Kurs Jagd- und Waffenrecht. Eva Erlacher SS 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kurs Jagd- und Waffenrecht. Eva Erlacher SS 2016"

Transkript

1 Kurs Jagd- und Waffenrecht Eva Erlacher SS 2016

2 Voraussetzungen für den Zeugniserwerb Anwesenheit Mitarbeit Hausarbeit Note: BOKU?

3 Inhalt der Lehrveranstaltung Das österreichische Waffenrecht Grundlagen Wichtige Begriffe Rechtliche Vorschriften insb Waffengesetz Jagdrecht Grundlagen Wr. Jagdgesetz NÖ Jagdgesetz

4 Literatur Erlacher, Waffen- und Jagdrecht, facultas 2015 Swoboda, Waffenrecht - verständlich, Sramek Verlag 2015 Keplinger/Löff, Waffengesetz 1996, Praxiskommentar, prolibris Verlag 2015 Grosinger/Siegert/Szymanski, Das neue österreichische Waffenrecht, Juridica 2012

5 Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Waffenrechts - Bundeskompetenz - Art 10 Abs 1 Z 7 B-VG: Waffen- und Munitionswesen - Art 10 Abs 1 Z 15 B-VG: militärische Angelegenheiten - Waffengesetz 1996, BGBl I 12/1997 idf BGBl I 52/2015

6 Waffenbegriff im WaffG 1 WaffG: Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, 1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder 2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

7 Waffenbegriff im WaffG - Gegenstände - Objektive Zweckwidmung - Einsatzfähigkeit/Zustand? - Zwei alternative Funktionen

8 Verlust der Waffeneigenschaft 42b WaffG Verordnungsermächtigung Deaktivierung der Waffe Kennzeichnung als deaktivierte Waffe Deaktivierungsverordnung 2016 DeaktV 2016, BGBl II 77/2016 Kriegsmaterial-Deaktivierungsverordnung 2016, BGBl II 78/2016

9 Unterschiedliche Waffentypen Hiebwaffen Stichwaffen Messer Tränengaswaffen/Pfeffersprays Narkosegewehre Fernöstliche Nahkampfgeräte Feuerwaffen

10 Waffen in anderen Rechtsvorschriften Gerichtsorganisationsgesetz: 1 als Waffe [ist] jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen Strafgesetzbuch: 143 Schwerer Raub Raub unter Verwendung einer Waffe verübt

11 Waffe isd WaffG?

12 Waffen isd WaffG?

13 Waffen isd WaffG?

14 Schusswaffen 2 Abs 1 WaffG: Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können [ ]

15 Ein bisschen Waffenkunde

16

17 Ein bisschen Waffenkunde

18

19 Faustfeuerwaffen 3 WaffG: Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

20 Pistole und Revolver

21 Besitz und Führen I 6 WaffG: (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung. (2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß 47 Abs. 2.

22 Besitz und Führen II 7 WaffG: (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat. (2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat. (3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

23 Transport allgemein Andere Regelungen durchaus möglich! Beförderungsbedingungen Wiener Linien ÖBB Hausordnungen/Satzungen

24 Waffenkategorien Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial Kategorie B: Bewilligungspflichtige Waffen Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen Kategorien C : Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit gezogenem Lauft Kategorie D: Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit glattem Lauf

25 Verbotene Waffen Getarnte Waffen Wildererwaffen Flinten, die bestimmte Längen unterschreiten Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem ( Pumpguns ) Schalldämpfer Gewehrscheinwerfer Schlagringe, Totschläger, Stahlruten

26 Getarnte Waffen

27 Vorderschaftrepetierer

28 Kriegsmaterial - Kriegsmaterialverordnung Maschinengewehre Raketen Granaten Granatgewehre Minen Bomben Torpedos..

29 Kategorie B Bewilligungspflichtige Waffen Faustfeuerwaffen Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen

30 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Repetierwaffe: Eine Repetierwaffe (Repetierer) ist eine Schusswaffe, bei der die Munition über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird

31 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Automatische Schusswaffen: Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden.

32 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Halbautomatische Schusswaffen: bei denen wird durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung (bei Handfeuerwaffen meistens der Abzug) genau ein Schuss abgegeben und anschließend eine neue Patrone in den Lauf eingeführt

33 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Vollautomatische Schusswaffen: Schusswaffen, bei denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können

34 Kategorie C Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit (zumindest) einem gezogenen Lauf

35 Kategorie D Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit glattem Lauf

36 Kombinierte Waffen I und noch viele viele mehr

37 Kombinierte Waffen II

38 Wiederholung Waffenkategorien Kategorie A Verbotene Waffen Kriegsmaterial Kategorie C Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit gezogenem Lauf Kategorie B Bewilligungspflichtige Schusswaffen Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Halbautomaten Kategorie D Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit glattem Lauf

39 Besitz und Erwerb von Schusswaffen der Kategorien C und D Erwerb grds frei Registrierungspflicht im ZWR Kurzer Exkurs: Wer oder was ist ZWR?

40 Zentrales Waffenregister I Ursprünglich (nur) Waffenbuch Verpflichtung zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters aufgrund der EU-RL 2008/51/EG In Betrieb seit

41 Zentrales Waffenregister II Geführt vom BMI, Eintragung durch Waffenbehörde Beleihung von Gewerbetreibenden zur Eintragung (hoheitliches Vorgehen) Registrierungspflicht für Kategorie C Altbestand

42 Zentrales Waffenregister III Seit Registrierung aller Waffen im ZWR Besitzübergang! Bis Registrierung des Altbestandes der Kategorie C

43 Zentrales Waffenregister IV Deaktivierte Waffen? Löschung aus dem ZWR erfolgt durch die Waffenbehörde, NICHT dem Gewerbetreibenden! Deaktivierung

44 Besitz und Erwerb von Schusswaffen der Kategorien C und D Erwerb grds frei außer? Registrierungspflicht durch Käufer (6 Wochen) Verwaltungsstrafe! Kauf bei einschlägigem Gewerbetreibenden Ausfolgung der Waffe idr drei Werktage nach Kauf Ausnahmen: WBK, WP, Jagdschein oder Ausfuhr

45 Die Registrierung step by step Amtlicher Lichtbildausweis Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der Waffe Ggf Name des Vorbesitzers der Waffe Begründung für den Waffenbesitz Anfrage an die Sicherheitsbehörden durch den Gewerbetreibenden hinsichtlich eines möglichen Waffenverbotes Ausstellen einer Registrierungsbestätigung durch den Gewerbetreibenden

46 Begründung für den Waffenbesitz Jagd Sport Sammlung Selbstverteidigung Erbschaft

47 Verweigerung der Registrierung Fehlende Informationen Keine zulässige Begründung für den Erwerb Waffenverbot Zivildiener?

48 Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D Waffenpass für diese Schusswaffe Waffenpass für eine andere Schusswaffe Gültige Jagdkarte Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung Sportschütze (ungeladene Waffe, Weg zu oder von der Schießstätte)

49 Waffenverbote I Jugendliche Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen verboten Ausnahmen: Jagd, Sportschützen, berufliche Ausbildung

50 Waffenverbote II Zivildiener Verbot des Erwerbs und der Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen Verbot des Führens von Schusswaffen Dauer: 15 Jahre Ausnahmen möglich

51 Zivildienstgesetz 5 Abs 5 ZDG: Zivildienstpflichtigen [ ] sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. [ ]

52 Waffenverbote III Individuelles Waffenverbot Annahme aufgrund von Tatsachen, dass jmd durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte Zuständigkeit Waffenbehörde

53 Waffenverbote IV Vorläufiges Waffenverbot bei Gefahr im Verzug Organe der öffentlichen Aufsicht Prüfung durch Waffenbehörde Vierwöchige Frist

54 Hausübung 21 Abs 4 WaffG VwGH , 2013/03/0104

Kurs Jagd- und Waffenrecht

Kurs Jagd- und Waffenrecht Kurs Jagd- und Waffenrecht Eva Erlacher SS 2017 Voraussetzungen für den Zeugniserwerb Anwesenheit Mitarbeit Hausarbeit Inhalt der Lehrveranstaltung Das österreichische Waffenrecht Grundlagen Wichtige Begriffe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Einleitung 15. I. Waffenrecht

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Einleitung 15. I. Waffenrecht Vorwort 7 Einleitung 15 I. Waffenrecht 1. Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Waffenrechts 19 2. Waffengesetz 1996 19 3. Waffenbegriff im WaffG 20 3.1 Unterschiedliche Arten von Waffen 23 3.1.1 Beispiele

Mehr

3.3 Faustfeuerwaffen. Langwaffe, bei einer Gesamtlänge bis höchstens 60 cm spricht man von Kurzwaffen beziehungsweise Faustfeuerwaffen.

3.3 Faustfeuerwaffen. Langwaffe, bei einer Gesamtlänge bis höchstens 60 cm spricht man von Kurzwaffen beziehungsweise Faustfeuerwaffen. Waffenrecht Langwaffe, bei einer Gesamtlänge bis höchstens 60 cm spricht man von Kurzwaffen beziehungsweise Faustfeuerwaffen. 3.3 Faustfeuerwaffen 3 WaffG definiert die Faustfeuerwaffen als Schusswaffen,

Mehr

Waffen und Munition werden sichergestellt und die waffenrechtlichen Urkunden entzogen.

Waffen und Munition werden sichergestellt und die waffenrechtlichen Urkunden entzogen. Waffen Recht FAQ Wer darf Waffen besitzen? Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Ab Erreichen dieses Mindestalters dürfen Schusswaffen der

Mehr

LEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER

LEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER LEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER Was ist das Zentrale Waffenregister? Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 verpflichtet Österreich zur Einführung eines

Mehr

Waffengesetz. 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen

Waffengesetz. 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen Waffengesetz 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen Waffen 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, 1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz Novelle 2010)

Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz Novelle 2010) 142/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 9 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz Novelle 2010) Der Nationalrat hat beschlossen: Das Waffengesetz

Mehr

AUSWIRKUNGEN WAFFENGESETZ. Meldepflicht: WAFFENGESETZ

AUSWIRKUNGEN WAFFENGESETZ. Meldepflicht: WAFFENGESETZ AUSWIRKUNGEN WAFFENGESETZ In den letzten Jahren wurde das schweizerische Waffenrecht zwei Revisionen unterzogen. Einerseits wurde die EG-Waffenrichtlinie im Rahmen der Schengen-Anpassung in schweizerisches

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 25.04.2016 Langtitel Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG) StF: BGBl. I Nr. 12/1997 (NR: GP XX RV 457 AB 543 S. 52.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 10. Jänner 1997 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 10. Jänner 1997 Teil I P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 10. Jänner 1997 Teil I 12. Bundesgesetz: Erlassung des Waffengesetzes 1996

Mehr

Fragebogen zur Waffensachkunde Prüfung 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe?

Fragebogen zur Waffensachkunde Prüfung 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe? 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe? 002. Was versteht man unter einer Langwaffe? 003. Welche Arten von Kurzwaffen unterscheidet man? 004. Was bedeutet der Begriff Single Action? 005. Was

Mehr

Waffenregistrierung bis Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at

Waffenregistrierung bis Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at Waffenregistrierung bis 30.06.2014 Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at Registrierung einer Schußwaffe der Kategorie C - Altbestand mittels Handysignatur Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at

Mehr

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten. Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen)

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten. Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber.22. Die Verwendung

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 04.09.2017 Langtitel Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG) StF: BGBl. I Nr. 12/1997 (NR: GP XX RV 457 AB 543 S. 52.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 11 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 15. Juli 2010 Teil I 43. Bundesgesetz: Waffengesetz-Novelle 2010 (NR: GP XXIV RV 744 AB 755 S. 69. BR: AB 8329 S. 786.)

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Seite 1 von 5 Bitte auswählen Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 1.4.2008) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

Differenzierung von Kleinwaffen und leichten Waffen (als Kriegswaffen) und Waffen für den sportlichen und jagdlichen Gebrauch

Differenzierung von Kleinwaffen und leichten Waffen (als Kriegswaffen) und Waffen für den sportlichen und jagdlichen Gebrauch Differenzierung von Kleinwaffen und leichten Waffen (als Kriegswaffen) und Waffen für den sportlichen und jagdlichen Gebrauch - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-347/06 Wissenschaftliche Dienste

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V ERWALTUNGSGERICHT WIEN 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38730 Telefax: (43 01) 4000 99 38730 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-101/069/8589/2016-8 Wien, 24.8.2016 C. L.

Mehr

Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank)

Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank) Mitteilung Nr. 2004/2008 Organisation Vorstand C 35-5 3. September 2008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank) Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum

Mehr

Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung

Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung André Busche Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung Waffenrecht Beschussrecht Waffentechnik Handhabung Auszug, nur für Teilnehmer von Lehrgängen zur Waffensachkunde, die auf Grundlage der Lehrbücher

Mehr

Das Recht, Waffen zu besitzen und zu führen

Das Recht, Waffen zu besitzen und zu führen Das Recht, Waffen zu besitzen und zu führen HISTORISCHE ENTWICKLUNG, AKTUELLE SITUATION, ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN 12.01.2017 DR. GEORG ZAKRAJSEK 1 Vortragender: Dr. Georg Zakrajsek, Jahrgang 1939, Jurist,

Mehr

Regierungsvorlage. 736 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XVI. GP

Regierungsvorlage. 736 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XVI. GP 736 der Beilagen XVI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 6 736 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XVI. GP Regierungsvorlage dem Bundesgesetz vom :XXXXXXX,

Mehr

Hinweise zum Verbringen von Schusswaffen und Munition durch Jäger/ Sportschützen aus EU-Mitgliedstaaten mittels Europäischem Feuerwaffenpasses

Hinweise zum Verbringen von Schusswaffen und Munition durch Jäger/ Sportschützen aus EU-Mitgliedstaaten mittels Europäischem Feuerwaffenpasses Hinweise zum Verbringen von Schusswaffen und Munition durch Jäger/ Sportschützen aus EU-Mitgliedstaaten mittels Europäischem Feuerwaffenpasses Der Europäische Feuerwaffenpass erlaubt Reisen mit einer darin

Mehr

WAFFENRECHT. Runderlass

WAFFENRECHT. Runderlass 1 DVR:0000051 GZ: BMI-VA1900/0133-III/3/2015 WAFFENRECHT Runderlass Inhaltsverzeichnis I. Waffengesetz 1996 (2-86) II. 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (87-94) III. 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Mehr

Waffenrecht - Verbotene Gegenstände -

Waffenrecht - Verbotene Gegenstände - Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring Waffenrecht - Verbotene Gegenstände - Gegenstände nach bisher geltendem Recht, die im neuen Waffengesetz nicht mehr aufgeführt sind: 37/I Nr. 1 b

Mehr

BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND

BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND Stand: 01.04.2008 Stade e.v. Präsidium Erwin Schütz, Referent Waffensachkunde, Dorfstraße 21, 21726 Kranenburg, Tel.: 04140 / 8111 email: erwin.schuetz@online.de Transport von Schusswaffen

Mehr

Die Zeitung für Farmwildhalter in Oberösterreich und Salzburg

Die Zeitung für Farmwildhalter in Oberösterreich und Salzburg Die Zeitung für Farmwildhalter in Oberösterreich und Salzburg Zentrales Waffenregister Meldefrist endet 30 Juni 2014!!! Kurse/Lehrfahrt Richtpreise 2014 Hoftafelbestellaktion laufend ARGE Tagung An und

Mehr

Anlagen: 1. Waffenabbildung -1 Blatt-. 2. Ergänzende Beschreibung der Umbaumaßnahmen durch die Firma Niedermeier -2 Blatt-.

Anlagen: 1. Waffenabbildung -1 Blatt-. 2. Ergänzende Beschreibung der Umbaumaßnahmen durch die Firma Niedermeier -2 Blatt-. Bundeskriminalamt POSTANSCHRIFT Bundeskriminalamt 65173 Wiesbaden Niedermeier GmbH Büchsenmacherei - Waffenhandel- Jagdzubehör Zenettistraße 29 80337 München HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON

Mehr

Zerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung

Zerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung Aktualisierungen zum Buchtitel ISBN 9783940723925 D1 Korrekturen: Fußnote 263 (Seite 252): VG Dresden Fußnote 274 (Seite 433): Verweis auf Seite 72 Fußnote 314 (Seite 483): Verweis auf Seite 156 Fußnote

Mehr

Fragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition

Fragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition 5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren

Mehr

Tel.: 01 / Internet:

Tel.: 01 / Internet: 2/SN-85/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 9 IWÖ Tel.: 01 / 315 70 10 Internet: http://www.iwoe.at Fax: 01 / 966 82 78 E-mail: iwoe@iwoe.at Interessengemeinschaft

Mehr

Deutscher Schützenbund

Deutscher Schützenbund Deutscher Schützenbund Änderungen der Sportordnung des DSB Veränderungen der durch Bescheid vom 28.07.2008 beschiedenen Sportordnung Zur Fassung: 01.01.2010 Im Folgenden wird zunächst die alte (genehmigte)

Mehr

LEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER

LEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER LEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER Was ist das Zentrale Waffenregister? Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es? Kategorie A: Kategorie

Mehr

Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz WaffG) BGBl. I Nr. 12/1997 idf BGBl. I Nr. 136/2004

Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz WaffG) BGBl. I Nr. 12/1997 idf BGBl. I Nr. 136/2004 Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG) BGBl. I Nr. 12/1997 idf BGBl. I Nr. 136/2004 1. Abschnitt: Begriffsbestimmungen 1 Waffen 2 Schußwaffen 3 Faustfeuerwaffen 4 Munition 5 Kriegsmaterial

Mehr

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt ZA 1.3 Waffenrecht Liedekerker Str. 70 48565 Steinfurt Erreichbarkeiten: Telefon: 02551/15-0 Telefax: 02551/15-3139 E-Mail: Waffenwesen.Steinfurt@polizei.nrw.de

Mehr

a) Druckluftgewehr b) Armbrust c) Bogen

a) Druckluftgewehr b) Armbrust c) Bogen 1.01 1. Was ist eine Schusswaffe im Sinne des Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/316 02.09.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Anfrage zu Rücknahme und Widerruf

Mehr

Erbfolge. Landratsamt Miesbach Fachbereich 24 - Öffentliche Sicherheit und Gewerbe, Postfach 303, 83711 Miesbach. Seite 1 von 5

Erbfolge. Landratsamt Miesbach Fachbereich 24 - Öffentliche Sicherheit und Gewerbe, Postfach 303, 83711 Miesbach. Seite 1 von 5 Erbfolge Kann man Waffen überhaupt vererben? Ja! Nach dem Tod des Erblassers gehören auch die besessenen Waffen zur Erbmasse. Diese geht auf die Erben über. Wer erbt die Waffen? Derjenige, der vom Erblasser

Mehr

Antwort der Landesregierung

Antwort der Landesregierung Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3476 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 5/8737 Schusswaffen in Brandenburg und Potsdam Wortlaut

Mehr

Das Waffenrecht Änderungen 2008

Das Waffenrecht Änderungen 2008 Das Waffenrecht Änderungen 2008 www.bmi.bund.de Änderungen im Waffengesetz Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und

Mehr

Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein

Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng

Mehr

Fragebogen Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis?

Fragebogen Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis? 6.01 Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis? 6.02 Wo darf man ohne Erlaubnis mit einem Gewehr (.22 l.r.) schießen? 6.03 Dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt)

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) 1. Allgemeines Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in 36 WaffG sowie in den 13 und 14 AWaffV geregelt. Schusswaffen und Munition dürfen

Mehr

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Polizeipräsidium Bonn ZA 12.1 Waffenrecht Königswinterer Straße 500 53227 Bonn Sprechzeiten: Mo-Fr: 08.30-11.30 Uhr und Mo 13.30-16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Erreichbarkeiten: Telefon:

Mehr

Waffengesetz Österreich. Anmerkungen des Autors zu diesem Artikel:

Waffengesetz Österreich. Anmerkungen des Autors zu diesem Artikel: Waffengesetz Österreich Anmerkungen des Autors zu diesem Artikel: Dieser Text sollte nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung bzw. Einführung in das österreichische Waffenrecht gesehen werden. Er wurde

Mehr

Waffen und Gesetz 10 Fakten

Waffen und Gesetz 10 Fakten Waffen und Gesetz 10 Fakten 1 Definition von Waffen Als Waffen gelten gemäss Gesetz: Feuer-, Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie Elektroschockgeräte und sämtliche Geräte,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer

Antrag auf Erteilung einer Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Eintragung einer derartigen Erlaubnis in eine bereits vorhandene WBK ( 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) Waffenbesitzkarte

Mehr

Neues Waffenrecht. fur Polizei, Bundesgrenzschutz und Zoll. von Martin Schulz Fachlehrer fur dezentrale Fortbildung

Neues Waffenrecht. fur Polizei, Bundesgrenzschutz und Zoll. von Martin Schulz Fachlehrer fur dezentrale Fortbildung Neues Waffenrecht fur Polizei, Bundesgrenzschutz und Zoll von Martin Schulz Fachlehrer fur dezentrale Fortbildung RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart Mlinchen Hannover Berlin Weimar Dresden Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

WAFFEN- F¼HRERSCHEIN

WAFFEN- F¼HRERSCHEIN Lernstoff für den WAFFEN- F¼HRERSCHEIN Bestätigung Gemäß 5 (2) WaffV Zur Verfügung gestellt von WAFFEN ECKER WELS Das große Jagdausrüstungshaus Karl-Loy-Straße 3, 4600 Wels Tel: 07242-46 737 1 " WAFFENFÜHRERSCHEIN"

Mehr

Europäische Feuerwaffenrichtlinie - Neues vom Trilog aus Brüssel

Europäische Feuerwaffenrichtlinie - Neues vom Trilog aus Brüssel Seite 1 von 5 Allgemeines Europäische Feuerwaffenrichtlinie - Neues vom Trilog aus Brüssel Die Verhandlungen im sog. Trilog, den Drei-Parteien- Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zur

Mehr

WAFFENRECHT. Runderlass

WAFFENRECHT. Runderlass 1 DVR:0000051 GZ: BMI-VA1900/0219-III/3/2012 WAFFENRECHT Runderlass Inhaltsverzeichnis I. Waffengesetz 1996 (2-106) II. 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (107 116) III. 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Mehr

ERLACHER. Waffen- und Jagdrecht

ERLACHER. Waffen- und Jagdrecht ERLACHER Waffen- und Jagdrecht Waffen- und Jagdrecht von Eva Erlacher 1. Auflage Wien 2015 Bibliografische Information Der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese

Mehr

Waffen und Gesetz 10 Fakten

Waffen und Gesetz 10 Fakten Waffen und Gesetz 10 Fakten 1 Definition von Waffen Als Waffen gelten gemäss Gesetz: Feuer-, Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie Elektroschockgeräte und sämtliche Geräte,

Mehr

neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis

neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen

Mehr

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Tarifstelle Gegenstand Gebühren/ Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Waffengesetzes 30 bis 60 9.2 Regelüberprüfung

Mehr

12. Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung

12. Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung 12. Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Fragen könnten Ihnen in dieser oder leicht abgewandelter Form in der Prüfung der Waffensachkunde gestellt werden,

Mehr

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V. S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben

Mehr

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V. S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.07.2016 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben

Mehr

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der

Mehr

Sportschützenverein Kirchberg am Wagram

Sportschützenverein Kirchberg am Wagram An alle Jäger und Waffenbesitzer! Derzeit arbeitet die EU intensiv daran, das Waffenrecht für alle EU-Mitgliedsstaaten zu verschärfen. Eine EU_Waffenrichtlinie liegt vor und wurde trotz Änderungen bereits

Mehr

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport

Mehr

Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung

Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Fragen könnten Ihnen in dieser oder leicht abgewandelter Form in der Prüfung der Waffensachkunde gestellt werden,

Mehr

Waffen- und Munitionsaufbewahrung

Waffen- und Munitionsaufbewahrung Waffen- und saufbewahrung Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Nach 36 des Waffengesetz (WaffG) und 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen  digitalisiert durch 1. Das Waffengesetz 13 1.1. Allgemeine Grundlagen 14 1.1.1. Waffe ( 1 Abs. 2) 14 1.1.2. Schußwaffe, gleichgestellte Gegenstände (Anlage 1) 15 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1 ) 18 1.1.4. Waffen liste (Anlage

Mehr

Elektronische Zolldokumentation (ezd) Bundesministerium für Finanzen Öffentliche Lieferung, Stand 1. Juli 2004

Elektronische Zolldokumentation (ezd) Bundesministerium für Finanzen Öffentliche Lieferung, Stand 1. Juli 2004 Waffen Elektronische Zolldokumentation (ezd) Bundesministerium für Finanzen Öffentliche Lieferung, Stand 1. Juli 2004 0. Einführung 0. EINFÜHRUNG 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von

Mehr

Merkblatt BLKA Anscheinswaffen, Stand August 2009 Seite 1 von 5. Anscheinswaffen. Merkblatt-Stand August 2009

Merkblatt BLKA Anscheinswaffen, Stand August 2009 Seite 1 von 5. Anscheinswaffen. Merkblatt-Stand August 2009 Merkblatt BLKA Anscheinswaffen, Stand August 2009 Seite 1 von 5 Bayerisches Landeskriminalamt - Sachgebiet 207 - Anscheinswaffen Merkblatt-Stand August 2009 1. Entwicklung der rechtlichen Gegebenheiten

Mehr

Hans Gronemeyer Referent für Waffensachkunde Kreisschützenverband Rotenburg

Hans Gronemeyer Referent für Waffensachkunde Kreisschützenverband Rotenburg Hans Gronemeyer Referent für Waffensachkunde Kreisschützenverband Rotenburg Stand: 30.10.2009 Das Waffengesetz 2003 und die Allgemeinen Waffengesetzverordnungen sowie Änderungen des Waffengesetzes vom

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006)

Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006) Seite 1 von 11 Seiten ( 60 Fragen) Waffensachkunde Fragebogen 3 Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006) Dieser schriftliche Teil der Waffensachkunde gilt als bestanden wenn von den 60 Fragen mindestens

Mehr

Datenqualität im NWR - richtige Waffendaten

Datenqualität im NWR - richtige Waffendaten Datenqualität im NWR - richtige Waffendaten EKHK Niels Heinrich Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport NWR- Nürnberg, den 07. und 08.03.2015 Gliederung Vorbetrachtung - Was versteht

Mehr

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz In NRW sind die Kreispolizeibehörden zuständig für die Erteilung von Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten. Dort gibt es in der Regel auch Informationen über staatlich anerkannte Prüfer für die Waffensachkundeprüfung.

Mehr

Technische Spezifikationen für die Deaktivierung von Feuerwaffen

Technische Spezifikationen für die Deaktivierung von Feuerwaffen L 333/66 ANHANG I Technische Spezifikationen für die Deaktivierung von Feuerwaffen I. Die Deaktivierungsmaßnahmen, die durchzuführen sind, um Feuerwaffen endgültig unbrauchbar zu machen, werden auf der

Mehr

Fragen & Antworten zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie

Fragen & Antworten zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie Fragen & Antworten zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie Stand: 14.03.2017 MEP Othmar Karas Warum werden rechtmäßige Waffenbesitzer kriminalisiert? Die Kriminalisierung von rechtmäßigen Feuerwaffenbesitzern

Mehr

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz M e r k b l a t t zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Rechtsgrundlage ist die Änderung zum Waffengesetz (WaffG) vom 06.07.2017 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - I Seite 2133 ff.)

Mehr

Schießstätten im Waffengesetz

Schießstätten im Waffengesetz Schießstätten im Waffengesetz Präsentation erstellt von Dieter Stiefel Bundesreferent Schießstände/ Schießstandsachverständige des DSB Bild: FSG SOB Schießstätten i.s.d.waffg Schießstätten sind ortsfeste

Mehr

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)

Mehr

Waffensachkunde Fragen und Antworten.

Waffensachkunde Fragen und Antworten. Waffensachkunde Fragen und Antworten www.vsg-sauerlach.de Waffen: Was sind Handfeuerwaffen? Handfeuerwaffen sind Waffen, die von einer Person getragen und aus der Hand abgefeuert werden können. Welche

Mehr

Fortbildung Standaufsicht,SSL

Fortbildung Standaufsicht,SSL Fortbildung Standaufsicht,SSL Inhalte Neuerungen Waffengesetz Verwaltungsvorschrift Aufgaben der Aufsicht Schießen mit fremden Personen Schießen mit Minderjährigen Notstand, Notwehr Waffengesetz Waffenunterbringung

Mehr

Waffenrecht. Verbotene Waffen

Waffenrecht. Verbotene Waffen Waffenrecht Im Folgenden eine Kurzübersicht (Auszüge) mit Bildbeispielen über das Waffenrecht. Im Zweifel, ob es sich um einen verbotenen Gegenstand/Verstoß handelt, empfiehlt sich eine vorläufige Sicherstellung

Mehr

Merkblatt für den Waffenhandel

Merkblatt für den Waffenhandel Merkblatt für den Waffenhandel Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition Wer den Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2015/21/1808-1 Ort, Datum:

Mehr

Waffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Waffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer / mehrerer Waffen ( 10 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative WaffG) Eintragung einer Erlaubnis

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 3910 Zwettl / Am Statzenberg 2 Telefon: +43 2822 58262 / Fax: +43 2822 58262 10400 E-Mail: post-zt@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 AUSSENSTELLE ZWETTL Geschäftszahl: LVwG-AV-219/001-2016

Mehr

Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention

Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Waffenaufbewahrung Auszug aus der Informationsveranstaltung beim Landratsamt Esslingen am 10. Mai 2012 Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Folie 2, 02.06.2012 Waffenaufbewahrung

Mehr

Videoüberwachung datenschutzrechtliche Aspekte. Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer

Videoüberwachung datenschutzrechtliche Aspekte. Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer Videoüberwachung datenschutzrechtliche Aspekte Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer Videoüberwachung Ausgangsüberlegungen Es gilt das Grundrecht (Videodaten sind einem Geheimhaltungsinteresse zugänglich) Es gilt

Mehr

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt.

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Quellenverzeichnis: Waffengesetz (WaffG) -Auszug- vom 11. Oktober 2002 zuletzt geändert

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht 1 von 6 25.10.2011 15:16 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie

Mehr

Die Waffensachkundeprüfung. Teil 1 Einführung

Die Waffensachkundeprüfung. Teil 1 Einführung Die Waffensachkundeprüfung Teil 1 Einführung Grundlagen Waffengesetz Waffengesetz (WaffG) vom 01.04.2003 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffGV) vom 01.12.2003 Voraussetzungen für Waffenerlaubnisse

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/1927 18. Wahlperiode 25.06.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern

Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Waffengesetz (in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

Hintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017

Hintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017 Hintergrund Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung

Mehr

Umgang mit Waffen oder Munition

Umgang mit Waffen oder Munition Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,

Mehr

Lehrplan Sachkundeausbildung

Lehrplan Sachkundeausbildung Lehrplan Sachkundeausbildung Der Lehrplan ist vom Deutschen Schützenbund im Ordner Waffensachkunde vorgegeben. Im Rahmen der Sachkundeausbildung sollen im theoretischen und praktischenteil nachfolgende

Mehr

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes

Mehr

Beschussamt Ulm INFORMATION. Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg

Beschussamt Ulm INFORMATION. Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg Eich- und Beschusswesen Staatliche Prüf- und für Waffen- und Sicherheitstechnik INFORMATION Deaktivierung von Feuerwaffen - Unbrauchbarmachung von Schusswaffen oder aus Schusswaffen hergestellten Gegenständen

Mehr