Prüfungsordnung. Mantrailing

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1 Prüfungsordnung Mantrailing

2 Herausgeber: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.v. Bundesverband Sülzburgstraße Köln Verantwortlich: Heribert Röhrig Abteilungsleiter Abtl. 1 Bearbeitung und Kontakt: Petra Albert Referat 1.5 Notfallvorsorge Telefon: 0221/ Telefax: 0221/ p.albert@asb.de Redaktion & Mitarbeit: AG Mantrailing des ASB Ronald Heyne, Herbert Kotzian, Gabriele Malisch, Daniela Neika, Norbert Quadflieg, Wolfgang Walberer Stand: Oktober 2009 ASB-Bundesverband, Köln 2009

3 Inhaltsverzeichnis Einführung...2 A Allgemeine Bestimmungen...3 A 1 Geltungsbereich...3 A 2 Anforderungen/Voraussetzungen an den Hundeführer zur Prüfungsteilnahme...3 A 3 Anforderungen/Voraussetzung an den Hund zur Prüfungsteilnahme...4 A 4 Prüfung Anmeldung Verantwortung/Ordnung und Sicherheit während der Prüfung Prüfungsbestandteile und Reihenfolge Bewertung/Wiederholung/Einspruch/Dokumentation/Plakettenvergabe Abbruch von Prüfungen wegen Aggression oder Krankheit Abbruch einer Trail-Suche wegen äußerer Umstände...7 B Eignungstest Mantrailer...8 B 1 Durchführung...8 B 2 Testelemente und Bewertung...9 B 2.1 Verhalten gegenüber einer Fremdpersonengruppe...9 B 2.2 Verhalten bei optischen Umwelteinwirkungen...11 B 2.3 Verhalten bei akustischen Einwirkungen...12 B 2.4 Verhalten bei Feuer und Rauch...13 B 2.5 Verträglichkeit mit anderen Hunden...13 B 2.6 Gewandtheit...14 C Fachfragen-Prüfung...16 D Gehorsamsprüfung...17 D 1 Durchführung...17 D 2 Prüfungselemente...17 D 2.1 Personengruppe...17 D 2.2 Ablegen...17 D 2.3 Tragen...17 D 2.4 Verhalten des Hundes im Verkehr...17 D 2.5 Straßenüberquerung...17 Seite 2 (24)

4 E Rettungshundeteam-Prüfung: Negativanzeige und Trail...18 E 1 E 2 Negativanzeige...18 Trail...19 E 2.1 Vorbereitung...19 E 2.2 Durchführung & Bewertung...20 a) Informationsgewinnung/Befragung...20 b) Beurteilung der Lage...20 c) Suche...20 d) Verweisen...21 e) Meldung von Fundstellen und Hilfeleistung an vermissten Personen...22 f) Erfolg...22 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anmeldung & Ergebnis Rettungshundeteam-Prüfung Mantrailer Bewertungsbogen Rettungshundeteam-Prüfung Mantrailer Anmeldung & Ergebnis Rettungshunde Eignungstest Mantrailer Bewertungsbogen Rettungshunde Eignungstest Mantrailer Fachfragenkatalog muss noch erstellt werden

5 Einführung Gut ausgebildete Mantrailer können ein hilfreiches und Erfolg versprechendes Einsatzmittel sein. Ergänzend zur "Gemeinsamen Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN [Fläche-/ Trümmersuche]" (GemPPO) wird im Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) das Mantrailing sowohl als sinnvolle Ergänzung zur Sucharbeit von Flächensuchteams als auch, je nach Einsatzlage, als einzig sinnvolle Suchart, angesehen. Ziel ist es, auch in dieser Suchart Mantrailing (MT) einen einheitlichen Qualitätsstandard der Rettungshundearbeit zu gewährleisten. Diese Prüfungsordnung MT tritt am verbindlich für die Rettungshundeteams des ASB in Kraft. Sie ist nach drei Jahren auf ihre Aktualität und den während dieser Zeit in ihrer Anwendung gemachten Erfahrungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Änderungen können nur durch den ASB Bundesverband durchgeführt werden. Zur redaktionellen Vereinfachung und um der besseren Lesbarkeit willen wird bei Personenbezeichnungen nur die maskuline Form verwendet; gleichwohl ist die feminine Form jeweils auch gemeint. Seite 2 (24)

6 A Allgemeine Bestimmungen A 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Rettungshundeteams, die die Einsatzfähigkeit in der Suchart Mantrailing (MT) im ASB erlangen wollen. Weitere Bestimmungen können sich aus der GemPPO und den ASB Ausführungsbestimmungen zur GemPPO ergeben. A 2 Anforderungen/Voraussetzungen an den Hundeführer zur Prüfungsteilnahme Der Hundeführer muss aktives Mitglied im Arbeiter-Samariter-Bund sein. Der Hundeführer muss körperlich und geistig für die Rettungshundearbeit geeignet sein und soziale Kompetenzen wie z.b. Teamfähigkeit aufweisen. Seinen Hund muss er art- und tierschutzgerecht halten, ausbilden und führen. Das Zulassungsalter für Hundeführer beträgt 18 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren können Prüfungen absolvieren erlangen damit aber nicht die Einsatzfähigkeit Mantrailing. Der Hund wird ausschließlich von seinem Hundeführer in der Prüfung und im Einsatz geführt. Vom Hundeführer sind folgende Kenntnisse anhand des Leistungsnachweisheftes nachzuweisen: Sanitätshelferlehrgang (SHL) und jährliche Fortbildung Erste Hilfe am Hund Kynologie Orientierungs- und Kartenarbeit Organisation und Einsatztaktik des Rettungshundeteam-Einsatzes, insbesondere Lagebeurteilung und Asservierung von Geruchsartikeln Verhaltensgrundsätze beim Transport von Hunden Unfallverhütung / Sicherheit im Einsatz Sprechfunk Hundeführer und Hund müssen am Prüfungstag offensichtlich gesund sein. Im Zweifelsfall entscheidet das Prüferteam über die Teilnahme. Dem Hundeführer obliegt der ärztliche/ tierärztliche Gesundheitsnachweis der Prüfungstauglichkeit. Der Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund gegen ansteckende Krankheiten gemäß den örtlich geltenden Vorschriften und Erfordernissen impfen zu lassen. Als Mindestimpfschutz gilt: Staupe-, Tollwut-, Parvovirose-, Leptospirose- und Hepatitisschutzimpfung. Die Überprüfung eines gültigen Impfschutzes erfolgt vor Beginn der Prüfung durch den Veranstalter. Der Hundeführer hat die Prüfung in Einsatzkleidung zu absolvieren. Seite 3 (24)

7 A 3 Anforderungen/Voraussetzung an den Hund zur Prüfungsteilnahme ASB Prüfungsordnung Mantrailing Der Hund muss von seinem Wesen her geeignet, gesund und körperlich leistungsfähig sein. Er muss eine sehr gute Nasenveranlagung haben und auch unter Belastungen arbeiten. Ein verlässlich entwickeltes Sozialverhalten sowohl innerartlich als auch gegenüber dem Menschen ist erforderlich. Voraussetzung zur Teilnahme an der ersten Rettungshundeteam-Prüfung MT ist der bestandene Eignungstest MT (sh. B). Sollte ein Hund bereits einen Eignungstest nach der GemPPO erfolgreich absolviert haben, so wird dieser anerkannt und der Hund muss nicht erneut einen Eignungstest MT ablegen. Bei der ersten Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes 24 Monate, ein Höchstalter wird vorerst nicht fest gesetzt. Läufige Hündinnen sind zur Prüfung nicht zugelassen. A 4 Prüfung Die Prüfung ist für einen Zeitraum von 18 Monaten gültig, d.h. zur Wahrung der Einsatzfähigkeit muss die Prüfung innerhalb von 18 Monaten wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Prüfung erlischt sofort die Einsatzfähigkeit des Rettungshundeteams. 4.1 Anmeldung Die MT-Prüfung ist mit dem Formular Anlage 1 gemäß den ASB Ausführungsbestimmungen zur GemPPO anzumelden und die Ergebnisse entsprechend rückzumelden. Die Abnahme des Eignungstestes MT erfolgt durch einen berufenen Bewerter ET oder einen Prüfer. Der Eignungstest kann auch innerhalb der eigenen Einheit abgenommen werden. MT- Prüfungen werden ausschließlich durch vom Bundesverband zugewiesene Prüferteams abgenommen. Kein Prüfer kann an der MT-Prüfung eines Mitglieds seiner eigenen Einheit mitwirken. Die MT-Prüfungen sollen mit mindestens drei Rettungshundeteams durchgeführt werden. An einem Prüfungstag dürfen nicht mehr als vier Prüfungen vom Prüferteam abgenommen werden. Zu einem Prüfungstermin/an einem Prüfungstag dürfen von einem Hundeführer maximal drei Hunde geführt werden. Mit der Durchführung einer MT-Prüfung beauftragt der Bundesverband einen Rettungshundezug, welcher selbst keine Prüflinge an dieser Prüfung vorstellen darf. Es darf nur eine Staffel beauftragt werden, in der seit mindestens einem Jahr Mantrailer regelmäßig ausgebildet werden. Der Bundesverband erstellt dazu eine Liste möglicher Rettungshundezüge, die veröffentlicht wird. Bei der Beauftragung hat der Bundesverband auf eine kostengünstige Konstellation von organisierendem Zug und potenziellen Prüflingen zu achten. Seite 4 (24)

8 4.2 Verantwortung/Ordnung und Sicherheit während der Prüfung ASB Prüfungsordnung Mantrailing Der Versicherungsschutz für Risiken und Haftungsfragen für Hundeführer und Hund ist vom Rechtsträger zu gewährleisten. Die Überprüfung eines gültigen Impfschutzes erfolgt vor Beginn der Prüfung durch den Veranstalter. Die administrative und disziplinarrechtliche Verantwortung für die Prüfung trägt die ASB- Gliederung, die den beauftragten Rettungshundezug unterhält. Dabei sollten von ihr folgende Sachverhalte geregelt werden: Einsetzen eines Prüfungsorganisators, der bei der Prüfung keinen Hund vorführen und auch keine andere Funktion während der Prüfung übernehmen darf Erreichbarkeit eines Tierarztes am Prüfungstag Die Prüfungsorganisation hat darüber hinaus die Einhaltung folgender allgemeiner Sicherheitsregeln für Prüfungsteilnehmer und Hilfspersonen zu gewährleisten: Es dürfen als Helfer nur Personen eingesetzt werden, die sich freiwillig dafür zur Verfügung stellen. Die Helfer müssen physisch und psychisch in einwandfreier Verfassung sein. Es sollen möglichst nur Erwachsene als Versteckpersonen eingesetzt werden. Jugendliche können in Ausnahmefällen und nur mit der ausdrücklichen Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten als Versteckperson eingesetzt werden. Die Helfer und Versteckpersonen müssen der Witterung entsprechend bekleidet und ausgerüstet sein, z.b. mit Bodenisolationsmaterial. Versteckpersonen sind grundsätzlich zusätzlich mit Handschuhen, festen, dem Gelände angemessenen Schuhen und ggf. Taschenlampe auszustatten. Die Helfer müssen vor Beginn der Prüfung in Form einer Belehrung über den gesamten Ablauf informiert werden. Sämtliche technischen Geräte sind vor Prüfungsbeginn auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Prüfungsorganisator ist hauptverantwortlich für die Ordnung und Sicherheit während der gesamten Prüfung. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann der Prüfungsorganisator nach Absprache mit dem Prüferteam die Prüfung unterbrechen oder beenden. Der Prüfungsorganisator hat dem Prüferteam sämtliche Prüfungsunterlagen (Anmeldung, Bewertungsbögen, Ausbildungsnachweise etc.) vor Beginn der Prüfung vorzulegen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen oder Nachweisen kann das Rettungshundeteam an der Prüfung nicht teilnehmen. Seite 5 (24)

9 4.3 Prüfungsbestandteile und Reihenfolge Die Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen und wird in der angegebenen Reihenfolge abgenommen: 1. Fachfragenprüfung 2. Gehorsamsprüfung 3. Negativ-Anzeige und Personensuchprüfung (Trail) - Reihenfolge wird hier vom Prüferteam festgelegt und dem Prüfling vor Prüfungsbeginn nicht mitgeteilt. 4.4 Bewertung/Wiederholung/Einspruch/Dokumentation/Plakettenvergabe Dem Hundeführer wird das Prüfungsergebnis unmittelbar nach der Prüfung durch das Prüferteam mündlich mitgeteilt. Hat das Rettungshundeteam die Prüfung nicht bestanden, so sind ihm die Gründe für das Nichtbestehen sowie die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Wiederholung der Prüfung gemäß dieser Ordnung mitzuteilen. Die Prüfung und Teilprüfungen werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das RH-Team den Status Geprüftes Rettungshundeteam Mantrailing. Beim Wechsel des Hundesführers oder des Hundes verliert es diesen Status. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden so wird die Prüfung abgebrochen und mit nicht bestanden bewertet und dokumentiert. Eine abgebrochene Prüfung gilt als insgesamt nicht bestanden. Wird eine Prüfung nicht bestanden, kann das Rettungshundeteam frühestens nach acht Wochen eine Wiederholungsprüfung absolvieren. Gegen das Ergebnis kann der Hundeführer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich mit Angabe von Gründen Einspruch einlegen. Die weitere Behandlung des Einspruches erfolgt nach den ASB-Ausführungsbestimmungen. Der Hergang der Prüfungen sowie die jeweils erreichten Ergebnisse sind auf dem Bewertungsbogen (Anlage 2) zu dokumentieren und vom Prüferteam sowie vom Prüfungsorganisator zu unterzeichnen. Die Aufbewahrung und den weiteren Umgang mit den Bewertungsbögen sowie die Plakettenvergabe regeln die ASB-Ausführungsbestimmungen zur GemPPO. 4.5 Abbruch von Prüfungen wegen Aggression oder Krankheit Zeigt der Hund Aggressionen gegenüber Menschen oder gesteigerte Aggressionen gegenüber anderen Hunden, so ist die Prüfung abzubrechen und der Hund von der weiteren Prüfung auszuschließen. Dies ist entsprechend zu dokumentieren. Bei Prüfungsabbruch, der durch ärztlich/tierärztlich zu versorgenden Unfall oder plötzlich eintretender Krankheit des Hundeführers oder des Hundes verursacht wird, ist die Prüfung als nicht angetreten zu werten und entsprechend zu dokumentieren. Seite 6 (24)

10 4.6 Abbruch einer Trail-Suche wegen äußerer Umstände Muss ein Prüfungstrail wegen äußerer Umstände abgebrochen werden, entscheidet das Prüferteam über die weitere Verfahrensweise. Ggf. wird der Trail nicht gewertet und das Mantrailingteam erhält einen neuen Trail. Seite 7 (24)

11 B Eignungstest Mantrailer Der Eignungstest kann sowohl mit Junghunden als auch mit erwachsenen Hunden durchgeführt werden; es muss auf eine altersgerechte Durchführung geachtet werden. Die einzelnen Testteile werden getrennt bewertet. Der Eignungstest ist bestanden, wenn in keinem Testelement ein Ausschluss durch Bewertungskennziffer 5 erfolgt ist. Sofern der Eignungstest nicht bestanden wird, kann dieser frühestens nach zwei Monaten einmalig wiederholt werden. Bei vom Bewerter festgestelltem gesteigert ängstlichen oder aggressiven Verhalten des Hundes ist eine Wiederholung auszuschließen. Der Eignungstest ist mit dem Formular Anmeldung & Ergebnis Rettungshunde Eignungstest MT (Anlage 3) anzumelden und auf dem Bewertungsbogen Rettungshunde Eignungstest MT (Anlage 4) dokumentiert. Ansonsten gelten die ASB Ausführungsbestimmungen zur GemPPO (sh. A 6). Der bestandene Eignungstest ist Voraussetzung für den Ausbildungsgang zum Rettungshund. Ob Hund und Hundeführer ausgebildet werden, liegt im Ermessen des Rettungshundezuges; es besteht kein Anspruch auf Ausbildung. B 1 Durchführung Der Test soll Aufschluss darüber geben, ob der Hund für die Ausbildung zum Rettungshund geeignet ist. Bei der Testdurchführung sollten folgende Punkte beachtet werden: Während der Durchführung des Testes sollte der Hundeführer den Hund nicht beeinflussen. Von den Hunden muss daher ein selbstsicheres und selbstständiges Handeln verlangt werden. Ein zuverlässig entwickeltes Sozialverhalten sowohl innerartlich als auch gegenüber dem Menschen ist erforderlich. Der Hund wird beim Test mit zum Teil unbekannten Situationen konfrontiert; zeigt er dabei Unsicherheiten, darf der Hundeführer auf Anweisung des Bewerters den Hund unterstützen und aufmuntern. Einzelne Testelemente können auf Anordnung des Bewerters wiederholt werden. Steigert sich während des Tests das ängstliche oder aggressive Verhalten eines Hundes auffällig, so ist der Test abzubrechen. Bei dem zu testenden Hund soll kein bleibendes Trauma oder ein unerwünschter Lerneffekt riskiert werden. In diesem Fall ist eine Wiederholung des Eignungstestes nicht zulässig. Die am Test beteiligten Personen dürfen durch den Hund nicht gefährdet werden! Tritt dieser Fall ein, ist eine Wiederholung des Eignungstestes nicht zulässig. Hunde durchlaufen während des Heranwachsens zwei sensible Phasen: Die erste Phase im Alter von der 3. bis zur 12. Woche; die zweite Phase, welche auch Pubertätsphase genannt wird, im Alter etwa von 7 bis 11 Monaten. Diese Lebensphasen sind besonders kritisch für Lerneindrücke und jegliche Stimulationen. Auftreten, Dauer und Ausprägung sind abhängig von der Rassezugehörigkeit und individuell bedingten Faktoren des Hundes. Während der so genannten Pubertätsphase kann sich das Verhalten des Hundes Seite 8 (24)

12 verändern; er kann dann wieder welpenhaft, aufsässig, schreckhaft oder auffällig desinteressiert reagieren. Im Gespräch mit dem Hundeführer ist vor dem Test zu klären, ob bei Hunden in diesem kritischen Alter der Eignungstest ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll. B 2 Testelemente und Bewertung B 2.1 Verhalten gegenüber einer Fremdpersonengruppe Hierbei soll festgestellt werden, ob sich der Hund gegenüber Fremdpersonen unbefangen verhält. 1. Der zu testende Hund wird nacheinander mit folgenden Situationen konfrontiert: a. Fünf Fremdpersonen stellen sich in einem Kreis mit einem Durchmesser von ca. 20 m auf. Hundeführer und Testhund stehen in der Kreismitte, der Hund ist nicht angeleint, der Hundeführer beeinflusst den Hund weder durch seine Stimme noch durch Körpersprache. Er beachtet den Hund nicht. Die Fremdpersonen rufen und locken den Hund nacheinander in einer vorher festgelegten Reihenfolge zu sich. Diese Reihenfolge ist so festzulegen, dass der Hund auf dem Weg von Person 1 zu Person 2 den gesamten Kreis zu durchqueren hat, ebenso auf dem Weg von Person 2 zu Person 3 usw.. b. Um den Hund zu locken, hält jede der Fremdpersonen ein Lockmittel, z.b. ein Stück Futter in der Hand und ruft seinen Namen. Läuft der Hund nicht zielstrebig auf die rufende Person zu, darf diese durch Bewegungen und Laute auf sich aufmerksam machen. Hat der Hund diese Person erreicht, wird er zunächst an verschiedenen Körperstellen gestreichelt und geklopft, ehe er seine Belohnung erhält. Anschließend ruft Person 2 den Hund, usw.. c. Durchführung wie b., aber statt des Futters werden verschiedene vom Hundeführer mitgebrachte oder bereitgehaltene Gegenstände z.b. Spielzeuge wie Tuch, Ball oder Spielstrick zum Spielen im Wechsel verwendet. Bewertung 1 1 Freundliches, unerschrockenes Verhalten; der Hund läuft zielstrebig auf die Personen zu, lässt sich willig berühren, nimmt das angebotene Futter oder Spiel ohne Zögern und ohne Anzeichen von Aggression an. 2 Der Hund läuft zunächst zögernd auf die Personen zu, steigert sich aber im Verlauf des Tests und wird zielstrebiger. Er nimmt das angebotene Futter oder Spiel nach kurzem Zögern ohne Anzeichen von Aggression an und lässt sich berühren. 3 Der Hund zeigt Desinteresse, löst sich schlecht von seinem Hundeführer, muss stark gelockt werden, verweigert bei einigen Personen Futter und Spiel oder weicht der Berührung aus. 4 Der Hund ist ängstlich, lässt sich aber durch freundliche Ansprache allmählich motivieren, nimmt das angebotene Futter oder Spiel nur bei einem Teil der Personen an oder der Hund ignoriert die Personen, beschäftigt sich z.b. mit Schnüffeln, kann aber allmählich motiviert werden. Seite 9 (24)

13 5 Der Hund ist übersteigert ängstlich und mit der Situation deutlich überfordert. Er ist nicht ansprechbar, entzieht sich oder zeigt während des Testlaufes offensives oder defensives aggressives Verhalten; welches zum Ausschluss führt. 2. Anschließend bleiben die Fremdpersonen in dem weiten Kreis, der Hundeführer bleibt mit dem Hund in der Mitte, der Hund ist nicht angeleint, der Hundeführer beeinflusst den Hund weder durch seine Stimme noch durch Körpersprache. Auf Anordnung des Bewerters wird der Kreis geschlossen, d.h. alle Fremdpersonen marschieren in normalem Schritt gegen Hundeführer und Hund. Will der Hund den enger werdenden Kreis verlassen, wird dieser auf Anordnung des Bewerters wieder geöffnet, d.h. die Fremdpersonen treten von Hund und Hundeführer zurück und formieren sich wieder im weiten Kreis. Bei der zweiten Ausführung wird der Kreis im schnellen Schritt und bei der dritten Ausführung im Laufschritt geschlossen, wobei dem Hund stets Gelegenheit geboten werden muss, den Kreis zu verlassen und wieder betreten zu können. Bewertung 2. 1 Freundliches, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten; der Hund bleibt sozial sicher in der Umgebung seines Hundeführers. 2 Der Hund verlässt den Kreis, kehrt aber selbstständig und sozial sicher wieder zu seinem Hundeführer zurück. 3 Der Hund verlässt den Kreis, kehrt aber auf Rufen des Hundeführers wieder zurück oder der Hund wirkt apathisch und zeigt keinerlei Reaktion. 4 Der Hund verlässt den Kreis mit deutlichen Zeichen von Unsicherheit; er benötigt Hilfe des Hundeführers, um den Kreis wieder zu betreten. 5 Der Hund flieht ängstlich aus dem Kreis, ist nicht mehr ansprechbar, kehrt auch nach Aufmunterung nicht wieder in den Kreis zurück. Zeigt der Hund offensives oder defensives aggressives Verhalten, führt dies zum Ausschluss. 3. Eine durch den Bewerter zu bestimmende Fremdperson nimmt den Hund nach freundlicher Kontaktaufnahme neben dem Hundeführer vom Boden auf und trägt ihn vor ihrem Körper 20 Schritte weit vom Hundeführer weg. Der Hundeführer beeinflusst den Hund nicht. Bewertung 3. 1 Freundliches, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten; der Hund bleibt ruhig. 2 Der Hund zappelt zunächst, lässt sich jedoch durch die Fremdperson beruhigen. 3 Der Hund wehrt sich ohne Anzeichen von Aggression, lässt sich durch die Fremdperson nicht beruhigen. 4 Der Hund springt der Fremdperson aus dem Arm, lässt sich aber wieder aufnehmen. Seite 10 (24)

14 5 Der Hund ist ängstlich, gerät in Panik, muss vorzeitig abgesetzt werden und lässt sich nicht wieder aufnehmen oder der Hund zeigt offensives oder defensives aggressives Verhalten z.b. Knurren, Abwehrschnappen, was zum Ausschluss führt. 4. Der Hundeführer steht mit seinem angeleinten Hund entspannt und ruhig, ohne den Hund zu beeinflussen. Die Leine wird locker und lang gehalten, jedoch so, dass der Hund jederzeit zu kontrollieren ist. Eine Fremdperson läuft ohne Drohgestik an dem Hundeführer in einem Abstand von ca. 3 m vorbei und stürzt auf seiner Höhe hin. Der Hund darf die Person beschnuppern und sie berühren. Nach einigen Sekunden, in denen sich die Fremdperson völlig ruhig verhalten hat, steht sie unvermittelt auf und rennt schreiend weg. Solange der Hund die Fremdperson nicht gefährdet, verhält sich der Hundeführer unbeteiligt und beeinflusst den Hund nicht. Bewertung 4. 1 Freundliches, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten; der Hund zeigt Interesse an der Fremdperson, z.b. durch Beschnuppern der liegenden Person und zeigt beim Weglaufen keine Anzeichen von Aggression. Spielverhalten ist erlaubt. 2 Der Hund weicht zunächst aus, interessiert sich aber für die Fremdperson; keine Anzeichen von Aggression. 3 Der Hund beginnt mit der liegenden Fremdperson zu spielen, springt auf sie oder versucht aufzureiten. Der Hund springt der weglaufenden Person spielerisch nach oder sie an. 4 Der Hund ist sozial unsicher, will sich der liegenden Person nicht nähern, weicht aus. 5 Der Hund ist ängstlich, gerät in Panik, setzt aber der weglaufenden Person in Aggression nach oder der Hund zeigt Anzeichen von Aggression, z.b. Verbellen der Fremdperson mit offensiver oder defensiver aggressiver Mimik, Knurren, Schnappen, aggressives Nachsetzen hinter der weglaufenden Person führt zum Ausschluss. B 2.2 Verhalten bei optischen Umwelteinwirkungen Hier soll festgestellt werden, wie der angeleinte Hund auf unerwartet auftretende optische Eindrücke reagiert. Dabei ist jegliche Form der Erregung von Aggressivität oder Einschüchterung zu unterlassen. Der zu testende Hund wird mit folgenden Situationen konfrontiert: 1. Schwebendes Tuch wird von zwei Personen gehalten; Hundeführer und Hund gehen darunter hindurch. 2. Tonne, die auf den Hund zurollt. 3. Schirm aufspannen, jedoch nicht gegen den Hundeführer oder den Hund. 4. Humpelnde Person mit weiter, flatternder Kleidung, welche die Körperumrisse der Person verändert, z.b. Mantel und Hut, Regencape o.ä.. Seite 11 (24)

15 Bewertung Freundliches, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten; der Hund bleibt ruhig. 2 Der Hund weicht zunächst aus, interessiert sich aber für die Gegenstände oder die Person; keine Anzeichen von Aggression. 3 Der Hund ist verunsichert, will sich nicht nähern, weicht aus, verbellt evtl. ohne aggressive Mimik zu zeigen, lässt sich aber vom Hundeführer in die Nähe locken. 4 Der Hund erschrickt, springt weg oder reagiert ängstlich und benötigt starke Hilfe des Hundeführers, lässt sich aber motivieren, wieder auf die angstauslösenden Gegenstände oder Person zuzugehen. 5 Der Hund reagiert panisch, ist nicht mehr ansprechbar, oder der Hund zeigt aggressives Verhalten, z.b. Knurren, Abwehrschnappen, Verbellen mit offensiver oder defensiver aggressiver Mimik, führt zum Ausschluss. B 2.3 Verhalten bei akustischen Einwirkungen Im Einsatzfall müssen die Hunde ihre Sucharbeit zuverlässig verrichten, daher ist es sinnvoll, nur Hunde auszubilden, die sich gegenüber akustischen Einwirkungen unbeeindruckt verhalten. Der zu testende Hund wird unter verschiedenen akustischen Einwirkungen getestet, in dem er angeleint an den unterschiedlichen Geräuschquellen vorbeigeführt wird. Der zu Testende Hund wird mit folgenden Situationen konfrontiert: 1. Ein Auto bzw. Moped fährt langsam vorbei und hupt. 2. Es wird mit einem Hammer gegen eine Metallplatte oder Metalltonne geschlagen. 3. Laufende Motorsäge, Kompressor, Motorrasenmäher oder Trennschleifer Die Distanz zwischen dem Hund und den für die Testzwecke verwendeten Geräuschquellen und Gegenständen ist in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Besonders ist darauf zu achten, dass der Hund nicht direkt in die Abgase geführt wird. Bewertung Freundliches, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten; der Hund bleibt ruhig und lässt sich zum Vorbeigehen an den Geräuschquellen und Gegenständen motivieren. Auf den Geräuschquellen wirkt er sicher und unbefangen. 2 Der Hund weicht zunächst aus, interessiert sich aber für die Geräuschquellen und Gegenstände, er bleibt für den Hundeführer ansprechbar. 3 Der Hund ist verunsichert, will sich nicht nähern, weicht aus, lässt sich aber vom Hundeführer in die Nähe locken. 4 Der Hund ist ängstlich, lässt sich aber durch Ansprache oder mit Spielzeug/ Leckerbissen durch den Hundeführer in Richtung der Geräuschquellen locken. Seite 12 (24)

16 5 Der Hund ist ängstlich, nicht mehr ansprechbar; er zeigt offensives oder defensives aggressives Verhalten, z.b. Knurren, Abschnappen, Verbellen mit aggressiver Mimik, was zum Ausschluss führt. B 2.4 Verhalten bei Feuer und Rauch Der Hund darf sich von Feuer, Rauch und der Hitzeausstrahlung des Feuers nicht beeindrucken lassen. Es werden 4 6 Blecheimer aufgestellt, in denen Feuer sowie starker Rauch entfacht wird. Dabei müssen Materialien benutzt werden, die außer Rauch keine anderen umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffe absondern oder erzeugen z.b. feuchtes Holz, Papier oder technische Raucherzeuger. Der Hundeführer hat mit seinem angeleinten Hund zwanglos in angemessenem Abstand den angegebenen Weg zu gehen. Dabei muss der Hundeführer mit seinem Hund einmal durch die Rauchwolken gehen. Die Distanz zwischen dem Hund und den für die Testversuche verwendeten Feuer- und Rauchobjekte sind in einem angemessenen Rahmen zu halten. Bewertung Freundliches, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten; der Hund bleibt ruhig. 2 Der Hund weicht zunächst aus, er bleibt aber für den Hundeführer ansprechbar. 3 Der Hund ist verunsichert, will sich nicht nähern, weicht aus, lässt sich aber vom Hundeführer in die Nähe locken. 4 Der Hund ist ängstlich, lässt sich aber durch Ansprache oder mit Spielzeug/ Leckerbissen durch den Hundeführer in Richtung von Feuer und Rauch locken. 5 Der Hund ist panisch, nicht mehr ansprechbar oder zeigt offensives oder defensives aggressives Verhalten, z.b. Knurren, Abschnappen, Verbellen mit aggressiver Mimik, was zum Ausschluss führt. B 2.5 Verträglichkeit mit anderen Hunden Beim Transport kann es erforderlich werden, dass mehrere Hunde auf engem Raum zusammenkommen. Ebenso kommt es vor, dass die Rettungshunde im Einsatzgebiet nebeneinander eingesetzt werden. Hierfür ist die Verträglichkeit mit anderen Hunden unabdingbare Voraussetzung Hundeführer stellen sich mit ihren angeleinten Hunden im Kreis im Abstand von ca. 5 m auf. Die Hunde werden ohne Gehorsamskommando an der ca. 1 m langen, lockeren Leine gehalten und können sich um ihre Hundeführer frei bewegen. 1. Der zu testende Hund wird von seinem Hundeführer ohne Gehorsamskommando an einer ca. 1 m langen, am Ende locker gehaltenen Leine im Slalom durch die Reihe der Hunde im Abstand von 3 Metern geführt. Eine Kontaktaufnahme der Hunde ist nicht erwünscht. Seite 13 (24)

17 2. Der zu testende Hund wird von einer vom Bewerter zu bestimmenden Fremdperson ohne Gehorsamskommando an einer ca. 1 m langen, am Ende locker gehaltenen Leine im Slalom durch die Reihe der Hunde im Abstand von 3 Metern geführt. Eine Kontaktaufnahme der Hunde ist nicht erwünscht. Bewertung Freundliches, unbefangenes Verhalten; der Hund bleibt gelassen in der Nähe seines Hundeführers. 2 Der Hund interessiert sich stark für die anderen Hunde, zieht an der Leine, zeigt ein Spielgesicht oder ignoriert die anderen Hunde mit defensiver Mimik. 3 Der Hund zeigt defensives Imponierverhalten wie Bürste stellen, Distanzdrohen mit Fixieren und Lefzen heben, bleibt aber durch den Hundeführer beeinflussbar. 4 Der Hund ist ängstlich und meidet die Nähe der anderen Hunde, lässt sich aber durch den Hundeführer zum Weitergehen motivieren. 5 Der Hund ist übersteigert ängstlich, nicht mehr ansprechbar, weicht den anderen Hunden extrem aus, will nicht weitergehen und ändert sein Verhalten auch nach Aufmunterung durch den Hundeführer nicht, oder zeigt offensives oder defensives aggressives Verhalten gegenüber Hunden und/ oder Menschen, welches zum Ausschluss führt. B 2.6 Gewandtheit 1. Begehen einer 3-4 m langen und ca. 0,3 m breiten Bohle, die ca. 0,5 m unterlegt ist. Die Bohle soll nicht schwingen. Der Hund wird von seinem Hundeführer mit der locker am Halsband angelegten Hand oder kurzen Leine ohne Zerren und Ziehen über die Bohle geführt. Als Auf- und Abgang ist ein Brett angelegt. 2. Kriechen durch eine Röhre, mit ca. 0,5 m Durchmesser sowie ca. 4m Länge. Der Hund wird von einer Person vor der Röhre gehalten und am anderen Ende vom Hundeführer durch die Röhre gelockt. 3. Begehen von mindestens zwei Materialien wie Blech, Folien, Gitterrost sowie Geröll. Der abgeleinte Hund begibt sich mit seinem Hundeführer auf das ausgelegte Material. Die Anforderungen sollen durch Unterlagen von Steinen und Holzstücken gesteigert werden. Beim Begehen sollen die Materialteile in Bewegung geraten und Geräusche erzeugen. Diese Übung kann mehrmals wiederholt werden. Auf die Lernfähigkeit des Hundes ist zu achten und entsprechend zu bewerten. Bewertung Freundliches, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten; der Hund bleibt ruhig und lässt sich zum Begehen der Geräte motivieren. Auf den Geräten wirkt er sicher und ausbalanciert. 2 Der Hund ist zunächst unsicher, interessiert sich aber für die Geräte, er bleibt für den Hundeführer ansprechbar und lässt sich mit Hilfe über die Geräte führen. Seite 14 (24)

18 3 Der Hund ist verunsichert, steht wackelig auf den Geräten, betritt die Röhre nur sehr zögernd und lässt sich nur schwer beruhigen. 4 Der Hund bewältigt nur einen Teil der Geräte, springt wiederholt ab und lässt sich nur schwer motivieren. 5 Der Hund ist übersteigert ängstlich, nicht mehr ansprechbar, liegt zitternd auf den Geräten. Entzieht sich der Hund oder zeigt offensives oder defensives aggressives Verhalten, z.b. Abschnappen oder Knurren gegenüber dem Hundeführer, führt dies zum Ausschluss. Seite 15 (24)

19 C Fachfragen-Prüfung Der Hundeführer weist seine Kenntnisse auf den unter Punkt A 2 genannten Gebieten im Rahmen eines schriftlichen Testes nach. Aus einem Fachfragen-Katalog müssen insgesamt 25 Fragen aus allen Gebieten innerhalb einer Zeit von 30 Minuten beantwortet werden. Zum Bestehen der Fachfragen-Prüfung müssen mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet werden. Die Fachfragenprüfung wird wie folgt bewertet: Anzahl richtig beantworteter Fragen Bewertung In % Seite 16 (24)

20 D Gehorsamsprüfung D 1 Durchführung Alle Teile der Gehorsamsprüfung müssen gezeigt werden. Zum Bestehen der Gehorsamsprüfung müssen mindestens 3 Teilprüfungsteile erfolgreich absolviert werden. D 2 Prüfungselemente D 2.1 Personengruppe Der angeleinte Hund soll sich gemeinsam mit dem Hundeführer durch eine sich bewegende Personengruppe von vier bis sechs Personen, in der sich mindestens zwei weitere angeleinte Hunde (möglichst Rüde und Hündin) befinden, bewegen. Anschließend wird die Übung abgeleint durchgeführt, wobei sich keine Hunde in der Personengruppe befinden. Die max. 1 m lange Leine soll locker durchhängen. Hunde oder Personen dürfen nicht belästigt werden. Ein mäßiges Abweichen von der Fuß-Position in Form von seitlichem Abweichen, Vorprellen oder Nachhängen ist nicht fehlerhaft. D 2.2 Ablegen Vor der Gehorsamsprüfung eines anderen Hundes wird der zu prüfende Hund nach Anweisung des Prüferteams durch den Hundeführer außer Sicht des Hundeführers abgelegt, ohne Führleine oder sonstige Gegenstände bei ihm zu belassen. Mindestens 5 Minuten Ablegen ist erforderlich. D 2.3 Tragen Der Hund wird vom Hundeführer oder einer von ihm bestimmten Person über eine Distanz von 10 Metern fachgerecht getragen und an eine weitere vom Prüferteam zu bestimmende Person übergeben, die diesen weitere 10 Meter trägt und danach absetzt. Der Hundeführer ruft den Hund zurück. D 2.4 Verhalten des Hundes im Verkehr Der Hundeführer läuft mit seinem angeleinten Hund auf einem Weg und trifft auf zwei Begegnungssituationen: 1. ein Auto oder Motorrad fährt hupend vorbei; 2. zwei Personen rennen vorbei. Der Hund hat sich diesen Begegnungen gegenüber neutral zu verhalten. D 2.5 Straßenüberquerung Der Hund wird vom Hundeführer an der Leine an eine Straßenkante herangeführt und hat auf Hör- oder Sichtzeichen zu verharren, bis die Straße auf Anweisung des Prüferteams überquert werden kann. Seite 17 (24)

21 E Rettungshundeteam-Prüfung: Negativanzeige und Trail Die Prüfung ist auf einem nur für Prüfungen vorbehaltenem bzw. unbekanntem Prüfungsgelände durchzuführen. Als Prüfungsgelände darf nur neutrales Gelände genutzt werden, welches den zu prüfenden Hundeteams und den Begleitpersonen völlig unbekannt ist. Die Auswahl des Prüfungsgeländes wird durch das Prüferteam festgelegt. Das Gelände hat die Anforderungen und die Schwierigkeitsgrade eines realen Einsatzes widerzuspiegeln. Vor Beginn der Prüfung überzeugen sich das Prüferteam und der Prüfungsorganisator von der Einhaltung der vorgeschriebenen Geländebedingungen und der Vorhaltung ausreichender Geräte und Materialien zur Durchführung der Prüfung. Der Hundeführer benennt vor dem Beginn der Prüfung namentlichen einen Helfer, der ihn auf der Suche begleitet. Diese Person ist während der Suche für die Sicherheit des zu prüfenden Mantrailer-Teams verantwortlich. Für die begleitende Person gelten hinsichtlich der Kenntnis über das Gelände, dem Verlauf des Trails und der Ausrüstung/Kleidung die gleichen Regeln wie für den Hundeführer. Sie darf in der Ausführung ihrer Tätigkeit Sicherheitshinweise geben, aber keine auf die Sucharbeit bezogenen Hinweise. Beeinflusst die Begleitperson die Suche massiv in über die Absicherung hinausgehende Weise, ist die Prüfung als nicht bestanden abzubrechen. Der Hundeführer weist die Begleitperson vor und ggf. während der Suche gemäß der eigenen Vorlieben in den Suchablauf ein (z.b. rückwärtiger oder seitlicher Abstand zum Mantrailerteam, Abstand beim Ausarbeiten von Kreuzungen etc.). Die Informationsgewinnung findet statt, bevor die Sucharbeit (Negativanzeige/Trail) beginnt. Zur Negativanzeige und zum Trail wird in identischer Weise zur Suche angesetzt. Als Träger des Referenzduftstoffes sind ausschließlich einzeln verpackte Mullbinden zu verwenden. Diese dürfen nur vom Spurenleger geöffnet werden und müssen vor Auslegen der Spur mindestens eine Stunde am Körper des Spurenlegers getragen bzw. in der Hosentasche mitgeführt werden. Der kontaminierte Geruchsgegenstand wird direkt vor dem Legen der Spur vom Spurenleger in eine unbenutzte Plastiktüte eingebracht, mit seinem Namen und einer Nummer des Trails versehen, und verschlossen. Dieser verschlossene Plastikbeutel wird vom Spurenleger in ein verschließbares Glas eingelegt und dann dem Prüferteam übergeben. Für die Negativanzeige wird analog verfahren, der Geruchsträger muss 3 bis 24 Stunden vorher kontaminiert worden sein. E 1 Negativanzeige Vor Suchbeginn erhält der Hundeführer das Glas mit dem Referenzgeruchsträger und wird über den Punkt informiert, an dem die vermisste Person zuletzt gesehen wurde. Der Hundeführer wählt den Ansatzpunkt selbst. Der Geruchsträger-Eigner darf sich in den letzten vier Wochen nie weniger als 5 km vom Abgang entfernt aufgehalten haben. Von einem vorgegebenen Ansatzpunkt geht keine Spur des Geruchsträger-Eigner ab. Der Hund wird über eine Leine von maximal 10 Meter geführt, der Hundeführer hat darauf zu achten, dass die Leine den Hund bei der Sucharbeit nicht behindert und die Leine der Verkehrslage angepasst in angemessener Leinenlänge sicher gehandhabt wird. Der Hund darf in einem begrenzten Radius (ca. 50 m) versuchen eine Spur Seite 18 (24)

22 aufzunehmen. Nachdem er sicher ist, dass keine Spur abgeht, muss er dies seinem Hundeführer eindeutig anzeigen. (z.b. Voransitzen, Bellen, am HF Hochspringen oder andere individuell typische Körpersprache des Hundes). Der Hundeführer muss dieses Verhalten in einem angemessenen Zeitraum sicher erkennen und dem Prüferteam die Negativanzeige mitteilen. Maximale Ausarbeitungszeit 15 Minute. Abschnitt E 2.2 gilt analog für die Bewertung des Negativansatzes. E 2 Trail E 2.1 Vorbereitung Die Geruchsspur muss vor Suchansatz ca. 3 bis 24 Stunden alt sein. Die Länge der Spur soll zwischen 1000 m und 1500 m betragen und kann innerhalb einer Ortschaft oder auf unbebautem Gelände beginnen und enden. Mindestens 50% der Spur sollen innerhalb von Ortschaften (nicht nur Randlage und Ort mit mindestens ca Einwohnern) verlaufen. Der Trail muss mindestens zwei Kreuzungen, zwei Wegüberquerungen und drei Richtungsänderungen (Winkel) beinhalten. Der Spurenleger darf das Prüfungsgelände vor dem Auslegen der Spur mindestens 14 Tage vorher nicht betreten haben. Er wird bei Auslegen der Geruchsspur von mindestens einem der Prüfer teilweise begleitet. Es ist darauf zu achten, das sich der Prüfer nicht auf der zu legenden Spur bewegt sondern deutlich (z.b. gegenüberliegende Straßenseite) davon entfernt. Am Zielort wird der Spurenleger innerhalb eines Radius von ca. 5 bis 10 Metern von einem geschlossenen Fahrzeug (es müssen auch die Lüftungsschlitze geschlossen sein bzw. die Klimaanlage ausgeschaltet sein, damit aus dem wegfahrenden Auto nicht weiterer Geruch strömt, und es darf nicht ein von der Versteckperson vorher benutztes Fahrzeug sein) aufgenommen. Das Fahrzeug darf mit dem Spurenleger die bereits ausgelegte Geruchsspur nicht mehr kreuzen. Der Spurenleger soll sich bis zum Belegen des Verstecks mindestens 2 km von dem Trail entfernt aufhalten. Vor Suchbeginn wird der Spurenleger mit dem Fahrzeug wieder zum Zielort gebracht. Dabei darf der Spurenleger mit der ausgelegten Spur nur am Versteck in Berührung kommen. Es muss sichergestellt sein, dass der ausgelegte Trail vollständig dokumentiert ist. Für jeden zu prüfenden Hund ist ein eigener Trail in einem abgetrennten Gebiet zu legen. In der Praxis wird allein durch das Alter der Spur in aller Regel sichergestellt sein, dass die Spur zumindest im innerörtlichen Bereich in der Zwischenzeit von Fremdpersonen gekreuzt wurde. Es sollte also auf der Spur bereits Verleitung bestehen. Sollte hierüber aber Unsicherheit bestehen, so kann das Prüfungsteam eine weitere Verleitperson den abzuarbeitenden Trail kreuzen lassen. Die Versteckperson soll am Ende des Trails ebenerdig liegend, sitzend oder stehend anzutreffen sein. Weitere in der Nähe des Versteckortes befindliche Personen müssen mindestens fünf Meter Abstand zur Versteckperson haben. Vor Suchbeginn erhält der Hundeführer das Glas mit dem Referenzgeruchsträger und wird über den Punkt informiert, an dem die vermisste Person zuletzt gesehen wurde. Der Hundeführer wählt den Ansatzpunkt selbst. Seite 19 (24)

23 E 2.2 Durchführung & Bewertung a) Informationsgewinnung/Befragung Vor Beginn der Sucharbeit (Negativ und Trail) ist mit dem Hundeführer eine Lagebesprechung durchzuführen. Während der Besprechung ist der Hund sicher aufzubewahren. aa) Bewertung Bewertet werden die Vollständigkeit und das Verständnis der Informationsgewinnung sowie das umsichtige Vorgehen des Hundeführers. Die Frage nach dem Abgang ist obligatorisch. b) Beurteilung der Lage Der Hundeführer hat sich aus den Informationen der Befragung ein Bild der Lage zu machen. Zu berücksichtigen sind dabei die Wetterlage, die Thermik, die örtlichen Gegebenheiten des Suchgebiets, die zur Verfügung stehenden Hilfsmannschaften sowie technische und sicherheitstechnische Maßnahmen. Aufgrund der Angaben muss der Hundeführer in der Lage sein, die Situation vollständig zu erfassen. Wichtig ist hier, sich nach der Herkunft des Geruchsartikels zu erkundigen und über mögliche Kontaminationen, denn das kann über Erfolg und Misserfolg des Einsatzes entscheiden. Anweisungen des Prüferteams muss der Hundeführer einhalten. bb) Bewertung Bewertet wird, ob sich der Hundeführer ein vollständiges Bild über die Lage aus der Informationsgewinnung sowie Befragung gemacht hat und seine gefassten Entschlüsse eingehalten hat. c) Suche Nach Aufforderung durch das Prüferteam setzt der Hundeführer seinen Hund zur Sucharbeit an. Bei der Sucharbeit kann der Hund ein Organisationszeichen tragen, z.b. eine Kenndecke mit Organisationszeichen. Die Verwendung von Leuchten o. ä. am Suchgeschirr ist zulässig. Die Suche beginnt mit der Geruchsaufnahme am Referenzartikel des Spurenlegers. Der Hund sucht und verfolgt selbstständig und motiviert die gelegte Geruchsspur bis zum Verweisen der Versteckperson. cc) Bewertung Bewertet wird, ob und wie der Hundeführer seinen Hund zur Spurenaufnahme führt und ob er ggf. während der Sucharbeit dem Hund den Geruchsgegenstand erneut anbietet. Wichtig ist, ob der Hundeführer z. B. einen Spurverlust des Hundes, etwa an einer Kreuzung, sicher erkennt und den Hund an einer geeigneten Stelle auf der Spur zurückführt und von dort aus weiter arbeiten lässt. Der Hund wird über eine Leine von maximal 10 Meter geführt, der Hundeführer hat darauf zu achten, dass die Leine den Hund bei der Sucharbeit nicht behindert und die Leine der Verkehrslage angepasst in angemessener Leinenlänge sicher handhabt. Suchansatz Seite 20 (24)

24 Bewertet wird, ob das gewählte Verhalten der Lage angepasst ist und wie der Hund an den Geruchsgegenstand und zur Spurenaufnahme geführt wird. Kann der Hund beim ersten Ansatz keine Spur auffinden, so kann er noch ein zweites Mal angesetzt werden. Ein Motivieren des Hundes durch den Hundeführer auf dem Trail ist zulässig. Suchintensität Bewertet wird, ob und wie der Hund nach Anweisung des Hundeführers die ausgelegte Spur sucht, aufnimmt und motiviert die Witterung bis zum Auffinden der Versteckperson verfolgt. Der Drang zur motivierten Sucharbeit muss erkennbar sein. Die Suchgeschwindigkeit und Nasenhaltung sind sekundär und für das Bewerten und Bestehen der Prüfung unerheblich. Der Hundeführer muss verkehrsbedingt in der Lage sein, das Suchtempo der Sicherheitslage anzupassen. Verlässt der Hund die Spur dauerhaft, so kann die Prüfung durch das Prüferteam abgebrochen werden. Windverwirbelungen können die ausgelegte Geruchsspur mehrere Meter neben der eigentlichen Laufspur des Spurenlegers vom Hund aufgenommen werden. Dies ist nicht fehlerhaft, solange der Hund die Laufrichtung des Spurenlegers richtig einhält. Spuren können auch auf Parallelstraßen und wegen verlaufen. Das Verfolgen solcher Spuren ist nicht fehlerhaft, sofern das Team auch auf diesem Wege die Versteckperson auffindet. Es ist auch zulässig, dass bei einer Person, die an einer Kreuzung links abbiegt und dann in der nächsten Strasse wieder rechts, der Hund erst mal geradeaus läuft und dann an der nächsten Strasse den Geruch von links bekommt und durch diese Strasse läuft. An Straßeneinmündungen und Kreuzungen kann die Spurenwitterung in die Straßenzüge hineingetragen werden. Der Hund darf diese einzeln absuchen, bis er die von dem Spurenleger begangene Strecke gefunden hat und seine Spur weiter verfolgen kann. An Winkeln kann das Geruchsbild der Versteckperson weiter geradeaus getragen werden, besonders bei Rückenwind. Der Hund kann daher über den Winkelpunkt hinaussuchen. Erkennt der Hundeführer, dass der Hund über einen Winkel hinaus gesucht hat, kann er die Suche unterbrechen. Der erneute Ansatz sollte an einer Stelle erfolgen, an der die Geruchsspur vom Hund noch eindeutig aufzunehmen war. Beweglichkeit im Gelände Bewertet wird, ob sich der Hund bei der Sucharbeit, sicher, suchmotiviert und zielstrebig bewegt hat. Der Hund sollte sich von der Umwelt nicht beeinflussen lassen. Zur Neuorientierung ist eine kurze Unterbrechung der Suche zulässig. Die Suche sollte anschließend vom Hund wieder suchmotiviert aufgenommen werden. d) Verweisen Das Mantrailer-Team hat die versteckte Person direkt und eindeutig zu identifizieren. Der Verweis des Hundes muss für den Hundeführer erkennbar sein, dies hat er durch Handzeichen dem Prüferteam mitzuteilen. Ein vorheriges Ansprechen der Versteckperson ist nicht zulässig. dd) Bewertung Bewertet wird, ob der Hund die Versteckperson direkt und ohne Einwirkung des Hundeführers lokalisiert. Der Hundeführer muss für das Prüferteam deutlich erkennbar durch Seite 21 (24)

25 Hand- und Hörzeichen melden, dass sein Hund verwiesen hat. Verweist der Hund die Versteckperson nicht oder nicht eindeutig, oder verweist er die falsche Person, so ist die Prüfung nicht bestanden. Führt der Hund das Mantrailing-Team in die absolut falsche Richtung, so ist die Prüfung abzubrechen. Findet der Hund eine Versteckperson nur mit massiver Hilfe des Hundeführers, ist die Prüfung abzubrechen. Wird die Suchzeit überschritten, ist die Prüfung nicht bestanden. e) Meldung von Fundstellen und Hilfeleistung an vermissten Personen Der Hundeführer meldet den Fund über die vereinbarten Kommunikationswege. Der Lage entsprechend führt er die erforderlichen Maßnahmen durch. Ein kurzzeitiges Bestätigen des Hundes durch den Hundeführer ist erlaubt. ee) Bewertung Bewertet wird die genaue Meldung des Hundeführers über Fundort, Anzahl und Zustand der gefundenen Personen, wie auch die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen inklusive der Erstversorgung und Betreuung der gefundenen Person bis zur Übernahme durch andere Hilfskräfte. f) Erfolg Die Prüfung ist bestanden, wenn der Hund die Versteckperson selbstständig innerhalb der reinen Suchzeit von 60 Minuten verwiesen hat. Wird eine Versteckperson vom Hund beschädigt, so ist die Prüfung nicht bestanden. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anmeldung & Ergebnis Rettungshundeteam-Prüfung Mantrailer Bewertungsbogen Rettungshundeteam-Prüfung Mantrailer Anmeldung & Ergebnis Rettungshunde Eignungstest Mantrailer Bewertungsbogen Rettungshunde Eignungstest Mantrailer Fachfragenkatalog muss noch erstellt werden Seite 22 (24)

26 Anlage 1 zur PO MT Anmeldung und Ergebnis Rettungshundeteam-Prüfung Mantrailing Name der anmeldenden ASB-Gliederung: Prüfungsort: Prüfungstermin: Hiermit melden wir nachfolgende Rettungshundeteams zur Rettungshundeprüfung an: lfd. Nr Name HundeführerIn Vorname HundeführerIn Name des Hundes Rasse des Hundes Geschlecht (ankreuzen) Wurftag (TT/MM/JJJJ) Rüde Hünd. Fachfragen Beurteilungskennziffern wird vom Prüferteam ausgefüllt Gehorsam Negativanzeige Trail bestanden Gesamtergebnis nicht bestanden Name, Vorname PrüferIn 1: Name, Vorname PrüferIn 2: Name, Vorname Prüfungsorganisator: Straße: Straße: Straße: PLZ, Ort: PLZ, Ort: PLZ, Ort: Telefon: Telefon: Telefon: Sichtvermerk ASB-BV: Eingang am: Anmeldung in Ordnung ja nein Unterschrift, Stempel, Datum BV: Datum, Stempel, Unterschrift PrüferIn 1 Datum, Stempel, Unterschrift PrüferIn 2 Datum, Unterschrift Prüfungsorganisator

27 Anlage 2 zur PO MT Bewertungsbogen Rettungshundeteam-Prüfung Mantrailer Name, Hf: Name des Hundes: Vorname, Hf: Wurfdatum: Rasse des Hundes: Geschlecht des Hundes: Rüde Hündin Identifikationsnachweis des Hundes (z.b. Tätowierung, Transponder etc.): Name 1. PrüferIn: Name 2. Prüferin: ASB-Gliederung / Rettungshundestaffel: Prüfungsort: Name PrüfungsorganisatorIn: Prüfungsdatum: Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen erfüllt / Leistungsnachweisheft vollständig / Gültiger Impfstatus Bestätigung durch Unterschrift ASB/ZGF: Teilprüfungen C Fachfragenprüfung b nb Von 25 Fachfragen wurden richtig beantwortet: D Gehorsamsprüfung (mind. 3 Teilprüfungsteile müssen bestanden werden) b nb 2.1 Personengruppe: 2.2 Ablegen: 2.3 Tragen: 2.4 Verhalten im Verkehr: 2.5 Straßenüberquerung E Negativanzeige & Trail - Geruchsträger: einzeln verpackte Mullbinden b nb E 1 Negativanzeige HF - Informationsgewinnung/Befragung HF HF -Beurteilung der Lage Herkunft des Geruchsartikels: Suchansatz: Meldung Fundstelle; Rettungssituation: Rettungsmaßnahmen: Bewertung des Hundes Suchintensität: Beweglichkeit: Verweisart (benennen): Ausarbeitungszeit max. 15 Minuten (Angaben in Minuten): E 2 Trail b nb Alter der Geruchsspur (Angabe in Stunden und Minuten): Länge (Angaben in Meter): Bewertung des HF aa) HF - Informationsgewinnung/Befragung HF bb) HF -Beurteilung der Lage Herkunft des Geruchsartikels: cc) Suchansatz: ee) Meldung Fundstelle; Rettungssituation: Rettungsmaßnahmen: Bewertung des Hundes cc) Suchintensität: cc) Beweglichkeit : dd) Verweis art (benennen): f) Suchzeit max. 60 Minuten (Angaben in Minuten): 1 (2)

28 Anlage 2 zur PO MT Gesamtbeurteilung bestanden nicht bestanden Datum, Stempel, Unterschrift 1. PrüferIn Datum, Stempel, Unterschrift 2. PrüferIn Datum, Unterschrift PrüfungsorganisatorIn 2 (2)

29 Anlage 3 zur PO MT Anmeldung und Ergebnis Rettungshunde Eignungstest Mantrailing Name der anmeldenden Gliederung: Testort: Testdatum: Hiermit melden wir nachfolgende Rettungshundeteams zum Eignungstest MT an: lfd. Nr. Name HundeführerIn Vorname HundeführerIn Name des Hundes Rasse des Hundes Geschlecht (ankreuzen) Rüde Hünd. Wurftag (TT/MM/JJJJ) Bewertungskennziffer wird vom Bewerter ausgefüllt bestanden Gesamtergebnis nicht bestanden Name, Vorname Name, Vorname Ergebnisse bestätigt: BewerterIn: PrüfungsorganisatorIn: Unterschrift BewerterIn Straße: Straße: Datum: PLZ, Ort: PLZ, Ort: Telefon: Telefon:

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