Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-"

Transkript

1 Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 49/2014

2

3

4 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag Montag Dienstag bis Donnerstag Müllabfuhr Woche 50 Montag, Woche 51 Montag, Wertstoffhof und Grünabfallsammelplatz Tel (während der Öffnungszeiten) Adresse Neuhöfer Straße 57 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffnungszeiten Uhr Uhr Uhr graue Tonne + 1,1 cbm grüne Tonne + 1,1 cbm Mi Uhr (während der Sommerzeit bis Uhr) Sa Uhr Wertstoffhof Annahme von Papier, Pappe, Kartonagen, Metallen, Altholz (nicht aus dem Außenbereich), Styropor (nur Verpackungsmaterial), verwertbarem Bauschutt (max. 20 Liter je Anlieferung), Elektrokleingeräten, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien, Kork Grünabfallsammelplatz Annahme von holzigen, krautigen, und grasigen Grünabfällen. Hinweis: Eine Trennung der krautigen von den grasigen Abfällen ist nicht notwendig! Abfallberatung Gemeinde (vormittags) 07269/78-30 Containerdienst-Hotline * Privatkunden-Hotline * Sperrmüll-Hotline * *12 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz Mobilfunk ggf. abweichend Reklamations-Hotline oder: Öffnungszeiten der Erdaushub- und Bauschuttdeponie Oberderdingen-Flehingen Hasengarten Donnerstag von Uhr und von Uhr, Freitag von Uhr, Samstag von Uhr Altglasentsorgung - Festplatz Neuhöfer Straße - Zufahrt von Ochsenburger Straße zur Ravensburghalle Notdienste Wasserversorgung Polizeiposten Sulzfeld, tagsüber Sulzfeld Krankentransport (sitzend) Stromversorgung: EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen 07243/180-0 kostenfreie EnBW Störungsnummer Strom PrimaCom: Störungsstelle 0341/ PrimaCom kundendienst@primacom.de Informationen zum Kabelanschluss 0341/ Erdgasstützpunkt Eppingen 07262/ Erdgas Südwest GmbH Störmeldenummer Verbraucherzentrale, InfoTelefon Mo. bis Do. 10 bis 18 Uhr und Fr. 10 bis 14 Uhr Sperrhotline für den neuen Personalausweis Tel (Mo. - So Uhr) 3,9 ct./min. aus dem dt. Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, maximal 42 ct./min, aus dem Mobilfunknetz oder direkt bei ihrem Passamt. Kinderärztlicher Notdienst Kinderärztlicher Notfalldienst an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von Uhr in der Kinderklinik Heilbronn, Am Gesundbrunnen. Nach Uhr ist die Kinderärztliche Bereit schaft über die Telefon-Nr.: zu erfragen. Augenärztlicher Notdienst zu erfragen über Leitstelle Bruchsal, Telefon: 07251/19292 Zahnärztlicher Notdienst Am 06./ G. Sperka, Hirschstr. 17/1,75015 Bretten,Telefon: 07252/78347 Der Zahnarzt ist samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr in der Praxis anwesend - in dringenden Fällen auch außerhalb der Sprechstunde telefonisch erreichbar. Tierärztlicher Notdienst Am 06./ Dr. Emrich, Friedenstr. 12, Oberderdingen-Flehingen, Tel /275 oder mobil 0170/ Kleintiere bitte telefonisch anmelden Der Notdienst beginnt an den Wochenenden samstags, Uhr und endet montags, 7.00 Uhr. Notfälle bitte vorher telefonisch anmelden. Notdienst der Apotheken Am Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstr. 12, Telefon: 07269/292 Am Schäfer-Apotheke Eppingen, Brettener Str.34, Telefon: 07262/4393 Am Stadt-Apotheke Gochsheim, Hauptstr. 99, Telefon: 07258/265 Am Leintal-Apotheke Leingarten, Eppinger Str. 20/1, Telefon: 07131/ Kraichtal-Apotheke, Bahnhofstr. 26, Menzingen, Tel /7024 Am Hubertus Apotheke Kürnbach, Kronenstr. 7, Telefon: 07258/92376 Am Stadt-Apotheke Eppingen, Bahnhofstr. 12, Telefon: 07262/91310 Am Schloß-Apotheke Am Marktplatz Schwaigern, Am Marktplatz 7 Telefon: 07138/ Öffnungszeiten Mo. - Sa Uhr Uhr Di.-Fr Uhr Uhr Notrufnummern Euro-Notruf (Feuerwehr/Notarzt) 112 DRK Rettungsdienst / Krankentransport (bei Anruf über Handy mit Ortsvorwahl 07269/19222) Feuerwehr 112 Polizei 110

5 Ärztlicher Notdienst Der Ärztliche Notfalldienst ist in der neuen Praxis in der Rechbergklinik Bretten, Virchowstraße 15, untergebracht. Die Praxis ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Der diensthabende Arzt ist unter der Telefonnummer 07252/19292 zu erreichen. Öffnungszeiten: Werktage: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis Uhr In dringenden lebensbedrohenden Notfällen bitte den Notarzt unter 112 anrufen! Kronenstr. 1, Sulzfeld Telefon: / In Notfällen: 0162/ Pflegedienstleiterin: Heike Schwarz (Beratung nach Vereinbarung, auch zuhause) Bürozeiten: Mo.-Fr Uhr Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an: Häusliche Krankenpflege (auch am Wochenende) Rund um die Uhr Rufbereitschaft Hausnotruf Betreutes Wohnen Nutzung des Pflegebads auch für Gäste Tagespflege (kostenloser Schnuppertag möglich) Hauswirtschaftliche Versorgung Demenzbetreuung durch geschulte Helferinnen zuhause Anerkannte Stelle für den Bundesfreiwilligendienst Als weiteres Angebot im Rahmen des Familienzentrums bieten die Frühen Hilfen des Landratsamtes Karlsruhe kostenfreie Beratung und Begleitung für Schwangere und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Das Angebot soll bei Fragen, Unsicherheiten und Problemen in der Schwangerschaft und den ersten drei Lebensjahren des Kindes weiterhelfen (ersetzt nicht den Kinderarzt!) Wir beraten Sie bei allen Fragen und Unsicherheiten zur Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes. wenn Ihr Baby/ Kleinkind z.b. unruhig ist, viel weint, schreit, wenig schläft, trotzt. geben Ideen und praktische Tipps für den Alltag (Schlafen, Ernährung, Rituale...). bezüglich zu beantragender Gelder (z.b. Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld II, ) welche Spielangebote und Gruppen zum Alter Ihres Kindes passen, Betreuungsmöglichkeiten. Des Weiteren bieten wir Individuelle Beratung und Begleitung zu Hause Mutter- Vater- Kind- Gruppen Hilfestellung, wenn Sie selbst nicht mehr zur Ruhe kommen und sich erschöpft fühlen. Wir nehmen uns Zeit, auf Ihre individuellen Probleme und Fragen einzugehen und gemeinsam Lösungen und Entlastungsmöglichkeiten zu finden. Frau Karoline Martin,Telefon: 0721 / karoline.martin@landratsamt-karlsruhe.de Wochenenddienst vom 06./ Frau Loni Mireisz, Frau Susanne Pfeil, Frau Antje Stein, Frau Sabine Köhler-Laskowski Nachbarschaftshilfe Einsatzleiterin: Anette Gablenz, Tel oder 0151/ Vormittags: Tel Familienpflege der Diakoniestation Eppingen Wenn Mama krank wird, kommt die Familienpflegerin und hilft. Weitere Informationen unter Tel / Revierförster Bregler, Sulzfeld Rufnummer: 07269/ , Fax: 07269/ Juergen.Bregler@landratsamt-karlsruhe.de Familien- und Betriebshilfe Pro Care e.v. Partner für Haushalt, Familie und Betrieb Tel: 07261/ vermittelt in Notsituationen Familien- oder Dorfhelferinnen und Idw. Betriebshelfer Landkreis Karlsruhe Nord e.v. Haus der Begegnung, Tunnelstr. 27, Bruchsal, Tel / Fax / info@tageselternverein-bruchsal.de Sprechstunde beim Tageselternverein Wir beraten Sie gerne! Kindertagespflege mit dem Tageselternverein Kindertagespflege ist eine individuelle Kinderbetreuung in familiärer Atmosphäre für Kinder zwischen 0-14 Jahren, durchgeführt von qualifizierten Tagespflegepersonen. Der Tageselternverein vermittelt Ihnen gerne geeignete Tagespflegepersonen und informiert Sie über die verschiedenen Modelle und Zuschussmöglichkeiten der Kindertagespflege. Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne! Ihr Ansprechpartner für Fragen bzgl. Kindertagespflege und Tageseltern in der Gemeinde ist Frau Peschel, Telefon-Nr.: i.peschel@tev-bruchsal.de Sprechstunden finden in Bretten, Gondelsheim, Oberderdingen und Sulzfeld im wöchentlichen Wechsel statt. Terminvereinbarung bitte unter 07252/ Weitere Gesprächstermine können nach Vereinbarung gerne auch zu anderen Zeiten angeboten werden. Tag Datum Verein Veranstaltung Ort Uhrzeit Sa Schützenverein Familienfeier Schützenhaus Uhr Di VdK-Ortsverband Weihnachtsfeier Ratsstüble Uhr So Ev. Kirchengemeinde Kirchenkonzert mit Posaunenchor und Kirchen- Evang. Kirche chor Di Gemeinde Sitzung des Gemeinderates Sitzungssaal 19.00

6 Ihre Bürgermeisterin informiert: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Am Herrn Kurt Hagenbucher, Weinbergstr. 7 Am Herrn Gerhard Kraus, Gartenstr. 7 Am Frau Gertrud Kollerer, geb. Ringeis, Gartenstr. 7 Herrn Kurt Augenstein, Am Kohlbach 29 Frau Edeltraud Schramm, geb. Zacherl, Avizer-Str.16 Am Frau Helga Klebsattel, geb. Krüger, Kronenstr. 1 Am Frau Hannelore Krüger, geb. Heinzmann, Blumenstr Jahre 81 Jahre 94 Jahre 80 Jahre 73 Jahre 81 Jahre 75 Jahre Den Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen. Glückwünsche auch an all diejenigen, die im Mitteilungsblatt nicht genannt werden möchten. Fundamt -1 Kinderhandschuh -1 Kette beides liegengeblieben im Rathaus beim Weihnachtsbasar Die Fundgegenstände können von den rechtmäßigen Eigentümern im Rathaus, Zimmer 26 (Tel.: 78-26), abgeholt werden. Zu verschenken -Polstergarnitur beige, 4-Sitzer und Sessel, Telefon: 577 Herzlich Willkommen im Gesprächskreis für Angehörige und Hinterbliebene Die Gruppe für Menschen in Trauer findet jeden 3. Montag im Monat ausgenommen der Schulferien In den Räumen der Diakonie Sulzfeld, Kronenstr.1 statt Informationen hierzu erhalten Sie von Petra Konold Erzieherin, Gesprächsberaterin, Mediatorin Telefon: Bitte besprechen Sie den Anrufbeantworter, oder schreiben eine Nachricht an: Trauerwege@gmail.com Kalender anlässlich des 40- jährigen Bestehens der Verwaltungsgemeinschaft Sulzfeld- Zaisenhausen Der anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Verwaltungsgemeinschaft Sulzfeld-Zaisenhausen herausgegebene Kalender 2015 enthält im Wechsel Fotos mit Motiven aus beiden Gemeinden. Der Kalender, der sich auch als Geschenk sehr gut eignet, ist ab sofort beim Bürgermeisteramt, Zimmer 26, zum Preis von 7,50 erhältlich. mit dem Weihnachtsbasar am Wochenende haben wir das Adventsprogramm in unserer Gemeinde eröffnet. Bastelarbeiten, Weihnachtsgebäck und Glühwein stimmten auf die besinnliche Zeit ein. Mein Dank geht an die Landfrauen, den AGV Förderverein, die evangelische Gemeindejugend, Frau Mundloch, Frau Hötzer-Müller mit Familie, die Klasse 6 der Blanc-und- Fischer-Schule, Familie Krauth und Familie Mitsch für die Bewirtung sowie an das Bläserensemble der Jugendmusikschule, den Grundschulchor, den MGV, die Kindergärten, die Feuerwehrjugendkapelle, das Blechbläserensemble und erneut den AGV für die gelungene Gestaltung des musikalischen Programms. Ebenso an meine Mitarbeiter im Rathaus, Kindergarten und Bauhof. Herr Follner hat den Markt durch seine Heidschnucken und mit Kutschfahrten bereichert. Mit der Kinderbetreuung und der Kinderbackwerkstatt der Kulturscheune von Roswitha Eichner war auch für junge Besucher viel geboten. Vielen Dank auch an Gerold Kraus als Nikolaus und Johanna Eich als Christkind sowie Anja Tzschach und Bruno Krauß für Organisation bzw. Technik. Das Adventsprogramm in Sulzfeld findet am dritten Adventssonntag seine Fortsetzung: in der evangelischen Kirche veranstaltet der Kirchenchor sein Weihnachtskonzert. Zum Weihnachtsspielen am vierten Advent heißt die Feuerwehrkapelle auf dem Rathausplatz willkommen. Nutzen Sie die Veranstaltungen, um sich auf Weihnachten einzustimmen! Bei der Sitzung des Nachbarschafts-Kuratoriums berichteten Einsatzleiterin Anette Gablenz und Geschäftsführerin Alexandra Teutsch von geleisteten Einsatzstunden der 26 Ehrenamtlichen im vergangenen Jahr Essen wurden zugefahren. Der Betreuungsbedarf steigt. Die Nachbarschaftshilfe wurde bereits im Jahr 1978 aus der Taufe gehoben. Unkompliziert und unbürokratisch wurde aus gelebter Nächstenliebe die erste Einrichtung dieser Art in Baden. Unsere Gemeinde darf stolz sein, eine solche Einrichtung zu haben, die den alten, schwachen und in Not befindlichen Menschen Hilfe bietet. Wer Bedarf an der Nachbarschaftshilfe hat, kann sich an Frau Gablenz in der Diakoniestation in der Kronenstraße wenden. Die Betreuungsstunde kostet 10 Euro. Am trafen sich die Bürgermeister zur Kreisversammlung. Der Landrat gab einen Sachstandsbericht zur Unterbringung der Asylbewerber im Landkreis und seinen Städten und Gemeinden. Für 2014 rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktuell mit bundesweit Asylbewerbern gegenüber im Vorjahr. Dies ist eine Steigerung um rd. 81%. Bis Ende 2015 muss der Landkreis mit einer Kapazität von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber rechnen. Damit wird es in jeder der 32 Städte und Gemeinden mindestens eine oder mehrere Asylbewerberunterkünfte geben. Die Zahlen haben sich 2014 gegenüber 2013 verdoppelt. Auch für 2015 und 2016 muss mit erheblichen Steigerungen gerechnet werden. Für 2015 ist in Sulzfeld mit 9 weiteren Personen und für 2016 im günstigsten Fall mit zusätzlich 16 Personen zu rechnen. Für die Gemeinde bedeutet dies einen Unterbringungsbedarf bis Ende 2016 von zusätzlich 25 Personen. In Abstimmung mit dem Gemeinderat planen wir eine dezentrale Lösung, nach jetziger Planung verteilt auf 4 Standorten in der Hinteren Straße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und der Königstraße. Mit freundlichen Grüßen Ihre Sarina Pfründer, Bürgermeisterin Der Fußweg entlang der Ravensburghalle zwischen Kindergarten und Schule ist wegen Erd- bzw. Pflanzarbeiten am Dienstag, sowie am Mittwoch, gesperrt.

7 Verlegung einer Erdgasleitung in Sulzfeld, Hasenstraße, Eichendorffstraße, Eduard-Mörike-Straße und Adalbert-Stifter-Straße Im Auftrag der Netze-Gesellschaft Südwest mbh, verlegt die Erdgas Südwest GmbH, in den o.g. Straßen Erdgasleitungen. Der Beginn der Arbeiten ist ab 13. November 2014 geplant. Mit der Durchführung der Arbeiten ist die Fa. Weiß aus Bruchsal beauftragt. Durch diese Arbeiten könnten Einschränkungen hinsichtlich der Benutzung der Straßen, der Gehwege und der Grundstückszufahrten in diesem Bereich entstehen. Es wird auf jeden Fall versucht, diese Einschränkungen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Bei Rückfragen ist die Betriebsstelle der Erdgas Südwest GmbH in Eppingen unter Tel / erreichbar. Damit alle gut und sicher durch den Winter kommen - Räum- und Streupflicht beachten Verordnung der Gemeinde Sulzfeld über den Ladenschluss anlässlich der Gesundheitstage am , der Tour de Sulzfeld am und der Kirchweih am Aufgrund des 8 Abs. 1 des Gesetzes über dir Ladeneröffnung vom (GB1. Baden-Württemberg, S.135) ergeht folgende Verordnung 1 An den Sonntagen anlässlich der 2. Sulzfelder Gesundheitsmesse, am anlässlich der Tour de Sulzfeld und am anlässlich der Kirchweih dürfen in Sulzfeld in Abweichung von den allgemeinen Ladenschlusszeiten nach 3 des Gesetzes über die Ladenöffnung die Verkaufsstellen des Einzelhandels von bis Uhr geöffnet werden. 2 Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage sind zu beachten. 3 (1) Ordnungswidrig im Sinne von 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften der Satzung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu geahndet werden. 4 Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Sulzfeld, den Sarina Pfründer, Bürgermeisterin Nach einem milden Herbst halten in den letzten Tagen nun doch kühlere Temperaturen Einzug. Und so mancher sehnt Schneeflocken und winterliches Wetter herbei. Frost und Schnee sorgen allerdings nicht nur für schöne und reizvolle Landschaften, sie bringen auch Gefahren und zusätzliche Arbeiten mit sich. Diese Arbeiten ergeben sich aus der Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde. Darin wird geregelt, zu welchen Zeiten, in welchem Umfang und wie oft Straßenanlieger bei Schnee und Eisglätte tätig werden müssen. So müssen Gehwege vor dem Haus gereinigt, bei Schnee geräumt sowie bei Schnee und Eisglätte gestreut werden. Straßenanlieger im Sinne der gemeindlichen Satzung sind Eigentümer und Besitzer - also auch Mieter und Pächter - von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Anlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Sind gar keine Gehwege vorhanden, ist am jeweiligen Fahrbahnrand ein Streifen von einem Meter Breite zu räumen und zu bestreuen. Übrigens sind auch Eigentümer von unbebauten Bauplätzen verpflichtet die Verkehrssicherheit für die Fußgänger aufrecht zu erhalten. Ebenso müssen Fußwege entlang des eigenen Anwesens geräumt und gestreut werden, auch wenn diese z. B. an der rückwärtigen Grundstücksgrenze verlaufen. Die Räumung muss an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr erfolgen. Wenn es im Laufe eines Tages anhaltend schneit oder sich Glätte bildet, ist unverzüglich bei Bedarf auch mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um Uhr. Die Verletzung der Räumund Streupflicht gefährdet die Fußgänger, es kann zu Unfällen kommen. Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb alle Anlieger von Straßen, Geh- und Fußwegen, dieser Pflicht nachzukommen, damit alle Bürgerinnen und Bürger sicheren Fußes durch Sulzfeld gehen können. Auch die Gemeinde Sulzfeld leistet ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und ist auf den Straßen, Gehwegen und sonstigen öffentlichen Flächen mit Räum- und Streufahrzeugen und Mitarbeitern im Einsatz. Dabei werden zuerst die Gebiete mit Steilstrecken gestreut. Nach und nach folgt dann das gesamte Gemeindegebiet. Je nach Straßenzustand dauert ein Streudurchgang im gesamten Ortsstraßennetz trotz des Beginns um 4.00 Uhr an Werktagen bis zur Mittagszeit. Zusammenfassung der Räum- und Streupflicht 1. Die Räum- und Streupflicht dauert an den Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an den Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. 2. Die Räum- und Streupflicht besteht für die Straßenanlieger, das sind Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter und Pächter, von Gebäuden und Grundstücken, auch für unbebaute Grundstücke, z. B. Baugrundstücke, Gärten etc. innerhalb des Ortsetters. 3. Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter beträgt.

8 4. Bei einseitigen Gehwegen sind nur die Anlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. 5. Sind keine Gehwege vorhanden, z. B. im verkehrsberuhigten Bereichen, ist am jeweiligen Fahrbahnrand ein Streifen von einem Meter Breite zu räumen und zu streuen. 6. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für die Fußwege entlang der Grundstücke, unabhängig davon, an welcher Grundstücksseite diese verlaufen. Es wird darum gebeten, diesen Verpflichtungen aus der Räumund Streupflichtsatzung nachzukommen. 4. Bekanntgaben, Verschiedenes Zur Verbandsversammlung wird herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Nowitzki Bürgermeister Verbandsvorsitzender Hochlastfaulung mit Kraft- Wärme-Kopplung beim Abwasserverband Oberer Kraichbach Am Dienstag, 25. November 2014 gegen 8.00 Uhr fuhren schwere Sattelschlepper und Kranwagen bei der Verbandskläranlage des Abwasserverbands Oberer Kraichbach in Flehingen vor. Grund war die Anlieferung des Gasspeicherbehälters, der für die zukünftige Hochlastfaulung auf dem Betriebsgelände benötigt wird. Mit dem Schwerlastkran wurde der Behälter milimetergenau auf das Betriebsgebäude aufgesetzt. Der 125 Kubikmeter fassende Gasbehälter ist Teil der derzeit im Bau befindlichen Hochlastfaulung mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die Maßnahme hat ein Investitionsvolumen von rd. 4,2 Mio. EUR. Mit dem neuen Verfahren sollen ab Mitte 2015 die Klärschlammmengen der Abwässer aus den Verbandsgemeinden Oberderdingen mit dem Ortsteil Flehingen, Sternenfels, Kürnbach, Sulzfeld, Zaisenhausen und Bretten-Bauerbach erheblich reduziert und damit Entsorgungskosten eingespart werden. Gleichzeitig werden künftig durch die bei der Faulung entstehenden Gase bis zu zwei Blockheizkraftwerke betrieben. Die Wärme- und Stromversorgung auf der Verbandskläranlage wird mit dem künftigen Verfahren nahezu autark betrieben. Benutzung des neuen Soccer- und Basketballfeldes Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung Am Mittwoch, 10. Dezember 2014 findet um Uhr im FORUM, Café Altes Schulhaus, Raum Kupferhälde, Heinfelser Platz 1 in Oberderdingen die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung statt. T a g e s o r d n u n g 1. Neubau Klärschlammfaulung (Hochlastfaulung) - Sachstandsbericht Ingenieurbüro - Sachstandsbericht Betriebsleiter - weitere Vorgehensweise 2. Entwurf des Wirtschaftsplans Vorberatung 3. Verabschiedung Hr. Oesterle, Ing.Büro Pöyry Seit kurzem ist das neue Soccer- und Basketballfeld fertig gestellt. Damit ist ein lang gehegter Wunsch unserer jungen Mitbürger in Erfüllung gegangen. Es kommt sehr gut an und wird regelmäßig von Schülern und Jugendlichen unserer Gemeinde genutzt. Leider musste bereits jetzt festgestellt werden, dass das Feld - vor allem an Stangen und Netzen - beschädigt wurde. Das Baskettball- und Soccerfeld hat Euro gekostet. Es wurde bislang mit insgesamt Euro von folgenden Firmen unterstützt: - E.G.O - Select Zeitarbeit - BB Bank - Gärtnerei Förster - Volksbank Bruchsal-Bretten Um das neue Spielfeld möglichst lange nutzen zu können, bitten wir um einen behutsamen Umgang mit der Sporteinrichtung!

9 Sanierung Ravensburghalle mit Mensa Außenanlagen, Schlosserarbeiten, Bodenbeläge (Fliesen und Linoleum), Malerarbeiten, Prallwand Der Einbau des Mutterbodens und die Pflanzarbeiten sind für die 49. und 50. KW festgelegt; hierfür muss tageweise die Straße vom Kindergarten zur Gemeinschaftsschule gesperrt werden. Außen erfolgen Schlosserarbeiten (Vordach, Stahl- Technikplattform, Aufstiegsleiter). Der Einbau der großformatigen Bodenfliesen in Eingangsbereich und Mensa ist abgeschlossen, zur Zeit werden die aus Kostengründen verbliebenen Bestandsfliesen im Küchenbereich ergänzt. Die Linoleum-Bodenbeläge im Sportlertrakt sind eingebaut, der Fußleisteneinbau erfolgt nach Abschluss der laufenden Malerarbeiten. Der Einbau der federnd gelagerten Holz- Prallwandbekleidung in der Sporthalle wird bis Ende der 50. KW abgeschlossen. Gemeinde kann zwei neue Mitarbeiter begrüßen Zum wurden Frau Tanja Bauer und Herr Norbert Höge bei der Gemeinde eingestellt. Tanja Bauer ist ab sofort als Sachbearbeiterin im Einwohnermeldeamt tätig. Sie ersetzt dort Anja Tzschach, die zur Einarbeitung ins Ordnungsamt wechselt. Durch die Abgabe des Grundbuchamtes wird zum die Organisationsstruktur des Bürgermeisteramtes geändert. Norbert Höge aus Eppingen tritt, nach längerer Vakanzzeit, die Nachfolge von Herbert Mühlberger als Bauhofleiter an, der inzwischen in den Ruhestand getreten ist. Die Gemeindeverwaltung wünscht Tanja Bauer und Norbert Höge alles Gute und viel Erfolg auf ihren neuen Tätigkeitsfeldern.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 03/2015 Neujahrsempfang Die CDU Sulzfeld lädt ein zum Neujahrsempfang am Sonntag, den 18. Januar 2015 um 11.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus in Sulzfeld.

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 03/2011 BAUFORTSCHRITT BEIM GESUNDHEITSZENTRUM Nachdem der Bau des Gesundheitszentrums witterungsbedingt vorübergehend eingestellt werden musste,

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 30/2014 1 Handschuh AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 16/2015 am 18.04.2015 in der Ravensburghalle Sulzfeld Saalöffnung: 19.00 Uhr Beginn: 19.30 Uhr Eintritt frei Näheres im Innenteil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 21.11.1989 in der Fassung

Mehr

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Satzung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflichtsatzung - vom 18. September 2001 I n h a l t

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659.

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659. AZ: 659.041 GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24 vom 29. November 1989 Seite 1 SATZUNG zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Stadt Bad Saulgau S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) (Neufassung unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung Az. 659.041/7069-Be Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 21/2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht 1 A 6/6 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der öffentlichen Wege (Räum- und Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 15/2011 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Fassung vom 29.10.2001 Satzung

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom 18.12.1989) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 6/6

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 23/2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 7/2013 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - S t r e u p f l i c h t s a t z u n g - Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989.

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Dezember 1989 (Mitteilungen der Stadt Kenzingen Nr. 51-52/89 vom 21.

Mehr

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1 Gemeinde Obersulm S T R E U P F L I C H T S A T Z U N G Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege In der Fassung vom 13.11.2001 In Kraft getreten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 43/2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 11/2013 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Dezember 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht GEME I NDE LAUCHR I NGEN LANDKREIS WALDSHUT SATZUNG DER GEMEINDE LAUCHRINGEN ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßEN- ANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) Aufgrund

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Dezember 1989 In der Fassung vom

Mehr

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Streupflichtsatzung Aufgrund von Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Paragraf 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 04. November 1987, geändert am 27.02.1991 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 28. November 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1.2 1 - Ortsrechtsammlung - 1.2 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 06.09.1989 in Kraft seit 01.01.1990 1.2 2 Satzung über die

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 22/2014 am 01. Juni 2014 von 12:00 18:00 Uhr auf der Rathauswiese in Sulzfeld (bei schlechtem Wetter: musikalische Unterhaltung durch Dirk & wir,

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 18/2011 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Gemeinde Wimsheim Enzkreis Gemeinde Wimsheim Enzkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht Satzung) vom 05.12.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 18.07.2013 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) i. d. F.

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 25/2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs.2 des Straßengesetzes

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag Montag Dienstag bis Donnerstag Müllabfuhr

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 47/2010 Samstag: 16.00 Uhr Eröfnung durch Bürgermeisterin Sarina Pfründer Bläserensembles der Jugendmusikschule Bretten 16.30 Uhr Weihnachtslieder

Mehr

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht zur Leitfassung 1 Übertragung der Reinigungs,- Räum- und Streupflicht 2 Verpflichtete 3 Gegenstand der Reinigungs,- Räum- Streupflicht 4 Umfang

Mehr

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 06. März 2007. Aufgrund

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 15/2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 6/2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINI- GEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) vom 20.11.2007 Aufgrund von

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 26/2014 1 Handschuh AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 30/2017 Sonntag, den 30.07.2017 Findet bei jedem Wetter statt. Näheres im Innenteil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 08/2014 1 Handschuh AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 36/2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 18/2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 49/2012 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 04/2011 Der AGV Frohsinn Sulzfeld e. V. lädt die Bevölkerung recht herzlich zu seiner diesjährigen Jahresfeier am Samstag, 29. Januar 2011 um

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 05/2011 Die nächste Altpapiersammlung des DRK findet am Samstag, 05.02.11 statt. Bitte stellen Sie das Papier gut sichtbar und gebündelt ab 9:00

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 23/2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

EINLADUNG SPD Neujahrsempfang

EINLADUNG SPD Neujahrsempfang EINLADUNG SPD Neujahrsempfang Am 22. Februar um 11:00 Uhr findet im Sulzfelder Bürgerhaus den SPD Neujahrsempfang statt. Hierzu laden wir Sie ganz herzlich ein! Wir wollen mit Ihnen zusammen in einem musikalischen

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung )

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Auf Grund 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 19/2011 Zugunsten beim REWE Einkaufsmarkt Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 3. Dezember 2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 27/2012 SO 8. Juli 2012 2002 Namensgebung 20 Jahre Kommunaler Kindergarten Sulzfeld 14 Uhr bis 18 Uhr An diesem Tag öffnet der Kindergarten seine

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 39/2010 Herzliche Einladung zur GEMEINDEWOCHE unterwegs sein vom 4.-10.Oktober mit Peter Bauer vom Amt für Missionarische Dienste Veranstalter:

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 40/2011 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 29/2015 Sonntag, den 19.07.2015 Findet bei jedem Wetter statt. Näheres im Innenteil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 22/2011 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 19/2016 Burgwehrfest auf der Ravensburg Sulzfeld Pfingsten 2016 Böllerschießen Historisches Feldlager Mittelaltermarkt Kostenloser Bustransfer

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 08/2012 Am Samstag 25.02.12 ab 8-12 Uhr nächster Arbeitseinsatz. Geselligkeit kommt nicht zu kurz, wie hier in Bretzfeld wurden bereits sanierte

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 45/2013 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen 3.6 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988 In Kraft seit: 01.11.1988 AZ:

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 47/2016 Samstag: 16.00 Uhr Eröffnung durch Bürgermeisterin Sarina Pfründer Bläserensemble der Jugendmusikschule Bretten 16.00 bis Weihnachtsbacken

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 14/2014 1 Handschuh AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 48/2013 Samstag: 16.00 Uhr 16.30 Uhr 17.00 Uhr Eröffnung durch Bürgermeisterin Sarina Pfründer Bläserensembles der Jugendmusikschule Bretten Weihnachtslieder

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 26/2016 VERANSTALTUNGEN JULI 2016 02.07. 14.30 Uhr Kaffeeklatsch für Senioren der Nachbarschaftshilfe Zaisenhausen im Ev. Gemeindehaus Zaisenhausen

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 5/2018 EINLADUNG ZUM SPD NEUJAHRSEMPFANG Am 04. Februar 2018 um 11:00 Uhr findet im Sulzfelder Bürgerhaus der SPD Neujahrsempfang statt. Hierzu

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 03/2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 09/2012 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 43/2013 1 Handschuh AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Gemeinde 79211 Denzlingen Landkreis Emmendingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 9/2017 Ich weiß ein Fass in einem tiefen Keller am 04.03.2017 in der Ravensburghalle Sulzfeld Saalöffnung: 19.00 Uhr Beginn: 19.30 Uhr Eintritt

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 4/2017 EINLADUNG ZUM SPD NEUJAHRSEMPFANG Am 29. Januar 2017 um 11:00 Uhr findet im Sulzfelder Bürgerhaus der SPD Neujahrsempfang statt. Hierzu

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 28/2014 Sponsorenlauf der Blanc-und-Fischer-Schule Sulzfeld LAUF GEGEN BLINDHEIT Mittwoch, 16. Juli 2014 8.45 12.10 Uhr Schulgelände mit Bewirtung

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 05/2014 VERANSTALTUNGEN FEBRUAR 2014 01.02. 20.11 Uhr Kappenabend der FF Abt. Flehingen im Feuerwehrhaus Flehingen Flehingen 01.02. 20.00 Uhr

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 18/2014 1 Handschuh AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 3/2013 CDU-Neujahrsempfang Die CDU Sulzfeld lädt ein zum Neujahrsempfang am Sonntag, den 20. Januar 2013 um 11:00 Uhr, im Bürgerhaus in Sulzfeld,

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 20/2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 36/2014 Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mehr

Straßenanliegersatzung

Straßenanliegersatzung Änderungsregister Straßenanliegersatzung vom 27. Oktober 1999 (Amtsblatt Jg. 9 Nr. 30 vom 12.11.1999) Änderung Paragraph Art der Datum Veröffentlichung Änderung im Amtsblatt der Stadt Bautzen 4 Abs. 5

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 46/2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 30/2015 am 26. Juli 2015 von 12:00 18:00 Uhr auf der Rathauswiese in Sulzfeld (bei schlechtem Wetter in der Ravensburghalle) Das Kinderfest steht

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 14/2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Internet: www.sulzfeld.de E-Mail: info@sulzfeld.de Öffnungszeiten

Mehr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil-

Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld. -Amtlicher Teil- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld -Amtlicher Teil- KW 29/2012 Wir gratulieren und laden ein: Zur Geburtstagsfeier am Freitag, den 20.07.2012 ab 19.00 Uhr auf der Burg Ravensburg in Sulzfeld Freuen

Mehr

S a t z u n g. 1 Übertragung der Pflege, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S a t z u n g. 1 Übertragung der Pflege, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeberäumen und Streuen der Gehwege und zur Pflege von Grünflächen und Parkbuchten (Straßenanliegersatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Neufassung der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart. Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin

Neufassung der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart. Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Landeshauptstadt Stuttgart Referat Sicherheit und Ordnung Gz: RSO GRDrs 484/2011 Stuttgart, 08.09.2011 Neufassung der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart Beschlußvorlage

Mehr