Umwandlung chemischer Energie in Bewegungsenergie!

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2 Wirkungsweise: Umwandlung chemischer Energie in Bewegungsenergie! Das Pulver verbrennt in engem Raum, der Lauf lässt für die Expansion der Verbrennungsgase nur eine Richtung frei, dadurch wird das Geschoss oder die Geschosse angetrieben. Die Verbrennung erfolgt sehr rasch und wird nur durch die Detonation von Sprengstoffen übertroffen. Die Geschwindigkeit der Verbrennung ist die Brisanz!!

3 Rückstoss: Beim Schuss erfährt nicht nur das/die Geschosse eine Beschleunigung, sondern auch die Waffe in entgegen gesetzter Richtung RÜCKSTOSS!

4 Der Rückstoss ist um so größer je: schwerer das Geschoss ist leichter die Waffe ist größer die Anfangsgeschwindigkeit des Geschosses (Vo) ist.

5 Der Rückstoss: Manche Menschen sind sehr empfindlich auf die Wirkung des Rückstosses und neigen dazu vor dem Schuss die Augen zu schließen (sog. Mucken )!

6 Rechtliche Bestimmungen um das Waffenwesen in Österreich: Waffengesetz Waffengesetz-Durchführungsverordnungen Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen (Beschussgesetz) Beschussverordnung Beschussämterverordnung Prüfzeichenverordnung (Beschusszeichen, Patronenprüfzeichen,...) Patronenprüfordnung (Verordnung über die Erprobung von Patronen für Handfeuerwaffen) (Verordnungen ca. 600 Seiten!!) Landesjagdgesetze

7 Waffenrechtliche Dokumente: Waffenbesitzkarte berechtigt zum ERWERB und BESITZ von Kat. B Waffen Begründung für das Besitzen von entsprechenden Waffen NICHT zum FÜHREN von Waffen! Waffenpass berechtigt zum ERWERB BESITZ und FÜHREN von Feuerwaffen (Kat. B) Begründung erforderlich KEIN RECHTSANSPRUCH! Waffenschein Früher, war zum FÜHREN von Gewehren! Heute im Jagdbetrieb mit der gültigen Jagdkarte möglich! Jagdkarte (gültig!!!) Zum Führen von Jagdwaffen, die nicht halbautomatisch sind (Büchsen, Flinten, )

8 Waffenrechtliche Dokumente: Europäischer Feuerwaffenpass NUR zum Verbringen von Waffen von einen EU-Mitgliedstaat in den anderen!!! Waffenführerschein = Bestätigung der Schulung (Theorie und Praxis) im sicheren Umgang/Verwahrung von Schusswaffen gem. 5 (2) 2. WaffV

9 Einteilung der Handfeuerwaffen: Das Waffengesetz 1996 teilt die Schuß- oder Feuerwaffen in 4 Kategorien ein: Kategorie A: Kategorie B: Kategorie C: Kategorie D: Verbotene Schußwaffen Genehmigungspflichtige Schußwaffen Schußwaffen mit gezogenem Lauf Sonstige Schußwaffen Kriegsmaterial Pumpguns Alle halbautomatischen Schußwaffen werden den Fausfeuerwaffen gleichgestellt! Schußwaffen mit gezogenem Lauf Flinten Erwerb VERBOTEN WBK / WP Kein Dokument notwendig Kein Dokument notwendig Besitz VERBOTEN WBK / WP Kein Dokument notwendig Kein Dokument notwendig Führen VERBOTEN Waffenpaß Waffenpaß Ausnahme: gült. Jagdkarte Waffenpaß Ausnahme: gült. Jagdkarte

10 Zentrales Waffenregister (ZWR) Österreich hat ein computergestütztes zentrales Waffenregister eingerichtet: Registrierung des Altbestandes: Kategorie A: wird automatisch von der Behörde registriert! Kategorie B: wird automatisch von der Behörde registriert! Kategorie C: Registrierung des Altbestandes beim Waffenhändler (auch online mit Bürgerkarte möglich) Frist: 1. Oktober 2012 bis 30. Juni 2014 Kategorie D: Registrierung des Altbestandes beim Waffenhändler kann jederzeit freiwillig gemacht werden! Beim Verkauf (Besitzerwechsel) der Waffe verpflichtend!

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12 Beispiel: Waffenrechtliche Bestimmungen im NÖ Jagdgesetz Verbote sachlicher Art: 95. (1) Es ist verboten: 1. bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verboten oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf jagdbare Tiere nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung jagdbarer Tiere wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als, zwei Patronen aufnehmen kann. 2. Schalenwild, Murmeitiere und Trapphahnen mit Schrot, Posten und gehacktem Blei sowie mit Randfeuerpatronen und mit Zentralfeuerpatronen, deren Hülsen kürzer als 40 mm sind oder deren Kaliberdurchmemer unter 5,5 mm liegt, zu beschießen. 95. (2) Ausgenommen von diesen Verboten ist die Verwendung von Faustfeuerwaffen zur Abgabe von Fangschüssen auf Schalenwild und Haarraubwild, sofern die Geschoßenergie (E 0 ) mindestens 250 Joule und der Kaliberdurchmesser mindestens 8,5 mm betragen.

13 Verwahrung von Schusswaffen: Die sichere Verwahrung von Schusswaffen ist neben anderen Komponenten (z.b. Fähigkeit des sachgemäßen Umganges) Teil der waffenrechtlichen Verlässlichkeit und somit Voraussetzung für die Erlangung und den Erhalt eines waffenrechtlichen Dokumentes wie Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!

14 Verwahrung von Schusswaffen: Die sichere Verwahrung ist in 3 der 2. Waffengesetz- Durchführungsverordnung geregelt. Es bestehen keine detaillierten Verwahrungsbestimmungen, da es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt und jeder Fall individuell zu beurteilen ist. Das heißt, dass es von rein objektiven Momenten abhängt, ob eine im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann, wobei auf die besonderen Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen ist.

15 Verwahrung von Schusswaffen: Grundsätzlich ist eine Schusswaffe sicher verwahrt, wenn sie in zumutbarer Weise einerseits vor unberechtigter Aneignung und andrerseits vor unbefugter Verwendung geschützt ist. Schutz vor unberechtigter Aneignung (="Außenschutz"): Darunter sind technische Maßnahmen zu verstehen, die vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen schützen, etwa die Ein- oder Aufbruchsicherheit von Räumlichkeiten oder Behältnissen, Alarmanlagen usw.

16 Verwahrung von Schusswaffen: Schutz vor dem Zugriff - vor allem im Hinblick unbefugter Verwendung - von nicht berechtigten Mitbewohnern (besonders Kindern) oder vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender (Handwerker, Besucher usw.) ="Innenschutz

17 Verwahrung von Schusswaffen: Abstufung bezüglich Art und Anzahl der Waffen: Einerseits müssen mehr Waffen besser gesichert sein als nur eine oder wenige, andererseits müssen solche gefährlicherer Kategorien sorgfältiger verwahrt sein als minderwirksame Waffen oder Waffen weniger gefährlicher Kategorien.

18 Verwahrung von Schusswaffen: Lebensumstände des Waffenbesitzers: Auch diese sind in der Lage, die Anforderungen an die sichere Verwahrung von Waffen und Munition zu beeinflussen. Es macht einen Unterschied, ob der Waffenbesitzer allein in einer Wohnung lebt, oder ob er mehrere Mitbewohner, vor allem Kinder, hat. Wenn beispielsweise ein Single allein zu Hause ist, kann er die geladene Pistole im unversperrten Nachtkästchen liegen haben, was sich bei einem Mehrpersonen-Haushalt von selbst verbietet.

19 Verwahrung von Schusswaffen: Gemeinsame Verwahrung von Waffen und Munition: Diese ist entgegen manchen Medienberichten oder Meinungen nach wie vor erlaubt, wobei natürlich alle Merkmale einer sicheren Verwahrung gegeben sein müssen.

20 Verwahrung von Schusswaffen: Sorgfältige Waffen-Verwahrung im Auto : Mit Erkenntnis vom hat der VwGH die kurzfristig zulässige sorgfältige Verwahrung einer Schusswaffe in einem Kraftfahrzeug präzisiert:

21 Verwahrung von Schusswaffen: Sorgfältige Waffen-Verwahrung im Auto : Schusswaffen sind in einem KFZ sicher verwahrt wenn: es keine verbotenen oder Kat. B-Waffen sind es nur eine kurzfristige Verwahrung ist (tagsüber weniger als 6 Std., bei Dunkelheit weniger als 3 Std.) die Waffe gegen die Abgabe eines Schusses gesichert ist (nicht geladen + Abzugsschloss oder wesentlicher Teil, wie Verschluss entfernt) versperrter Kofferraum oder Fahrgastraum, gegen Erkennbarkeit von außen geschützt.

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