Kurs Jagd- und Waffenrecht. Eva Erlacher SS 2016
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1 Kurs Jagd- und Waffenrecht Eva Erlacher SS 2016
2 Voraussetzungen für den Zeugniserwerb Anwesenheit Mitarbeit Hausarbeit Note: BOKU?
3 Inhalt der Lehrveranstaltung Das österreichische Waffenrecht Grundlagen Wichtige Begriffe Rechtliche Vorschriften insb Waffengesetz Jagdrecht Grundlagen Wr. Jagdgesetz NÖ Jagdgesetz
4 Literatur Erlacher, Waffen- und Jagdrecht, facultas 2015 Swoboda, Waffenrecht - verständlich, Sramek Verlag 2015 Keplinger/Löff, Waffengesetz 1996, Praxiskommentar, prolibris Verlag 2015 Grosinger/Siegert/Szymanski, Das neue österreichische Waffenrecht, Juridica 2012
5 Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Waffenrechts - Bundeskompetenz - Art 10 Abs 1 Z 7 B-VG: Waffen- und Munitionswesen - Art 10 Abs 1 Z 15 B-VG: militärische Angelegenheiten - Waffengesetz 1996, BGBl I 12/1997 idf BGBl I 52/2015
6 Waffenbegriff im WaffG 1 WaffG: Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, 1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder 2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
7 Waffenbegriff im WaffG - Gegenstände - Objektive Zweckwidmung - Einsatzfähigkeit/Zustand? - Zwei alternative Funktionen
8 Verlust der Waffeneigenschaft 42b WaffG Verordnungsermächtigung Deaktivierung der Waffe Kennzeichnung als deaktivierte Waffe Deaktivierungsverordnung 2016 DeaktV 2016, BGBl II 77/2016 Kriegsmaterial-Deaktivierungsverordnung 2016, BGBl II 78/2016
9 Unterschiedliche Waffentypen Hiebwaffen Stichwaffen Messer Tränengaswaffen/Pfeffersprays Narkosegewehre Fernöstliche Nahkampfgeräte Feuerwaffen
10 Waffen in anderen Rechtsvorschriften Gerichtsorganisationsgesetz: 1 als Waffe [ist] jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen Strafgesetzbuch: 143 Schwerer Raub Raub unter Verwendung einer Waffe verübt
11 Waffe isd WaffG?
12 Waffen isd WaffG?
13 Waffen isd WaffG?
14 Schusswaffen 2 Abs 1 WaffG: Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können [ ]
15 Ein bisschen Waffenkunde
16
17 Ein bisschen Waffenkunde
18
19 Faustfeuerwaffen 3 WaffG: Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
20 Pistole und Revolver
21 Besitz und Führen I 6 WaffG: (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung. (2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß 47 Abs. 2.
22 Besitz und Führen II 7 WaffG: (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat. (2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat. (3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
23 Transport allgemein Andere Regelungen durchaus möglich! Beförderungsbedingungen Wiener Linien ÖBB Hausordnungen/Satzungen
24 Waffenkategorien Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial Kategorie B: Bewilligungspflichtige Waffen Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen Kategorien C : Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit gezogenem Lauft Kategorie D: Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit glattem Lauf
25 Verbotene Waffen Getarnte Waffen Wildererwaffen Flinten, die bestimmte Längen unterschreiten Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem ( Pumpguns ) Schalldämpfer Gewehrscheinwerfer Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
26 Getarnte Waffen
27 Vorderschaftrepetierer
28 Kriegsmaterial - Kriegsmaterialverordnung Maschinengewehre Raketen Granaten Granatgewehre Minen Bomben Torpedos..
29 Kategorie B Bewilligungspflichtige Waffen Faustfeuerwaffen Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
30 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Repetierwaffe: Eine Repetierwaffe (Repetierer) ist eine Schusswaffe, bei der die Munition über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird
31 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Automatische Schusswaffen: Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden.
32 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Halbautomatische Schusswaffen: bei denen wird durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung (bei Handfeuerwaffen meistens der Abzug) genau ein Schuss abgegeben und anschließend eine neue Patrone in den Lauf eingeführt
33 Wieder ein bisschen Waffenkunde. Vollautomatische Schusswaffen: Schusswaffen, bei denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können
34 Kategorie C Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit (zumindest) einem gezogenen Lauf
35 Kategorie D Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit glattem Lauf
36 Kombinierte Waffen I und noch viele viele mehr
37 Kombinierte Waffen II
38 Wiederholung Waffenkategorien Kategorie A Verbotene Waffen Kriegsmaterial Kategorie C Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit gezogenem Lauf Kategorie B Bewilligungspflichtige Schusswaffen Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Halbautomaten Kategorie D Registrierungspflichtige Waffen Schusswaffen mit glattem Lauf
39 Besitz und Erwerb von Schusswaffen der Kategorien C und D Erwerb grds frei Registrierungspflicht im ZWR Kurzer Exkurs: Wer oder was ist ZWR?
40 Zentrales Waffenregister I Ursprünglich (nur) Waffenbuch Verpflichtung zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters aufgrund der EU-RL 2008/51/EG In Betrieb seit
41 Zentrales Waffenregister II Geführt vom BMI, Eintragung durch Waffenbehörde Beleihung von Gewerbetreibenden zur Eintragung (hoheitliches Vorgehen) Registrierungspflicht für Kategorie C Altbestand
42 Zentrales Waffenregister III Seit Registrierung aller Waffen im ZWR Besitzübergang! Bis Registrierung des Altbestandes der Kategorie C
43 Zentrales Waffenregister IV Deaktivierte Waffen? Löschung aus dem ZWR erfolgt durch die Waffenbehörde, NICHT dem Gewerbetreibenden! Deaktivierung
44 Besitz und Erwerb von Schusswaffen der Kategorien C und D Erwerb grds frei außer? Registrierungspflicht durch Käufer (6 Wochen) Verwaltungsstrafe! Kauf bei einschlägigem Gewerbetreibenden Ausfolgung der Waffe idr drei Werktage nach Kauf Ausnahmen: WBK, WP, Jagdschein oder Ausfuhr
45 Die Registrierung step by step Amtlicher Lichtbildausweis Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der Waffe Ggf Name des Vorbesitzers der Waffe Begründung für den Waffenbesitz Anfrage an die Sicherheitsbehörden durch den Gewerbetreibenden hinsichtlich eines möglichen Waffenverbotes Ausstellen einer Registrierungsbestätigung durch den Gewerbetreibenden
46 Begründung für den Waffenbesitz Jagd Sport Sammlung Selbstverteidigung Erbschaft
47 Verweigerung der Registrierung Fehlende Informationen Keine zulässige Begründung für den Erwerb Waffenverbot Zivildiener?
48 Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D Waffenpass für diese Schusswaffe Waffenpass für eine andere Schusswaffe Gültige Jagdkarte Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung Sportschütze (ungeladene Waffe, Weg zu oder von der Schießstätte)
49 Waffenverbote I Jugendliche Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen verboten Ausnahmen: Jagd, Sportschützen, berufliche Ausbildung
50 Waffenverbote II Zivildiener Verbot des Erwerbs und der Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen Verbot des Führens von Schusswaffen Dauer: 15 Jahre Ausnahmen möglich
51 Zivildienstgesetz 5 Abs 5 ZDG: Zivildienstpflichtigen [ ] sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. [ ]
52 Waffenverbote III Individuelles Waffenverbot Annahme aufgrund von Tatsachen, dass jmd durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte Zuständigkeit Waffenbehörde
53 Waffenverbote IV Vorläufiges Waffenverbot bei Gefahr im Verzug Organe der öffentlichen Aufsicht Prüfung durch Waffenbehörde Vierwöchige Frist
54 Hausübung 21 Abs 4 WaffG VwGH , 2013/03/0104
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