Mecoprop-P (600 g/l, 48,4 Gew.-%) (als Mecoprop-P Kaliumsalz 706 g/l), wasserlösliches Konzentrat. Schaderreger Kultur Aufwandmenge Wartefrist

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1 Unkrautbekämpfungsmittel gegen Mischverunkrautung, insbesondere Klettenlabkraut, Vogelmiere und Ehrenpreis in Winter- und Sommergetreide, gegen Unkräuter in Grassamen-Untersaaten sowie gegen Vogelmiere und Ampfer im Grünland. Amtl. Pfl. Reg. Nr Handelsform: 10 Liter Wirkstoff Mecoprop-P (600 g/l, 48,4 Gew.-%) (als Mecoprop-P Kaliumsalz 706 g/l), wasserlösliches Konzentrat Zugelassene Anwendungen Schaderreger Kultur Aufwandmenge Wartefrist zweikeimblättrige Unkräuter Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel und Winterhafer 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; *) zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste und Sommerhafer 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; *) zweikeimblättrige Unkräuter Gräser (als Untersaat) 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; Gras und Heu: 28 Tage zweikeimblättrige Unkräuter Wiesen, Weiden 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser; *) Ampfer-Arten Wiesen, Weiden 0,5 %ig spritzen (max. 3,0 l/ha in l Wasser) Gras und Heu: 28 Tage *) Abgedeckt durch zugelassene Anwendung. 164 <

2 Wirkungsweise enthält den Wuchsstoff Mecoprop-P. Dieser wird über das Blatt der Unkräuter aufgenommen und führt zu einem übersteigerten Wachstum der empfindlichen Unkräuter. Getreide und Gräser werden aufgrund strenger Selektivität nicht beeinflusst. Klassifikation des Wirkstoffes gemäß Herbicide Resistance Action Committee (HRAC): Wirkungsmechanismus (HRAC Gruppe): 0 Wirkungsbreite I. Winter- und Sommergetreide Gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut Ackersenf Ausfall-Phacelia Ausfall-Raps Ehrenpreis- Arten Gänsefuß-Arten Gemeines Hirtentäschel Gemeiner Huflattich Weniger gut bekämpfbar: Ackergänsedistel Ackerkratzdistel Ackerspörgel Amarant-Arten Gemeiner Erdrauch Gemeines Kreuzkraut Nicht ausreichend bekämpfbar: Ackervergissmeinnicht Ackerwinde Alpen-Ampfer Gemeine Pfeilkresse Hederich Kleiner Ampfer Klettenlabkraut Krauser Ampfer Melde-Arten Stumpfblättriger Ampfer Vogelmiere Wicke-Arten Hahnenfuß-Arten Hohlzahn-Arten Klatschmohn Kleine Brennnessel Kornblume Kamille-Arten Knöterich-Arten Stiefmütterchen-Arten Taubnessel-Arten u.a. II. Grünland a) Flächenbehandlung gegen Vogelmiere b) Horstbehandlung Gegen Ampfer-Arten bei Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung > 165

3 Gut bekämpfbar: Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) Krauser Ampfer (Rumex crispus) Kleiner Ampfer (Rumex acetosella) Nicht ausreichend bekämpfbar: Alpen-Ampfer (Rumex alpinus) Besondere Hinweise Nach Schossbeginn dürfen wuchsstoffhaltige Präparate wie nicht mehr angewendet werden, da sonst die Kultur geschädigt werden kann. Möglichst frühe Spritzungen bei entsprechenden Temperaturen bringen bei den meisten Unkräutern sicheren Erfolg. Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt den besten Erfolg. Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Eggen u. a. geschwächt ist oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist (Nachttemperaturen nicht unter +5 C). Nicht in Getreide anwenden, in welches Untersaaten eingesät sind oder eingesät werden sollen. Roggen kann vor allem bei später Anwendung mit Halmverkürzungen reagieren. Lohnend ist die Anwendung immer dann, wenn der Roggen in ertragsminderndem Ausmaß mit Klettenlabkraut und Vogelmiere verunkrautet ist. Überdosierung und Überschneidungen beim Spritzen sind bei der Behandlung von Roggen unbedingt zu vermeiden. Von anderen Kulturen so weit wegbleiben, dass kein Spritznebel mit dem Wind dorthin gelangen kann. Behördliche Auflagen Keine Anwendung im Grünland zwischen dem 1. September und dem 1. März. Anwendungsempfehlungen I. Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel, Winterhafer, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerhafer Im Frühjahr nach Ausbildung des Blattes bis Ende Bestockung behandeln (BBCH 13 29). Aufwandmenge: 2,0 l/ha Maximal 1 Anwendung Behördliche Auflagen Bei Roggen Ertragsminderung möglich. Nicht in Beständen mit Untersaaten anwenden. II. Grünland a) Flächenbehandlung gegen Vogelmiere nach der letzten Nutzung Aufwandmenge: 3,0 l/ha Maximal 1 Anwendung Der Einsatz ist auf älteren Grünlandbeständen sowie auf Wiesen- und Weiden-Neuansaaten möglich. In Neuansaaten darf die Behandlung frühestens ab 6-Blatt-Stadium der Gräser erfolgen. Nicht spritzen, wenn Nachtfrost zu erwarten ist. 166 <

4 Behördliche Auflagen Wiesen und Weiden frühestens ab dem nach der Anwendung folgenden Frühjahr nutzen. b) Horstbehandlung Die Blätter und Wurzelstöcke der Ampferpflanzen sollten bei cm Höhe tropfnass gespritzt werden. Aufwandmenge: 0,5 % = 50 ml/10 l Wasser Maximal 1 Anwendung Behördliche Auflagen Pro Vegetationsperiode maximal 3,0 l/ha ausbringen. III. Grassamen-Untersaaten Gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter. Die Behandlung erfolgt in Beständen aus Getreide- Untersaaten nach dem Räumen der Deckfrucht. Aufwandmenge: 2,0 l/ha Maximal 1 Anwendung Besondere Hinweise Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen-, Raps- und Tabakbau geboten, da diese Kulturen außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind. Verträglichkeit Duplosan KV ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Kulturarten verträglich. Nachbau Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von breitblättrigen Kulturen frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung. Hinweise zur Anwendungstechnik Spritztechnik Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Reihenfolge der Spritzarbeit: 1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. in das Wasser schütten. 4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in der Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! > 167

5 Spritzenreinigung Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: - Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. - Ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Mischbarkeit Zur gleichzeitigen Bekämpfung von Unkraut und Ungras kann mit Lentipur 700 kombiniert werden. Zur Blattdüngung kann auch Folifert super, AHL und Harnstoff (bis zu 50 kg/ha) zugesetzt werden. Weiters ist neu mit Wachstumsregulatoren wie Stabilan 400 und mit Getreidefungiziden wie Mystic 250 EW mischbar. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Vorsichtsmaßnahmen Erste Hilfe Bei Augenkontakt: Sofort 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen. Augenarzt. Bei Hautkontakt: Verschmutzte Kleidung sofort ausziehen und reinigen. Benetzte Stellen mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bei Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ruhe. Hinweise für den Arzt Symptome: Schwitzen, Kopfschmerzen, Schwäche, Durchfall, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Speichelfluß, Magenschmerzen, unscharfes Sehvermögen, Muskelzittern, Krämpfe, Reflexverlust, Herz- und Kreislaufkollaps, Koma. Kein spezifisches Antidot, symptomatische Behandlung. Da Ausscheiden im Wesentlichen über die Nieren erfolgt, ist Dialyse sinnvoll. Kontrolle des Wasser- und Elektrolythaushaltes. Brand Geeignete Löschmittel: Wassernebel, CO 2, Trockenlöschmittel, alkoholresistenter Schaum. Ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. Lösch- und Brandrückstände nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 168 <

6 Hinweise für Transport und Lagerung LGK: 12/10 Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 C und über 40 C. Bei tiefen Temperaturen kann ein Auskristallisieren des Wirkstoffes erfolgen. Die Kristalle lösen sich jedoch bei Erwärmung leicht auf (Behälter in warmes Wasser stellen und öfters schütteln). Frostfrei lagern! Gefahrenhinweise Xn N Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Berührung mit den Augen vermeiden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel und frisch behandelten Pflanzen vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Bei Nachfolgearbeiten in/auf behandelten Flächen/Kulturen sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen. Auflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen. > 169

7 Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. In Getreide: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50 % gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. In Wiesen und Weiden: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75 % gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. 170 <

8 > 171

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