(Gebührenverzeichnis STVO) Bezeichnung der Anordnungen Gebühr in. Verlängerung von Baustellen oder geringen Verkehrsraumeinschränkungen

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1 Große Kreisstadt Dippoldiswalde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Gebührenverzeichnis zur Bestimmung der Gebührenhöhe für Verwaltungsgebühren für Maßnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde (Gebührenverzeichnis STVO) Auf Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Januar 2008 (BGBl. S. 36 ( 3)) wird für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens folgendes Gebührenverzeichnis bestimmt: 1. Verkehrsrechtliche Anordnungen 1. Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum VAO ( 261 GebTSt) bis - 2 Tage - 1 Woche - 1 Monat - 2 Monate - 3 Monate - 6 Monate - 12 Monate Verlängerung von Baustellen oder geringen Verkehrsraumeinschränkungen Gebührenhöhe bei der Verlängerung einer bestehenden Anordnung oder geringen Verkehrsraumeinschränkungen errechnen sich analog einer Neubeantragung nach 1.1 bis ,00 170, ,00

2 Gebührenverzeichniss STVO 2 2. Ergänzung/ Nachtrag -pauschal 3. geringe Verkehrsraumeinschränkungen Gerüstaufstellungen, Baustellenausfahrten, Kranaufstellungen, Stationierungen, Datenaufnahmen, Absicherung ruhender Baustellen u.a. bis über 1 Woche 1 Monat 3 Monate Monate 4 Mehraufwendung (Geb GebOSt) Prüfen von Verkehrszeichen- und Beschilderungsplänen, Ergänzungen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen, Durchführung Anordnungsverfahren, Vor-Ort-Beratungen u.ä. 15,00 90, Beschilderungen 5 Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Verkehrszeichen und Wegweisungen gem. 45 StVO ( 399 i.v.m. 261 GebOst) Verkehrszeichen Wegweisung Prüfen von Verkehrszeichen- und Beschilderungsplänen, Ergänzungen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen, Durchführung Anordnungsverfahren, Vor-Ort-Beratungen u.ä. 15,00

3 Gebührenverzeichniss STVO 3 3. Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von gesperrten Straßen, Wegen und Plätzen sowie Fußgängerzonen einschließlich Gefahrengut ( 264 GebOst) Abs. 1 1 StVO (Vorschriften über die Straßenbenutzung) 46 Abs StVO (Befahren von gesperrten Straßen, Wegen und Plätzen, Fußgängerwegen) Pro Fahrzeug - eine Fahrt/ 1 Tag - bis zu 1Woche - bis zu 1 Monat - bis zu 3 Monaten - bis zu 6 Monaten - bis zu einem Jahr 46 Abs. 1 4a StVO (Parken im eingeschränkten Haltverberbot und auf Gehwegen) 46 Abs. 1 3 StVO (Parken im Bereich von Parkscheinautomaten) - pro Tag - bis zu 1 Woche - pro Monat - im Fall Gemeinnützigkeit bei Alten-, Krankenoder Behindertenpflege oder betreuung bis 12 Monaten Ausnahmegenehmigung zum Sonn- und Feiertagsverbot 30 Abs. 3 StVO (pro Fahrzeug) und Ausnahmegenehmigungen zur Ferienreise-VO ( 264 GebOst) 46 Abs. 1 7 StVO (Sonn- und Feiertagsverbot) - Einzelausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrtstrecke in der BRD - mehrmalig bis 1 Jahr im Freistaat Sachsen - mehrmalig bis 1 Jahr Fahrstrecken in der BRD je weiteres Fahrzeug bei einer Konvoifahrt 25,00 60, , ,00 100,00 abzüglich

4 Gebührenverzeichniss STVO 4 4. Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsgrund ( 263 GebOst) Dorf- oder Stadtfeste, Umzüge - bei Nachweis der Gemeinnützigkeit - 1 Tag - bis zu 1 Woche - bis zu 1 Monat 0, Rad- und Motorsportveranstaltungen, Läufe (überörtliche Veranstaltungen) Überregionale Veranstaltungen 9.7 Prüfen von Verkehrszeichen- und Beschilderungsplänen, Ergänzungen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen, Durchführung Anordnungsverfahren, Vor-Ort- Beratungen u.ä ,00 5. Anwohnerparken 10 Anwohnerparkausweis ( 265 GebOst) - pro Jahr 6. Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr 11 Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr gem. 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 StVO (pro Fahrzeugkombination) 264 GebOst bis 2 Fahrten 70,00 100,00

5 Gebührenverzeichniss STVO bis 3 Fahrten bis zu 6 Monaten bis zu 12 Monaten bis zu 24 Monaten bis zu 36 Monaten Gebührenzuschläge 80, , ,00 275, ,00 325,00 400,00 500,00 600, Faxantragsteller (in VEMAGS einarbeiten) - ab 5 Fahrtstrecken (höchstens 10) - größerer Abstimmungsbedarf, viele Anhörungen - Änderungen eines Antrags/ Genehmigung nach Zustellung - Verlängerung einer Dauererlaubnis/ - ausnahmegenehmigung nach Zustellung (für einen Monat) - Aufhebung WE-Fahrverbot - ohne Anhörung 40,00 25,00 80 v.h. nach laufender Nummer 11 zzgl. weiterer Gebührenzuschläge nach bis Bei mehreren Fahrzeugen bei gleicher Antragstellung werden ab der 2. Fahrzeugkombination im gleichen Antrag die Hälfte der Gebühr ohne Zuschläge berechnet.

6 Gebührenverzeichniss STVO 6 7. Abweichung vom Gebührenverzeichniss 12 Bei Bearbeitung kurzfristiger Antragstellungen wird ein Gebührenzuschlag erhoben. Kurzfristige Antragstellungen sind bei den Nummer 1-6 möglich, wenn der Zeitraum des Antragseingangs bis zum beantragten Beginn der Ausführungen weniger als 5 Kalendertage beträgt. 13 Bei deutlich erhöhtem Bearbeitungsaufwand (z.b. Mehrfachanhörungen, Erinnerungen) ist die Gebühr um den tatsächlichen Mehraufwand zu ergänzen. 14 Für andere, als in diesem Gebührenverzeichniss aufgeführten Maßnahmen, können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Maßnahmen ( GebOst) erhoben werden (nach 399 GebOst). Bei der Gebührenhöhe sind die Bedeutungen der Sache, das wirtschaftliche Interesse und soweit bekannt, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Mindestens ist jedoch die untere Gebührengrenze von 10,20 anzurechnen. 15 Bei Ergänzungen oder Änderungen von Amtswegen kann die Gebühr entfallen. 16 Bei einer Verlängerung einer Einzelerlaubnis auf Grund von Verschiebung des Transporttermins bis zu einem gesamten Gültigkeitszeitraums von drei Monaten wird die Gebühr einer Änderung und nicht einer Verlängerung erhoben. In-Kraft-Treten mindestens 10,20 Das Gebührenverzeichnis zur Bestimmung der Gebührenhöhe für Verwaltungsgebühren für Maßnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde tritt am 01. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten alle diesem Gebührenverzeichniss entgegenstehende Regelungen außer Kraft. Dippoldiswalde, den 10. Februar 2010 Kerndt Oberbürgermeister Siegel

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