Anlage 1: Dokumentation der Arbeitsschritte im Rahmen der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen

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1 Anlage 1: Dokumentation der Arbeitsschritte im Rahmen der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen Einrichtung eines neuen Studiengangs Arbeitsschritt Beteiligte Ergebnis Dokumentation Idee und Bedarfsanalyse Fachvertreter, Dekanin/Dekan, Hochschulleitung, Beratung durch Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL Initiativbeschluss des zuständigen Fachs unter aktivem Einbezug von Dekanin/Dekan, Abstimmung mit der Hochschulleitung Skizze des Studiengangs, Sitzungsprotokolle Konzeption Studiengangkommission, Fachbereichsrat, Beratung durch Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL, ggf. AAA Befürwortung des Studiengangkonzepts durch den zuständigen Fachbereich Studiengangkonzept, Modulübersicht, Sitzungsprotokolle Formalisierung Studiengangkommission, Modulverantwortliche, Beratung durch Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL, ggf. AAA, ggf. Partnerhochschule Vorlage vollständiger Dokumente zur nachfolgenden Prüfung im Modulhandbuch, Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, ggf. externe Stellungnahme Studiengangkommission, Stab QS und Abt. II, Stab P/Rechtsangelegenheiten, Controlling Vorlage konsistenter und rechtssicherer Dokumente, die den nationalen und internationalen Rahmenvorgaben genügen, zur nachfolgenden Beschlussfassung Modulhandbuch, Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, Ergebnis einschließlich Stellungnahme zur Rechtsprüfung und Ergebnis der Kapazitätsrechnung Beschlussfassung Fachbereichsrat, Senatskommission SLW, Senat, Begleitung durch Stab QS und Abt. II Beschluss der Einrichtung des Studiengangs und der Studiengangdokumente Studiengangdokumente, Ergebnis ; Sitzungsprotokolle Fachbereichsrat, Senatskommission SLW, Senat Umsetzung Studienfachberater/in, Stab QS, Abt. II (einschließlich Studierendensekretariat, AAA), Presseabteilung, Stab P/ Rechtsangelegenheiten, Controlling Abgeschlossene Vorbereitungen zur Aufnahme des Studiengangs Beschlussfassung zur Empfehlung der Zulassungshöchstzahlen, Belegexemplare der Studiengangbewerbung, Studiengangkonzept Stabsstelle QS, /3

2 Änderung eines Studiengangs Arbeitsschritt Beteiligte Ergebnis Dokumentation Impuls zur Änderung Fachvertreter, Stab QS und Abt. II, ggf. Dekanat, ggf. Hochschulleitung, ggf. ZfL Initiativbeschluss des Fachs, Beauftragung der/des Studiengangverantwortlichen mit der weiteren Ausarbeitung der Änderung ggf. Dokumentation von Initiativgesprächen zum Änderungsbedarf Konzeption Studiengangkommission, Beratung durch Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL, ggf. AAA Befürwortung der geplanten Änderungen durch das Fach Änderungsskizzen, ggf. interne Sitzungsprotokolle des Faches Formalisierung Modulverantwortliche, Beratung durch Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL, ggf. AAA, ggf. Partnerhochschule Vorlage vollständiger Dokumente zur nachfolgenden Prüfung im Modulhandbuch, Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan Stab QS und Abt. II, Stab P/Rechtsangelegenheiten, Controlling Vorlage konsistenter und rechtssicherer Dokumente, die den nationalen und internationalen Rahmenvorgaben genügen, zur nachfolgenden Beschlussfassung Modulhandbuch, Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, Ergebnis, ggf. einschließlich Stellungnahme zur Rechtsprüfung und Ergebnis der Kapazitätsrechnung Beschlussfassung Studiengangverantwortliche/r; ggf. Fachbereichsrat, ggf. Senatskommission SLW; Begleitung durch Stab QS und Abt. II Beschluss der vorgesehenen Änderungen einschließlich angepasster Fassungen der Studiengangdokumente Studiengangdokumente, Ergebnis ; ggf. Sitzungsprotokolle Fachbereichsrat, Senatskommission SLW Umsetzung Studienfachberater/in, Stab QS, Abt. II (einschließlich Studierendensekretariat, AAA), Presseabteilung, Stab P/ Rechtsangelegenheiten, Controlling Umsetzung der Änderungen in den Betrieb des Studiengangs ggf. Beschlussfassung zur Empfehlung der Zulassungshöchstzahlen, ggf. Belegexemplare der Studiengangbewerbung, Studiengangkonzept Stabsstelle QS, /3

3 Aufhebung eines Studiengangs Arbeitsschritt Beteiligte Ergebnis Dokumentation Impuls zur Aufhebung Fachvertreter, Dekanat, Hochschulleitung, Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL Initiativbeschluss von zuständigem Fach und Fachbereich Sitzungsprotokolle von zuständigem Fach und Fachbereich Konzeption Studiengangkommission, Beratung durch Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL Planung zur Aufhebung des Studiengangs ggf. einschließlich Übergangsregelungen ggf. Sitzungsprotokolle, ggf. geänderte Gewährleistungserklärungen Beschlussfassung Studiengangverantwortliche/r; Fachbereichsrat, Senatskommission SLW, Senat, Begleitung durch Stab QS und Abt. II, ggf. ZfL Beschluss der Aufhebung des Studiengangs Sitzungsprotokolle Fachbereichsrat, Senatskommission SLW, Senat Umsetzung Studienfachberater/in, Stab QS, Abt. II (einschließlich Studierendensekretariat, AAA), Presseabteilung Umsetzung des Aufhebungsbeschlusses Studiengangkonzept Stabsstelle QS, /3

4 Anlage 2: Beispielhafter Zeitplan für die Einrichtung von Studiengängen Der folgende Zeitplan veranschaulicht den zeitlichen Ablauf für die Einrichtung eines neuen Studiengangs zu einem Wintersemester. Wenngleich einzelne Phasen unterschiedliche Zeiträume einnehmen können, sind die angegebenen letztmöglichen Termine verbindlich. bis ca. 20 Monate vor Aufnahme (Februar) bis ca. 18 Monate vor Aufnahme (April) bis ca. 15 Monate vor Aufnahme (Juli) bis ca. 12 Monate vor Aufnahme (Oktober) bis spätestens 11 Monate vor Aufnahme (November) bis spätestens 10 Monate vor Aufnahme (Dezember) bis ca. 6 Monate vor Aufnahme (April) bis ca. 5 Monate vor Aufnahme (Mai) bis ca. 3 Monate vor Aufnahme (Juli) Skizzierung des Studiengangs Initiativbeschluss des zuständigen Fachs unter aktivem Einbezug von Dekanin/Dekan Abstimmung mit der Hochschulleitung Ausarbeitung des Studiengangkonzepts in Abstimmung mit Stabsstelle QS und Abt. II Befürwortung durch den zuständigen Fachbereich Erstellung der Studiengangdokumente in Abstimmung mit Stabsstelle QS und Abt. II Abgabe aller Unterlagen zur Prüfung im Rahmen des s Durchführung des s ggf. Überarbeitung der Studiengangdokumente in den Fächern Verabschiedung der Studiengangdokumente in den jeweiligen Fachbereichsräten Behandlung der Studiengangdokumente in der Senatskommission für Studium, Lehre und Weiterbildung Behandlung der Studiengangdokumente im Senat Erstellung der Materialien zur Bewerbung des Studiengangs ggf. Festsetzung von Zulassungshöchstzahlen durch das Controlling Beschluss von Zulassungshöchstzahlen durch den Senat Veröffentlichung der Studiengangdokumente Informationstechnische Abbildung des Studiengangs in PORTA 15. Juli Letztmöglicher Bewerbungstermin für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis Anfang September Mitte Oktober Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge und Einschreibung Aufnahme im neuen Studiengang Stabsstelle QS, /1

5 Anlage 3: Leitfragen zur Erstellung einer Studiengangskizze Anhand der Studiengangskizze sollen zu Beginn einer möglichen Neueinrichtung die grundsätzliche Idee eines Studiengangs sowie die mit ihm verbundenen Chancen und mittelfristigen Perspektiven geprüft werden. Die Skizze soll hierzu die folgenden Leitfragen thematisieren: Welche Leitidee und welche Zielsetzungen in Bezug auf das Kompetenzprofil der Absolventinnen und Absolventen verfolgt der neu einzurichtende Studiengang? Nur bei Masterstudiengängen: Welche zusätzlichen Qualifikationen vermittelt der Studiengang gegenüber einem ersten berufsqualifizierenden (Bachelor-)Abschluss? Welche Relevanz haben die vermittelten Inhalte und Kompetenzen für die berufliche Praxis und wie sind die prospektiven Arbeitsmarktchancen von Absolventinnen und Absolventen einzuschätzen? Wie ist die Nachfrage durch Studieninteressierte einzuschätzen? Nur bei Masterstudiengängen: Aus welchen inhaltlich-fachlichen Feldern und welchem geografischen Einzugsbereich scheint die Rekrutierung von Studierenden realistisch? Wie positioniert sich der neu einzurichtende Studiengang in Bezug auf das bestehende Studienangebot? Welchen Standort nimmt der neu einzurichtende Studiengang in der regionalen, deutschen und ggf. internationalen Hochschullandschaft ein? Wie ist der neu einzurichtende Studiengang in die Entwicklungsplanung von Fachbereich und Universität strategisch eingebunden? Welche Ressourcen insbesondere Personalressourcen sind für die Umsetzung des Studiengangs voraussichtlich notwendig und welche Ressourcen stehen hierfür aktuell zur Verfügung? Insgesamt soll die Studiengangskizze einen Umfang von drei Seiten nicht überschreiten; der Entwurf eines Modulplans oder eines Strukturplans für den Studiengang kann beigefügt werden. Stabsstelle QS, /1

6 Anlage 4: Gliederung und Inhalte des Studiengangkonzepts Das Studiengangkonzept wird in der Phase der Konzeptionierung eines Studiengangs erstellt und regelmäßig insbesondere bei Änderungen der Studiengangdokumente gepflegt. Es enthält folgende zentrale Daten und Fakten zum Studiengang: Studiengangverantwortliche/r verantwortliche Lehreinheit verantwortlicher Fachbereich ggf. Importe Daten der Behandlung in den zuständigen Gremien vorgesehener Studienbeginn vorgesehene Studienanfängerzahl Zulassungsbeschränkung Informations- und Werbestrategie Studienfachberatung Begleitmaßnahmen Außerdem sind die folgenden Aspekte in knapper Form zu beschreiben und erläutern: Profil des Studiengangs und Besonderheiten Qualifikationsziele Standort in der deutschen/internationalen Studienlandschaft Bezug zum Profil der Universität Trier Optionen zur Integration von Auslandsaufenthalten Berufsfeldorientierung Stabsstelle QS, /1

7 Anlage 5: Leitfragen zur externen Stellungnahme im Rahmen der Neueinrichtung von Studiengängen Sollte in der Phase Idee und Bedarfsanalyse die Notwendigkeit einer externen Stellungnahme zur Einrichtung eines neuen Studiengangs festgestellt werden, wird hierzu in der Regel eine externe Expertin oder ein externer Experte um eine Bewertung des formulierten Studiengangkonzepts gebeten. Es ist hierbei notwendig, dass die externe Expertin oder der externe Experte zu einer neutralen, fairen und konstruktiven Einschätzung gelangt, und das möglichst unabhängig vom Einfluss der lokalen Fachvertreterinnen und -vertreter. Die Stellungnahme erfolgt auf der Grundlage der folgenden Leitfragen: Ist die Bezeichnung des Studiengangs angemessen und auch international verständlich? Wie beurteilen Sie den Innovationsgrad des geplanten Studiengangs sowohl innerhalb der Universität Trier als auch im nationalen und internationalen Rahmen? Wie schätzen Sie die Einbettung des Studiengangs in das Profil der Universität Trier ein? Erscheinen Ihnen inhaltlicher und struktureller Aufbau des geplanten Studiengangs hinsichtlich der angestrebten fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele stimmig? Sind die geplanten Qualifikationsziele nachvollziehbar im Sinne wissenschaftlicher Relevanz, überfachlicher Perspektiven und Employability? Fehlen aus Ihrer Sicht bestimmte Qualifikationen oder Kompetenzen? Wurden im Konzept des Studiengangs angemessene Optionen für die Absolvierung von Auslandsaufenthalten berücksichtigt? Wie schätzen Sie die Nachfrage nach dem neu einzurichtenden Studiengang ein? Gibt es vergleichbare Angebote, die Aussagen über eine tragfähige Auslastung zulassen? Inwieweit können Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Ihrer Einschätzung nach auf dem (internationalen) Arbeitsmarkt bestehen? Welchen Gesamteindruck konnten Sie gewinnen? Ist das Studiengangkonzept stimmig? Gibt es Unschärfen? Falls ja, welche? Die Stellungnahme soll im Regelfall einen Umfang von zwei Seiten nicht überschreiten. Stabsstelle QS, /1

8 Anlage 6: Anhand des nachfolgenden Prüfkatalogs wird bei der Einrichtung neuer Studiengänge sowie bei der Betrachtung bestehender Studiengänge im Rahmen der regelmäßig durchgeführten peergestützten Evaluationsverfahren die Einhaltung struktureller und organisatorischer Aspekte der gültigen nationalen und internationalen Rahmenvorgaben geprüft. Die Durchführung des s findet gemeinsam durch die Abteilung II (Studentische Angelegenheiten) und die Stabsstelle Qualitätssicherung statt. Basis für die Prüfung bilden die folgenden Dokumente: Studiengangkonzept, Prüfungsordnung, Modulhandbuch und Diploma Supplement. Im Rahmen der Einrichtung eines neuen Studiengangs sind vollständige Entwürfe dieser Dokumente einzureichen; bei der Betrachtung im Rahmen eines peergestützten Evaluationsverfahrens erfolgt die Prüfung anhand der bestehenden Dokumente in der jeweils gültigen Fassung. Die im Prüfkatalog aufgeführten Kriterien basieren auf den Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung vom (Drs. AR 20/2013), den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom , den darin enthaltenen Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen und die Grundsätze zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Trier. Bei der Formulierung von Qualifikationszielen bietet die entsprechende Handreichung der Universität Trier sowie der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse eine Orientierung. Bei lehrerbildenden Studiengängen sind zudem die entsprechenden ländergemeinsamen sowie die landesspezifischen Vorgaben zu berücksichtigen (vgl. Leitlinien zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Abschnitt 1). Für die einzelnen Kriterien des Prüfkatalogs wird gemäß der folgenden Skala eine Einschätzung vorgenommen: (A) (B) (C) (N) (K) Kriterium erfüllt Kriterium nicht erfüllt, aber Ausnahme hinreichend begründet Kriterium nicht erfüllt Kriterium trifft nicht zu Noch zu klären Das Ergebnis des s fließt gemäß der Leitlinien zur Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und der Leitlinien zur Durchführung von peergestützten Evaluationsverfahren in die jeweiligen weiteren Verfahren ein. Gegebenenfalls festgestellte Mängel sind in diesem Rahmen zu beheben. Stabsstelle QS, /4

9 A A1 A2 A3 A4 A5 A6 Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs Im Rahmen des Studiengangkonzeptes werden Qualifikationsziele formuliert. Die formulierten Qualifikationsziele umfassen fachliche und überfachliche Aspekte. Die formulierten Qualifikationsziele beziehen sich insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche Befähigung, Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Für den erfolgreich abgeschlossenen Studiengang wird ein für die jeweilige Fächergruppe vorgesehener Abschlussgrad verliehen. Studiengangkonzept und Prüfungsordnung legen fest, ob es sich um einen konsekutiven oder weiterbildenden Studiengang handelt (nur für Masterstudiengänge). Die Prüfungsordnung legt Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls ein adäquates Auswahlverfahren für den Studiengang fest (nur für Masterstudiengänge). B B1 B2 B3 Studienstruktur und -dauer Die Regelstudienzeit ist in der Prüfungsordnung angegeben. Sie beträgt für ein Vollzeitstudium sechs Semester für einen Bachelorstudiengang und vier Semester für einen Masterstudiengang. Für duale und weiterbildende Studiengänge können abweichende Regelstudienzeiten festgelegt werden. In der Prüfungsordnung ist klar angegeben, welchem Typ bzw. welchen Typen im Studiensystem der Universität Trier der jeweilige (Teil-)Studiengang angehört (Studienfach im 1-Fach- Studiensystem, Hauptfach oder Nebenfach im 2-Fach-Studiensystem, Fach im Lehramtsstudium). Für den Abschluss des (Teil-)Studiengangs ist je nach gewähltem Typ im Studiensystem der Universität Trier (mindestens) die entsprechend vorgesehene Leistungspunktezahl zu erwerben. B4 Es ist eine Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit) mit einem Bearbeitungsumfang von 12 Leistungspunkten (Bachelorarbeit) bzw Leistungspunkten (Masterarbeit) vorgesehen. Für Lehramtsstudiengänge gelten abweichende Umfänge. B5 B6 Es liegt ein Studienplan vor, der einen exemplarischen Studienverlauf darstellt. Die im Rahmen des Studienplans vorgesehenen, zu erwerbenden Leistungspunkte pro Semester entsprechen der Normleistungspunkteverteilung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Trier. Stabsstelle QS, /4

10 C C1 C2 C3 C4 C5 C6 C7 C8 Curriculum und Modularisierung Für den Studiengang liegt ein Modulhandbuch vor, in dem alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Module widerspruchsfrei und vollständig beschrieben sind. Für jedes Modul sind die (Zugangs-)Voraussetzungen beschrieben. Jedes Modul besteht aus mindestens zwei Lehrveranstaltungen. Die im Modul verwendeten Lehrformen (z.b. Vorlesung, Seminar, Übung) sind in der Modulbeschreibung angegeben. Für jedes Modul ist angegeben, in welchem Rhythmus es angeboten wird (semesterweise, jährlich, unregelmäßig). Alle Module sind derart aufgebaut, dass sie i.d.r. in einem Semester, in begründeten Fällen in höchstens zwei Semestern abgeschlossen werden können. Jedes Modul ist hinsichtlich fachlicher, methodischer, fachpraktischer und fachübergreifender Inhalte beschrieben. Für jedes Modul ist eine Modulverantwortliche oder ein Modulverantwortlicher benannt. D D1 D2 D3 D4 Studentische Arbeitsbelastung/Workload Zu jedem Modul existieren eine auf Plausibilität hin überprüfte (bzw. bei Neueinrichtung von Studiengängen geschätzte) Angabe der studentischen Arbeitsbelastung und eine hierauf basierende Berechnung der zu erwerbenden Leistungspunkte (1 Leistungspunkt entspricht 30 Std. Arbeitsbelastung). In der Regel werden in jedem Modul mit Ausnahme der Abschlussarbeit zehn Leistungspunkte vergeben. Es müssen mindestens fünf Leistungspunkte vergeben werden. Importierte Module besitzen einen Umfang von 10 Leistungspunkten. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sind in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch präzise und nachvollziehbar definiert. E E1 E2 E3 E4 Prüfungen und Benotung Jedes Modul mit Ausnahme von Modulen, die Praktika beinhalten schließt mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Im Rahmen des Curriculums sind unterschiedliche Prüfungsformen vorgesehen. Für jedes Modul mit Ausnahme von Modulen, die Praktika beinhalten erfolgt eine Benotung. Alle Modulendnoten finden bei der Berechnung der Abschlussnote des Studiengangs Berücksichtigung. Bis zu 30 LP (B.A./B.Sc.)/20 LP (B.Ed.) bzw. 20 LP (M.A./M.Sc.)/10 LP (M.Ed.) können hiervon ausgenommen sein. Stabsstelle QS, /4

11 F F1 F2 F3 F4 Praxisbezug und Mobilität Im Rahmen des Studiengangkonzepts werden mögliche Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs genannt. Im Curriculum ggf. vorgesehene Praxisanteile sind so ausgestaltet, dass Leistungspunkte erworben werden können. Es existiert ein Konzept zur Überprüfung des Kompetenzerwerbs im Rahmen vorgesehener Praxisanteile. Gegebenenfalls vorhandene Mobilitätsfenster sind in das Curriculum eingebunden. G G1 G2 G3 G4 G5 G6 Organisation, Beratung und Information Für den Studiengang ist eine Studiengangverantwortliche oder ein Studiengangverantwortlicher benannt. Für den Studiengang ist eine fachspezifische Studienberaterin oder ein fachspezifischer Studienberater benannt. Für den Studiengang ist eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für studentische Austauschprogramme bzw. Auslandsaufenthalte benannt. Die Prüfungsordnung und alle weiteren Dokumente zu Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen sind auf der Homepage der Universität veröffentlicht (nur für bereits bestehende Studiengänge). Alle im Studienangebote vorgesehenen Kooperationen sind beschrieben und die zu Grunde liegenden Vereinbarungen sind dokumentiert. Mit dem Zeugnis wird ein Diploma Supplement ausgestellt. Stabsstelle QS, /4

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