Schußwaffe (Anlage 1)

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1 Schußwaffe (Anlage 1) Schußwaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Es müssen keine heißen Gase sein, die das Geschoß durch den Lauf treiben es fallen also auch Federdruck- oder Druckluftwaffen unter den Begriff der Schußwaffe, womit wiederum klar wird, daß auch Druckluftgewehre und ähnliches, insbesondere Gotcha- und Softair- Waffen, unter die Regelungen des Waffengesetzes fallen, Werkzeuge wie etwa das hier abgebildete Bolzensetzgerät dagegen nicht, weil sie nicht den im Gesetz genannten Zwecken dienen (siehe Beginn dieses Absatzes). Mit dem Begriff Handfeuerwaffen bezeichnet man sowohl Langals auch Kurzwaffen. Umgangssprachlich werden auch Druckluftwaffen zu den Handfeuerwaffen gezählt, obwohl bei diesen keine heißen Gase zum Einsatz kommen. Handfeuerwaffen sind alle tragbaren Schußwaffen. Die Definitionen der Begriffe Langwaffe und Kurzwaffe findet sich in der Anlage 1 des WaffG. Danach sind Langwaffen Schußwaffen, 20

2 Entscheidend ist hier, daß eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal eine Geldstrafe rechtskräftig geworden ist Persönliche Eignung ( 6) Bezüglich der geistigen Gesundheit darf es keine Zweifel am Gesundheitszustand des Antragstellers geben. Wenn doch, so ist ein ärztliches Gutachten beizubringen. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen nach 6 Personen nicht, die geschäftsunfähig sind oder abhängig von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, die psychisch krank oder debil sind. Auch Zweifel an der Fähigkeit, sorgfältig mit Waffen und Munition umzugehen, stehen einer Erlaubnis entgegen. Um diesbezüglich den Antragsteller zu überprüfen, wird die Ordnungsbehörde die örtliche Polizei über Erkenntnisse zum Antragsteller befragen neben der Anfrage beim Bundeszentralregister und dem Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft. Die in 6 I festgelegten Versagungsgründe, insbesondere die in Nummer 2 genannte Abhängigkeit, muß nicht durch ein entsprechendes Gerichtsurteil festgestellt worden sein. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller beispielsweise alkoholabhängig ist, hat die Behörde die Möglichkeit, vom Antragsteller auf dessen Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens nach 4 AWaffV zu verlangen. Diese Forderung kann nicht angefochten werden und ist somit durch den Antragsteller zu erfüllen. Dies gilt für Antragsteller, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgenommen sind im Falle der unter 25jährigen nur erstmalige Anträge von Sportschützen für den Erwerb und Besitz von Kleinkaliberwaffen bis 200 Joule oder Einzellader-Flinten Kaliber 12 oder kleiner, wenn glaubhaft gemacht wird, daß diese Waffen benötigt werden (Sportordnung des Verbandes etc.). Ist der Antragsteller Dienstwaffenträger, etwa Polizeivollzugs- oder Zollbeamter, entfällt bei Personen unter 25 Jahren die Begutachtung. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des 33

3 War ein solcher Verstoß bislang nur bußgeldbewehrt, handelt es sich jetzt um eine Straftat. Im Gegenzug ist im Rahmen der Beratungen über die Veränderungen des WaffG deutlich herausgestellt worden, daß sich die neue Strafregelung nur bezieht auf vorsätzliches Handeln, also willentliches und wissentliches Verstoßen gegen die Vorschriften, und auf den Fall einer konkreten Gefahr des Abhandenkommens oder Mißbrauchs von Waffen oder Munition. Dazu zählt auch die Möglichkeit, daß unbefugte Dritte Zugriff erlangen können. Nicht von dieser Verschärfung erfaßt sind Verstöße gegen Vorschriften zur vorübergehenden Aufbewahrung im Rahmen der Jagd oder des sportlichen Schießens, etwa beim Transport. Auch versehentliche Verstöße sind als nicht vorsätzliches Handeln keine Straftat im Sinne des 52a. Für erlaubnispflichtige Schußwaffen und verbotene Waffen (etwa in der Hand von Gutachtern) sieht 36 II WaffG die Aufbewahrung in besonders klassifizierten Behältnissen vor. Der A-Schrank Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA darf zur Aufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen eingesetzt werden. Munition, die aus diesen Waffen verschossen werden kann, darf in diesem Waffenschrank nur in einem verschließbaren Innenfach aufbewahrt werden (hier wird keine Klassifikation verlangt, siehe Seite 38). Munition, die nicht aus den aufbewahrten Waffen verschossen werden kann, darf zusammen mit den Waffen aufbewahrt werden (zum Beispiel am Boden des Schranks). Der A-Schrank kann mit einem abschließbaren Innenschrank mit Schwenkriegelschloß ausgestattet sein in diesem Falle darf hier die Munition für die im Schrank aufbewahrten Langwaffen gelagert werden. Sollen neben den Langwaffen auch Kurzwaffen im gleichen Schrank aufbewahrt werden, reicht diese Schrankart nicht. In einem A-Schrank mit Innenfach der Sicherheitsstufe B (sog. Jägerschrank ) ist die Lagerung von bis zu zehn Langwaffen sowie von bis zu fünf Kurzwaffen im Innenfach gestattet sowie passender Munition für die Lang- und Kurzwaffen im Innenfach ( 13 IV AWaffV). 36

4 1.5. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse im Überblick Waffenbesitzkarte und Waffenschein Der Umgang mit Waffen oder Munition, die der Erlaubnispflicht unterliegen (Anlage 2 WaffG), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das ist nach 3 VwVfG jene Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat - in der Regel der Erstwohnsitz, in begründeten Fällen aber auch der Zweitwohnsitz, etwa bei Studierenden. Zentrale Vorschrift für waffenrechtliche Erlaubnisse ist 4. Er fordert für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Mindestalter; Antragsteller hat das 18. Lebensjahr vollendet (Erlaubnis nach 14 I WaffG für Sportschützen: 21. Lebensjahr) Nachweis des Bedürfnisses (Seite 30) Nachweis der Sachkunde (Seite 31) Zuverlässigkeit (Seite 32) und persönliche Eignung (Seite 33) Bei Beantragung eines Waffenscheines oder einer Schießerlaubnis wird zudem der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von einer Million Euro gefordert. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung soll nach mindestens drei Jahren von der Behörde wiederholt werden, danach in regelmäßigen Abständen (Regelüberprüfung). Gleiches gilt für das Bestehen der Haftpflichtversicherung für Inhaber eines Waffenscheines oder einer Schießerlaubnis. Die zuständige Behörde kann den Erlaubnisinhaber mit den Kosten der Regelüberprüfung belasten (BVerwG 6 C 30.08, Urteil vom ). Dazu kommt die erstmalige Prüfung des Bedürfnisses nach Ablauf von drei Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis. Es liegt im Ermessen der Behörde, das tatsächliche Fortbestehen des Bedürfnisses fortlaufend zu prüfen. 54

5 Der Gutachter darf allerdings Kontakt mit dem behandelnden Arzt (also Hausarzt oder Facharzt) des Antragstellers aufnehmen, um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen. Zentrale Frage des Gutachtens ist, ob der Antragsteller die nötige geistige Reife besitzt, um verantwortungsvoll mit Schußwaffen umzugehen. Sieht der Gutachter diese Anforderung nicht vollständig erfüllt, ist es möglich, daß die Waffenbehörde weitergehende Untersuchungen des Antragstellers anordnet. Um ein Bedürfnis glaubhaft zu machen, muß der Antragsteller eine Bescheinigung seines Schießsportverbandes vorlegen. Der Schießsportverband muß durch das Bundesverwaltungsamt anerkannt sein ( 15 III). Untergliederung eines solchen Schießsportverbandes sind schießsportliche Vereine. Der Antragsteller muß Mitglied in einem solchen Verein sein und dort dem Schießsport regelmäßig als Sportschütze nachgehen ( 14 II). Zudem muß die vom Antragsteller beantragte Waffe für eine Disziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sein. Regelmäßig als Sportschütze hat sich betätigt, wer monatlich einmal oder an 18 Tagen im Jahr Schießübungen mit einer Waffe der Art durchgeführt hat, die er beantragt. Insofern ist im Schießbuch zu dokumentieren, mit welcher Art von Waffe die jeweiligen Schießübungen durchgeführt wurden. Als Übungsschießen gelten nur sportliche Schießveranstaltungen und nicht etwaige dienstlich absolvierte Schießübungen! Der Schießsportverband muß die zuvor genannten Punkte bestätigen. Dazu werden in der Regel eine Kopie des Schießbuches des Antragstellers und eine Bestätigung des Schießsportvereines an den Verband gegeben, der nach Prüfung der Unterlagen die Bedürfnisbescheinigung zur Vorlage bei der Waffenbehörde ausstellt. Die Erteilung einer Erlaubnis im Vorwege ist erforderlich für Erwerb und Besitz folgender Waffentypen und der dazugehörigen Munition: mehrschüssige Pistolen und Revolver 61

6 Beschuß gesetzlich vorgeschrieben, wenn durch die Arbeiten das Material geschwächt oder verändert wurde. Wenn die dem Beschußamt vorgelegte Waffe erst einmal in den Händen des Prüfers ist, hat der Verwaltungsakt begonnen wird jetzt ein Mangel an der Waffe festgestellt, wird die Waffe an den Antragsteller zurückgegeben. Diese Rückgabe wird auf der Waffe festgehalten, und zwar in Form des Rückgabezeichens. Da es sich beim Rückgabezeichen um einen Teil der Kennzeichnung handelt, die bei bestandener Beschußprüfung auf der Waffe angebracht wird, ist es möglich, den Mangel noch zu beheben. Das Rückgabezeichen besteht aus dem Ortszeichen des Beschußamtes sowie dem Jahrescode es fehlt nur das Prüfzeichen, zum Beispiel Adler N. Darum sollte die Waffe zur erneuten Prüfung wieder dem Beschußamt übergeben werden, das den ersten Beschuß durchgeführt hatte. Besteht die Waffe die erneute Prüfung, muß lediglich das Prüfzeichen ergänzt werden. Vorhandene Prüfzeichen sind durch Einschlagen eines X auf oder neben dem Prüfzeichen zu entwerten das gilt für jedes höchstbeanspruchte Teil der Waffe ( 9 V BeschussV)! Beispiele für Kennzeichen und Beschußzeichen an einer Pistole (Hersteller Walther, Herstellungsland Deutschland, Beschußamt Ulm, Normalbeschuß mit Nitropulver im Jahr 2009, Seriennummer FAH9901, Kaliber 9 mm x 19) auf den wesentlichen Teilen Lauf (hier: Patronenlager als Laufbestandteil), Verschluß und Griffstück (hier mit anderer Seriennummer). 98

7 Eine andere Art des Verschlusses findet sich in der P 7 von Heckler & Koch (HK) diese Waffe arbeitet mit einem unverriegelten, gasgebremsten (Gasdruck-verzögerten) Masseverschluß. Der Lauf ist unbeweglich mit dem Griffstück verbunden, was dieser Pistole eine große Präzision verleiht bei einer Lauflänge von nur 105 mm. Ein Kolben ist mit der Spitze des Schlittens (Verschlußträger) verbunden. Seine Spitze befindet sich in einem Zylinder, der unterhalb des Laufes angebracht ist. Eine Bohrung (Detailbild) verbindet Lauf und Zylinder (Bohrung mit Pfeil markiert). Beim Schuß wird ein Teil des Gasdrucks aus dem Lauf in den Zylinder geleitet. Der Kolben und damit der Schlitten werden so lange fest nach vorn gepreßt, bis das Geschoß den Lauf verlassen hat und der Gasdruck rapide abnimmt. Erst dann gleitet der Verschluß allein gegen den Widerstand der Verschlußfeder nach hinten. 127

8 Der Begriff Rasanz beschreibt die Krümmung der Schußbahn. Je geringer die Flugbahn gekrümmt ist, desto besser ist die Rasanz eines Geschosses. Im Flug taumelt die Spitze des rotierenden Geschosses um dessen Schwerpunkt, genauer um die theoretische Flugbahn. Das Ausmaß dieses Taumelns beschreibt die Präzession. Da die Flugbahn des Geschosses wegen der Erdanziehung niemals eine perfekte Gerade ist, muß bei einer erheblichen Änderung der Entfernung zum Ziel auch die Visierung neu eingestellt werden. Bei einen Wechsel von 25 auf 50 Meter ist das meist nicht nötig - es ist allerdings zu beachten, daß sich, bei Waffen mit einem großen Abstand zwischen Kornspitze und Laufseele, die Visierlinie der Waffe und die Fluglinie des Geschosses, die bei kurzen Distanzen und hohen Geschwindigkeiten nahezu gerade ist, zwischen Mündung und Ziel kreuzen können. Die Grafik überzeichnet den Effekt der Kreuzungspunkt der Linien ist die ideale Entfernung zu Ziel, somit die Einschußentfernung; liegt das Ziel weiter entfernt, ist ein Hochschuß die Folge. Ist eine Waffe auf 25 m Fleck eingeschossen, etwa bei Benutzung eines Leuchtpunktvisiers, würde bei 50 m der rote Punkt deutlich unter dem tatsächlichen Treffpunkt leuchten. Hier müßte als entweder bei längerfristiger Änderung der Schußdistanz die Waffe neu eingeschossen werden oder durch Probeschüsse ein neuer Haltepunkt ermittelt werden. 153

9 Double-Action Der DA-Revolver ist aufgrund der Wahlmöglichkeit zwischen DAund SA-Abzug die beliebteste Abzugsvariante. Anders als beim SA- Revolver ist der Hahn etwas kompakter ausgeführt. Für den Einsatz als Gebrauchswaffe spricht die systembedingte Sicherheit eines Revolvers mit DA-Abzug mit entspannter Waffe, sofern alle Kammern der Trommel (zumindest die als nächste vorgeführte) mit einer Patrone gefüllt sind, kann der Schütze ohne zeitraubendes Entsichern, Repetieren oder Vorspannen den Schuß abgeben. Dazu kommt das höhere Abzugsgewicht eines DA-Systems hier wird ein wirkliches Wollen Voraussetzung für das Durchziehen des Abzugs. Selbst eine DA-Pistole bietet nicht diese Sicherheit ist sie unterladen, also keine Patrone im Patronenlager, wird die Betätigung des Abzugs nichts bewirken. Gleiches gilt für Zündversager während beim Revolver einfach noch einmal der Abzug betätigt wird, ist bei einer Pistole eine Repetierbewegung des Schlittens notwendig. Beachten Sie: DA- und DAO-Revolver sind seit dem 1. April 2003 keine halbautomatischen Waffen im Sinne des Waffengesetzes mehr (Anlage 2 Abschnitt 1 Pkt. 2.3.)! 165

10 Schrotpatrone Man nehme ein englisches Pfund Blei (454 g). Wenn Sie nun die erste Zahl des Kalibers (hier: 12) nehmen, gießen Sie aus dem Pfund Blei 12 gleich große Bleikugeln. Der Durchmesser dieser Kugel ist der Durchmesser des Laufes. Eine unpraktikable, aber überlieferte Art der Kaliberangabe für Schrotpatronen. Merken Sie sich folgende Laufdurchmesser der Kaliber: 10 = 19,7 mm 12 = 18,5 mm 16 = 16,8 mm Je kleiner also die erste Zahl des Kalibers, desto weiter die Lauföffnung. Die zweite Zahl beschreibt die Hülsenlänge nach Abschuß der Schrote. Patronen für kürzere Läger dürfen auch aus längeren Patronenlagern verschossen werden, umgekehrt führt die Schußabgabe zu gefährlich hohen Gasdrücken beim Laden der Waffe ist das meist nicht zu bemerken. Grund dafür ist das Verhalten der Hülse bei Abgabe des Schusses. Der vorn umgebördelte Teil rollt sich nach Zünden des Pulvers nach vorn aus und gibt so den Weg frei für die Schrote. Wenn nun das Patronenlager zu kurz ist, kann die Hülse den Weg nicht vollkommen frei machen dadurch entsteht unter Umständen ein gefährlich hoher Gasdruck, der zu Laufsprengungen führen kann. Schrotpatrone Flintenlaufgeschoß GECO Jagd 30 GECO Compet. Slug Geschoß: Schrote Geschoß: Solid 36 g / 2,7 mm 28,5 g v 2,5 = 380 m/s v 2,5 = 435 m/s 182

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