Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)
|
|
- Mina Lenz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG) Marco Priewisch (MBA), Referent Abteilung Pflege Berlin,
2 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation 3. Der Antrag und der Datenschutz 4. Zahlen und Statistik 5. Ausblick Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 2
3 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation 3. Der Antrag und der Datenschutz 4. Zahlen und Statistik 5. Ausblick Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 3
4 Pauschaler Wohngruppenzuschlag 38a SGB XI Aufgenommen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Aus der Gesetzesbegründung: Stärkung der Versorgungsform der ambulant betreuten Wohngruppen Berücksichtigt, dass in Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige besondere Aufwendungen entstehen Als Zuschlag neben Pflegesachleistungen und Pflegegeld Pauschal zur eigenverantwortlichen Verwendung Zweckgebunden für die Organisation sowie Sicherstellung der Pflege in der Wohngemeinschaft Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 4
5 Pauschaler Wohngruppenzuschlag Leistungsvoraussetzungen 38a SGB XI Wer? Pflegebedürftige Was? pauschaler Zuschlag; 200 Euro monatlich Bedingungen? Ambulant betreute Wohngruppe In gemeinsamer Wohnung Mit häuslicher pflegerischer Versorgung Leistungen nach 36, 37 oder 38 SGB XI Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 5
6 Pauschaler Wohngruppenzuschlag Leistungsvoraussetzungen 38a SGB XI Bedingungen? Pflegekraft tätig Organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeit Gemeinschaftliches Wohnen Regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige Gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung Jeweils maßgeblichen heimrechtlichen Vorschriften oder Anforderungen nicht entgegenstehen Freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich oder tatsächlich nicht eingeschränkt Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 6
7 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation Pauschaler Wohngruppenzuschlag 3. Der Antrag und der Datenschutz 4. Zahlen und Statistik 5. Ausblick Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 7
8 Interpretation Wer? Pflegebedürftige (vgl. 14, 15 SGB XI) Was? pauschaler Zuschlag; 200 Euro monatlich Auf konkreten Nachweis entstandener Kosten wird bewusst verzichtet; wäre zu bürokratisch (Gesetzesbegründung) Bedingungen? Ambulant betreute Wohngruppe Register? Datei? In gemeinsamer Wohnung Definition gemeinsame Wohnung Mit häuslicher pflegerischer Versorgung Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 8
9 Interpretation Bedingungen? Leistungen nach 36, 37 oder 38 SGB XI Bekannt Pflegekraft tätig Definition Pflegekraft? Tätigkeit? Organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeit Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 9
10 Interpretation Bedingungen? Gemeinschaftliches Wohnen Regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige Definition regelmäßig? Drei Pflegebedürftige? Gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung Jeweils maßgeblichen heimrechtlichen Vorschriften oder Anforderungen nicht entgegenstehen Was ist hier geregelt? Freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich oder tatsächlich nicht eingeschränkt Nachprüfbar? Wie nachzuweisen? Pflegevertrag? Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 10
11 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation 3. Der Antrag und der Datenschutz 4. Zahlen und Statistik 5. Ausblick Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 11
12 Der Antrag und der Datenschutz Einheitlicher Antrag Wunsch und Realität Prüfung durch Beauftragte für den Datenschutz Bund 16 Bundesländer Pflegekassen Auswirkungen / Konsequenzen Für den Antragsteller Für die Pflegekassen Für Leistungserbringer Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 12
13 Deutschlandkarte Alle 11 AOK`s Rheinland/Hamburg Nordwest Nordost Bremen Niedersachsen Nordost Nordost Nordwest Rheinland/Hamburg Rheinland-Pfalz/Saarland Rheinland-Pfalz/Saarland Baden-Württemberg Sachsen-Anhalt AOK Plus Hessen Bayern Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 13
14 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation 3. Der Antrag und der Datenschutz 4. Zahlen und Statistik 5. Ausblick Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 14
15 Zahlen und Statistik Ausgaben für Wohngruppenzuschlag 2013 (Quelle: PV45 SPV) 23,08 Mio. Euro Anträge auf Wohngruppenzuschlag 2013 (nur AOK!) 82% der Anträge wurden bewilligt Verteilung der Anträge (nur AOK!) 50 % Nordost 17 % Plus 10 % Bayern Nordost Plus Bayern andere Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 15
16 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation 3. Der Antrag und der Datenschutz 4. Zahlen und Statistik 5. Ausblick Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 16
17 Ausblick Entwurf für ein Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz Empfehlung Bundesrat und Ausschüsse Neu-Formulierung Ziel: Bessere Umsetzbarkeit in der Praxis für Antragsteller und Pflegekassen Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), , Berlin Geschäftsführungseinheit Versorgung (VE6) 18
Modell der Zukunft: das ambulante Heim
Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,
MehrAmbulante Wohnformen eine kritische Würdigung
Ambulante Wohnformen eine kritische Würdigung Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. Möglichkeiten und Grenzen der häuslichen Versorgung Thementag am 04. Oktober 2012
MehrDas Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013
Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Schwerpunkte 1. Verbesserte Leistungen für Demenzerkrankte 2. Betreuungsleistung 3. Zeitleistung und Kombileistung 4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege
MehrDas Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Was ändert sich für Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Fachtagung g Wohngemeinschaften e für Menschen e mit Demenz e 08.11.2012 0 in Erfurt Fakten
MehrStatus Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller
MehrAmbulantisierung der stationären Pflege. Leistungsrecht an der Nahtstelle zwischen ges. Kranken- und Pflegeversicherung
Ambulantisierung der stationären Pflege Leistungsrecht an der Nahtstelle zwischen ges. Kranken- und Pflegeversicherung 1 Leistungen bei häuslicher Pflege Pflegesachleistung je nach Pflegegrad: 689/ 1298/
MehrInfoveranstaltung Ambulante Pflege
Infoveranstaltung 25.03.2013 Ambulante Pflege Ralf Labinsky DW SH Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege- Neuausrichtungsgesetz - PNG) und Vergütungen SGB XI Gliederung Übergangsregelungen
MehrPetition zu dem Wohngruppenzuschlag 38a SGB XI in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (WG) in Berlin (Bezug zum Wohnteilhabegesetz - 4 Abs.
Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsausschuss 10111 Berlin-Mitte Petition zu dem Wohngruppenzuschlag 38a SGB XI in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (WG) in Berlin (Bezug zum Wohnteilhabegesetz -
MehrRechtliche Grundlagen Ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Fachtagung am Christina Lecke. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v.
Rechtliche Grundlagen Ambulant betreuter Wohngemeinschaften Christina Lecke Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v., Geschäftsbereich Pflege, Alten- und Behindertenarbeit Fachtagung am 04.07.2013 Überblick:
MehrDas Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab
Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Beratung - Begleitung - Schulung Fachberatung für die ambulante Pflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften V 20170502 Entwicklung der Pflege Auslastung vollstationär Auslastung vollstationär 2015 (inkl.
MehrModell der Zukunft: das ambulante Heim
Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,
MehrNewsletter der DCS-Pflege - Monat April
Newsletter der DCS-Pflege - Monat April 2017 - Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung
MehrNewsletter der DCS-Pflege - Monat Dezember
Newsletter der DCS-Pflege - Monat Dezember 2017 - Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung
MehrNewsletter der DCS-Pflege - Monat Januar
Newsletter der DCS-Pflege - Monat Januar 2018 - Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung
MehrLandesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013
Landesberatungsstelle PflegeWohnen Ambulant betreute Wohngruppen für Menschen mit Demenz Fachtag Demenz Speyer am 11.09.2013 Themen: Wohnformen für ältere Menschen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf Merkmale
MehrWas bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?
Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Helmut Glenewinkel Hannover, 15.11.2012 AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz
MehrPflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse
0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung Bürgerforum Altenpflege 05.12.2016 - Die Gesundheitskasse Übergangsregelungen
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Fünfte Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
MehrZukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung
Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung Christine Strobel und Hans Peter Knips Landesbeauftragte beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Das Pflegestärkungsgesetz 2 ab dem
MehrSanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team
Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-
MehrFinanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH)
11.03.2017 1 Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 2 Fallkosten und Finanzierung in den unterschiedlichen Versorgungsformen im Überblick Allg. Pflegeheim Versorgung
MehrMaßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick. Von Martin Lörcher, Freiburg
Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick Von Martin Lörcher, Freiburg Die pflegerische Versorgung, insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung, wird mit der Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes
MehrAndrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage
Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch
MehrErstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG)
Erstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) Inkrafttreten zum 01.01.2015 Paritätischer Schleswig-Holstein Kiel, 28.11.2014 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger
MehrFachtag Quo Vadis Altenpflege? Dernbach,
Demenz rechtliche Grenzen bei der ambulanten Unterstützung durch einen Träger Fachtag Quo Vadis Altenpflege? Dernbach, 7.11.2012 Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) - Überblick Gilt ab 1.1.2013 Erhöhung
MehrWohnumfeldverbessernde Maßnahmen Koblenz, Christian Lange AOK Rheinland Pfalz/Saarland
Pflegeversicherung Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Koblenz, 20.09.2012 Christian Lange AOK Rheinland Pfalz/Saarland Gesetzliche Grundlagen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 40 Abs. 4 SGB XI Gemeinsames
MehrPFLEGE UND RECHT. DORNHEIM Rechtsanwälte und Steuerberater Brahmsallee 9 {
PFLEGE UND RECHT DORNHEIM Rechtsanwälte und Steuerberater Brahmsallee 9 20144 { Hamburg Tel.: +49 (0)40 414614-0 Fax: +49 (0)40 44 30 72 www.kanzlei-hamburg.de info@kanzlei-hamburg.de PNG, NHeimG, WVBG
MehrZahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02)
XXZahlen+Fakten(K) I. Zahl der Versicherten Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) Soziale Pflegeversicherung rd. 70,89 Mio (Stand: 01.01.2002) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,36 Mio
MehrBetreutes Wohnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen
Betreutes Wohnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Betreutes Wohnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. November
MehrDas Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer
Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz Was ein FDP Minister bewegt! Von 2,42 Mio. Menschen mit Pflegebedarf werden: 31 % 23 % 46 % Zu Hause nur von Angehörigen gepflegt Zu Hause mit Hilfe ambulanter Dienste
MehrPFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017
PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn
MehrBeihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege
Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen
MehrBESSERE LEISTUNGEN FÜR DEMENZKRANKE UND ANGEHÖRIGE ARGUMENTE UND INFORMATIONEN ZUR NEUAUSRICHTUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG
BESSERE LEISTUNGEN FÜR DEMENZKRANKE UND ANGEHÖRIGE ARGUMENTE UND INFORMATIONEN ZUR NEUAUSRICHTUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG Der Bundesrat hat grünes Licht für eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung gegeben.
MehrKundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,
Seite 1 von 9 Dezember 2014 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Für das Jahr 2015 können wir uns über einige Neurungen im Pflegegesetz freuen. Alle pflegebedürftigen
MehrAK-WGen. Konkret heißt es in 38a Abs. 1, Satz 1 Nr.3 SGB XI:
Diskussionspapier des Berliner Arbeitskreises Pflege-Wohngemeinschaften (AK- WGen) zur Anrechnung des Zuschlages nach 38a SGB XI in ambulant betreuten Wohngemeinschaften auf die Leistungen der Hilfe zur
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 27,50 23,56 23,56 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 15,81 15,81
MehrSelbstbestimmtes Wohnen im Alter
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Wohngemeinschaft der Dorfgemeinschaft Kiebingen e.v. 25.11.2015 1 Wer sind wir? Kiebingen ist einer von 17 Stadtteilen der Großen Kreisstadt Rottenburg mit ca. 2000 Einwohnern
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen - Information zu Wohnform und Kostenrahmen
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen - Information zu Wohnform und Kostenrahmen Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft? Überschaubare Wohnformen für Menschen mit
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31
MehrBASISINFORMATION. Leistungen der Pflegeversicherung
BASISINFORMATION Leistungen der Pflegeversicherung Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und werden dem Pflegebedürftigen in Form von
MehrNewsletter der DCS-Pflege - Monat Februar
Newsletter der DCSPflege Monat Februar 218 Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung
MehrPflege in Sachsen aktuelle Entwicklungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes
Pflege in Sachsen aktuelle Entwicklungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II Aktuelle Entwicklungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) Welche Regelungen des PSG II haben
MehrNewsletter der DCS-Pflege - Monat Januar
Newsletter der DCSPflege Monat Januar 217 Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung der
Mehr2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999
Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik
MehrRechtliche Neuerungen aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz
Rechtliche Neuerungen aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz Folgen des PNG auf Qualitätsprüfungen und andere praxisrelevante Schwerpunktthemen und deren Umsetzung Themenübersicht - Qualitätsprüfungen nach
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Sandra Trautmann, FQA Stadt Kaufbeuren Fachtag der Koordinationsstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften
MehrWohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft?
Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft? Anzahl ambulant betreuter WG in den Bundesländern (Stand 09.08.2012) Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für diese neue Wohnform
MehrRund um die Pflege. Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald. Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege
Rund um die Pflege Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege Landeshauptstadt Magdeburg Zentrales Informationsbüro Pflege-
MehrHerzlich Willkommen. Pflegeversicherung
Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Sven Kaufmann Pflegedienstleitung (DKG) Klinik für Gerontopsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Klinik für Neurologie am Pfalzklinikum für Psychiatrie und
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich
MehrModell der Zukunft: Das ambulante Heim ??? Stephan Dzulko. Stand: Folie: 1
Modell der Zukunft: Das ambulante Heim??? Folie: 1 Vergleichende Übersicht - Pflegestufe I Leistung Stationär ohne EA Ambulant ohne EA Stationär mit EA Ambulant mit EA Sachleistung 1.023,00 450,00 1.023,00
MehrÜberblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur
Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform
MehrAmbulantisierung stationärer Strukturen im Quartier
Ambulantisierung stationärer Strukturen im Quartier Folie: 1 Was ist ein Quartier? Mehr oder weniger in sich geschlossener Sozialraum Örtlicher Bezugsraum und Lebensmittelpunkt für die ansässigen Bewohner
MehrAmbulante Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in Köln
Paulo dos Santos Ambulante Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in Köln 04.07.2013 in Bochum Dieter Gorklo - Abteilung Senioren und Behinderte Folie 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bevölkerungsdaten
MehrHeimentgelte Vollstationär ab für das ELISABETH JAEGER HAUS
Heimentgelte Vollstationär ab 01.01.2018 Pflegegrad 1 37,66 1,79 16,43 9,51 Pflegegrad 2 48,28 1,79 16,43 9,51 Pflegegrad 3 64,46 1,79 16,43 9,51 Zimmerart (monatlich = 30,42 Tage) (monatlich = 30,42 Tage)
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthema Block 5: - Verhältnis der Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege - Gemeinschaftliche Leistungserbringung Dr. Dietlinde
MehrArbeitshilfe. zum ersten Pflegestärkungsgesetz (1. PSG)
Arbeitshilfe zum ersten Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) für vollstationäre Einrichtungen Inhalt I. Einleitung... 3 II. Aufklärung, Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ( 7 SGB XI).4 III.
MehrPflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen. Satzung
Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Stand: 1. August 2013 INHALTSVERZEICHNIS Erster Abschnitt: Name und Aufgabenstellung.. 3 1 Name, Sitz und Bezirk... 3 2 Aufgabenstellung... 3 Zweiter
MehrEntlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro
Pflegegrade Geldleistung ambulant, Sachleistung ambulant, Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden), Leistungsbetrag vollstationär, Pflegegrad 1 125 125 Pflegegrad 2 316 689 125 770 Pflegegrad 3 545 1.298
MehrDie Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015
Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz
MehrFinanzierung des Wohnens im Alter. Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Finanzierung des Wohnens im Alter Selbstbestimmtes Wohnen im Alter 13.10.2018 1 Vortrag heute Wie beurteilen die Menschen über 65 Jahren ihre wirtschaftliche Lage? Wieviel zahlen sie Miete? Ist die Wohnung
MehrPflegereform 2017 in der juristischen Praxis
Aktuelles Recht für die Praxis Pflegereform 2017 in der juristischen Praxis Bearbeitet von Dr. Sebastian Weber, Dr. Frank Brünner, Dr. Albrecht Philipp 1. Auflage 2017. Buch. XX, 142 S. Kartoniert Format
MehrKennzahlen der sozialen Pflegeversicherung (SPV)
Kennzahlen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zuletzt aktualisiert: Oktober 2011 Herausgeber: GKV-Spitzenverband Stabsbereich Kommunikation Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 206288-0 Fax: 030 206288-88
MehrDas Pflege- Neuausrichtungsgesetz
Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der
MehrInformationen zum Pflegestärkungsgesetz - Teil 1 (PSG I) gültig ab
gültig ab Ab dem werden im Gesetz zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) durch das Pflegestärkungsgesetz - Teil 1 (PSG) zahlreiche Verbesserungen für Sie als Versicherten und Ihre Angehörigen eingeführt.
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
MehrSchnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung
1 Problembereiche: 1. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung 2. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege 3. Pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen 2 1. Schnittstelle
MehrPFLEGEHILFSMITTEL. Leistungen 2014 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III 31 40
PFLEGEHILFSMITTEL Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 31 40 Pflegestufe I, II oder III 31 40 Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege
MehrPflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegebedürftige. Statistisches Bundesamt
Pflegestatistik 2015 Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegebedürftige 2017 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr
MehrNewsletter der DCS-Pflege - Monat März
Newsletter der DCSPflege Monat März 215 Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung der
MehrNewsletter der DCS-Pflege - Monat Februar
Newsletter der DCSPflege Monat Februar 215 Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung
MehrPFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III
MehrAlle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege
Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll veröffentlicht an dieser Stelle eine Übersicht zu den ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Informationen stammen vom Bundesministerium
MehrDie Pflegestärkungsgesetze
Die Pflegestärkungsgesetze Die Soziale Pflegeversicherung vor und nach dem 01.01.2017 Meilensteine der Sozialen Pflegeversicherung 1995 Soziale Pflegeversicherung Einführung der Pflegeleistungen 2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
MehrMerkblatt Pflegeversicherung
Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung
MehrDie Pflegereform 2015 Eine Übersicht
Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
MehrEntwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 31.1.
Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 31.1.2015 PV-Meldedaten Jan. Dez. 2014 Bundesverband Solarwirtschaft
MehrGESCHÄFTSERGEBNISSE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN PFLEGEKASSEN ÜBER ANTRÄGE AUF FESTSTELLUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT STATISTIK PG
GESCHÄFTSERGEBNISSE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN PFLEGEKASSEN ÜBER ANTRÄGE AUF FESTSTELLUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT STATISTIK PG 4-2011 ÜBERSICHT ÜBER DIE WESENTLICHEN ZAHLENANGABEN AUS PG 4 Anträge Schl.-Nr.
MehrDas PNG ein Durchbruch bei der Versorgung demenzkranker Menschen?
Das PNG ein Durchbruch bei der Versorgung demenzkranker Menschen? & 15. November 2012, Hannover Heike von Lützau-Hohlbein 1. Vorsitzende Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Runder
MehrZahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (05/08)
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (05/08) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio. (Stand: 01.01.2008) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 9,20 Mio. (Stand: 31.12.2006)
MehrLeistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017
Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege April 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU! Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit
MehrMuster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern. zwischen
Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern zwischen den Kostenträgern im Land MecklenburgVorpommern: AOK Nordost Die Gesundheitskasse BKKARGE Pflege
MehrNeue Wohnkonzepte für pflegebedürftige Menschen
Neue Wohnkonzepte für pflegebedürftige Menschen Das Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach 45f SGB XI Gabriela Seibt-Lucius Abt. Gesundheit, Forschungsstelle Pflegeversicherung 29.
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrDie Pflegeversicherung
Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrInformationen für Beihilfeberechtigte
Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind
MehrWir sind für Sie da. Ambulanter Pflegedienst. Altenhilfe der Stadt Augsburg
Wir sind für Sie da Ambulanter Pflegedienst Altenhilfe der Stadt Augsburg Unser Ambulantes Pflegeteam unterstützt Menschen mit körperlichen Beschwerden und Einschränkungen im Alltag. Seit 1994 bietet die
MehrZentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: 01.09.2018 Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der häuslichen Pflege Übersicht 1. Allgemeines 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit/Zuordnung
MehrWeiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich
Mehr