Finanzielle Führung. Modul 4: Sozialversicherungen Referent: Markus Felber AHV. CAS-UFAI Modul 4: Finanzielle Führung 1
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- Petra Böhmer
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1 Finanzielle Führung Modul 4: Sozialversicherungen Referent: Markus Felber Die verwendeten Zahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr AHV 2 CAS-UFAI 1
2 AHV Im Überblick Versicherung Unselbständig Selbständig AHV, IV, EO Obligatorisch Obligatorisch ALV Obligatorisch Nicht versicherbar Pensionskasse (BVG) Obligatorisch Freiwillig Unfallversicherung (UVG) Krankentaggeldversicherung (KTG) Obligatorisch Freiwillig Freiwillig Freiwillig 3 AHV Wer ist versichert? Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Natürliche Personen mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz Schweizer Bürger mit Erwerbstätigkeit im Ausland Nicht Erwerbstätige im AHV Beitragsalter Beitragspflicht Erwerbstätige nach Vollendung des 17. Altersjahres Männer bis 65 Frauen bis 64 Befreiung, wenn Jahreseinkommen pro Arbeitgeber kleiner als CHF ausfällt 4 CAS-UFAI 2
3 BVG Wer ist versichert? Ab 1. Januar ab Vollendung des 17. Altersjahr für Risiken Tod und Invalidität Ab 1. Januar ab Vollendung des 24. Altersjahr für Alter, Tod und Invalidität Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern Finanzierung Altersgutschriften Jahre 7% Jahre 10% Jahre 15% Jahre* 18% (*Frauen nur bis 64 Jahre) Risikobeitrag zwischen 1,5% bis 4,5% Sicherheitsfonds 0.9% 5 BVG Wer ist versichert? Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über CHF Eintrittsschwelle Mindestens versicherbarer BVG Lohn beträgt CHF Wenn ein Mitarbeiter CHF verdient wird bis zum Erreichen des Lohnes von CHF (Koordinationsabzug) ein Mindestlohn von CHF als Basis für die BVG Zahlung verwendet Gesetzlich versicherter Lohn, basierend auf 2015 Maximaler Lohn CHF /. Koordinationsabzug CHF = Versicherter Lohn CHF CAS-UFAI 3
4 BVG Arbeitgeberbeitragsreserve? Einzahlungsmöglichkeit bis zum 5fachen-Arbeitgeberbeitrag in die Arbeitgeberbeitragsreserve Im Kanton Solothurn reicht die Rückstellung Ende Jahr mit Bezahlung im Folgejahr Andere Kantone kennen nur den zulässigen Abzug, wenn der Beitrag im gleichen Steuerjahr erfolgte Notwendige Liquidität muss vorhanden sein Ergebnisglättung miteinplanen 7 UVG Wer ist versichert? Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer/Innen (ohne Altersgrenzen!) Dazu gehören auch: Hausangestellte Reinigungspersonal in privaten Haushaltungen Pensionierte, auch wenn nicht AHV-pflichte Lohnsumme Schnupperlehrlinge und Praktikanten Die Prämie für Betriebsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber Die Prämie für Nichtbetriebsunfall kann auf den Arbeitnehmer zu 100% überwälzt werden Maximal versicherbarer Lohn = CHF (basierend auf 2016) Versicherungsschutz bis 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 8 CAS-UFAI 4
5 KKTaggeld Wer ist versichert? Grundsätzlich freiwillig Gesamtarbeitsverträge können Versicherungen vorsehen Die Prämien dürfen zur Hälfte auf den Arbeitnehmer übertragen werden Tipp: Wartefristen haben erhebliche Prämienreduktionen zur Folge! 9 Selbstvorsorge 3a (Zahlen 2016) Unselbständige können maximal CHF einzahlen Selbständige CHF Beschränkung auf 20 % des Reingewinnes Nur in diesem Betrage steuerlich absetzbar, wenn der Selbständige nicht der 2. Säule angeschlossen ist (BVG-Kaderlösung). In diesem Fall ist der Beitrag in der Höhe des Unselbständigen möglich. 10 CAS-UFAI 5
6 BVG Überblick Abzüge Versicherung Arbeitgeber Arbeitnehmer Bemerkungen AHV, IV, EO 50% 50% Zwingend ALV 50% 50% Zwingend BVG 50% 50% Arbeitgeber muss mindestens 50% tragen. 2/3 AG, 1/3 AN ist möglich UVG Betriebsunfall UVG Nichtbetriebsunfall Krankentaggeldversicherung (KTG) 100% Zwingend 50% 50% Arbeitgeber darf NU zu 100% dem Arbeitnehmer belasten 100% 12 CAS-UFAI 6
7 Beispiel 13 Beispiel 14 CAS-UFAI 7
8 Beispiel 15 Beispiel 16 CAS-UFAI 8
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