Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
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- Jobst Beutel
- vor 8 Jahren
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1 Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz?
2 Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht unterhalb der Pflegestufe 1 (sogenannte Pflegestufe 0 ). Seit der Pflegereform von 2008 können Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hierzu zählen auch etwa Menschen mit einer Demenz-Erkrankung besondere Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie die Kriterien für Grundbedarf oder den erhöhten Bedarf erfüllen ( 45a und b SGB XI).
3 Diese Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen auch schon bei der sogenannten Pflegestufe 0 sowie höhere Leistungen in den Pflegestufen 1 und 2 zusätzlich zum bisherigen Betreuungsbetrag: NEU in der sogenannten Pflegestufe 0: 225 Euro Pflegesachleistung ODER 120 Euro Pflegegeld Höhere Leistungen in den Pflegestufen 1 und 2: Stufe 1: 665 Euro Pflegesachleistungen (bisher 450 Euro) ODER Stufe 1: 305 Euro Pflegegeld (bisher 235 Euro) Stufe 2: Euro Pflegesachleistungen (bisher Euro) ODER Stufe 2: 525 Euro Pflegegeld (bisher 440 Euro)
4 Neue Art von Leistungen und Flexibilisierung Zusätzlich zu den bisherigen Leistungen der Grundpflege (z. B. Waschen und Anziehen) und hauswirtschaftlichen Versorgung kommt die häusliche Betreuung (z. B. Spazierengehen, Vorlesen, usw.) neu dazu. Kunden der ambulanten Dienste können künftig zwischen Moduloder Zeitabrechnung wählen und bei der Zeitabrechnung entscheiden, welche Leistungen der Dienst erbringen soll.
5 Vereinfachung bei der Wohnraumanpassung Bei einem Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung entfällt künftig der Eigenanteil und damit auch die Einkommensprüfung.
6 Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gibt es anders als bisher eine Fortzahlung von 50% des Pflegegeldes für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Die besonderen Belange pflegender Angehöriger sind zu berücksichtigen, wenn diese Vorsorge- oder Rehabilitationsangebote nutzen (z. B. Mitnahme-Möglichkeit der Pflegebedürftigen). Zur Berechnung eines Anspruches auf Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson können künftig die geleisteten Pflegezeiten mehrerer pflegebedürftiger Personen addiert werden (ab Pflegestufe 1).
7 Verbesserungen im Antragsverfahren Bei Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen die Kassen Beratungstermine innerhalb von zwei Wochen anbieten - zum Beispiel beim Pflegestützpunkt. Auf Wunsch soll die Beratung zu Hause stattfinden Ist keine Beratung innerhalb der Frist zu gewährleisten, müssen die Kassen Gutscheine ausstellen, die bei einer qualifizierten Beratungsstelle eingelöst werden können.
8 Findet innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung keine Begutachtung durch den MDK (oder einen anderen unabhängigen Gutachter) statt, muss die Kasse mindestens drei freie Gutachter zur Auswahl benennen. Ergeht nach fünf Wochen kein Bescheid, muss die Kasse eine Sonderzahlung an die Antragsteller leisten. Der Medizinische Dienst (MDK) muss einen Verhaltenscodex zum respektvollen Umgang mit den Pflegebedürftigen erarbeiten und ein Beschwerdemanagement einrichten. Bei Bedarf soll eine fremdsprachliche Begutachtung oder auch mittels Gebärdensprache durchgeführt werden.
9 Förderung von Wohngruppen Die gemeinschaftliche Nutzung von Pflegegeldern und sachleistungen ( Poolen ) ist bereits seit der Pflegereform 2008 möglich. Wohngruppen sollen besonders gefördert werden durch eine Initiativ-Förderung (einmalig pro Bewohner/-in maximal ) für Umbau und bauliche Anpassung / Ausstattung (zusätzlich zum individuellen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung) und eine monatliche Pauschale für eine Präsenzkraft ( Organisator 200 pro Bewohner/-in). Voraussetzung: mindestens drei Pflegebedürftige wohnen zusammen.
10 Selbsthilfe und Ehrenamt Selbsthilfegruppen sollen stärker finanziell gefördert werden. Für ehrenamtliche Unterstützung in der stationären Pflege kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
11 Weitere Änderungen Stärkung des Grundsatzes Rehabilitation vor Pflege. Verbesserung der (Zahn-)Ärztlichen Versorgung im Heim. Verbesserung des Schlüssels der zusätzlichen Betreuungskräfte im Heim von 1:25 auf 1:24. Eine private Pflege-Vorsorge in Form von Versicherungen soll mit Hilfe einer staatlichen Förderung bezuschusst werden. Weitere Änderungen betreffen organisatorische Abläufe und Prüf-Angelegenheiten bei den Diensten und Einrichtungen.
12 Was kosten die neuen Leistungen? Diese zusätzlichen Leistungen sollen durch eine Beitragssatz- Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte ab Januar 2013 finanziert werden.
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?
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