Artikel 1. Ziele der Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie sind:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Artikel 1. Ziele der Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie sind:"

Transkript

1 Memorandum of Understanding zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Staatlichen Kommission für Entwicklung und Reform der Volksrepublik China über die Fortführung der Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Forums für wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit Zur Förderung der beiderseitigen Zusammenarbeit Deutschlands und Chinas im Bereich der Medizinwirtschaft und Biotechnologie haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform der Volksrepublik China (im folgenden: beide Seiten) im Jahr 2006 im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Forums für wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit die Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie eingerichtet und am 14. September 2006 die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Medizinwirtschaft und Biotechnologie unterzeichnet. Seitdem wurde die beiderseitige Zusammenarbeit beständig weiterentwickelt, es wurden erfolgreiche Kommunikations- und Austauschmechanismen geschaffen und eine Reihe von Schwerpunktprojekten realisiert, die die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit beider Seiten bilden. Beide Seiten beabsichtigen, die im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Forums für wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit eingerichtete Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft

2 und Biotechnologie fortzuführen, um die deutsch-chinesische Zusammenarbeit im Bereich Medizinwirtschaft und Biotechnologie weiter voranzubringen. Sie verständigen sich diesbezüglich wie folgt: Artikel 1 Ziele der Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie sind: der Informations- und Erfahrungsaustausch zu Fragen der Medizintechnikund Biotechnologie-Industrie sowie der Regulierungsmechanismen, die Flankierung der projektbezogenen Zusammenarbeit der jeweils einschlägigen Unternehmen aus beiden Ländern auch in Clustern, insbesondere auch kleiner und mittelständischer Unternehmen der Medizinwirtschaft und Biotechnologie, auch bei größeren Projekten. Diese Zusammenarbeit kann in beiden Ländern erfolgen, auch auf Ebene der Bundesländer bzw. Provinzen. Ausgehend von einer nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beider Länder sollen die Verstärkung der Zusammenarbeit der entsprechenden Institutionen beider Länder auf dem Gebiet der Medizinwirtschaft und Biotechnologie nach Kräften vorangetrieben und eine anhaltende Verbesserung der Gesundheitssituation angestrebt werden. Artikel 2 Der Tätigkeitsbereich der Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie umfasst: Krankenhausbau und Krankenhausmanagement insbesondere auch in ländlichen Gebieten,

3 Entwicklung und Handel medizintechnischer Geräte und Ausrüstungen für Therapie, insbesondere zur Deckung des Bedarfs in ländlichen Regionen, einschließlich Handelspolitik, Rehabilitationsmedizin und -technik, Ausbildung von medizinischem Fachpersonal, medizinische Forschung, Bio- und Gentechnologie, u.a. biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, Therapien und Impfstoffe, industrielle Biotechnologie, Agrobiotechnologie, chinesische Medizin, einschließlich traditionelle Medizin aus Deutschland und China, Krankenhäuser und Ärzte für traditionelle chinesische Medizin, Präparate der chinesischen Medizin etc. sowie Zusammenarbeit auf weiteren diesen Bereich betreffenden Gebieten, weitere Gebiete von beiderseitigem Interesse. Um den Austausch zu intensivieren, werden die Arbeiten zu den genannten Themen in gemeinsamer Absprache in Unterarbeitsgruppen durchgeführt. Artikel 3 Tagungen der Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie sollen regelmäßig (einmal jährlich) alternierend in den beiden Ländern stattfinden. Dabei sollen die konkreten Maßnahmen und Aktivitäten der Zusammenarbeit einvernehmlich festgelegt werden. Formen der Zusammenarbeit können u.a. sein: Konsultationen beider Seiten, Unternehmenskooperation,

4 Seminare und Workshops, Messen und Ausstellungen, Austausch von Wissenschaftlern und Experten, Austausch zwischen Verbänden, Delegationsaustausch. Die Arbeitsgruppe Medizinwirtschaft und Biotechnologie wird dem Deutsch-Chinesischen Forum für wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit regelmäßig schriftlich über ihre Aktivitäten berichten. Artikel 4 Beide Seiten werden die Federführung jeweils für ihren Bereich ausüben; sie benennen jeweils einen Vorsitzenden der Arbeitsgruppen und einen Experten als Kontaktperson für organisatorische Fragen. Grundlage für die Zusammenarbeit sollen die Entwicklung und Vertiefung der Zusammenarbeit sowie der regelmäßige Austausch auf der Ebene der Unterarbeitsgruppen sein. Die von beiden Seiten benannten Leiter der Unterarbeitsgruppen sollen auch zwischen den jährlichen Tagungen in intensivem Kontakt bleiben, sich über die bisherigen Ergebnisse der Arbeit austauschen und neue Kooperationsprojekte entwickeln. Alle Aktivitäten sollen in gegenseitigem Einvernehmen durchgeführt werden. Jede Seite trägt ihre Kosten selbst, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei Bedarf können von beiden Seiten weitere Institutionen sowie Unternehmen einbezogen werden. Beide Seiten erkennen an, dass andere relevante Stellen der jeweils eigenen Regierung ihre Zusammenarbeit über die bereits bestehenden Kanäle fortsetzen werden.

5 Artikel 5 Die von den beiden Seiten entfalteten Aktivitäten erfolgen im Rahmen des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts und bestehender völkerrechtlicher Verpflichtungen. Beide Seiten unterstützen einen wirksamen Schutz geistigen Eigentums. Artikel 6 Sollten sich in Bezug auf Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Memorandums of Understanding Meinungsverschiedenheiten ergeben, so beabsichtigen beide Seiten diese im Wege von Verhandlungen einvernehmlich zu lösen. Dieses Memorandum of Understanding bildet den Gesamtrahmen für die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China auf dem Gebiet der Medizinwirtschaft und Biotechnologie. Artikel 7 (1) Dieses Memorandum of Understanding soll ab dem Tag der Unterzeichnung für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren angewandt werden. (2) Die Anwendung des Memorandum of Understanding verlängert sich nach Ablauf der 5 (fünf) Jahre automatisch um weitere 5 (fünf) Jahre. (3) Ungeachtet der vorgesehenen automatischen Verlängerung der Anwendung dieses Memorandums of Understanding kann jede Seite die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Memorandum of Understanding jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Seite beenden; die Mitteilung soll der anderen Seite mindestens 90 (neunzig) Tage vor dem Datum der vorgesehenen Beendigung zugehen. Bereits begonnene und in der Durchführung befindliche Projekte sollen dadurch nicht berührt werden.

6 (4) Dieses Memorandum of Understanding kann von beiden Seiten jederzeit einvernehmlich schriftlich geändert werden. Der Zeitpunkt der Anwendung der modifizierten Fassung soll vermerkt werden. Unterzeichnet am 30. August 2012 in zwei Exemplaren, jeweils in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen gültig ist. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland Für die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform der Volksrepublik China

Artikel 1. (1) Ziele dieser Zusammenarbeit sind: 1. Informations- und Erfahrungsaustausch;

Artikel 1. (1) Ziele dieser Zusammenarbeit sind: 1. Informations- und Erfahrungsaustausch; Memorandum of Understanding zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Staatlichen Kommission für Entwicklung und Reform der Volksrepublik China

Mehr

1370 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprachfassung (Normativer Teil) 1 von 4

1370 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprachfassung (Normativer Teil) 1 von 4 1370 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprachfassung (Normativer Teil) 1 von 4 ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTERRAT BOSNIEN UND HERZEGOWINAS

Mehr

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Originaltext Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 7. Dezember 2007 In Kraft

Mehr

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012 Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 29. September

Mehr

Abkommen. zwischen. dem Bundesministerium für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland. und

Abkommen. zwischen. dem Bundesministerium für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland. und Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit auf dem

Mehr

Memorandum of Understanding über eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Klimawandels. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.

Memorandum of Understanding über eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Klimawandels. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Memorandum of Understanding über eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Klimawandels zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien Die Regierung

Mehr

Gemeinsame Absichtserklärung. über eine Energiepartnerschaft. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik

Gemeinsame Absichtserklärung. über eine Energiepartnerschaft. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik Gemeinsame Absichtserklärung über eine Energiepartnerschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik Vor dem Hintergrund der hervorragenden Beziehungen zwischen Tunesien und

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Peru. über

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Peru. über Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik

Mehr

ABSPRACHE ÜBER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEM MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND

ABSPRACHE ÜBER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEM MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND ABSPRACHE ÜBER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEM MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND In

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Kasachstan. über

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Kasachstan. über Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kasachstan über Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik

Mehr

ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR GESUNDHEIT UND FAMILIE DER REPUBLIK INDIEN

ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR GESUNDHEIT UND FAMILIE DER REPUBLIK INDIEN BGBl. III - Ausgegeben am 15. Oktober 2008 - Nr. 145 1 von 5 ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR GESUNDHEIT UND FAMILIE DER REPUBLIK

Mehr

BGBl. III - Ausgegeben am 13. April Nr von 10

BGBl. III - Ausgegeben am 13. April Nr von 10 BGBl. III - Ausgegeben am 13. April 2012 - Nr. 70 1 von 10 A B K O M M E N zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische

Mehr

Relevante Artikel des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt zu Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich

Relevante Artikel des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt zu Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich Relevante Artikel des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt zu Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich Artikel 8. In-situ-Erhaltung Jede Vertragspartei wird, soweit möglich und sofern

Mehr

Deutsch-Chinesische Gemeinsame Erklärung zur Errichtung einer strategischen Partnerschaft für Elektromobilität

Deutsch-Chinesische Gemeinsame Erklärung zur Errichtung einer strategischen Partnerschaft für Elektromobilität Deutsch-Chinesische Gemeinsame Erklärung zur Errichtung einer strategischen Partnerschaft für Elektromobilität Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel und der Ministerpräsident

Mehr

Abkommen. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Volksrepublik China. über. Sozialversicherung

Abkommen. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Volksrepublik China. über. Sozialversicherung Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung - 2 - Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik China - in dem Wunsch, die gegenseitige Zusammenarbeit

Mehr

Absichtserklärung. über die Verstärkung der Kooperation. auf dem Gebiet der justiziellen Fortbildung. zwischen der Provinz Jiangsu

Absichtserklärung. über die Verstärkung der Kooperation. auf dem Gebiet der justiziellen Fortbildung. zwischen der Provinz Jiangsu Absichtserklärung über die Verstärkung der Kooperation auf dem Gebiet der justiziellen Fortbildung zwischen der Provinz Jiangsu und dem Land Nordrhein-Westfalen Aufgrund gemeinsamer Bemühungen des Justizausbildungszentrums

Mehr

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung von Australien

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung von Australien Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Australien über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen (12.09.2001) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik 13. März 2002 VORLÄUFIG ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses

Mehr

Abkommen. Originaltext

Abkommen. Originaltext Originaltext Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Russischen Föderation über die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung Abgeschlossen am

Mehr

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich - 2 - Die Regierung

Mehr

0.935.222.49. Verständigungsprotokoll

0.935.222.49. Verständigungsprotokoll Übersetzung 1 0.935.222.49 Verständigungsprotokoll zwischen dem Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates und der Staatlichen Tourismusverwaltung

Mehr

Fassung:

Fassung: 0.632.311.522 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2012 Nr. 275 ausgegeben am 31. August 2012 Abkommen über Arbeitsstandards zwischen den EFTA-Staaten und Hongkong, China 1 Abgeschlossen in Schaan

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1966 Ausgegeben am 27. September 1966 69. Stück 210. Verordnung: 12. Durchführungsverordnung

Mehr

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA)

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik über Sozialversicherung vom 12.07.2001 (BGBl. 2002, Teil II, Nr. 3, S. 83 ff.) Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik

Mehr

Deutsch-Chinesisches Industrie 4.0 Projekt

Deutsch-Chinesisches Industrie 4.0 Projekt Deutsch-Chinesische Arbeitsgruppe Unternehmen (AGU) Herr Oliver Auge Berlin, 30.11.2016 Seite 1 Inhalt 1. Vorstellung Bedeutung der Kooperation im Bereich Industrie 4.0 2. Deutsch-Chinesische Arbeitsgruppe

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Mongolei. über

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Mongolei. über Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik

Mehr

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Die Vertragsstaaten dieses Protokolls, In der Erwägung, dass das am 28. Juli 1951 in Genf beschlossene Abkommen über die Rechtsstellung

Mehr

Gemeinsame Erklärung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Australiens betreffend ein Work and Holiday Programm

Gemeinsame Erklärung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Australiens betreffend ein Work and Holiday Programm Gemeinsame Erklärung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Australiens betreffend ein Work and Holiday Programm Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung Australiens

Mehr

Bestätigt durch den. Bestätigt durch den. Ersten Bürgermeister der Stadt Hamburg. Gouverneur von Sankt-Petersburg. Georgij S.

Bestätigt durch den. Bestätigt durch den. Ersten Bürgermeister der Stadt Hamburg. Gouverneur von Sankt-Petersburg. Georgij S. und die Freie und Hansestadt sind seit 60 Jahren durch eine lebendige Städtepartnerschaft verbunden. Der Beginn der Beziehung war eine bedeutende Geste der Freundschaft wenige Jahre nach dem Ende des von

Mehr

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut

Mehr

(1) In dieser Verwaltungsvereinbarung werden die im Ergänzungsabkommen enthaltenen Begriffe in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.

(1) In dieser Verwaltungsvereinbarung werden die im Ergänzungsabkommen enthaltenen Begriffe in der dort festgelegten Bedeutung verwendet. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1581 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1986 Ausgegeben am 24. April 1986 86. Stück 216. Abkommen zwischen der österreichischen

Mehr

zwischen. Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

zwischen. Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und 466 #ST# Abkommen zwischen. der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Die Regierung

Mehr

BGBl. III - Ausgegeben am 21. Februar Nr von 4

BGBl. III - Ausgegeben am 21. Februar Nr von 4 BGBl. III - Ausgegeben am 21. Februar 2007 - Nr. 20 1 von 4 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Mehr

Rahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und

Rahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und Rahmenvereinbarung zur Kooperation zwischen der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der Fachhochschule Gießen-Friedberg Präambel Die Justus-Liebig-Universität Gießen,

Mehr

Memorandum of Understanding

Memorandum of Understanding Memorandum of Understanding zwischen der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, und dem Statistischen Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Präambel Unter

Mehr

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Übersetzung 1 Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In

Mehr

ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30

ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30 PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30. JANUAR 1974 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOM- MENS ZWISCHEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DER REPU- BLIK ÖSTERREICH ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF

Mehr

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN Die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Fürstentum Liechtenstein,

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs der Niederlande. über

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs der Niederlande. über Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Protokoll. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Republik Österreich. zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten

Protokoll. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Republik Österreich. zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Protokoll zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 2283 Jahrgang 1985 Ausgegeben am 18. Juli 1985 128. Stück 297. Kundmachung: Verlängerung der vorübergehenden

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 429 final ANNEX 1.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 429 final ANNEX 1. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. August 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0195 (NLE) 11682/17 ADD 1 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 11. August 2017 Empfänger: RECH 274 MED

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1981 Ausgegeben am 22. April 1981 73. Stück 192. Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG gemäß 6 der DMP DM2-Vereinbarung. 1 Grundsätzliches. Herr/Frau Dr. med. in.....

BEITRITTSERKLÄRUNG gemäß 6 der DMP DM2-Vereinbarung. 1 Grundsätzliches. Herr/Frau Dr. med. in..... Gebührenfrei gemäß 110 ASVG BEITRITTSERKLÄRUNG gemäß 6 der DMP DM2-Vereinbarung 1 Grundsätzliches (1) Mit dieser Beitrittserklärung übernimmt Herr/Frau Dr. med. in..... Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin

Mehr

Betreffend die Studienbeiträge gelten die Rechtsvorschriften des Staates der jeweiligen Vertragspartei.

Betreffend die Studienbeiträge gelten die Rechtsvorschriften des Staates der jeweiligen Vertragspartei. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur Die Regierung der Republik

Mehr

Briefwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tchechoslowakischen Republik (11. Dezember 1973)

Briefwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tchechoslowakischen Republik (11. Dezember 1973) Briefwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tchechoslowakischen Republik (11. Dezember 1973) Legende: Der Unterzeichnung des Prager Vertrages zwischen der Bundesrepublik und der Tschechoslowakei

Mehr

Abkommen

Abkommen Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die gemeinsame Ausbildungszusammenarbeit der französischen und schweizerischen Streitkräfte

Mehr

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst.

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen (BGBl. 1972 II, 653, 663) 10.5.1952 Die Hohen Vertragsparteien - in Erkenntnis

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE 448 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE UND

Mehr

MEMORANDUM OF UNDERSTANDING ZWISCHEN DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA ÜBER DIE INTERNATIONALE RECHTSHILFE

MEMORANDUM OF UNDERSTANDING ZWISCHEN DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA ÜBER DIE INTERNATIONALE RECHTSHILFE Unofficial Translation from English/French Original MEMORANDUM OF UNDERSTANDING ZWISCHEN DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA ÜBER DIE INTERNATIONALE RECHTSHILFE IN

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA BGBl. III - Ausgegeben am 25. Jänner 2012 - Nr. 19 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 4. MÄRZ 1996 UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS

Mehr

Abkommen. Originaltext

Abkommen. Originaltext Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht

Mehr

Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit

Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit Originaltext Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit Abgeschlossen am 30. September 2015 Von der Bundesversammlung

Mehr

Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik 1

Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik 1 Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik 1 PRÄAMBEL Die Doktoranden/Doktorandinnen und ihre Betreuer/innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich

Mehr

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette. Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und

Mehr

Freiwillige Vereinbarung

Freiwillige Vereinbarung Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von rastenden Meeresvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten im Schleswig-Holsteinischen Küstenmeer der Ostsee Zwischen dem Deutschen Segler-Verband e.v. (DSV),

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Mai 2018 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Mai 2018 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Mai 2018 (OR. en) 8622/18 WTO 110 SERVICES 36 FDI 24 COMER 43 VERMERK Absender: Empfänger: Betr.: Vorsitz Rat Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates über die

Mehr

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) (Stand: April 2009) Präambel Die Vertreter der Verwaltungen für Post und Telekommunikation

Mehr

Geschäftsordnung für den. "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste"

Geschäftsordnung für den. Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste Geschäftsordnung für den "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und dienste" 1 Gliederung 1 Name und rechtliche Einordnung 2 Zweck des Arbeitskreises 3 Mitglieder des

Mehr

MEDIATIONSVEREINBARUNG

MEDIATIONSVEREINBARUNG VEREINBARUNG Zwischen 1. und 2. und Julia Kahle-Hausmann, - nachfolgend Mediatorin genannt - wird folgende MEDIATIONSVEREINBARUNG geschlossen: 1 KONFLIKTGEGENSTAND UND MEDIATIONSVERFAHREN 1.1 Zwischen

Mehr

Gemeinsame Presseerklärung aus Anlass des Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang in Deutschland, 25. bis 27.

Gemeinsame Presseerklärung aus Anlass des Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang in Deutschland, 25. bis 27. Gemeinsame Presseerklärung aus Anlass des Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang in Deutschland, 25. bis 27. Mai 2013 (Berlin, den 26. Mai 2013) 1. Auf Einladung der Kanzlerin der Bundesrepublik

Mehr

Abkommen

Abkommen Originaltext 0.414.991.361 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten

Mehr

GEMEINSAME ABSICHTSERKLÄRUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER ENERGIEPARTNERSCHAFT ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH MAROKKO UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

GEMEINSAME ABSICHTSERKLÄRUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER ENERGIEPARTNERSCHAFT ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH MAROKKO UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GEMEINSAME ABSICHTSERKLÄRUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER ENERGIEPARTNERSCHAFT ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH MAROKKO UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINLEITUNG Das Königreich Marokko und die Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

DEUTSCH- TÜRKISCHE WIRTSCHAFTSVEREINIGUNG E.V.

DEUTSCH- TÜRKISCHE WIRTSCHAFTSVEREINIGUNG E.V. DEUTSCH- TÜRKISCHE WIRTSCHAFTSVEREINIGUNG E.V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutsch-Türkische Wirtschaftsvereinigung e. V. im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereins

Mehr

ANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES

ANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.10.2016 COM(2016) 620 final ANNEX 1 ANHANG des Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen

Mehr

China: Ackerbau-und Landtechnik-Demonstrationspark. Bilaterales Kooperationsprojekt

China: Ackerbau-und Landtechnik-Demonstrationspark. Bilaterales Kooperationsprojekt China: Ackerbau-und Landtechnik-Demonstrationspark Bilaterales Kooperationsprojekt Das Projekt Seit August 2015 fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über sein bilaterales Kooperationsprogramm

Mehr

Kooperationsvereinbarung zum Hennefer Medienkompetenz Modell (HMkM) für Schülerinnen und Schüler der Stadt Hennef

Kooperationsvereinbarung zum Hennefer Medienkompetenz Modell (HMkM) für Schülerinnen und Schüler der Stadt Hennef Kooperationsvereinbarung zum Hennefer Medienkompetenz Modell (HMkM) für Schülerinnen und Schüler der Stadt Hennef zwischen der Schule Am schmalen Patt 25 (Name und Adresse; nachfolgend die Schule genannt)

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung Bildungspartnerschaft von Europa- und Umweltschule - Staatliche Grundschule, Steinheid und der Dauerausstellung Haus der Natur, Goldisthal Präambel Museen und Schulen sind der

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1803 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 15. Juli 1982 147. Stück 344. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls

Mehr

Arbeit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO): Neue und kommende Empfehlungen

Arbeit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO): Neue und kommende Empfehlungen Arbeit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO): Neue und kommende Empfehlungen Dr. med. Bärbel Christiansen Univ.-Klinikum S.-H., Campus Kiel und Lübeck ZE Medizinaluntersuchungsamt

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses

Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses Stand: 25.03.2010 Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses der Länder Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg sowie der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) im Rahmen der Durchführung

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE Die Vertragsstaaten, 1144 UNTS 3 Abgeschlossen in Brüssel am 21. Mai 1974 In Kraft getreten am 25. August

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBUK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBUK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBUK ÖSTERREICH Jahrgang 1969 Ausgegeben am 5. August 1969 71. Stück 280. Verordnung: Übertragung der Besorgung von

Mehr

Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit

Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit Originaltext Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Volksrepublik China über soziale Sicherheit Abgeschlossen am 30. September 2015 Von der Bundesversammlung

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 2061 Jahrgang 1967 Ausgegeben am 4. Oktober 1967 78. Stück 328. Verordnung: Ausschreibung der Wahl

Mehr

Vorblatt. Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Vorblatt. Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Vorblatt Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Erste Verordnung über die Änderung des Internationalen Schiffsvermessungs- Übereinkommens von 1969 (1. Schiffsvermessungs-Änderungsverordnung

Mehr

1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4

1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4 1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4 Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation,

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN BGBl. III - Ausgegeben am 14. Jänner 2016 - Nr. 7 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN

Mehr

Abkommen. zwischen. der Österreichischen Bundesregierung. und. der Regierung der Republik Polen. über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

Abkommen. zwischen. der Österreichischen Bundesregierung. und. der Regierung der Republik Polen. über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen BGBl. III - Ausgegeben am 18. November 2014 - Nr. 218 1 von 9 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

Mehr

VERTRAG ZWISCHEN DEM HL. STUHL UND DEM SAARLAND

VERTRAG ZWISCHEN DEM HL. STUHL UND DEM SAARLAND VERTRAG ZWISCHEN DEM HL. STUHL UND DEM SAARLAND VERTRAG zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen

Mehr

Schlichtungsvereinbarung

Schlichtungsvereinbarung Schlichtungsvereinbarung Vom 5. November 1979 (GVOBl. 1980 S. 12) Für die Regelung von Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern gilt die zwischen ihnen am 5. November 1979 geschlossene Schlichtungsvereinbarung.

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK BGBl. III - Ausgegeben am 7. Juli 2011 - Nr. 110 1 von 5 VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM EIDGENÖSSISCHEN DEPARTEMENT

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Föderativen Republik Brasilien

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Föderativen Republik Brasilien Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über Zusammenarbeit im Energiesektor mit Schwerpunkt auf erneuerbarer Energie und Energieeffizienz

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Seite 1 / 5 Kooperationsvereinbarung zwischen den folgend genannten 1. beteiligten Schulen Referenzschule Schule (1) Schule (2) Straße Straße Straße PLZ, Ort PLZ, Ort PLZ, Ort Schule (3) Schule (4) Schule

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886 DER KOMMISSION 21.6.2018 L 158/5 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886 R KOMMISSION vom 20. Juni 2018 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von

Mehr

Verlängerung der Kooperationsvereinbarung Bildungspartnerschaft Gedenkstätte Zellentrakt Herford und Gesamtschule Friedenstal Herford

Verlängerung der Kooperationsvereinbarung Bildungspartnerschaft Gedenkstätte Zellentrakt Herford und Gesamtschule Friedenstal Herford Verlängerung der Kooperationsvereinbarung Bildungspartnerschaft Gedenkstätte Zellentrakt Herford und Gesamtschule Friedenstal Herford Gedenkstätten und Schulen sind Orte der historisch-politischen Bildung,

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE 1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an

Mehr

PROTOKOLL UND ZUSATZPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK FINNLAND

PROTOKOLL UND ZUSATZPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK FINNLAND BGBl. III - Ausgegeben am 18. Oktober 2011 - Nr. 159 1 von 6 PROTOKOLL UND ZUSATZPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK FINNLAND ZUR ABÄNDERUNG DES AM 26. JULI 2000 IN WIEN UNTERZEICHNETEN

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben eines Eingliederungshilfeverbundes für die Region Südpfalz Präambel Im Eingliederungshilfeverbund der Region Südpfalz kooperieren die Leistungsträger

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) 22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische

Mehr

ABSCHLIESSENDES DOKUMENT

ABSCHLIESSENDES DOKUMENT ABSCHLIESSENDES DOKUMENT DES BELGRADER TREFFENS 1977 DER VERTRETER DER TEILNEHMERSTAATEN DER KONFERENZ ÜBER SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA, WELCHES AUF DER GRUNDLAGE DER BESTIMMUNGEN DER SCHLUSSAKTE

Mehr