DUPLOSAN 9 KV. Duplosan 9 KV Der sichere Wuchsstoff gegen Ehrenpreis und Klette. Produktvorteile Duplosan 9 KV

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1 Duplosan 9 KV Der sichere Wuchsstoff gegen Ehrenpreis und Klette. (Aktuelle Zulassung in den Getreidekulturen und Grünland beachten) Produktvorteile Duplosan 9 KV n Sichere Wirkung auf Ehrenpreis, Klettenlabkraut und Vogelmiere n Hervorragende Verträglichkeit n Bekämpft Unkräuter auch in späteren Entwicklungstadien n Sehr guter Mischpartner für Artus, Dirigent SX, Concert SX und Lexus 138

2 Nr Herbizid Wirkstoffe: Mecoprop-P 600 g/l (56,9 %) (als Mecropop-P Kaliumsalz 706 g/l) Formulierung: wässrige Lösung (SL) Kennzeichnungselemente Piktogramme: GHS05, GHS07 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H302, H315, H318 Sicherheitshinweise: P264, P280, P301+P312, P302+P352, P305+P351+ P338, P330, P332+P313, P501, SP001 GGVSEB: Lagerklasse: 12 Produktprofil Unkrautbekämpfungsmittel gegen Mischverunkrautung, insbesondere Klettenlabkraut, Vogelmiere und Ehrenpreis in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen und Hafer, gegen Unkräuter in Grassamen-Untersaaten sowie gegen Vogelmiere und Ampfer auf dem Grünland. DUPLOSAN 9 KV Originalverpackung: 12 x 1 l, 2 x 10 l 139

3 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus Zweckbestimmung Zweikeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Vogelsternmiere, Ampfer-Arten Ampfer-Arten Pflanzenerzeugnisse Objekte Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer Gräser (als Untersaat) Wiesen, Weiden Wiesen, Weiden (Einzelpflanzenbehandlung) Festgesetzte Anwendungsbestimmungen NG 314 Keine Anwendung zwischen dem 1. September und dem 1. März. NG 402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendungen in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer, sowie in Gräser (als Untersaat): NT 108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) 140

4 in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung in Wiesen und Weiden: NT 109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommenlandwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Ein haltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölz inseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW 642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegeben Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Das Wirkungsspektrum von Duplosan 9 KV I. Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer Gut bekämpft werden: Ackerhellerkraut Ackersenf Ausfall-Phacelia Ausfall-Raps Ehrenpreis-Arten Gänsefuß-Arten Gemeines Hirtentäschel Gemeiner Huflattich Hederich Kleiner Ampfer Klettenlabkraut Krauser Ampfer Melde-Arten Stumpfblättriger Ampfer Vogelsternmiere Wicke-Arten DUPLOSAN 9 KV 141

5 Weniger gut bekämpft werden: Ackergänsedistel Ackerkratzdistel Ackerspörgel Amarant-Arten Gemeiner Erdrauch Gemeines Kreuzkraut Hahnenfuß-Arten Hohlzahn-Arten Klatschmohn Kleine Brennnessel Kornblume Nicht ausreichend bekämpft werden: Ackervergissmeinnicht Ackerwinde Alpen-Ampfer Gemeine Pfeilkresse Kamille-Arten Knöterich-Arten Stiefmütterchen-Arten Taubnessel-Arten u.a. II. Grünland a) Flächenbehandlung gegen Vogelmiere b) Horstbehandlung Gegen Ampfer-Arten bei Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung Gut bekämpft werden: Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) Krauser Ampfer (Rumex crispus) Kleiner Ampfer (Rumex acetosella) Nicht ausreichend bekämpft werden: Alpen-Ampfer (Rumex alpinus) Die Anwendung I. Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer Anwendungsempfehlungen Im Frühjahr nach Ausbildung des 3. Blattes bis Ende Bestockung behandelt (BBCH 13 29). Aufwandmenge 2,0 l/ha Maximal 1 Anwendung Anmerkungen Nicht mehr spritzen, wenn das Getreide zu schossen beginnt! Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt größten Erfolg. Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Walzen, Eggen u.a. geschwächt oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist. Weiterhin nicht anwenden in Getreide, in das Untersaaten eingesät sind oder eingesät werden sollen! (WP778) Bei Roggen Ertragsminderung möglich. 142

6 Besondere Hinweise Nur in Getreide ohne Untersaaten anwenden. Roggen kann vor allem bei später Anwendung mit Halmverkürzungen reagieren. Bei Roggen ist Ertragsminderung möglich. Lohnend ist die Anwendung immer dann, wenn der Roggen in ertragsminderndem Ausmaß mit Klettenlabkraut und Vogelmiere verunkrautet ist. Überdosierung und Überschneidungen beim Spritzen sind bei der Behandlung von Roggen unbedingt zu vermeiden. Von anderen Kulturen so weit wegbleiben, dass kein Spritznebel mit dem Wind dorthin gelangen kann. II. Grünland a) Flächenbehandlung gegen Vogelmiere nach der letzten Nutzung. Aufwandmenge: 3,0 l/ha Maximal 1 Anwendung Anmerkungen Der Einsatz ist auf älteren Grünlandbeständen sowie auf Wiesen- und Weiden-Neuansaaten möglich. In Neuansaaten darf die Behandlung frühestens ab 6-Blatt-Stadium der Gräser erfolgen. Nicht spritzen, wenn Nachtfrost zu erwarten ist. (VW206) Wiesen und Weiden frühestens ab dem nach der Anwendung folgenden Frühjahr nutzen. b) Horstbehandlung Die Blätter und Wurzelstöcke der Ampferpflanzen sollten bei cm Höhe tropfnass gespritzt werden. Aufwandmenge: 0,5 % = 50 ml/10 l Wasser bei max. 3,0 l/ha pro Vegetationsperiode Maximal 1 Anwendung III. Grassamen-Untersaaten Gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter. Die Behandlung erfolgt in Beständen aus Getreide-Untersaaten nach dem Räumen der Deck frucht. Aufwandmenge. 2,0 l/ha Maximal 1 Anwendung (VV207) Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte gut/mähgut nicht verfüttern. Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen-, Raps- und Tabakbau geboten, da diese Kulturen außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind. Wartezeit Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommer gerste, Sommerweichweizen, Hafer: Die Warte zeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F) Wiesen und Weiden (Gras und Heu): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F) Gräser (Gras und Heu), Wiesen und Weiden, (Ampfer-Einzelpflanzenbehandlung): 28 Tage DUPLOSAN 9 KV 143

7 Nachbau Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von breitblättrigen Kulturen frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung. Anwendungstechnik Mischbarkeit Duplosan 9 KV ist mischbar mit DuPont TM Pointer Plus, Artus, Lexus, Concert SX, Pointer SX, Corbel 4, Duplosan 9 DP, Flamenco 7 FS, IPU, Mextrol 9 DP, Primus *1, Refine Extra SX, Dirigent SX, Stabilan 9, U 46 9 D-Fluid und U 46 9 M-Fluid. Duplosan 9 KV ist ebenfalls mischbar mit Düngern der Marken Fertrilon 4 3-Combi, Nutrimix 12 sowie mit AHL und Harnstoff (bis zu 50 kg/ha). Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Spritztechnik Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen. Reihenfolge der Spritzarbeit: 1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Duplosan 9 KV in das Wasser schütten. 4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in Wasserleitung besteht. Füll - trichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht. Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Spritzenreinigung Nach der Anwendung von Duplosan 9 KV Spritzgeräte und Leitungen sorgfältig mit viel Wasser, besser noch mit Spülmittellösung, ausspülen. Mehrmals mit klarem Wasser durchspülen. Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. 144

8 Ihre Sicherheit Hinweise zum Schutz des Anwenders Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Erste Hilfe Maßnahmen Einatmen: An die frische Luft bringen. Arzt aufsuchen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Arzt aufsuchen. Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Hinweise zum Umweltverhalten Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack wespe) eingestuft. Haftung Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlene Anwendung geeignet ist. Da der Transport, die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes; das Transport-, Lagerungs- und Anwendungsri- DUPLOSAN 9 KV 145

9 siko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produktes in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinträchtigen. Hierzu gehören z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.b. Pflanzen), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Anwendung der Produkte auf Seite

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