MUNITIONSLEHRE. Geschoss, Treibladung und Zündung sind mit Hilfe der Patronenhülse zu einer Einheit (Patrone) verbunden.

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1 MUNITIONSLEHRE 1.Patrone Kaliber 7,62 mm x 51 (Patrone 7,62 mm x 51 DM 41 Weichkern) Allgemeiner Aufbau Patrone 7,62 mm x 51 DM 41 Patrone 7,62 mm x 51 DM 21, Leuchtspur Patronenhülse Patrone 7,62 mm x 51 Patrone 7,62 mm x 51, Leuchtspur Geschoss, Treibladung und Zündung sind mit Hilfe der Patronenhülse zu einer Einheit (Patrone) verbunden. Das Spitzgeschoss besteht aus einem Tombakblechmantel mit eingepresstem Bleikern. Am vorderen Ende des zylindrischen Teils ist das Geschoss mit einer Würgerille versehen, in die der Hülsenrand eingezogen ist. Dadurch werden ein fester Sitz des Geschosses und ein gasdichter Abschluss zwischen Geschoss und Patronenhülse erzielt. Das Geschossheck verjüngt sich nach hinten. Die Patronenhülse aus Messing nimmt die Treibladung auf. Hinten ist sie mit einer Eindrehung versehen, in die die Auszieherkralle greift. In der Mitte des Bodens ist die Zündglocke eingepresst, in

2 deren Mitte sich der Amboss zwischen Geschoss und Patronenhülse erzielt. Das Geschossheck verjüngt sich nach hinten. Das Anzündhütchen besteht aus einem Metallnäpfchen mit einlaboriertem Anzündsatz, der durch ein Abdeckblättchen geschützt ist. Umrechnungstabelle Zollmaße in Metrische Maßeinheiten Mass Multiplizieren mit Metrisches Mass Gewichte Ibs (pound) Kilogramm oz (ounce) gr (grain) Gramm Gramm Länge in. (inch) Millimeter Geschwindigkeit fps (feet per second) Meter pro Sekunde Druck psi (pounds per square inch) Kilogramm pro Zentimeter² Geschwindigkeit km/h (Kilometer pro Stunde) Meter pro Sekunde

3 Pufferpatronen sind Ganzmetallkörper ohne Anzündhütchen, Geschoss und Treibladung in detailgetreuer Form einer scharfen Patrone. Sie werden benutzt um Lade-, und Entladevorgänge zu üben, oder den Schlagbolzen gefahrlos abschlagen zu lassen (Exerzierpatronen) Höchstreichweiten verschiedener Munitionssorten bei 45 Grad Abgangswinkel:.22 kurz ca m.22 lfb ca m 9mm para ca m.32 S&W ca m.44 Mag. ca m 4mm M 20 ca. 300 m.223 Rem. ca m.38 Spec. ca m.308 Win. ca m 12/70 Slug ca m 3mm Schrot ca. 300 m (Schrotpatrone)

4 3. Schrot-, Signalwaffen und deren Munition Schrotwaffen Flinten sind Schusswaffen die zum Verschießen von Schrotmunition bestimmt sind. Flinten sind sowohl in voll-, und halbautomatischer Ausführung, als auch als Repetier-, oder Einzelladerlangwaffen mit gezogenen oder glatten Läufen erhältlich. Schrotmunition ist in Schrotkornstärken von 2 bis 2,5 mm für den sportlichen Bereich, von 2,5 bis 4 mm für den jagdlichen Bereich, bis hin zu Schrotstärken bis 8,6 mm auch Postenschrot oder Buckshot bezeichnet für den polizeilichen Bereich, erhältlich. Daneben existieren Flintenlaufgeschosse, auch genannt Slugs. Sie bestehen aus einem kalibergroßen Geschoss. Die Kaliberangabe bei Flinten ergibt sich aus der Anzahl von Bleikugeln der Größe des Innendurchmesser des Laufes, die zusammen die Masse eines britischen Pfunds (453,6g) ergeben (1 Pfünder). Das Kalibermaß lautet Gauge z.b. die Kaliberangabe 12 Gauge entspricht dem Durchmesser einer Bleikugel mit dem Gewicht: 1/12-britischen Pfunds Blei, also ein 1/12-tel Pfünder. 12 dieser kalibergroßen Bleikugeln müssen ein britisches Pfund ergeben. Im Kaliber 16 Gauge ergeben 16 kalibergroße Bleikugeln ein britisches Pfund, im Kaliber 4 ergeben 4 kalibergroße Bleikugeln ein britisches Pfund. Die heute gebräuchlichsten Schrotkaliber sind Kaliber 4 für erlaubnispflichtige Signalpistolen, und Kaliber 12, 16 und 20 für Schrotflinten. Die Gesamtzahl an in einer Schrotpatrone enthaltenen Schrotkugeln, auch Schrotladung genannt, entfernen sich nach Verlassen des Laufes trichterförmig von der Laufseelenachse weg. Dies nennt man Streuung der Schrotgarbe (Breitenstreuung). Die Breitenstreuung der Schrotgarbe beträgt ungefähr bei einer Entfernung von: 1 m ca. 10 cm Streukreis im Durchmesser

5 10 m ca. 30 cm 35 m ca. 1 m 100 m ca. 16 m Eine grobe Faustregel zum Berechnen der Reichweite (Gefährdungsbereich) von Schrotkugeln im Metern ist die Formel: 100 x Schrotgröße in mm Dies entspricht z.b. bei einer Schrotkorngröße von 2mm Durchmesser einen Gefährdungsbereich von 200m. Um die Streuung abzumildern und Treffer durch Zusammenhalt der Schrotgarbe auf größere Entfernungen zu ermöglichen, werden auswechselbare Laufverengungen in verschiedenen Größen im Mündungsbereich von Flinten, sogenannte Choke-Einsätze angebracht. Signalwaffen Signalwaffen existieren sowohl als erlaubnispflichtige Leuchtpistolen im Kaliber 4 (26,5 mm), als erlaubnisfreie Signalwaffen mit PTB-Zulassung, und als einer Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand in Form eines Signalgebers mit PTB-Zulassung. Erlaubnispflichtige Leuchtpistolen sind zumeist einläufige Einzellader mit Patronenlager, eingerichtet zum Verschießen von pyrotechnischer Munition im Kaliber von mehr als 12,5 mm, zur Verwendung bei Polizei, Militär oder Hochseeschifffahrt. Zum Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb einer Signalpistole ist, neben den gleichen Voraussetzungen für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe (Mindestalter, Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit), eine Vorlage von Unterlagen aus denen der Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs, Chartervertrag, Internationaler Bootsschein oder die Notwendigkeit für Lehr-, und Prüfungszwecke hervorgeht, notwendig. Für das Führen dieser Waffen ist, außer beim Führen auf Schiffen, ein Waffenschein erforderlich. Der Charterer einer seegehenden Yacht darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis

6 die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 und die dazugehörige Munition ausüben. In Seenotfällen darf jedermann mit diesen Signalwaffen schießen. Für den Transport der Waffe an Land gelten die Vorschriften für den Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen analog. Da es sich waffenrechtlich um eine Kurzwaffe handelt, ist die Aufbewahrung analog vorzunehmen, an Land ein Behältnis der Stufe B oder Widerstandsgrad 0, an Bord auf See in einem mit dem Schiffskörper verankerten sicheren Behältnis aus Stahlblech, die Tür muss mindestens 4 mm dick und elektronisch oder mechanisch verriegelt sein. Wenn sich das Schiff im Winterlager befindet ist die Aufbewahrung an Bord nur mit einer speziellen behördlichen Erlaubnis möglich, ein Behältnis der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrads 0 reicht nicht aus. Die bei diesen Waffen verwendete pyrotechnische Munition ist erlaubnispflichtig und benötigt eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung-, und Prüfung (BAM) Für die Aufbewahrung der Munition gelten die Vorschriften über die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Munition analog. Die BAM-Einstufung dieser pyrotechnischen Munition lautet T 2, unter sie fallen u.a. bestimmte Rauchsignale, Signalraketen - rot und Fallschirmsignalraketen rot. Bei erlaubnisfreien Signalwaffen und Signalgebern mit PTB-Zeichen wird erlaubnisfreie pyrotechnische Munition der Klasse BAM T 1 benutzt (Handfackeln rot, bestimmte Rauchsignale und pyrotechnische Leucht-, oder Effektsätze). Rote pyrotechnische Leuchtsignale signalisieren international einen Notfall und dürfen daher nur im Notfall oder bei Lebensgefahr abgegeben werden. Signalraketen die mit der Leuchtpistole cal. 4 verschossen werden, haben eine Steighöhe von 300 m und eine Brenndauer von mindestens 30 Sekunden. Die maximale Lagerfähigkeit und Verbrauchsdauer der Munition liegt, sofern auf der Verpackung nicht anders angegeben, bei max. 3 Jahren, das aktuelle Verfalldatum auf der Verkaufsverpackung ist maßgebend. Nach Ablauf diesen Datums darf die Munition keinesfalls mehr verwendet werden, sie ist an Entsorgungsbetriebe zurückzugeben. Durch falsche Lagerung der Munition unter Feuchtigkeit, Korrosion oder hohen Temperaturen wird die Lebensdauer verkürzt, sie wird idealer weise kühl und trocken in der Originalverpackung gelagert, da sie dort wasserdicht und schwimmfähig verpackt ist. Signalmunition darf niemals gegen Personen oder Gegenstände eingesetzt werden, da sie hoch brennbar ist, und auch unter Wasser weiterbrennt. Beim Abschießen ist daher auf freies Schussfeld, Windrichtung und Abschusswinkel sowie auf entflammbare Gegenstände im Gefahrenbereich (Mast, Segel, Menschen, Treibstoff) zu achten, die Pistole wird senkrecht über dem Kopf abgefeuert. Bei Versagern wird nochmals gespannt und die Pistole weiter über dem Kopf gehalten. Nach einer Wartezeit von 1 Minute wird die Pistole vom Körper weg geöffnet und die Patrone über Bord geworfen.

7 C) 2008 Schneeberger

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