WIEDERERÖFFNUNG nach Umzug am 12. Januar 2017!

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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Wetter (Hessen) Feitag, Nr. 1 WETTERANER BOTE Amönau Mellnau Niederwetter Oberndorf Oberrosphe Todenhausen Treisbach Unterrosphe Warzenbach Wetter Schulstr Wetter Tel /78 77 WIEDERERÖFFNUNG nach Umzug am 12. Januar 2017! Tolle Eröffnungsangebote! Besuchen Sie uns in unseren neuen Räumen im Mönchtor 4 und lassen Sie sich überraschen! Mönchtor Wetter /66 45 Wir möchten uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und freuen uns, Sie 2017 begrüßen zu dürfen Wetter, An der Bleiche 1 Tel /27 70, Fax 06423/3015 REWE Kranich OHG Angebote vom 5.1. bis Hackfleisch gemischt Rind/Schwein 1 kg 3,96 Schweine-Stielkotelett 1 kg 3,99 Fleischwurst im Ring 100 g 0,69 Pustertaler Rauchschinken 100 g 1,49 Frau Antje Pikantje, 48% Fett i. Tr. 100 g 0,77 Hausmacher Wurstsalat 100 g 0,69 Pane Fione ca. 300 g Stück 0,99 Getränkemarkt Binding Römer Pils 9,99 20 x 0,5 Liter-Fl.-Kasten zzgl. Pfand 3,10 Euro Nestea Eistee, verschiedene Sorten 0,99 1,5 Liter-PET-Flasche zzgl. Pfand 0,25 Euro Förstina Schorle, verschiedene Sorten 6,99 12 x 0,75 Liter-PET-Fl.-Kasten zzgl. Pfand 3,30 Euro Speiseplan vom bis Samstag Currywurst mit Brötchen 2,50 Montag Schaschlik mit Reis 4,00 Dienstag Schnitzeltag 4,00 Mittwoch Nudeln Bolognese 4,00 Donnerstag Schlachteplatte 5,00 Freitag Hähnchenschenkel m. Kartoffelauflauf 3,50 von 6 bis 24 Uhr Für Druckfehler keine Haftung.

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4 Aus dem Rathaus Senioren DRK Deutsches Rotes Kreuz Interessantes und Wissenswertes über Erste Hilfe mit Horst Galonska Zu Fuß auf dem Traumpfad von München nach Venedig. Vortrag mit Bilder von Heinrich Reh Kuhstallgeschichten Die schönsten Geschichten schreibt das Leben mit Karl-Wilhelm Becker Der Entertainer erzählt aus seinem Leben als Betriebshelfer in der Landwirtschaft, kennt keine Hemmungen und singt ohne Rücksicht auf Verluste. Musikalische Unterhaltung mit Hans-Eckhard Lauer und seiner Zitter Aktuelles aus dem Rathaus Der Regionale Nahverkehrsverband Marburg- Biedenkopf (RNV) sucht ehrenamtliche Mitglieder für den gemeinsamen Fahrgastbeirat >Universitätsstadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf< Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs; Im Jahre 2006 einigten sich die Stadt Marburg und der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die gemeinsame Einrichtung eines Fahrgastbeirates. Eine entsprechende Geschäftsordnung wurde am unterzeichnet. Mit Datum vom brachte der Fahrgastbeirat eine neue Geschäftsordnung auf den Weg. Ziel war, die Amtsperiode der Mitglieder an die Kommunalwahl anzugliedern und die weitere Aufnahme eines Fahrgastverbandes. Diese überarbeitete Geschäftsordnung wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg am und von der Verbandsversammlung des RNV am bestätigt. Der Fahrgastbeirat soll einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und Optimierung des öffentlichen Verkehrs in der Stadt und im Landkreis leisten. Er setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die unterschiedliche Kundengruppen des ÖPNV repräsentieren. Er soll eigene Verbesserungsvorschläge machen, Anregungen aus der Öffentlichkeit aufnehmen und auch bei der mittelfristigen Planung als sog. Nahverkehrsbeirat tätig sein. Somit agiert der Fahrgastbeirat an der Schnittstelle von Fahrgästen, Verkehrsunternehmen und lokalen Aufgabenträgern. Für das Linienbündel Nord, bestehend aus den Kommunen Münchhausen, Wetter und Lahntal suchen wir nunmehr auf ehrenamtlicher Basis eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in. Die konstituierende Sitzung soll am im Tagungs- und Technologiezentrum Marburg um 18:30 Uhr stattfinden. Wir bitten Sie, bei Interesse Ihre formlose Bewerbung bei der Kommune/im Rathaus beim jeweiligen Ordnungsamt bis zum abzugeben. Bei Mehrfachbenennungen wird das Los entscheiden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter oder per zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Born, Stellv. Geschäftsführer des RNV Allgemeine Informationen zur Grundsteuer - Eigentumsübergang Sie haben ein Grundstück, ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie verkauft oder gekauft und möchten nun wissen, was zu tun ist, damit die Umstellung auf den Käufer / die Käufer(in) erfolgt? Die folgenden Informationen sollen Ihnen Antwort geben: Der Kauf einer Immobilie erfolgt durch notariellen Kaufvertrag. Eine Abschrift des Kaufvertrages wird u.a. an das Bauamt der Stadt Wetter und an das zuständige Finanzamt gesandt. Sowohl Käufer wie Verkäufer sind nunmehr der Meinung, dass alles geregelt sei und eine zügige Umstellung der Grundbesitzabgaben auf den neuen Eigentümer / die neue Eigentümerin erfolgen kann. Dass die Umstellung der Grundsteuer erfolgen kann, ist richtig. Allerdings kann eine zeitnahe Umstellung nicht garantiert werden. Warum? Gemäß 184 Abgabenordnung darf die Stadt Wetter die Grundsteuer erst nach Erlass eines geänderten Grundsteuermessbescheides auf den Neueigentümer umschreiben. Diesen Grundsteuermessbescheid erlässt das zuständige Finanzamt Marburg-Biedenkopf. Im Wege der so genannten Zurechnungsfortschreibung schreibt das Finanzamt die Grundsteuer jedoch grundsätzlich erst zum nächsten 1.1. des auf den Kauf bzw. Verkauf folgenden Jahres um. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin Schuldner / Schuldnerin für die Grundsteuer. Beispiel: - Übereignung zum Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber zum Der Verkäufer bleibt für das Jahr der Übereignung (bis zum ) steuerpflichtig Erfahrungsgemäß kann die Umschreibung seitens des Finanzamtes einige Monate in Anspruch nehmen, sodass in einzelnen Fällen die Umschreibung nicht bis zum 1.1. durchgeführt wird. Der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin bleibt dann solange Schuldner / Schuldnerin der Grundsteuer, bis die Umschreibung erfolgt ist. Überzahlte Steuern werden entsprechend erstattet. Liegt uns nach Bearbeitung des Finanzamtes ein geänderter Grundsteuermessbescheid vor dies ist immer dann der Fall, wenn auch Ihnen ein neuer Bescheid zugeht können wir die Grundsteuerzahllast umstellen. Der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin wird dann von der Grundsteuer entlastet, während dessen der Neueigentümer / die Neueigentümerin zur Zahlungspflicht herangezogen wird. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus den genannten Gründen unsererseits eine zeitnahere Umstellung der Grundsteuer nicht möglich ist! Sollten Sie dennoch Fragen zu diesem Thema haben, geben Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne Auskunft: Fachbereich I Finanzservice Ansprechpartner: Hr. André Heldmann, Tel.: andre.heldmann@wetter-hessen.de Fr. Kristina Schulze, Tel.: kristina.schulze@wetter-hessen.de Servicezeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr gez. Spanka, Bürgermeister 4

5 Freiwillige Feuerwehr Wetter-Todenhausen Einsammlung von Weihnachtsbäumen In Todenhausen werden am ab 10:00 Uhr wieder die Weihnachtsbäume durch die Freiwillige Feuerwehr eingesammelt. Wir holen Ihren Baum zu Hause ab! Matthias Petri Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Weihnachtsbäume werden abtransportiert Die Abgabemöglichkeiten der Weihnachtsbäume erfolgt dieses Jahr wieder bei den üblichen Sammelstellen. Ab dem 9. Januar 2017 erfolgt der Abtransport durch den Zweckverband Bauhof. Zu beachten ist, dass kein Schmuck insbesondere Lametta mehr an den Bäumen hängen darf. Wir weisen darauf hin, dass nach dem 20. Januar 2017 keine Bäume mehr an den Sammelstellen angeliefert werden dürfen! Die Sammelstellen befinden sich in Wetter: Parkplatz Eichendorffweg Parkplatz vor der Stadthalle, Parkplatz vor dem Bullenstall, Festplatz in der Aue beim Generatorenhäuschen Amönau: Platz beim Dorfgemeinschaftshaus Mellnau: Platz beim Dorfgemeinschaftshaus Niederwetter: Platz beim Dorfgemeinschaftshaus Oberndorf: Platz beim Dorfgemeinschaftshaus Unterrosphe: Festplatz, Sportplatzstraße Warzenbach: Platz beim Dorfgemeinschaftshaus Oberrosphe: Festplatz Treisbach: Wiese hinter dem Dorfgemeinschaftshaus Todenhausen: Bäume werden durch die örtliche Feuerwehr am 14. Januar 2017 an der Grundstücksgrenze abgeholt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Wetter, Telefon / Januar 2017 gez. Spanka, Bürgermeister Vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Wetter Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Wetter, im Bereich Am Aspher Weg : Bekanntmachung der Genehmigung gemäß 6 Abs. 5 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter hat am 20. September 2016 den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gemäß 6 BauGB wurde die festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorgelegt. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplan-Änderung geprüft und mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 unter dem Aktenzeichen RPGI-31-61a0100/ /2 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 BauGB bekanntgemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Der Geltungsbereich kann der nebenstehend abgebildeten Karte entnommen werden, die kein formeller Bestandteil der Bekanntmachung ist. Siehe rechte Spalte Gemäß 6 Abs. 5 S. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan-Änderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften anderweitigen, aber ausgeschiedenen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Der geänderte Flächennutzungsplan wird mitsamt Begründung und Umweltbericht ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Wetter, Marktplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes und nach 214 Abs. 3 S. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres 5 seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden. Wetter, den 6. Januar 2017 gez. Spanka, Bürgermeister Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Wetter Vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Aspher Weg, Wetter: Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß 10 Abs. 3 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter hat am 20. September 2016 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß 10 Abs. 1 BauGB i.v.m. 9 Abs. 4 BauGB, 5 HGO und 81 HBO als Satzung beschlossen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß 10 Abs. 3 BauGB tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich kann der nachstehend abgebildeten Karte entnommen werden, die kein formeller Bestandteil der Bekanntmachung ist. Gemäß 10 Abs. 4 BauGB wird dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften anderweitigen, aber ausgeschiedenen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung wird mitsamt Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und Grünordnungsplan ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Wetter, Marktplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes und nach 214 Abs. 3 S. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

6 Wetter, den 6. Januar 2017 gez. Spanka, Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2017 Aufgrund des 5 Abs. 2, 4, 5 und 6 und des 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (HAGTierGesG) sowie des 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG), jeweils in der Fassung vom 14.Dezember 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Hessischen Ausführungsgesetze zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zum Tiergesundheitsgesetz vom 24. März 2015, hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Für die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren ist maßgebend, wie viele Tiere am Tag der von der Tierseuchenkasse durchgeführten amtlichen Erhebung vorhanden waren. (2) Zum Stichtag der amtlichen Erhebung wird der bestimmt. (3) Halter von Einhufern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen, Geflügel und Gehegewild, die diese Tiere im Lande Hessen halten, sind verpflichtet a) der Tierseuchenkasse Name, Anschrift sowie die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere -nach Tierarten gegliedert- innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag mitzuteilen. Die Meldung ist entweder auf dem von der Tierseuchenkasse ausgegebenen amtlichen Erhebungsbogen oder per Internet unter vorzunehmen. b) schriftlich oder online bei der Hessischen Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, Wiesbaden oder unter ihre Tierhaltung anzuzeigen, wenn sie bis zum keinen Meldebogen erhalten haben, (4) Viehhändler melden 4 v.h. der Anzahl der im Vorjahr - auf eigene Rechnung - umgesetzten Tiere als den für die Berechnung der Beiträge maßgebenden Tierbestand. (5) Die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren er-folgt aufgrund der Angaben des Tierhalters. Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier hat. (6) Liegt der Tierseuchenkasse bis zum keine Tierbestandsmeldung für das Beitragsjahr vor, so kann der Tierbestand des Vorjahres oder der jeweiligen Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden. Die der Tierseuchenkasse durch Fristversäumnisse von Tierhaltern im Melde- und Erhebungsverfahren entstehenden Kosten werden dem Tierhalter auferlegt. 6 (7) Der Tierseuchenkasse ist weiterhin zum Zwecke der Veranlagung unverzüglich mitzuteilen, wenn nach dem Stichtag a) sich die Zahl der Tiere einer Tierart um mehr als 10 vom Hundert, mindestens jedoch 5 Tiere, erhöht, b) ein Tierbestand neu begründet wird oder c) Tiere einer anderen Art in den Bestand aufgenommen werden. Die Veranlagung aus der Nachmeldung erfolgt anteilmäßig ab dem Monat, in dem die Veränderung eintritt. (8) Halter von Rindern melden ihre Rinder zum Stichtag sowie bei Bestandsveränderungen nicht. Die Bestandszahlen der rinderhaltenden Betriebe am Stichtag sowie die Bestandsveränderungen übernimmt die Tierseuchenkasse aus der Datenbank Herkunftssicherungsund Informationssystem für Tiere (HIT) (9) Für die in Hessen wohnhaften Mitglieder des Landesverbandes Hessischer Imker e.v. (LHI) wird die Zahl der Bienenvölker durch den LHI erfasst und gemeldet. (10) Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen auf Dauer (mindestens 12 Monate) aufgegeben, so endet auf schriftlichen Antrag des Tierhalters die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Antrag bei der Tierseuchenkasse eingeht. Der Antrag muss auch Angaben über den Verbleib der Tiere enthalten. Bei Beträgen unter 5 EUR oder wenn die Beiträge durch Leistungen aufgebraucht sind, unterbleibt eine anteilige Rückerstattung. (11) Von der Erhebung von Beiträgen kann abgesehen werden, wenn die Tiere nur vorübergehend oder saisonal in Hessen gehalten werden und der Tierhalter nachweislich seiner Melde- und Beitragspflicht in einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des deutschen Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2017 nachgekom-men ist. Tierhalter haben in diesem Fall für die Tiere, einschließlich deren Nachzucht, keinen Anspruch auf freiwillige Leistungen der Hessischen Tierseuchenkasse. 2 (1) Die Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Kostenanteile für die Beseitigung von Falltieren werden wie folgt festgesetzt: Siehe Tabelle auf Seite 7 (2) Gemäß 5 Abs.4 HAGTierGesG wird für Bienen und Süßwasserfische die Erhebung von Beiträgen ausgesetzt. (3) Die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren wird zusammen mit den Beiträgen erhoben. Eine Verrechnung erfolgt verursachergerecht mit den tatsächlich angefallenen Kostenanteilen bei den jeweiligen Tierhaltern im Wirtschaftsjahr mit der Beitragsforderung für das Jahr Sollte eine Verrechnung nicht mög-lich sein, erfolgt keine Nachforderung bzw. Rückvergütung -im Beitragsjahr- bei Beträgen unter 5 EUR. (4) Für die Tierarten Ziegen (unter 9 Monate alt), Geflügel und Gehegewild wird keine Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren erhoben. Die angefallenen Kosten für die Beseitigung von Falltieren werden - nach Abschluss des Wirtschaftsjahres- mit den jeweiligen Verursachern - vollständig abgerechnet. (5) Der Tierhalter ist an den Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen der Tierkennzeichnung nach VO (EU) Nr. 702/2014 Artikel 14, Nr. 3a zu beteiligen. Den Eigenanteil des Tierhalters rechnet die Tierseuchenkasse einmal jährlich mit dem Tierhalter ab. (6) Der Beitragssatz für Viehhändler beträgt 10 % des Beitragssatzes der jeweiligen Tierart. 3 Für Tiere, die dem Bund oder einem Bundesland gehören sowie für Schlachtvieh, dass Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist, werden keine Beiträge erhoben. 4 Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des Bescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen. 5 (1) Der Anspruch auf eine Leistung der Tierseuchenkasse entfällt, wenn schuldhaft fehlerhafte oder verspätete Angaben gemacht oder Angaben unterlassen werden die nach 1 vorgeschrieben sind, die Beitragspflicht nach 2 nicht erfüllt wird, insbesondere die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt worden sind. 18 Abs. 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung vom 22. Mai 2013 (BGBl. Teil I, Nr. 25, S. 1324) bleiben hiervon unberührt. (2) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse liegt auch dann vor, wenn Fehler bei der Meldung zum Stichtag nicht spätestens zwei Monate vor dem Schadensfall berichtigt und die dann fälligen zusätzlichen Beiträge nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der entsprechenden Beitragsbescheide entrichtet worden sind.

7 (3) Eine Aufrechnung von Leistungsansprüchen des Tierhalters gegen Beitragsforderungen der Tierseuchenkasse wird ausgeschlossen. (4) Für zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwand durch schuldhaft nicht fristgerecht erfolgte Meldung des Tierbestands wird von dem jeweiligen Tierhalter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. 6 Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Wiesbaden, den Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Hessischen Tierseuchenkasse Friedhelm Schneider Süßwasserfische Private Kleinanzeigen Gewerbliche Kleinanzeigen Kaufe Haus oder Grundstück: Familie sucht ein EFH oder Grundstück in Wetter in ruhiger Lage. ( phil1622@outlook.com / Tel ) Suche Saxofon-Unterricht in Wetter oder Ortsteile. treisbach@t-online.de 7 Nagel- und Kosmetikstudio Anja Wagner Nagelmodellage, Naturnagelverstärkung, Maniküre, Med. Fußpflege, Fußmodellage, Gesichts- Behandlungen, Haarentfernung, Wimpernverdichtung. Termin nach Vereinbarung. Tel /

8 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Notfalldienstzentrale, Hebronberg 5, Marburg-Wehrda Tel Mo., Di., Do Uhr Mi. und Fr Uhr Wochenende u. Feiertage Uhr Telefonische Bereitschaft außerhalb der normalen hausärztlichen Sprechstundenzeiten Tel Mo., Di., Do Uhr Mi. und Fr Uhr Wochenende u. Feiertage Uhr Kinderärztlicher Notdienst Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Baldingerstr. 1, Marburg Telefon: / Sprechzeiten: Mittwochs Uhr Sa. + So. sowie an Feiertagen Uhr Zahnärztlicher Notdienst Zu erfragen unter der Tel. Nr / Cent p. Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen Tierärztlicher Notdienst Tierarztpraxis Wetter Im Berntal 6, Wetter Tel Tierarztpraxis Dr. Rolf Ahlbrecht Steinacker 13, Oberrosphe Tel Apotheken- Notdienst Apotheken-Notdienst-Auskunft der Landesapothekenkammer Hessen 08 00/ (Ortstarif) Sonstige Bereitschaftsdienste Wochenenddienst Diakoniestation Wetter ggmbh 24 h Rufbereitschaft Tel Wochenenddienst Pflegedienst Hans-Peter Frings 24 h Rufbereitschaft Tel Wochenenddienst Pflegedienst Falk 24 h Rufbereitschaft Tel Notfall Polizei Notruf 110 Polizeistation Marburg Tel / 4060 Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Telefonseelsorge Marburg 08 00/ u Leiter: Pfr. Sven Kepper Eisenacher Weg 24, Wetter Tel / Fax: / kontakt@telefonseelsorge-marburg.de Störungsdienste Abwasser (ZMA) Tel / Trinkwasserversorgung (ZMW) während den Dienstzeiten: Mo.-Do Uhr Fr Uhr Tel / oder oder ZMW Gießen 06 41/ an Wochenenden: Tel /93 40 EnergieNetz Mitte GmbH Servicecenter: 08 00/ Störungen: 08 00/ Stadtwerke Marburg Störungsstelle: / Rathaus Stadtverwaltung Zentrale/ Bürgerbüro Tel: 82-0 oder Fax: Internet: info@wetter-hessen.de Sprechzeiten Stadtverwaltung Mo., Mi., Fr Uhr Do Uhr Sprechzeiten Bürgerbüro Mo Uhr Di., Mi., Fr Uhr Do Uhr Sprechzeiten Jugendförderung Mo Uhr Do Uhr Stadtarchiv (Klosterberg) Tel: Öffnungszeiten: Di Uhr und nach Vereinbarung Impressum: Druck und Verlag: Henrich-Druck Inh.: Michael Henrich Neue Gartenstraße Neustadt (Hessen) Tel. (06692) Fax wetter@henrich-druck.de Erscheinungsdatum: Einmal in der Woche freitags, kostenfrei an alle erreichbaren Haushalte. Fotos: u. a. von Fotolia. Annahmeschluss: Texte+ Bilder: Montag Uhr Anzeigen: Montag Uhr Traueranzeigen: Dienstag Uhr Allgemeine und haftungsrechtliche Hinweise: Für unaufgeforderte Manuskripte, Fotos und oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Der Verlag behält sich vor Vereinstexte nicht zu veröffentlichen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. 8 Ortsvorsteher/in Wetter Kernstadt kontakt@ortsbeirat-wetter.de Stadtteil Amönau Tel. BGH: 6398 Sprechzeiten: Mo Uhr Stadtteil Mellnau Tel. BGH: Sprechzeiten: Mi Uhr Stadtteil Niederwetter Tel. BGH: 1274 Sprechzeiten: Di Uhr Bücherecke zeitgleich geöffnet Stadtteil Oberrosphe Tel. BGH: 7165 Sprechzeit: Mi Uhr Stadtteil Todenhausen Tel. BGH: 2701 Sprechzeiten: Do Uhr Stadtteil Treisbach Tel. BGH: ; Sprechzeiten: Do Uhr Stadtteil Unterrosphe Tel. BGH: 6375 Sprechzeiten: Mi Uhr Stadtteil Warzenbach Tel. BGH: Sprechzeiten: Mo Uhr Revierförsterei Theresa Wessel, Försterweg 15, Mellnau Tel Mobil: Sprechstunden im Rathaus Folgende Sprechstunden finden im Zimmer Nr. 42 im 2. OG statt (Tel ): Hospitalverwaltung: Mo Uhr Sozialverband Deutschland SoVD Winterpause: Forum Betreuung Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14:15 Uhr bis 16:15 Uhr Elternberatung NULL bis SECHS Do Uhr Ortsgericht: Do Uhr H. Kombächer 0163 / Schiedsamt Wetter Streitschlichtung Sprechstunde montags von Uhr Tel christa-kuenzel@web.de HD Sonstige Sprechstunden Sprechzeiten beim Schutzmann vor Ort im Bürgerbüro (Rathaus) Dezember: Do., keine Sprechzeit. Do bis Uhr Tel / Behindertenbeauftragte Hausbesuch nach Vereinbarung Tel. Terminvergabe Abends Uhr, Tel Forum Humanistische Pädagogik und Betreuung e. V. Frankfurter Straße 59, Marburg Tel.: 06421/ Fax: 06421/ forumbetreuung@web.de Mo. Do Uhr bis Uhr Di Uhr bis Uhr, Mi Uhr bis Uhr Integrationsfachdienst IFD Marburg Berufsbegleitung Tel. Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung Di Uhr; Do Uhr Tel / oder -14, -15, -32 Fachdienst für Hörbehinderte und Gehörlose Tel / Fax: / Verein für Psychomotorische Entwicklungsförderung und Gesundheitssport Wetter e.v. Do Uhr, Tel Beratungsstelle am Klosterberg in Wetter der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.v. Beratung in Krisensituationen, Sucht- und Angehörigenberatung, Schuldnerberatung Tel.: Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Marburg der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.v. Mo.-Do Uhr Mi.-Fr Uhr Tel.: / , , Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.v / , Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.v. (S.u.B.) Mo.-Fr Uhr Do Uhr Tel / Fax: / Ausgabestelle Marburger Tafel e.v. Jeden Montag von Uhr in der Stadthalle Wetter. Neuanmeldungen jeden 1. Montag von Uhr im Büro der Marburger Tafel, Ernst-Giller-Straße 20

9 Kirche Evangelisch-lutherische Kirchengemeinden Amönau mit Oberndorf und Warzenbach sowie die Altenhilfe Wetter Pfarrer Norbert Janker, Raiffeisenstraße 2, Amönau Tel / 6914 und FAX / ; pfarramt.amoenau@ekkw.de Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Amönau: KV Bernd Grebing, Zwischen den Dörfern 14, Amönau (Tel / 4681) Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Warzenbach: KV Helmut Kombächer, Grabenstraße 2, Warzenbach (Tel / 7617) Sonntag, den Uhr Gottesdienst in der Warzenbacher Martin-Luther-Kirche Uhr Gottesdienst in der Amönauer Pfarrkirche Kollekte: Kirchenkreis Kirchhain Klingelbeutel: eigene Gemeindearbeit Dienstag, den Uhr Hauptkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus in Amönau Uhr Posaunenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus Mittwoch, den Uhr Kirchenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus Donnerstag, den Uhr Gottesdienst in der Wetteraner Altenhilfe Freitag, den Uhr Vorkonfirmandenunterricht im Bürgerhaus in Warzenbach (Gemeindesaal) Evangelische Kirchengemeinde Wetter mit Niederwetter und Todenhausen Aktuelle Informationen: Pfarramt I:. Pfarrer Dr. Matthias Franz, 6107 Pfarramt II: Pfarrer Joachim Simon, 6953 und : Jugendreferent: Dirk Kohlhepp Gemeindebüro im Ev. Gemeindehaus Sekretärin: Ingrid Rösler, Tel.2007, Fax: 3768 Küster: Michael Warwel im Ev. Gemeindehaus Tel Jahreslosung 2017: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. Ezechiel 36,26 Wetter Do., Uhr Kantorei (Ferien) Fr., Uhr bis 17 Uhr Kinderchor (Ferien) So., Uhr Gottesdienst (Pfarrer Mahlert) Mo., Uhr Allianzgebetwoche Thema Einzigartig mit Herrn Lenhardt von der Stadtmission im Gemeindezentrum, Klosterberg Uhr Begegnungsgruppe für Suchtgefährdete, Abhängige und Angehörige, 14-tägig in den geraden Wochen Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen im DGH Todenhausen Di.,10.1. Konfirmandenunterricht lt. Plan Uhr Allianzgebetwoche Thema Einzigartig mit Prädikantin Dr. C. Kuhnhen in der Stadtmission Mi., Der Frauenkreis beginnt wieder am und der Frauentreff Almudis am Für die junge Gemeinde: Nach den Ferien Montag CVJM Bibelkreis für Jugendliche von J. Mittwoch CVJM Teenkreis für Jugendliche ab 13 J. Thema bis zu den Weihnachtsferien: Kreativ sein Donnerstag Jungschar für Mädchen und Jungen von 9-12 J. 9 Todenhausen So., Uhr Gottesdienst (Pfarrer Mahlert) Mo., Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen im DGH Todenhausen Evangelische Kirchengemeinde Rosphetal - Mellnau Homepage: Pfarramt.Rosphetal-Mellnau@ekkw.de; Pfarrerin Wilma Ruppert-Golin, Pfarrweg 5, Wetter-Oberrosphe, Tel.: ; Vikarin Julia Lange, Tel.: Küsterin Göttingen: Ursula Belzer, Tel.: Küsterin Unterrosphe: Andrea Weber Tel.: Küster Oberrosphe Heinrich Herrmann,Tel.: 68 71; Küster Mellnau: Michael Warwel: ; Freitag, Uhr Taizé-Andacht in der Kirche in Oberrosphe Sonntag, Uhr Gottesdienst in Göttingen Uhr Gottesdienst in Mellnau Montag, Uhr Singkreis Ev. Gemeindehaus Oberrosphe Dienstag, Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe Uhr Gitarrenkreis Ev. Gemeindehaus Oberrosphe Uhr Kirchenchor - Schulscheune Mellnau Mittwoch Uhr Frauenkreis für die Gesamtgemeinde im DGH Göttingen Donnerstag Uhr Posaunenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe. Näheres bei Heinz Höfer Tel.: 6194 Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Kath. Pfarramt, Frankenberger Strasse 5, Wetter, Tel.: 06423/ FAX: 06423/ sankt-bonifatius-wetter@pfarrei.bistum-fulda.de Homepage: Sekretariat Mo Uhr / Uhr, Di Uhr u Uhr 06423/ Mi , Do , Fr Pfarradministrator P. Georg Assel OT 06423/ Zur Pfarrei gehören die Ortsteile: Wetter, Amönau, Mellnau, Niederwetter, Oberndorf, Oberrosphe, Todenhausen, Treisbach, Unterrosphe, Warzenbach, Lahntal-Brungershausen, Caldern, Göttingen, Goßfelden, Kernbach, Sarnau, Sterzhausen, Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen, Wollmar. Termine vom Sa Uhr Probe der Sternsinger So Kollekte: Pfarrgemeinde Uhr Hochamt mit Aussendung der Sternsinger Di Uhr Erstkommunionunterricht Mi Uhr Hl. Messe, anschl. Rosenkranzgebet Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Treisbach Pfarrerin Heike Schulze-Wegener, Hauptstraße 4, Münchhs.-Niederasphe Tel / 64 41; heischuwe@t-online.de

10 Vakanzvertretung: Pfarrer Wolfgang Huber, Marburg Tel Ansprechpartner Kirchenvorstand: Ulrike Wagner, Tel Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst in Simtshausen Lektor Heinz Schmidt 11:00 Uhr Gottesdienst in Niederasphe Lektor Heinz Schmidt Dienstag, Vor- und Hauptkonfirmandenunterricht in Niederasphe, wie mit Frau Kellner vereinbart Selbständige Evang.-Luth. Kirche (SELK) Marburg - Treisbach - Warzenbach Pfarrer Manfred Holst, Savingnystraße 11 A, Marburg, Tel / Sonntag, 8. Januar 2017 Epiphaniasfest 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst Warzenbach, Gasse Uhr Beichte und Abendmahlgottesdienst Marburg, Barfüßertor Wochenspruch zum Christfest: Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. (Joh 1, 14a) Evangelische Chrischona-Gemeinde Wetter-Niederasphe Bahnhofstr. 6, Wetter Freitag, 6. Januar :30 Uhr Kindertreff in Niederasphe, Gemeindehaus ENTFÄLLT Sonntag, 8. Januar :00 Uhr Gottesdienst in Wetter, Stadtmission (Melanie Zollfrank); für die Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt Montag, 9. Januar :00 Uhr Allianzgebet in Goßfelden 19:30 Uhr Allianzgebet in Wetter, Ev. Gemeindezentrum Dienstag, 10. Januar :30 Uhr Allianzgebet in Wetter, Stadtmission Mittwoch, 11. Januar :30 Uhr Bibelgesprächskreis in Wetter, Stadtmission 16:00 Uhr Allianzgebet in Goßfelden 18:30 ca. 20 Uhr J@W Jesus-at-Work in Niederasphe, Gemeindehaus Donnerstag, 12. Januar :30 Uhr Allianzgebet in Niederasphe, Gemeindehaus Hauskreise laden an verschiedenen Wochentagen ein. Nähere Auskünfte zu unseren Gottesdiensten, unserem Jugendtreff J@W, sowie den Haus-und Bibelkreisen erteilt Ihnen gerne Erich Lenhardt, 06423/ Homepage: Leuchtende Tage - nicht weinen, dass sie vergangen sondern lächeln, dass sie gewesen. In Dankbarkeit für seine Liebe und Güte nehmen wir Abschied von Otmar Vogel * Er wird uns sehr fehlen. Wetter, im Januar 2017 In Liebe Erika Jürgen Jochen und Karina Gunter und Sabine Petra und Klaus Ingeborg und Frank sowie alle Enkel und Urenkel Die Beisetzung fand auf Wunsch des Verstorbenen im engsten Familienkreis statt. 10

11 Müllabfuhr Kernstadt Restmüll R2 Mittwoch Gelber Sack Freitag Mellnau Biotonne Montag Papiermüll Dienstag Gelber Sack Donnerstag Niederwetter Restmüll R2 Mittwoch Unterrosphe Oberrosphe/ Biotonne Montag Todenhausen Papiermüll Dienstag Angaben sind ohne Gewähr. Es gelten die Abfuhrtermine im Abfallkalender 2017 für den jeweiligen Stadtteil. Müllabfuhr Termine für Sonderabfall- Kleinmengensammlung stehen fest Marburg-Biedenkopf Reste von Farben und Lacken, Lösungsmitteln, Pflanzen- und Holzschutzmitteln, aber auch Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien und ähnliche Abfälle gehören nicht in die Restmülltonne. Für die fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung derartiger Haushaltschemikalien und schadstoffbelasteter Abfälle organisiert die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) eine mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Jetzt stehen die Sammeltermine und die jeweiligen Standorte des Schadstoffmobils im Landkreis für das Jahr 2017 fest: Die monatliche Einsammlung des Sonderabfalls findet schwerpunktmäßig an Samstagen jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr an folgenden Standorten statt: - an jedem ersten Samstag im Monat vor dem Landratsamt in Marburg-Cappel, - an jedem zweiten Samstag in Stadtallendorf am Bauhof in der Niederrheinischen Str. 26b - an jedem dritten Samstag in Biedenkopf am Bauhof, Mühlweg 18. An den jeweils vierten Samstagen im Monat befindet sich das Schadstoffmobil abwechselnd in den Städten Wetter, Gladenbach und Kirchhain. In den Gemeinden Steffenberg, Wohratal und Ebsdorfergrund sowie in der Stadt Rauschenberg werden Sammeltermine während der Woche, jeweils dienstags in der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr angeboten. An der mobilen Schadstoffsammlung können grundsätzlich alle privaten Haushaltungen teilnehmen. Kleingewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen können jedoch nur dann teilnehmen, wenn pro Jahr im Betrieb nicht mehr als insgesamt 500 Kilogramm Sonderabfälle anfallen. Bei Abgabe der schadstoffhaltigen und belasteten Abfälle fallen keine zusätzlichen Kosten an. Diese sind bereits in den Gebühren für die Abfallentsorgung enthalten. Die Sonderabfälle müssen persönlich am Sammelfahrzeug abgegeben werden müssen und die maximale Abgabemenge pro Anlieferer und Sammeltag ist auf 100 Kilogramm beziehungsweise 100 Liter begrenzt. Die Abgabe ist ausschließlich an den im Terminplan genannten Tagen zu den jeweiligen Standzeiten des Schadstoffmobils möglich. Als Ansprechpartner für Fragen zu Sonderabfällen im Allgemeinen und zu den Einsammlungsmodalitäten der Sonderabfall-Kleinmengensammlung stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Lahn- Fulda zur Verfügung, Telefon: Sammeltermine der Sonderabfall-Kleinmengensammlung im Landkreis Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2017 Januar 2017 Februar 2017 Sa Marburg Sa Marburg Sa Stadtallendorf Sa Biedenkopf Sa Stadtallendorf Sa Biedenkopf Sa Gladenbach März 2017 April 2017 Sa Marburg Sa Marburg Sa Stadtallendorf Sa Stadtallendorf Sa Biedenkopf Sa Kirchhain Sa Wetter Mai 2017 Juni 2017 Sa Marburg Sa Marburg Sa Stadtallendorf Sa Stadtallendorf Sa Biedenkopf Sa Biedenkopf Sa Gladenbach Juli 2017 August 2017 Sa Marburg Sa Marburg Sa Stadtallendorf Sa Stadtallendorf Sa Biedenkopf Sa Biedenkopf Sa Wetter Sa Kirchhain September 2017 Oktober 2017 Sa Marburg Sa Marburg Sa Stadtallendorf Sa Stadtallendorf Sa Biedenkopf Sa Biedenkopf Sa Gladenbach Sa Wetter November 2017 Dezember 2017 Sa Marburg Sa Marburg Sa Stadtallendorf Sa Stadtallendorf Sa Biedenkopf Sa Biedenkopf Sa Kirchhain Die Sammlungen in Marburg, Stadtallendorf, Biedenkopf, Gladenbach, Kirchhain und Wetter finden jeweils samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Weitere Termine: Wohratal: Di , Di Steffenberg: Di , Di Ebsdorfergrund: Di , Di Rauschenberg: Di , Di Rauschenberg In den Gemeinden Steffenberg, Wohratal und Ebsdorfergrund sowie der Stadt Rauschenberg werden die Sammlungen jeweils dienstags in der Zeit von Uhr bis Uhr durchgeführt Sammelstandorte: Marburg: Parkplatz Landratsamt (Marburg-Cappel) Stadtallendorf: Bauhof Niederrheinische Str. 26b Biedenkopf: Bauhof Mühlweg 18 Gladenbach: Parkplatz am Haus des Gastes Wetter: Parkplatz Stadthalle, Schulstraße Kirchhain: Festplatz Steffenberg: Parkplatz am Freibad, Ortsteil Niedereisenhausen Wohratal: Parkplatz Bürgerhaus, Ortsteil Wohra Ebsdorfergrund: Festplatz am Sembergsweg, Ortsteil Dreihausen Rauschenberg: Parkplatz am Freibad Weitere Auskünfte erteilt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) Im Lichtenholz 60, Marburg Telefon: / Veranstaltungshinweise NEUJAHRSWANDERUNG des Reitvereins Wetter am Unsere diesjährige Neujahrswanderung für Groß und Klein findet am Sonntag, dem 8. Januar 2017 statt. Wir treffen uns an der alten Reithalle in der Binge und wandern um 10 Uhr los durch den Wollenberg nach Sterzhausen. Im Restaurant Wittgensteiner Hof in Sterzhausen wird zum Mittagessen und gemütlichen Beisammensein eingekehrt. Anschließend geht es wieder durch den Wollenberg zurück nach Wetter und der Tag findet seinen Ausklang im Vereinsraum in der Reithalle. Wir freuen uns auf einen schönen, stimmungsvollen Tag mit zahlreichen Mitgliedern und Freunden des Vereins! T. Scherer Als Lebensretter ins neue Jahr starten und gleichzeitig für die eigene Gesundheit etwas tun Der DRK-Blutspendedienst bietet im Rahmen der Blutspende die Gesundheitswochen an. Blutspender können jetzt nicht nur Leben retten sondern aktiv für die eigene Gesundheit vorsorgen. Der DRK-Blutspendedienst lädt hierzu ein am Dienstag, dem 10. Januar 2017 von 17 bis 20 Uhr in Wetter, Stadthalle, Schulstraße Wer kennt nicht die guten Vorsätze fürs neue Jahr. Wie wäre es also mit einer guten Tat das Jahr zu beginnen? Blutspender helfen nicht nur Kranken und Verletzten wieder gesund zu werden, sie tun auch etwas für ihre eigene Gesundheit. Denn jede Blutspende ist auch gleichzeitig ein kleiner Gesundheitscheck. 11

12 Bei jeder Blutspende kontrolliert der DRK-Blutspendedienst den Blutdruck und misst den Gehalt an rotem Blutfarbstoff (Hämoglobinwert). Außerdem wird jede Blutspende im Labor auf unterschiedliche Krankheitserreger wie Hepatitis B und C sowie HIV untersucht. Während der Gesundheitswochen vom 2. Januar bis 28. Februar bedankt sich der DRK-Blutspendedienst darüber hinaus noch für das treue Engagement als Blutspender mit zusätzlichen Blutuntersuchungen. Teilnehmen können alle Blutspender, die bei diesem Termin mindestens ihre dritte Blutspende innerhalb 12 Monaten leisten. Sie erhalten zusätzliche Untersuchungen des Blutfettwerts (Cholesterin), Kreatinin und der Harnsäure. Neben dem guten Gefühl bis zu drei Leben gerettet zu haben, bleibt auch das gute Gefühl für seine eigene Gesundheit gesorgt zu haben. Erstspender erhalten den Blutspendeausweis mit dem Vermerk der Blutgruppe. Dieser hat bei Unfällen nicht selten schon einen entscheidenden Zeitvorteil bei der Versorgung der Verletzungen gebracht. Jede Spende zählt. Blut spenden kann Jeder von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline und im Internet unter erhältlich Freiwillige Feuerwehr Mellnau e. V. Einladung Hiermit laden wir Sie recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung für das Jahr 2016 am Samstag, 14. Januar 2017, um Uhr in die Schulscheune Mellnau ein. Die Tagesordnung umfasst folgende Tagesordnungspunkte: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Ehrungen 5. Verlesen des Protokolls 2015 und Jahresbericht Bericht des Kassierers und der Kassenprüfer 7. Entlastungsantrag 8. Wahl eines Wahlleiters a) eines Kassenprüfers 9. Bericht des Wehrführers 10. Verschiedenes Wir möchten darauf hinweisen, dass Anträge, über die in der Versammlung Beschluss gefasst werden soll, gemäß Satzung spätestens acht Tage vor oben genanntem Termin, schriftlich beim Vorsitzenden einzubringen sind. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Mit kameradschaftlichem Gruß Freiwillige Feuerwehr Mellnau e. V. Der Vorsitzende,Willi Ruffert Jahreshauptversammlung der Burschenschaft Heens 88" Unterrosphe e.v. Liebe Heense, am um 18:00 Uhr findet die diesjährige Jahreshauptversammlung im Räumchen des Gesangvereins statt. Folgende Tagesordnungspunkte sind angesetzt: TOP 1: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden TOP 2: Gedenkminute für verstorbene Mitglieder TOP 3: Bericht des 1. Vorsitzenden TOP 4: Bericht der Schriftführer TOP 5: Bericht der Kassierer TOP 6: Bericht der Kassenprüfer TOP 7: Aussprache zu TOP 3 bis TOP 6 TOP 8: Antrag auf Entlastung des Vorstandes TOP 9: Fest 2018 TOP 10: Wahl des Festausschusses TOP 11: Neuwahl Kassenprüfer TOP 12: Aufnahme neuer Mitglieder/Eichung TOP 13: Anträge / Verschiedenes TOP 14: Diashow Anträge in schriftlicher Form können gerne vor der JHV beim 1. Vorsitzenden gestellt werden. Für Essen und Trinken ist wie immer bestens gesorgt. Mit heenslichsten" Grüßen, der Vorstand der Burschenschaft Heens 88" Unterrosphe e.v. Lucas Fischer, 1. Schriftführer 12 Heimatverein Amönau Einladung zur Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Amönau e.v. am Sonntag, dem , Uhr in der Gaststätte Meteora. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 3. Kassenberichte und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Vorhaben Wahl eines Kassenprüfers - Die Ehepartner, Freunde und Lebensabschnittsgefährten/ Innen sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen. Ein Getränke Bon in Höhe von 3 wird jedem erschienenen Mitglied ausgezahlt. Mit freundlichem Gruß Der Vorstand Turmwerkstatt-Kultur im Dorf Einladung zu einer Mitgliederversammlung am Samstag, dem , um Uhr, im Bürgerhaus Obergeschoß. Hallo Mitglieder der Turmwerkstatt, einige werden sich natürlich fragen, warum eine Mitgliederversammlung?, wie eventuell schon bekannt ist steht unser Verein vor einer Herausforderung. Bei der Jahreshauptversammlung 2017 stehen mal wieder Vorstandswahlen an. Ein Großteil des derzeit amtierenden Vorstandes hat angekündigt für eine Wiederwahl in ihren Ämtern nicht zur Verfügung zu stehen. Demnach werden die Ämter - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Schriftführer und - stv. Schriftführer neu zu besetzen sein. Zur Vorbereitung dieser Wahl möchten wir alle Vereinsmitglieder recht herzlich zur Teilnahme einladen. Kurt Muth, Vorstitzender Aktuelles Jahreskalender 2017 Bereits zum dritten Mal haben die Wanderfreunde Treisbach einen Jahreskalender für 2017 mit Bildern aus Treisbach erstellt. Der Wandkalender mit 12 Bildern und allen Terminen der Wanderfreunde kann für einen Kostenbeitrag von 5,00 EUR beim Vorstand der Wanderfreunde erworben werden. Karl-Heinz Mende Chorgemeinschaft Oberrosphe Mellnau sucht neuen Dirigent Unsere Chorgemeinschaft sucht baldmöglichst einen neuen Dirigent für unsere wöchentliche Singstunde. Durchschnittliche nehmen etwa 30 Sänger an den Singstunden teil. Wir sind offen für neues, singen aber auch gerne unsere alten bekannten Lieder. Bei Rückfragen stehen Jürgen Krieg Tel.: / oder Harald Kunz Tel / gerne zur Verfügung. Björn Krieg Arche Wetter e.v. Arche Wetter e.v. mit ihren Kleiderstuben und dem Fairkaufhaus wünscht allen Helfern, Spendern und Sponsoren ein gutes und gesundes Neues Jahr. gez. Vorsitzende

13 Sport- und Vereinsnachrichten Vereinsnachrichten TV 05 Wetter Wanderung der Laufgruppe Vereinsheim Am 27. Dezember führte die Laufgruppe ihre schon traditionelle Wanderung durch. Nach dem wärmenden Schluck eines Getränkes aus dem Isarwinkel starteten wir in der Goethe Straße Richtung Wollenberg. Erstmals überquerten wir die Straßenröhre vor dem Wald ehe wir dann von der Langen Bank aus die enormen Ausmaße der Erdbewegungen für die Umgehungsstraße zwischen Wetter und Goßfelden vor uns liegen sahen. Zügig ging es nun bergab vorbei am Frühstücksplatz der Grenzgänger durch Goßfelden und am Grenzstein neben dem Sandbruch richteten auch wir unseren Frühstücksplatz ein. Gestärkt mit Wetterscher Wurst ging es nochmal ein kurzes Stück durch den Wald ehe wir dann schon auf Cölbe hinunter schauten und wenig später unser erstes Etappenziel den Kyffhäuser erreichten. In der gut gewärmten Gaststätte konnte man ganz gemütlich die Energiespeicher wieder auffüllen. Am frühen Nachmittag peilten wir unser zweites Etappenziel an. Auf einer etwas anderen Route folgten wir einem abgesteckten Waldweg, gekennzeichnet mit einer explodierenden Bombe, Richtung Sarnau im Vertrauen darauf, dass der Sprengmittel Räumdienst gute Arbeit geleistet hatte. Unversehrt erreichten wir unser Ziel die Aue wo bei Speis und Trank unsere Wanderung ihren Ausklang fand. Werner Weinhart Oldtimer - Schlepper - Freunde Lahntal und Wetschaftstal Der Stammtisch findet jeden letzten Donnerstag im Monat statt. Das nächste Mal am Donnerstag, dem um 20:00 Uhr in der Gaststätte zur Lahnbrücke in Caldern. Unsere Jahresabschlussfeier 2016 mit Partner, auch Gäste sind herzlichst willkommen, findet am Samstag, dem um 18:00 Uhr in der Gaststätte zur Aue in Sarnau statt. Wir lassen unsere Aktivitäten von 2016 mit einem Bericht und Bildervortrag Revue passieren, aber auch die Gemütlichkeit und Geselligkeit soll nicht zu kurz kommen. Wünsche Euch allen ein frohes neues Jahr viel schöner als das alte war, frei von Leiden, frei von Streiten, frei von Widerwärtigkeiten, frei von Krankheit und von Schmerzen so wünsche ich Euch das neue Jahr von Herzen. Weihnachtsfeier bei den Jazzkids! Am letzten Freitag vor den Ferien gab es zum Jahresabschluss bei den Jazzkids noch eine Weihnachtsfeier mit Schrottwichteln. Nachdem die Kleinen noch mal fleißig für Fasching übten, kamen die Großen dazu und es gab leckere Pizza. Nachdem sich alle satt gegessen hatten, wurde um die Geschenke gwichtelt. Prosit Neujahr 2017 mit viel Freude an unseren Oldtimertraktoren. Bitte noch um Anmeldung bis zum Der Wirt aus der Aue muss auch planen können. Danke. Robert Stuhl Kernstadt Samstag, den 7. Januar 2017 Frau Maria Schwarz, An der Stadtmauer 26 zum 85. Geburtstag Es gab ein heißes hin und her Getausche, als Najeth den Würfel herum reichte. Nach ein paar Minuten war die Zeit des Tauschens vorbei und jeder bestaunte sein Wichtelgeschenk. Die Geschenke waren alle sehr schön gewählt und auch an unseren einzigen Mann wurde gedacht. Wir werden es nächstes Jahr auf jeden Fall wiederholen und wünschen allen ein Frohes Neues Jahr! Euer Regenbogenverein Unterrosphe 13 Mellnau Sonntag, den 8. Januar 2017 Frau Sabine Nickel, Burgstraße 18 zum 90. Geburtstag

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