23. Jahrgang Montag, 3. November Bundesarchiv Bild , Leipzig, Montagsdemonstration CC-BY-SA Jahre Mauerfall

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1 23. Jahrgang Montag, 3. November /2014 z Bundesarchiv Bild , Leipzig, Montagsdemonstration CC-BY-SA November November Jahre Mauerfall

2 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 AMTLICHER TEIL Wir sind das Volk! Liebe Bürgerinnen und Bürger, verehrte Leserinnen und Leser, Wir sind das Volk! und Keine Gewalt! schallte es durch die Straßen von Leipzig, Plauen und anderen Städten im Herbst Zunächst gab es Gewalt gegen die friedlichen Demonstranten durch die Staatsmacht. Doch die Demonstranten ließen sich nicht provozieren, sondern blieben bei ihrer strikten Weigerung, Gewalt anzuwenden. Diejenigen, die es doch versuchten, wurden daran gehindert. Wir hatten mit allem gerechnet, nur nicht mit Kerzen und Gebeten! hatte ein Stasi-Offizier gesagt, als er erkannte, dass nicht der Klassenfeind, sondern das eigene Volk, die Bürgerinnen und Bürger der DDR selbst gegen Unrecht und Unfreiheit aufbegehrten. Es waren Menschen, denen nicht Karriere und Macht wichtig waren, sondern Freiheit und Demokratie, Menschen, die mit friedlichen Mitteln versucht haben, eine politische Wende herbeizuführen. Dass dies gelang, ist eine unumstößliche Tatsache, die im Nachhinein betrachtet nicht selbstverständlich war. Eine friedliche Revolution, die friedliche Revolution der Menschen in der DDR im Jahre 1989 hat mit ebenso friedlichen Mitteln ein System zum Einsturz gebracht, von dem jeder vorher glauben musste, dass es schier unumstößlich sei. Gern spricht man auch von einem Wunder, das damals geschehen ist. Nun kann man Wunder nicht erklären, sondern man muss sie glauben und dankbar zur Kenntnis nehmen. Wie war es also möglich, dass sich ein ganzes Land gegen eine Diktatur erhob, die am Ende doch nichts entgegen zu setzen hatte? Und es ist nicht erneut zu einer Diktatur gekommen, wie häufig leider anderswo auf dieser Welt. Die Proteste gingen von den Kirchen aus, von Menschen, deren Grundhaltung es nicht war, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, sondern die bereit waren für einen gemeinsamen Neuanfang. Es sind auch nicht Katholiken gegen Protestanten, Christen gegen Atheisten aufgestanden, sondern Menschen guten Willens sind über Konfessionen hinweg auf der Grundlage gemeinsamen Wollens für Demokratie und Freiheit eingetreten. Sie waren nicht angetreten, um zu vergelten, sondern um gemeinsam altes Denken zu bezwingen. Das ist ein Prozess, der im Wendeherbst 1989 begonnen und bis heute nicht aufgehört hat. Wie sähe die Welt wohl aus, wenn nicht 2 im Irak, in Syrien, Afrika oder Ostasien unterschiedliche Gruppierungen gleicher Religionen aufeinander losgingen, um Machtpositionen für sich zu erstreiten oder meinen, sie mit allen Mitteln verteidigen zu müssen? Die zunächst friedlichen Proteste in den Ländern des Nahen Ostens haben es leider nicht vermocht, demokratische Zustände herbeizuführen. Der Arabische Frühling hat nicht wie der Wende-Herbst 1989 Freiheit und Demokratie gebracht. Neue Machthaber sind aufgetreten, um ihre Interessen und Positionen durchzusetzen oder zu festigen. Da werden Menschen ermordet, vergewaltigt und vertrieben nur, weil sie einer anderen religiösen Gruppierung angehören oder gar einer anderen Religion. In der nächsten Rathausplauderei am 6. November 2014 wird es um den Dreißigjährigen Krieg gehen. Damals sind Christen aufeinander losgegangen Katholiken gegen Protestanten und umgekehrt. Deutschland wurde zersplittert, ein Zustand, der viel Rückschritt und viele Ungerechtigkeiten mit sich gebracht hat. Es musste seitdem viel Zeit vergehen, sehr viel Zeit, bevor eine friedliche Revolution mit einem friedlichen Ausgang möglich wurde. Viel Leid ist seitdem geschehen, auch und gerade in Deutschland und von Deutschland ausgehend. Wir Deutschen tun uns deshalb schwer, auf uns stolz zu sein. Allein auf seine Herkunft stolz zu sein, wäre auch zu wenig, denn Stolz erwächst aus einem Tun heraus und nicht aus einem Sein. So meine ich, dass das Deutsche Volk am Ausgang des 20. Jahrhunderts, in dem Deutschland so viel Schuld auf sich geladen hat, stolz darauf sein kann, aus den Lehren der Geschichte gelernt zu haben. Nichts von dem begangenen Unrecht konnte und kann wieder gut gemacht werden, aber vieles wurde besser gemacht, als es je zuvor gewesen ist. Nicht der Wendeherbst 1989 und die deutsche Wiedervereinigung allein sind das Wunder, worauf wir stolz sein können, sondern auch die Bewältigung des schwierigen Zusammenwachsens, das immer besser gelingt. Vielleicht wird dieses Wunder nach weiteren 25 Jahren, wenn die Generation, die ein geteiltes Deutschland nicht erlebt hat, Verantwortung für dieses Land und Europa übernommen hat, doch noch ausstrahlen auf die, die jetzt noch meinen, nur mit Gewalt etwas verändern zu können. Ich danke den Menschen, die 1989 den Mut hatten, voran zu gehen und die Wende maßgeblich einzuleiten. Ich glaube daran, dass die Botschaft von Frieden, Nächstenliebe und Vergebung der Grundstein dafür waren, damit dieses Wunder geschehen konnte. Es wäre gut, wenn etwas davon auch denen weiter gegeben werden könnte, die jetzt bei uns Schutz und Hilfe suchen und denen nichts lieber wäre, als in ihre Heimat zurück zu kehren. Mit freundlichen Grüßen Steffen Schubert Bürgermeister Volkstrauertag am 16. November 2014 Im Gedenken an die Gefallenen und Opfer von Gewaltherrschaft, Terrorismus und Krieg findet anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, dem 16. November 2014 um 10:30 Uhr nach dem Gottesdienst, der in der Abteikirche stattfindet, am Gedenkstein auf dem Friedhof an der St.- Martins-Kirche in Oberlungwitz eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Schubert Bürgermeister

3 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 AMTLICHER TEIL Achtung! Neue Termine für die Redaktionsschlüsse Auf Grund von gestrafften Terminabläufen in der Druckerei und der Verteilerfirma verschiebt sich der Redaktionsschluss ab sofort um einen Tag nach vorn. Wir bitten die Verfasser von Artikeln, den jeweils neuen Redaktionsschluss zu beachten! Nummer des Amtsblattes Erscheinungsdatum Redaktionsschluss 12/ / Stadtanzeiger auch auf unserer Homepage Die Stadtverwaltung Oberlungwitz weist darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, den Stadtanzeiger auf der Startseite der Homepage der Stadt Oberlungwitz unter zu lesen. Patzig Fachbereichsleiterin Haupt- und Ordnungsamt Sprechstunde der Schiedsstelle Die Stadtverwaltung Oberlungwitz stellt auf der Homepage im Menü Stadtverwaltung unter der Rubrik Formular-Service verschiedene Formulare zur Verfügung. Dieser Service wird ausgebaut mit dem Ziel, den Bürgerinnen Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Oberlungwitz findet im Bedarfsfall am dritten Dienstag des Monats in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) statt. Einwohner, die das Tätigwerden der Schiedsstelle begehren, werden gebeten, entsprechende Terminvereinbarungen über Frau Patzig, Telefon zu treffen. Nächster Termin: 18. November 2014 Thomas Hinkel Friedensrichter Hinweis zur Nutzung unseres elektronischen Formular-Service Havarie- und Bereitschaftsdienst der WAD GmbH Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24- Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Tel.-Nr.: zu benachrichtigen. und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen zukünftig möglichst viele Wege abzunehmen. Patzig, Fachbereichsleiterin Haupt- und Ordnungsamt Infothek im Rathaus Unsere Infothek im Erdgeschoss des Rathauses steht mit ihren Angeboten unseren Einwohnern zur Verfügung. Ansprechpartner: Frau Naumann, Zimmer 18, Tel.-Nr.: Patzig Fachbereichsleiterin Haupt- und Ordnungsamt Bereitschaftsdienst des RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bereitschaftsdienst Trinkwasser: Havarietelefon (24 Stunden): Internet: IMpRESSUM: Herausgeber/Redaktion: Stadtverwaltung Oberlungwitz, Hofer Str. 203, Oberlungwitz, Tel.: Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Stadtratssitzung: der Bürgermeister der Stadt Oberlungwitz, Herr Schubert, oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: der jeweilige Verfasser eines Artikels Layout, Satz und Druck: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Tel.: , Fax: , Mail: Anzeigen: Herr Herrmann, Mugler Druck und Verlag GmbH, Fon: , Mobil: , Fax: Vertrieb: WVD Mediengruppe GmbH, Heinrich-Lorenz-Straße 2 4, Chemnitz, Tel.: 0371/ Der»Stadtanzeiger Oberlungwitz«erscheint zur kostenlosen Verteilung monatlich in einer Auflagenhöhe von Exemplaren. Öffnungszeiten Stadtverwaltung Oberlungwitz Hofer Straße 203 Telefon: 4050, Fax: Homepage: rathaus@oberlungwitz.de Montag 09:00 Uhr 11:30 Uhr Dienstag 09:00 Uhr 11:30 Uhr/ 13:00 Uhr 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr 11:30 Uhr/ 13:00 Uhr 15:30 Uhr Freitag geschlossen Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung! Klingel für behinderte Menschen Am hinteren Eingang des Rathauses befindet sich eine Klingel für behinderte Menschen. Diese steht ebenfalls zu den Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung. Bibliothek der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 189, Telefon: bibliothek.oberlungwitz@enviatel.net Montag 10:00 Uhr 12:00 Uhr/ 14:00 Uhr 17:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 Uhr 12:00 Uhr/ 14:00 Uhr 17:30 Uhr Freitag geschlossen Achtung! In der Zeit vom 24. November bis 28. November 2014 ist die Bibliothek wegen Urlaub geschlossen. Bitte versorgen Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Lektüre! ACHTUNG! Jeden 1. Dienstag im Monat Rollende Bibliothek in der Humboldt-Grundschule, Klassen 1 4! Nächster Termin: 04. November 2014 AUS DEM INHALT AMTLICHER TEIL Fonds Energieeffizienz Kommunen..Seite 05 Das Ordnungsamt informiert..seiten Jubilare Seite 07 NICHTAMTLICHER TEIL Jugendfeuerwehr informiert seite 09 Eine Kita lernt laufen seite 12 Kircheninformationen Seiten Ärztlicher Bereitschaftsdienst...Seiten 18/19 Nächster Stadtanzeiger: 01. Dezember 2014 Redaktionsschluss ist am Freitag, dem 14. November Nach diesem Termin eingehende Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. CD und Texte via werden ebenfalls nur bis zum 14. November 2014 entgegen genommen. Die Veröffentlichung der Texte erfolgt nur noch bei Vorlage der Manuskripte in elektronischer Form vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Platzes. 3

4 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 AMTLICHER TEIL 4 TELEFONVERZEICHNIS der Stadtverwaltung Oberlungwitz mit Telefondurchwahl Telefon: Telefax: Zim- Durch- Aufgaben- Name des mernr. wahlnr. bereich Mitarbeiters Kita/GLM Frau Lobe-Rabe 3 11 Steuern/Abgaben Frau Dost 2 12 Bauwesen Frau Seidel 2 13 Bauwesen Frau Münnich 4 14 Kasse Frau Löffler 5 15 Finanzbuchhaltung Frau Richter 5 16 Finanzbuchhaltung Frau Bonitz 6 17 FB-Leiterin Kämmerei- Frau Neumann und Bauamt 7 18 Standesamt Frau Schulze 9 19 Meldestelle/Soziales Frau Wossilat Meldestelle/Soziales Frau Wolf Öffentliche Ordnung/ Frau Walther Gewerbe Sekretariat des Frau Rainer Bürgermeisters Zentrale Dienste Frau Winkler IT/Zentrale Dienste Herr Kunze Bürgermeister Herr Schubert Straßenverkehrs- Herr Hager angelegenheiten Öffentliche Ordnung/ Frau Beier Gemeindlicher Vollzug Personalwesen/ Frau Naumann Allg. Verwalt FB-Leiterin Haupt- Frau Patzig und Ordnungsamt Chronik Frau Müller Hofer Str Bauhof Herr Leichsenring Feuerwehr- Hofer Str. 185 a gerätehaus -Adressen der Stadtverwaltung Bürgermeister: buergermeister.rathaus@oberlungwitz.de Hauptamt: hauptamt.rathaus@oberlungwitz.de Kämmereiamt: kaemmereiamt.rathaus@oberlungwitz.de Mitarbeiter: a.kaeppler.rathaus@oberlungwitz.de a.neumann.rathaus@oberlungwitz.de ch.patzig.rathaus@oberlungwitz.de c.baldauf-brauer.rathaus@oberlungwitz.de c.beier.rathaus@oberlungwitz.de c.muennich.rathaus@oberlungwitz.de c.walther.rathaus@oberlungwitz.de f.kunze.rathaus@oberlungwitz.de h.wossilat.rathaus@oberlungwitz.de j.bonitz.rathaus@oberlungwitz.de k.dost.rathaus@oberlungwitz.de kd.hager.rathaus@oberlungwitz.de c.loeffler.rathaus@oberlungwitz.de k.rainer.rathaus@oberlungwitz.de k.richter.rathaus@oberlungwitz.de m.oehme.rathaus@oberlungwitz.de m.wolf.rathaus@oberlungwitz.de m.winkler.rathaus@oberlungwitz.de r.leichsenring.rathaus@oberlungwitz.de s.lobe-rabe.rathaus@oberlungwitz.de s.naumann.rathaus@oberlungwitz.de s.schubert.rathaus@oberlungwitz.de s.schulze.rathaus@oberlungwitz.de st.seidel.rathaus@oberlungwitz.de Sitzungskalender für das 2. Halbjahr Stadtratssitzungen Ort: Saal des Vereinshauses Zur Post Oberlungwitz, Hofer Straße 36 Beginn: 19:00 Uhr Termine: ; Sitzungen des Verwaltungsausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: ; Sitzungen des Technischen Ausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: (Donnerstag!); In der 3. Sitzung des Stadtrates am 21. Oktober 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Zum TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung sowie Protokollkontrolle Zu Beginn der Sitzung waren einschließlich Bürgermeister 12 Mitglieder des Stadtrates anwesend und 6 Stadträte entschuldigt. Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Die ordnungs- und fristgemäße Ladung zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt. Zur Niederschrift der 2. Sitzung vom gab es keine Änderungen. Damit ist sie bestätigt. Über den nicht öffentlichen Teil der 2. Sitzung vom 23. September 2014 wurde vom Bürgermeister informiert. Als Unterschriftsleistende für die Niederschrift der 3. Sitzung wurden die Stadträte Antje Schäller und Ronald Wandel bestimmt. Die Tagesordnung wurde bestätigt. Ein nicht öffentlicher Teil fand im Vorfeld als Vorberatung zu den TOP 3 und 4 des öffentlichen Teiles statt. Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, dem 18. November 2014 um 19:00 Uhr im Saal des Vereinshauses Zur Post Oberlungwitz statt. Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem 04. November 2014 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt. Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, dem 13. November 2014 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt. Die aktuelle Tagesordnung für alle Sitzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aushang an der Verkündungstafel im Haupteingangsbereich des Rathauses der Stadt Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Oberlungwitz und unseren Aushängen an den örtlichen Anschlagtafeln. Patzig Fachbereichsleiterin Haupt- und Ordnungsamt Rückblick Stadtratssitzung Zum TOP 2: Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) für einen Bereich im Wohngebiet Robert-Koch-Straße Beschluss: Der Stadtrat beschließt, das integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) Robert-Koch-Straße mit Stand vom als Grundlage für einen Neuantrag zum Stadtumbau Ost Rückbau (SUO RWG) nach 171b Abs. 2 BauGB zu aktualisieren und gemäß Anlage zur Vorlage Nr. 01/03/2014 fortzuschreiben (Stand vom ). Zum TOP 3: Vergabe von Leistungen nach VOL/A zur Beschaffung eines Mobilbaggers für den Bauhof der Stadt Oberlungwitz Beschlüsse: Der Stadtrat beschließt, dem Angebot der Firma KARI Baumaschinen GmbH, Prinz-Heinrich-Straße 73 in Lichtenstein den Zuschlag für die Lieferung eines Mobilbaggers MH PLUS der Fa. New Holland für eine Liefersumme in Höhe von ,00 EUR (brutto) zu erteilen. Inbegriffen sind die Lieferung eines mechanischen Schnellwechslers, eines Tieflöffels (800 mm), eines schwenkbaren

5 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 AMTLICHER TEIL Grabenlöffels (2000 mm), eines Zweischalengreifers (800 mm) und eines Komplettsatzes runderneuerter Bereifung (8 Stück). Zum TOP 4: Satzung über die Aufhebung von Teilen der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Oberlungwitz Beschlüsse: 1. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz beschließt die als Anlage zur Vorlage Nr. 03/03/2014 beigefügte Satzung zur Aufhebung von Teilen der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. 2. Der Vollzug des Beschlusses soll nur erfolgen, wenn die Stadt Hohenstein- Ernstthal und die Gemeinde Bernsdorf gleichwirkende Beschlüsse fassen. (Die Satzung wird in vollem Umfang im amtlichen Teil rechtzeitig abgedruckt.) Zum TOP 5: Verkauf des Flurstückes Nr. 130 der Gemarkung Oberlungwitz, Hofer Straße 40 (ehem. Gasthaus Zur Krone ) Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz beschließt den Verkauf des Flurstückes Nr. 130 der Gemarkung Oberlungwitz, Hofer Straße 40 mit einer Größe 340 qm für eine Kaufpreissumme in Höhe von 6.800,00 EUR, das entspricht 20,00 EUR/qm, an Herrn Frank Evers, Hofer Straße 42 in Oberlungwitz. Zum TOP 6: Erwerb des Flurstücks Nr. 479/2 von Herrn Hans-Jürgen Roscher und Herrn Bernd Roscher, wohnhaft Südbauernweg 21 a in Oberlungwitz Beschuss: Der Stadtrat beschließt den Erwerb des Flurstückes Nr. 479/2 mit einer Größe von 248 qm Weg zum Preis von 5,00 EUR/qm (1.240,00 EUR) und 145 qm Grünfläche zum Preis von 0,11 EUR/qm (15,95 EUR) von den Eigentümern Herrn Hans-Jürgen Roscher und Herrn Bernd Roscher, wohnhaft Südbauernweg 21 a, Oberlungwitz. Zum TOP 7: Bericht des Bürgermeisters sowie Fragen der Stadträte und Gäste Herr BM Schubert informierte u. a. zu folgenden Themen: Fertigstellung der Oberflächensanierung B 173 ist erfolgt und wird in Kürze übergeben; Gedanken zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des AZV Lungwitztal-Steegenwiesen ; Information zur künftigen Verteilung des Stadtanzeigers; Einladung zur Modellbahnausstellung vom bis in der Humboldt-Grundschule; Einladung zur Dankeschön-Veranstaltung für das Strumpffest am 25. Oktober 2014 im Saal des Vereinshauses Zur Post. Es sind noch Restkarten erhältlich. Die Frage eines Stadtrates bezog sich auf die Fällung von Bäumen auf dem Gelände des NETTO-Marktes gegenüber der Humboldt-Grundschule Oberlungwitz. Die Beantwortung wird nachgereicht. Schubert Bürgermeister Fonds Energieeffizienz Kommunen Foto: Stadtverwaltung Die envia Mitteldeutsche Energie AG unterstützt ihre Kunden bei der Einsparung von Energie durch effiziente Technologien im Zusammenhang mit deren Nutzung. Der sorgsame Umgang mit natürlichen Ressourcen und damit einhergehend die nachhaltige Entwicklung unserer Umwelt ist Teil der Unternehmensphilosophie. Aus diesem Grund fördert die envia-m Investitionen in Energiesparmaßnahmen zur Senkung des Elektroenergieverbrauchs. Durch diese Unterstützung ist es auch der Stadt Oberlungwitz möglich, energieeffiziente Maßnahmen besonders im Rahmen der Straßenbeleuchtung zeitnah umzusetzen und dadurch nicht nur den Energieverbrauch zu senken, was sich positiv auf den Haushalt der Stadt Oberlungwitz auswirkt, sondern auch unsere Umwelt schont. In diesem Jahr wurde, wie auch in den zurückliegenden Jahren, ein weiteres Vorhaben der Stadt Oberlungwitz zur Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung von der envia-m im Rahmen des Programms Fonds Energieeffizienz Kommunen gefördert. Es handelt sich dabei um den Einbau von 9 Stück Umbaurüstsätzen für die vorhandenen Leuchten an der Waldenburger Straße. Die Stadt Oberlungwitz hat dafür einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 EUR erhalten. Münnich SB Tiefbau Aufruf an alle Vereine der Stadt Oberlungwitz Zur Aufstellung des Veranstaltungsplanes 2015 bitten wir hiermit alle Vereine, ihre Veranstaltungen im Jahr 2015 bis spätestens 21. November 2014 an Frau Lobe-Rabe schriftlich oder per (s.lobe-rabe.rathaus@oberlungwitz.de) zu melden. Ansonsten kann keine Veröffentlichung erfolgen. Schubert Bürgermeister Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Dem Landesverband Sachsen im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. wurde im Zeitraum 29. Oktober bis 23. November 2014 für seine vielfältige Arbeit wieder eine landesweite Hausund Straßensammlung genehmigt. Aus diesem Grund liegen auch im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer 4 sowie im Pfarramt der ev.-luth. Kirchgemeinde Oberlungwitz, Kirchweg 7 Sammellisten während der jeweiligen Sprechzeiten aus. Walther Fachabt. Öffentliche Ordnung und Sicherheit 5

6 6 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 AMTLICHER TEIL Mit den ersten Schneefällen und Frösten steigt wieder das Unfallrisiko für Fußgänger und Kfz-Fahrer. Gehwege und Fahrbahnen können dann wieder gefährlich glatt sein. Alle Grundstückseigentümer und -besitzer müssen sich über ihre Pflichten zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Bereich, resultierend aus oben genannter Satzung, informieren. Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengestellt: Wer hat die Pflicht? (Zuordnung der Grundstücke zu einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Weg) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen wird mit der oben genannten Satzung auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke (= Verpflichtete) übertragen. Obwohl sich Eigentümer und Besitzer solcher erschlossenen Grundstücke zur Erfüllung ihrer Räumund Streupflichten auch geeigneter Dritter (Mieter, Hausmeisterservice etc.) bedienen können, bleiben sie gegenüber der Stadt immer Verpflichtete und Ansprechpartner. Ein Grundstück ist der durch Vermessung räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses ausgewiesen ist. Erschlossen ist ein Grundstück dann, wenn tatsächlich wie rechtlich gewährleistet ist, dass eine Zugangsmöglichkeit an der Grundstücksgrenze besteht. Dabei kommt es nur darauf an, dass die Schaffung eines Zugangs möglich ist (er braucht tatsächlich noch nicht hergestellt zu sein!). Das Grundstück muss aber von der öffentlichen Straße einen Vorteil haben und der ist schon dann gegeben, wenn die wirtschaftliche und verkehrliche Nutzung (insbesondere die Möglichkeit der Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt) möglich ist. Häufig führt schon das Angrenzen eines Grundstücks an eine Straße zu dem Vorteil, der die Erschließung begründet. Ein Grundstück grenzt an eine öffentliche Straße an, wenn das Grundstück mit dem Straßengrundstück eine gemeinsame Grenze hat. Das gilt auch dann, wenn zwischen dem Grundstück und der Straßenfläche ein zur Straße gehörender Graben, eine Böschung, ein Grünstreifen oder eine Stützmauer liegt. Das Ordnungsamt informiert Pflichten im Winterdienst gemäß der S a t z u n g über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz (Straßenreinigungssatzung) vom 19. Dezember 2001 i. V. m. der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Oberlungwitz vom 21. Oktober 2010 Für die Erschließung durch eine Straße ist die Zuordnung eines Grundstücks zu einer Straße durch eine Hausnummer ohne Belang, da diese lediglich eine Ordnungsfunktion hat. Was ist zu räumen und zu streuen? Die zu beräumende oder abzustumpfende Fläche erstreckt sich entsprechend der Breite, in der das Grundstück zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, auf den Gehweg. Gehwege sind die für die Fußgänger ausdrücklich bestimmten Teile der Straße. Dabei sind der Ausbauzustand und die Breite der Straße nicht zu berücksichtigen. Soweit keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg das Räumen und Streuen entlang der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte. Was ist, wenn Grundstücke hintereinander liegen? Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (= Kopfgrundstück) und die dahinter liegenden Grundstücke (= Hinterliegergrundstücke, grenzen nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg an) eine Straßenreinigungseinheit. Das gilt auch, wenn diese Grundstücke durch mehrere Straßen erschlossen werden. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind im wöchentlichen Wechsel räum- und streupflichtig. Dieser Wechsel beginnt jährlich neu beim Eigentümer des Kopfgrundstückes. Was ist, wenn die Straße nur auf einer Seite einen Gehweg hat? Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht verantwortlich. Hier erfolgt ein jährlicher Wechsel. In den Jahren mit gerader Endziffer (bis ) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Räumen und Streuen des Gehweges verpflichtet. In den Jahren mit ungerader Endziffer (ab ) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke für das Räumen und Streuen des Gehweges verantwortlich. Grund für diesen Wechsel der Pflichten ist die nach dem Gleichheitssatz (Art. 3 Grundgesetz) erfolgte Rechtsprechung, nach der die gegenüberliegenden Seiten gleichrangig heranzuziehen sind, weil die Grundstücke auf beiden Straßenseiten durch den einen Gehweg erschlossen werden. Wann und wie ist zu räumen und zu streuen? Was muss dabei beachtet werden? Grundsätzlich gilt die Räum- und Streupflicht täglich für die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Das heißt, bei Schneefall bzw. Glatteisgefahr sind die Gehwege innerhalb dieser Zeiten von dem jeweiligen Verpflichteten in einer solchen Breite zu räumen und zu streuen, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Insbesondere soll ein Begegnungsverkehr möglich sein. Außerdem sind die geräumten Flächen vor den Grundstücken so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche entsteht. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls soweit möglich und zumutbar zu lösen und abzulagern. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden und zu den Unterflurhydranten muss ein Zugriff gewährleistet sein. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Bei Eisglätte sind die ausgebauten Gehwege in voller Breite abzustumpfen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Geeignetes Streumaterial hat jeder Verpflichtete eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu besorgen. Was ist zu tun, wenn der Schnee wieder weg ist? Die Streugutrückstände sind von dem jeweils Winterdienstpflichtigen nach der Frostperiode wieder zu beseitigen.

7 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 AMTLICHER TEIL Welche Folgen können sich beim Nichtbeachten dieser Pflichten ergeben? Das vorsätzliche oder fahrlässige Nichtnachkommen der vorgenannten Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden kann! Bei Nichterledigung der Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung wird nach Festsetzung eines Ordnungsgeldes die Ersatzvornahme angedroht, d. h., das Räumen und Streuen erfolgt durch Dritte zu Ihren Lasten. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass der Verpflichtete, wenn die Räumund Streupflicht schuldhaft nicht oder nicht im genügenden Maße ausgeführt wird, von einem Geschädigten zum Schadensersatz herangezogen werden kann. Der Verpflichtete haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ( 823 ff BGB) für solche Schäden (Sach-, aber auch Personenschäden), die aus der Verletzung seiner Räum- und Streupflicht herrühren. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Verpflichtete eines Dritten bedient hat (z. B. Hausmeister, Mieter oder Hausmeisterservice wurde mit der Räumund Streupflicht beauftragt). Im Fall der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf einen Dritten hat der Verpflichtete eine intensive Überwachungsverpflichtung. Haben Sie weitere Fragen zum Winterdienst? Die Mitarbeiter der Fachabt. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Zimmer 12 im Rathaus, helfen gern, auch telefonisch unter oder Walther Fachabt. Öffentliche Ordnung und Sicherheit Entsorgungstermine Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) 06. November 2014, 20. November 2014 Die Entleerung der Hausmülltonnen erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus in der Regel in den ungeraden Kalenderwochen immer donnerstags. Bei Feiertagen verschiebt sich dieser Abholetag von Donnerstag auf Freitag. Blaue Tonne (Papier und Pappe) 14. November 2014, 28. November 2014 Bitte stellen Sie die blaue Tonne am Abholetag ab 06:00 Uhr bereit. Fragen zur Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle sowie Papier und Pappe beantwortet die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH, STT Reinholdshain, Ringstraße 36b, Glauchau, Ruf: Gelbe Tonne 14. November 2014, 28. November 2014 Fragen zur Entsorgung der Gelben Tonne beantwortet die Firma VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Chemnitz, Kalkstraße 55, Chemnitz, Tel.: (51), Fax: sowie VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Lichtenstein, Buchenstraße 19, Lichtenstein, Tel , Fax: Bio-Tonne Grundstückseigentümer mit Biotonne werden von der entsprechenden Entsorgungsfirma (KECL GmbH oder VEO- LIA Umweltservice Ost GmbH) über die Entsorgungstermine schriftlich informiert. Hinweis zum Abfallkalender 2014 Die Entsorgungspläne für das Jahr 2014 der KECL GmbH wurden im Monat Dezember 2013 an alle Haushalte im Landkreis Zwickau verteilt. Für diejenigen Oberlungwitzer Haushalte, die über diese Verteilung keinen Entsorgungsplan erhalten haben, liegen im Rathaus, Zimmer 12 bzw. in der Infothek im Erdgeschoss noch Exemplare zur Mitnahme aus. Öffnungszeiten der Entsorgungsanlage in Lipprandis Montag bis Freitag 08:30 17:00 Uhr Samstag 08:00 12:00 Uhr Fragen zur Entsorgung auf der Entsorgungsanlage in Lipprandis beantwortet der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstr. 12, Stollberg, Tel.: , Fax: Das Landratsamt Zwickau informiert Der Herbst steht auf der Leiter und malt die Blätter an Laub gehört auf den Kompost oder in die Bioabfalltonne Grün- und Bioabfälle sind natürliche Rohstoffe, die in den Naturkreislauf zurückgeführt werden sollten. Möglichkeiten bieten hierfür das Schreddern, Mulchen, Kompostieren auf dem eigenen Grundstück, aber auch die Nutzung von Angeboten des Landkreises Zwickau als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung. In den Naturkreislauf zurückführen, bedeutet aber nicht, die Grün- und Bioabfälle ordnungswidrig in Wald und Feld oder auf sonstigen der Allgemeinheit zugänglichen Flächen (auch nicht an Wertstoffsammelplätzen) abzulagern. Unsere Landschaft ist keine Abfallbeseitigungsanlage! Außerdem drohen hier empfindliche Bußgelder. Unter Bioabfällen versteht man im Haushalt anfallende organische, kompostierbare Abfälle, die ohne vorherige mechanische Behandlung in den Bioabfallbehältern überlassen werden können sowie kleinstückige Grün- bzw. Pflanzenabfälle. Dazu gehören: Kaffee- und Teesatz Kaffee- und Teefilter aus Papier Schalen (Obst- und Gemüseschalen; Eierschalen) verwelkte Blumen und Pflanzenabfälle nicht mehr zum Verzehr geeignete Früchte (Fallobst) Kastanien usw., soweit keine Verfütterung möglich ist Baum-, Strauch- und Heckenverschnitt Grasschnitt Laub, Reisig Rinde. Im gesamten Landkreis Zwickau stehen für die Sammlung von Grün- und Bioabfällen Bioabfallbehälter in den folgenden Größen und den angegebenen Gebühren zur Verfügung: Gebühren pro Leerung 60-l-Bioabfalltonne 1,51 EUR 80-l-Bioabfalltonne 2,01 EUR 20-l-Bioabfalltonne 3,01 EUR 240-l-Bioabfalltonne 6,02 EUR. In der Bioabfallgefäßgebühr ist neben dem Einsammeln und dem Befördern der Bioabfälle zur Verwertungsanlage sowie deren Verwertung auch die einmal jährliche Reinigung des Bioabfallbehälters enthalten. Fortsetzung auf Seite 8! 7

8 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 AMTLICHER TEIL Fortsetzung von Seite 7! Aus den eingesammelten Bio- und Grünabfällen entstehen Qualitätskompost sowie anwendungsfertige Erden, die im Garten- und Landschaftsbau, bei Rekultivierungen, in der Landwirtschaft und natürlich im privaten Garten ihre Abnehmer finden. Biotonne trotz Komposthaufen! Die Möglichkeit zur Eigenkompostierung befreit nicht von der Überlassungspflicht von Bioabfällen in Form der Biotonne. Bei der Eigenkompostierung wird der angefallene Bioabfall zwar behandelt, indem Komposterde hergestellt wird jedoch ist eine Behandlung noch keine Verwertung. Aber gerade die Verwertung ist ein wichtiges Ziel der Kreislaufwirtschaft. Dementsprechend ist eine Eigenverwertung durch Kompostierung erst dann gegeben, wenn auch tatsächlich genügend große Ausbringungsflächen auf dem eigengenutzten Grundstück zur Verfügung stehen, um den erzeugten Kompost auch verwerten zu können. Die Beantragung der Bioabfallbehälter kann schriftlich über die Homepage des Landkreises Zwickau unter bzw. oder mittels Formulars Anmeldung/Änderungsmeldung zur Abfallentsorgung Haushalte aus dem Abfallkalender durch den Eigentümer oder Verwalter des betroffenen Grundstückes bzw. durch den dinglich Nutzungsberechtigten erfolgen. Beim Anfall größerer Mengen an Grünabfällen (z. B. Baumstämme oder Geäst), empfiehlt das Abfallwirtschaftsamt, Angebote von Entsorgungs- sowie Gartenund Landschaftsbauunternehmen zu nutzen bzw. die Grünabfälle direkt bei den im Landkreis Zwickau tätigen zugelassenen Kompostierungsanlagen anzuliefern. Ansprechpartner sind in den im Landkreis verteilten Abfallratgebern enthalten. Für Anfragen zur Bioabfall- sowie Grünabfallentsorgung stehen die im Landkreis Zwickau tätigen Abfallberaterinnen unter den Rufnummern ; und gern zur Verfügung. Herzlichen Glückwunsch Bis zum 30. November 2014 feiern folgende Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt, die 70, 75, 80, 85, 90 und älter werden, ihren Geburtstag: 03. November Frau Helga Bergert Poststr Jahre 03. November Frau Margarete Galle Nutzung Jahre 05. November Frau Ruth Laal Nutzung Jahre 07. November Frau Ingeborg Müller Robert-Koch-Str. 31B 75 Jahre 09. November Frau Herta Ackermann Nutzung Jahre 10. November Herr Hubert Geyler Werkstr Jahre 12. November Frau Maria Stier Goldbachstr Jahre 17. November Frau Christine Kuttner Siedlung des Friedens Jahre 21. November Frau Ruth Seibt Robert-Koch-Str Jahre 25. November Herr Reinhard Ahnert Steinberg Jahre 25. November Frau Elfriede Nowak Neue Str Jahre 27. November Herr Siegfried Friese Kurze Str Jahre 28. November Herr Thomas Weinhold Robert-Koch-Str Jahre 28. November Frau Jutta Rudolph Oberer Marktsteig 6A 85 Jahre 29. November Frau Ingeborg Richtsteiger Robert-Koch-Str. 28D 85 Jahre Amt für Abfallwirtschaft 06. November, 19:00 Uhr Rathausplauderei zum Thema Der 30-jährige Krieg im Trausaal des Rathauses Oberlungwitz (siehe Hinweis im Amtlichen Teil) 8 Veranstaltungen in Oberlungwitz

9 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 NICHTAMTLICHER TEIL Jugendfeuerwehr Oberlungwitz informiert Gerätehausübernachtung der Jugendfeuerwehr vom September 2014 Am Freitag, dem 12. September trafen wir uns außerhalb der geregelten Dienstzeiten, um einmal im Gerätehaus zu übernachten. Wir versammelten uns also um 17:00 Uhr vor dem alten Gerätehaus. Der erste Punkt auf dem Plan war, das Schlafquartier einzurichten. Unser kleinstes Feuerwehrauto musste allerdings eine Nacht im Freien verbringen, damit die Liegen zum Schlafen Platz hatten. Schnell war die Zeit vergangen und wir bereiteten das Abendessen vor, da wir grillen wollten. Nach dem Essen schauten wir einen kurzen Lehrfilm über den Aufbau der Deutschen Feuerwehr an. Danach gab es am gemütlichen Lagerfeuer noch leckeren Knüppelkuchen. Zu späterer Stunde begaben wir uns noch auf einen kurzen Kontrollgang durch Oberlungwitz. Wieder im Gerätehaus angekommen, waren wir müde, so dass alle schnell auf ihren Liegen einschliefen. Am Samstagmorgen um 8:00 Uhr war das Frühstück geplant. Unser Wehrleiter brachte uns dafür frische Brötchen, Marmelade, Nutella und alles, was man für ein ordentliches Frühstück so braucht, um gestärkt in den neuen Tag zu starten. Kurz nach dem Frühstück hieß es dann schon wieder ab in die Uniform für die praktische Ausbildung. Was unsere Jugendlichen nicht wussten wir hatten eine Übung vorbereitet. Also hieß es 10:00 Uhr: ALARM Wohnhausbrand auf der Abteistraße. Und schon ging es los mit dem Feuerwehrauto in Richtung Einsatzort. Aufgabe war es natürlich, das brennende Haus zu löschen. Diese Aufgabe wurde mit großer Anstrengung gut gemeistert. Gegen 12:00 Uhr hatte unser Feuerwehrkoch Makkaroni zubereitet. Wieder gestärkt, ging es dann zum nächsten Programmpunkt nach Hohenstein-Ernstthal ins Textil- und Rennsportmuseum. Bei einer sehr interessanten Führung konnten wir viel über die Textilgeschichte in der Umgebung erfahren. Anschließend erkundeten wir eigenständig die Sachsenringausstellung. Wieder im Gerätehaus angekommen, verbrachten wir die Zeit bis zum Abendessen mit verschiedenen Spielen und dem Aufräumen unseres Schlafplatzes. Danach hieß es gegen 18:00 Uhr gemeinsam Pizza backen und Abendbrot essen. Gegen 20:00 Uhr verabschiedeten wir uns dann voneinander. Ich denke, im Namen aller Beteiligten sagen zu können, dass es zwei sehr gelungene Tage waren. Eure Jugendfeuerwehr Oberlungwitz Tilo Heinig Jugendfeuerwehrwart Fotos: Jugendfeuerwehr Oberlungwitz ANZEIGEN 9

10 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 NICHTAMTLICHER TEIL Termine des Erzgebirgsvereins Hohenstein-Er. e. V , 09:15 Uhr Besuch Daetz-Zentrum Lichtenstein Treffpunkt: Bahnhof in Hohenstein-Er , 16:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der St. Christophorie-Kirche Hohenstein-Er , 19:00 Uhr Vereinsabend im Gasthaus Stadt Chemnitz Hohenstein-Er. Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen informiert! Thema: Behindertenausweis Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie zum Thema Behindertenausweis informieren. Ab 1. Januar 2015 wird dieser ausschließlich im Plastik- Scheckkartenformat ausgestellt werden. Die farbliche Gestaltung (grün bzw. grün-orange) wurde beibehalten. Die alten Ausweise in Papierform behalten bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer ihre Gültigkeit. Der neue Ausweis wird für höchstens fünf Jahre ausgestellt, wobei in Ausnahmefällen dieser auch unbefristet sein kann. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich. Danach muss der Behindertenausweis erneut beantragt werden. Vorsicht ist beim Umtausch eines Alten gegen einen Neuen geboten. War der Alte bisher unbefristet, so wird der Neue zu meist nur noch befristet ausgestellt. Bei den aufgedruckten Merkzeichen ändert sich nichts. Weiterhin können folgende Merkzeichen aufgedruckt werden: G (erheblich gehbehindert), ag (außergewöhnlich gehbehindert), B (ständige Begleitung notwendig), Bl (Blind), RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) und H (Hilflos). Für weitere Fragen sowie Hilfestellungen bei der Beantragung eines Behindertenausweises stehen wir Ihnen in unserer Beratungsstelle im Diakoniezentrum Pleißaer Str. 13a (Sprechzeit Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr) sowie in Hohenstein-Ernstthal im Rathaus (1.und 3. Donnerstag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr) gerne zur Verfügung. Des Weiteren erreichen Sie uns telefonisch unter 03722/ sowie 0371/ Anja Sohr Stadtmission Chemnitz e.v. 10

11 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 NICHTAMTLICHER TEIL Presseinformation des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Landesverband Sachsen 100 Jahre Erster Weltkrieg 95 Jahre Kriegsgräberfürsorge 2,6 Mio betreute Gräber! Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v., Landesverband Sachsen, führt vom 29. Oktober bis 23. November 2014 seine Haus- und Straßensammlung im Freistaat Sachsen durch. Vor beinahe 100 Jahren, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges von engagierten Bürgern gegründet, errichtet, pflegt und betreut der Volksbund im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland Kriegsgräber im Ausland: derzeit etwa 4,4, Mio Gräber auf ca. 850 Anlagen in Europa und Nordafrika. In den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion werden jährlich noch immer ca Soldaten exhumiert und umgebettet, von denen 30 Prozent identifiziert werden können. Rund deutsche Familien erhalten damit letzte Klarheit über das Schicksal Ihrer Angehörigen. Außerdem berät der Volksbund die Gemeinden bei der Kriegsgräberpflege im Inland alleine in Sachsen existieren etwa 1000 Kriegsgräberstätten. Zudem ist der Volksbund ein anerkannter Träger der Jugendarbeit und der historisch-politischen Bildung, die vor allem im Rahmen internationaler Jugendbegegnungen stattfindet, bei denen junge Europäer unter dem Motto Versöhnung über den Gräbern nicht nur Einblicke in die kriegerische Geschichte Europas erfahren, sondern aktive Völkerverständigung betreiben. Aber es sind nicht nur die Toten der Weltkriege, um die sich der Volksbund sorgt, auch das Andenken der Gefallenen der Bundeswehr zu wahren, ist Aufgabe des Volksbundes. In Sachsen liegen heute 2 Ehrengräber der Bundeswehr. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. finanziert seine Arbeit noch immer zu rund 75 Prozent durch Spenden, Sammlungen und die Beiträge der rund Mitglieder. In Sachsen sammelten engagierte Bürger, Soldaten und Reservisten der Bundeswehr im Jahre 2013 rund EUR. Jeder auch Sie- kann für den Volksbund sammeln oder uns mit einer Spende unterstützen, worum wir Sie im Sinne der guten Sache herzlich bitten. Eine Sammelliste oder Sammeldose erhalten Sie in Ihrer Kommunalverwaltung oder direkt bei der Landesgeschäftsstelle. Spenden richten Sie bitte an folgendes Konto: Kontoinhaber: Volksbund Dt. Kriegsgräberfürsorge e. V., LV Sachsen IBAN: DE BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX Verwendungszweck: Spende Haus- und Straßensammlung LV Sachsen Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Hofer Straße 221, Telefon: Sprechzeiten der Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Dienstag: 09:00 12:00 Uhr und 13:00 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Der OKV 1994 e. V. informiert Die Veranstaltung im November 2014 findet am im Saal des Vereinshauses Zur Post statt. Kartenbestellungen sind ab sofort unter der Tel.-Nr bzw. per E- Mail unter möglich. (Bitte auch auf Anrufbeantworter sprechen!) Abholung der Karten am Mittwoch, dem , 19:00 20:00 Uhr im Saal Zur Post. Der Kartenpreis beträgt 11,00 EUR pro Sitzplatz und 8,00 EUR pro Stehplatz. Die Kartenbestellung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich. Wir laden alle Oberlungwitzer und Freunde des OKV 1994 e.v. am um 11:11 Uhr zur Schlüsselübergabe vor dem Rathaus ein. Bankverbindung: OKV 1994 e. V. IBAN DE Sparkasse Chemnitz A.-C. Löffler OKV 1994 e. V. ANZEIGEN 11

12 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 NICHTAMTLICHER TEIL ANZEIGEN Eine Kita lernt Laufen Es ist kaum zu glauben aber wahr! Die Kita vier Jahreszeiten ist ein Jahr. Viel ist seit der Eröffnung am geschehen. Die spannende Zeit der ersten Eingewöhnungen und der Organisation der ersten Tage, der Aufbau des Teams, alles gegenseitige Kennenlernen es war eine gut ausgefüllte Zeit. Wir freuen uns vor allem über die Kinder und deren Eltern, die wir im ersten Jahr aufgenommen haben und mit denen wir gemeinsam diese ersten Schritte gegangen sind. Von 12 auf 37 das ist das erste Jahr in Kinderzahlen. Davon gehen 24 Kinder in die Krippe und 13 Kinder besuchen derzeit den Kindergarten. Im Team sind jetzt Leiterin, sechs Erzieherinnen und eine angehende Erzieherin in berufsbegleitender Ausbildung. Wir haben unseren 1. Geburtstag gebührend gefeiert. Da durften Geburtstagstorten nicht fehlen. Für die Kinder kam als Überraschung ein Feuerwehrauto der Freiwilligen Feuerwehr Oberlungwitz. Der Tag der offenen Tür war dann für alle ein gelungener Abschluss der Geburtstagsfestwoche. Fotos: GAFUG mbh Oberlungwitz Wir schauen gern zurück auf viele wunderbare, manchmal anstrengende Tage. Wir haben das Laufen gelernt und freuen uns auf weitere viele schöne Tage und Jahre in unserer Kita vier Jahreszeiten. Ulrich Heidenfelder GAFUG mbh Oberlungwitz ANZEIGEN 12 Fotos: GAFUG mbh Oberlungwitza

13 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/

14 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 NICHTAMTLICHER TEIL I N F O R M A T I O N E N D E R K I R C H G E M E I N D E N 14 Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz lädt ein zu den Gottesdiensten in der St.-Martins-Kirche. Jahreslosung: Gott nahe zu sein ist mein Glück. Psalm 73, 28 Monatsspruch: Lernt, Gutes zu tun! Sorgt für das Recht! Helft den Unterdrückten! Verschafft den Waisen Recht, tretet ein für die Witwen! Jesaja 1, 17 Unsere Gottesdienste 02. November 20. Sonntag nach Trinitatis Abteikirche 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Superintendent Jenichen und Pfarrerin Schmidt mit Einführung von Prädikant Flämig 08. November, Samstag Abteikirche Uhr Taizè-Gottesdienst Pfarrerin Schmidt (mit der Kirchgemeinde Gersdorf) 09. November Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres kein Gottesdienst 16. November, Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, Volkstrauertag Abteikirche 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Prädikant Mühler anschließend Kranzniederlegung am Gedenkstein für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft 19. November, Buß- und Bettag Kirchgemeindehaus Gersdorf 09:30 Uhr Predigtgottesdienst Pfarrerin Schmidt 23. November, Ewigkeitssonntag Abteikirche 09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz mit Verlesung der Namen der in diesem Kirchenjahr verstorbenen Gemeindeglieder Pfarrer i. R. Strobel 30. November, 1. Advent Abteikirche 09:30 Uhr Familiengottesdienst und Einführung des neuen Kirchenvorstandes Pfarrerin Schmidt, Thomas Schmidt 07. Dezember, 2. Advent Abteikirche 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer i. R. Dutschmann Kinder sind zu allen Gottesdiensten eingeladen. Sie gehen vor der Predigt zum Kindergottesdienst. Fahrdienst Wer zum Gottesdienst mit dem Auto abgeholt werden möchte, melde sich bitte im Laufe der Woche bzw. spätestens bis sonntags 07:30 Uhr unter der Telefon-Nr.: 01522/ Besondere Hinweise Herzliche Einladung zur Christenlehre Klasse 1 Beginn ist nach den Herbstferien, am Montag, dem 3.11., um 15:30 Uhr, mit Frau Flämig im Kantorat, Kirchweg 6. Abendgottesdienst mit Taizégesängen Herzliche Einladung zum besinnlichen Abendgottesdienst am Samstag, dem 08. November, um 19:30 Uhr in die Abteikirche. Hier soll es Gelegenheit geben, zur Ruhe zu kommen. Die Musik und Gesänge von Taizé wollen helfen, frei zu werden von der Lautheit des Alltags und betend still zu werden vor Gott, um ganz auf ihn hören zu können. Martinsandacht HERZLICHE EINLADUNG AN ALLE KINDER Martinsandacht am Dienstag, dem , um 16:30 Uhr, mit Herrn Thomas Schmidt und Kantor Johannes Baldauf Treffpunkt ist dieses Mal die Abteikirche. Nach der Andacht und dem Lampionumzug werden wir wieder Martinshörnchen miteinander teilen. Für die Weihnachtsaktion Ein Päckchen Liebe schenken liegen Informationsblätter und Kennzeichnungsetiketten im Kirchgemeindebüro und in der Kirche aus. Bis spätestens 11. November können die Päckchen oder auch Geldspenden für die Aktion im Kirchgemeindebüro oder zur Martinsandacht am , 16:30 Uhr, in der Abteikirche abgegeben werden. Wer sich an den Transportkosten beteiligen möchte (erbeten werden 5,- EUR), gebe diese bitte gesondert ab. Nicht mit ins Päckchen hineinlegen! Vielen Dank im Voraus allen, die mit und in Liebe ein Päckchen packen! Am Sonntag, dem 14. September, fand die Kirchenvorstandswahl statt. An der Wahl beteiligten sich 141 wahlberechtigte Gemeindeglieder. Deshalb sei allen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, ganz besonders gedankt. Durch Wahl und Berufung gehören dem neuen Kirchenvorstand an: Baldauf, Püschmann, Johannes Raphael Fiebig, Gisela Reichel, Stefan Groß, Beate Schubert, Karsten Keller, Joachim Schulz, Mario Pfeifer, Maria Teske, Volkmar Im Familiengottesdienst am 1. Advent (30. November) wird der neue Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt. Spendenaktion Orgelengel In diesem Jahr erscheinen zum letzten Mal zwei Orgelengel, die der Arbeitskreis Orgel als Dankeschön für eine Spende von 5,- EUR für die weitere Orgelsanierung abgibt. Mit Orgellogo und Jahreszahl versehen können Sie damit Ihre Orgelengelsammlung komplementieren oder ein originelles Weihnachtsgeschenk erwerben. Die Engel sind im Kirchgemeindebüro, in der Löwenapotheke und in der Abteikirche ab erhältlich. Wir danken allen bisherigen Spendern für die Oberlungwitzer Jehmlich-Orgel, die mit Ihrem Beitrag die erste Sanierungsetappe ermöglicht haben. Wann die zweite ANZEIGEN Diakonie Stadtmission Chemnitz e. V. Telefonseelsorge: Aus Worten können Wege werden oder anonym gebührenfrei rund um die Uhr

15 STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ 11/2014 NICHTAMTLICHER TEIL Etappe folgen kann, ist aufgrund der momentanen Dachsanierung der St.-Martins-Kirche noch offen. In der Zeit vom 14. bis 23 November, findet die diesjährige Herbstsammlung der Diakonie statt unter dem Motto: Kostenlos, aber nicht umsonst! Ehrenamtliches Engagement Ehrenamtliches Engagement gehört zu den Wurzeln der Diakonie. Von Anfang an haben Menschen aus ihrem Glauben heraus freiwillig Verantwortung für andere und das soziale Wohl der Gesellschaft übernommen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Diakonische Arbeit ist in vielen Bereichen ohne die unterstützende Arbeit Ehrenamtlicher überhaupt nicht denkbar. Sie ermöglicht ein Mehr an Menschlichkeit, an Profil und Qualität. Etwa Menschen engagieren sich ehrenamtlich in den Diensten und Einrichtungen der Diakonie Sachsen eine beeindruckende Zahl. Die Freiwilligen tun es für Gotteslohn, also kostenlos. Aber wer Zeit und Kompetenz verschenkt, darf wertschätzende Beratung, Begleitung sowie weiterbildende Maßnahmen erwarten, die seine Begabungen stärken und vertiefen. Das aber kostet. Gerade angesichts des demographischen und gesellschaftlichen Wandels muss das freiwillige Engagement in den Blick gerückt, eindeutig gewollt, gestaltet und gefördert werden. Die Mittel der Herbst- Haus- und Straßensammlung 2014 sollen dazu beitragen. Es stehen Sammelbüchsen in der Abteikirche und im Kirchgemeindebüro. bereit. Autofahrer für Fahrdienst gesucht! Für ältere Gemeindeglieder und gemeinsame Gottesdienste in Gersdorf möchten wir wieder einen Fahrdienst anbieten. Wer würde sich in die Liste der Autofahrer mit einreihen? Auch das ist ein wichtiger Dienst für die Gemeinde. Bitte melden Sie sich im Kirchgemeindebüro. Die Anmeldung für den Fahrdienst kann über die Handy-Nr / bis sonntags 07:30 Uhr erfolgen. Weiterhin Quartiere für Sänger des Kreuzchores gesucht Nächstes Jahr feiert die Gersdorfer Marienkirche ihr 150-jähriges Kirchweihjubiläum. Aus diesem Anlass finden verschiedene (musikalische) Veranstaltungen und Aktivitäten statt. Ein besonderer Höhepunkt wird das Konzert der Kruzianer am Donnerstag, 9. Juli 2015, 19:30 Uhr in der Gersdorfer Marienkirche sein. Für die ca. 70 Kruzianer werden Privatquartiere gesucht, in denen diese mindestens zu zweit vom Donnerstag zu Freitag übernachten können. Die Quartiereltern werden dabei um ein Abendbrot am 9.7. und ein Frühstück am gebeten. Wer Kruzianer aufnehmen kann, meldet sich bitte im Pfarramt oder bei Kantor Baldauf unter Angabe von Anschrift, Telefonnummer und mögliche Bettenanzahl. Bitte geben Sie auch an, ob Sie Vegetarier aufnehmen könnten. Alternativ füllen Sie bitte einen der ausliegenden Flyer aus und geben Sie ihn bei Kantor Baldauf oder im Pfarramt ab. Mit Ihrem Quartier ermöglichen Sie einen besonderen musikalischen Höhepunkt in Gersdorf und für die gesamte Region. Information der Friedhofsverwaltung Ab 2015 ändern sich lt. Friedhofsgebührenordnung vom die Friedhofsunterhaltungsgebühren. Für eine Grabstelle mit einem Grablager werden 24,- EUR, demzufolge für eine Doppelgrabstelle 48,- EUR im Jahr erhoben. Wir bitten Sie, das zu beachten und einen evtl. bestehenden Dauerauftrag bei einem Geldinstitut zu berichtigen. Vergessen Sie nicht, die Grabstellenbezeichnung (Abteilung, Reihe, Grabnummer) bei der Überweisung mit anzugeben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühren sind jährlich bis 30. Juni fällig, und auf das Konto der Kirchgemeinde Oberlungwitz DE , GENO- DED1DKD, bei der KD-Bank Dortmund, zu überweisen oder in der Friedhofsverwaltung zu den Öffnungszeiten einzuzahlen. Kirchgeld Wir danken allen herzlich, die sich auch in diesem Jahr für unsere Gemeinde verantwortlich fühlten, mit Kirchgeld, Spenden und Kollekten unterstützten und in Fürbitte und Tat das Gemeindeleben mitgestalteten. Noch offene Kirchgeldzahlungen bitten wir, bis zu begleichen. Für das Jahr 2015 behält der Ortskirchensteuerbeschluss vom seine Gültigkeit. Auch im kommenden Jahr hoffen und vertrauen wir wieder auf Ihre Unterstützung und Anteilnahme. ANZEIGEN Spruch Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit (Erasmus von Rotterdam) 15

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