Die C-Ausbildung erfolgt in den Fächern: Wie fängt die C-Ausbildung an? Was muss man für die C-Ausbildung bereits können?
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- Berndt Peters
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1 In der Erzdiözese Freiburg bestehen Lehrgänge, in denen Sie eine breite kirchenmusikalische Ausbildung für den nebenberuflichen Dienst erwerben können ("C-Ausbildung"). Die C-Ausbildung erfolgt in den Fächern: Wie fängt die C-Ausbildung an? Was muss man für die C-Ausbildung bereits können? Formalitäten der C-Ausbildung Wie läuft die Ausbildung ab? Was hilft beim Lernen? Wenn es "ernst" wird: Ihre C-Prüfung Fristen der C-Prüfung Was kostet die C-Ausbildung? Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 1
2 Die C-Ausbildung erfolgt in den Fächern: Liturgik - Singen und Sprechen - Deutscher Liturgiegesang - Gregorianischer Choral - Chorleitung - Liturgisches Orgelspiel - Orgelliteraturspiel - Klavierspiel - Tonsatz - Gehörbildung - Chorpraktisches Klavierspiel - Musikgeschichte - Orgelkunde. Die Ausbildung dauert (je nach Vorbildung) 2-3 Jahre. Sie wird mit der C-Prüfung abgeschlossen und ist eine Qualifikation für den nebenberuflichen igenverantwortlichen Dienst als Organist/in und Chorleiter/in in einer katholischen Kirchengemeinde. Dieser Abschluss wird in allen deutschen Diözesen anerkannt; somit kommt vergütungsmäßig die für diese Qualifikation vorgesehene Honorierung zur Anwendung. Für die Ausbildung ist das Amt für Kirchenmusik verantwortlich. Der Unterricht wird dezentral von den Bezirkskantoren und weiteren Lehrkräften erteilt. Das Ausbildungsjahr beginnt jeweils am 1. Dezember und endet am 30. November. Die Ferien richten sich nach der Ordnung für allgemeinbildende Schulen in Baden-Württemberg. Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre. Beim Abschluss muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Wie fängt die C-Ausbildung an? Bei Interesse melden Sie sich am besten bei dem für Sie zuständigen Bezirkskantorat und vereinbaren einen Gesprächstermin. In den Wochen nach den Sommerferien finden dezentral kurze Eignungstests statt. Der Unterricht beginnt frühestens mit Beginn des Unterrichtsjahres, also am 1. Dezember. Ihre Anmeldung muss vorher erfolgt sein. Aufnahmen außerhalb der üblichen Fristen sind in der Regel nicht möglich. Was muss man für die C-Ausbildung bereits können? In einem etwa 10 Minuten dauernden Test, der Ihre grundsätzliche Eignung nachweisen soll und an den sich meist noch ein Gespräch anschließt, werden an Sie folgende Anforderungen gestellt: 1. Klavierspiel: zwei Stücke im Schwierigkeitsgrad der zweistimmigen Inventionen von J. S. Bach und leichter Sonaten (Sonatinen) der Wiener Klassik; 2. Gehör: Hören und Singen von Intervallen, Unterscheiden von Durund Moll-Dreiklängen, Nachklatschen von Rhythmen; 3. Singstimme: Vortrag eines Kirchen- oder Volksliedes eigener Wahl; 4. Theorie: Grundkenntnisse (Tonleitern, Tonarten, Dreiklang etc.). Keine Angst: Es geht hier wirklich nur um einfache Aufgaben! Über Ihre Aufnahme entscheidet der Bezirkskantor. Ein weiterer Bezirkskantor oder eine andere Fachkraft kann hinzugezogen werden. Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 2
3 Formalitäten der C-Ausbildung Nach bestandenem Eignungstest melden Sie sich unter Verwendung der offiziellen Formblätter über Ihren Bezirkskantor beim Amt für Kirchenmusik an. Folgende Unterlagen sind außerdem erforderlich: 1. Kurzer Lebenslauf 2. Stellungnahme Ihres Heimatpfarrers, aus der ersichtlich wird, dass Sie am kirchlichen Leben teilnehmen und damit Ihrer Ausbildung zugestimmt werden kann. 3. Einzugsermächtigung bzgl. Unterrichtsgebühren. Im Übrigen verweisen wir auf die Ordnung der kirchenmusikalischen C-Ausbildung in der Erzdiözese Freiburg bzw. die Ordnung Kirchenmusikalischer Unterricht in der Erzdiözese Freiburg (incl. Anlage bzgl. Unterrichtsgebühren), die Ihnen bei Unterrichtsbeginn ausgehändigt werden. Wie läuft die Ausbildung ab? Für Ihre Ausbildungszeit sind 3 Jahre vorgesehen. Die C-Prüfung können Sie in zwei oder drei Teilen ablegen, wobei diese Teile in aufeinander folgenden Jahren stattfinden müssen. Selbstverständlich ist auch eine Gesamtprüfung möglich. Und: Falls die Voraussetzungen gegeben sind, können Sie sich sogar als Externe/r (über das zuständige Bezirkskantorat) bei den allgemeinen Terminen zur Prüfung anmelden. Die ersten sechs Monate Ihrer Ausbildung gelten als Probezeit. Sie kann verlängert werden. Der Bezirkskantor teilt Ihnen am Schluss der Probezeit seine Einschätzung zur Ausbildung mit. Bei ernsthaften Zweifeln am erfolgreichen Abschluss kann der Bezirkskantor nach Rücksprache mit dem Amt für Kirchenmusik Ihre Ausbildung beenden. Dies soll Ihnen aber nicht "Druck machen", sondern nur anzeigen, dass wir alle mit der Ausbildungszeit sorgsam umgehen. Sie können durch Ihre Lehrer ständig Ratschläge erhalten: Übe-Tipps, Hinweise zu einem der Fachgebiete, Schritte bei der Vorbereitung Ihrer ersten Gehversuche an der Orgel in einem Gottesdienst oder vor dem Chor usw. Für grundsätzliche Diskussionen Ihrer Ausbildungssituation sollten Sie nicht wertvolle Unterrichtszeit vergeuden, sondern die Sprechzeiten im Bezirkskantorat nutzen. Überhaupt werden Sie merken, dass während Ihrer Ausbildung eine Zusammenarbeit beginnt, die erfahrungsgemäß oft noch lange nach der C-Prüfung weiter besteht. Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 3
4 Die einzelnen Fächer (s.o.) werden folgendermaßen unterrichtet: Einzelunterricht: (Bezirkskantorat) Unterricht in Gruppen: (Bezirkskantorat) Intensivkurse: (zentral für alle) projektweise: (für mehrere Bezirkskantorate) Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel Chorleitung, Tonsatz, Gehörbildung, Chorpraktisches Klavierspiel, Prüfungsvorbereitung, übrige Fächer Chorleitung, Singen und Sprechen, Liturgik, Gregorianik, Deutscher Liturgiegesang, Musikgeschichte Orgelkunde Der letztgenannte "Projektunterricht" gilt vielerorts auch für Chorleitung und Chorische Stimmbildung. Im Übrigen hängen die örtlichen Unterrichtsformen von der jeweiligen Klassensituation und anderen Gegebenheiten ab, z. B. von den Verkehrswegen. IK Eröffnung zur C-Ausbildung (2006) Zweimal im Jahr: Intensivkurs zur C-Ausbildung Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 4
5 Zwei Wochen im Jahr treffen sich alle, die sich in der C-Ausbildung unserer Diözese befinden, zu einem zentralen Kurs. Der Ort ist in der Regel: Anfang Januar - Insel Reichenau Sommerferien - Tauberbischofsheim Diese "Intensivkurse zur C-Ausbildung" gehören zum Ausbildungsprogramm und sollten Ihrerseits nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen nicht besucht werden. Es ergehen jeweils gesondert und rechtzeitig schriftliche Einladungen. Bei den Intensivkursen lernen Sie die vielen Kolleginnen und Kollegen kennen, die wie Sie diese Ausbildung durchlaufen. Auch nehmen Sie Abstand vom üblichen Alltagsleben und betreiben während einer "Sonderwoche" ganz ungestört und ausschließlich C-Ausbildung. Schwerpunkt der Intensivkurswochen ist Chorleitung, die gruppenweise für Anfänger, Fortgeschrittene und Examenskandidaten angeboten wird. Auch Stimmbildung (chorisch wie einzeln) lässt sich hier intensiv lernen, was so bei Ihnen zu Hause oft nicht möglich ist. Einige Fächer (s.o.) werden nur während dieser Intensivkurse angeboten: Liturgik, Gregorianischer Choral, Deutscher Liturgiegesang, Musikgeschichte. Wir unterrichten diese Fächer in einem Kurssystem. Jedes Fach teilt sich in drei (bis max. vier) Einheiten (Kurs I, Kurs II, Kurs III). Frühestens nach einmaligem Besuch aller drei Kurse I, II, III, (IV) sind Sie für die Prüfung im betreffenden Fach vorbereitet. Schließlich feiern wir zahlreiche Gottesdienste, vor allem als die "Tagzeiten" im Stundengebet. Wir tun dies als eine Gemeinschaft, die das Ziel ihres Arbeitens nicht aus dem Auge verliert. Und was es sonst noch bei diesen Zentralkursen gibt, das spricht sich auch in Ihrer Klasse herum... das spontane Orchester auf einem IK Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 5
6 Was hilft beim Lernen? Neben Ihrem speziellen Material (z. B. den Orgelnoten) gibt es einige allgemein übliche Unterlagen, die wir hier kurz zusammenstellen wollen: - GOTTESLOB mit ergänzenden Veröffentlichungen (Orgelbuch, Kantorenbuch, einstimmiges Chorbuch, Hallelujabuch, Münchener Kantorale); - Basiswissen Kirchenmusik, 4 Bände (Carus-Verlag); (ist allerdings mehr Stoff als für die C-Ausbildung erforderlich) - FREIBURGER CHORBUCH (Carus-Verlag Stuttgart); - FREIBURGER ORGELBUCH (Carus-Verlag, Stuttgart); - FREIBURGER KANTORENBUCH (Carus-Verlag, Stuttgart); - LITURGISCHER LEITFADEN* (hrsg. von der Diözese Limburg); - IN HYMNIS ET CANTICIS * (hrsg. von Stefan Klöckner); - GELBE HEFTE** (zu: Gregorianik, Tonsatz, Dt. Liturgiegesang, Stimmbildung u. a. m.). Die mit * oder ** gekennzeichneten Ausgaben können Sie beim Intensivkurs erhalten (** = kostenlos!). Wenn es "ernst" wird: Ihre C-Prüfung Der Abschluss Ihrer C-Ausbildung wird durch die "Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker in der Erzdiözese Freiburg" geregelt; diese erhalten Sie bei Beginn der Ausbildung. Grundsätzlich ist die C-Prüfung keinesfalls ein "Mini-Hochschul-Abschluss"! Es wird menschlich und praxisnah geprüft. Wenn Sie fleißig sind, also unsere Hilfen umsetzen, werden Sie bestimmt bestehen! In Ergänzung der Prüfungsordnung seien hier die Prüfungen in den einzelnen Fächern kurz umrissen, um Ihnen übertriebene Angst zu nehmen: Liturgik (mündlich, 15 Minuten) Sie werden gefragt nach Aufbau von Kirchenjahr, Eucharistiefeier und Stundengebet sowie zum Sinn einzelner liturgischer Gegebenheiten. Wenn Sie das GOTTESLOB mit seinen zahlreichen Hinweisen und Formen kennen (und dazu aus eigenem Erleben!), sind Sie gut vorbereitet. Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 6
7 Singen und Sprechen (mündlich, 15 Minuten) Sie singen ein Lied (aus dem GOTTESLOB oder ein geistliches Lied) und tragen eine Lesung vor. Beide Aufgaben wählen Sie selbst. Anschließend werden Sie befragt zum Atem- und Stimmapparat, zur Aussprache, zum Einsingen mit dem Chor und zur musikalischen Arbeit mit Kindern. Gregorianischer Choral (mündlich, 15 Minuten) Hier erhalten Sie einen leichten Gesang zur Vorbereitung, den Sie vorsingen und erläutern. Anschließend einige Fragen zu gregorianischen Noten (Neumen) und Notation, zu Formen und Geschichte. Am Schluss Vom-Blatt-Singen eines leichten Gesangs. Deutscher Liturgiegesang (mündlich, 10 Minuten) Zur Vorbereitung wird Ihnen ein Antwortpsalm aus dem Kantorenbuch gegeben. Vom Blatt singen Sie einen Psalm (eingerichtet!) aus dem GOTTESLOB. Sie geben Auskunft über die verschiedenen Formen und Möglichkeiten deutsch-sprachigen Singens in der Liturgie. Chorleitung (30 Minuten) Ihre Examensprobe besteht aus drei Aufgaben: zunächst Nachdirigieren eines dem Chor bekannten Werkes (mit häufigen Einsätzen. Dann üben Sie ein neues, vierstimmiges Werk ein (Liedsatz). Schließlich zeigen Sie, dass Sie auch einen einstimmigen Gesang einstudieren können. Liturgisches Orgelspiel (10 Minuten) Hier bereiten Sie ein Lied aus dem GOTTESLOB vor mit unterschiedlichen Formen (Vor-, Zwischen-, Nachspiel, Liedsatz auf einem Manual und auf zwei Manualen). Als zweite Aufgabe erhalten Sie ein GOTTESLOB-Lied vom Blatt (leichter Satz), zu dem Sie ein kurzes Vorspiel erfinden und dessen Liedsatz Sie spielen. Orgelliteraturspiel (20 Minuten) Während Ihrer Ausbildung müssen Sie mindestens 18 Werke erarbeiten. Zur Prüfung wählen Sie davon zwei aus, ein drittes wird Ihnen gegeben. Insgesamt müssen auch drei unterschiedliche Epochen berücksichtigt werden, und die Dauer der Prüfung ist zu beachten. Klavierspiel (10 Minuten) Hier sind die Anforderungen mit denen der Aufnahmeprüfung identisch (s.o.). Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 7
8 Tonsatz (mündlich, 15 Minuten schriftlich, 120 Minuten) In der mündlichen Prüfung spielen Sie zunächst verschiedene Kadenzen und finden die Harmonien zu einem einfachen Lied aus dem GOTTESLOB wie zu einem einfachen Generalbaß. Ihnen wird ein vierstimmiger Satz vorgelegt, den Sie in den Akkorden analysieren. Schriftlich verlangen wir einen zweistimmigen und einen vierstimmigen Satz (Klausur). Gehörbildung (mündlich, 10 Minuten schriftlich, 60 Minuten) Mündlich bestimmen Sie eine Reihe gegebener Intervalle und Akkorde. Sie klatschen Rhythmen nach und können von der Stimmgabel die Töne in einem Chorsatz angeben. Abschließend singen Sie eine Chorstimme Ihrer Stimmlage vom Blatt. In der schriftlichen Prüfung (Klausur) erhalten Sie 3 Diktate: rhythmisch = einstimmig; polyphon = zweistimmig; akkordisch = vierstimmig (Akkordfolge muss als solche bestimmt, aber nicht tonlich niedergeschrieben werden). Prüfung in Gehörbildung Chorpraktisches Klavierspiel (10 Minuten) Zu spielen sind die im Fach Chorleitung aufgegebenen Kompositionen; außerdem eine leichte vierstimmige Chorpartitur in modernen Schlüsseln; und das Harmonisieren eines einfachen Neuen Geistlichen Liedes nach Akkordsymbolen (vorbereitet). Musikgeschichte (mündlich, 10 Minuten) Grundkenntnisse der Kirchenmusikgeschichte. Nähere Kenntnis eines "Spezialgebietes" Ihrer Wahl. Orgelkunde (mündlich, 10 Minuten) Grundkenntnisse vom Aufbau der Orgel, Registerkunde, theoretische Kenntnisse vom Stimmen der Zungenregister. Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 8
9 Fristen der C-Prüfung 15. Juni: Anmeldung zur C-Prüfung (nur über die Bezirkskantorate an das Amt für Kirchenmusik möglich); Abgabe der Orgel- und Klavierlisten (ebenfalls nur über die Bezirkskantorate). Die Aufgaben in den Fächern Gregorianischer Choral, Deutscher Liturgiegesang, Chorleitung, Orgelliteraturspiel (= drittes Werk) und Chorpraktisches Klavierspiel werden Ihnen spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Die C-Prüfungen werden in den Monaten Oktober und November durchgeführt. Was kostet die C-Ausbildung? *) Die Unterrichtsgebühr beträgt derzeit monatlich 40,- während der gesamten Ausbildungszeit. Diese Gebühr deckt aber nur einen Teil der Ausbildungskosten ab (die Differenz zu den tatsächlichen monatlich anfallenden Kosten wird von der Erzdiözese Freiburg getragen). Infolgedessen besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsstunden, obwohl diese im Prinzip regelmäßig stattfinden. Die Gebühren werden vierteljährlich durch das Amt für Kirchenmusik per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Bezahlung durch Einzelüberweisung oder mittels Dauerauftrag müssen wir einen Unkostenbeitrag von 2,- erheben (die monatliche Unterrichtsgebühr beträgt dann also 42,- ). Für Ihre Teilnahme an zentralen Kursen (s. o. "Intensivkurse zur C-Ausbildung") wird eine gesonderte Gebühr für Unterkunft/Verpflegung erhoben (ab ca. 180,- je nach Zimmerstandard), wohingegen der dortige Unterricht in den monatlichen Zahlungen bereits enthalten ist. Für die C-Prüfung wird einmalig der Beitrag einer monatlichen Unterrichtsgebühr (z.z. 40,- bzw. 42,- ) erhoben. Fahrten und Lernmittelkosten (Noten, Bücher u.ä.) gehen stets zu Ihren Lasten. Während sich die Fahrtkosten nach den örtlichen Gegebenheiten richten und daher hier nicht benannt werden können, handelt es sich bei den Lernmitteln (s. o.) nur um die notwendigen Standardwerke oder -noten. Wir treiben keinen besonderen "Aufwand". Darüber hinaus stellt das Amt für Kirchenmusik verschiedene Unterlagen auch kostenlos zur Verfügung ("Gelbe Hefte"). Bei finanziellen Härten besteht die Möglichkeit, an das Amt für Kirchenmusik einen Antrag auf Ermäßigung der Unterrichtsgebühren zu stellen. Sprechen Sie mit Ihrem Bezirkskantor/ Ihrer Bezirkskantorin. *) Stand der Gebühren: Dezember 2009 (Intensivkurse, Stand: Januar 2005) Bezirkskantorat Tauberbischofsheim Seite 9
Katholische Ausbildung zum/zur nebenberuflichen Kirchenmusiker/in (C-Ausbildung) in Hannover. Infoblatt
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