Leistungsbericht. Kreis Siegen-Wittgenstein.

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1 Leistungsbericht Kreis SiegenWittgenstein

2 Impressum Herausgeber: Landschaftsverband WestfalenLippe (LWL) FreiherrvomSteinPlatz Münster Telefon: statistik@lwl.org Koordination und Redaktion: LWLStatistik 2014, LWLStatistik

3 LWLLeistungsbericht Leistungsbericht Ausgabe 2014 Kreis SiegenWittgenstein Der Leistungsbericht des Landschaftsverbandes WestfalenLippe (LWL), Ausgabe 2014 informiert über Art und Umfang der Leistungen des LWL in seinen Mitgliedskörperschaften im Haushaltsjahr 2013, gibt Auskunft über die Mittelverwendung der einzelnen Aufgabenbereiche und deren Finanzierungsquellen. Zur Vorgehensweise Die Aufstellung enthält Leistungen, die aus Eigenmitteln des LWL (Landschaftsumlage, Schlüsselzuweisungen des Landes) und Bundes/Landesmitteln (sowohl im LWLHaushalt als auch außerhalb des LWLHaushalts) finanziert werden. Die Mittel der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (Einrichtungen des LWLPsychiatrieVerbundes, Forensische LWLKliniken, LWLKinder und Jugendheime, LWLBau und Liegenschaftsbetrieb) sind nicht berücksichtigt. Die Darstellung der tatsächlich erbrachten Leistungen (z B. Zuweisungen und Zuschüsse, Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Betreuung in Einrichtungen) erfolgt anhand der Ergebnisse aus der Finanzrechnung (). Erfasst sind insbesondere, die sich direkt einer Mitgliedskörperschaft zuordnen lassen. Dabei können Beträge an kreisangehörige Gemeinden, öffentliche und private Stellen im Kreis/Stadtgebiet oder an eine Mitgliedskörperschaft selbst fließen. In Ausnahmefällen erfolgte die regionale Zuordnung mithilfe eines Verteilerschlüssels. Von dem oben angeführten Finanzvolumen wurden rd. 90 % regionalisiert. Eine PDFVersion steht Ihnen unter zur Verfügung.

4 LWLLeistungsbericht Inhalt 1. LWLBehindertenhilfe Westfalen 1.1 Leistungen des LWL als überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII... S Hilfen für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose... S Förderung (teil)stationärer Einrichtungen und ambulanter Angebote... S LWLFörderschulen... S LWLLandesjugendamt Westfalen 3.1 Förderung der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder... S Unterstützung der integrativen Erziehung... S Förderung von heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen... S Kinder und Jugendförderung... S Förderung der Erziehung in der Familie... S LWLIntegrationsamt Westfalen und LWLHauptfürsorgestelle Westfalen 4.1 LWLIntegrationsamt Westfalen... S LWLHauptfürsorgestelle Westfalen... S LWLVersorgungsamt Westfalen 5.1 Kriegsopferversorgung... S Weitere Entschädigungsleistungen... S Landesbetreuungsamt... S LWLKultur 7.1 Denkmalpflege, Landschafts und Baukultur... S Archivpflege... S Museumspflege... S Kulturförderung... S. 17 insgesamt... S. 17 Landschaftsumlage... S. 18 Arbeitsplätze... S. 19

5 LWLLeistungsbericht B. Daten auf Ebene der Gemeinden bzw. auf Ebene der Jugendämter 1. LWLBehindertenhilfe Westfalen 1.1 Hilfen nach dem Herkunftsprinzip... S nach dem Herkunftsprinzip... S nach dem Standortprinzip... S LWLLandesjugendamt Westfalen... S LWLKultur... S. 24

6 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch LWLBehindertenhilfe Westfalen 1.1 Leistungen des LWL als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch XII mit Herkunft aus dem Kreis Siegen Wittgenstein (einschließlich Grundsicherung) ) 222,82 rd. 90 % Eigenmittel darunter: Eingliederungshilfe für geistig, körperlich, seelisch und suchtkranke behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ) 207, , ,32 1) Saldo (Einzahlungen): / 187,96 /EW (Eigenmittel) 2) In diesen Leistungen sind die Kosten für die Betreuung in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen nicht enthalten. Sie sind aufgeführt auf Seite 9.

7 LWLLeistungsbericht Ergänzende Daten zur Eingliederungshilfe nach dem Herkunftsprinzip im Jahr 2013 insgesamt ,01 Stationäres Wohnen ,85 Ambulant Betreutes Wohnen ,74 darunter Gastfamilien ,69 Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten ,40 für behinderte Menschen Schul und Berufsausbildung ,18 Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen ,84 Entwicklung der ab 2006 (Mio. ) 56,9 43,0 43,0 47,1 47,8 50,2 52,7 37, Hilfen am Anzahl Hilfen Hilfen insgesamt Stationäres Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen darunter Gastfamilien Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen Schul und Berufsausbildung Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen

8 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch Hilfen für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose für 950 Empfänger/innen mit Wohnort im Kreis SiegenWittgenstein ,76 Eigenmittel Die Anzahl der Empfänger/innen teilt sich wie folgt auf: Hilfe für Blinde 582 Hilfe für hochgradig Sehbehinderte 166 Hilfe für Gehörlose Förderung (teil)stationärer Einrichtungen und ambulanter Angebote im Kreis SiegenWittgenstein ,04 davon: Stationäres Wohnen (Investitionskosten) Werkstätten für behinderte Menschen (Investitionskosten) Familienpflegedienste zur Unterstützung von Familien in Not und Krisensituationen (Personalkostenzuschüsse) ,04 Landesmittel außerhalb des Haushalts Gehörlosenzentrum / Blindenhörbücherei Sonstiges rd. 75 % Eigenmittel, Rest Landesmittel außerhalb des Haushalts LWLBehindertenhilfe Westfalen insgesamt ,62

9 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch LWLFörderschulen 129 Mädchen und Jungen mit Wohnort im Kreis SiegenWittgenstein besuchen einen Förderschulkindergarten oder eine Förderschule des LWL. Dafür wendet der LWL auf: ) 6,81 rd. 80 % Eigenmittel Die Anzahl der Schüler/innen teilt sich wie folgt auf: Förderschwerpunkt Sehen Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ) Saldo (Einzahlungen): / 5,35 /EW (Eigenmittel)

10 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch LWLLandesjugendamt Westfalen Das LWLLandesjugendamt Westfalen unterstützt die 91 Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe durch differenzierte Beratungs und Fortbildungsangebote nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Für diese Aufgaben hält das LWLLandesjugendamt Westfalen qualifiziertes Personal verschiedenster Fachrichtungen vor (Pädagogik, Jugendhilfeplanung, Sozialarbeit und pädagogik u.ä.). Dieser Service kann unter finanziellen Aspekten nicht angemessen quantifiziert werden. Daher werden im Folgenden nur Zuwendungen an öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ausgewiesen. 3.1 Förderung der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder mit Standort im Kreis SiegenWittgenstein (ohne integrative Erziehung) Der LWL fördert Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, indem er Mittel für die Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bereitstellt und den Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren fördert. Eingeschlossen sind auch die Mittel für die Sprachförderung von Kindern (vor allem mit Migrationshintergrund) Familienzentren, zusätzliche Berufspraktika und Fachberatungszuschüsse. 3.2 Unterstützung der integrativen Erziehung von 267 Kindern mit Behinderung in 110 Kindertageseinrichtungen (Standort Kreis SiegenWittgenstein) ,45 rd. 98,5 % Landesmittel außerhalb des Haushalts, Rest Bundesmittel außerhalb des Haushalts ,47 Eigenmittel Neben dem örtlichen Jugendamt und dem Land NRW finanziert der LWL den behinderungsbedingten Mehraufwand mit. Dies sind die Kosten für die zusätzlich anerkannten Fachkräfte oder die Absenkung der Gruppenstärke sowie die Kosten für Fortbildung und Fachberatung des Personals der Kindertageseinrichtungen, Motopädie und Beratungsleistungen für Therapie.

11 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch Förderung von 1 heilpädagogischen Kindertageseinrichtung mit Standort im Kreis SiegenWittgenstein für 16 Kinder ) 1,76 Eigenmittel Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII finanziert der LWL die Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen. 3.4 Kinder und Jugendförderung (Kinder und junge Menschen mit Wohnort im Kreis SiegenWittgenstein) Darunter fallen insbesondere Maßnahmen der offenen Kinder und Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, Mittel für die Jugendverbandsarbeit sowie Zuschüsse für die Fortbildung des Personals der freien Träger. Gefördert werden auch der Jugendschutz und Hilfen für benachteiligte Menschen auf dem Arbeitsmarkt ,03 rd. 99 % Landesmittel außerhalb des Haushalts, Rest Bundesmittel außerhalb des Haushalts und Eigenmittel Darüber hinaus werden hier die Mittel für die Investitionsförderung der Jugendpflege nach dem Kinder und Jugendförderplan bewilligt sowie Sonderprogramme des Landes abgewickelt. 1) Diese Leistungen zählen zur Eingliederungshilfe des LWL (siehe Seite 4).

12 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch Förderung der Erziehung in der Familie ,60 Landesmittel außerhalb des Zu diesen Förderleistungen gehören im Wesentlichen Haushalts Angebote, die Frauen und Mädchen betreffen oder Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen: Familien und Lebensberatungsstellen ,00 Schwangerschaftsberatungsstellen ,72 Frauenberatungsstellen ,41 Familienbildungsstätten und Familienzentren Frauenhäuser und Zufluchtsstätten ,47 für Mädchen und Frauen LWLLandesjugendamt Westfalen insgesamt ,31

13 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch LWLIntegrationsamt Westfalen und LWLHauptfürsorgestelle Westfalen 4.1 LWLIntegrationsamt Westfalen Das LWLIntegrationsamt Westfalen fördert die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es unterstützt schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit finanziellen Leistungen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und leistet Hilfe bei der Berufsaus und Fortbildung. Ausgezahlt werden die Zuschüsse vom LWL Integrationsamt Westfalen und den 47 örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts. Zur Finanzierung seiner Leistungen zieht das LWLIntegrationsamt von Betrieben, die zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen (Anteil unter 5%), die sog. Schwerbehindertenausgleichsabgabe ein ,94 Die Leistungen werden aus der Schwerbehindertenausgleichsabgabe finanziert. Teilbeträge werden aber auch vom Bund, vom Land und vom LWL aufgebracht. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Kreis SiegenWittgenstein beträgt im Jahresdurchschnitt 4,4 %. Die Leistungen erhalten: Arbeitgeber im Kreis SiegenWittgenstein schwerbehinderte Menschen mit Wohnort im Kreis SiegenWittgenstein freie Träger und Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen im Kreis SiegenWittgenstein , , ,14 Darin enthalten sind u.a. folgende Förderprogramme und Projekte: aktion5 Initiative Inklusion Übergang plus, STAR

14 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch LWLHauptfürsorgestelle Westfalen ,84 Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erbringt die werden je nach gesetzlicher Grundlage von LWLHauptfürsorgestelle Westfalen Leistungen an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene sowie unterschiedlichen Stelan den mit ihnen gleichgestellten Personenkreis len finanziert. Die Mittel (z.b. Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte). Die werden vor allem vom Bund und von Sozial leistungsträgern, Teilbeträge aber auch vom Land und vom LWL, aufgebracht. Leistungen werden z.b. gezahlt für Hilfe zur Pflege im stationären Bereich, Eingliederungshilfe in Einrichtungen sowie Erholungshilfe und KfzHilfen. darunter Hilfe zur Pflege in Einrichtungen für ,36 40 Empfänger/innen mit Wohnort im Kreis SiegenWittgenstein Das Pflegewohngeld wird zu 100 % über Eigenmittel finanziert. Eingliederungshilfe in Einrichtungen ,62 für 11 Empfänger/innen mit Wohnort im Kreis SiegenWittgenstein Pflegewohngeld ,61 LWLIntegrationsamt Westfalen und LWLHauptfürsorgestelle Westfalen insgesamt ,78

15 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch LWLVersorgungsamt Westfalen Das LWLVersorgungsamt Westfalen erbringt Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Leistungen dienen der Erhaltung, der Besserung oder der Wiederherstellung der Gesundheit. Sie stellen darüber hinaus eine angemessene wirtschaftliche Versorgung der Betroffenen und deren Hinterbliebenen sicher. 5.1 Kriegsopferversorgung für 447 Empfänger/ innen mit Wohnort im Kreis Siegen Wittgenstein Neben Soldaten, die durch Kriegsereignisse Gesundheitsschäden erlitten haben, erhalten auch geschädigte Zivilpersonen und Hinterbliebene entsprechende Leistungen in Form von Renten (z.b. Grundrente) und anderen Leistungen (z.b. orthopädische Hilfsmittel) ,83 Bundesmittel außerhalb des Haushalts 5.2 Weitere Entschädigungsleistungen an 91 Empfänger/innen mit Wohnort im Kreis SiegenWittgenstein Der LWL gewährt daneben Leistungen an Opfer von Gewalttaten, an Soldaten der Bundeswehr und Zivildienstleistende, an Impfgeschädigte sowie an in der ehemaligen DDR Inhaftierte. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Hinterbliebene bzw. Angehörige Leistungen ,40 60 % Bundesmittel außerhalb des Haushalts, 40 % Landesmittel außerhalb des Haushalts LWLVersorgungsamt Westfalen insgesamt ,23

16 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch Landesbetreuungsamt Das Landesbetreuungsamt im LWL ist zuständig für die Anerkennung und finanzielle Förderung von Betreuungsvereinen in WestfalenLippe. Neben dem Führen von Betreuungen ist es deren Ziel, neue ehrenamtliche Betreuer/innen zu gewinnen. Darüber hinaus plant und koordiniert der LWL die Tätigkeit der Betreuungsvereine, um ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen. Zuschüsse an 2 Betreuungsvereine mit Standort im Kreis SiegenWittgenstein ,02 Landesmittel außerhalb des Haushalts Sozialbereich insgesamt (Positionen 1. 6.) ,77

17 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch LWLKultur Der vorliegende Bericht erfasst im Bereich der Kultur ausschließlich Leistungen, die in finanzieller Form in die Mitgliedskörperschaften geflossen sind (im Wesentlichen Zuweisungen an öffentliche und private Stellen). Anhand von Finanzzahlen lassen sich die kulturellen Aktivitäten des LWL jedoch nicht vollständig darstellen. So ist etwa der Betrieb von Museen, Kulturdiensten, Ämtern und Instituten mit dem dort tätigen hochqualifizierten Personal an dieser Stelle nicht erfasst. 7.1 Denkmalpflege, Landschafts und Baukultur In der LWLDenkmalpflege, Landschafts und Baukultur in Westfalen kümmern sich vier Fachreferate um Inventarisierung und Bauforschung, praktische Denkmalpflege und Baukultur, Restaurierung und Dokumentation sowie Städtebau und Landschaftskultur. Daneben ist die LWLArchäologie für Westfalen für die Bodendenkmäler einschließlich der paläontologischen Bodendenkmalpflege zuständig. Förderung der Denkmalpflege im Kreis SiegenWittgenstein ,05 davon: Bau und Kunstdenkmäler ,04 Eigenmittel Technische Kulturdenkmäler Eigenmittel Bodendenkmäler Gefördert wurden folgende Objekte bzw. Grabungen: ,01 rd. 98 % Landesmittel im Haushalt, rd. 2 % Eigenmittel ein Gebäude in der Rothenberger Straße in Hilchenbach die Villa Hüttenhain in Hilchenbach

18 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch... ein Gebäude in der Bockenbachstraße in Kreuztal die Ev. Kirche Neunkirchen der Friedhof am Lindenberg in der Stadt Siegen ein Gebäude in der Stadt Siegen, Wiesental (Straßenbezeichnung) sowie Grabungen (bzw. deren Nachbereitungen) in Hilchenbach, Kreuztal und Netphen 7.2 Archivpflege Das LWLArchivamt für Westfalen berät und fördert die Träger kommunaler und privater Archive. In eigener Werkstatt restauriert es Dokumente und Papier. Der LWL hat zur Erhaltung und Einrichtung von Archivbeständen im Kreis Siegen Wittgenstein Mittel gezahlt in Höhe von: Eigenmittel 7.3 Museumspflege Das LWLMuseumsamt für Westfalen unterstützt Museen durch fachliche und finanzielle Förderung in den Bereichen Bau und Einrichtung, Dokumentation, Restaurierung sowie Museumspädagogik. Die Zuschüsse an die Stadt Hilchenbach betragen: 600 0,00 Eigenmittel

19 LWLLeistungsbericht Finanzierung durch Kulturförderung Der LWL fördert den Kulturbetrieb in Westfalen Lippe, indem er Zuschüsse an Theater/Bühnen, Orchester und Institutionen aus Wissenschaft und Forschung gewährt sowie den Bereich der Bildenden Kunst fördert. Die Fördermittel an Empfänger/innen im Kreis SiegenWittgenstein betragen: ,06 Eigenmittel Sie verteilen sich auf die Philharmonie Südwestfalen in Hilchenbach und die Südwestfälische Freilichtbühne Freudenberg e.v. LWLKultur insgesamt ,11 insgesamt (Positionen 1. 7.) ,88

20 LWLLeistungsbericht Landschaftsumlage Der Kreis SiegenWittgenstein hat an Landschaftsumlage gezahlt: Mio. /EW nachrichtlich: Hebesatz in % ,4 211, ,4 234,10 16,4 16,3 Finanzstruktur des LWL Mio. Anteil in % Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.781,2 100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Landschaftsumlage 1.781,3 64 Schlüssel und Bedarfszuweisungen 403,2 14 sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 93,6 3 Sonstige Transfereinzahlungen 1) 246,1 9 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2) 153,0 6 Übrige Einzahlungen aus laufender 104,0 4 Verwaltungstätigkeit 3) 1) u.a. Einzahlungen der Sozialhilfe durch Ersatzleistungen Dritter 2) u.a. Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung 3) u.a. öffentlichrechtliche und privatrechtliche Entgelte für Leistungen des LWL an Dritte (z.b. Kliniken, BLB, KVW), Zinsen

21 LWLLeistungsbericht Arbeitsplätze Aufgabenbereich Anzahl Beschäftigte Krankenhäuser Förderschulen und Schulen für Kranke Jugendhilfe Kultur Beschäftigte insgesamt

22 LWLLeistungsbericht B. Daten auf Ebene der Gemeinden bzw. auf Ebene der Jugendämter 1. LWLBehindertenhilfe Westfalen 1.1 Hilfen nach dem Herkunftsprinzip Die folgende Tabelle enthält die Anzahl der Hilfen der wichtigsten Leistungsarten im Rahmen der Eingliederungshilfe zum (S. 4 f.). darunter Gemeinde Hilfen insgesamt Stationäres Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen Teilhabe am Arbeitsleben Bad Berleburg Bad Laasphe Burbach Erndtebrück Freudenberg Hilchenbach Kreuztal Netphen Neunkirchen Siegen Wilnsdorf Nicht zurechenbar 26 Kreis Siegen Wittgenstein

23 LWLLeistungsbericht B. Daten auf Ebene der Gemeinden bzw. auf Ebene der Jugendämter 1.2 nach dem Herkunftsprinzip Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie sich die im Rahmen der Eingliederungshilfe (S. 4 f.) auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet verteilen. Dabei wird die Herkunft der Leistungsberechtigten berücksichtigt. darunter Gemeinde Insgesamt Stationäres Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen Teilhabe am Arbeitsleben Bad Berleburg Bad Laasphe Burbach Erndtebrück Freudenberg Hilchenbach Kreuztal Netphen Neunkirchen Siegen Wilnsdorf Nicht zurechenbar Kreis Siegen Wittgenstein

24 LWLLeistungsbericht B. Daten auf Ebene der Gemeinden bzw. auf Ebene der Jugendämter 1.3 nach dem Standortprinzip In der folgenden Karte werden die für Eingliederungshilfe an Einrichtungen und Leistungsanbieter auf Gemeindeebene dargestellt. Dabei wird der jeweilige Standort der Einrichtung bzw. des Leistungsanbieters berücksichtigt, auch wenn der/die Leistungsberechtigte nicht aus dem Kreisgebiet stammt. Rund 55 % der entfallen auf folgende Einrichtungen und Leistungsanbieter Sozialwerk St. Georg Heimbereich Siegener Werkstätten Reselve ggmbh Betreutes Wohnen Wohnstätte Dahlbruch Wohnstätte Ginsterhang

25 LWLLeistungsbericht B. Daten auf Ebene der Gemeinden bzw. auf Ebene der Jugendämter 2. LWLLandesjugendamt Westfalen Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie sich die im Bereich Jugendhilfe (S. 8 ff.) auf die einzelnen Jugendämter im Kreisgebiet verteilen. Jugendamt Förderung der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder Unterstützung der integrativen Erziehung Förderung von heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen Kinder und Jugendförderung Förderung der Erziehung in der Familie Insgesamt Siegen Kreisjugendamt SiegenWittgenstein Kreis Siegen Wittgenstein

26 LWLLeistungsbericht B. Daten auf Ebene der Gemeinden bzw. auf Ebene der Jugendämter 3. LWLKultur Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie sich die im Bereich Kultur (S. 15 ff.) auf die einzelnen Gemeinden im Kreisgebiet verteilen. Gemeinde Kulturförderung Baudenkmäler Denkmalpflege Techn. Kulturdenkmäler Bodendenkmäler Archivpflege Museumspflege Insgesamt Bad Berleburg Bad Laasphe Burbach Erndtebrück Freudenberg Hilchenbach Kreuztal Netphen Neunkirchen Siegen Wilnsdorf Nicht zurechenbar Kreis Siegen Wittgenstein

Leistungsbericht. Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen.

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