Inhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Einleitung 15. I. Waffenrecht
|
|
- Judith Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorwort 7 Einleitung 15 I. Waffenrecht 1. Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Waffenrechts Waffengesetz Waffenbegriff im WaffG Unterschiedliche Arten von Waffen Beispiele von Gegenständen, die nicht als Waffen zu qualifizieren sind: Schusswaffen Faustfeuerwaffen Munition Besitz Führen einer Waffe Allgemeines Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen Die Waffenkategorien nach dem WaffG Allgemeines Waffen der Kategorie A - Verbotene Waffen und Kriegsmaterial Schusswaffen der Kategorie B - Genehmigungspflichtige Schusswaffen Schusswaffen der Kategorie C und D - Registrierungspflichtige Schusswaffen Allgemeines Schusswaffen der Kategorie C Schusswaffen der Kategorie D Besitz, Erwerb und Führen registrierungspflichtiger Schusswaffen Führen Registrierung Nachträgliche Registrierungspflicht Zentrales Waffenregister 35 Eriacher. Waffen- und Jagdrecht 9
2 10. Erwerb, Besitz und Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen Allgemeines Waffenbesitzkarte Ausstellung Waffenpass Ausstellung Beschränkungsvermerk Anzahl erlaubter Waffen Ausnahmebestimmungen Verlässlichkeit Psychologisches Gutachten Sachgemäßer Umgang Waffenverbote Jugendliche Individuelle Waffenverbote Begriff der Gefährlichkeit Sichergestellte Waffen und Munition Aufhebung Vorläufige Waffenverbote Zivildiener Schießstätten Verwahrung von Schusswaffen Verwahrung im Fahrzeug Überprüfung der Verwahrung Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schusswaffen Verlust und Diebstahl Finden von Waffen oder Kriegsmaterial Erbschaft und Vermächtnis Deaktivierung von Schusswaffen Verkehr mit Schusswaffen innerhalb der Europäischen Union Der Europäische Feuerwaffenpass Verbringen von Schusswaffen Mitbringen von Schusswaffen und Munition Führen mitgebrachter Waffen 60 10
3 20. Behörden und Zuständigkeit Strafbestimmungen Gerichtlich strafbare Handlungen Verwaltungsübertretungen 61 II. Jagdrecht 1. Historische Entwicklung Jagdrecht als Kompetenz der Länder Das österreichische Revierjagdsystem Allgemeines zum Jagdrecht und damit verbundene Pflichten Jagdbare Tiere beziehungsweise Wild Jagdgebiete Eigenjagdgebiet Tiergärten beziehungsweise umfriedete Eigenjagdgebiete Gemeindejagdgebiet/Genossenschaftsjagdgebiet Die Feststellung der Jagdgebiete Änderungen während der Jagdperiode Verfahrensrechtlicher Ablauf Wien Niederösterreich Vorpachtrechte Abrundung von Jagdgebieten Jagdruhensgebiete Allgemeines Vorschriften für Jagdruhensgebiete Das Jagdausübungsrecht Eigenjagdberechtigte Gemeinde beziehungsweise Jagdgenossenschaft als Jagdausübungsberechtigte Wien Verwaltung der Gemeindejagd in Wien Physische Personen als Pächter Die Jagdgesellschaft Gemeindejagdverwalter 79 Erlachcr. Waffen- und Jagdrecht 1 1
4 11. Verwaltung der Genossenschaftsjagd in NÖ Die Jagdgenossenschaft Der Jagdausschuss und seine Organe Physische Personen als Pächter Verpachtung an eine Jagdgesellschaft Bewirtschaftung der Eigenjagd Jagdkarten Landesjagdkarte Die jagdliche Eignung Ermäßigte Landesjagdkarte in Wien Jagdgastkarte Jagderlaubnisschein Verweigerung der Jagdkarte Die Jagdprüfüng Wien Niederösterreich Die Jagdaufsicht Der Jagdaufseher Die Jagdaufseherprüfung Bestellung, Bestätigung und Angelobung Befugnisse Fortbildung Der ordentliche Jagdbetrieb Schuss-und Schonzeiten Änderungen und Ausnahmen Sonstige Beschränkung der Jagdausübung Jagdfreie Tage Abschussplan Überprüfung der Einhaltung des Abschussplans Trophäenschau Hegeschau Abschussliste Zwangsabschuss/Änderung der Abschussverfügung Höchstabschuss Wildfütterungen Rotwildwintergatter 97 12
5 18. Rechte, Pflichten und Verbote für Jäger nach dem Jagdgesetz Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten Jägernotweg Wildfolge Gesetzliche Wildfolge Vertragliche Vereinbarungen Verwendung von Schusswaffen und verbotene Methoden und Mittel Nachtjagdverbot Jagende Hunde und streunende Katzen Jagd-und Wildschaden Schadensverhütung Ermittlung des Jagd-und Wildschadens Verfahren bei Jagd-und Wildschäden Gesetzliche Regelung Wien Niederösterreich Verfahrenskosten Vertragliche Regelung Die Interessenvertretung der Jäger Aufgaben Organe Behörden und Jagdbeiräte Behörden und Aufsicht Jagdbeiräte Überwachung der gesetzlichen Vorschriften und Strafbestimmungen Strafgesetzliche Tatbestände Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht Gewaltanwendung eines Wilderers Sachbeschädigung Beeinträchtigung der Umwelt Besonderheiten in unterschiedlichen Landesjagdgesetzen Jagdbezirke in Wien Hegegemeinschaften Wildökologische Raumplanung Grünvorlage 113 Erlacher, Waffen- und Jagdrecht 1 3
6 25. Statistiken für das Jagdjahr 2013/ Jagdgebiete in Österreich nach Bundesländern Gültige Jahresjagdkarten Wildabschuss österreichweit 2013/ III. Glossar und Gesetzestexte 1. Glossar Waffengesetz Waffengesetz-Durchführungsverordnung Waffengesetz-Durchführungsverordnung 170 Stichwortverzeichnis
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. November 2013 beschlossen: Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974. Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. November 2013 beschlossen: Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 Artikel I Das NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500, wird wie folgt geändert: 1. Im Punkt I. D. des Inhaltsverzeichnisses
MehrSozialdemokratischer Gemeindevertreterverband. Burgenland
Sozialdemokratischer Gemeindevertreterverband Bgld. Jagdgesetz 2004 Burgenland Langtitel Gesetz vom 10. November 2004 über die Regelung des Jagdwesens im Burgenland (Bgld. Jagdgesetz 2004) StF: LGBl. Nr.
MehrMusterfragenvorschlag des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zum Prüfungsfach Jagdrecht
Musterfragenvorschlag des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zum Prüfungsfach Jagdrecht 1. Wie formuliert das BJG den Begriff Jagdrecht? A.: Befugnis, Wild zu bejagen und sich anzueignen, verbunden
MehrSicherheit für den Staatsbürger. Waffenbesitz ist ein Menschenrecht
Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich Eine Informationsbroschüre der IWÖ Private Waffen Sicherheit für den Staatsbürger Waffenbesitz ist ein Menschenrecht Freie Menschen haben Waffen
MehrDie Jagd im steuerlichen Blickfeld
Die Jagd im steuerlichen Blickfeld Datum Univ.-Lekt. DI Dr. Christian Urban Steuerberater & Gerichtssachverständiger LBG Österreich GmbH Tel.: 01/53105-720 E-Mail: c.urban@lbg.at Burgenland Kärnten Niederösterreich
MehrHaftung versus Deckung. Referent; Christoph A. Stutz. Copyright Allianz 26.09.2013
3 Haftung versus Deckung Referent; Christoph A. Stutz Schutz des Jagdvereines gegen folgende Risiken Der Abschluss einer Vereinshaftpflicht-Versicherung umfasst folgende minimal Deckungen (-> Betriebshaftung
MehrFragenkatalog für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Fragenkatalog für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Forstrecht sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, ergänzt durch Sicherheits- und andere in Bezug auf
MehrS a t z u n g der Jagdgenossenschaft Pleidelsheim. 1 Name und Sitz
Auf Grund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (GBl.1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Blumberg. Satzung
Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung der Jagdgenossenschaft Blumberg Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBI. 1996, 369) und 1 der Verordnung
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Kreßberg. S a t z u n g
Satzung der Jagdgenossenschaft Kreßberg vom 12. Dezember 2001, geändert am 18. November 2004 Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl.1996,
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft
Satzung der Jagdgenossenschaft 787-15/2 Aufgrund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher
MehrErbfolge. Landratsamt Miesbach Fachbereich 24 - Öffentliche Sicherheit und Gewerbe, Postfach 303, 83711 Miesbach. Seite 1 von 5
Erbfolge Kann man Waffen überhaupt vererben? Ja! Nach dem Tod des Erblassers gehören auch die besessenen Waffen zur Erbmasse. Diese geht auf die Erben über. Wer erbt die Waffen? Derjenige, der vom Erblasser
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Nordheim
Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBI. 1996,369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung... 13 1.1 Einführung... 13 1.2 Was ist Recht?..... 13 1.3 Rechtsarten.... 13 1.4 Unterscheidung zwischen Öffentlichem und Privatem Recht.
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn
Gemeinde Ölbronn-Dürrn Az. 787.15 Enzkreis Satzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LjagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. S. 369),
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft. S a t z u n g
Satzung der Jagdgenossenschaft Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, S. 369), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober
MehrBEZIRKSSCHÜTZENVERBAND
BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND Stand: 01.04.2008 Stade e.v. Präsidium Erwin Schütz, Referent Waffensachkunde, Dorfstraße 21, 21726 Kranenburg, Tel.: 04140 / 8111 email: erwin.schuetz@online.de Transport von Schusswaffen
MehrGemeinde: Schutterwald Landkreis: Ortenaukreis. Satzung der Jagdgenossenschaft Schutterwald Ost
Gemeinde: Schutterwald Landkreis: Ortenaukreis Satzung der Jagdgenossenschaft Schutterwald Ost Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Fassung vom 01. Juni 1996 (GBl. S. 369), und 1 der
MehrWaffenrechtliche Erlaubnisse werden nach Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Waffenbehörde in Form von
Allgemeines zum Waffenrecht Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Waffenrecht schafft damit einen angemessenen
MehrLEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER
LEITFADEN ZUM ZENTRALEN WAFFENREGISTER Was ist das Zentrale Waffenregister? Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 verpflichtet Österreich zur Einführung eines
MehrJagdsignale. Mitteilungen des VJEH 1/2015 vom 27. Februar 2015
Jagdsignale Mitteilungen des VJEH 1/2015 vom 27. Februar 2015 INHALTSVERZEICHNIS SEITE VORWORT 2 1. BADEN-WÜRTTEMBERG VERABSCHIEDET NEUES JAGDGESETZ 2 2. IN ALLER KÜRZE 6 a. NACHTSICHTTECHNIK IN BAYERN
MehrNeue Highlights in der Jagd-Haftpflichtversicherung
INTER Allgemeine Versicherung AG Neue Highlights in der Jagd-Haftpflichtversicherung Erhöhung der Versicherungssummen in der Basis- und Exklusiv- Deckung auf 6 bzw. 8 Millionen Euro Silberrating für die
MehrRelevante Prüfungsinhalte des spezifisch Zürcherischen Jagdrechts als Grundlage für die Anwärter-, Jäger- und Jagdaufseherprüfung
ALN Amt für Landschaft und Natur Relevante Prüfungsinhalte des spezifisch Zürcherischen Jagdrechts als Grundlage für die Anwärter-, Jäger- und Jagdaufseherprüfung Impressum: Auftraggeber: Baudirektion
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Massenbachhausen" und hat ihren Sitz in 74252 Massenbachhausen.
Auf Grund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (GBl.1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes
MehrReglement über die Jagdprüfungen
Reglement über die Jagdprüfungen vom 1. Januar 2008 I. Anwärterprüfung 1. Prüfungstermine Die Anwärterprüfung besteht aus der Theorie- und der Schiessprüfung. Die Theorieprüfung kann einmal im Jahr (im
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Gschwend
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Gschwend hat aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (LJagdDVO)
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft
Satzung der Jagdgenossenschaft 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Völkersbach und hat ihren Sitz in Malsch. 2 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen
Satzung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums
MehrStadt Stühlingen Landkreis Waldshut Az.: 767.32
Satzung der Jagdgenossenschaft Stühlingen Auf Grund von 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (GBl. S. 369), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung
MehrJagdgenossenschaft Oberderdingen. Entwurf
Jagdgenossenschaft Oberderdingen Entwurf Gemeinde Oberderdingen Landkreis Karlsruhe Aufgrund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369), zuletzt
MehrJagdgenossenschaft Graben-Neudorf
Jagdgenossenschaft Graben-Neudorf Aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum
MehrDas Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden. Dem Eigentümer und Jagdgenossen entstehen daraus vielfältige Rechte und Pflichten.
Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden. Dem Eigentümer und Jagdgenossen entstehen daraus vielfältige Rechte und Pflichten. Mit dieser Broschüre soll ihm die Wahrnehmung dieser Rechte
MehrVerordnung zum Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdverordnung)
56. Verordnung zum Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdverordnung) vom. April 00 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Gesetzes vom 7.
MehrR e c h t s i n f o r m a t i o n
Landratsamt Weilheim-Schongau - Kreisordnungsamt - R e c h t s i n f o r m a t i o n über W i l d u n f a l l (Stand: 1.1.2012) Aneignungsrecht / Aneignungspflicht Der Jagdausübungsberechtigte (Revierinhaber)
MehrSatzung für die Jagdgenossenschaft Ingersheim
Satzung für die Jagdgenossenschaft Ingersheim Auf Grund von 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums
MehrJagdgenossenschaft Niedereschach Schwarzwald-Baar-Kreis
Jagdgenossenschaft Niedereschach Schwarzwald-Baar-Kreis Aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums
MehrSelbständige Jagdhaftpflichtversicherung
Selbständige Jagdhaftpflichtversicherung Kriterium Jagdhaftpflicht Bedingungen Welche Deckungssumme besteht bedingungsgemäß für Personen- und Sachschäden? Faktor Welche Versicherungssumme besteht bedingungsgemäß
MehrJägerprüfung in Bayern Fragenkatalog zum schriftlichen Teil Sachgebiet 3
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Jägerprüfung in Bayern Fragenkatalog zum schriftlichen Teil Sachgebiet 3 Inhaltsverzeichnis 3. Sachgebiet...3 3.1 Jagdrecht 3 3.1.1 Inhalt des
MehrHinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten)
Hinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten) Standaufsichten Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen (im Folgenden
MehrLandesjagdgesetz in der Fassung vom 1. Juni 1996. Zum 19.01.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand:
Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: JagdG BW 1996 Neugefasst 01.06.1996 durch Bek. vom: Gültig ab: 01.06.1996 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Gliederungs-Nr: GBl. 1996, 369 792 Landesjagdgesetz in
MehrUnterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe von Dr. phil. Ulrich Jochmann Leiter Qualitätsmanagement und Zentrale Schulungen der Klüh Service Management Jörg Zitzmann Rechtsanwalt, Dozent, Mitglied verschiedener
MehrAufbewahrung von Waffen
Aufbewahrung von Waffen Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.v. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine
MehrJ a g d p a c h t v e r t r a g
J a g d p a c h t v e r t r a g über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*, Jagdbezirk-Nr., als Hochwildrevier (Schalenwild außer Reh-
MehrLandratsamt Sigmaringen
Landratsamt Sigmaringen Landratsamt Sigmaringen - Postfach 14 62-72484 Sigmaringen An die Vorsitzenden der Schützenvereine im Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde Landratsamt Sigmaringen Recht und Ordnung
MehrM e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Polizeipräsidium Bonn ZA 12.1 Waffenrecht Königswinterer Straße 500 53227 Bonn Sprechzeiten: Mo-Fr: 08.30-11.30 Uhr und Mo 13.30-16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Erreichbarkeiten: Telefon:
MehrGrosse Kreisstadt Emmendingen
Grosse Kreisstadt Emmendingen Aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (BGl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur
MehrErgänzungsblatt zu Kaestl/Krinner, Bayerisches Jagdrecht 2. Auflage, 2003
Ergänzungsblatt zu Kaestl/Krinner, Bayerisches Jagdrecht 2. Auflage, 2003 Stand des Ergänzungsblattes: Dezember 2004 Die im vorangegangenen Ergänzungsblatt abgedruckten Vollzugshinweise des Bayerischen
MehrS A T Z U N G. 1 Name und Sitz. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Bad Rappenau" und hat ihren Sitz in Bad Rappenau.
787/1 Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der Bekanntmachung vom 01. Juni 1996 (GBI. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes
MehrInformationen der Kreisgruppe Ludwigshafen über die Ausbildung der Jagdscheinbewerber und die Jägerprüfung
Informationen der Kreisgruppe Ludwigshafen über die Ausbildung der Jagdscheinbewerber und die Jägerprüfung Stand: 01.01.2015 Nach dem Bundesjagdgesetz (BJG) muss jeder Jäger einen auf seinen Namen lautenden
Mehr1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen
Gliederung: 1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen 2 Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Brandenburg e.v. Es geht (uns) um die, die wollen! (von denen
MehrJagen in Ungarn GEBIET. 93.000 km² 15.700 km² 63.670 km² 89.000 km² 86% der Gesamtfläche 146 ha JÄGER/BEVÖLKERUNG 9.000.000 50.000 0.
Page 1 of 5 Jagen in Ungarn GEBIET Gesamtfläche Wald Landwirtschaftliche Fläche Jagdgebiete Durchschnittliche Jagdfläche Durchschnittliche Fläche pro Jäger 93.000 km² 15.700 km² 63.670 km² 89.000 km² 86%
MehrSeite 1. Sofern sie auf Antrag erstellt werden, je Seite 0,50
Seite 1 Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ( Verwaltungsgebührensatzung ) Gebührenverzeichnis I. Allgemeine öffentliche Leistungen: Die nachfolgend genannten
MehrJagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* ... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*
Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk*.... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*.., Jagdbezirk-Nr., als Hochwildjagd (Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild)
MehrRechte und Pflichten des Grundeigentümers als Jagdgenosse in der örtlichen Jagdgenossenschaft
Landratsamt Mittelsachsen Freiberg, 27. Februar 2015 Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft Referat Forst und Jagd Die untere Jagdbehörde informiert: Rechte und Pflichten des Grundeigentümers als Jagdgenosse
MehrSTADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG
STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT der Stadt Steinheim an der Murr vom 21. März 2002 Satzung der Jagdgenossenschaft Steinheim I 7 SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT
MehrS a t z u n g INHALT: 1 Name und Sitz. 2 Mitgliedschaft. 3 Aufgaben. 4 Organe. 5 Versammlung der Mitglieder
S a t z u n g INHALT: 1 Name und Sitz 2 Mitgliedschaft 3 Aufgaben 4 Organe 5 Versammlung der Mitglieder 6 Stimmrecht und Beschlussfassung der Mitglieder 7 Sitzungsniederschrift 8 Aufgaben der Versammlung
MehrJagdstatistik 2009/10. Schnellbericht 1.11
Jagdstatistik 2009/10 Schnellbericht 1.11 Auskünfte Für schriftliche oder telefonische Anfragen steht Ihnen in der Statistik Austria der Allgemeine Auskunftsdienst unter der Adresse Guglgasse 13 1110 Wien
MehrFöderales Informationsmanagement
Föderales Informationsmanagement harmonisierte Informationen zu Leistungen, Formularen und Prozessen der Verwaltung Dr. Petra Wolf, wolf@fortiss.org München, am 21. Mai 2014 Leistungsinformationen Bürgersicht
MehrErgänzung. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/5562. zu der Antwort der Bundesregierung Drucksache 12/5246
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/5562 (ersetzt Drucksache 12/5517 ergänzende Antwort zu Drucksache 12/5246 ) Ergänzung zu der Antwort der Bundesregierung Drucksache 12/5246 auf die Kleine
MehrJ a g d p a c h t v e r t r a g
J a g d p a c h t v e r t r a g über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*., Jagdbezirk-Nr., als Hochwildrevier (Schalenwild außer Reh-
MehrBayerisches Jagdgesetz (BayJG)
792-1-L Fundstelle: BayRS V, S. 595 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) Bayerisches Jagdgesetzes - BayJG - (BayRS 792-1-L), zuletzt geändert durch 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 958) Änderungen
Mehrzuletzt geändert durch Art. 422 V v. 31.8.2015 I 1474
Bundesjagdgesetz BJagdG Ausfertigungsdatum: 29.11.1952 Vollzitat: "Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung
MehrZukunftsvision 2030: Wie kann Jagd in zwei Dekaden aussehen. Prof. Dr. Werner Beutelmeyer/market Institut
Zukunftsvision : Wie kann Jagd in zwei Dekaden aussehen Prof. Dr. Werner Beutelmeyer/market Institut Chart Gesellschaftlicher Wandel Stimmungen Junge, städtische Eliten Werthaltungen Strukturen. Wertschätzung
MehrNÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif 2015 3800/3 0. 3800/3 0 Kundmachung 103/14 2014-12-10 Blatt 1-12. 10. Dezember 2014
NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif 2015 3800/3 0 Kundmachung 103/14 2014-12-10 Blatt 1-12 3800/3 0 0 Ausgegeben am Jahrgang 2014 103. Stück Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß 2 Abs. 5 des NÖ Landes-
MehrAuf den folgenden Seiten haben wir Ihnen einige Angebote aus Polen und Estland zusammengestellt.
Inhalt: POLEN - BÖCKE POLEN - DAS EULENGEBIRGE POLEN - HIRSCHBRUNFT JAGD & OOUTDOOR - RÜCKBLICK ESTLAND - AUF ELCH UND BIBER VORSCHAU UND KURZMELDUNGEN Liebe Jäger von Schrum Jagdreisen, die Bocksaison
MehrAntwort. Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode. Drucksache 9/767. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/767 27.08.81 Sachgebiet 792 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen), Kiechle, Paintner und Genossen und
MehrAltersgrenzen für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training, Wettkämpfe)
Mindestalter im Schießsport Altersgrenzen für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training, Wettkämpfe) 12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie
MehrJagen in den Niederlanden
Page 1 of 9 Jagen in den Niederlanden GEBIET Gesamtfläche Wald Unbebaute Fläche Landwirtschaftliche Fläche Wasserfläche Jagdgebiete insgesamt Durchschnittliche Größe der Jagdgebiete 41.526 km² 3.041 km²
MehrErläuterungen zum BN Positionspapier zur Jagd
Erläuterungen zum BN Positionspapier zur Jagd!. Anzahl der bejagbaren Tierarten Die Zahl der dem Jagdrecht unterliegenden Arten soll deutlich von rund 100 auf 14 reduziert werden. Arten wie z.b. Großtrappe,
MehrFRAGEN UND ANTWORTEN für die schriftliche Jägerprüfung in Baden-Württemberg. 13. November 2015
FRAGEN UND ANTWORTEN für die schriftliche Jägerprüfung in Baden-Württemberg 13. November 2015 4 PRÜFUNGSFACH Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik Fragen: 4 PRÜFUNGSFACH
MehrHinweise zum Jagdpachtvertrag
1 Wild und Hund Hinweise zum Jagdpachtvertrag (Stand 10.2.2009) I. Vorbemerkungen hdie gesetzlichen Regelungen über Jagdpachtverträge können durch Vereinbarungen im Vertrag weitgehend abgeändert werden.
MehrVortrag bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen am 17.04.2012 im Gasthaus Meyer in Möckenlohe über die Jagdverpachtung
Vortrag bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen am 17.04.2012 im Gasthaus Meyer in Möckenlohe über die Jagdverpachtung Grundsätzlich steht das Jagdrecht dem Eigentümer eines Grundstückes
MehrDI Dr. Robert Granditsch. BM f. Finanzen Tel.: +43 1 51433 504223 e-mail Robert.Granditsch@bmf.gv.at. Regelungsübersicht
DI Dr. Robert Granditsch BM f. Finanzen Tel.: +43 1 51433 504223 e-mail Robert.Granditsch@bmf.gv.at Regelungsübersicht Güterverkehr mit Drittländern Güterverkehr in der EU (innergemeinschaftlich) Vermittlung
MehrOrt, Zeit: 13.10.2015 um 19:30 Haus Rahenkamp, Meller Straße Osnabrück
Vortrag: Neue Entwicklungen im Jagdrecht Veranstalter: Jägerabend der Jägerschaften Osnabrück Stadt und Land Ort, Zeit: 13.10.2015 um 19:30 Haus Rahenkamp, Meller Straße Osnabrück Referent: Franz Josef
MehrVersicherungslösung für die Jäger in der Schweiz
Versicherungslösung für die Jäger in der Schweiz JagdSchweiz hat in Zusammenarbeit mit der Allianz Suisse für die unter JagdSchweiz organisierten Jägerinnen und Jäger einen jagdspezifischen Kollektivvertrag
MehrNiederschrift zum 2. Ortstermin im Wildschadens-/Jagdschadensverfahren nach 48 Abs. 3 und 5 Thüringer Jagdgesetz (ThJG)
1 Niederschrift zum 2. Ortstermin im Wildschadens-/Jagdschadensverfahren nach 48 Abs. 3 und 5 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) Zur Feststellung des Wildschadens/Jagdschadens, Az.:. fand am... um. Uhr auf dem
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Bretten
Große Kreisstadt Bretten Satzung der Jagdgenossenschaft Bretten Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, S. 369), zuletzt geändert
MehrSatzung der Jagdgenossenschaft Schwieberdingen
AZ.: 787.17 Auf Grund von 6 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der Fassung vom 1. Juni 1996 (GBI. 1996, S. 369. ber. S. 278) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung
Mehrwww.inter.de Jagd-Risiken professionell absichern Jagd-Haftpflichtversicherung/Jagd-Unfallversicherung/ Jagdhunde-Unfallversicherung
www.inter.de Jagd-Risiken professionell absichern Jagd-Haftpflichtversicherung/Jagd-Unfallversicherung/ Jagdhunde-Unfallversicherung 1 Jagd-Haftpflichtversicherung Jagdscheinanwärter Ausbildung ohne Zusatzprämie
MehrAnwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. - Fahrlässigkeit -
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Fahrlässigkeit - Fall 6: Jagdgewehr Die Kinder A und B spielen im Haus des A. Als A sich im Kleiderschrank seiner Eltern versteckt,
MehrJagdrecht, Fischereirecht
Beck`sche Kurz-Kommentare 38 Jagdrecht, Fischereirecht Bundesjagdgesetz mit Verordnungen und Hinweisen zum Länderrecht, Binnen- und Seefischereirecht. Wichtige Vorschriften des Grundgesetzes, Strafgesetzbuchs,
MehrJägerschaft. Handbuch
Salzburger Jägerschaft Handbuch Jagdrechtliche Bestimmungen Stand: 2015 STEYR MANNLICHER SM12 m PRÄZISION IN IHRER SCHÖNSTEN FORM Vorwort Mit dieser Broschüre dürfen wir Ihnen die aktuellen Bestimmungen
MehrVersicherungsschutz für Jäger. Rund um die Jagd
Versicherungsschutz für Jäger Rund um die Jagd Die LVM Versicherung: starker Partner für Waidmänner Eng verbunden mit der Jagd sind ihre Traditionen. Vom Jägerschlag über Kleidung, Brüche und Signale bis
MehrGrußwort der Hausleitung für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. zur Eröffnung des Forums Wald, Wild und Menschen in Thüringen
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Herr Kaiser Gz./Az.: 26-0402 99810 Grußwort der Hausleitung für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Eröffnung des
MehrDas Jagdrevier der Stadt Levoča PREISLISTE. Bezahlte Jagd für ausländische Jagdgäste. gültig ab 16. 5.2013
Das Jagdrevier der Stadt Levoča PREISLISTE Bezahlte Jagd für ausländische Jagdgäste gültig ab 16. 5.2013 Verehrte Freunde Jäger! Es freut uns Ihr Interesse an der Jagd im Jagdrevier Levoča, den die Forste
MehrJagd in Schutzgebieten - Positionspapier des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.v. I. RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE AUSWEISUNG VON SCHUTZGEBIETEN
Jagd in Schutzgebieten - Positionspapier des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.v. PRÄAMBEL I. RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE AUSWEISUNG VON SCHUTZGEBIETEN II. JAGD IN SCHUTZGEBIETEN IST NOTWENDIG UND ÖKOLOGISCH
MehrJAGEN IN DER SCHWEIZ Auf dem Weg zur Jagdprüfung
Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Schweiz JFK-CSF-CCP Herausgeber 2., überarbeitete Auflage JAGEN IN DER SCHWEIZ Auf dem Weg zur Jagdprüfung Martin Baumann Josef Muggli Dominik Thiel Conny Thiel-Egenter
MehrVersicherungsschutz für Jäger. Rund um die Jagd
Versicherungsschutz für Jäger Rund um die Jagd LVM-Jagd-Haftpflichtversicherung Waidmannsheil, liebe Jagdfreunde! Ganz bestimmt haben Sie in Ihrer Runde schon von uns und von unserem guten Service gehört.
MehrJagen in Belgien GEBIET JÄGER / BEVÖLKERUNG. Page 1 of 11 www.face-europe.org
Page 1 of 11 Jagen in Belgien GEBIET Fläche Wald Unbebaute Fläche Landwirtschaftliche Fläche Jagdbare Fläche insgesamt Durchschnittliche Größe der Jagdgebiete 35.700 km² 612.620 ha 2.668.420 ha 1.390.801
MehrDas alles und noch mehr wird teilweise von - selbsternannten - Wildbiologen gefordert.
Es wird nicht nur mit viel Geld und Arbeitsplätzen gespielt, sondern es wird auch noch die traditionelle, ökosystemgerechte Jagd systematisch zerstört! Aus Gründen des Waldschutzes hat gewisse grüne Kreise
MehrAntrag. auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein )
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung
MehrMustersatzung für Jagdgenossenschaften (Stand 01.04.2011)
Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Stand 01.04.2011) (Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 23.02.2011,
MehrRechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften
Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften Erläuterung wichtiger Zusammenhänge und Darstellung der bestehenden Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften Jagdrecht und Jagdausübungsrecht Das Jagdrecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der (nachfolgend Anbieter ) und dem Kunden (nachfolgend Kunde ) gelten ausschließlich
MehrVorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober 2008/2009 Vorarlberg
Vorläufige Polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober / Vorarlberg PRESSEAUSSENDUNG Vorläufige polizeiliche Kriminalstatistik Jänner bis Oktober für das Bundesland Vorarlberg Anstieg (+9,5 %) der
MehrNeues Waffengesetz in Kraft
EUR 5,00 Nachrichten 3/12 www.iwoe.at Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich Neues Waffengesetz in Kraft Waffenpässe für Jäger gerettet Ende der Wehrpflicht? Sponsoring Post GZ 02Z031220
MehrPortugal 2016 - Rothuhn -
Portugal 2016 - Rothuhn - Büro Deutschland: Ziegelstadel 1 D-88316 Isny Tel.: +49 (0) 75 62 / 9 14 54-14 www.blaser-safaris.com Büro Österreich: Europastr. 1/1 A-7540 Güssing Tel.: +43 (0) 33 22 / 4 29
MehrSpanien. Jagdtradition unter südlicher Sonne!
Spanien Jagdtradition unter südlicher Sonne! Unser Partner ist der älteste spanische Jagdveranstalter, bei dem auch oft der spanische König zu Gast ist. Als Inhaber ist unser Outfitter Vizepräsident der
Mehr