Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

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1 Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

2 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien - Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien - Inhalte der Richtlinien - Gemeinsamkeiten - Synergien und Konflikte der Richtlinien - Fazit 2

3 Rechtlicher Rahmen Verabschiedung der RL 2000/60/EG (WRRL) Verabschiedung der RL 2007/60/EG (HWRM-RL) beide Richtlinien regeln Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik mit WHG ab beide EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt Umsetzung beider Richtlinien ist gesetzliche Verpflichtung 3

4 Zielsetzung WRRL Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren Erreichung und nachhaltigen Sicherung des guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer 4

5 Zielsetzung HWRM-RL Schaffung eines europäischen Rahmens für das Hochwasserrisikomanagement Verdeutlichung des Hochwasserrisikos ( Risikokommunikation ) Verbesserung der Hochwasservorsorge Optimierung des Risikomanagements Ziele beider Richtlinien ergänzen sich 5

6 Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien Gebietskulisse Wasserrahmenrichtlinie: ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km² Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km² gute Voraussetzung zur Ausnutzung von Synergien und gegenseitigen Vorteilen! 6

7 Inhalt Drei-Stufen-Ansatz: 1. Bewertung der Hochwasserrisiken 2. Aufstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 3. Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen 7

8 Veröffentlichung der zweiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (Art. 13 Abs. 7 WRRL) Überprüfung/Fortschreibung: 2021/2027/ Überprüfung/Fortschreibung: 2018/2024/ Überprüfung/Fortschreibung: 2019/2025/2031 Aufstellung Aufstellung HWRM-Pläne (Art. 7 Abs. 5 HWRM-RL) HW-Gefahrenkarten Umsetzung in nationales Vorläufige Bewertung HW-Risiko (Art. 4 Abs. 4 HWRM-RL) HW-Risikokarten (Art. 6 HWRM-RL) Inkrafttreten Recht 8

9 Aussagen der EG-WRRL zum Thema Hochwasser: Ziel nach Art. 1 e: Beitrag zur Verminderung der Auswirkungen von Überschwemmungen Zulässigkeit weniger strenger Ziele, wenn z.b. Aspekte des Hochwasserschutzes oder der Wasserregulierung zu berücksichtigen sind. Einstufung der Oberflächenwasserkörper als künstlich oder erheblich verändert zulässig, wenn die Zielerreichung der EG-WRRL z.b. signifikante negative Auswirkungen auf den Schutz vor Überflutungen hätte. 9

10 Aber: keine Regelungen zur Berücksichtigung des Hochwasserrisikomanagements keine Regelungen zur Berücksichtigung des Klimawandels 10

11 Gemeinsamkeiten flusseinzugsgebietsbezogene Betrachtung Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit Drittländern Begriffsbestimmungen Information und Konsultation der Öffentlichkeit zeitliche Abläufe 11

12 Warum koordinieren? Art. 9 HWRM-RL : Anwendung beider RL soll koordiniert werden: Ziel: Synergien hinsichtlich der Umweltziele WRRL und des Informationsaustausch Mitteilung der EU-KOM Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen koordinierter und integrierter Ansatz für Bewirtschaftungspläne nach WRRL und HWRM-Pläne nach HWRM-RL Infos in HW-Karten müssen mit relevanten Angaben der WRRL vereinbar sein Sinnvolle und effektive Nutzung von Ressourcen Maßnahmenumsetzung Gemeinsames Datenmanagement Gemeinsame Information und Anhörung der Öffentlichkeit 12

13 Aktueller Stand in Deutschland Empfehlungen auf LAWA- Ebene zur koordinierten Anwendung beider Richtlinien 13

14 Zielsetzung der LAWA-Empfehlungen 1. Gemeinsames grundlegendes Verständnis bezüglich fachlichinhaltlicher Querverweise zwischen beiden Richtlinien 2. Arbeitshilfe, die die erforderliche Koordination bei der Anwendung beider EG-Richtlinien, im Hinblick auf - fachlich-inhaltliche Querverweise - potenzielle Synergien - Öffentlichkeitsbeteiligung - Notwendigkeit eines gemeinsamen Datenmanagements auf LAWA-Ebene bzw. abgestimmten Datenmodells für das Berichtsportal WasserBLIcK ausreichend sicherstellt 14

15 Zielsetzung der LAWA-Empfehlungen 3. Gemeinsamer Standpunkt der deutschen Länder und des Bundes hinsichtlich des Koordinationsumfangs beider EG- Richtlinien 4. Argumentationsgrundlage für die Diskussion im CIS-Prozess auf EU-Ebene 15

16 Potentielle Synergien: Erreichung der Ziele beider Richtlinien Planung, Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen und deren Wirkung auf die Ziele Einbeziehung der interessierten Stellen und der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung des gemeinsamen Zeitplans zur Berichterstattung Berichtsdatenbereitstellung Synergien sind im Wesentlichen über die Maßnahmenauswahl und Maßnahmenpriorisierung in den HWRM-Plänen nach HWRM-RL und den Maßnahmenprogrammen nach WRRL zu erwarten 16

17 Bewertung von Maßnahmen 17

18 Beispiel Lauterrenaturierung naturverträgliche Erhöhung des vorhandenen Rückhalteraums Verbesserung der gewässerökologischen Situation als auch des Hochwasserschutz auf 1,4 km langem Abschnitt Foto: Hässler-Kiefhaber 18

19 Potentielle Konflikte: Umsetzung von Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes Abwägung im Einzelfall Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen möglich 19

20 Fazit Ziele beider Richtlinien ergänzen sich integrale Bewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten Schutz der Ressource Wasser und Verminderung der Risiken Synergien und Vorteile bei sinnvoller Umsetzung beider Richtlinien 20

21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dipl.-Ing. Michael Eiden Uniwasser GmbH Schumannstraße 1 D Kaiserslautern Tel.: Fax: info@uniwasser.com Internet: 21

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