Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life

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1 Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/ PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen im Rahmen der Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life. 1. Was ist bei Neuanträgen zu beachten? 2. Welche Auswirkungen haben Vertragsanpassungen nach dem auf bestehende Verträge der privaten Vorsorge? 3. Was gibt es speziell im Bereich der bav zu beachten? 4. Welche Termine und Fristen sind zu berücksichtigen? 1. Was ist bei Neuanträgen zu beachten? Ab nur noch Unisex-Tarife Der Europäische Gerichtshof hat sich bereits im März 2011 zur Frage geäußert, ob Prämien und Leistungen im Versicherungswesen geschlechtsneutral (hierfür hat sich der Begriff Unisex-Tarif eingebürgert) ausgestaltet sein müssen. Als Ergebnis hat er für Versicherungsverträge klargestellt, dass Unisex-Tarife für ab begründete Versicherungsverhältnisse verwendet werden müssen, zuvor abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt. Diese Entscheidung erging zu einer EU-Richtlinie, die ausschließlich private Versicherungsverträge erfasst. Für die betriebliche Altersversorgung gilt diese Regelung nicht unmittelbar. Es wird in der Rechtsliteratur jedoch mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass Unisex-Tarife auch für die betriebliche Altersversorgung zu gelten haben. Aus Gründen der Risikominimierung hat sich Swiss Life dazu entschieden, ab dem grundsätzlich mit Ausnahme des Pensionsfonds und für Leistungszusagen im Rahmen einer Pensionszusage nur noch Versicherungsverträge mit einer geschlechterunabhängigen (Unisex) Kalkulation anzubieten. Der letztmögliche Antragseingang für Anträge mit Bisex-Tarifen ist der um 12 Uhr. Für derartige Anträge wird eine manuelle Annahmeerklärung ausgestellt, die Sie bitte dem Versicherungsnehmer noch am gleichen Tag übergeben, da der Vertragsschluss spätestens am erfolgen muss. Partner-Info 24/ von 5

2 Bisex-Verträge mit Versicherungsbeginn ab bis einschließlich können unsere Kunden im Jahr 2013 kostenfrei in Verträge mit einem Unisex-Tarif umwandeln. Über die Rahmenbedingungen und weitere Fristen der Umtauschoption informierten wir Sie in der Partner-Info Nr. 19/2012. Swiss Life Umtauschoption für Vertragsabschlüsse ab Welche Auswirkungen haben Vertragsanpassungen nach dem auf bereits zu diesem Zeitpunkt bestehende Verträge der privaten Vorsorge? Bestehende Verträge nach Bisex-Tarif können bei Vertragsänderungen nach dem ebenfalls von der Umstellung auf Unisex betroffen sein. Bei folgenden Änderungen kann unter Umständen der Unisex-Tarif zur Anwendung kommen: Zuzahlung Prämienerhöhung Dynamik Ausübung der Nachversicherungsgarantie Zuzahlungen ab dem Soweit die Zuzahlung innerhalb der AVB-mäßigen Grenzen erfolgt, gelten weiterhin die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen (Bisex) für den Vertrag. Andernfalls gilt für den Erhöhungsteil der Unisex-Tarif. Beim Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz gelten die zum Zeitpunkt der Zuzahlung gültigen Tarife und Rechnungsgrundlagen, d. h. bei Zuzahlungen ab dem sind für den Erhöhungsteil die Unisex-Tarife gültig. Arten der Vertragsänderung Zuzahlung Prämienerhöhungen ab dem Wenn die Erhöhung erst ab dem Stichtag wirksam wird, gelten für den Erhöhungsteil die Unisex-Rechnungsgrundlagen, sofern keine entsprechende Vereinbarung oder Option, z. B. die Nachversicherungsgarantie oder die Besondere Vereinbarung 984 (BV 984), bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Für den bestehenden Vertragsteil gelten weiterhin die ursprünglichen Konditionen. Prämienerhöhung Die neue Besondere Vereinbarung 984 ermöglicht für Verträge mit Vertragsabschluss im 2. Halbjahr 2012 nach dem Prämienerhöhungen innerhalb bestimmter Grenzen im Bisex-Tarif durchzuführen. Der Erhöhungsteil mit Unisex-Rechnungsgrundlagen wird sowohl bei Prämienerhöhungen als auch bei Zuzahlungen verwaltungstechnisch in einem Neuvertrag abgebildet. Partner-Info 24/ von 5

3 Dynamik Reguläre, bereits vereinbarte dynamische Anpassungen erfolgen weiterhin im Alt-Tarif. Nachträglicher Dynamikeinschluss nicht möglich Ein nachträglicher Dynamikeinschluss zu den ursprünglichen Tarifkonditionen ist nicht möglich. Dies kann nur über einen Neuvertrag nach Unisex-Tarif erfolgen, ggf. mit Prämienfreistellung des Altvertrages. Ausübung der Nachversicherungsgarantie nach dem Nachversicherungsgarantien werden gemäß den ursprünglichen Konditionen im Bisex-Tarif ausgeübt. Ausübung der NVG Für BU-Verträge ab Bedingungsversion gelten aufgrund veränderter Allgemeiner Versicherungsbedingungen bei der Nachversicherungsgarantie die zum Zeitpunkt der Ausübung aktuellen Rechnungsgrundlagen. Auch beim Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz sind immer die neuen Rechnungsgrundlagen, d. h. ab die Unisex-Tarife, gültig. Für die Produktfamilie Swiss Life Champion gelten für die oben genannten Änderungen immer die neuen Unisex-Tarife. Eine Übersicht zu den Auswirkungen der verschiedenen Vertragsänderungen auf die Bestandsverträge finden Sie in der Tabelle im Anhang. 3. Was gibt es speziell im Bereich der bav zu beachten? In der betrieblichen Altersversorgung gilt der Grundsatz der Einheit der Zusage, so dass Zuzahlungen, Beitragserhöhungen und dynamische Anpassungen von bestehenden Verträgen (Altzusage) innerhalb des aktuariellen Rahmens weiterhin im Bisex-Tarif erfolgen. So sind beispielsweise bei der Direktversicherung und der Pensionskasse gemäß 3 Nr. 63 EStG Beitragserhöhungen bis zu 4 % der BBG Euro möglich. Auch die Nachversicherungsgarantie erfolgt im Bisex-Tarif, es sei denn, die Zusage wird in diesem Rahmen um ein biometrisches Risiko erweitert. In dem Fall handelt es sich um eine Neuzusage, sodass für diese Erweiterung der Unisex-Tarif gilt. Für Altzusagen gelten die Bisex-Tarife, für Neuzusagen die Unisex-Tarife 4. Welche Termine und Fristen sind zu berücksichtigen? Für Kunden, für die der Unisex-Tarif günstiger ist, besteht schon ab dem die Möglichkeit der neuen Tarifierung. Eine Rückdatierung mit dem neuen Tarif ist bis maximal möglich. Partner-Info 24/ von 5

4 Bei der Einführung der Unisex-Tarife und der Umtauschoption sind folgende Termine zu beachten: Die BV 984 ist Vertragsbestandteil für bestimmte Verträge (siehe Anhang) EVA- und KVA-Auslieferung mit Unisex- Tarifen und der derzeitigen Überschussdeklaration Verkaufsstart Unisex-Tarife Neben dem Verkaufsstart von Unisex- Versicherungen sind im Rahmen des Übergangs Policierungen des Bisex-Tarifs noch bis möglich Policierungsstart Unisex Ab , 12 Uhr Ab EVA- und KVA-Auslieferung mit Unisex- Tarifen und Überschussdeklaration für 2013 Spätester Antragseingang in der Filialdirektion oder Niederlassung für garantierte Policierung nach Bisex-Tarifen (Late-Check-In) mit Annahmeerklärung (Kopie der an den Versicherungsnehmer ausgestellten Annahmeerklärung muss dem Antrag beiliegen!) Policierung nur noch nach Unisex-Tarifen Beginn der Umtauschoption für Verträge mit Versicherungsbeginn zwischen und mit Antragseingang zwischen und Ende der Umtauschoption Termine in der Übergangsphase Weitere wichtige Informationen zu den Themen Annahmeerklärung, Eingangs- und Annahmefristen insbesondere auch für die Kollektivversicherung sowie die bekannte Checkliste zum Jahresende erhalten Sie in einer gesonderten Partner-Info. Eine Vergleichsmöglichkeit, ob für Ihre Kunden der Bisex- oder der Unisex-Tarif günstiger ist und ob die Umtauschoption ausgeübt werden soll, beinhaltet Version der EVA-Angebotssoftware, die ab ausgeliefert wird. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Jahresendgeschäft! Mit freundlichen Grüßen Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland i. V. Wolfgang Hiemer i. A. Nico Babiak Partner-Info 24/ von 5

5 Auswirkungen von Vertragsänderungen nach dem Frage Wie wird eine Zuzahlung in den Vertrag nach dem behandelt? Wie wird eine Prämienerhöhung in dem Vertrag nach dem behandelt? Kann eine bestehende dynamische Erhöhung nach dem Unisex-Auswirkungen haben? Können NVG nach dem zu den ursprünglichen Konditionen durchgeführt werden? Basisrente & private Rentenversicherung Bisherige Rechnungsgrundlagen soweit Zuzahlung innerhalb AVB-mäßigen Grenzen erfolgt. Risiko-LV Nicht möglich Berufsunfähigkeitsversicherung Nicht möglich Pflege bav Champion Bei Vertrag gegen Einmalbeitrag: neue Rechnungsgrundlagen Unisex-Rechnungsgrundlagen für den Erhöhungsteil, sofern keine entsprechende Vereinbarung/ Option (z.b. NVG oder BV 984) vorliegt. Für bestehenden Vertragsteil gelten weiterhin die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. BV 984 für Basisrente: max. steuerliche Höchstgrenze bei Singles und verheiratet BV 984 für private RV: Erhöhung ist doppelter Jahresbeitrag, max BV 984 entfällt BV 984: max. 4% der BBG BV 984 entfällt Reguläre bereits vereinbarte dynamische Anpassungen werden nach den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen berechnet. Ja, Nachversicherung gemäß ursprünglichen Konditionen, wenn bereits bei Vertragsschluss vereinbart. Ja. Ausnahme: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ab hat geänderte AVBs, danach gelten auch bei der NVG neue (Unisex) Rechnungsgrundlagen. Nachversicherung immer zu den bei Ausübung der NVG gültigen Tarife, d.h. Unisex-Konditionen ab Zuzahlungen bei sonst unveränderter Zusage erfolgen im bisherigen Bisex- Tarif. Prämienerhöhungen erfolgen im Bisex-Tarif, sofern die Zusage nicht verändert wird. BV 984: gemäß 3 Nr. 63 EStG 4% BBG Wenn bei der NVG die erteilte Zusage um ein biometrisches Risiko erweitert wird, liegt eine Neuzusage vor, d.h. Unisex-Konditionen für die Erweiterung. Sonst gelten die ursprünglichen Konditionen. Neue Rech- Rechnungsnungsgrundlagen Unisex Partner-Info 24/ von 5

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