Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg Zusammenfassung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg Zusammenfassung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen"

Transkript

1 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg Zusammenfassung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen Rechtlicher Rahmen, Methodik und Ergebnisse wasserfachliche Bearbeitung -

2

3 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg Zusammenfassung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen Rechtlicher Rahmen, Methodik und Ergebnisse wasserfachliche Bearbeitung -

4 BEARBEITUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Postfach , Karlsruhe Referat 42 Grundwasser, Baggerseen STAND Juli 2009 Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit Zustimmung der LUBW unter Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet.

5 1 ZUSAMMENFASSUNG 4 2 EINFÜHRUNG 5 3 RECHTLICHER RAHMEN 8 4 ABGRENZUNG DER GEFÄHRDETEN GRUNDWASSER-KÖRPER 11 5 IMMISSION NITRATKONZENTRATIONEN IM GRUNDWASSER 2005 UND Vorgehen beim Grundwasser-Monitoring Ergebnisse des Grundwasser-Monitring 2006 am Beispiel des ggwk Übersicht über die Ergebnisse des Grundwasser-Monitorings 2005 und EMISSION - BERECHNUNG DER NITRATKONZENTRATION IM SICKERWASSER Vorgehen bei der Berechnung der Nitratkonzentration im Sickerwasser Ergebisse der Berechnung der Nitratkonzentration im Sickerwasser am Beispiel des ggwk VERGLEICH EMISSION - IMMISION Vorgehensweise der Plausibilisierung Beispielhafte Plausibilisierung für den ggwk 16.2 Rhein-Neckar Gesamtergebnisse der Plausibilisierungsbetrachtung 22 8 ERFORDERNIS WEITERER ERGÄNZENDER MAßNAHMEN Prüfverfahren für die Ermittlung des Grundwasserzustands Prüfverfahren für die Ermittlung des Grundwasserzustands am Beispiel des ggwk Gesamtergebnisse der Zustandsbewertung und der Erfordernis weiterer Ergänzender Maßnahmen Maßnahmenprogramme 30

6 1 Zusammenfassung Nach der Bestandsaufnahme 2004 erfolgten 2005 und 2006 umfangreiche Monitoringprogramme in den hinsichtlich Nitrat als gefährdet eingestuften Grundwasserkörpern (ggwk) mit dem Ziel eine bestmögliche Erkundung und Darstellung der Immissionssituation des Grundwassers zu ermöglichen und einer Bewertung des Zustands des Grundwassers im Sinne der WRRL durchzuführen. Für die Erkundung und Darstellung des Immissionszustands wurde während der Monitoringphase 2005 in den Pilotgebieten bzw in den restlichen 21 gefährdeten Grundwasserkörpern das bereits bestehende Grundwassermessnetz verdichtet. Der GWK 8.9 Obere Würm wurde aufgrund der Ergebnisse des Monitorings 2006 nicht weiter als gefährdet im Sinne der WRRL geführt. Die Überschreitungshäufigkeit der Qualitätsnorm von 50 mg/l Nitrat bzw. ein steigender Trend zwischen 37,5 mg/l und 50 mg/l Nitrat liegt zwischen 10 % im ggwk 6.4 Bruchsal und 53 % im ggwk 16.8 Markgräfler Land. Sehr niedrige Nitratkonzentrationen mit unter 8 mg/l Nitrat treten in Gebieten mit reduzierenden Verhältnissen, insbesondere in den gefährdeten Grundwasserkörpern im Oberrheingraben, auf. Für die Bewertung der Emissionssituation hat das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser berechnet. Die Rechenergebnisse aus der Emissionsbetrachtung wurden einer Plausibilitätsbetrachtung unterzogen. Dazu wurden die gemessenen Nitratkonzentrationen im Grundwasser den berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser gegenübergestellt. Generell zeigte die Plausibilitätsbetrachtung, dass die berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser unter Berücksichtigung von Verweilzeit, Denitrifikation und Einzugsgebietsabgrenzung in ähnlicher Größenordnung liegen wie die gemessenen Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Tendenziell waren die berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser im südlichen Oberrheingraben höher als die im Grundwasser gemessenen. Im nördlichen Oberrheingraben und Keuper-Bergland sowie im Alpenvorland wurden die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser eher zu gering berechnet. Im Norden Baden-Württembergs im Tauberland war die Übereinstimmung weitgehend gut. Einzelne größere Abweichungen sind in den meisten Fällen erklärbar. Die Erreichung des guten Zustands in den gefährdeten Grundwasserkörpern wurde in Baden-Württemberg auf der Grundlage eines in der Länderarbeitgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Prüfverfahrens ermittelt. Soweit der gute chemische Zustand nicht erreicht wird, sind in den Bewirtschaftungsplänen weitere ergänzende Maßnahmen vorzusehen. In acht ggwk werden die schon seit längerem durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrateinträge ins Grundwasser für geeignet und ausreichend angesehen, um bis 2015 das Ziel des guten Zustands zu erreichen. Voraussetzung ist hierbei, dass diese Maßnahmen auch in Zukunft in gleichem Umfang weitergeführt werden. Wird unabhängig davon lokal in Trinkwasserfassungen die Umweltqualitätsnorm überschritten, so sind dort die erforderlichen SchALVO-Maßnahmen durchzuführen. Die weitere Entwicklung wird durch ein entsprechendes Monitoring verfolgt. In 14 ggwk sind weitere ergänzende nutzungs- und problemorientierte Maßnahmen zu ergreifen. Betroffene Nutzungen sind in 11 ggwk der Ackerbau, in zwei ggwk der Ackerbau und der Weinbau und in einem ggwk allein der Weinbau. 4 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

7 2 Einführung Im Rahmen der am in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 1 ) waren Grundwasserkörper (GWK) abzugrenzen und deren Zustand zu bewerten. Hinsichtlich der Quantität ist die Einhaltung einer ausgeglichenen Grundwassermengenbilanz zu gewährleisten. Hinsichtlich der Qualität sind Schadstoffeinleitungen zu verhindern oder begrenzen, bei bereits vorliegender Belastung und steigendem Trend ist eine Trendumkehr zu erreichen. Ein Grundwasserkörper ist im guten Zustand, wenn Untersuchungen belegen, dass keine Salz- oder andere Intrusionen bestehen (Nachweis über Elektrische Leitfähigkeit) und die Ziele für verbundene Oberflächengewässer nicht gefährdet werden und die ökologische oder chemische Qualität dieser Oberflächengewässer nicht signifikant verringert wird und abhängige Landökosysteme nicht signifikant geschädigt werden und die Werte der Qualitätsnormen und der relevanten Schwellenwerte an keiner Messstelle im Grundwasserkörper überschritten werden. Ein Grundwasserkörper ist dann im schlechten Zustand, wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist oder die Werte für die Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerte an einer oder mehreren Messstellen überschritten werden und bestimmte Anteile des Grundwasserkörpers davon betroffen sind oder im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen Risiken für die Trinkwasserversorgung zu besorgen sind oder andere Nutzungsmöglichkeiten des Grundwassers signifikant eingeschränkt werden. In der Grundwasser-Tochterrichtlinie (GWTR) 2 vom werden verbindliche Qualitätsnormen für die Bewertung von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln genannt. Die Qualitätsnorm für Nitrat ist 50 mg/l. Bei Pflanzenschutzmitteln, einschließlich relevanter Stoffwechselprodukte, Abbau und Reaktionsprodukte dürfen die Konzentrationen von 0,1 μg/l für den Einzelstoff und 0,5 μg/l für den Summenwert nicht überschritten werden. Schwellenwerte für weitere Parameter des Anhang II Teil B der GWTR sind von den Mitgliedstaaten festzulegen. Dies erfolgt im Rahmen der von der Bundesregierung zur Umsetzung der Grund- 1 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom , S.1 2 Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung, ABl. L 372 vom , S.17 LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 5

8 wasser-tochterrichtlinie zu erlassenden Verordnung. Bei ansteigenden Schadstofftrends sind spätestens bei Überschreitung von 75 % des Wertes einer Qualitätsnorm oder eines Schwellenwertes Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Bestandaufnahme bis 2004 ergab, dass hinsichtlich des mengenmäßigen Zustands keine gefährdeten Grundwasserkörper auszuweisen waren, da keine mengenmäßige Übernutzung des Grundwassers stattfindet. Hinsichtlich des qualitativen Zustands wurden in Übereinstimmung zum EU-Guidance Paper Water bodies 3 Grundwasserkörper nach der Grundwasserbeschaffenheit abgegrenzt. In einem mehrstufigen Verfahren wurden dann zielgenau Problemgebiete ausgewiesen und 23 Grundwasserkörper hinsichtlich Nitrat und ein Grundwasserkörper hinsictlich Chlorid als gefährdet eingestuft 4. Nach der Bestandsaufnahme erfolgten in den Jahren 2005 und 2006 umfangreiche Monitoringprogramme in den als gefährdet eingestuften Grundwasserkörpern (ggwk) mit dem Ziel eine bestmögliche Erkundung und Darstellung der Immissionssituation des Grundwassers zu ermöglichen und einer Bewertung des Zustands des Grundwassers im Sinne der WRRL durchzuführen. Soweit der gute chemische Zustand nicht erreicht wird, sind in den Bewirtschaftungsplänen entsprechende Maßnahmen darzustellen, mit deren Hilfe der gute Zustand erreicht werden kann. In einem Pilotvorhaben wurde ab 2004 die Vorgehensweise für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Baden-Württemberg entwickelt. Um eine Repräsentanz der Ergebnisse sicherzustellen wurden zwei gefährdete Grundwasserkörper (ggwk), einer im Festgestein (ggwk 8.5 Zabergäu-Neckarbecken) und einer im Lockergestein (ggwk 16.4 Bruchsal) als Pilotgebiete ausgewählt. In begleitenden Arbeitskreisen waren Vertreter der Wasserwirtschaft und Landwirtschaft der zuständigen Ministerien, der Regierungspräsidien und der Landratsämter vertreten, ferner das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) sowie Bauernverbände und Wasserversorger. Als beratende Mitglieder waren Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg - Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) tätig. Die Federführung lag beim jeweiligen Regierungspräsidium. Die Ergebnisse und Erfahrungen aus den Arbeitskreisen der Pilotgebiete wurden anschließend auf die restlichen gefährdeten Grundwasserkörper übertragen. Im Zusammenhang des Monitoring und der Zielerreichung des guten chemischen Zustands des Grundwassers ergaben sich u.a. Fragen nach dem Alter des Grundwassers. Im Rahmen der Pilotphase wurde vom LGRB die Mittlere Verweilzeit (MVZ) der gesättigten Zone auf der Basis des Darcy-Gesetzes bestimmt und die mittlere Sickerwasserzeit in der ungesättigten Zone mit Hilfe der Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung nach Hölting et al. (1995) abgeschätzt. Hierzu waren so viele und wenig belegte Annahmen über Mächtigkeit und Durchlässigkeit der verschiedenen Gesteine zu treffen, das die Ergebnisse der Berechnung nahezu beliebig wurden. Daraufhin wurde dieser Ansatz für die restlichen gefährdeten Grundwasserkörper nicht weiter verfolgt 5. Für die restlichen gefährdeten Grundwasserkörper wurden für die 3 COMMON IMPLEMENTATION STRATEGY FOR THE WATER FRAMEWORK DIRECTIVE (2000/60/EC) Guidance Document No 2 Identification of Water Bodies LfU (2005) Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: Methodenband Bestandsaufnahme der WRRL in Baden- Württemberg, Karlsruhe, LGRB (2006): Verweilzeiten des Grundwassers im Untergrund. 9 S., Freiburg i. Br. [unveröff.] 6 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

9 verschiedenen hydrogeologischen Einheiten typische Mittlere Verweilzeiten aus regionalen Auswertungen von Isotopendaten für das oberflächennahe Grundwasser abgeleitet. Eine weitere Voraussetzung für die Auswertungen war, dass die Einzugsgebiete der Grundwassermessstellen bekannt sind. Das LGRB hat die Einzugsgebiete nahezu aller Grundwassermessstellen abgegrenzt. Für die bestmöglichste Erkundung und Darstellung des Immissionszustands wurde während der Monitoringphase im Jahr 2005 in den Pilotgebieten und 2006 in den restlichen 21 gefährdeten Grundwasserkörpern das bereits bestehende Grundwassermessnetz verdichtet. Die mittlere Messstellendichte betrug somit in den ggwk 2,9 km 2 je Messstelle, im Landesmessnetz liegt sie bei 17,5 km 2 je Messstelle. Der GWK 8.9 Obere Würm wurde aufgrund der Ergebnisse des Monitorings 2006 nicht weiter als gefährdet im Sinne der WRRL geführt. Für die Bewertung der Emissionssituation hat das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) für die Jahre 1980, 1995 und 2004 in den Pilotgebieten bzw für die restlichen 21 gefährdeten Grundwasserkörper die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser berechnet. Die Rechenergebnisse aus der Emissionsbetrachtung wurden einer Plausibilitätsbetrachtung unterzogen. Dazu wurden die gemessenen Nitratkonzentrationen im Grundwasser den berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser gegenübergestellt. Auf der Grundlage eines in der Länderarbeitgemeinschaft Wasser (LAWA 6 ) abgestimmten Prüfverfahrens wurde in Baden-Württemberg der Erreichung des guten Zustands in den gefährdeten Grundwasserkörpern geprüft. Soweit der gute chemische Zustand nicht erreicht wird, sind in den Bewirtschaftungsplänen weitere ergänzende 7 Maßnahmen darzustellen. In Arbeitskreisen mit ähnlicher Zusammensetzung wie die Pilotarbeitskreise wurden - wiederum unter Federführung des jeweiligen Regierungspräsidiums - für die 14 ggwk, die bis 2015 den guten Zustand nicht erreichen, weitere ergänzende Maßnahmen erarbeitet. Die Ergebnisse der Immissionsmessungen (2005 bzw. 2006), der Plausibilisierung der Emissionsberechnung und der Beurteilung des Zustands des Grundwassers wurden in Einzelberichten zu jedem gefährdeten Grundwasserkörper detailliert beschrieben und sind als Anhang der Teilbearbeitungsgebietsberichte (TBG) beigefügt. Der vorliegende Bericht dient als Begleitdokument zu den Einzelberichten. Darin werden zunächst die Rechtsgrundlagen erläutert, danach die Methodik der Auswertungen anhand eines Beispiels beschrieben und anschließend die Ergebnisse der Einzelberichte zusammenfassend dargestellt. 6 Papier des LAWA- UA des AG zur fachlichen Umsetzung der Grundwasser-Tochterrichtlinie (GWTR) (Stand 2007) 7 Der Begriff weitere ergänzende Maßnahmen ist gleichzusetzen mit weitergehenden Maßnahmen. LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 7

10 3 Rechtlicher Rahmen Am trat die EG - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft. Darin war gemäß Artikel 5 als einer der ersten Schritte vorgesehen, dass jeder Mitgliedstaat dafür sorgt, dass für jede Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale, eine Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers und eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen entsprechend den technischen Spezifikationen gemäß den Anhängen II und III durchgeführt wurden. Über diese so genannte Bestandsaufnahme war der Kommission bis März 2005 zu berichten. Mit der Bestandsaufnahme erfolgte die Beschreibung der Situation der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Bestandsaufnahme für das Grundwasser gliederte sich in Erstmalige Beschreibung und Weitergehende Beschreibung (WRRL Anhang II). Im Rahmen der erstmaligen Beschreibung waren Grundwasserkörper (GWK) abzugrenzen. Ein Grundwasserkörper (GWK) im Sinne der WRRL ist nach Artikel 2, Ziff. 12 ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. In Übereinstimmung zum EU-Guidance Paper Water bodies wurden die Grundwasserkörper nach der Grundwasserbeschaffenheit abgegrenzt. In einem weiteren Schritt war abzuschätzen, wie hoch das Risiko für jeden einzelnen Grundwasserkörper ist, dass die Umweltziele gemäß Artikel 4 der WRRL nicht erreicht werden. In einem mehrstufigen Verfahren wurden zielgenau Problemgebiete ausgewiesen (Kapitel 4) und als gefährdete Grundwasserkörper (ggwk) bezeichnet. Als Umweltziel ist hinsichtlich der Quantität die Einhaltung einer ausgeglichenen Grundwassermengenbilanz zu gewährleisten. Hinsichtlich der Qualität sind Schadstoffeinleitungen zu verhindern oder begrenzen, bei bereits vorliegender Belastung und steigendem Trend ist eine Trendumkehr zu erreichen (WRRL Artikel 4). In der Grundwasser-Tochterrichtlinie vom werden in Anhang I verbindliche Qualitätsnormen für die Bewertung von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln genannt. Die Qualitätsnorm für Nitrat ist 50 mg/l. Bei Pflanzenschutzmitteln, einschließlich relevanter Stoffwechselprodukte, Abbau und Reaktionsprodukte darf die Qualitätsnorm 0,1 μg/ für den Einzelstoff und 0,5 μg/l für den Summenwert nicht überschritten werden. Nach Anhang II Teil B der GWTR sind Schwellenwerte für weitere Parameter von den Mitgliedsstaaten festzulegen. Dies erfolgt im Rahmen der von der Bundesregierung zur Umsetzung der Grundwasser-Tochterrichtlinie zu erlassenden Grundwasserverordnung. Bei ansteigenden Schadstofftrends sind spätestens bei Überschreitung von 75 % des Wertes einer Qualitätsnorm oder eines Schwellenwertes Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers sieht die Grundwasser-Tochterrichtlinie in Artikel 4 folgendes Verfahren für die Beurteilung vor (Auszug): 8 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

11 2. Ein Grundwasserkörper oder eine Gruppe von Grundwasserkörpern wird als Grundwasser in gutem chemischen Zustand betrachtet, wenn b) die in Anhang I aufgeführten Werte für die Grundwasserqualitätsnormen und die gemäß Artikel 3 und Anhang II festgesetzten einschlägigen Schwellenwerte an keiner Überwachungsstelle in diesem Grundwasserkörper oder dieser Gruppe von Grundwasserkörpern überschritten werden oder c) der Wert für eine Grundwasserqualitätsnorm oder einen Schwellenwert zwar an einer oder mehreren Überwachungsstellen überschritten wird, eine geeignete Untersuchung gemäß Anhang III jedoch bestätigt, dass i) aufgrund der Beurteilung gemäß Anhang III Nummer 3 eine Schadstoffkonzentration, die die Grundwasserqualitätsnormen oder die Schwellenwerte überschreitet, keine signifikante Gefährdung der Umwelt darstellt; dabei kann gegebenenfalls die Ausdehnung in dem betroffenen Grundwasserkörper berücksichtigt werden;.. Grundwasser-Tochterrichtlinie vom 12. Dezember 2006 Artikel 4 (Auszüge) Für die in Baden-Württemberg ausgewiesenen bezüglich Nitrat gefährdeten Grundwasserkörper ist die in Anhang I aufgeführte Grundwasserqualitätsnorm von 50 mg/l NO 3 an mindestens einer Grundwassermessstelle überschritten, so dass eine Überprüfung nach Artikel 4 Nr. 2 c) i) erforderlich wird. Innerhalb der Länderarbeitgemeinschaft Wasser (LAWA) erfolgte eine Abstimmung zu dieser Überprüfung. Da nicht in allen Bundesländern gleiche Grundlagen vorhanden sind, wurden unterschiedliche Verfahren gewählt, um die Erreichung des guten chemischen Zustands zu prüfen. Bei diesen Verfahren wird einheitlich die flächenhafte Ausdehnung nach Landnutzungen differenziert ermittelt und aufsummiert. Die Ausdehnung der Überschreitung der Grundwasserqualitätsnorm darf dabei 30 % der gesamten in gleicher Weise genutzten nicht überschreiten. Die Gesamtfläche der Überschreitungen aus allen Landnutzungen, die 30 % überschreiten muss mindestens 25 km² oder bei Grundwasserkörpern unter 75 km² ein Drittel des Grundwasserkörpers überschreiten. Damit soll sichergestellt werden, dass sehr kleinräumige Überschreitungsflächen nicht gerechnet werden. Diese bundeseinheitlichen Festlegungen sind auch in den Eckpunkteentwurf des BMU zu einer Grundwasserverordnung aufgenommen worden. In diesem Entwurf wurde die maximale Ausdehnung der Überschreitung einer Landnutzung sogar auf 20 % begrenzt. (Baden-Württemberg setzt sich für die Beibehaltung der 30 % ein). Neben der Überschreitung der Grundwasserqualitätsnorm ist auch die Umkehr steigender Trends nach Artikel 5 der Grundwasser-Tochterrichtlinie erforderlich. Ausgangspunkt der Trendumkehr ist dabei für Nitrat ein Wert von 37,5 mg/l NO 3 entsprechend 75 % der Qualitätsnorm. LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 9

12 2. Bei Trends, die eine signifikante Gefahr für die Qualität der aquatischen oder terrestrischen Ökosysteme, für die menschliche Gesundheit oder für tatsächliche oder potenzielle legitime Nutzungen der Gewässer darstellen, bewirken die Mitgliedstaaten gemäß Anhang IV Teil B mit Hilfe des in Artikel 11 der Richtlinie 2000/60/EG genannten Maßnahmenprogramms eine Trendumkehr, um die Grundwasserverschmutzung schrittweise zu verringern und eine Verschlechterung zu verhindern. Grundwasserrichtlinie vom 12. Dezember 2006 Artikel 5 Nr.2 1. Der Ausgangspunkt für Durchführungsmaßnahmen zur Umkehrung signifikanter und anhaltender steigender Trends ist gegeben, wenn die Konzentration des Schadstoffs 75 % der Parameterwerte der in Anhang I festgelegten Grundwasserqualitätsnormen und der gemäß Artikel 3 festgelegten Schwellenwerte erreicht,.. Grundwasser-Tochterrichtlinie vom 12. Dezember 2006 Anhang IV Teil B Das für Baden-Württemberg auf der Grundlage dieser Festlegungen sich ergebende Verfahren zur Überprüfung des guten Zustandes in den gefährdeten Grundwasserkörpern ist in Kapitel 8 beschrieben und anhand eines Beispiels durchgerechnet. Soweit der gute chemische Zustand nicht erreicht wird, sind in den Bewirtschaftungsplänen entsprechende Maßnahmen darzustellen, mit deren Hilfe der gute Zustand erreicht werden kann. (WRRL Artikel 11, Artikel 13). Ist nach dem oben genannten nkriterien der gute chemische Zustand zwar erreicht, müssen in diesen Grundwasserkörpern dennoch in den Einzelbereichen im Umfeld der Messstellen an denen die Qualitätsnorm überschritten wird, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme und der Grundwassernutzungen durchgeführt werden: Wird ein Grundwasserkörper gemäß Absatz 2 Buchstabe c als in gutem chemischem Zustand befindlich eingestuft, so treffen die Mitgliedstaaten die gegebenenfalls nach Artikel 11 der Richtlinie 2000/60/EG erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Ökosysteme, terrestrischen Ökosysteme und der Grundwassernutzungen durch den Menschen, soweit die Ökosysteme und diese Nutzungen von dem Teil des Grundwasserkörpers abhängen, der von der oder den Überwachungsstellen erfasst wird, an der oder denen der Wert für eine Grundwasserqualitätsnorm oder der Schwellenwert überschritten wurde. Grundwasserrichtlinie vom 12. Dezember 2006 Artikel 4 Nr Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

13 4 Abgrenzung der gefährdeten Grundwasserkörper Die Überwachung des Grundwassers erfolgt in Baden-Württemberg mit dem Grundwasserüberwachungsprogramm des Landes. An etwa Messstellen wird der mengenmäßige und an etwa Messstellen der qualitative Zustand des Grundwassers untersucht. Aufgrund des großen Grundwasserdargebots insbesondere in den Porengrundwasserleitern mussten in Baden-Württemberg bezüglich der Menge keine Grundwasserkörper als gefährdet ausgewiesen werden. Für den Bereich Qualität ergab die erstmalige Beschreibung der Grundwasserkörper, dass gefährdete Grundwasserkörper (ggwk) nur hinsichtlich Nitrat und in einem Fall hinsichtlich Chlorid auszuweisen waren. Aufgrund von Pflanzenschutzmittelbelastungen waren keine gefährdete Grundwasserkörper auszuweisen. Bei der Festlegung der Gefährdung hinsichtlich Nitrat wurden zwei Kriterien herangezogen: Die Immissionssituation auf Grundlage der im Grundwassermessnetz gemessenen Konzentrationen über 50 mg/l (Herbstbeprobung 2001), ein steigender Trend über 1 mg/l pro Jahr zwischen 25 und 50 mg/l im Zeitraum 1996 bis 2001 sowie die Sanierungs- und Problemgebiete gemäß Einstufung der Wasserschutzgebiete nach SchALVO (Stand 12/2002). Die Standorteigenschaften auf Grundlage der Nitratauswaschungsgefährdung, d.h. es wird der maximal zulässige N-Bilanzüberschuss für die Ackerflächen einer Gemeinde berechnet, so dass eine Nitratkonzentration im Sickerwasser von 50 mg/l nicht überschritten wird. Dieser Zusammenhang wird durch folgende Gleichung beschrieben: N 50 mg / l NO3, = F ( F ) SiW 443 WGS WGS Bil, A + A D N Bil,A maximal zulässiger N-Bilanz-Überschuss unter den Ackerflächen [kg N / ha a] NO 3,WGS Nitratkonzentration im Sickerwasser unter Wald-, Grünland- und Siedlungsgebieten [mg/l] F WG S nanteil der Wald-, Grünland- und Siedlungsgebiete [%] F A nanteil der Ackerflächen [%] SiW jährliche Sickerwassermenge [mm/a] D Denitrifikationsrate im Wurzelraum der Ackerflächen [kg N /ha a] LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 11

14 Im Ergebnis wurden 23 gefährdete GWK mit einer Gesamtfläche von km² hinsichtlich Nitrat ausgewiesen, dies entspricht rund 18 % der Landesfläche (Abbildung 4-1). Im ggwk 16.9 Fessenheim-Breisach ist die hohe Chloridbelastung Ursache für die Einstufung gefährdet. Abbildung 4-1: Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg nach der Bestandsaufnahme Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

15 5 Immission Nitratkonzentrationen im Grundwasser 2005 und VORGEHEN BEIM GRUNDWASSER-MONITORING Für die bestmöglichste Erkundung und Darstellung des Immissionszustands wurde während der Monitoringphase im Jahr 2005 in den Pilotgebieten und 2006 in den restlichen 21 gefährdeten Grundwasserkörpern das bereits bestehende Grundwassermessnetz verdichtet. Zusätzlich zu den Messstellen des von der LUBW betriebenen Landesmessnetzes und den Kooperationsmessstellen der Wasserversorgungsunternehmen wählten die Landratsämter weitere geeignete Messstellen aus. Die mittlere Messstellendichte in den ggwk betrug somit 2,9 km² je Messstelle, im Landesmessnetz liegt sie bei 17,5 km² je Messstelle. Die Messstellen wurden in den Pilotgebieten im Mai, Juli und Oktober 2005 und in den restlichen ggwk im Mai, August und November 2006 beprobt und auf die Vor-Ort-Parameter Temperatur, ph-wert, Elektrische Leitfähigkeit, Sauerstoff sowie auf Nitrat, Nitrit und Ammonium untersucht. Die Ergebnisse sind in den Einzelberichten zu den ggwk dokumentiert, nachfolgend ist dies am Beispiel des ggwk 16.2 Rhein-Neckar dargestellt. 5.2 ERGEBNISSE DES GRUNDWASSER-MONITORING 2006 AM BEISPIEL DES GGWK 16.2 An insgesamt 25 % der Messstellen wurde die Qualitätsnorm für Nitrat von 50 mg/l im Grundwasser des ggwk 16.2 überschritten bzw. lag zwischen 37,5 mg/l und 50 mg/l Nitrat ein steigender Trend vor. Bei fünf Messstellen liegen Nitratkonzentrationen über 100 mg/l vor (Abbildung 5-1). Die regionale Verteilung der im Jahr 2006 gemessenen Nitratkonzentrationen im ggwk 16.2 zeigt Abbildung 5-2. In diesem ggwk liegen zahlreiche n mit Kulturen, die eine hohe Nitratauswaschungsgefährdung aufweisen wie Gemüse, Spargel und einige Tabaksorten. Bei einer großen Anzahl der Messstellen treten aber auch geringe Nitratkonzentrationen auf, was sich zum einen auf denitrifizierende Verhältnisse als auch auf Verdünnung durch Uferfiltrat des Neckars zurückführen lässt Anzahl Messstellen <= 8,0 >8,0-25,0 >25,0-37,5 >37,5-50,0 >50,0-100 >100,0 Nitrat [mg/l] 5 Abbildung 5-1: Verteilung der Nitratkonzentrationen (Jahresmittelwert 2006) im ggwk 16.2 LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 13

16 Abbildung 5-2: Regionale Verteilung der Nitratkonzentration im ggwk 16.2 Rhein-Neckar, ÜBERSICHT ÜBER DIE ERGEBNISSE DES GRUNDWASSER-MONITORINGS 2005 UND 2006 Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der 2005/2006 im Grundwasser aller baden-württembergischen ggwk gemessenen Nitratkonzentrationen zeigt Abbildung 5-3, die regionale Verteilung ist in Abbildung 5-4 dargestellt. Die Überschreitungshäufigkeit der Qualitätsnorm von 50 mg/l bzw. ein steigender Trend zwischen 37,5 mg/l und 50 mg/l Nitrat liegt zwischen 10 % im ggwk 6.4 Bruchsal und 53 % im ggwk 16.8 Markgräfler Land. Sehr niedrige Nitratkonzentrationen treten in gefährdeten Grundwasserkörpern im Oberrheingraben, auf. So liegt der Anteil der Messstellen mit einer Nitratkonzentration unter 8 mg/l im ggwk 16.4 Bruchsal bei 51 %, im ggwk 16.3 Hockenheim/Walldorf/Wiesloch bei 45 % und im ggwk16.2 Rhein Neckar bei 30 % (Abbildung 5-3). Hier wird das Nitrat in Gebieten mit reduzierendem Milieu denitrifiziert. Der Grundwasserkörper 8.9 Obere Würm wird aufgrund der Immissionsergebnisse von 2006 nicht mehr als gefährdet geführt und ist daher in den folgenden Kapiteln nicht weiter aufgeführt. 14 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

17 16.8 Markgräfler Land (188) 8.7 Westliches Neckarbecken (63) 16.6 Kaiserstuhl - Breisgau (75) 9.2 Tauberland (30) 8.2 Kraichgau (82) 8.5 Zabergäu - Neckarbecken (148) 16.5 Ortenau-Ried (100) 8.6 Neckar - Rems (41) 8.4 Löwensteiner Berge - Neckarbecken (58) 8.3 Kraichgau - Unterland (124) 2.3 Oberschwaben - Wasserscheide (138) 10.2 Sandstein-Spessart - Tauberland (55) 16.2 Rhein-Neckar (196) 16.3 Hockenheim - Walldorf - Wiesloch (62) 9.3 Hohenloher Ebene - Tauberland (70) 8.8 Östliches Neckarbecken (19) 9.4 Oberes Wutachgebiet (38) 2.2 Oberschwaben - Riß (180) 16.7 Freiburger Bucht (98) 3.2 Oberschwaben - Biberach (73) 6.2 Donauried (41) 8.9 Obere Würm (29) 16.4 Bruchsal (294) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% <= 8,0 >8,0-25,0 >25,0-37,5 >37,5-50,0 >37,5-50,0 (Trend steigend) >50,0-100 >100 Nitrat [mg/l] Abbildung 5-3: Übersicht über die Ergebnisse des Monitorings 2005 und 2006 in den ggwk: Prozentuale Verteilung der Nitratkonzentrationen, Anzahl der Messstellen in Klammern. LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 15

18 Abbildung 5-4: Regionale Verteilung der Nitratkonzentration in den gefährdeten Grundwasserkörpern, Monitoring 2006 und 2005 (Pilotgebiete). 16 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

19 6 Emission - Berechnung der Nitratkonzentration im Sickerwasser 6.1 VORGEHEN BEI DER BERECHNUNG DER NITRATKONZENTRATION IM SICKERWASSER Der Stickstoffaustrag aus der Bodenzone und die Nitratkonzentration im Sickerwasser unterhalb des Wurzelraumes wurden am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) mit dem Modell STOFF- BILANZ_BW in einem Raster von 250 x 250 m für 9 verschiedene Hauptnutzungsformen (Acker, Weinbau, Obstbau, Grünland, Laub- und Nadelwald, Gewässer, Siedlung, Devastierung) ermittelt. STOFFBI- LANZ_BW ist eine an die kleinräumigen Verhältnisse der ggwk in Baden-Württemberg angepasste Version des von der TU Dresden entwickelten Programms STOFFBILANZ. Für die Berechnung der Nitratkonzentration im Sickerwasser wurden die mit dem Grundwasserneubildungsmodell GWN_BW der LUBW ermittelten Sickerwassermengen unter Berücksichtigung von Standorteigenschaften wie Klima und Boden herangezogen. Bei der Ermittlung des Stickstoffüberschusses der landwirtschaftlichen Nutzungen wurde berücksichtigt: die Stickstoffzufuhr über Mineraldüngung, organische Düngung, atmosphärische Deposition und N-Fixierung durch Leguminosen, eine erhöhte Nachlieferung von Moorböden, die Stickstoffabfuhr über das Erntegut sowie die Denitrifikation, eine Stickstoffimmobilisierung bei der Dauerkultur Spargel. Vereinfachend wird angenommen, dass der Stickstoffüberschuss langfristig gesehen komplett ausgetragen wird. Die Emissionsberechnungen erfolgten für die Jahre 1980, 1995, 2005, für die Pilotgebiete beziehen sich die Berechnungen auf das Jahr Details zum Modellierungsansatz sowie zu den Datengrundlagen und Ergebnissen sind den Berichten des LTZ zu entnehmen. Die Datensätze wurden der LUBW vom LTZ zur Verfügung gestellt. 6.2 ERGEBISSE DER BERECHNUNG DER NITRATKONZENTRATION IM SICKERWASSER AM BEISPIEL DES GGWK 16.2 Als Beispiel sind in Abbildung 6-1 die Berechnungsergebnisse im ggwk 16.2 Rhein-Neckar dargestellt. Die Abbildung 6-1 zeigt die berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser für die Bewirtschaftungsjahre 1980, 1995 und Das Jahr 1980 repräsentiert den Zustand einige Jahre vor Einführung der SchALVO 1988, das Jahr 1995 einige Jahre danach und das Jahr 2005 zeigt die aktuelle Situation. LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 17

20 Abbildung 6-1: Berechnete Nitratkonzentartionen im Sickerwasser im ggwk 16.2 für die Jahre 1980, 1995 und 2005 (Daten LTZ). 18 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

21 7 Vergleich Emission - Immision 7.1 VORGEHENSWEISE DER PLAUSIBILISIERUNG Die Ergebnisse aus der Emissionsberechnung wurden einer Plausibilitätsbetrachtung unterzogen, d.h. die Nitratkonzentrationen im Grundwasser wurden nach Möglichkeit mit den maßgeblichen Nitratkonzentrationen im Sickerwasser der Einzugsgebiete der Grundwassermessstellen verglichen. Maßgeblich bedeutet, dass von den vorliegenden Sickerwasserjahren 1980, 1995 und 2005 bzw dasjenige für den Vergleich herangezogen wurde, das der MVZ am ehesten entspricht. Dazu mussten die Einzugsgebiete der Messstellen bekannt sein und Angaben zur mittleren Verweilzeit vorliegen. Für Messstellen in Gebieten mit reduzierenden Verhältnissen kann dieser Abgleich nicht durchgeführt werden, da dort für die mikrobiellen Vorgänge im Grundwasser zunächst der gelöste Sauerstoff und dann das Nitrat (NO 3 ) als Sauerstoffquelle herangezogen und abgebaut werden und somit Nitrat nur in geringer Konzentration vorliegt. Das Rechenmodell berücksichtigt jedoch nur die Denitrifikation in der Bodenzone, nicht im Grundwasser. Messstellen mit einem Sauerstoffgehalt unter 2 mg/l und einer Nitratkonzentration unter 8 mg/l wurden daher bei der Plausibilitätsbetrachtung ausgeschieden. Ursachen für größere Unterschiede der Nitratkonzentration in Sickerwasser und Grundwasser können sein: Liegen die im Grundwasser gemessenen Sauerstoffkonzentrationen nur wenig über 2 mg/l, kann eine Teildenitrifikation nicht ausgeschlossen werden und die Nitratkonzentrationen im Grundwasser liegen erheblich unter den berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser. Bei Messstellen in der Nähe der Oberflächengewässer kann eine Wechselwirkung des Grundwassers mit dem Oberflächengewässer stattfinden. Im Grundwasser der Jungquartären Kiese und Sande sind Randzutritte aus dem Festestein möglich. Höhere Nitratkonzentrationen im Grundwasser können auftreten, wenn in der Vergangenheit Grünland umgebrochen und dabei Nitrat freigesetzt und ins Grundwasser ausgewaschen wurde. In Waldgebieten können Sturmschäden oder Kahlschläge zur Freisetzung von Nitrat führen.g Möglicherweise zu weit abgeschätzte Einzugsgebiete mit hohem Waldanteil und damit niedrigerem Stickstoffeintrag führen dazu, dass das Sickerwasser rechnerisch verdünnt wird.g Kleinteilige Landnutzungen wie z.b. Weinbau werden zum Teil in den 250 x 250 m Rasterzellen nicht erfasst, so dass die Nitratkonzentration im Sickerwasser z.b. mit der Hauptnutzung Grünland modelliert wird. Dies führt zu einer geringeren berechneten Nitratkonzentration im Sickerwasser als die Berechnung der Nitratkonzentration mit der tatsächlichen Nutzung Weinbau. Bei Verweilzeiten z.b. zwischen 15 und 30 Jahren wird für die Plausibilisierung die Nitratberechnung im Sickerwasser der Jahre 1995 und 1980 herangezogen. Aufgrund von Ungenauigkeiten bei den Satellitenbildauswertungen kann bei einigen gefährdeten Grundwasserkörpern für die Bewertung die Nitratberechnung für das Jahr 1980 nicht berücksichtigt werden.g LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 19

22 Die Verweilzeiten sind mit Datenunsicherheiten behaftet. So sind z.b. die Sickerwasserzeiten der Wässer des Unterkeupers und Gipskeupers in der ungesättigten Zone je nach Lößüberdeckung bzw. Überdeckung mit oberem Mittelkeuper (km2-km5) relativ gering (mehrere mo 3 a) bis sehr hoch (10 25 a). Ihre Fließzeiten im gesättigten Bereich sind geringer (0 2 a), bei den Quellen sehr gering (0 0,5 a).g 7.2 BEISPIELHAFTE PLAUSIBILISIERUNG FÜR DEN GGWK 16.2 RHEIN-NECKAR Im Folgenden soll die Plausibilisierung anhand eines Beispiels detailliert dargestellt werden. Tabelle 7-1 zeigt das Datengerüst für die Plausibilisierung im ggwk Tabelle 7-1: Datengerüst für die Plausibilitätsbetrachtung Emission Immission im ggwk 16.2 Rhein-Neckar Anzahl Beprobte Messstellen davon mit bekanntem Einzugsgebiet davon mit Zuordnung zur geologischen Einheit davon O2 > mg/l und NO3 > 8 mg/l 91 - abzgl. Der Mst., deren Einzugsgebiet außerhalb des ggwk liegt 1 für Emissions- /Immissionsbetrachtung herangezogen 90 Ein Beispiel für eine gute Übereinstimmung zeigt Abbildung 7-1. Das hellblau umrandete Einzugsgebiet der Messstelle 7066/305-6 wird vollständig ackerbaulich genutzt. Die mittlere Verweilzeit (MVZ) in dieser hydrogeologischen Einheit liegt zwischen 2 und 15 Jahren. Die Nitratkonzentration im Grundwasser 2006 beträgt 75,1 mg/l, die Nitratkonzentration im Sickerwasser des Jahres 1995 wurde mit 76,0 mg/l berechnet. 7066/305-6 MVZ = 2.15 a SW (1995): 76,0 GW (2006): 75,1 Abbildung 7-1: Beispiel für eine gute Übereinstimmung der berechneten Nitratkonzentration im Sickerwasser und gemessenen Nitratkonzentration im Grundwasser im ggwk Größere Abweichungen zwischen der berechneten Nitratkonzentration im Sickerwasser und gemessenen Nitratkonzentration im Grundwasser lassen sich in den meisten Fällen plausibel erklären. So wurde in den 1980er Jahren häufig Grünland zu Ackerland umgebrochen. Damit verbunden war eine erhebliche Stickstofffreisetzung, die im Grundwasser zu einer Erhöhung der Nitratkonzentration führte. Nach Abbildung 7-2 liegt das Einzugsgebiet der dort dargestellten Messstelle für das Modelljahr 1980 fast vollständig im Grünland, 20 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

23 1995 hingegen zu 100 % im Acker. Die berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser betragen für das Jahr ,9 mg/l und für das Jahr ,0 mg/l. Im Grundwasser werden 103,7 mg/l Nitrat gemessen, vermutlich infolge Grünlandumbruch und späterer Ackernutzung. Abbildung 7-2: nnutzung im Einzugsgebiet einer Messstelle in den Jahren 1980 und In einigen Fällen liegen die Nitratkonzentrationen im Grundwasser deutlich niedriger als die berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser. Eine solche Differenz kann auftreten, wenn die Messstellen in der Nähe von Oberflächengewässern liegen und eine Verdünnung des Grundwassers durch infiltrierendes Oberflächenwasser stattfindet (Abbildung 7-3). 1068/305-8 GW (2006): 36,7 SW (1995): 73,3 139/305-5 GW (2006): 20,9 SW (1995): 56,6 199/305-8 GW (2006): 15,3 SW (1995): 60,5 149/305-0 GW (2006): 14,5 SW (1995): 59,2 202/305-3 GW (2006): 21,5 SW (1995): 47,1 162/305-0 GW (2006): 21,1 SW (1995): 49,01 Abbildung 7-3: Einfluss von Oberflächengewässern auf die Nitratkonzentration im Grundwasser (GW), SW = Sickerwasser). Abbildung 7-4 zeigt den Vergleich der Mittelwerte der Nitrat- und Sauerstoffkonzentration im Grundwasser 2006 mit der Nitratkonzentration im Sickerwasser der Einzugsgebiete im ggwk 16.2 Rhein-Neckar. Die LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 21

24 MVZ in diesem Gebiet liegt zwischen 2 und 15 Jahren. Die Nitratkonzentration im Grundwasser 2006 von 48,3 mg/l liegt zwischen den berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser der Jahre 1995 und ggwk ,0 80,0 79,5 70,0 60,0 55,7 [mg/l] 50,0 40,0 49,6 31,5 30,0 20,0 10,0 0,0 5,5 GW MW NO3 GW MW O2 SW NO SW NO SW NO Abbildung 7-4: Vergleich der Mittelwerte der Nitrat- und Sauerstoffkonzentration im Grundwasser 2006 mit der Nitratkonzentration im Sickerwasser der Einzugsgebiete in verschiedenen Jahren. 7.3 GESAMTERGEBNISSE DER PLAUSIBILISIERUNGSBETRACHTUNG Generell zeigte die Plausibilitätsbetrachtung, dass die berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser in ähnlichen Größenordnungen liegen wie die gemessenen Nitratkonzentrationen im Grundwasser unter Berücksichtigung von Verweilzeit, Denitrifikation und Einzugsgebietsabgrenzung. Tendenziell waren die berechneten Nitratkonzentrationen im Sickerwasser im südlichen Oberrheingraben höher als die im Grundwasser gemessenen. Im nördlichen Oberrheingraben und im Keuper-Bergland sowie im Alpenvorland wurden die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser eher zu gering berechnet. Im Norden Baden-Württembergs im Tauberland war die Übereinstimmung meist gut. Im Oberrheingraben werden die Ergebnisse durch teildenitrfizierende Prozesse und Oberflächeneinfluss überlagert. Einzelne größere Abweichungen sind in den meisten Fällen erklärbar. In Abbildung 7-5 bis 7-8 sind die gemessenen Nitratkonzentrationen des Grundwassers (GW2006) und die berechneten Nitratkonzentrationen des Sickerwassers der Jahre 1980 (SW1980), 1995 (SW1995) und (SW2005) rangstatistisch in Boxplots dargestellt. Dabei wurden Grundwasserkörper innerhalb der Hydrogeologischen Großräume Baden-Württembergs zusammengefasst. In einigen Grundwasserkörpern ergab sich bei den Satellitenbildauswertungen der Landnutzung für das Jahr 1975 ein zu großer Anteil an Grünland, daher wurde die Berechnung der Nitratkonzentration für das Jahr 1980 nicht berücksichtigt und in den Abbildungen nicht dargestellt. 22 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

25 Oberrheingraben (südlicher Teil) Alpenvorland Nitrat [mg/l] GW 2006 SW 1995 SW 2005 Nitrat [mg/l] GW 2006 SW 1980 SW 1995 SW 2005 Abbildung 7-5: Datengrundlage ggwk 16.5, 16.6, 16.7 und Abbildung 7-6: Datengrundlage ggwk 2.3, 2.2 und 3.2. Süddeutsches Schichtstufen- und Bruchschollenland Muschelkalk-Platten/Buntsandstein Süddeutsches Schichtstufen- und Bruchschollenland Keuper-Bergland Nitrat [mg/l] Nitrat [mg/l] GW 2006 SW 1980 SW 1995 SW GW 2006 SW 1995 SW 2005 Abbildung 7-7: Datengrundlage ggwk 9.2, 9.3 und Abbildung 7-8: Datengrundlage ggwk 8.2, 8.3, 8.4, 8.6 und 8.7. LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 23

26 8 Erfordernis weiterer ergänzender Maßnahmen 8.1 PRÜFVERFAHREN FÜR DIE ERMITTLUNG DES GRUNDWASSERZUSTANDS Auf der Grundlage des in der Länderarbeitgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten Prüfverfahren (siehe Kapitel 3) erfolgt in Baden-Württemberg die Überprüfung des guten Zustands in den gefährdeten Grundwasserkörpern nach folgendem Verfahren: Für diese Überprüfung werden nur Messstellen herangezogen, die im obersten Grundwasserstockwerk verfiltert sind und daher die Beschaffenheit des oberflächennahen Grundwassers repräsentieren. Messstellen in Gebieten mit denitrifiezierenden Verhältnissen werden nicht berücksichtigt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Einzugsgebiete der Grundwassermessstellen bekannt sind. Das Regierungspräsidiums Freiburg - Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) hat die Einzugsgebiete nahezu aller Grundwassermessstellen abgegrenzt. Die Messstellen werden ihren Hauptnutzungen zugeordnet, um eine Überprüfung der in gleicher Weise genutzten zu ermöglichen. Hierzu werden die Einzugsgebiete mit der Landnutzungskarte LAND- SAT 2000 verschnitten. Daraus ergeben sich für die verschiedenen Nutzungen die jeweiligen nanteile im Einzugsgebiet. Der größte nanteil wird als Hauptnutzung bezeichnet. Die Messstellen werden nun nach den Hauptnutzungen sortiert. Für jede Hauptnutzung wird im folgenden Schritt die Ausdehnung der Überschreitung der Grundwasserqualitätsnorm berechnet. Hierzu wird die Summe der nanteile der Hauptnutzung der Messstellen mit einer Nitratkonzentration über 50 mg/l sowie der Messstellen mit einer Nitratkonzentration zwischen 37,5 und 50 mg/l mit steigendem Trend gebildet und durch die Summe der nanteile aller Messstellen mit dieser Hauptnutzung dividiert. Ist der Quotient größer 0,3, so ist der gute Zustand nicht erreicht, falls die Gesamtfläche aller Hauptnutzungen mit einem Quotienten über 0,3 in dem gefährdeten Grundwasserkörper über 25 km² liegt. Da alle Grundwasserkörper in Baden-Württemberg größer als 75 km² sind, wird das Kriterium von einem Drittel der Gesamtfläche in Baden-Württemberg nicht angewendet. Bei dieser Berechnung der Quotienten für die Hauptnutzungen ist darauf zu achten, dass die Messstellenanzahl ausreichend groß ist, um aussagefähige Datengrundlagen zu erreichen. Soweit der gute chemische Zustand nicht erreicht wird, sind in den Bewirtschaftungsplänen weitere ergänzende Maßnahmen darzustellen, mit deren Hilfe der gute Zustand erreicht werden kann. 24 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

27 8.2 PRÜFVERFAHREN FÜR DIE ERMITTLUNG DES GRUNDWASSERZUSTANDS AM BEISPIEL DES GGWK 16.2 Zunächst wird in den Einzugsgebieten der Messstellen die Hauptnutzung ermittelt und nach Hauptnutzung sortiert. Im ggwk 16.2 gibt es 46 Messstellen mit der Hauptnutzung Acker im Einzugsgebiet (siehe Tabelle 8-1; 2. Spalte HN = 4). Diese Messstellen werden nach steigenden Nitratwerten geordnet (Spalte Grundwasser (GW) Nitrat). Zur besseren Übersicht sind in der Tabelle 8-1 die Werte zwischen 37,5mg/l und 50 mg/l Nitrat gelb und Werte über 50 mg/l Nitrat rot hinterlegt. Im Fall des ggwk 16.2 lag bei zwei Messstellen mit einer Nitratkonzentration zwischen 37,5 mg/l und 50 mg/l ein steigender Trend im Grundwasser vor, diese Messstellen werden behandelt wie die rot gefärbten Messstellen über 50 mg/l Nitrat (in Tabelle 8-1 dunkelgelb unterlegt). Nun wird der nanteil der Ackerflächen der Messstellen mit Nitratkonzentrationen > 50 mg/l und Nitratkonzentrationen zwischen 37,5 mg/l und 50 mg/l mit steigendem Trend aufsummiert (21 Messstellen). Dies ergibt ha. Die Ackerfläche aller Messstellen (46 Messstellen) mit der Hauptnutzung Acker ergibt ha. Bildet man das Verhältnis der Ackerfläche der Messstellen über der Grundwasserqualitätsnorm zur Ackerfläche aller Messstellen mit der Hauptnutzung Acker so ergibt sich ein Wert von 1.771/3.293 = 0,538. Tabelle 8-1: n der Nutzungen in den Einzugsgebieten der Messstellen mit Hauptnutzung 4 - Acker Messstellen- Nummer Hauptnutzung (HN) Siedlung 1 Laubwald 2 Nadelwald 3 Acker 4 Weinbau 5 Obstbau 6 Grünland 7 Gewässer 8 Devastierung 9 GW Nitrat GW Sauerstoff 1071/ ,40 2,27 149/ ,53 4,67 199/ ,33 2,93 180/ ,03 2,47 196/ ,87 3, / ,20 3,33 197/ ,10 5,8 192/ ,83 5,3 1584/ ,80 5,5 2132/ ,67 3, / ,80 5,2 1575/ ,2 939/ ,63 5,3 1244/ ,40 4, / ,73 4,07 193/ ,77 7,6 1674/ ,05 3,45 steigend 1201/ ,97 7, / ,00 4,9 fallend 269/ ,55 7,12 fallend 1638/ ,50 5,05 fallend 1423/ ,75 4,8 1139/ ,10 5, / ,27 7,88 fallend 914/ ,00 6,7 steigend 169/ ,47 6,7 2133/ ,67 5,97 54/ ,58 6, / ,50 6,3 1309/ ,43 7,48 138/ ,17 5,97 109/ ,43 5,67 171/ ,10 6,8 76/ ,33 6, / ,90 5,3 4139/ ,80 7,53 153/ ,00 3,2 7066/ ,05 4,5 101/ ,50 3,1 48/ ,90 6,03 155/ ,30 2,8 7063/ ,70 7, / ,74 6,25 184/ ,07 4, / ,00 7,53 174/ ,00 5,53 Anzahl Messstellen: > ges Verhältnis 0, , Trend LUBW Gefährdete Grundwasserkörperin Baden-Württemberg 25

28 Bei der Hauptnutzung Laubwald gibt es 11 Messstellen, bei denen diese Nutzung den größten nanteil ausmacht (siehe Tabelle 8-2). Hier ergibt sich ein Quotient von 173/400 = 0,431. Bei fünf Messstellen liegt die Nitratkonzentration über 50 mg/l im Grundwasser. Messstellen mit steigendem Trend bei einer Nitratkonzentration zwischen 37,5 mg/l und 50 mg/l im Grundwasser treten bei der Hauptnutzung Laubwald nicht auf. Die Detailbetrachtung z.b. der Messstelle 102/306-9 zeigt (Abbildung 8-1), dass die Hauptnutzung im Einzugsgebiet dieser Messstelle zwar aufgrund des größeren nanteils der Hauptnutzung Laubwald zugeordnet ist, der Acker (nanteil 25,5 %) jedoch aufgrund der Lage der Grundwassermessstellen die relevante Hauptnutzung für die erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser sein dürfte. Tabelle 8-2: ggwk 16.2 Hauptnutzung 2 Laubwald Messstellen- Nummer Hauptnutzung (HN) Siedlung 1 Laubwald 2 Nadelwald 3 Acker 4 Weinbau 5 Obstbau 6 Grünland 7 Gewässer 8 Devastierung 9 GW Nitrat GW Sauerstoff 17/ ,10 9,47 71/ ,87 6,67 121/ ,40 8,6 78/ ,00 5,23 943/ ,33 9,23 112/ ,00 6,2 15/ ,67 6, / / ,67 2,47 102/ ,80 6,1 40/ ,50 6,75 Anzahl Messstellen: > ges Verhältnis 0, , Trend Abbildung 8-1: Lage der Messstellen 40/306-5 und 102/306-9 im Acker, die Hauptnutzung im Einzugsgebiet ist Wald. 26 Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg LUBW

Nitratgehalte im Grundwasser im Bereich Kaiserstuhl / Tuniberg

Nitratgehalte im Grundwasser im Bereich Kaiserstuhl / Tuniberg Nitratgehalte im Grundwasser im Bereich Kaiserstuhl / Tuniberg Weinbauseminar am 21.03.2012 in Freiburg-Tiengen DR. WOLFGANG FEUERSTEIN, REFERAT 42 GRUNDWASSER Gliederung Bestandsaufnahme 2002-2004: Abgrenzung

Mehr

Umsetzung der EU-WRRL im Bereich Grundwasser

Umsetzung der EU-WRRL im Bereich Grundwasser Umsetzung der EU-WRRL im Bereich Grundwasser DR. WOLFGANG FEUERSTEIN, REFERAT 42 GRUNDWASSER, BAGGERSEEN Ziele der WRRL Zustand Grundwasser mengenmäßiger Zustand chemischer Zustand Einstufung gut schlecht

Mehr

Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie

Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie Rolf Budnick - TMLNU/Ref. 44 Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie Karstsymposium 30.04.2009, Sonneberg Tochterrichtlinien der WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Oberflächengewässer: Tochterrichtlinie

Mehr

Gefährdeter Grundwasserkörper 16.2 Rhein - Neckar

Gefährdeter Grundwasserkörper 16.2 Rhein - Neckar Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Gefährdeter Grundwasserkörper 16.2 Rhein - Neckar Bewertung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen BEARBEITUNG LUBW Landesanstalt

Mehr

Gefährdeter Grundwasserkörper 16.8 Markgräfler Land

Gefährdeter Grundwasserkörper 16.8 Markgräfler Land Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Gefährdeter Grundwasserkörper 16.8 Markgräfler Land Bewertung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen BEARBEITUNG LUBW Landesanstalt

Mehr

Gefährdeter Grundwasserkörper 8.4 Löwensteiner Berge - Neckarbecken

Gefährdeter Grundwasserkörper 8.4 Löwensteiner Berge - Neckarbecken Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Gefährdeter Grundwasserkörper 8.4 Löwensteiner Berge - Neckarbecken Bewertung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen BEARBEITUNG

Mehr

Gefährdeter Grundwasserkörper 10.2 Sandstein-Spessart - Tauberland

Gefährdeter Grundwasserkörper 10.2 Sandstein-Spessart - Tauberland Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Gefährdeter Grundwasserkörper 10.2 Sandstein-Spessart - Tauberland Bewertung und Erfordernis weitergehender Maßnahmen BEARBEITUNG LUBW

Mehr

(Grundwasserrichtlinie)

(Grundwasserrichtlinie) Nationale Umsetzung der RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie)

Mehr

Übersicht: Anhänge I bis IV Teil B

Übersicht: Anhänge I bis IV Teil B EU 3.2.3.1 Übersicht: Anhänge I bis IV Teil B ANHANG I GRUNDWASSERQUALITÄTSNORMEN 1. Für die Zwecke der Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers nach Artikel 4 sind die nachstehenden Grundwasserqualitätsnormen

Mehr

Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers. Lutz Keppner - BMU

Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers. Lutz Keppner - BMU Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers Lutz Keppner - BMU Einleitende Bemerkungen EU-Grundwasserrichtlinie vom 12.12.2006 Frist für die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie ist mit Datum vom

Mehr

Methoden und Ergebnisse der Bestandsaufnahme: Grundwasser. Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. 1

Methoden und Ergebnisse der Bestandsaufnahme: Grundwasser. Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. 1 Methoden und Ergebnisse der Bestandsaufnahme: Grundwasser Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. 1 Inhalte Lage und Grenzen der Grundwasserkörper Beschreibung der Belastungen und deren Auswirkungen Punktquellen

Mehr

Integrale Ansätze in der WRRL und GWRL. MAGPlan

Integrale Ansätze in der WRRL und GWRL. MAGPlan Integrale Ansätze in der WRRL und GWRL MAGPlan 2.7.2015 1 Inhalt Übersicht Vorgaben und Ziele der EU Wasser- Rahmenrichtlinie Gemeinsame Umsetzungsstrategie (CIS) EU-Regelungen Grundwasser Zusammenfassung

Mehr

22. Grundwasser-Workshop (Niedersachsen) Der Nitratbericht 2016 Die Belastung im Grundwasser auf Bundes- und Landesebene

22. Grundwasser-Workshop (Niedersachsen) Der Nitratbericht 2016 Die Belastung im Grundwasser auf Bundes- und Landesebene 22. Grundwasser-Workshop (Niedersachsen) am 21. Juni 2017 in Cloppenburg Der Nitratbericht 2016 Die Belastung im Grundwasser auf Bundes- und Landesebene Dr. Rüdiger Wolter Umweltbundesamt Dessau ruediger.wolter@uba.de

Mehr

Gebietsforum Aller/Örtze Ergebnisse der Bestandsaufnahme Grundwasser

Gebietsforum Aller/Örtze Ergebnisse der Bestandsaufnahme Grundwasser Gebietsforum Aller/Örtze Ergebnisse der Bestandsaufnahme Grundwasser - Jochen Goens - Gliederung Beschreibung der Grundwasserkörper Beschreibung der Belastung durch Punktquellen diffuse Quellen Entnahmen

Mehr

Grundwassermonitoring und probennahme 2016

Grundwassermonitoring und probennahme 2016 Grundwassermonitoring und probennahme 2016 Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V., Halle (Saale) 29.09. 01.10. 2016 EU-Nitratbericht 2016 Entwicklung der Nitratbelastung des Grundwassers

Mehr

Methode. Weitergehende Beschreibung GW-Beschaffenheit Diffuse Quellen, Emissionen. > 50 > 15 positiv unklar/unwahrs. > 50 > 15 negativ wahrscheinlich

Methode. Weitergehende Beschreibung GW-Beschaffenheit Diffuse Quellen, Emissionen. > 50 > 15 positiv unklar/unwahrs. > 50 > 15 negativ wahrscheinlich Weitergehende Beschreibung GW-Beschaffenheit Diffuse Quellen, Emissionen Methode Emission Immission Zusatz Zielerreichung [kg N/(ha*a)] [mg NO 3 /l] Trend > 50 > 15 positiv unklar/unwahrs. > 50 > 15 negativ

Mehr

Überblick zur Nitratproblematik in Deutschland

Überblick zur Nitratproblematik in Deutschland Fachkonferenz: Hitze, Hochwasser, Nitrat Drei Herausforderungen für die sichere Wasserversorgung von morgen 04. Juni 2014 Überblick zur Nitratproblematik in Deutschland Dr. Rüdiger Wolter Umweltbundesamt

Mehr

äßiger und chemischer Zustand Grundwasserkörper

äßiger und chemischer Zustand Grundwasserkörper Mengenmäß äßiger und chemischer Zustand Grundwasserkörper rper Parameter für den mengenmäßigen und den chemischen Zustand Grundwasserstand (Quellschüttung) & Auswirkungen auf das Grundwasserdargebot

Mehr

Landesweite Kriterien zur Erstellung der Beratungskulisse für Grundwasserkörper

Landesweite Kriterien zur Erstellung der Beratungskulisse für Grundwasserkörper Landesweite Kriterien zur Erstellung der Beratungskulisse für Grundwasserkörper 3. Sitzung der AG "Wasserqualität-Landwirtschaft" für das Einzugsgebiet der Lippe und weitere Oberflächengewässer am 08.03.2016

Mehr

VSVI Fortbildung Straßenentwässerung Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Planungsprozess

VSVI Fortbildung Straßenentwässerung Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Planungsprozess Inhalt 1. Einstieg 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Bewirtschaftungsziele gem. WRRL & WHG 1 1. Verschlechterungsverbot 2. Verbesserungsverbot 3. Trendumkehrgebot 4. Präzisierung der Vorgaben des WHG 1. OGewV

Mehr

Grundwasserbeschaffenheit in Brandenburg Bewertung gemäß Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie. René Schenk

Grundwasserbeschaffenheit in Brandenburg Bewertung gemäß Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie. René Schenk Grundwasserbeschaffenheit in Brandenburg Bewertung gemäß Nitrat- und René Schenk Inhalt 1 Allgemeines zu Messnetzen zur Ermittlung der Grundwasserbeschaffenheit 2 Neukonzipierung des deutschen Nitratmessnetzes

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. Ursula Schmedtje Regierung von München, den 31. Mai 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele

Mehr

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12 Flussgebietseinheit Warnow/Peene Anlage 12 Bericht an die EU-Kommission gemäß Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie Flussgebietseinheit Warnow/Peene Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung:

Mehr

Bestandsaufnahme Grundwasser in Niedersachsen. Methoden und vorläufige Ergebnisse

Bestandsaufnahme Grundwasser in Niedersachsen. Methoden und vorläufige Ergebnisse Bestandsaufnahme Grundwasser in Niedersachsen Methoden und vorläufige Ergebnisse 1 Bestandsaufnahme nach WRRL Qualität und Quantität: Belastung Auswirkunkungen 2 Punktquellen Diffuse Quellen Entnahmen

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. U. Schmedtje Regierung von Ingolstadt, den 15. Mai 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele Denken

Mehr

Konsequenzen aus der Umsetzung der EU-WRRL auf die Altlastensanierung in Deutschland

Konsequenzen aus der Umsetzung der EU-WRRL auf die Altlastensanierung in Deutschland Konsequenzen aus der Umsetzung der EU-WRRL auf die Altlastensanierung in Deutschland Jochen Großmann; GICON - Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden, Holger Weiß, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung-UFZ

Mehr

Nitrat-Minderungsbedarf am Beispiel der niedersächsischen WAgriCo-Pilotgebiete

Nitrat-Minderungsbedarf am Beispiel der niedersächsischen WAgriCo-Pilotgebiete Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Nitrat-Minderungsbedarf am Beispiel der niedersächsischen WAgriCo-Pilotgebiete Ralf Kunkel, Michael Eisele*, F. Wendland Forschungszentrum Jülich GmbH Institut für Chemie

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. U. Schmedtje Regierung von Rosenheim, den 14. Juni 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele Denken

Mehr

Nitrat im Grundwasser -

Nitrat im Grundwasser - 1. Wiesbadener Grundwassertag Fortbildung im Umweltsektor am 24. September 2014 in Wiesbaden Nitrat im Grundwasser - Wo steht Deutschland? Dr. Rüdiger Wolter Umweltbundesamt Fachgebiet II 2.1 Übergreifenden

Mehr

Ergebnisse Grundwasser-Monitoring

Ergebnisse Grundwasser-Monitoring Hier könnte ein schmales Bild eingefügt werden AG Wasserqualität-Landwirtschaft - 1.Sitzung Ergebnisse Grundwasser-Monitoring Erich Hormann Detmold, 27. Januar 2011 Aussagefähigkeit des Messnetzes beachten,

Mehr

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung Bundesrat Drucksache 152/1/17 21.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - AV zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung Der

Mehr

BERICHT DER KOMMISSION. gemäß Artikel 3 Absatz 7 der Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG über die Festlegung von Schwellenwerten für Grundwasser

BERICHT DER KOMMISSION. gemäß Artikel 3 Absatz 7 der Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG über die Festlegung von Schwellenwerten für Grundwasser DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.3.2010 K(2010) 1096 endgültig BERICHT DER KOMMISSION gemäß Artikel 3 Absatz 7 der Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG über die Festlegung von Schwellenwerten

Mehr

Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan

Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Umsetzung der WRRL in Hessen Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan - Grundwasser - Dr. Bernd Leßmann Hessischen Landesamtes für Umwelt

Mehr

Neue Landwirtschaftliche Beratungskulisse im Bereich Grundwasser

Neue Landwirtschaftliche Beratungskulisse im Bereich Grundwasser Neue Landwirtschaftliche Beratungskulisse im Bereich Grundwasser AG Wasserqualität 27.04.2017, Münster Dr. Andrea Kauka, LWK NRW, FB 61 GW-Beratungskulisse Prioritätsklassen: Priorität 1 sehr hohe Priorität

Mehr

WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Wasserforum 2008

WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Wasserforum 2008 Wasserforum 2008 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung in Hessen Realität oder Utopie 11. November 2008 Zeit- und Ablaufplan der Umsetzung in Hessen Vom 22.12.2008 bis 22.6.2009 Offenlegung von

Mehr

Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen. GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1

Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen. GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1 Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1 Grundwasserschutz als Ziel (1) WRG-Novelle 1959, BGBl. Nr. 54/1959 30

Mehr

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Monitoring Grundwasser und Seen Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Die EU-Wasserrahmenrichtlinie Monitoring Seen Die Europäische Folie: 2 Wasserrahmenrichtlinie

Mehr

Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg Abschätzung der Stickstoffeinträge durch Modellierung Methodik und Ergebnisse

Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg Abschätzung der Stickstoffeinträge durch Modellierung Methodik und Ergebnisse Gefährdete Grundwasserkörper in Baden-Württemberg Abschätzung der Stickstoffeinträge durch Modellierung Methodik und Ergebnisse Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM

Mehr

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11 Flussgebietseinheit Schlei/Trave Anlage 11 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung Vom Auf Grund des 23 Absatz 1 Nummer 1, 2, 8 bis 11 und 13 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), von denen Absatz 1 Satzteil

Mehr

Daten zum 2. Bewirtschaftungsplan der Planungseinheit Große Aue, (PE WES 1000) Zusammengestellt durch: N.N.

Daten zum 2. Bewirtschaftungsplan der Planungseinheit Große Aue, (PE WES 1000) Zusammengestellt durch: N.N. Daten zum 2. Bewirtschaftungsplan der Planungseinheit Große Aue, (PE WES 1000) Zusammengestellt durch: N.N. 16. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Planungseinheit 2 1.1 Allgemeine Angaben..............................................

Mehr

Überwachung der Gewässer (Monitoring)

Überwachung der Gewässer (Monitoring) Überwachung der Gewässer (Monitoring) Dr. G. Seitz Landshut, den 15. Mai 2007 Inhalt Ziele und Zeitplan Überwachungsebenen Überwachungsprogramme an Oberflächengewässern Überwachungsprogramme für das Grundwasser

Mehr

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10 Flussgebietseinheit Eider Anlage10 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland Schleswig-Holstein

Mehr

EU-Wasserrahmenrichtlinie Regionales Wasserforum im Planungsraum Unterer Main Informationsaustausch

EU-Wasserrahmenrichtlinie Regionales Wasserforum im Planungsraum Unterer Main Informationsaustausch EU-Wasserrahmenrichtlinie Regionales Wasserforum im Planungsraum Unterer Main Informationsaustausch Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen Amt für Ernährung, Landwirtschaft

Mehr

Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Robert Karl Regierung von Ansbach, den 24. Mai 2007 Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Ergebnisse der Bestandsaufnahme Ergebnisse der Bestandsaufnahme Grundwasser Zweck der Bestandsaufnahme Grundsätzliches Verständnis über die (Belastungs-) Situation in der FGE gewinnen Grobe Abschätzung auf der Grundlage der Belastungssituation,

Mehr

1. Wie hat sich das Messstellennetz bei Grundwasserkörpern im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

1. Wie hat sich das Messstellennetz bei Grundwasserkörpern im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Deutscher Bundestag Drucksache 18/7869 18. Wahlperiode 15.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

Bewertung des chemischen Zustands des Grundwasser für den Parameter Nitrat. Entwurf der AG Immission der FG Grundwasser Niedersachsen September 2008

Bewertung des chemischen Zustands des Grundwasser für den Parameter Nitrat. Entwurf der AG Immission der FG Grundwasser Niedersachsen September 2008 Bewertung des chemischen Zustands des Grundwasser für den Parameter Nitrat der AG Immission der FG Grundwasser Niedersachsen September 2008 Datengrundlage: GW-Mst. des Überblickmessnetzes 1059 Gütemessstellen

Mehr

EU-Wasserrahmenrichtlinie

EU-Wasserrahmenrichtlinie Bewertungskriterien für die Fließgewässer in Rheinland-Pfalz Vortragsveranstaltung zur 25. Jahrfeier Studiengang Bauingenieurwesen 20.10.2005 Dipl.-Ing. A. Thömmes 1. Einführung Gliederung 2. Bestandsaufnahme

Mehr

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz Ergänzende Maßnahmen in Niedersachsen/Bremen hier: Förderung einer Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung durch Agrarumweltmaßnahmen

Mehr

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung im Mai 2014

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung im Mai 2014 Umsetzung der WRRL Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG v. 23.10.2000) Stand der Maßnahmenplanung WRRL im Bereich der Landwirtschaft im Reg.bez. Stuttgart Aktive Öffentlichkeitsbeteiligung

Mehr

Modellierung der Nährstoffflüsse Grundwasser

Modellierung der Nährstoffflüsse Grundwasser Modellierung der Nährstoffflüsse Grundwasser Aktueller Stand und Anwendungen in Bayern Erfahrungsaustausch Nährstoffe FGG Rhein 21.09.2016 Mainz Dr. Simone Simon-O Malley Inhalt Modellierung der Nährstoffflüsse

Mehr

RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 12. Dezember 2006

RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 12. Dezember 2006 27.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 372/19 RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Mehr

Umsetzung EG-WRRL Grundwasser Zustand und Risikoanalyse 2. BP, WWA LA

Umsetzung EG-WRRL Grundwasser Zustand und Risikoanalyse 2. BP, WWA LA Umsetzung EG-WRRL Grundwasser Zustand und Risikoanalyse 2. BP, WWA LA Dr. Peter Fritsch, LfU-Referat 93 Bestandsaufnahme 2013 für 2. BP 2015-2021 Abgrenzung der Grundwasserkörper (GWK): Neukonzeption 2009

Mehr

G r u n d w a s s e r

G r u n d w a s s e r G r u n d w a s s e r Aktuelle Bewertungsergebnisse & Veränderungen 2009 2015 Flussgebietsforum 2015 Übergangs- und Küstengewässer am 01. Juni 2015 in Oldenburg Vortragsverlauf 1. Ziele der EG-WRRL für

Mehr

G r u n d w a s s e r

G r u n d w a s s e r G r u n d w a s s e r Aktuelle Bewertungsergebnisse & Veränderungen 2009 2015 Flussgebietsforum 2015 FGE Weser am 17. Juni 2015 in Hannover Vortragsverlauf 1. Ziele der EG-WRRL für das Grundwasser 2. Bewertungsgrundlagen

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie Informationsseminar»Umsetzung der WRRL in Sachsen«

Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie Informationsseminar»Umsetzung der WRRL in Sachsen« Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie Informationsseminar»Umsetzung der WRRL in Sachsen« Gesetzliche Grundlagen Europa RICHTLINIE 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens

Mehr

Ergebnisse der landesweiten Untersuchungen zum Nitratabbau im Grundwasser

Ergebnisse der landesweiten Untersuchungen zum Nitratabbau im Grundwasser Ergebnisse der landesweiten Untersuchungen zum Nitratabbau im Grundwasser Thorsten Hartung & Martin Hoetmer & Dr. Markus Quirin NLWKN Betriebsstelle Süd 22. Grundwasser-Workshop am 21.06.2017 in Cloppenburg

Mehr

Validitätsüberprüfung der Nitratkonzentrationen des Sickerwassers im Erftverbandsgebiet

Validitätsüberprüfung der Nitratkonzentrationen des Sickerwassers im Erftverbandsgebiet Validitätsüberprüfung der Nitratkonzentrationen des Sickerwassers im Erftverbandsgebiet durch Vergleich der Nitratwerte des Sickerwassers (Modell) mit denen des Grundwassers (Analysen) Dr. Nils Cremer

Mehr

Teil II: Grundwasser. Bestandsaufnahme NRW Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Wupper

Teil II: Grundwasser. Bestandsaufnahme NRW Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Wupper Bestandsaufnahme NRW 2013 - Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Wupper Teil II: Grundwasser Karte 7: Grundwasserkörper im Teileinzugsgebiet Wupper. - 101 - 7 Grundwasser-Steckbriefe

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2006L0118 DE 16.01.2007 000.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN

Mehr

Inhalt 1. Rechtlicher Hintergrund 2. Messstellen 3. Frequenz 4. Parameter 5. Aktuelle Ergebnisse

Inhalt 1. Rechtlicher Hintergrund 2. Messstellen 3. Frequenz 4. Parameter 5. Aktuelle Ergebnisse Messung von Pestiziden im Grundwasser in der Steiermark 1 Rechtlicher Hintergrund Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.f. WRG 30c(1) Grundwasser ist derart zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, dass eine

Mehr

Überwachung und Bewertung des Grundwasserzustandes

Überwachung und Bewertung des Grundwasserzustandes Wasserforum 2007, Marburg den 21. November 2007 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmenprogramme in Hessen Herausforderungen und Chancen Überwachung und Bewertung des Grundwasserzustandes Dr. Georg

Mehr

WRRL Berichterstattung 2015: Ökologie der Oberflächengewässer und Grundwassermenge

WRRL Berichterstattung 2015: Ökologie der Oberflächengewässer und Grundwassermenge WRRL Berichterstattung 2015: Ökologie der Oberflächengewässer und Grundwassermenge Gliederung Ökologischer Zustand Fließgewässer - Zustandsbewertung 2015 - Gewässerbelastungen Mengenmäßiger Zustand des

Mehr

Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL

Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL 1. Sitzung zur Vorbereitung der Arbeitsgruppe Umweltziele/Umweltökonomie am 16. September 2004 Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL Zusammenstellung: Barbara Weber (HMULV) Oberflächengewässer Verschlechterungen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2006L0118 DE 11.07.2014 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

Runder Tisch Grundwasser - Regierungsbezirk Arnsberg

Runder Tisch Grundwasser - Regierungsbezirk Arnsberg Runder Tisch Grundwasser - Regierungsbezirk Arnsberg - Grundwasserkörper + Zustandsbewertung - Arnsberg, 20.04.2014 Überblick 1. Grundwasserkörper 2. Zustandsbewertung 2014 - Bezirk 3. Zweiter Bewirtschaftungsplan

Mehr

Zeitliche Entwicklung der Nitrat-Konzentrationen im Erftverbandsgebiet - Ist das Nitrat-Abbaupotenzial erschöpft?

Zeitliche Entwicklung der Nitrat-Konzentrationen im Erftverbandsgebiet - Ist das Nitrat-Abbaupotenzial erschöpft? Zeitliche Entwicklung der Nitrat-Konzentrationen im Erftverbandsgebiet - Ist das Nitrat-Abbaupotenzial erschöpft? Dr. Nils Cremer 18. Mai 011 11. IFWW-Fachkolloquium Gliederung Chemischer Zustand des Grundwassers:

Mehr

Grundlagen und Hinweise zum Excel-Tool I/E-Calc

Grundlagen und Hinweise zum Excel-Tool I/E-Calc Grundlagen und Hinweise zum Excel-Tool I/E-Calc Das Programm I/E-Calc unterstützt den Nutzer bei der Durchführung einer Immissions- und Emissionsbetrachtung. Die Anwendung des Programms I/E-Calc eignet

Mehr

Landesdüngeverordnung für einen besseren Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen

Landesdüngeverordnung für einen besseren Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen Landesdüngeverordnung für einen besseren Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen Sachstand zur Umsetzung des 13 DüV in Schleswig- Holstein Dr. Dorit Kuhnt 23. Grundwasser-Workshop am 07. Juni 2018 in

Mehr

Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung nach WRRL an den Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern. 19. Gewässersymposium

Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung nach WRRL an den Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern. 19. Gewässersymposium Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung nach WRRL an den Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern 19. Gewässersymposium 19.11.2014 Güstrow Dipl.-Ing. André Steinhäuser, Landesamt für Umwelt, Naturschutz

Mehr

Nährstoffworkshop. Belastungssituation der Gewässer Sachsen-Anhalts und resultierende Anforderungen an die Landwirtschaft

Nährstoffworkshop. Belastungssituation der Gewässer Sachsen-Anhalts und resultierende Anforderungen an die Landwirtschaft Nährstoffworkshop Belastungssituation der Gewässer Sachsen-Anhalts und resultierende Anforderungen an die Landwirtschaft 30. Juni 2016 1. Warum und was messen Wir? 1.1 Rahmen für die Gewässerüberwachung

Mehr

Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme 2013

Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme 2013 Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme 2013 EG-WRRL Aktive Öffentlichkeitsbeteiligung TBG 42 21. Mai 2014, Backnang Referat 52 Gewässer und Boden Regierungspräsidium Stuttgart Bestandsaufnahme

Mehr

Grundwasser -Hochwasser

Grundwasser -Hochwasser Grundwasser -Hochwasser BWK-Fortbildung Wasserreiches Niedersachsen 22. August 2013 Dipl. Geol. Gabriela Kluge Inhalte 1. Grundwasserverhältnisse in Natürliche Gegebenheiten Grundwasservorkommen 2. Grundwasserbewirtschaftung

Mehr

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Veranstaltungen zum Informationsaustausch zur Maßnahmenplanung

Mehr

NITRAT-POTENTIAL IN DREI WASSER- SCHUTZGEBIETEN IM KREIS WESEL. Planungs- und Umweltausschuss Stadt Voerde Ortwin Rodeck, WWI

NITRAT-POTENTIAL IN DREI WASSER- SCHUTZGEBIETEN IM KREIS WESEL. Planungs- und Umweltausschuss Stadt Voerde Ortwin Rodeck, WWI NITRAT-POTENTIAL IN DREI WASSER- SCHUTZGEBIETEN IM KREIS WESEL 14 09 2016 Planungs- und Umweltausschuss Stadt Voerde Ortwin Rodeck, WWI Wasserschutzgebiete Bucholtwelmen Einfache Aufbereitung aus Filtration,

Mehr

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet. Deggendorf, 23. Juli 2005

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet. Deggendorf, 23. Juli 2005 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet Deggendorf, 23. Juli 2005 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet Inhalt Ziele und Planung

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT KOMMISSION R EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 1.4.2009 KOM(2009) 156 endgültig BERICHT R KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND N RAT gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)

Mehr

in der Praxis Denitrifikation in Niedersachsen Mittwoch, den 18. April 2012, LBEG Hannover Anwendung der N 2/Ar-Methode

in der Praxis Denitrifikation in Niedersachsen Mittwoch, den 18. April 2012, LBEG Hannover Anwendung der N 2/Ar-Methode Denitrifikation in Niedersachsen Anwendung der N 2/Ar-Methode in der Praxis Mittwoch, den 18. April 2012, LBEG Hannover Dipl. Ing. (FH) Christiane Rüppel Themen 1 Einführung 2 Veranlassung 3 Anwendungsbereiche

Mehr

6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, , Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte

6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, , Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte 6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, 20.10.2016, Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte Dr. Harald Stegemann Direktor des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Inhaltsverzeichnis

Mehr

Entwicklung/Bedeutung der Abwasserreinigung aus europapolitischer Sicht

Entwicklung/Bedeutung der Abwasserreinigung aus europapolitischer Sicht Entwicklung/Bedeutung der Abwasserreinigung aus europapolitischer Sicht 1. Erwägungsgrund der Wasserrahmenrichtlinie: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt

Mehr

Grundwasserqualität in Österreich

Grundwasserqualität in Österreich Grundwasserqualität in Österreich Paul Schenker, BMLFUW VII/1 Nationale Wasserwirtschaft Hier steht ein thematisches Foto Seite 1 21.03.2014 Gliederung 1. Rechtsgrundlagen (1Folie) 2. Aufbau der Überwachung

Mehr

Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan. Benennung der zuständigen Behörden

Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan. Benennung der zuständigen Behörden Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan 22.12.2000 bis 2003 bis 06/2004 WRRL in Kraft getreten Umsetzung in nationales Recht Benennung der zuständigen Behörden bis Ende 2006

Mehr

Arbeitspaket 2: Untersuchungen zur Grundwasserbeschaffenheit im quartären Grundwasserleiter der Stadt Dresden in der Folge des Augusthochwassers 2002

Arbeitspaket 2: Untersuchungen zur Grundwasserbeschaffenheit im quartären Grundwasserleiter der Stadt Dresden in der Folge des Augusthochwassers 2002 BMBF-Projekt Hochwasser Nachsorge Grundwasser Dresden Arbeitspaket 2: Untersuchungen zur Grundwasserbeschaffenheit im quartären Grundwasserleiter der Stadt Dresden in der Folge des Augusthochwassers 2002

Mehr

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien

Mehr

Kleinwasserkraft in Zeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Small Hydro Power in times of the EU Water Framework Directive

Kleinwasserkraft in Zeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Small Hydro Power in times of the EU Water Framework Directive Kleinwasserkraft in Zeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie Small Hydro Power in times of the EU Water Framework Directive Dresdener Wasserbaukolloquium 2009 Large scale model in der Natur Dimension der schwimmenden

Mehr

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Informationsveranstaltung zur Fortschreibung der

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz 1. Hintergrund und Zweck der Messnetze 2. Anlass für Überarbeitung des Nitratmessnetzes 3. Grundlagen Messstellenauswahl 4. Auswahl am Beispiel Niedersachsen 5. Gegenüberstellung:

Mehr

Fortgang beim Gewässerschutz?

Fortgang beim Gewässerschutz? Fortgang beim Gewässerschutz? Grundwasserworkshop des NLWKN 21. Juni 2017 in Cloppenburg GW-Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat 1,4%? 28 %? 50 %? 16,4%? X %? 38 %? Nitratlüge? Alternative Fakten? Ministererlass

Mehr

Abschätzung der Lebensdauer des Nitrat-Abbaus im Grundwasser Deutschlands

Abschätzung der Lebensdauer des Nitrat-Abbaus im Grundwasser Deutschlands Abschätzung der Lebensdauer des Nitrat-Abbaus im Grundwasser Deutschlands Vorstellung DVGW/DWA- Themenband Stickstoffumsatz im Grundwasser Rostock 7.11.216 Dr. Stephan Hannappel, HYDOR Consult GmbH Chemischer

Mehr

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen Synergien zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 in Hinsicht auf Managementplanungen Dr. Ralf Köhler mt Referat Ö 4 WRRL-Seminar 19: Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie 8.12.2005 in Berlin Gliederung

Mehr

Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht

Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht Flussgebietsmanagement, 18. Workshop der DWA 22./23. November 2017, Essen Mdgt. Peter Fuhrmann Ministerium für Umwelt,

Mehr

Ökonomische Kriterien bei der Auswahl von Maßnahmen in der Landwirtschaft - aus Sicht der Praxis

Ökonomische Kriterien bei der Auswahl von Maßnahmen in der Landwirtschaft - aus Sicht der Praxis Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ökonomische Kriterien bei der Auswahl von Maßnahmen in der Landwirtschaft - aus Sicht der Praxis 15.06.2011 Dr. Wilhelm

Mehr

Ableitung des Gefährdungspotentials für diffuse Stoffeinträge in das Grundwasser

Ableitung des Gefährdungspotentials für diffuse Stoffeinträge in das Grundwasser Fortbildung im Umweltsektor Ableitung des Gefährdungspotentials für diffuse Stoffeinträge in das Grundwasser Georg Berthold, HLUG Oberflächenabfluss und Erosion Drainagen Versickerung Gärten, Parkanlagen

Mehr

Novellierung der Richtlinie Prioritäre Stoffe

Novellierung der Richtlinie Prioritäre Stoffe 25. Sitzung des Beirates WRRL in Hessen am 19.04.2013 Andreas Gräfe, Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Wiesbaden, den 19. April 2013 Prinzipien der WRRL (Art. 1) Förderung einer nachhaltigen

Mehr

Vorstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms

Vorstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Eugen Thielen & Thomas Ott Vorstellung des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 und des Maßnahmenprogramms 2015-2021 Wiesbaden November 2014 Gliederung 1. Entwicklung und aktueller Zustand der Oberflächengewässer

Mehr

Hessisches Maßnahmenprogramm

Hessisches Maßnahmenprogramm Hessisches Maßnahmenprogramm 2015-2021 BWK Jahrestagung 2016, Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Entwicklung der Gewässergüte von 1970 bis 2010 Bericht zur Gewässergüte und Gewässergütekarte

Mehr