BAWAG P.S.K. Amerika Blue Chip Stock

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1 Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2014/2015 Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2014/2015 seit Fondsbeginn laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 3 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 5 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 10 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank 14,65% 1,97% p.a. 14,03% p.a. 9,25% p.a. 3,74% p.a. Ausschüttung in EUR 2,00 Prospektkundmachung: Der veröffentlichte Prospekt und das Kundeninformationsdokument (Wesentliche Anlegerinformationen) des genannten Fonds stehen in deutscher Sprache kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft BAWAG P.S.K. INVEST GmbH, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien, der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichischen Postsparkasse AG, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien (Depotbank) bzw. in deren Filialen sowie unter zur Verfügung. Weitere Informationen über das Fondsvermögen (Full Holdings) können auf Anfrage von der VWG für jene Anleger zur Verfügung gestellt werden, die gesetzlichen Pflichten unterliegen, deren Erfüllung erst durch den Zugang zu Full Holdings ermöglicht oder deren Erfüllung durch diesen Zugang unterstützt wird. Wir arbeiten nach dem Code of Conduct der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG)

2 Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft BAWAG P.S.K. INVEST GmbH Georg-Coch-Platz Wien Tel.: Fax: Web: invest@bawagpskfonds.at Stammkapital: EUR ,-- Gesellschafter: Amundi S.A. (Anteile: 100 %) Angaben über die Geschäftsführung Geschäftsführung: Eric BRAMOULLÉ (ab ) Mag. Rainer HENKE (bis ) Alois STEINBÖCK Robert KOVAR Prokurist: Mag. Martin BOHN Angaben über den Aufsichtsrat Vorsitzender: Christophe LEMARIÉ (ab ) Dipl. BW (FH) Peter KARST (bis ) Vorsitzender Stellvertreter: Jean-Philippe BIANQUIS (ab ) Mag. Stefan JEZL (bis ) Mitglieder: Christianus PELLIS (ab ) Fathi JERFEL (vom bis ) Arno WOHLFAHRTER (ab ) Manfred HELLER (bis ) Dipl.-Ing. Juan-Carlos MONSCHEIN (bis ) BR Mag. Christian STARITZBICHLER BR Bernhard GREIFENEDER Angaben über die Staatskommissäre Staatskommissäre: Wirtschaftsprüfer Depotbank Mag. Dr. Philip SCHWEIZER Amtsdirektorin Christine STICH Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG - 2 -

3 Angaben zur Vergütung gemäß 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) der VWG gezahlten Vergütungen Fixe: EUR ,71 Variable: EUR ,48 Anzahl der Mitarbeiter: 43, davon Begünstigte gemäß 20 Abs. 2 Z 5 AIFMG: 28. Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte gemäß 20 Abs. 2 Z 6 AIFMG EUR ,62 Gesamtsumme der Vergütungen an die sonstigen Risikoträger gemäß 20 Abs. 2 Z 6 AIFMG EUR ,41-3 -

4 Sehr geehrter Anteilsinhaber! Die BAWAG P.S.K. INVEST GmbH legt den Rechenschaftsbericht für den, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011, über das Rechnungsjahr 2014/2015 vom 16. April 2014 bis 15. April 2015 vor. Entwicklung der globalen Aktienmärkte Die internationalen Aktienmärkte verzeichneten im Rechnungsjahr eine sehr positive Entwicklung. Sowohl die US-Märkte, als auch vor allem die europäischen Börsen konnten deutliche Zugewinne verzeichnen. Beispielsweise erzielten der USamerikanische S&P 500 Index und der deutsche DAX im Frühjahr 2015 Allzeithochs. Die japanische Börse verzeichnete ebenfalls ein Kursfeuerwerk, in welchem der Markt seine Hoffnung auf die Wirtschaftspolitik Abenomics setzte. Einzig die Märkte der Emerging Markets entwickelten sich etwas schwächer als die entwickelten Märkte schwächere Wirtschaftsentwicklung und globale Spannungen wie der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine führten zu einer Underperformance der Schwellenländerbörsen. Auch die Schwäche der Rohstoffpreise traf die Rohstoffexporteure wie Brasilien. Der Ölpreis fiel nachdem Saudi Arabien seine Fördermengen nicht reduzierte und die US-amerikanische Shale-Oil Revolution das Angebot substantiell erhöhte. Das Rechnungsjahr war von einer schrittweisen Reduktion der Stützungskäufe der US-Notenbank, Fed, geprägt, dem sogenannten Tapering. Dabei wurden die Anleihekäufe der Fed schrittweise von 80 Mrd. USD pro Monat auf null zurückgefahren. Dank der guten Verfassung der US-Wirtschaft, der Zuversicht der US-Konsumenten sowie der stabilen Verfassung des US-Häusermarktes blieben die negativen Auswirkungen auf den US-Aktienmarkt sowie die globalen Aktienmärkte begrenzt. Im Rechnungsjahr beflügelte die immer noch expansive Geldpolitik der globalen Zentralbanken insbesondere der europäischen Notenbank sowie die positiven Wirtschaftsindikatoren. So weist der von JP Morgan berechnete globale Einkaufsmanagerindex PMI die gesamte Periode einen Wert über 50 aus und deutet damit auf eine breitangelegte Wirtschaftsexpansion hin. Für 2015 wird ein globales Wirtschaftswachstum von 2,7 % erwartet, das 2016 sogar auf 3 % steigen soll. Dies ist von allen Regionen getragen, die USA sollen mit rund 2,9 % wachsen, Euroland mit 1,3 %. Wachstumslokomotive bleibt weiterhin Asien mit einem geschätzten Wachstum von über 6 %. Der Euro war in der Rechnungsperiode von einer Schwäche gegen den US-Dollar geprägt. Ab Mai begann eine kontinuierliche Abwärtsbewegung des Euro und die Währung wertete von 1,4 USD/ auf 1,05 USD/ ab. Der Markt rechnet mit früheren Zinserhöhungen in den Vereinigten Staaten. Anlagepolitik Aus Sicht von Risiko-Ertrags-Gesichtspunkten und aus Diversifikationsgründen wurde in ein stabil gleichgewichtetes Portfolio investiert, welches sich im Moment aus etwa 50 Titeln zusammensetzt. In Bezug auf Sektoren kommt es zu keinen größeren Abweichungen zum amerikanischen Vergleichsmarkt. Hauptaugenmerk im Fonds liegt auf liquiden großkapitalisierten Unternehmen, die durch ihre Produkte und Marktstellungen über dauerhafte Wettbewerbsvorteile verfügen. Es wird versucht, Unternehmen mit stabilen Cash Flows und starken Marktpositionierungen zu identifizieren, welche ein ansprechendes Gewinnwachstum aufweisen. Im abgelaufenen Rechnungsjahr wurden diese Charakteristika gehäuft in den Sektoren zyklischer und nicht zyklischer Konsum gefunden. Besonders gut entwickelten sich die Sektoren Health Care, Informationstechnologie und Konsum, schwächer lief es im Bereich Telekommunikation und Energie. Im ist das Währungsrisiko zumindest zu 95 % abgesichert

5 Übersicht der letzten fünf Rechnungsjahre in EUR Fondsvolumen errechneter Wert je Anteil Ausschüttung je Auszahlung Rechnungsjahr in Mio. Anteil (A) (KESt II + III) A T V Wertentwicklung in % 2010/2011 3,33 75,74 88,07-1,50-3, /2012 3,20 75,00 89,02-1,50-1, /2013 3,28 82,71 100,30-1,50 0, , /2014 4,03 93,81 115,74-2,00-15, /2015 5,88 105,37 132,69-2,00-14,65 Die Ausschüttung bei A-Anteilen beinhaltet ordentliche Erträge, KESt und gegebenenfalls Kursgewinne. Die Auszahlung bei Thesaurierungsanteilen (T) beinhaltet nur die KESt. Ausschüttung und Auszahlung in EUR für das abgelaufene Rechnungsjahr KESt II Tranche A KESt II Tranche T Ausschüttung ab Ausschüttung je Anteil Auszahlung je Anteil Erträgnisschein Nr , KESt III Tranche A KESt III Tranche T - - Sämtliche in den vorliegenden Unterlagen enthaltenen Daten und Informationen wurden aus Quellen erhoben, die von der BAWAG P.S.K. INVEST GmbH als verlässlich eingestuft werden. Auch wenn diese Informationen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wurden, kann für deren Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung oder Garantie übernommen werden

6 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) Ausschüttungs- Thesaurierungsohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages anteile anteile Anteilwert am Beginn des Rechnungsjahres 93,81 115,74 Ausschüttung am (entspricht 0,02065 Anteilen) 1) 2,00 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0 Anteilen) 1) 0,0000 Anteilwert am Ende des Rechnungsjahres 105,37 132,69 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 107,55 132,69 Nettoertrag pro Anteil 13,74 16,95 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr (Performance in %) 14,65 14,64 Bei der Performance-Berechnung der österreichischen Investmentfonds durch die OeKB kann es bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge 74,25 Sollzinsen -90,31 Dividendenerträge ,09 sonstige Erträge (Erläuterung: z.b. Erträge aus WP-Leihe) 0, ,03 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,26 Garantiegebühr 0,00 Aufwendungen für die Depotbank ,94 Prüfkosten ,40 Veröffentlichungskosten ,55 Sonstige Aufwendungen -581,40 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0, ,55 Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,52 Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,24 Realisierte Gewinne aus derivat.instrumenten , ,12 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,82 Realisierte Verluste aus derivat.instrumenten , ,94 Realisiertes Kursergebnis (exkl.ertragsausgleich) ,82 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,34 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,00 Ergebnis des Rechnungsjahres ,66-6 -

7 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Zinserträge und Dividenden des Rechnungsjahres ,85 Ertragsausgleich für Gewinne/Verluste des Rechnungsjahres 1.605,42 Ertragsausgleich auf den Zins-und Dividendenvortrag aus dem Vorjahr des Rechnungsjahres 0,00 Ertragsausgleich auf Gewinnvorträge des Rechnungsjahres 0,00 Ertragsausgleich -812,43 Fondsergebnis gesamt 6) ,23 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) ,00 Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am , ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,19 Fondsergebnis gesamt ,23 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,42 4. Verwendungsrechnung Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,77 Ausschüttung für Anteile zu EUR 2, ,00 Auszahlung (KESt) für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,0000 0,00 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR -9, , ,49 Verlustabdeckung aus der Substanz ,28 1) Der Rechenwert am betrug EUR 96,86 für die ausschüttende Tranche bzw. EUR 121,97 für die thesaurierende Tranche. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses). 4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile. 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile. 6) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,

8 Vermögensaufstellung ISIN WP-Bezeichnung Zinssatz % Einstandsbetrag Zugänge Abgänge Akt. Betrag Kurs Kurswert (EUR) %-FV Amtlich gehandelt Aktien USD Umrechnungskurs: 1, CH Ace 0, ,000 0, , , ,85 2,0487 GB00B5BT0K07 AON Plc 0, ,000 0, ,000 98, ,61 1,9775 NL LyondellBasell Industries 0, , , ,000 96, ,82 1,9847 NL Mylan N.V. 0, , , ,000 66, ,40 1,9522 US00206R1023 AT + T 2.670, ,000 0, ,000 32, ,80 1,9972 US Allstate 0, ,000 0, ,000 71, ,29 1,8722 US Amgen 860,00 160, , , , ,19 2,1797 US Apple Computer 0, , , , , ,08 1,8330 US Ball Corp 0, , , ,000 72, ,53 1,9805 US Becton, Dickinson & Co. 0, , , , , ,95 2,0132 US09247X1019 Blackrock 0,00 330,000 0, , , ,85 1,9968 US12541W2098 C.H.Rob.Worldwide 0, ,000 0, ,000 70, ,67 1,7487 US CVS Health 1.280,00 250, , , , ,87 2,1245 US14040H1059 Capital One Financial 0, ,000 0, ,000 82, ,99 2,0755 US Cognizant Technology Solutions 2.080,00 280, , ,000 63, ,02 1,8857 US Cummins 700,00 200,000 0, , , ,84 1,9842 US Dollar Tree 0, , , ,000 81, ,63 1,9308 US26138E1091 Dr.Pepper Snapple 0, , , ,000 78, ,32 1,9427 US ebay 1.680, , , ,000 57, ,25 1,9601 US30161N1019 Exelon Corp.Aktien o.n. 0, ,000 0, ,000 33, ,86 1,8661 US Expeditors International of Washington 0, ,000 0, ,000 46, ,67 1,9651 US30219G1085 Express Scripts Holding 1.280,00 590, , ,000 87, ,62 2,1118 US30231G1022 Exxon Mobil 930,00 420,000 0, ,000 88, ,04 1,9102 US38141G1040 Goldman Sachs Group 580,00 140,000 40, , , ,64 2,1968 US38259P5089 Google 86,00 164,000 50, , , ,66 1,7383 US Halliburton 1.950, , , ,000 48, ,82 1,9847 US Helmerich & Payne 1.090, , , ,000 77, ,22 2,0956 US Home Depot 1.230,00 380, , , , ,54 1,7678 US Intel 0, ,000 0, ,000 32, ,74 2,0305 US Johnson Controls 1.970,00 790, , ,000 50, ,44 1,9679 US The Kroger 2.300,00 240, , ,000 73, ,54 1,8047 US55616P1049 Macy s 0, , , ,000 67, ,92 1,9419 US57636Q1040 MasterCard 1.100,00 610, , ,000 89, ,70 1,9929 US58155Q1031 McKesson 570,00 100,000 80, , , ,54 2,1388 US Microsoft 2.760,00 0,000 0, ,000 42, ,85 1,8735 US Mondelez International 2.890,00 570,000 0, ,000 37, ,18 2,0871 US National Oilwell Varco 0, ,000 0, ,000 56, ,43 1,9612 US Omnicom Group 0, ,000 0, ,000 77, ,17 1,9021 US68389X1054 Oracle 2.420,00 480,000 0, ,000 43, ,90 2,0494 US PepsiCo 0, ,000 0, ,000 96, ,56 2,0491 US Phillips 66 0, ,000 0, ,000 78, ,66 1,9910 US Ross Stores 1.260,00 820, , , , ,57 1,9759 US Southwest Airlines 0, , , ,000 41, ,04 1,9304 US Symantec 0, ,000 0, ,000 23, ,77 1,7198 US Texas Instruments 0, ,000 0, ,000 58, ,23 2,0017 US89417E1091 The Travelers 1.090,00 220, , , , ,60 2,0835 US91324P1021 UnitedHealth Group 0, , , , , ,98 1,8281 US92343V1044 Verizon Communications 1.987,00 700,000 0, ,000 49, ,52 2,1319 US Wal-Mart Stores 1.280,00 410, , ,000 79, ,56 1,8190 US Wells Fargo & Co ,00 180, , ,000 54, ,79 1,7962 Summe USD ,72 98,2012 Summe Aktien ,72 98,2012 Summe Amtlich gehandelt ,72 98,2012 Finanzterminkontrakte USD Umrechnungskurs: 1, BBG007PGML37 EURO E-Mini Futures 06/15 0,00 36,000 0,000 36,000 1, ,76-0,6110- BBG0066K0HX1 S&P500 MINI FUTURE 06/15 0,00 2,000 0,000 2, , ,33 0,0583 Summe USD ,43-0,5526- Summe Finanzterminkontrakte ,43-0,5526- Anlagevermögen Bankguthaben ,37 2,2209 Summe Anlagevermögen ,37 2,

9 Vermögensaufstellung ISIN WP-Bezeichnung Zinssatz % Einstandsbetrag Zugänge Abgänge Akt. Betrag Kurs Kurswert (EUR) %-FV Cash Collaterals EUR CashCollateral OTC BAWAG P.S.K , , , ,000-1, ,00-0,1699- Summe Cash Collaterals ,00-0,1699- Dividendenrechte Dividendenrechte 0,00 700,440 0, ,440 1, ,44 0,0119 Summe Dividendenrechte 700,44 0,0119 Festgelder Inland USD Umrechnungskurs: 1, Steuerrückforderung Mylan 0, ,870 0, ,870 1, ,82 0,6452 Summe Festgelder Inland ,82 0,6452 Termingeschäfte USD 0, , ,000-0, ,30-0,2756- Summe Termingeschäfte ,30-0,2756- Kosten Buchungskosten 0,00 0, , ,200-1, ,20-0,0810- Summe Kosten 4.765,20-0,0810- Wertpapiere ,72 98,2012 Finanzterminkontrakte ,43-0,5526- Optionen 0,00 0,0000 Devisentermingeschäfte ,30-0,2756- Abgegrenzte Gebühren 4.765,20-0,0810- Bankguthaben ,19 2,6961 Swaps 0,00 0,0000 Zinsenansprüche 0,00 0,0000 Dividendenrechte 700,44 0,0119 Fondswert gesamt ,42 EUR Anzahl umlaufender Anteile gesamt ,00 Stücke Tranche A AT Tranche T AT Fondswert , ,79 EUR Anzahl umlaufender Anteile , ,00 Stücke Anteilswert 105,37 132,69 EUR Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen

10 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Das neue, mit 1. September 2011 in Kraft getretene Investmentfondsgesetz (InvFG 2011) sieht u. a. die Darstellung der Berechnungsmethode des Gesamtrisikos vor. Folgende Inhalte sind dem Anteilsinhaber zur Kenntnis zu bringen: - verwendete Berechnungsmethode des Gesamtrisikos - falls anwendbar, Informationen über das verwendete Referenzvermögen - falls anwendbar, die niedrigste, die höchste und die durchschnittliche Höhe des Value-at-Risk im vergangenen Jahr - falls anwendbar, das verwendete Modell und die Inputs, die für die Berechnung des Value-at-Risk verwendet wurden (Kalkulationsmodell, Konfidenzintervall, Halteperiode, Länge der Datenhistorie) - bei Verwendung des Value-at-Risk, Höhe des Leverage während der vergangenen Periode, berechnet aus der Summe der Nominalwerte der Derivate. Für den gestaltet sich die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos wie folgt: Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Verwendetes Referenzvermögen: Betrachtungszeitraum: Commitment-Ansatz Value at Risk: Niedrigster Wert des Betrachtungszeitraums in %: ø Wert des Betrachtungszeitraums in %: Höchster Wert des Betrachtungszeitraums in %: Verwendetes Modell: Konfidenzintervall in %: Halteperiode: Länge der Datenhistorie: Höhe des Leverage in %: (für die Ermittlung des Leverage gilt eine Nominalwertbetrachtung) - Derivate In Total Return Swaps und Derivate mit ähnlichen Eigenschaften, die den Ausweispflichten im Rechenschaftsbericht gemäß ESMA-Leitlinien 2012/832 Rz unterliegen, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht investiert

11 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe, soweit sie nicht im Bericht Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN WP-Bezeichnung Währung Zins- Einstandsbetrag Zugänge Abgänge satz % Aktien IE00B Ingersoll-Rand USD 1.420,000 0, ,000 US CMS Energy USD 3.590, , ,000 US12673P1057 Computer Associates USD 3.140,000 0, ,000 US19122T1097 Coca-Cola Enterprises USD 2.330, , ,000 US20825C1045 ConocoPhillips USD 1.420, , ,000 US22160K1051 Costco Wholesale USD 800,000 0, ,000 US23918K1088 DaVita HealthCare USD 1.600,000 0, ,000 US Du Pont de Nemours & Co. USD 1.600,000 0, ,000 US31428X1063 Fedex USD 710, , ,000 US Fiserv USD 1.580, , ,000 US Franklin Resources USD 1.810, , ,000 US General Electric USD 3.250, , ,000 US General Mills USD 0, , ,000 US38259P7069 Google Inc. C USD 86, , ,000 US IBM USD 507, , ,000 US46625H1005 JP Morgan Chase USD 1.580, , ,000 US Jacobs Engineering Group USD 1.600, , ,000 US59156R1086 MetLife USD 1.900, , ,000 US Murphy Oil USD 1.470,000 0, ,000 US Mylan USD 2.320,000 0, ,000 US NIKE USD 1.280,000 0, ,000 US Occidental Petroleum USD 0, , ,000 US PPG Industries USD 550,000 80, ,000 US Prudential Financial USD 1.120,000 0, ,000 US Qualcomm USD 0, , ,000 US80004C1018 SanDisk USD 1.440,000 0, ,000 US Starbucks USD 1.210, , ,000 US TJX Companies USD 1.420, , ,000 US98956P1021 Zimmer Holdings Inc.Akt.-,01 USD 1.010, , ,000 Finanzterminkontrakte BBG0049FL9B3 S&P500 MINI FUTURE 06/14 USD 7,000 1,000 8,000 BBG004QJLVH1 S&P500 MINI FUTURE 09/14 USD 0,000 5,000 5,000 BBG004Z4J5F6 EURO FX CURRENCY FUTURES 03/15 USD 0,000 1,000 1,000 BBG0059L4SM2 S&P500 MINI FUTURE 12/14 USD 0,000 1,000 1,000 BBG005Q2HTD9 EURO E-Mini Futures 06/14 USD 15,000 10,000 25,000 BBG005QRTXM2 S&P500 MINI FUTURE 03/15 USD 0,000 2,000 2,000 BBG00660KR43 EURO E-Mini Futures 09/14 USD 0,000 30,000 30,000 BBG0066K0HX1 S&P500 MINI FUTURE 06/15 USD 0,000 1,000 1,000 BBG006NC4152 EURO E-Mini Futures 12/14 USD 0,000 35,000 35,000 BBG0074B3Z40 EURO E-Mini Futures 03/15 USD 0,000 35,000 35,000 Termingeschäfte Currency Forward USD , ,000 0, Currency Forward USD 0, , ,

12 Zusammensetzung des Fondsvermögens Gesamtwert Vermögen (EUR) Gesamt %-FV Wertpapiere Aktien in USD ,72 98, Wertpapiervermögen ,72 98, Devisentermingeschäfte Finanzterminkontrakte Bankguthaben Abgegrenzte Gebühren Dividendenrechte ,30-0, ,43-0, ,19 2, ,20-0, ,44 0, Fondsvermögen gesamt ,42 100, Anteilsumlauf gesamt (in Stück) ,00 AT Tranche A AT Tranche T errechneter Wert je Anteil in EUR 105,37 132,69 Anteilsumlauf in Stück , ,00 Fondsvermögen in EUR , ,79 Wien, am 16. Juli 2015 BAWAG P.S.K. INVEST GmbH Eric Bramoullé Alois Steinböck Robert Kovar

13 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. April 2015 der BAWAG P.S.K. INVEST GmbH über den von ihr verwalteten, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 über das Rechnungsjahr vom 16. April 2014 bis 15. April 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 15. April 2015 über den, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 16. Juli 2015 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Wolfgang FRITSCH Mag. Nora ENGEL-KAZEMI TABRIZI Wirtschaftsprüfer

14 Steuerliche Behandlung Grundlagen der Besteuerung des Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Aus- Thesau- Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. schüttungs- rierungsanteile anteile (AT ) (AT ) EUR je Anteil EUR je Anteil A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,0000 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,0000 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0000 0,0000 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B

15 Grundlagen der Besteuerung des Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Aus- Thesau- Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. schüttungs- rierungsanteile anteile (AT ) (AT ) EUR je Anteil EUR je Anteil 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 2, ordentliches Fondsergebnis - 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0, sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: 0,0000 0, Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0, b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0, ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0, Ausschüttungen aus der Fondssubstanz 9) 2, c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,0000 0,0000 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,2290 0,2884 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: - Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0000 0, steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,2290 0,2884 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,0000 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B

16 Fußnoten: 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw. rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) 8) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

17 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: bis Betriebliche Anleger Privatstiftungen Privatanleger Natürliche Juristische im Rahmen Ausschüttung: Personen Personen der Einkünfte aus Kapital- ISIN: AT vermögen 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III EUR 2,0000 2,0000 2,0000 2, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag EUR 2,0000 2,0000 2,0000 2, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG/ 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) bereits versteuerte Substanzgewinne EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) EUR 2,0000 2,0000 2,0000 2, Verbleibender Ertrag EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Hievon endbesteuert EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres EUR 105,37 105,37 105,37 105, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht wahrnimmt a) Dividenden 6) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) EUR 0,2290 0,2290 0,2290 0,2290 aus Anleihen (Zinsen) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt EUR 0,2290 0,2290 0,2290 0,2290 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge 12) a) inländische Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,

18 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: bis Betriebliche Anleger Privatstiftungen Privatanleger Natürliche Juristische im Rahmen Ausschüttung: Personen Personen der Einkünfte aus Kapital- ISIN: AT vermögen 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien EUR 0,2290 0,2290 0,2290 0,2290 aus ungarischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien EUR 0,2290 0,2290 0,2290 0,2290 aus deutschen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ungarischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus deutschen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus irischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EUR Angaben zu einer allfälligen KESt auf Zinsen gem. 98 Abs.1 Z 5 lit.b.estg 1988 EUR

19 Fußnoten: 1) EUR 0,2290 je Anteil wurden durch Kostenüberhang/Verlustverrechnung neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw. rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

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