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2 Bayerischer Sportschützenbund e.v. Präsentation erstellt von Heinz Wilczynski 7 WaffenG, AWaffV 1 und 3 Stand: März 2008 Teil I

3 Sachkunde Teil I 4 WaffG Voraussetzung für Waffen- und Munitionserlaubnisse Der Antragsteller muss. - das 18. Lebensjahr vollendet haben ( 2 Abs. 1 ) - die persönliche Eignung besitzen ( 6 ) - die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ( 5 ) - die erforderliche Sachkunde nachweisen ( 7 ) - ein Bedürfnis nachweisen ( 8 ) - eine Haftpflichtversicherung In Höhe von mindestens 1 Million für Personen- u. Sachschäden 4

4 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG Sachkunde Teil I Für alle Kurzwaffen und Langwaffen benötigt der Antragsteller eine Bestätigung von einem anerkannten Schützenverband bei dem er mindestens 1 Jahr Mitglied ist. z.b. (BSSB) Es muss nachgewiesen werden, dass der Schütze mindestens zwölf Monate zusammenhängend und regelmäßig an Schießübungen des Vereines teilgenommen hat. (ca. 2 mal im Monat) Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe erbracht werden. Perkussions Pistole, -Gewehr und Luftdruckwaffen werden als Schießnachweis nicht anerkannt. 14 Abs. 2 Satz 2 Antrag auf erlaubnispflichtige SWaffen Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei SWaffen erworben werden Das Bedürfnis wird nicht anerkannt, wenn der Schütze für seine Schießübungen bereits ausreichend mit SWaffen versehen ist. 6

5 Sachkunde Teil I Grüne Waffenbesitzkarte Vorderseite An wen die SWaffe verkauft wurde Mitbenutzer der in der WBK eingetragenen SWaffen Eigentümer der WBK Otto Schmidt Hauptstr. 2, Nürnberg Dienstsiegel Frau Eva Mustermann, geb In Nürnberg, Wohnhaft: Schützenstr Nürnberg 1..Die Vorschriften bzgl. der sicheren Verwahrung von Schußwaffenund Munition sind zu beachten ( 42 WaffG) 3103 /99 II Kurt Mustermann Fürth 2..Der Austritt aus der schießsportlichen Vereinigung ist der Behörde unverzüglich anzuzeigen 13

6 10 14 WaffG Sachkunde Teil I Was versteht man unter erwerben einer SWaffen? 37 WaffG Im Sinne des WaffG erwirbt einer eine SWaffe, wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangt, denn man hat die Möglichkeit über die SWaffe nach eigenem willen zu verfügen, dies gilt auch bei Diebstahl. Wenn man eine SWaffe durch Fund erwirbt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (oder bei der Polizei abgeben) Nach einer angemessenen Frist kann man, wenn ein Bedürfnis vorhanden ist, die SWaffe erwerben. Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, 1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, 2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. 20

7 36 Abs.1 bis 6 WaffG Bis zu 10 Kurz- oder mehr als 10 Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe 0 oder B Bei einem Gewicht oder Verankerung gegen Abriss von mindestens 200 Kg, wenn darunter, dann dürfen nur bis zu 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden. Bei einem Sicherheitsbehältnis mit dem Widerstandsgrad 1 gibt es keine Beschränkung Munition, in einen Stahlblechbehältnis mit einem Schwenkriegelschloss Sachkunde Teil I Wie müssen SWaffen und Munition aufbewahrt werden? 13 AWaffV Abs AWaffV Abs. 3 B oder 0 Schrank Wer Schusswaffen, Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. 25

8 Sachkunde Teil I 2 WaffG Anlage 2 Nr. 1.1 Welche Gegenstände sind verboten? Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instand zu setzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben. Verboten ist der Umgang mit vollautomatischen Waffen, mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft. Erlaubt Verboten Magazin hinter dem Abzug 29

9 42 a WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 Welche Gegenstände sind teilweise verboten? Verboten ist das Führen von Anscheinwaffen - sind Nachbildungen, welche scharfen Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. (Deko - Waffen) Der Besitz dieser Waffen ist erlaubt Softair - Waffen ist der Besitz nur bis zu 0.5 Joule erlaubt

10 2 WaffG Abs. 3 Satz 1 bis 4 Sachkunde Teil I Ab wann dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern schießen? bis 12 Jahre * 12 bis 14 Jahre 14 bis 16 Jahre grundsätzlich kein Schießen erlaubt Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden. Schießen mit sonstigen (allen) Schusswaffen, mit Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten, oder bei dessen Anwesenheit im Schießstand. * 16 bis 18 Jahre Schießen mit sonstigen Schusswaffen ohne Einver - ständniserklärung des Sorgeberechtigten. Ausnahmen vom Mindestalter gem. 27 Abs. 4 WaffG sind möglich. Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahren auch ohne ärztliche Bescheinigung von den Ordnungsämtern erteilt werden. Die ärztliche Bescheinigung ist aber in keinem Fall verzichtbar bei Kindern unter 10 Jahren. 49

11 Sachkunde Teil I BGB und StGB 23 bis 35 Notwehr und Notstand Die rechtliche Folge der Notwehr / Notstand liegt darin, dass die Verteidigungshandlung nicht rechtswidrig ist. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Notwehr ist diejenige Verteidigung welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einen Anderen abzuwenden Ein gegenwärtiger Angriff ist jene unmittelbar bevorstehende, gerade stattfindende, fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes. Ist die Notwehrlage gegeben so ist eine Verteidigungshandlung zulässig, die erforderlich ist, um den Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden. Die anzuwendenden Mittel bestimmen sich nach der Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs. 53

12 Sachkunde Teil II 1 WaffG Abs.4 Anlage 1 u. 2 Was versteht man unter einer SWaffe? SWaffen sind im Sinne des WaffenG 1 WaffG Abs.4, Anlage1 UnterA 1 Nr. 1.1 Geräte, die zum Angriff, Verteidigung, Jagd und Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Dabei ist es egal von welcher Art die Geschosse angetrieben werden, 1 WaffG Abs.4 Anlage1 Abs.1 UnterA 1 Nr das sind einmal Verbrennungsgase bei Feuerwaffen, oder kalte Gase Pressluft, (CO2 = Druckgaswaffen) Waffen und Federdruck Keine SWaffen sind: Bogen und Armbrust, da zum Antrieb nur Muskelkraft erforderlich ist. Die Armbrust unterliegt auch dem WaffG da feste Körper gezielt verschossen Werden und die Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden. 2

13 Sachkunde Teil II 1 WaffG Abs.4 Anlage 1 Nr.1 Satz Aus welchen Teilen besteht eine SWaffe? Pistole Wesentliche Teile einer Pistole nach dem WaffG sind? Schlitten Lauf u. Patronenlager Rückholfeder Griffstück Verriegelung Magazin Kompensator (Mündungsbremse) 7

14 Sachkunde Teil II 3 BeschG Abs.1 und 2 6 Abs.1-2 Wie müssen SWaffen gekennzeichnet sein? Name oder Firma, eingetragenes Warenzeichen eines Herstellers oder eines Händlers - Importeur. N Nitrocelulosepulver Bezeichnung der Munition SP Schwarzpulver V erhöhter Gasdruck Fortlaufende Nr. J Instandsetzung Beschusszeichen F Freiwilliger Beschuss Buchstaben unter dem Adler: Was bedeutet das Beschusszeichen Das die SWaffe geprüft wurde auf Haltbarkeit Maßhaltigkeit Handhabungssicherheit Melrichstadt Die richtige Kennzeichnung der Munition behördlich geprüft worden ist Die SWaffe wird beschossen mit einem ca. 30 % höheren Gasdruck N Ortskennzeichen der einzelnen Beschussämter Ulm München Hannover Kiel Köln Suhl Prüfzeichen für Munition 17

15 Sachkunde Teil II 1 Abs. 4 WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 3 Woraus besteht eine Patrone? - Hülse Messinglegierung, Aluminium Pappe oder Plastik - Geschoß Blei Tombak Flusseisen - Pulver - wesentlicher Teil 27 Zündhütchen-Zündsatz Randzünder Zentralzünder Boxer Berdan 24

16 Sachkunde Teil II 11 Abs. 1 Wie muss Munition gekennzeichnet sein? Zentralfeuerpatrone: befindet sich auf dem Hülsenboden das Kaliber (Hülsenlänge), Herstellerzeichen bei Militärmunition das Herstellerzeichen oder Kaliber - Einführungsjahr (.30-06) Randfeuerpatronen: (Kleinkaliber) befindet sich auf dem Hülsenboden nur ein Herstellerzeichen Munition darf nur verpackt verkauft werden, auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen folgende Kennzeichen angebracht sein: Hersteller, Händler, Fertigungs - Seriennummer, Bezeichnung der Munition Kaliber, Stückzahl der Patronen und Beschusszeichen Los Nr.: Stückzahl Beschusszeichen 27

17 Sachkunde Teil II 1 WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 3 Flinten Patronen Schrotpatrone Kaliber: 12 (12/70) Patrone für sportliches Schießen Lauf Ø 18,2 mm: Anzahl der Bleikugel vom Lauf Ø, ergeben zusammen ein engl. Pfund = 453,6 g Schrot: Ø 2,5 mm Anzahl der Kugeln ca. 480 Stück Gasdruck: 650 bar Flintenlauf Geschoß Höchstschussweite? Ø der Kugeln x 100 (2,5 x 100 = 250 m) Verletzungen? Eingeteilt in drei Zonen Zone 1 bis ca. 12 m verheerende Wirkung, große Wunden und Verstümmelungen, meist tödlich Zone 2 bis ca. 50 m noch eine gute Durchschlagskraft, die noch erhebliche Verletzungen bewirken kann Zone 3 bis ca. 210 m werden von fester Kleidung aufgehalten 38

18 Sachkunde Teil II 12 WaffG Abs.2 Satz 2. 3 Was ist beim Transport von SWaffen zu beachten? Immer ungeladen, nicht zugriffsbereit, SWaffen und Munition in einem verschlossenen Behältnis getrennt transportieren (Futteral, Waffenkoffer, das gilt auch für Luftdruckwaffen) SWaffen dürfen nur auf direktem Weg, ohne Unterbrechung, von der Wohnung zum Schiesstand transportiert werden. Personalausweis und WBK sind immer mitzuführen. Tasche muss mit einem Vorhängeschloss verschlossen werden Verboten In einer aufgenähten Tasche darf die Munition transportiert werden. Nach dem WaffenG gibt es beim Transport keinen Unterschied zwischen Erwerbsschein freien oder WBK pflichtigen Schusswaffen. 41

19 Sachkunde Teil II 27 WaffG 9 bis 12 AWaffV Welche Aufgaben haben die Aufsichtspersonen? Das die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen mit Kindern und Jugendlichen beachtet werden. Offenes Feuer, Rauchen und Alkohol sind auf dem Schießstand verboten. Zur Vermeidung von Lärmerkrankungen ist ein Gehörschutz zu tragen, ab 85 db beginnt die Gesundheitsgefährdung Fremde Waffen dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht angefasst werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießanlage zu untersagen. Den Anordnungen der Aufsicht muss unbedingt Folge geleistet werden. Die Aufsicht hat das Hausrecht (Hausfriedensbruch, Zuverlässigkeit) 51

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