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1 Z4 E85/E86

2 Inhaltsverzeichnis - Highlights News Preisliste AGB Technische Änderungen und Preisänderungen vorbehalten. Mit Erscheinen dieser Preisliste gelten die in dieser Preisliste genannten Preise. Alle vorherigen Preise verlieren Ihre Gültigkeit. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Geschäfts,- Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen (AGB). Änderungen in Preis, Konstruktion und Ausführung sowie Irrtümer vorbehalten. Keine Haftung für Druckfehler. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der G-POWER by GP infinitas GmbH. 2 / 12

3 Highlights G-POWER Z4 E85/E86 Das G-POWER SK Plus RS Kompressorsystem ermöglicht eine höhere Leistungssteigerung als klassisches Tuning. Dabei ist es günstiger im Preis und läßt sich darüber hinaus vom Endkunden in Eigenregie verbauen, ohne das Triebwerk zu öffnen. Ein TÜV-Gutachten für die 3.0l M54 Triebwerk ist ebenfalls vorhanden. Das G-POWER SK Plus RS Kompressorsystem ist verfügbar für alle BMW Z4 E85 Modelle mit 2.2l 3.0l M54 Triebwerk. 3 / 12

4 News SPORT AUTO LESERWAHL "sport auto" Leserwahl - G-POWER wieder erfogreich Seit nunmehr 35 Jahren ermittelt die Fachzeitschrift sport auto im Rahmen des»sport auto AWARD«die beliebtesten Serien- und Tuningfahrzeuge konnten die rund Teilnehmer der Leserwahl unter insgesamt 230 Modelle in 25 Kategorien wählen. Entsprechend hoch ist das Prestige... mehr» G-POWER CARE PAKET Garantierte Sicherheit bis km Mit dem Care Paket ermöglicht G-POWER seinen Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen exklusiven Rundum-Sorglos-Schutz für alle Bi-/D-Tronik Leistungssteigerungen. Im Fall der Fälle übernimmt G-POWER dann im Rahmen das Care Pakets alle organisatorischen Schritte rund um die Leistungen aus... mehr» HIGH-SPEED WELTREKORD 372,1 KM/H Nachdem der G-POWER HURRICANE RS mit Bi-Kompressormotor und 750 PS/551 kw bereits Ende 2008 mit 367,4 km/h den Rekord für die schnellste Limousine der Welt aufstellen konnte, hat G-POWER in 2010 den bestehenden Rekord auf die neue Bestmarke von 372 km/h verbessert. Mit diesem Ziel vor Augen wurde für den neuen Anlauf die HURRICANE RR... mehr» 4 / 12

5 Preise Kompressorsystem Artikel-Nr. Beschreibung Kompressorsystem - SK Plus RS - Z4 E85/E86 2.2i E85S.0005.B PS Brutto Netto 4.105, ,00 Leistungssteigerung von 170 PS (125 kw)/210 Nm auf 215 PS (158 kw)/245 Nm - plus 45 PS >> Überlegene Mehr- Leistung & Drehmoment >> Verzögerungsfreier & direkter Response >> Für Selbstmontage entwicklet >> Einmalige Sportmotorencharakteristik >> Leistungsplus ggb. klassischen Varianten >> Vom Marktführer für Nachrüstsysteme >> ASA Kompressoren Made in Germany >> Weltweit einziges professionelles K-System >> Durch CAD Konstruktion und CFD Analyse >> Hohe Effizienz und Qualität auf OEM Niveau >> Verbrauchsoptimierte Luftmassenregelung >> Qualität durch modernste Fertigung >> CNC gefräßte Aludruckgussteile >> Serienfertigung vom Kompressorsystem >> Kompetenter Support da Eigenentwicklung >> Ausgiebig getestet: Heiß-/Kaltlanderprobung >> Motorsport getestete Langlebigkeit >> Zuverlässigkeit dank 30-jähriger Erfahrung Aufladung: >> ASA T3-313 Kompressor >> Ölversorgung Kompressor >> Kompressorriementrieb >> Ladedruck ca. 0,4 bar rel. Luftführung: >> Ansaugluftführung aus Aludruckguss >> Sportluftfilter Gemischaufbereitung/Elektronik: >> Programmierung ECU durch G-POWER >> 'G-Flash' OBD Flash- & Diagnose-Tool >> OBD und Diagnosefunktionen bleiben erhalten Hinweis: Das SK Plus RS Kompressorsystem ist konstruktionsbedingt nur für BMW Modelle mit 2.2l, 2.5l und 3.0l M54 Triebwerke geeignet. Für BMW Modelle mit 2.0l, 2.5l und 2.8l N52 TU Motor ist kein SK Plus RS System verfügbar. Das SK Plus RS Kompressorsystem ist nicht für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe geeignet. Auf Anfrage kann eine leistungsreduzierte Version für Automatikfahrzeuge geliefert werden. Hinweis für Kunden mit Selbsteinbau: Bitte lesen Sie vor dem Umbau zu allererst die serienmäßige ECU Software via G-Flash aus und leiten diese zur Modifikation an support@g-power.com weiter. So wird sichergestellt, dass bei Fertigstellung der mechanischen Arbeiten das G-POWER File zur Verfügung steht. Die angegebenen Preise gelten für die in Deutschland angebotenen Modellausführungen. Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten - alle Angebote freibleibend. Version vom / 12

6 Preise Kompressorsystem Artikel-Nr. Brutto Netto 600.E85S.0010.B 4.105, ,00 Beschreibung Kompressorsystem - SK Plus RS - Z4 E85/E86 2.5i 240 PS Leistungssteigerung von 192 PS (141 kw)/245 Nm auf 240 PS (176 kw)/290 Nm - plus 48 PS >> Überlegene Mehr- Leistung & Drehmoment >> Verzögerungsfreier & direkter Response >> Für Selbstmontage entwicklet >> Einmalige Sportmotorencharakteristik >> Leistungsplus ggb. klassischen Varianten >> Vom Marktführer für Nachrüstsysteme >> ASA Kompressoren Made in Germany >> Weltweit einziges professionelles K-System >> Durch CAD Konstruktion und CFD Analyse >> Hohe Effizienz und Qualität auf OEM Niveau >> Verbrauchsoptimierte Luftmassenregelung >> Qualität durch modernste Fertigung >> CNC gefräßte Aludruckgussteile >> Serienfertigung vom Kompressorsystem >> Kompetenter Support da Eigenentwicklung >> Ausgiebig getestet: Heiß-/Kaltlanderprobung >> Motorsport getestete Langlebigkeit >> Zuverlässigkeit dank 30-jähriger Erfahrung Aufladung: >> ASA T3-313 Kompressor >> Ölversorgung Kompressor >> Kompressorriementrieb >> Ladedruck ca. 0,4 bar rel. Luftführung: >> Ansaugluftführung aus Aludruckguss >> Sportluftfilter Gemischaufbereitung/Elektronik: >> Programmierung ECU durch G-POWER >> 'G-Flash' OBD Flash- & Diagnose-Tool >> OBD und Diagnosefunktionen bleiben erhalten Hinweis: Das SK Plus RS Kompressorsystem ist konstruktionsbedingt nur für BMW Modelle mit 2.2l, 2.5l und 3.0l M54 Triebwerke geeignet. Für BMW Modelle mit 2.0l, 2.5l und 2.8l N52 TU Motor ist kein SK Plus RS System verfügbar. Das SK Plus RS Kompressorsystem ist nicht für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe geeignet. Auf Anfrage kann eine leistungsreduzierte Version für Automatikfahrzeuge geliefert werden. Hinweis für Kunden mit Selbsteinbau: Bitte lesen Sie vor dem Umbau zu allererst die serienmäßige ECU Software via G-Flash aus und leiten diese zur Modifikation an support@g-power.com weiter. So wird sichergestellt, dass bei Fertigstellung der mechanischen Arbeiten das G-POWER File zur Verfügung steht. Die angegebenen Preise gelten für die in Deutschland angebotenen Modellausführungen. Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten - alle Angebote freibleibend. Version vom / 12

7 Preise Kompressorsystem Artikel-Nr. Brutto Netto 600.E85S.0015.B 4.105, , E85S ,80 820,00 Beschreibung Kompressorsystem - SK Plus RS - Z4 E85/E86 3.0i 306 PS Leistungssteigerung von 231 PS (170 kw)/300 Nm auf 306 PS (225 kw)/360 Nm - plus 75 PS >> Überlegene Mehr- Leistung & Drehmoment >> Verzögerungsfreier & direkter Response >> Für Selbstmontage entwicklet >> Einmalige Sportmotorencharakteristik >> Leistungsplus ggb. klassischen Varianten >> Vom Marktführer für Nachrüstsysteme >> ASA Kompressoren Made in Germany >> Weltweit einziges professionelles K-System >> Durch CAD Konstruktion und CFD Analyse >> Hohe Effizienz und Qualität auf OEM Niveau >> Verbrauchsoptimierte Luftmassenregelung >> Qualität durch modernste Fertigung >> CNC gefräßte Aludruckgussteile >> Serienfertigung vom Kompressorsystem >> Kompetenter Support da Eigenentwicklung >> Ausgiebig getestet: Heiß-/Kaltlanderprobung >> Motorsport getestete Langlebigkeit >> Zuverlässigkeit dank 30-jähriger Erfahrung Aufladung: >> ASA T3-313 Kompressor >> Ölversorgung Kompressor >> Kompressorriementrieb >> Ladedruck ca. 0,4 bar rel. Luftführung: >> Ansaugluftführung aus Aludruckguss >> Sportluftfilter Gemischaufbereitung/Elektronik: >> Programmierung ECU durch G-POWER >> 'G-Flash' OBD Flash- & Diagnose-Tool >> OBD und Diagnosefunktionen bleiben erhalten Hinweis: Das SK Plus RS Kompressorsystem ist konstruktionsbedingt nur für BMW Modelle mit 2.2l, 2.5l und 3.0l M54 Triebwerke geeignet. Für BMW Modelle mit 2.0l, 2.5l und 2.8l N52 TU Motor ist kein SK Plus RS System verfügbar. Das SK Plus RS Kompressorsystem ist nicht für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe geeignet. Auf Anfrage kann eine leistungsreduzierte Version für Automatikfahrzeuge geliefert werden. Hinweis für Kunden mit Selbsteinbau: Bitte lesen Sie vor dem Umbau zu allererst die serienmäßige ECU Software via G-Flash aus und leiten diese zur Modifikation an support@g-power.com weiter. So wird sichergestellt, dass bei Fertigstellung der mechanischen Arbeiten das G-POWER File zur Verfügung steht. Montage - Kompressorsystem SK Plus RS >> Schnelle und zuverlässige Montage >> Profitieren Sie von unserer Erfahrung Die angegebenen Preise gelten für die in Deutschland angebotenen Modellausführungen. Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten - alle Angebote freibleibend. Version vom / 12

8 Preise Serviceartikel Artikel-Nr. Brutto Netto 910.E85S ,60 240, E85S.0010.B 218,70 183, E85S.0015.B 417,90 351, E85S ,61 144, E85S ,59 404,70 Beschreibung G-FLASH OBD-ECU Flash & Diagnose Tool >> ECU - Software auslesen >> ECU - Software aufspielen >> Fehlerspeicher auslesen Hinweis: Die Anleitung und Software finden Sie auf unserer Homepage im Bereich 'DOWNLOADS'. Servicepaket 1 - SK Plus RS >> alle km >> Zündkerzen >> Sportluftfilter Hinweis: Bei Bestellung, Seriennummer vom Kompressorsystem angeben. Die Service-Dokumentation finden Sie auf unserer Homepage: News/Downloads Servicepaket 2 - SK Plus RS >> alle km >> Zündkerzen >> Sportluftfilter >> Poly V-Riemen für Kompressorantrieb >> Umlenkrollen Hinweis: Bei Bestellung, Seriennummer vom Kompressorsystem angeben. Die Service-Dokumentation finden Sie auf unserer Homepage: News/Downloads Montage - Servicepaket 1 - Z4 E85/E86 >> Allg. Durchsicht Kompressorkit >> Wechsel der Serviceartikel Montage - Servicepaket 2 - Z4 E85/E86 >> Allg. Durchsicht Kompressorkit >> Wechsel der Serviceartikel >> Motorölwechsel mit Öl und Filter Die angegebenen Preise gelten für die in Deutschland angebotenen Modellausführungen. Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten - alle Angebote freibleibend. Version vom / 12

9 Preise Accessoire Beschreibung G-POWER Aufkleber - Linsenoptik Artikel-Nr. Brutto Netto 980.E85S ,14 6, E85S ,52 8, E85S ,90 10, E85S ,90 10, E85S ,28 12, E85S ,28 12,00 >> 40 mm G-POWER Aufkleber - Linsenoptik >> 100 mm G-POWER Kofferraumschriftzug - Chrom >> 140 mm G-POWER Kofferraumschriftzug - Schwarz >> 140 mm G-POWER Kennzeichenhalter >> ABS Kunststoff mit weißen Schriftzug G-POWER Zündschlüsselemblem >> Ø 10 mm >> Massivgeprägt Hinweis: Zur Montag wird Schnellkleber benötigt. Die angegebenen Preise gelten für die in Deutschland angebotenen Modellausführungen. Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten - alle Angebote freibleibend. Version vom / 12

10 Preise Accessoire Beschreibung G-POWER Hauben- und Kofferraumemblem Artikel-Nr. Brutto Netto 980.E85S ,66 14, E85S ,56 24, E85S ,00 800,00 >> Ø 10 mm >> Massivgeprägt Hinweis: Für die Montage wird Schnellkleber benötigt. G-POWER Sitz- und Fußmattenemblem - Schwarz Matt >> Ø 40 mm >> Massivgeprägt >> 3 Befestigungsstifte G-POWER Car Cover - Race Optik >> Höchste Passgenauigkeit & Qualität >> Schmutz- und Wasserabweisend >> Atmungsaktives/weiches Innenfutter >> Staub- und Kratzschutz >> Individuell auf Kundenwunsch gefertigt >> G-POWER Logo und Rennstreifen >> G-POWER Tragetasche Die angegebenen Preise gelten für die in Deutschland angebotenen Modellausführungen. Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten - alle Angebote freibleibend. Version vom / 12

11 G-POWER Diese Preisliste wurde Ihnen überreicht von: St. Mauritius Strasse Aresing / Ot. Autenzell Deutschland Tel.: 0049 (0) 8252/ Fax: 0049 (0) 8252/ Mail: info@g-power.com Web: :// Facebook: G-POWER G-POWER Deutschland G-POWER Russia 11 / 12

12 AGB Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen der GP infinitas GmbH 1. Geltung Die GP infinitas GmbH ( INFINITAS ) ist Inhaberin der alleinigen Nutzungs- und Verwertungs-rechte der weltweit geschützten Marke G-Power. Diese Allgemeinen Bedingungen (im Internet unter im Bereich Impressum ständig abrufbar) gelten für alle Geschäfts-beziehungen zwischen Auftraggeber bzw. Besteller ( Vertragspartner oder VP ) und INFINITAS, soweit nicht die besonderen Bedingungen von INFINITAS über Gewährleistung und Eintrittspflich-ten bei Einbau einer Leistungssteigerung gelten oder Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Entgegenstehende Bedingungen des VP sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, für INFINITAS nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Telefonische Auskünfte und Erklärungen von INFINITAS sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. 2. Vertragsabschluss Alle Angebote von INFINITAS sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht Verbindlichkeit schriftlich zugesagt ist. Die in Katalogen, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Preise und techni-schen Daten können sich ändern, Irrtümer sind vorbehalten. Ein Vertrag kommt zustande, wenn INFINITAS einen vom VP grds. auf ein diesem zuvor zugesandtes freibleibendes Angebot erhaltenen schriftlichen Auftrag ohne Änderungen schriftlich ( , Telefax, Brief) gegenüber dem VP bestätigt. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn INFINITAS den nach Angebot erhaltenen Auftrag des VP ohne gesonderte Bestätigung ausführt. 3. Lieferung und Lieferverzug Von INFINITAS genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusage erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen bei INFINITAS oder ihren Lieferanten verlängern die Lieferzeit je-weils um die Dauer einer Behinderung. Der VP kann INFINITAS erstmals nach Ablauf von sechs Wochen nach einem benannten Liefertermin schriftlich mit Zugangsnachweis auffordern, in ange-messener Zeit zu liefern. Mit Zugang einer solchen Aufforderung gerät INFINITAS in Verzug. Der VP ist verpflichtet, einen bei ihm dadurch entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. 4. Zahlungsbedingungen Die mit Auftragsbestätigung vereinbarten Netto-Preise gelten vier Monate ab Datum der letzten INFINITAS -Auftragsbestätigung. Sind längere Lieferfristen benannt oder vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise von INFINITAS berechnet. Die Abrechnung erfolgt in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteu-ersatzes, sofern nicht Umsatzsteuerfreiheit gegeben ist. Warenlieferungen durch INFINITAS erfol-gen per Nachnahme, auf Lastschriftverfahren oder gegen Vorkasse, soweit nicht anderes verein-bart wird. Verpackungs- und Frachtkosten werden stets zusätzlich ab Autenzell berechnet. Bei Langzeitumbauten (Umbaudauer drei Tage und mehr) hat der VP bei Fahrzeuganlieferung eine Anzahlung in Höhe von 70 % des Auftragswerts an INFINITAS zu leisten. Der Restbetrag ist bei Fertigstellung des Umbaus fällig und spätestens bei Fahrzeugabholung zu bezahlen. Ein Zurück-behaltungs- oder Aufrechnungsrecht mit eventuellen Gegenforderungen steht einem VP nur zu, wenn solche Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von INFINITAS schriftlich anerkannt sind oder wenn es sich um bereits geltend gemachte Gewährleistungsansprüche aus dem jeweili-gen Vertrag handelt. 5. Gefahrübergang und Abnahme Bei Versendung von Ware an den VP geht die Gefahr gem. 447 Abs. 1 BGB auf den VP über, sobald INFINITAS die Ware dem Spediteur oder Frachtführer o.ä. zwecks Transport ausge-händigt hat. Wenn INFINITAS die Ware mit eigenen Fahrzeugen versendet, geht die Gefahr ab Verladung auf den VP über. Verweigert der VP die Annahme einer ihm ordnungsgemäß zugesand-ten Ware, so ist INFINITAS zur nochmaligen Versendung nicht verpflichtet. Vielmehr kann dem VP eine angemessene Frist zur Abholung der Ware in Autenzell gesetzt werden. Holt der VP die Ware bis zu deren Ablauf nicht ab, ist INFINITAS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadens-ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt bei Arbeiten an Fahrzeugen 15 % und bei Warenlieferungen und sonstigen Leistungen 30 % vom Bruttorechnungsbetrag. Dem VP bleibt es unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. INFINITAS kann darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden nachweisen und geltend machen. Die vorstehende Scha-densersatzregelung gilt auch, wenn von vorneherein eine Abholung bei INFINITAS vereinbart ist (z.b. bei Fahrzeugumbauten) und der VP den Abholtermin und eine dann gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht einhält. 6. Eigentumsvorbehalt Die von INFINITAS an den VP gelieferten Waren oder die an seinem Fahrzeug montierten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge Eigentum von INFINITAS. Der VP ist vorbehaltlich evtl. entgegenstehender nachfolgender Regelungen berechtigt, die Vorbe-haltsware bestimmungsgemäß zu verwenden, ggf. zu verarbeiten oder in ordnungsgemäßem Ge-schäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entste-henden Forderungen tritt der VP bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an INFINITAS ab, die diese Abtretung schon hier annimmt. INFINITAS ermächtigt den VP widerruflich, abgetretene Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf Wunsch von INFINITAS wird der VP die Abtre-tung offen legen und INFINITAS alle zur Weiterverfolgung eines Anspruchs erforderlichen Auskünf-te erteilen und alle notwendigen Unterlagen herausgeben. Verarbeitung oder Umbildung von Vor-behaltsware erfolgen stets für INFINITAS, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum von INFINITAS durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des VP an der einheitlichen Sache wertanteilig auch INFINITAS zusteht. Bei Zugrif-fen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der VP auf das Eigentum von INFINITAS hinweisen und diese unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen benachrichti-gen. Durch einen Zugriff und den Widerspruch bei INFINITAS entstehende Kosten und Schäden sind vom VP zu ersetzen. Bei vertragswidrigem Verhalten des VP, insbesondere Zahlungsverzug, erlöschen die Rechte zu Verwendung, Verarbeitung und Veräußerung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Außerdem ist INFINITAS berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des VP zurückzunehmen oder, gegebenenfalls nach Abtretung der Herausgabeansprüche, von Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch INFINITAS liegt grundsätzlich kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der vom VP eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von INFINITAS aus der Geschäftsverbin-dung um mehr als 20 %, ist INFINITAS auf Wunsch des VP insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach ihrer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des VP aus der Geschäftsver-bindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den VP über. 7. Werkunternehmerpfandrecht INFINITAS steht wegen ihrer Forderungen aus einem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen des VP zu. Ein solches Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Lieferungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Das Pfandrecht von INFINITAS erlischt nicht, wenn INFINITAS den unmit-telbaren Besitz an Gegenständen des VP im Rahmen der Auftragsbearbeitung an einen Subunter-nehmer weitergibt. Der Subunternehmer hält diesenfalls den Besitz für INFINITAS. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbe-stritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand im Eigentum des VP steht. 8. Haftung Ansprüche des VP auf Schadensersatz gegen INFINITAS, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Verzug oder unerlaubter Handlung, sind vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Allgemeinen Bedingungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von INFINITAS oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist oder in mindestens fahrlässig von INFINITAS oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht. Ist INFINITAS zu Schadensersatz verpflichtet, kann grundsätzlich nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden, höchstens aber bis zur für den jeweiligen Auftrag vereinbar-ten Gesamtvergütung (ohne Umsatzsteuer, soweit INFINITAS der Umsatzsteuerpflicht unterliegt). Soweit INFINITAS fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist ihre Ersatzpflicht auf solche typischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Soweit Haftungsansprüche gegen INFINITAS aus einem Vertrag nicht auf vorsätzliches Han-deln zurückzuführen sind, verjähren sie in einem Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der VP von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen; unabhängig von ihrem Entstehen und ihrer Kenntnis verjähren solche Haftungsansprüche spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Vertrags. 9. Allgemeines zur Gewährleistung Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel müssen binnen vierzehn Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich bei INFINITAS angezeigt werden. Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung (Gewährleistungsarbeiten) werden nur bei INFINITAS in Autenzell oder bei autorisierten INFINITAS -Partnern durchgeführt. Ggf. Ausgetauschte Teile werden Eigen-tum von INFINITAS und sind an sie herauszugeben. Gewährleistungsarbeiten kleineren Umfangs können nach Erteilung des schriftlichen Einverständnisses seitens INFINITAS auch in einer Fach-/ Vertragswerkstatt des jeweiligen Fahrzeugsherstellers ausgeführt werden. Ein Anspruch auf Minde-rung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem VP erst zu, wenn zwei Versuche zur Beseitigung des Mangels seitens INFINITAS fehlgeschlagen sind. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von INFINITAS gelieferte Teile nicht in der Fach-werkstatt eines autorisierten INFINITAS -Partners oder des jeweiligen Fahrzeugsherstellers mon-tiert worden sind. Dies ist INFINITAS auf Verlangen nachzuweisen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht ebenfalls nicht, wenn der VP eigenmächtige Reparaturversuche unternommen hat oder die gelieferten Teile an Fahrzeugen in Motorsportwettbewerben eingesetzt worden sind. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich die Gewährleistungspflicht von INFI-NITAS auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teiles zum Zeitpunkt der Übergabe. Rennsportteile sind ohne TÜV-Zulassung und werden wegen ihrer Kurzlebigkeit ohne Gewährleistung und Garantie geliefert. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen an einem Motor, die auf unsachgemäße Be-handlung zurückzuführen sind, z.b. Fahren ohne Kühlmittel oder Motoröl oder übermäßige Bean-spruchung, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt zudem, wenn die im jeweiligen Kundendienstheft des Fahrzeugs vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden, bei leistungsge-steigerten Fahrzeugen das INFINITAS-Serviceheft nicht geführt und vorgelegt wird, das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder wenn das Fahrzeug in von INFINITAS nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Geschwindigkeits- und Beschleunigungsdaten sind u.a. abhängig von Motorleistung, Räderformaten, Fahrzeuggewicht, Aerodynamik, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit. Alle angegebenen Daten wie Beschleunigung und Geschwindigkeit beziehen sich grundsätzlich auf die leichteste Variante eines Fahrzeugs mit bestmöglicher Übersetzung bei idealen Wetterbedingungen. Die von INFINITAS genannte Leistungssteigerung durch Software- und Hardwaremodifikationen setzt sich immer aus der Serienleistung des Basisfahrzeugs zzgl. der von INFINITAS erzielten Mehrleistung zusammen. Bei den veröffentlichten Leistungsdaten handelt es sich um Maximalwerte die sich auf Neufahrzeuge beziehen. Die tatsächlich am Fahrzeug erreichte Leistungssteigerung hängt u.a. von Serientoleranzen (z.b. am Basisfahrzeug, INFINITAS Produkt, usw.), dem Grad an Verschleiß am Basisfahrzeug, sowie verschiedener Um-weltfaktoren (z.b. Außentemperatur) ab. Eine Abweichung von bis zu /- 5% der erzielten Leistungssteigerung gegenüber der von INFINITAS genannten Leistungssteigerung stellt demnach keinen Mangel dar. 10. Gewährleistung für Teile und Zubehör Für neue Teile und Zubehör ist die Gewährleistung auf zwei Jahre ab dem Tag der Ausliefe-rung an den Erst-VP befristet. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Vollkaufläuten und Unternehmern 12 Monate ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Teile und Zubehör ist jegliche Gewährleistung aus-geschlossen, es sei denn, der VP ist Verbraucher; diesenfalls ist die Gewährleistung für gebrauchte Teile und Zubehör auf ein Jahr ab Auslieferung befristet. Unabhängig davon werden für INFINITAS-Edelstahlschalldämpfer 36 Monate Garantie gegen Durchrostung ab Herstellungsdatum gewährt. Sind von INFINITAS gelieferte Teile mangelhaft, hat INFINITAS die Wahl, diese durch neue bzw. gleichwertige mangelfreie Teile zu ersetzen oder unentgeltlich auszubessern. Voraussetzung für jede Gewährleistungsverpflichtung seitens INFINITAS sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Für Materialfehler kann nur insoweit gehaftet werden, als dass INFINITAS bei Anwen-dung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätte erkennen müssen. 11. Gewährleistung für Leistungssteigerungen Die von INFINITAS genannte Leistungssteigerung durch Software- und Hardwaremodifikationen setzt sich immer aus der Serienleistung des Basisfahrzeugs zzgl. der von INFINITAS erzielten Mehrleistung zusammen. Bei den veröffentlichten Leistungsdaten handelt es sich um Maximalwerte die sich auf Neufahrzeuge beziehen. Die tatsächlich am Fahrzeug erreichte Leistungssteigerung hängt u.a. von Serientoleranzen (z.b. am Basisfahrzeug, G-POWER Produkt, usw.), dem Grad an Verschleiß am Basisfahrzeug, sowie verschiedener Umweltfaktoren (z.b. Außentemperatur) ab. Eine Abweichung von bis zu /- 5% der erzielten Leistungssteigerung gegenüber der von INFINITAS genannten Leistungssteigerung stellt demnach keinen Mangel dar. Software und Hardwaremodifikationen werden im Rahmen des technisch Möglichen an die Serientechnik adaptiert. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann es deshalb auf Grund von Verschleiß zu einer gegenüber einem Neufahrzeug geringeren Leistungssteigerung kommen. Erst nach Abschluss der Abstimmungsarbeiten läßt sich deshalb bei Gebrauchtfahrzeugen die tatsächlich erreichbare Leistungssteigerung ermitteln. Fällt die tatsächlich erreichbare Leistungssteigerung bei Gebrauchtfahrzeugen geringer als bei Neufahrzeugen aus, so ist darin kein Sachmangel begründet. Geschwindigkeits- und Beschleunigungs daten sind u.a. abhängig von Motorleistung, Räderformaten, Fahrzeuggewicht, Aerodynamik, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit. Alle angegebenen Daten wie Beschleunigung und Geschwindigkeit beziehen sich grundsätzlich auf die leichteste Variante eines Fahrzeugs mit bestmöglicher Übersetzung bei idealen Wetterbedingungen. Nach der Montage einer G-POWER Leistungssteigerung kann es zu einem erhöhten Verschleiß an Serienkomponenten (z.b. Kupplung) des Kundenfahrzeugs kommen, darin ist kein Sachmangel begründet. 12. Eintragung in Fahrzeugpapieren / Straßenverkehrszulassung in Deutschland Ein Anspruch des VP auf Eintragung in die Fahrzeugpapiere besteht grundsätzlich nur bei dem TÜV, der den Musterbericht für das verbaute Teil erstellt hat und ausschließlich für Teile, die ausdrücklich mit TÜV ausgewiesen sind. Für von INFINITAS ausdrücklich für den Export oder ohne TÜV deklarierte Teile und Rennsportteile kann eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren in Deutschland nicht erfolgen; ein Anspruch des VP auf verkehrsrechtliche Eintragung in den Fahr-zeugpapieren besteht nicht. Bei Montage von Teilen ohne ausdrückliche TÜV-Zulassung erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs. Für das Ausland besteht kein Anspruch auf Zulassung für den dortigen Straßenverkehr, wenn solches nicht ausdrücklich vereinbart wird. Bei technischen Veränderungen am Fahrzeug ohne ABE, bzw. den notwendigen Eintrag in die Fahr-zeugpapiere mittels Teilegutachten oder Einzelbegutachtung durch Prüfbericht, erlischt die Be-triebserlaubnis des Fahrzeugs. 13. Altteile Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom VP nach Fertigstellung des Auftrags, in der Regel bei Abholung des Fahrzeugs, abzunehmen. Zu einer über diesen Zeit-punkt hinausgehenden Lagerung ist INFINITAS nicht verpflichtet. Nimmt der VP die Teile nicht ab, ist INFINITAS berechtigt, sie ggf. auf Kosten des VP zu entsorgen. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die vertragsgemäß verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von INFINITAS übergehen. 14. Schlussbestimmungen Für alle die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreitenden reinen Kaufverträge zwischen INFINITAS und ihren Vertragspartnern gilt das UN-Kaufrecht (Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom ) in seiner jeweils zum Vertragsschluss aktuellen Fassung, gleich, ob der VP in einem Staat ansässig ist, in dem das UN-Kaufrecht bereits gilt oder nicht. Im Übrigen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen INFINITAS und einem VP ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von INFINITAS in Autenzell. Erteilt der VP einen Auftrag oder eine Bestellung an INFINITAS für sein Unternehmen, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird bei Klagen gegen INFINITAS deren Geschäftssitz, ansonsten, nach Wahl von INFINITAS, Schrobenhausen, Augsburg, Ingolstadt oder München als Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden gegenseitigen Ansprüche vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt als vereinbart, wenn der VP keinen allgemei-nen Gerichtstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder wenn dieser bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun-gen oder Vereinbarungen nicht berührt. 139 BGB findet keine Anwendung. Eine durch Wegfall einer unwirksamen Bestimmung entstandene Regelungslücke ist durch ergänzende Vertragsausle-gung zu schließen. Stand V2.1 by GP infinitas GmbH, D Autenzell 12 / 12

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