erbracht. Weil durch Pflegebedürftigkeit innerhalb kürzester Zeit hohe Kosten auflaufen, halten wir eine sofort beginnende Leistung für wichtig. 1. keine obligatorische Karenzzeit Tage nach ärztlicher Feststellung Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 13

14 Verzicht auf eigene Untersuchungen Einige Versicherer verzichten auf eigene Untersuchungen, die versicherte Person hat in diesem Fall jedoch entsprechende Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich sind (zum Beispiel Vorlage der Bescheinigungen der SPV/PPV). Einen solchen Verzicht auf eigene Untersuchungen halten wir im Sinne des Kunden für vorteilhaft, da wir die regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit durch Medizinischen Dienst oder Medicproof für ausreichend ansehen. 1. lediglich Auskunftspflicht 2. Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragten Arzt möglich Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 14

15 Kündigungsfrist In den Musterbedingungen sind 3 Monate Kündigungsfrist vorgegeben, einige Versicherer weichen zum Vorteil des Kunden hiervon ab. 1. tägliches Kündigungsrecht 2. ohne Frist zu jedem Monatsende 3. Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 15

16 Fortzahlung bei Kur / Krankenhausaufenthalt Während eines Krankenhausaufenthalts gilt der Kunde nicht mehr als pflegebedürftig. Aus diesem Grund leisten einige Versicherer in der Zeit des Krankenhausaufenthalts nicht, diese Regelung findet man auch in den Musterbedingungen des PKV-Verbandes. Dennoch können in dieser Zeit weiter Kosten anfallen, beispielsweise für die Bereithaltung eines Pflegeplates. Eine abweichende Regelung bewerten wir daher positiv. 1. abweichende Regelung zur Fortzahlung während vollstationärer Behandlung im Krankenhaus oder bei Kur (Fortzahlung oder teilweise Fortzahlung) 2. keine Leistung während vollstationärer Behandlung im Krankenhaus oder bei Kur Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 16

17 Leistungsausschluss Vorsatz / Sucht Abhängigkeit ist in verschiedenen Formen als Krankheit anerkannt, so werden mittlerweile Kosten für die Behandlung von Begleiterkrankungen sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenversicherern übernommen. Eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit infolge einer Suchterkrankung bewerten wir daher positiv. 1. Leistung auch bei Vorsatz und/oder Suchterkrankung 2. keine Leistung bei Vorsatz und/oder Suchterkrankung Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 17

18 Dynamik vor Leistungsfall Dynamische Erhöhungen sollten zum Ausgleich der Inflation sowohl vor als auch nach Leistungsfall möglich sein. Einige Versicherer verwenden bei der Dynamik eine Altersgrenze. Eine unbeschränkte Dynamik bewerten wir positiv. 1. Dynamik vor Leistungsfall ohne Altersbegrenzung 2. Dynamik vor Leistungsfall mit Altersbegrenzung 3. keine Dynamik, aber entsprechende Nachversicherungsmöglichkeit (bzw. Dynamik auf Antrag) 4. keine Dynamik möglich Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 18

19 Dynamik nach Leistungsfall Auch im Leistungsfall sollten dynamische Erhöhungen zum Ausgleich der Inflation möglich sein, so ist auch hier aus unserer Sicht eine Dynamik ohne Altersbeschränkung für den Kunden von Vorteil. 1. Dynamik im Leistungsfall ohne Altersbegrenzung 2. Dynamik im Leistungsfall mit Altersbegrenzung 3. Dynamik einmalig nach Leistungsfall 4. keine Dynamik im Leistungsfall Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 19

20 Leistung bei Pflegestufe 0 / Demenz unabhängig von Leistung in Pflegestufen Die Leistung in Pflegestufe 0 deckt häufig nur einen geringen Teil der entstehenden Kosten ab, einige Versicherer leisten bei einer solchen Diagnose beispielsweise nur einen geringen Prozentsatz der vereinbarten Leistung in Pflegestufe III. Jedoch können auch bei Demenz hohe Kosten entstehen, beispielsweise durch die Notwendigkeit individueller Betreuung. Die Möglichkeit die Leistung in Pflegestufe 0 individuell zu wählen, bewerten wir positiv. 1. Leistung bei "Pflegestufe 0" unabhängig von Leistung in Pflegestufen wählbar 2. Leistung bei "Pflegestufe 0" von Leistung in Pflegestufen abhängig, Leistung in Pflegestufen jedoch variabel wählbar 3. Leistung bei "Pflegestufe 0" von Leistung in Pflegestufen abhängig 4. keine Leistung bei "Pflegestufe 0" Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 20

21 nicht bewertet: Leistung nach ADL-Definition Während die Leistung nach der sog. ADL-Definition (activities of daily living) in der Pflegerentenversicherung seit jeher dazugehört, verwenden die Krankenversicherer bislang ausschließlich die Definition Pflegebedürftigkeit nach SGB und die Prüfung durch Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. Medicproof. Durch die zusätzliche Prüfung nach ADL-Definition kann dem Kunden die Angst vor der Prüfung durch Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. Medicproof genommen werden, die Prüfung erfolgt hier anfangs durch den behandelnden Arzt. Derzeit bietet nur ein Anbieter diese zusätzliche Prüfung an. 1. Leistung bei Pflegebedürftigkeit nach ADL-Definition (Alternativ-Begutachtung) 2. keine Leistung bei Pflegebedürftigkeit nach ADL-Definition Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 21

22 Untersuchte Gesellschaften 35 Untersuchte Tarife 87 Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 22

23 infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH infinma Institut Max-Planck-Str. für Finanz-Markt-Analyse 22 GmbH Köln Max-Planck-Str Köln Telefon: ( ) Telefax: ( ) Telefon: ( ) Telefax: ( ) : 9 info@infinma.de info@infinma.de Stand 08/2014 infinma - Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Köln 23

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