Übersicht über Förderungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge

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1 Übersicht über Förderungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge

2 Übersicht über Förderungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge F- rdern/startseite- - - LehreFoerdern.html Förderformulare für Lehrbetriebe in Wien Alle Förderformulare zum Download F- rdern/foerderformulare_fuer_lehrbetriebe_in_wien13.html Infoblätter und- Lehre/Foerderungen/Foerderungen- Lehre/w/Infoblaetter.html 2

3 Förderungen für Lehrbetriebe Basisförderung F- rdern/merkblatt_- _Basisfoerderung.html Was wird gefördert? Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet. Die Lehrlingsentschädigung darf nicht unter dem Kollektivvertrag liegen Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres. Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner? Serviceleistung Ihrer Lehrlingsstelle: Ein vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen bis 6 Wochen nach Ende des jeweiligen Lehrjahres zugesandt. Sie haben keinen vorbereiteten Förderantrag erhalten? gewerbliche Lehrbetriebe: 3

4 Lehrbetriebscoaching statt- leere.at Das Lehrbetriebscoaching ist ein österreichweites Gratis- Angebot für Lehrbetriebe, das mit anderen Förderungen optimal kombiniert werden kann. Auch Lehrbetriebe und Kleinst- und Kleinbetriebe in spe können unser Angebot gratis in Anspruch nehmen, sowie jene Betriebe, die jungen Frauen in für sie untypischen Lehrberufen eine Ausbildung ermöglichen wollen. Lehrbetriebscoachings werden von qualifizierten Coaches erbracht, die neutral und anonym im Dienste Ihrer Anliegen arbeiten. Anfang und Ende von Beratungsgesprächen und Coachings bestimmen Sie. Wenn eine rasche Klärung benötigt wird Sie bilden derzeit einen Lehrling aus, an dem/der Sie seit einiger Zeit Veränderungen feststellen. Unter Umständen bemerken Sie, dass die Kommunikation weniger gut klappt. Sie sind mit Ihrem Latein am Ende und wünschen sich Unterstützung und eine schnelle Verbesserung der Situation. Sie möchten mit einer neutralen Person über Möglichkeiten einer raschen Verbesserung der Situation sprechen? Was das Lehrbetriebscoaching für Sie tun kann: Das Lehrbetriebscoaching bietet individuelle Beratung und Begleitung für Klein- und Mittelbetriebe bei akut anstehenden Herausforderungen in der laufenden Ausbildung von Lehrlingen. Wenn Entwicklungspotenziale nachhaltig wichtig sind Die Lehrlingsausbildung hat in Ihrem Unternehmen einen besonderen Stellenwert. Sie sind daran interessiert, Ihr Unternehmen als attraktiven Ausbildungsbetrieb verstärkt zu positionieren. Sie setzen aktiv auf die Begleitung und Führung Ihrer Lehrlinge, um Entwicklungspotenziale zu eröffnen. Sie möchten mehr über das Lehrbetriebscoaching als Angebot für die Entwicklung und Förderung von Mitarbeiter/innen erfahren? Was das Lehrbetriebscoaching für Sie tun kann: Das Lehrbetriebscoaching unterstützt Unternehmen bei der Begleitung von Entwicklungs- oder Problemlösungsprozessen in der Lehrlingsausbildung. Wenn Unterschiede und Vielfalt einen strategischen Mehrwert darstellen Sie möchten gerne verstärkt Jugendliche aus unterschiedlichen Kulturen für Ihr Unternehmen gewinnen. Internationalität und Vielfalt stellen für Sie einen Mehrwert dar. Sie haben Fragen zur Einbindung und Förderung dieser Mitarbeiter/innen, um eine optimale Zusammenarbeit zu gewährleisten. Sie möchten gerne Beratung und/oder Begleitung bei der erfolgreichen Integration von Lehrlingen? Die vorausschauende Bearbeitung möglicher Herausforderungen, die sich im 4

5 Zuge der Ausbildung von Lehrlingen aus unterschiedlichen Kulturen ergeben könnte, ist Ihnen ein Anliegen? Was das Lehrbetriebscoaching für Sie tun kann: Das Lehrbetriebscoaching berät und unterstützt Sie dabei, den Ablauf vom Recruiting bis zur Ausbildung von Jugendlichen unterschiedlicher kultureller Hintergründe erfolgreich zu gestalten. Gerne und auf Wunsch vernetzen wir Sie mit Beratungsstellen, die Sie z.b. bei organisatorischen Fragen der Umsetzung unterstützen. Wenn verstärkt junge Frauen im Unternehmen gefördert werden sollen Die Lehrlingsausbildung genießt in Ihrem Unternehmen einen hohen Stellenwert. Sie möchten verstärkt junge Frauen ausbilden. Vor allem sind Sie interessiert, mehr über die Vorteile der Ausbildung von weiblichen Lehrlingen in Ihrem Unternehmen zu erfahren. Sie möchten gerne Beratung und/oder Begleitung bei der erfolgreichen Ansprache, Auswahl und Förderung weiblicher Lehrlinge in Ihrem Unternehmen? Was das Lehrbetriebscoaching für Sie tun kann: Das Lehrbetriebscoaching berät und begleitet Sie bei Themen rund um die optimale Integration von weiblichen Lehrlingen. Gerne und auf Wunsch vernetzen wir Sie mit Beratungsstellen, die Antworten auf Ihre (rechtlichen) Fragen kennen. Wenn die Vorteile und Besonderheiten der Lehrlingsausbildung ein Thema wird Die Lehrlingsausbildung ist in Ihrem Betrieb ein Thema, mit dem Sie sich gerne intensiver beschäftigen möchten. Sie möchten mehr über die Vorteile der Ausbildung von Lehrlingen in Österreich wissen. Sie möchten gerne erfahren, wie sie Lehrlinge ausbilden können und wie eine erfolgreiche Lehrlingsausbildung langfristig Mehrwert für Ihren Betrieb schaffen kann? Was das Lehrbetriebscoaching für Sie tun kann: Das Lehrbetriebscoaching unterstützt Sie bei der Auswahl und Eingliederung von Lehrlingen in Ihren Betrieb. Gerne und auf Wunsch begleiten wir Sie zu Fragestellungen der erfolgreichen Führung und Entwicklung Ihrer Lehrlinge. 5

6 Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen F- rdern/merkblatt_- _Zwischen- _und_ueberbetriebliche_massnahmen.html Was wird gefördert? Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen Berufbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb (für Kurse, die 2016 enden, vor 2016/1.000 Euro) bzw. max Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um Euro - für Kurse, die 2016 enden, vorher jeweils halber Betrag) für: Ausbildungsverbundmaßnahmen Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. 80 Euro pro Tag. 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (für Kurse die 2016 enden, vorher jeweils halber Betrag) für: Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) - auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar für: Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Maßnahme hat nach dem begonnen Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten Aufrechtes Lehrverhältnis Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30,- Wie wird die Förderung beantragt? 6

7 Der Förderantrag inkl. Belege (z.b. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ablauf der betreffenden Maßnahme. 7

8 Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen F- rdern/merkblatt_- _Ausgezeichnete_und_gute_Lehrabschlusspruefunge.html Förderung: 200 Euro bei gutem Erfolg. 250 Euro bei ausgezeichnetem Erfolg. Was wird gefördert? Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg: 200,00 Euro pro Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung: 250,00 Euro pro Lehrabschlussprüfung Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Lehrabschlussprüfung hat nach dem stattgefunden. Die Kanditatin bzw. der Kandidat hat beim erstmaligen Antritt die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg bestanden. Bei Doppellehren ist eine Förderung nur für die erste abgelegte Lehrabschlussprüfung möglich. Die Kanditatin bzw. der Kandidat hat zumindest die letzten 12 Monate vor dem Lehrzeitende beim antragstellenden Betrieb gelernt. Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden. Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden. Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung. Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner? 8

9 Serviceleistung Ihrer Lehrlingsstelle: Ein vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen bis 6 Wochen nach der Lehrabschlussprüfung zugesandt. Sie haben keinen vorbereiteten Förderantrag erhalten? gewerbliche Lehrbetriebe: 9

10 Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen F- rdern/merkblatt_- _Lehrling_uebernehmen_und_Praemie_sichern.html Neue Förderung bringt Euro Einmalprämie Eine Lehrstelle zu finden ist oft nicht leicht. Deshalb nutzen Jugendliche oft die Chance, eine Ausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen zu starten. Ziel ist aber immer, doch einen geeigneten Betrieb zu finden, um seine Ausbildung abzuschließen. Für Ausbildungsunternehmen kann das interessant sein, denn der Lehrling bringt bereits einiges an Erfahrung mit. Einen zusätzlichen Anreiz, Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen zu übernehmen, bietet eine neue Fördermaßnahme. Nämlich eine einmalige Prämie in der Höhe von Euro pro Lehrling und Lehrbetrieb. Ausbezahlt wird nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen. Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung gemäß 30, 30b oder 8c BAG begonnene Ausbildung wird im Lehrbetrieb im selben Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf mit Anrechnung der gesamten bereits zurückgelegten Ausbildungsdauer fortgesetzt. Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des (neuen) Lehrverhältnisses bzw. bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht gemäß 18 BAG im Lehrbetrieb. Es wird keine AMS- Förderung von Ausbildungsverhältnissen, ausgenommen Förderungen für Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil, in Anspruch genommen. Die Förderung kann für Lehrlinge mit Übertrittsdatum (Beginn des neuen Lehrverhältnisses) ab 1. August 2013 bis 31. Dezember 2020 in Anspruch genommen werden. Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. 10

11 Auslandspraktikum F- rdern/merkblatt_- _Auslandspraktikum.html Diese Förderung unterstützt Lehrbetriebe, die ihren Lehrlingen berufsbezogene Auslandspraktika ermöglichen. Wer ist förderbar? Alle Ausbilderbetriebe, die einen oder mehrere Lehrlinge (aufrechter Lehrvertrag) einen Auslandsaufenthalt absolvieren lassen. Eine Förderung kann nur für diejenigen Lehrlinge erfolgen, deren Lehrberechtigte 2 BAG sowie 2 Abs. 1 LFBAG und den in der RL genannten Voraussetzungen entsprechen. Ausgenommen davon sind die Gebietskörperschaften und politische Parteien. Nicht gefördert werden selbstständige Ausbildungseinrichtungen gem. 29, 30, 30 b, 8 c BAG, Träger gem. JASG, 15 a LFBAG udgl. Folgende Möglichkeiten der Organisation eines berufsbezogenen Auslandspraktikums sind förderbar: selbstständige Organisation eines grenzüberschreitenden berufsbezogenen Praktikums in einem Betrieb durch den Lehrbetrieb; Organisation eines grenzüberschreitenden berufsbezogenen Praktikums durch eine damit speziell befasste Einrichtung wie etwa IFA, x- change odgl. Informationen zu organisierten Auslandspraktika durch IFA finden Sie hier! Was wird gefördert? Sie bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag für jenen Zeitraum ersetzt, in dem Ihr Lehrling in einem berufsbezogenen Auslandspraktikum tätig (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist. Wird das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt. Wie komme ich zur Förderung? Unmittelbar nach Absolvierung des Praktikums SPÄTESTENS ABER DREI MONATE DANACH stellen Sie bitte den Förderantrag. Neben der Angabe des angewandten Kollektivvertrags und der für den Zeitpunkt des Praktikums bezahlten Bruttolehrlingsentschädigung benötigen Sie: Bei selbstständiger Organisation legen Sie bitte bei: eine vor Beginn des Praktikums abgeschlossene schriftliche Praktikumsvereinbarung zwischen dem inländischen Lehrberechtigten und dem ausländischen Lehrbetrieb einen Nachweis über die tatsächliche Absolvierung durch das Unternehmen in dem das Auslandpraktikum stattgefunden hat Beide Dokumente sind notwendige Beilagen zum Antrag. Bei Organisation eines grenzüberschreitenden berufsbezogenen Praktikums durch eine damit speziell befasste Einrichtung: 11

12 Wenn das Auslandspraktikum durch einen Verein oder einer anderen geeigneten Einrichtung organisiert wurde (z.b. IFA, x- change oder dgl.), brauchen Sie keinen Nachweis und Praktikumsvereinbarung beizulegen. Der Nachweis wird von der Förderstelle bei dem durchführenden Verein eingeholt. Achtung: Der Entfall der Nachweise gilt nur bei jenen Organisationen, die das Praktikum über das EU Programm Erasmus+ oder gem. deren Richtlinien organisieren. Wenn eine Einrichtung nicht nach dem EU Programm Erasmus+ bzw gem. deren Richtlinien abwickelt, muss der Nachweis über das Praktikum sowie die Praktikumsvereinbarung dem Antrag beigelegt werden. Was muss die Praktikumsvereinbarung beinhalten? Im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Praktikumsbetrieb zur Einhaltung der für den Lehrling geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu verpflichten, als würde die Tätigkeit in Österreich stattfinden. Dies umfasst insbesondere für unter 18- jährige Lehrlinge auch die Einhaltung der Bestimmungen des Kinder- Jugendlichen- Beschäftigungsgesetztes 1987 (KJBG) sowie der Verordnung über Beschäftigungsverbote und beschränkungen für Jugendliche (KJBG- VO). Als ausschließlicher Ausbildungszweck sollte grundsätzlich eine dem jeweiligen Berufsbild entsprechende oder soweit mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar auch darüber hinausgehende Ausbildung des Lehrlings vereinbart werden. Außerdem hat die Praktikumsvereinbarung auch Ort, Zeitrahmen und Dauer (wie viele Tage) sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsinhalte zu enthalten. Eine über den Ausbildungszweck hinausgehende Beschäftigung ist nicht zulässig. Die Vereinbarung kann in englischer oder deutscher Sprache abgefasst werden. 12

13 Lehre für Erwachsene F- rdern/merkblatt- - - Lehre- fuer- Erwachsene.html Was wird gefördert? Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr, der zu Beginn des Lehrvertrages 18 oder älter war. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Förderung aliquot berechnet Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. das tatsächlich bezahlte Hilfskräfteentgelt bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend. Überzahlung bis maximal 20% sind ebenfalls förderbar Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Das Lehrverhältnis wurde am oder nach dem begründet. Der Lehrling hat zu Beginn des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet. Es wurde ggf. die Verordnung über die verkürzte Lehrzeit angewendet (VO 201/97 für Absolventen Lehre, AHS, BMHS). Das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht (bzw. hat regulär durch Zeitablauf oder LAP geendet). Es wurde das ganze Lehrjahr über mindestens das Entgelt für Hilfskräfte laut Kollektivvertrag bzw. falls kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt - in Höhe des Referenzwertes bezahlt. Es liegt eine Selbsterklärung des Unternehmens vor, dass keine AMS- Förderung (Förderung der Lehrausbildung von Erwachsenen, d.h. über 18- Jährigen, deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualitätsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann) für das Lehrverhältnis in Anspruch genommen wurde. Es wurde noch keine Lehre im verwandten Lehrberuf, eine BMS im Fachbereich des Lehrberufs bzw. BHS abgeschlossen. Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. 13

14 Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres. 14

15 Teilqualifizierungen Fördermaßnahmen für Ausbildungsverhältnisse nach 8b (2) BAG nur für Ausbildungsverträge, die vor dem begonnen haben. Ausbildungsverhältnisse nach 8b (2) BAG ab werden wie Lehrverhältnisse gefördert. F- rdern/merkblatt- Berufsausbildung- - - Teilqualifizierungen.html Was wird gefördert? Ausbildungsverhältnisse nach 8b (2) BAG, für die aufgezählten und spezifizierten Förderarten: Basisförderung: die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr; die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ausbildungsverbünde): freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen; berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge. Weiterbildung der AusbilderInnen: Maßnahmen die der Weiterbildung der AusbilderInnen dienen. Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund). Für andere als die angeführten Förderarten bzw. deren Unterarten kann unter diesem Titel keine Förderung beantragt werden. Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz ( 2 BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz ( 2 Abs.1 LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Basisförderung: für jedes abgeschlossene Lehrjahr drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen; bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet; sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu dem Referenzwert (1) lt. Richtlinie ausschlaggebend. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen:75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max ,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb. Weiterbildung der Ausbilder: 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max ,- pro AusbilderIn und Kalenderjahr. Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: 100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max ,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 15

16 Basisförderung: das Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem ; das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: die Maßnahme hat nach dem begonnen; der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten; aufrechtes Lehrverhältnis; die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet. Weiterbildung der Ausbilder: Vorhandene Ausbilderqualifikation; der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten. Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: Maßnahme hat nach dem begonnen; Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten; Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende; Vorlage einer Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigung sowie einer inhaltlichen Beschreibung. Vorlage eines Ausbildungsvertrages nach 8b (2) BAG Überweisung kann nur auf ein inländisches Konto des antragstellenden Lehrberechtigten erfolgen. Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30,- Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Belege (z.b. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme. 16

17 Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten F- rdern/merkblatt_- _Massnahmen_fuer_Lehrlinge_mit_Lernschwierigkei.html Förderung von bis zu 100 % der Kosten. Bei Nachhilfe und Dienstfreistellung. Was wird gefördert? Kosten des Unternehmens bei: zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund) Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten bei: zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung der Berufsschulklasse 100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für: (für Kurse oder Nachhilfen die 2016 enden, vor 2016/1.000 Euro) Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Maßnahme hat nach dem begonnen Wiederholung der Berufsschulklasse: Lehrling hat eine negativ absolvierte Klasse wiederholt Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau: Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro. 17

18 Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Belege (z.b. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme. 18

19 Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen F- rdern/merkblatt- - - Zusaetzlicher- Besuch- von- Berufsschulstufen..html Förderung von bis zu 100% der Kosten. Bei Dienstfreistellung. Was wird gefördert? Kosten des Unternehmens bei: Zusätzlichem Berufsschulunterricht Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrling nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten bei: Zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund einer Lehrzeitanrechnung oder einer Lehrzeitverkürzung oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besuch Begründet wird der zusätzliche Besuch entweder mit Lehrzeitanrechnung oder Lehrzeitverkürzung oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel Bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag ist inkl. Belege (z.b. Rechnung, Zahlungsbestätigung) durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigten Person einzubringen. Bitte nehmen Sie das Formular für Lernschwierigkeiten - Förderart a, und vermerken dort handschriftlich den Grund: Lehrzeitanrechnung oder Lehrzeitverkürzung oder Versäumnis durch Lehrplatzwechsel ). Siehe auch die beim Formular befindliche Ausfüllhilfe Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss des zusätzlichen Berufsschulbesuches 19

20 AusbilderInnenkurs und Prüfungsgebühren ehrausbildung&mid=282 Sie bilden Lehrlinge aus oder wollen in die Lehrausbildung einsteigen, weil Fachkräfte für Ihr Unternehmen wichtig sind. Und Sie wollen Verantwortung für die beruflichen Chancen junger Menschen übernehmen. Mit Unterstützung dieser waff Förderinitiative können Sie Ihre MitarbeiterInnen zu LehrausbilderInnen qualifizieren lassen. Der waff will damit Anreize für Betriebe schaffen, verstärkt auf die Ausbildung von Lehrlingen zu setzen und damit in die Zukunft zu investieren. Der waff fördert die Kosten des AusbilderInnenkurses sowie der Prüfungsgebühren. Wer wird gefördert? Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten, die in Wien einen Betriebsstandort haben. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, nur wenn das Unternehmen erstmals Lehrlinge ausbildet oder die betriebliche Lehrausbildung um einen Lehrberuf erweitert. Die Förderung kann sowohl für Kursbesuche bzw. Prüfungen von unselbstständig Beschäftigten (vollsozialversicherungspflichtig) als auch der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers gewährt werden. Was wird gefördert? Wir fördern AusbilderInnenkurse sowie die Prüfungsgebühren der AusbilderInnenprüfung. AusbilderInnenkurs: 75 % der Kurskosten bis max. 500,- pro AusbilderIn AusbilderInnenprüfung: Prüfungsgebühren bis max. 100,- pro AusbilderIn Die Antragsunterlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach Kursende bzw. abgelegter Prüfung an den waff zu übermitteln. Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder muss in einem Unternehmen in Wien ausbilden. 20

21 Weiterbildung der AusbilderInnen F- rdern/merkblatt_- _Weiterbildung_der_AusbilderInnen.html Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Bis Euro im Jahr pro AusbilderIn. Was wird gefördert? Maßnahmen, die der Weiterbildung der AusbilderInnen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.b. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Achtung: Es werden keine Fachkurse gefördert! Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max Euro pro AusbilderIn und Kalenderjahr (für Kurse die 2016 endeten, vor 2016/1.000 Euro) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Vorhandene Ausbilderqualifikation Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro. Für Personen mit Ausbilderqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme. Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Belege (z.b. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme. 21

22 Ausbildungspreis der Fachgruppe Wien der Buch- und Medienwirtschaft Ausgelobt von Fachgruppe Wien Euro 2.100,- als Guthaben für künftige Weiterbildungsveranstaltungen Kann auch aufgeteilt werden 22

23 Internationale Wettbewerbe Sales Challenge F- rdern/merkblatt_- _Internationale_Wettbewerbe.html Was wird gefördert? Die von den Unternehmen zur Verfügung gestellte Arbeitszeit der teilnehmenden Person während des Wettbewerbs und definierte Vorbereitungszeiten laut Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb. Förderbar sind nur TeilnehmerInnen, die Ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Nicht förderbar sind TeilnehmerInnen aus berufsbildenden Schulen oder anderen Einrichtungen. Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Der Förderung wird der Ist- Grundlohn oder das Ist- Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt. Übersteigt die Summe der errechneten Förderung pro TeilnehmerIn das Förderbudget, wird das Förderbudget aliquotiert. Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Beilagen (Formular fachliches Training und Lohn/Gehaltszettel) ist durch den Lehrbetrieb oder eine bevollmächtigte Person einzubringen Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an das SkillsAustria- Sekretariat in der Wirtschaftskammer Österreich Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet zwar erst 3 Monate nach Ende des internationalen Wettbewerbes. Aufgrund der Notwendigkeit zur Aliquotierung über alle Anträge wird trotzdem dringend gebeten, die Anträge im eigenen Interesse sofort zu retournieren: Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt erst nach einlangen aller potentiellen Förderanträge. Wie komme ich zu meinem Förderantrag? Serviceleistung des Sekretariates SkillsAustria: Ein vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen zugesandt. Wann erhalte ich meine Förderung? Die Förderung wird nach Beendigung des Wettbewerbes gewährt Je früher alle förderbaren Betriebe ihre Anträge einbringen, desto früher können die Förderungen ausgezahlt werden, da aufgrund der Notwendigkeit zur Aliquotierung mit der Berechnung der Förderhöhen bis zum letzten Antrag gewartet werden muss! 23

24 Sobald alle prinzipiell förderbaren Betriebe ihre Anträge eingebracht haben (spätestens nach Ende der Antragsfrist) werden die mit Bestätigungen durch das Sekretariat von SkillsAustria ergänzten Anträge an das im Auftrag der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern arbeitende Inhouse Förderservice der WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs weitergeleitet. Das Inhouse Förderservice berechnet die Förderhöhen, zahlt diese aus und informiert mit einem Schreiben. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Das Sekretariat von SkillsAustria bestätigt den zeitlichen Aufwand der teilnehmenden Person für die Vorbereitungstermine zum Wettbewerb und für den Wettbewerb selber. Die Vorbereitungszeiten und die Teilnahme am Wettbewerb selber müssen auf die Arbeitszeit der teilnehmenden Person angerechnet sein. Individuelle fachliche Trainings müssen an Hand der Trainingsplanung pro Tag durch den Trainer/Experten unterfertigt und an SkillsAustria übermittelt werden. 24

25 Imagebildung von Berufen & Branchen Wir wollen, dass Ihr Unternehmen Schule macht Branchen.html Neben der klassischen Berufsinformation ist uns das Image von Berufen und Branchen ein besonderes Anliegen. Als Vermittler wollen wir dazu beitragen, Wirtschaft, Schule und Eltern in den Berufswahlprozess einzubinden und gegenseitige Vorurteile abzubauen. Im Rahmen unserer Aktivitäten zeigen wir den Standpunkt der Unternehmer auf und wecken bei Lehrern und Eltern Verständnis für unternehmerisches Handeln. Ihre Möglichkeiten Erstellen Sie mit unserer Hilfe ein Firmenprofil und präsentieren Sie Ihren Betrieb mit Infos und Bildern in unserem multimedialen Infomedium (BiWi- Mediathek). Nützen Sie unsere Branchenpräsentationen ( lebende Werkstätten ), um Ihren Beruf und Ihre Anforderungen vor Jugendlichen und Lehrern praxisnah vorzustellen. Präsentieren Sie Ihren Beruf/Ihre Branche in unseren Berufskundeordnern. Nützen Sie unsere Kundenfrequenz und bringen Sie auf unserem Schwarzen Brett Ihr Lehrstellenangebot unters Volk. Kontakt Wir sind für Sie da! Wirtschaftskammer Wien Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft (BiWi) Telefon: E- Mail: mailbox@biwi.at 25

26 Unterstützung bei der Lehrlingsauswahl Das BiWi - Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft unterstützt Unternehmen bei der Lehrlingsauswahl Keine einfache Sache, die Auswahl des passenden Lehrlings. Entscheidungen können wir Ihnen zwar nicht abnehmen - aber Ihre Lehrlingsauswahl mit unseren speziell entwickelten OrientierungsChecks erleichtern. Neugierig geworden? Bei einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne unser Angebot. Mit Ausnahme des Interessenprofils richten sich alle unsere OrientierungsChecks an die Altersgruppe Jahre! Kosten Die Kosten trägt die Wirtschaftskammer Wien. Anmeldung Bei allen StartupChecks und Spezialmodulen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Für das Interessenprofil nur dann, wenn es in Kombination mit einem StartupCheck gemacht wird. Die Termine werden immer von den KandidatInnen selbst vereinbart. Ablauf Schritt 1 Der Betrieb lernt die OrientierungsChecks bei einem Informations- Gespräch kennen. Kontakt: Gerlinde Buttinger T 01/ E buttinger@biwi.at Bei diesem Gespräch werden die Checks angesehen, der passende ausgewählt und der organisatorische Ablauf vereinbart. Schritt 2 Die Kandidaten vereinbaren telefonisch einen Termin für den ausgewählten Check. Das Kennwort dabei ist immer der Name des Betriebes. Terminvereinbarungen: 01/ Schritt 3 Das Ergebnis erhalten die Kandidaten direkt nach dem Check. Möchte der Betrieb eine Kopie des Ergebnisses, dann brauchen wir dazu eine Einverständniserklärung (Muster im BiWi erhältlich). Eine Bitte an die Betriebe Damit wir unsere Ressourcen optimal planen können, bitten wir um eine kurze Info, dass wieder mit der Lehrlingsauswahl begonnen wird. Kontakt: T 01/ oder 6516 E halper@biwi.at oder buttinger@biwi.at 26

27 Hinweis Die Wartezeit für einen Termin beträgt ca. ein bis zwei Wochen. In den Monaten Februar, März, April kann es auch mal 2 bis 3 Wochen dauern. Interessenprofil ist der erste Schritt bei der Berufsorientierung und dient zur individuellen Feststellung von berufsbezogenen Interessen. Es ist kein Test, sondern eine EDV- unterstützte Hilfestellung, um die eigenen Interessen aussagekräftig formulieren zu können. Da ausgeprägtes Interesse ein Hinweis auf entsprechende Eignung sein kann, ist das konkrete Interesse für viele Betriebe eine wichtige Aufnahmevoraussetzung. (Zeitaufwand ca. 15 Min.) StartupCheck- Basis Der StartupCheck- Basis ist ein branchenunabhängiger und ausbildungsübergreifender BiWi OrientierungsCheck. Es werden dabei die Stärken und Schwächen in den Bereichen praktisches Rechnen und Zahlengefühl, Deutsch, Textverständnis, Konzentration und Beobachtungsgabe sowie Logik, Englisch und technisches Grundverständnis ermittelt. Auch das Gesamtergebnis sowie die Pünktlichkeit sind auf dem Ergebnisblatt ersichtlich. (Zeitaufwand ca. 1 ¼ Stunden) Kontakt Wir sind für Sie da! Wirtschaftskammer Wien Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft (BiWi) Telefon: E- Mail: mailbox@biwi.at 27

28 Lehre mit Matura- unterschiedlich je Bundesland WIEN Förderung für Lehrbetriebe, die ihre Lehrlinge bei der Berufsmatura unterstützen Lehrbetriebe die Ihren Lehrlingen die Möglichkeit geben neben der Lehre auch Vorbereitungskurse zur Berufsmatura zu besuchen, profitieren nicht nur durch qualifiziertere Lehrlinge, sondern auch durch Förderungen. So bekommen Lehrbetriebe die kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Kurs in der Arbeitszeit stattfindet oder auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Bitte beachten Sie dabei die Tages- und Wochenhöchstarbeitszeiten, besonders bei minderjährigen Lehrlingen! Innerhalb von drei Monaten nach Ende jedes Gegenstandes kann die Förderung beantragt werden. 28

29 Förderung Teilnahme Rund ums Buch in Strobl Fachgruppe Wien: Eur0 218,- je TeilnehmerIn aus einem Mitgliedsunternehmen Fachruppe NÖ: Euro 1000,- aufgeteilt auf alle TeilnehmerInnen aus einem Mitgliedsunternehmen Förderung Teilnahme ICYB - International Congress of Young Booksellers Fachruppe NÖ: Euro 1000,- aufgeteilt auf alle TeilnehmerInnen aus einem Mitgliedsunternehmen 29

30 Förderungen für Lehrlinge: Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung F- rdern/merkblatt_- _Vorbereitungskurs_auf_die_Lehrabschlusspruefun1.html Was wird gefördert? Die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung. Falls die Kosten vom Lehrbetrieb übernommen wurden, finden weitere Informationen hier. Wer kann die Förderung beantragen? Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben. Personen, deren Lehrzeitende max. zwölf Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem förderbaren Lehrbetrieb gelernt haben. Nicht gefördert werden Lehrlinge aus 30 BAG, Gebietskörperschaften und Politische Parteien. Wie hoch ist die Förderung? Kurskosten bis maximal 250 Euro (inkl. allfälliger USt.) pro Kursteilnahme. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Kurse, die ab 1. September 2013 stattfinden Kurse sind dann förderbar, wenn sie 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 12 Monate nach Lehrzeitende besucht werden. Förderbar ist die Teilnahme an gemäß den jeweils geltenden "Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen" gemäß 19 c Abs. 1 Z 1-7 BAG, Punkt III.3 (lit. d), genehmigten Kursen. Wie wird die Förderung beantragt? Der Lehrling übermittelt ein korrektes und vollständig ausgefülltes Formular per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes. Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) muss innerhalb von 3 Monaten nach Kursende in der Lehrlingsstelle einlangen. 30

31 Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung deinlehrlingscoach/kostenlos_zum_zweiten_und_dritten_antritt.html Nun gibt es die Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit 99 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten). Lehrabschlussprüfung nicht bestanden? Kosten werden auch für den zweiten und dritten Antritt übernommen. Ein Sprichwort sagt: "Für alles im Leben gibt es eine zweite Chance." Deshalb erleichtern wir Dir ab sofort auch den Zweit- und Drittantritt zur Lehrabschlussprüfung. Bis dato musstest du die Wiederholungsantritte selbst bezahlen. Nun gibt es die Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit Euro 99 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten). Die Zahlungsbefreiung gilt für diese Wiederholungsprüfungen, wenn sie ab 1. September 2013 stattfinden. Kriterien: Es gelten zwei "Freiantritte" zur Wiederholungsprüfung pro Lehrberuf/Modul. Es muss vorher eine Prüfung in diesem Lehrberuf/Modul als "nicht bestanden" abgelegt sein. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist einer der zwei "Freiantritte" verwirkt. Nach einem unentschuldigten Fernbleiben muss für den darauffolgenden Termin die Prüfungstaxe bezahlt werden. Erst nach Ablegen dieser Prüpfung mit "nicht bestanden" kann der nächste Termin wieder mit erlassener Prüfungstaxe/Materialkosten stattfinden. 31

32 Lehre mit Matura - unterschiedlich je Bundesland WIEN - Teilnahmevoraussetzungen Am Programm können Personen teilnehmen, die berechtigt sind, eine ordentliche Lehrabschlussprüfung abzulegen. Das sind BerufsschülerInnen mit Lehr- oder Ausbildungsvertrag BerufsschülerInnen ohne Lehrvertrag, die mehr als die Hälfte der Lehrzeit in einem Lehrbetrieb absolviert haben Eine Teilprüfung muss zwingend vor Lehrzeitende absolviert werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die jeweiligen Anmeldefristen! 32

33 Lehrlingscoaching statt- leere.at/ Du hast das Gefühl, dass manche Dinge bei deiner Arbeit besser laufen könnten? Viel besser sogar. Hast du Ärger mit dem Chef, Schule oder mit der Familie? Das sind alles Dinge, die manchmal sind, aber nicht sein müssen. Du fragst dich woran es liegt, an den anderen, oder vielleicht doch an dir? Alles hinwerfen wäre aber einfach schade schade um die Zeit, schade um die Mühe. Wer ist förderfähig? Unser Angebot können Lehrlinge nutzen, die förderfähig sind. Zu dieser Zielgruppe zählen Lehrlinge im öffentlichen und privaten Sektor, mit einem aufrechten Lehrverhältnis oder jene, deren Lehrverhältnis vor nicht mehr als 6 Monate durch Lehrabbruch oder Ablauf der regulären Lehrzeit beendet wurde. Nicht förderfähig sind Lehrlinge in der überbetrieblichen Lehrausbildung und nach 8b 2 BAG (Teilqualifikation). Auch Lehrbetriebe und Kleinst- und Kleinbetriebe in spe können unser Angebot gratis in Anspruch nehmen, sowie jene Betriebe, die jungen Frauen in für sie untypischen Lehrberufen eine Ausbildung ermöglichen wollen. 33

34 Förderungsmöglichkeiten für Lehrstellensuchende und Lehrlinge auf Bundesebene Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende Unter gewissen Umständen (finanzielle Verhältnisse) bietet das Arbeitsmarktservice auch einen Zuschuss für die Fahrt zu Vorstellungsterminen bei weiter entfernten Lehrstellen. arbeitsuchende/finanzielles/foerderungen/vorstellungsbeihilfe Entfernungsbeihilfe für Lehrstellensuchende und Lehrlinge Diese Beihilfe kann beim Arbeitsmarktservice beantragt werden, wenn die Lehrstelle nicht am Hauptwohnsitz des Lehrlings lieg arbeitsuchende/finanzielles/foerderungen/entfernungsbeihilfe Freifahrt und Fahrtenbeihilfen unterstuetzungen/freifahrt- und- fahrtenbeihilfen/freifahrt- und- fahrtenbeihilfen.html Freifahrten und Fahrtenbeihilfen für Schüler und Lehrlinge sind im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geregelt. Als Grundvoraussetzung für diese Leistungen muss ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe gegeben sein. Durch die Freifahrten werden direkte Sachleistungen zur Erleichterung der Mehraufwendungen für den Schulweg bzw. für den Weg zur und von der betrieblichen Ausbildungsstätte erbracht, die beim regelmäßigen Schulbesuch bzw. im Zuge der betrieblichen Ausbildung der Schüler und Lehrlinge erwachsen. Bei den Freifahrten handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes. Ein öffentlich- rechtlicher Anspruch auf eine Freifahrt besteht nicht. Wenn eine Teilnahme an der Schüler und Lehrlingsfreifahrt nicht möglich ist, wird - sofern keine andere unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit besteht - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Geldleistung in Form einer Fahrtenbeihilfe gewährt. Eine Fahrtenbeihilfe gibt es auch für jene Schüler und Lehrlinge, die für Zwecke des Schulbesuches oder der Lehre notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes am oder in der Nähe des Schulortes bzw. der betrieblichen Ausbildungsstelle bewohnen. Diese Leistungen, für die jährlich rund 400 Mio. aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen aufgewendet werden, erleichtern den Zugang der Jugend zur Bildung und tragen damit wesentlich zur finanziellen Entlastung der Eltern bei. 34

35 Auch auf Landesebene gibt es viele Förderungen und Unterstützungen, die Lehrstellensuchende und Lehrlinge nutzen können: Burgenland Arbeitnehmerförderungen im Burgenland Fahrtkostenzuschuss, Lehrlingsförderungszuschuss, Wohnkostenzuschuss, Qualifikationsförderungszuschuss Lehrbeihilfe Burgenland Unterstützungsprogramm der Arbeiterkammer Burgenland Cash Tipp für Lehrlinge und Eltern Informationen der Arbeiterkammer Burgenland zu Lehrlingsförderungen und Zuschüssen Kärnten Lehrlingsförderungen Kärnten Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten für Lehrlinge in Kärnten Heimkostenzuschuss Kärnten Lehrlinge, die für den Besuch der Fachberufsschule aufgrund der Unzumutbarkeit des Verkehrsweges vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen, können einen Wohnkostenzuschuss/Heimkostenzuschuss beantragen. Niederösterreich Lehrlingsförderung Niederösterreich Mobilitätsförderung, Lehrlingsbeihilfe, Begabtenförderung Bildungsbonus Niederösterreich Damit können Lehrlinge bei von der Arbeiterkammer Niederösterreich geförderten Weiterbildungskursen eine Gutschrift auf die Kursgebühren erhalten. Oberösterreich Bildungskonto Oberösterreich Förderungen für Personen in Ausbildung (u.a. für Lehrlinge) Salzburg Lehrlingsstipendium Salzburg Stipendium für Lehrlinge (abhängig von der finanziellen Situation der Familie sowie vom Lernerfolg des Lehrlings) Steiermark Lehrlingsbeihilfe/Bildungsscheck Steiermark Beihilfe für Lehrlinge (abhängig von der finanziellen Situation der Familie sowie vom Lernerfolg des Lehrlings), Bildungsscheck für Lehrlinge etc. Tirol Begabtenförderung Tirol Förderungsprogramm für Lehrlinge mit gutem Ausbildungserfolg Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge Tirol Zuschuss für Lehrlinge aus finanziell schwachen Familien 35

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