Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?
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- Friederike Hofmann
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1 Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Helmut Glenewinkel Hannover, AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 1
2 Der zukünftige Pflegebedürftige weist ein verändertes Krankheitsspektrum auf, leidet zunehmend unter chronischen Erkrankungen, ist zunehmend dement und multimorbide AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 2
3 Herausforderungen der Pflege Die Stärkung von Prävention und Rehabilitation, um mögliche Pflegebedürftigkeit zumindest hinauszuschieben. Die Ausdifferenzierung der ambulanten Pflege unter Einbezug der Versorgung im Quartier und der Mobilisierung des informellen Pflegepersonals. Eine vom Pflegebedürftigen ausgehende anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Angebotsstruktur in der stationären Pflege. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Nutzung technischer Assistenzsysteme. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 3
4 Ziele der Pflegereform Bedarfsgerechte Leistungen, die ein Leben in Würde ermöglichen Bedürfnissen von Demenzkranken soll besser entsprochen werden Der Grundsatz ambulant vor stationär soll weiter gestärkt werden Pflegende Angehörige und Familien sollen mehr Unterstützung erfahren und Beratungsangebote nutzen können Die Finanzierung der Pflege soll insbesondere in Anbetracht des demographischen Wandels auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden Die Attraktivität des Pflegeberufs soll gesteigert werden AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 4
5 Ziel 1: Bedarfsgerechte Leistungen, die ein Leben in Würde ermöglichen Unabhängige Gutachter neben dem MDK Erfolgt Begutachtung nicht innerhalb von vier Wochen nach Antrag, hat Kasse mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu benennen (ab ) Strafzahlung der Kasse, wenn schriftl. Bescheid später als fünf Wochen nach Antrag erteilt AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 5
6 Ziel 1: Bedarfsgerechte Leistungen, die ein Leben in Würde ermöglichen Anspruch auf Übermittlung des MDK-Gutachtens und der gesonderten Reha-Empfehlung mit einer dezidierten Stellungnahme der Krankenkasse Vergütung der ambulanten Sachleistung wahlweise nach Stunden AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 6
7 Ziel 2: Den Bedürfnissen von Demenzkranken soll besser entsprochen werden Neben Leistungen nach 45 b SGB XI (zusätzliche Betreuungsleistungen) ab Pflegestufe Pflegegeld Sachleistung 0 mtl. 120,00 mtl. 225,00 I mtl. 305,00 mtl. 665,00 II mtl. 525,00 mtl. 1250,00 III Keine Leistungserweiterung AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 7
8 Ziel 3: Der Grundsatz ambulant vor stationär soll weiter gestärkt werden Pflegegeld wird auch während Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege hälftig fortgezahlt Ab Anrechnung der Pflegezeit bei der Pflege mehrerer Pflegebedürftiger durch eine Pflegeperson für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen Fortzahlung der Leistungen zur sozialen Absicherung - bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt - bei Erholungsurlaub bis zu 6 Wochen - in den ersten 4 Wochen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder Reha-Einrichtung AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 8
9 Ziel 3: Der Grundsatz ambulant vor stationär soll weiter gestärkt werden Förderung ambulanter Wohngruppen Pauschaler Zuschlag auf das Pflegegeld bzw. die Sachleistung von mtl. 200,00 - Gemeinsame Wohnung von mindestens drei Pflegebedürftigen - Pflegekraft, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet - Beachtung des jeweiligen Heimrechts der Länder AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 9
10 Ziel 3: Der Grundsatz ambulant vor stationär soll weiter gestärkt werden Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Keine Eigenbeteiligung mehr Wie bisher 2.557,00 je Maßnahme Bei Wohngruppen darf Gesamtbetrag von ,00 je Maßnahme nicht übersteigen Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird Zuschuss anteilig auf Kassen aufgeteilt AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 10
11 Ziel 3: Der Grundsatz ambulant vor stationär soll weiter gestärkt werden Förderung der Gründung ambulanter Wohngruppen (Anschubfinanzierung) - Tätige Pflegekraft in Wohngruppe - Einmalig bis zu 2.500,00 je Gründungsmitglied für Umgestaltung der Wohnung (Zusätzlich) - Maximal ,00 je Wohneinheit - Förderung in der Summe (maximal 30 Millionen Euro) und zeitlich (maximal bis zum ) eingeschränkt AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 11
12 Ziel 4: Pflegende Angehörige und Familien sollen mehr Unterstützung erfahren und Beratungsangebote nutzen Kurzzeitpflege in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, in denen die Pflegeperson untergebracht ist Aufklärung und Beratung in verständlicher Weise Anspruch auf Übermittlung des MDK-Gutachtens und der gesonderten Reha-Empfehlung Angebot eines konkreten Beratungstermins durch Kasse (innerhalb 2 Wochen durchzuführen) Ggf. Beratungsgutschein AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 12
13 Ziel 5: Die Finanzierung der Pflege soll auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden Erhöhung des Beitragssatzes zum um 0,1 Beitragssatzpunkte von 1,95 v.h. auf 2,05 v.h. Für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres auf 2,35 v.h. Private Pflegevorsorge AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 13
14 Ziel 6: Die Attraktivität des Pflegeberufes soll gesteigert werden? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 14
15 Fazit - Positive Aspekte Leistungsverbesserungen bei Demenz Hälftiges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege Erleichterung von Reha-Kuren gemeinsam mit Pflegebedürftigen Bessere Anrechnung von Pflegezeiten auf die Rente Mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 15
16 Fazit - Kritische Aspekte Keine zusätzlichen Leistungen bei Demenz in Pflegestufe III Sehr kurze Fristen für Beratung durch Pflegekasse Anschubfinanzierung für ambulante Wohngruppen Keine Vorgabe zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Externe Gutachter bei der Pflegebegutachtung Beratungsgutscheine AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 16
17 Vielen Dank! AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz Helmut Glenewinkel Folie 17
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