Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin
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- Renate Hafner
- vor 7 Jahren
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1 Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional of Accounting (CCI) - Berufsbegleitender Lehrgang mit IHK-Prüfung - Verordnung Veranstalter Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Zentrum für Weiterbildung Bahnhofstr Ludwigshafen Tel
2 Inhaltsverzeichnis AUFSTIEGSSYSTEM DER IHK... 2 FACHWIRTE / FACHKAUFLEUTE / MEISTER SIND DEM BACHELOR GLEICHGESTELLT!... 3 PROFIL / NUTZEN... 3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN... 4 ABSCHLUSS... 5 LEHRGANGSINHALTE... 6 VERANSTALTUNGSTERMINE, -ORT... 7 KOSTEN... 8 UNTERRICHTSZEITEN... 9 UNTERRICHTSFREIE ZEITEN BILDUNGSFREISTELLUNG FÖRDERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG ANMELDUNG ANSPRECHPARTNER SIE FINDEN UNS AUCH IM INTERNET: ANMELDEFORMULAR ANTRAG AUF ZULASSUNG FÜR DIE FORTBILDUNGSPRÜFUNG TEILNAHMEBEDINGUNGEN SO ERREICHEN SIE UNS Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Damen und Herren. Wenn wir trotzdem teilweise männliche Bezeichnungen gewählt haben, dann nur aus Gründen der Lesbarkeit. 1
3 Aufstiegssystem der IHK Die IHK Weiterbildung ermöglicht beruflichen Aufstieg durch Qualifikationen in unterschiedlicher Breite und Tiefe. Das dreistufige System der Aufstiegsfortbildung bietet Menschen mit unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Voraussetzungen geeignete Anknüpfungspunkte für ihre berufliche Weiterbildung. Erste Ebene: Nach der Erstausbildung setzt die erste Stufe der Weiterbildung auf der Ebene des Fachberaters ein. Bachelor-Ebene: Auf der zweiten Ebene der Fachwirte, Fachkaufleute und Meister werden Fach- und Führungskompetenzen geprüft. Master-Ebene: Die höchste Stufe bilden die Weiterbildungen zum Betriebswirt und Technischen Betriebswirt. Die Vermittlung von Leitungskompetenzen, zielt auf eine Tätigkeit im Management. 2
4 Fachwirte / Fachkaufleute / Meister sind dem Bachelor gleichgestellt! Ein europäischer Arbeitsmarkt verlangt eine Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse! Auf nationaler Ebene werden alle öffentlich-rechtlichen Abschlüsse im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) erfasst. Der DQR besteht aus acht Stufen. Auf den DQR-Stufen 1 und 2 ist die Berufsausbildungsvorbereitung angesiedelt. Die Berufsausbildung wird den Stufen 3 und 4 zugeordnet. Auf Stufe 5 sollen Fort- / Weiterbildungen, die vergleichbar sind mit dem IT-Spezialisten, verortet werden. Stufe 6 erreichen neben dem Meister / Fachwirt / Fachkaufmann ebenso der Hochschulbachelor und die Fachschulabschlüsse (z.b. Techniker). Stufe 7 werden der Master und der Strategische Professional (IT) zugeordnet, Stufe 8 die Promotion. Weitere Informationen finden Sie unter Profil / Nutzen Die bewährten IHK-Abschlüsse für Fachkaufleute (z.b. Gepr. Bilanzbuchhalter/in), Fachwirte oder Industriemeister haben schon unzählige Absolventen/-innen für Führungsfunktionen im mittleren Management qualifiziert und genießen wegen ihrer Praxisnähe und Aktualität in Deutschland und weltweit ein hohes Ansehen. Der traditionsreiche Lehrgang zum/zur Gepr. Bilanzbuchhalter/in wendet sich an alle Personen, die aufgrund ihrer Berufspraxis umfassende Erfahrungen im betrieblichen Finanz- bzw. Rechnungswesen erworben haben. Eine korrekte Buchführung ist das A und O eines jeden Unternehmens, auf ihrer Grundlage werden die meisten strategischen Entscheidungen gefällt. Durch die wachsende Internationalisierung der Wirtschaft steigen die Anforderungen an Bilanzbuchhalter. Das Tätigkeitsfeld für Bilanzbuchhalter ist je nach Größe, Branche und Organisation eines Unternehmens unterschiedlich. Die Bandbreite reicht vom Spezialisten bis zum Manager. Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und stellen fest, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Sie ziehen Erkenntnisse aus der Bilanz eines Unternehmens und tragen diese als Bilanzanalyse der Unternehmensleitung vor. Somit können von ihrem Urteil und ihren Empfehlungen häufig die Entscheidungen der Geschäftsleitungen abhängen. Im Zuge der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung gewinnt zudem die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. 3
5 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und danach eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis, 2. Einen der folgenden Anschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis: a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. (2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungsabteilung der IHK Pfalz. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zulassungsvoraussetzung in jedem Fall vor Beginn des Lehrgangs überprüfen zu lassen. Grundsätzlich müssen die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Ablegen der ersten schriftlichen Prüfung am erfüllt sein. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin in der Prüfungsabteilung finden Sie auf Seite 12 dieser Broschüre. Das Antragsformular (Zulassungsantrag) finden Sie auf Seite 14. 4
6 Bitte fügen Sie zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen folgende Bescheinigungen bei: 1. Ihr Prüfungszeugnis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und 2. eine detaillierte Arbeitgeberbescheinigung oder ein Arbeitszeugnis über Ihre danach mindestens dreijährige Berufspraxis (Art der Tätigkeiten in Stichpunkten, seit wann beschäftigt). Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben. Bitte reichen Sie keine Arbeitsverträge ein. oder 1. Ihr Prüfungszeugnis über ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und 2. eine detaillierte Arbeitgeberbescheinigung oder ein Arbeitszeugnis über Ihre danach mindestens zweijährige Berufspraxis (Art der Tätigkeiten in Stichpunkten, seit wann beschäftigt). Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben. Bitte reichen Sie keine Arbeitsverträge ein. Abschluss Geprüfte Bilanzbuchhalterin / Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional of Accounting (CCI) 5
7 Lehrgangsinhalte 1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen 1.1 Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfassen und daraus Buchungen ableiten 1.2 Die Buchführung so organisieren, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann 1.3 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften durchführen 1.4 Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen nationalem und internationalem Recht gegenüberstellen; das umfasst den jeweiligen Geltungsbereich sowie die Unterschiede zwischen den Zielen und Grundprinzipien in der Erst- und Folgebewertung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Finanzinstrumenten, in der Bewertung von Vorräten, in der Behandlung von Fertigungsaufträgen, latenten Steuern, Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.5 Aufwendungen und Erträge in der Gewinn und Verlustrechnung nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie die Ergebnisauswirkungen der Bewertungsmaßnahmen darstellen 1.6 Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und Aussagen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, des Eigenkapitalspiegels und des Anhanges beherrschen und den Lagebericht erstellen sowie hierzu die Regelungen nach den International Financial Reporting Standards und International Accounting Standards zuordnen und den Segmentbericht im Überblick erläutern 1.7 Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften erkennen und die Buchungen für die Kapitalkonsolidierung nach nationalem Bilanzrecht durchführen 1.8 Bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschaftsformen im Handels- und Steuerrecht berücksichtigen 2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten 2.1 Jahresabschlüsse aufbereiten 2.2 Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen und Cashflow-Rechnungen analysieren und interpretierten 2.3 Zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresabschlüssen durchführen und die Einhaltung von plan- und Normwerten überprüfen 2.4 Bedeutung von Ratings erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung für das Unternehmen vorschlagen 3. Betriebliche Sachverhalte steuerliche darstellen 3.1 Steuerliches Ergebnis aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten 3.2 Datensätze für das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach dem Einkommensteuergesetz ableiten 3.3 Den zu versteuernden Gewinn nach den einzelnen Gewinnermittlungsarten bestimmen 3.4 Das körperschaftsteuerlich zu versteuernde Einkommen, die festzusetzende Körperschaftsteuer sowie die Abschlusszahlung und Erstattung der Körperschaftsteuer berechnen 3.5 Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der Rechtsform eines Unternehmens erläutern 3.6 Die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage entwickeln und für die Gewerbesteuererklärung aufbereiten sowie die Gewerbesteuer und die Gewerbesteuerrückstellung berechnen 3.7 Geschäftsvorfälle auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz und auf ihre Vorsteuer prüfen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen vorbereiten 3.8 Vorschriften zum Verfahrensrecht anwenden und notwendige Anträge stellen 3.9 Grundlegende nationale und binationale Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragssteuerrecht gegenüberstellen sowie Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragssteuerrecht beschreiben 3.10 Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in das betriebliche Geschehen einordnen 4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen 4.1 Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagement beschreiben und deren Einhaltung anhand ausgewählter Kennzahlen und Finanzierungsregeln beurteilen 4.2 Finanz- und Liquiditätsplanungen erstellen und Finanzkontrollen zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft durchführen 4.3 Finanzierungsarten beherrschen sowie die Möglichkeiten und Methoden zur Kapitalbeschaffung unter Berücksichtigung der Rechtsform des Unternehmens auswählen und einsetzen 4.4 Investitionsbedarf feststellen und die optimale Investition mit Hilfe von Investitionsrechnungen ermitteln 4.5 Kreditrisiken erkennen sowie Instrumente zur Risikobegrenzung bewerten und einsetzen 4.6 Kredit- und Kreditsicherheitsmöglichkeiten unter Einbeziehung einer Kreditwürdigkeitsprüfung und einer Tilgungsfähigkeitsberechnung darstellen sowie Kreditkonditionen verhandeln 4.7 Die Formen des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs auswählen und geschäftsvorgangsbezogen festlegen 6
8 5. Kosten-und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden 5.1 Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen auswählen und anwenden 5.2 Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen auswählen und anwenden 5.3 Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- und Steuerungszwecke auswählen und anwenden 5.4 Verfahren der Kosten Leistungsrechnung zur Lösung unterschiedlicher Problemstellungen und zur Entscheidungsvorbereitung zielorientiert anwenden 5.5 Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements für die Zusammenarbeit im betrieblichen Controlling erläutern 6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen 6.1 Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren 6.2 Ein internes Kontrollsystem aufbauen 6.3 Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzten 6.4 Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten 7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen 7.1 Mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren sowie Präsentationstechniken zielgerichtet einsetzen 7.2 Kriterien für die Personalauswahl festlegen und begründen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken 7.3 Den Personaleinsatz planen und steuern 7.4 Führungsmethoden situationsgerecht anwenden 7.5 Berufsausbildung planen und durchführen 7.6 Die berufliche Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fördern 7.7 Den Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten Die Gesamtstunden (ca. 780 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) orientieren sich am DIHK Rahmenplan. Veranstaltungstermine, -ort Kurs-Nr.: KBL 19 Datum: Prüfungen: Die schriftlichen Prüfungen sind bundeseinheitlich festgelegt. Sie finden am 03., 09. und 15. März 2019 statt. Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen erfolgt die Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch). Das Fachgespräch wird im Rahmen weiterer Unterrichtstermine vorbereitet. Veranstaltungsort: Industrie- und Handelskammer für die Pfalz - Zentrum für Weiterbildung Bahnhofstr. 101, Ludwigshafen Telefon: , Fax: Teilnehmer/innen der IHK Pfalz können abends und samstags kostenfrei die Parkplätze in der Ludwig-Bertram- Straße gegenüber dem Bowlingcenter nutzen. Zu Fuß sind es ca. 2 Minuten bis zum Zentrum für Weiterbildung. 7
9 Kosten Lehrgangsentgelt: 4.650,00, zahlbar in 7 Abschnitten, zzgl. Prüfungsgebühr z.zt. 550,00 1. Abschnitt: ,00 2. Abschnitt: ,00 3. Abschnitt: ,00 4. Abschnitt: ,00 5. Abschnitt: ,00 6. Abschnitt: ,00 7. Abschnitt: ,00 Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach Lehrgangsbeginn. Die Prüfungsgebühr wird mit der Einladung zur Prüfung fällig. Eine Förderung über Aufstiegs-BAföG ist möglich. 8
10 Unterrichtszeiten Dienstag, Donnerstag: 17:30 20:45 Uhr sowie Freitag (14-tägig): 17:00 21:00 Uhr 2017 Januar 12./13./17./19./24./26/27/31. Februar 02./07./09./10./14./16./21./23./24./ März 02/.07./09./10./14./16./21./23./24./28./30./ April 04./06./07./25./27./28./ Mai 02./04./09./11./12./16./18./23./26./30./ Juni 01./06./08./09./13./20./22./27./29./30./ Juli Kein Unterricht August 11./15./17./22./24./25./29./31./ September 05./07./08./12./14./19./21./22./26./28./ Oktober 05./06./10./12./17./19./20./24./26./31./ November 02./03./07./09./14./16./17./21./23./28./30./ Dezember 01./05./07./12./14./15./19./ 2018 Januar 04./09./11./12./16./18./23./25./26./30./ Februar 01./06./08./09./15./20./22./23./27./ März 01./06./08./09./13./15./20./22./23./ April 10./12./17./19./20./24./26./ Mai 03./04./08./15./17./22./24./25./29./ Juni 05./07./08./12./14./19./21./22./ Juli Kein Unterricht August 07./09./10./14./16./20./23./24./28./30./ September 03./06./07./11./13./18./20./21./25./27./ Oktober 02./04./05./09./11./16./18./19./23./25./30./ November 06./08./09./13./15./20./22./23./27./29./ Dezember 04./06./07./11./13./ 2019 Februar/März : Vollzeit-Workshop Prüfungsvorbereitung (Bildungsfreistellung möglich) Prüfung: 03., 09. und 15. April
11 Unterrichtsfreie Zeiten Fasching: Ostern: Sommer: Weihnachten: Fasching: Ostern: Sommer: Weihnachten: ab Bildungsfreistellung Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (Bildungsfreistellung). Dieser Anspruch beläuft sich bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf maximal zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr: 2017/2018 und 2019/2020). Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend. Für den Vollzeit-Workshop zur Prüfungsvorbereitung ist Bildungsfreistellung möglich. Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie unter Bildungsfreistellung ist seit auch in Baden Württemberg möglich. Informationen erhalten Sie unter 10
12 Förderung beruflicher Weiterbildung Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website unter Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Aufstiegs-BAföG) Nach dem AFBG ist der Lehrgang als förderungswürdig anerkannt. Beim Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie ca. 40% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (einkommens- und vermögensunabhängiger Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung) zzgl. max. 60% als günstig verzinstes Bankdarlehen. Es besteht keine Altersbeschränkung. Bei Bestehen der Prüfung werden Ihnen 40% des Darlehens erlassen. Förderanträge und Beratung erhalten Sie bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Zuständig ist das Amt am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Steuerliche Förderung Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann von steuerpflichtigen Teilnehmern (aus nichtselbständiger Tätigkeit) bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Fort- und Weiterbildungskosten sind alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Anmeldung Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei uns anzumelden, weil wir die Plätze in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Einen Anmeldeschluss gibt es nicht. Der Einstieg in den Lehrgang ist grundsätzlich auch nach dem offiziellen Lehrgangsbeginn möglich. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage: Weiterbildung Weiterbildungsangebot-Lehrgänge/Seminare Lehrgänge mit IHK-Prüfungen Geprüfte Fachkaufleute => Gepr. Bilanzbuchhalter/-in Details => bei "Kosten" - Anmeldung. Im Anschluss erhalten Sie per Post eine Anmeldebestätigung sowie rechtzeitig vor Beginn des Lehrganges eine schriftliche Einladung. Bis 4 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung können Teilnehmer ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Parallel zu Ihrer Anmeldung sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen überprüfen lassen (siehe S. 4). 11
13 Ansprechpartner Ansprechpartner Anmeldung / Beratung / Lehrgangsorganisation Dominic Köckeritz Dipl.- Betriebswirt (FH) IHK Pfalz - Zentrum für Weiterbildung Bahnhofstraße Ludwigshafen Tel Fax Mail: Dominic.Koeckeritz@pfalz.ihk24.de Ansprechpartner Zulassung / Prüfungsangelegenheiten Silvia Hoch IHK Pfalz Ausbildung - Weiterbildungsprüfungen Ludwigsplatz Ludwigshafen Tel Fax Mail: Silvia.Hoch@pfalz.ihk24.de Sie finden uns auch im Internet: Weiterbildung Weiterbildungsangebot / Lehrgänge/Seminare Lehrgänge mit IHK- Prüfung Weitere Anbieter von Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung finden Sie im Weiterbildungs- Informations-System ( sowie im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit ( Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" erstellt, die Sie bei der Entscheidung für eine fachlich geeignete und qualitativ hochwertige Weiterbildung unterstützt ( 12
14 Anmeldeformular IHK Die Weiterbildung IHK Pfalz, Zentrum für Weiterbildung, Bahnhofstr. 101, Ludwigshafen, Tel FAX: Anmeldung zur Veranstaltung: Gepr. Bilanzbuchhalter/-in; Kurs-Nr.: KBL 19 vom: bis: Frau Herr Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße PLZ / Ort: Berufsausbildung als: Tätigkeit: Telefon: privat gesch. Rechnung an: Firma (bitte Anschrift angeben) Teilnehmer Rechnungsanschrift (Firma): (Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung) Ausbildereignungsprüfung abgelegt: ja nein Ich erfülle die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen und melde mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Angaben zum Zweck der Information über das Programmangebot des Zentrums für Weiterbildung in einer Datei gespeichert werden. Datum Unterschrift 13
15 Antrag auf Zulassung für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter/-in Persönliche Daten: Name: ggf. Geburtsname: Vorname: Geburtstag: Geburtsort: Privatanschrift: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Mobil Mail: Beschäftigt bei: Straße: PLZ/Ort: Telefon geschäftl.: Ausbildungsberuf: Wehr-/Zivildienst: vom bis Geplanter Lehrgangsbesuch bei: (Name und Anschrift des Lehrgangsträgers) von: bis: Ort / Datum Unterschrift 14
16 Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung und Vertragsschluss 1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen ist per Brief, Fax oder auf elektronischem Weg möglich. Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang einer schriftlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 1.2 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. 2. Zahlung 2.1 Das Teilnahmeentgelt wird mit Zugang der Rechnung vor Veranstaltungsbeginn fällig und ist ohne Skontoabzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. 2.2 Das angeforderte Entgelt ist unabhängig von Leistungen Dritter (z.b. Arbeitsagentur, Bafög oder Arbeitgeber) zu entrichten. 2.3 Bei nicht rechtzeitiger Überweisung des Entgelts kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Lehrveranstaltung ausschließen. 3. Rücktritt und Kündigung 3.1 Bei Veranstaltungen, die sich über ein oder mehrere Semester oder Lehrgangsabschnitte erstrecken, kann der Teilnehmer bis vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. 3.2 Von laufenden Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Lehrgangsabschnitte erstrecken, kann der Teilnehmer spätestens bis zum Beginn des neuen Lehrgangsabschnitts zurücktreten. 3.3 Bei sonstigen Veranstaltungen kann der Teilnehmer bis eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. 3.4 Bei einem Rücktritt bis zum Vortag der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, 40 % des auf den stornierten Abschnitt fallenden Teilnahmeentgelts, jedoch maximal 250,00, zu verlangen Teilnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. 3.6 Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. 3.7 Im Fall eines wirksamen Rücktritts werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet. 3.8 Kündigungen können nur aus wichtigem Grund erfolgen und bedürfen der Bestätigung des Zentrums für Weiterbildung (ZfW). 4. Widerrufsrecht Als Verbraucher im Sinne des 13 BGB, steht Ihnen ergänzend zum Rücktrittsrecht unter Ziff. 3 ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.b. Brief, , Telefon oder Internet geschlossen wurden, zu. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.v.m. Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK Pfalz, Zentrum für Weiterbildung, Bahnhofstr. 101, Ludwigshafen. Telefax: ; info@pfalz.ihk24.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 5. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter 5.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. 5.2 Im Fall einer Absage wird der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 7 ausgeschlossen. 5.3 Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus wichtigem Grund, z.b. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. 5.4 Ein Wechsel des Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus wichtigem Grund berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. 6. Ausschluss eines Teilnehmers aus wichtigem Grund 6.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 6.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört, gegen die Hausordnung verstößt oder das Entgelt nicht beglichen wurde (siehe bereits unter Zahlungsbedingungen). 6.3 Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteten Entgelts. 6.4 Der Veranstalter behält sich bei Ausschluss aus wichtigem Grund ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen. 7. Haftung Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8. Datenschutz Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. 9. Urheberrecht Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. 10. Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. IHK Pfalz Zentrum für Weiterbildung Postfach Ludwigshafen 15
17 So erreichen Sie uns IHK-Zentrum für Weiterbildung Ludwigshafen Bahnhofstr. 101 Tel
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