Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Informationen. Zum Heimeintritt. Heimreglement

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1 HERZLICH WILLKOMMEN

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen 1. Begrüssung Seite 2 2. Leitbild Seite 2 3. Angebot an Wohnmöglichkeiten Seite 3 4. Mieten einer Wohnung Seite 4 5. Anmeldung für das Pflegeheim Seite 4 6. Organisation und Verwaltung Seite 4 Zum Heimeintritt 1. Allgemeine Informationen Seite 5 2. Betreuung und Pflege Seite 5 3. Ärztliche Betreuung Seite 6 4. Einrichtung und Gestaltung des Zimmers Seite 6 5. Besuchszeiten Seite 6 6. Mahlzeiten Seite 6 7. Übrige Dienstleistungen und Hinweise Seite 7 8. Seelsorge Seite 7 9. Bargeld und Wertsachen Seite Wäsche Seite Spezialreinigung Seite 8 Heimreglement 1. Anmeldung, Aufnahmebestimmungen, Vertrag Seite 9 2. Finanzielles Seite Tagestaxen, Rechnungstellung, Sicherheitsleistung Seite Hotel- und Betreuungskosten und Pflegetaxe Seite Nebenleistungen Seite Abwesenheit Seite Beiträge von Krankenkasse und Kanton Seite Hilflosenentschädigung Seite Ärztliche Betreuung und Kosten Seite Extrakosten und Nebenleistungen Seite Radio- und TV-Gebührenbefreiung Seite Haftpflicht- und Hausratversicherung Seite Zimmerzuteilung, Vertragsdauer, Austritt, Todesfall Seite Verbindlichkeit des Reglements und Streitigkeiten Seite 13 1

3 Allgemeine Informationen 1. Begrüssung Im Namen der Zentrumskommission begrüssen wir Sie herzlich im Betagtenzentrum Zum Wasserturm. Sie haben sich entschieden, bei uns im Betagtenzentrum Ihr neues Zuhause einzurichten und zu beziehen. Die vorliegende Informationsschrift möchte Ihnen die Umstellung erleichtern. Sie ersetzt selbstverständlich nicht das persönliche Gespräch. Wir legen grossen Wert darauf, den Kontakt untereinander zu fördern, um Vertrauen zu schaffen. Wir wünschen Ihnen ein gutes Einleben und freuen uns auf die persönliche Begegnung. Interessentinnen und Interessenten fürs Betagtenzentrum Zum Wasserturm dient diese Schrift zur Information und Orientierung. 2. Leitbild Das Betagtenzentrum Zum Wasserturm ist ein Ort, wo sich Menschen unterschiedlicher Generationen, religiöser Herkunft und Kulturen begegnen. Die beiden Kirchgemeinden Bruder Klaus und Titus sind der Ursprung der Trägerschaft, des Oekumenischen Vereins für Altersfragen Bruderholz, welcher das Zentrum aufgebaut hat. Die Aufgaben des Zentrums sind: Betreuung und Pflege von betagten Menschen Anbieten von Ausbildungsplätzen Anbieten und Fördern eines Quartiertreffpunktes Das Betagtenzentrum Zum Wasserturm bietet verschiedene Wohnformen und öffentliche Angebote an. Persönlichkeit und Lebensgeschichte des alternden Menschen sind uns eine Herzensangelegenheit, welcher wir mit Empathie und Professionalität begegnen. Wir lassen uns von den Prinzipien der Pflegeethik leiten: Autonomie / Selbstbestimmtheit Gutes Tun Nicht Schaden Ehrfurcht vor dem Leben Menschen, die hier wohnen und leben, lassen uns an ihrem Leben teilhaben. Wir sind uns dessen bewusst und begegnen dieser Tatsache mit grosser Achtung, Würde und Respekt. Kulturelle Begebenheiten und der Jahresrhythmus mit speziellen Höhepunkten werden bewusst gepflegt und sollen dadurch erlebbar sein. Beim Helfen befinden wir uns immer wieder in einem Zwiespalt. Wir achten sowohl auf die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner als auch auf die pflegerischen Erfordernisse. Das Sterben gehört zum Leben. Mit dieser Grundhaltung gehen wir mit den Menschen, die hier wohnen und leben, gemeinsam ein Stück Weg. 2

4 Offenheit, Wertschätzung und Empathie prägen unseren Umgang und die Atmosphäre. Als lernende Institution messen wir kontinuierlicher Reflexion einen hohen Stellenwert bei. Konkrete und zeitnahe Rückmeldungen sind uns willkommen. Untereinander pflegen wir diesen Austausch im unterstützenden Sinne. Für die optimale Erfüllung unserer Aufgaben schaffen wir die notwendigen organisatorischen, finanziellen und administrativen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Wirtschaftliche und ökologische Grundsätze sind dabei massgebend. Wir stellen unsere Tätigkeiten transparent dar. Freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in unserem Betrieb willkommen und eingebunden. Durch permanente Beziehungsarbeit wird dies unterstützt, gefördert und erhalten. 3. Angebot an Wohnmöglichkeiten Das Betagtenzentrum Zum Wasserturm besteht aus zwei vierstöckigen Gebäudeflügeln, verbunden mit einem zweigeschossigen Trakt mit Vorbau zum Garten. Im westlichen Flügel befinden sich insgesamt 39 Wohnungen (27 11/2-Zimmer- und 6 21/2-Zimmerwohnungen) sowie 6 Pflegewohnungen, der Coiffeursalon und das Büro der Alterssiedlung. Von September 2007 bis April 2009 wurde der Westflügel komplett saniert. Dabei wurden 9 11/2-Zimmerwohnungen zu 6 21/2-Zimmerwohnungen umgebaut sowie Anbauten für die Administration und die Zentrumsleitung geschaffen. Folgende Wohnformen stehen im Westflügel zur Verfügung: Wohnen in einer Eineinhalb- resp. Zweieinhalbzimmerwohnung. Wohnen in einer Eineinhalb- resp. Zweieinhalbzimmerwohnung mit Spitex. Wohnen in einer Eineinhalb- resp. Zweieinhalbzimmerwohnung mit Pflege. Wohnen in einer Pflegewohnung. Der östliche Flügel wurde in den Jahren 1988 und 1989 zum Pflegeheim umgebaut. Im Zuge der totalen Renovation der Alterswohnungen wurden auch Umbauten im Pflegeheim vorgenommen. So entstanden neu zwei Zweizimmer-Pflegewohnungen. Sämtliche Pflegezimmer befinden sich auf der sonnigen Südwestseite und besitzen einen Balkon mit Blick auf den Garten oder einen Gartensitzplatz. Auf der östlichen Gebäudeseite sind die Diensträume, davor die Zufahrt zum Warenumschlagplatz mit dem Notausgang und Lieferanteneingang. Die Bushaltestelle Spitzacker der Linien 37 und 47 an der Giornicostrasse liegt direkt vor unserem Haus. Durch die Gartenanlage gelangt man auf einem rollstuhlgängigen Weg zum Haupteingang im Zwischentrakt auf der Höhe des zweiten Stockwerkes. Dieser ist auf der Nordseite des Gebäudes durch einen Fussweg mit der Seltisbergerstrasse / Im Spitzacker verbunden. 3

5 4. Mieten einer Wohnung Die Abwicklung der Wohnungsvermietung wird durch uns als Vermieterin organisiert. Die Anmeldung für eine Wohnung erfolgt mit einem Formular, welches Sie mit der Dokumentation erhalten. Das Mietverhältnis wird mit dem Basler Mietvertrag abgeschlossen. Als Bestandteil des Mietvertrages gilt die Vereinbarung bezüglich unserer Basisleistungen. 5. Anmeldung für das Pflegeheim Die Anmeldung erfolgt bei der Vermittlungsstelle für Heimplätze des Gesundheitsdepartements, Abteilung Langzeitpflege, Gerbergasse 13, Postfach 4001 Basel, Telefon Organisation und Verwaltung Für unsere verschiedensten Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung: Empfang: Auskünfte für Bewohnerinnen, Bewohner, Besucherinnen und Besucher. Telefonzentrale, Postabwicklung und Bargeldbezüge Zentrumsleitung: 12. Leitung Pflege, Betreuung und Spitex 13. Leitung Finanzen und Dienste 14. Leitung Bettendisposition, Aktivierung und Hauswirtschaft Leitung Alterssiedlung: Koordination und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Alterswohnungen Leitung Administration: Rechnungswesen, Buchhaltung, Personalwesen Leitung Verpflegung: Organisation und Verantwortung im Verpflegungsbereich einschliesslich Diäten und Essen / Bankette im Saal Leitung Cafeteria: Organisation und Verantwortung für unsere Cafeteria Leitung Technischer Dienst: Organisation des Technischen Dienstes und Pflege unserer Aussenanlagen Leitung Hauswirtschaft: Organisation der Wäscheversorgung, Reinigung und Pflege der Ambiance in unserem Haus 4

6 Zum Heimeintritt 1. Allgemeine Informationen Ihr Heimeintritt ist mit einigen Fragen an Sie verbunden, wofür wir Sie um Verständnis bitten. Damit die Formalitäten für den Abschluss des Pensionsvertrages erledigt werden können, bitten wir Sie, vor der Aufnahme: - die Ausweispapiere mit Ihren Personalien inkl. AHV-Nr. und Krankenkassenkarte und Versicherungsnummer sowie eine allfällige Verfügung über die Hilflosenentschädigung bereitzustellen. - zur Geltendmachung von Ergänzungsleistungen an die Kosten im Pflegeheim beim Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstrasse 62, 4058 Basel, Telefon , vorzusprechen. - Ihre Haftpflicht- und Hausratversicherung zu kündigen - die notwendigen Adressänderungen vorzunehmen - Um den Zahlungsverkehr zu erleichtern, können Sie für Ihre AHV-Rente, übrige Renten und die Ergänzungsleistungen eine Abtretenserklärung an unser Betagtenzentrum unterzeichnen. Ihre neue Adresse lautet: Vorname Name Betagtenzentrum Zum Wasserturm Giornicostrasse Basel 2. Betreuung und Pflege Im Pflegeheim Zum Wasserturm erhalten Sie die erforderliche Betreuung und Pflege, dank welcher Sie solange als möglich aktiv am Geschehen im Haus teilnehmen. Weiter stellen wir ein umfangreiches Angebot an Unterhaltung, Möglichkeiten zur Aktivierung und Alltagsgestaltung für Sie bereit. Wir freuen uns, wenn Sie aktiv daran teilnehmen oder einfach dabei sind. Im Krankheitsfall haben Sie das Recht, von Ihrem Arzt auf einfache und verständliche Weise über Ihren Gesundheitszustand informiert zu werden. Wenn Sie keinen Einspruch erheben, haben Ihre nächsten Angehörigen den gleichen Informationsanspruch wie Sie. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, an Drittpersonen nur mit Ihrer Einwilligung Auskunft über Ihre Krankheit zu erteilen. Sie sind an die Schweigepflicht gebunden und haben die Pflicht, Ihre Privatsphäre nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Wir wünschen uns, dass Sie möglichst selbst entscheiden, ob und welche medizinischen Massnahmen Sie akzeptieren. In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, eine Patientenverfügung aus-zufüllen. Wir setzen uns mit palliativ medizinischen Konzepten dafür ein, Leiden zu lindern. Unterstützung finden Menschen sowohl im Leben wie auch im Umgang mit dem Sterben. Dieses wird als Bestandteil des Lebens bejaht und gemäss der WHO-Definition von Palliative Care 2002 weder unnötig hinausgezögert noch beschleunigt. Die Lebensgeschichte eines Menschen findet im Sterben ihren Abschluss. Jeder Mensch bedarf somit seiner eigenen, ganz persönlichen Sterbebedingungen, welche ihm ermöglichen, sich selbst zu sein. Es ist uns ein Anliegen, Sie in diesem Prozess zu begleiten. 5

7 3. Ärztliche Betreuung Im Pflegeheim besteht freie Arztwahl. Ihr Hausarzt kann Sie weiterhin betreuen, sofern er sich verpflichtet, Hausbesuche auch in Notfällen durchzuführen. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen den Kontakt zu Ihrem Hausarzt verloren haben (z.b. nach längerem Spitalaufenthalt) empfehlen wir Ihnen, sich unserem Heimarzt anzuvertrauen. Es ist unerlässlich, dass sich Ihr Hausarzt vor seinem Besuch im Stationsbüro meldet. Nur so ist gewährleistet, dass allfällige therapeutische Massnahmen und die Medikamentenversorgung fachgerecht durchgeführt werden können. Wir übernehmen Ihre Medikamentenverwaltung und sind für die Abgabe gemäss ärztlicher Verordnung besorgt. 4. Einrichtung und Gestaltung des Zimmers Vom Pflegeheim werden Ihnen das Pflegebett inkl. Bettwäsche, der Nachttisch, ein Einbauschrank und die Tagvorhänge gestellt. Zudem steht Ihnen im Untergeschoss ein Schrank zur Verfügung. Wir wünschen uns, dass Sie Ihr Zimmer nach Ihren Vorstellungen mit persönlichen Gegenständen und eigenem Wandschmuck gestalten. Ferner ist Ihr Zimmer mit je einem privaten Anschluss für Telefon, Radio und Fernseher ausgerüstet. Sollten Sie von diesen Anschlüssen Gebrauch machen, gehen die entsprechenden Gebühren zu Ihren Lasten. Zu Ihrem Zimmer und zum persönlichen Schliessfach im Wandschrank erhalten Sie einen Schlüssel. Ein Verlust des Schlüssels ist der Zentrumsleitung sofort zu melden. Die Kosten eines Ersatzschlüssels gehen zu Ihren Lasten. Damit Sie sich im Pflegeheim wohl fühlen, müssen wir auf der Einhaltung der nachstehend aufgeführten Vorschriften bestehen: Untersagt sind: - das Verwenden von offenen Heizgeräten und Heizkissen - das Abbrennen von Kerzen - das Kochen im Zimmer - das Waschen von Kleidern im Zimmer - der Gebrauch von Bügeleisen und Tauchsieder - das Rauchen im Zimmer und auf der Pflegeabteilung (Es besteht die Möglichkeit, in dafür bestimmten Räumlichkeiten zu rauchen.) - das Halten eigener Haustiere Beim Auszug werden für die Schlussreinigung des Zimmers gemäss Tarif VAP Fr in Rechnung gestellt. 5. Besuchszeiten In der Regel können Sie uneingeschränkt Besuche empfangen. Zum Schutz der Intimsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner bitten wir um Absprache mit dem Pflegepersonal. 6. Mahlzeiten Wir sind für eine gesunde und abwechslungsreiche Verpflegung besorgt. Zu den Hauptmahlzeiten offerieren wir Ihnen verschiedene Menüs zur Auswahl. Ebenfalls sind wir für Diäten besorgt. Anderweitige Wünsche werden wir soweit als möglich gerne erfüllen. Die Mahlzeiten können Sie in der Cafeteria oder im jeweiligen Aufenthaltsraum der Pflegestation einnehmen. 6

8 Zu den Mahlzeiten werden Ihnen Tee / Kaffee oder ungesüsstes Mineralwasser offeriert. Übrige Getränke können Sie gegen Barzahlung beziehen. Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihrem Besuch die Mahlzeiten in unserer gemütlichen Cafeteria einnehmen. Sie können auch Zwischenverpflegungen in der Cafeteria beziehen. Unsere Essenszeiten sind wie folgt: - Frühstück: Uhr - Mittagessen: Uhr - Nachtessen: Uhr Selbstverständlich gehen wir bei den Essenszeiten flexibel auf allenfalls besondere Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen und Bewohner ein. 7. Übrige Dienstleistungen Cafeteria In der Eingangshalle befindet sich die Cafeteria mit Gartensitzplatz. Podologie Im Pflegeheim befinden sich für diese Dienstleistungen reservierte Räume. Coiffeur Im Westflügel befindet sich ein öffentlicher Coiffeursalon. Aktivierung und Unterhaltung Die entsprechenden Angebote entnehmen Sie bitte den Informationstafeln bzw. den Anschlagbrettern. 8. Seelsorge Falls Sie eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger sprechen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Personal. In unserem Saal finden regelmässig Gottesdienste unterschiedlicher Konfessionen statt. Sie sind herzlich eingeladen. 9. Bargeld und Wertsachen Wir empfehlen Ihnen, diese nicht in Ihrem Zimmer aufzubewahren. Ihren Schmuck vertrauen Sie am besten einem Banksafe an. Bargeld sollte in Ihrem eigenen Zimmersafe eingeschlossen sein. Das Pflegeheim lehnt bei Verlust privater Sachwerte jegliche Haftung ab. 10. Wäsche Ihre Wäsche wird in der Zentralwäscherei Basel gewaschen. Selbstverständlich können Sie Ihre persönliche Wäsche auch von Ihren Angehörigen besorgen lassen. Um Verwechslungen zu vermeiden, müssen alle Wäschestücke mit einer speziell angefertigten Namensetikette bezeichnet sein. Diese Etikette wird kostenlos direkt durch die Zentralwäscherei angebracht. Der Aufdruck beinhaltet Ihren Namen sowie die uns durch die Zentralwäscherei zugeteilte Nummer. Grössere Flickarbeiten an Ihrer persönlichen Wäsche werden von der Zentralwäscherei Basel gegen Rechnung durchgeführt. 7

9 11. Spezialreinigung Kleider, welche pflegebedingt speziell gereinigt werden müssen, können Sie ebenfalls der Zentralwäscherei anvertrauen. Die Kosten für die spezielle Reinigung von Kleidern und Wäsche (z.b. chemische Reinigung, Textilreinigung, Nassreinigung) werden Ihnen separat in Rechnung gestellt. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Informationsschrift Ihr Einleben im Betagtenzentrum Zum Wasserturm zu erleichtern. 8

10 Heimreglement 1. Anmeldung, Aufnahmebestimmungen, Vertrag Die Anmeldung erfolgt bei der Vermittlungsstelle für Heimplätze des Gesundheitsdepartements, Abteilung Langzeitpflege, Gerbergasse 13, Postfach 4001 Basel, Telefon Gemäss den Auflagen, welche an die Ausrichtung der eidgenössischen und kantonalen Subventionen zur Erstellung und für den Betrieb des Heimes geknüpft sind, können grundsätzlich nur pflegebedürftige Personen in das Heim aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt im Einverständnis und nach Rücksprache mit der Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartementes. Die dafür erforder-lichen Voraussetzungen werden von einer Fachperson dieser Abteilung abgeklärt und entschieden. Die Abteilung Langzeitpflege kann unter gewissen Voraus-setzungen einen freien Platz für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt freigeben. Suchtmittelabhängige und dauernd psychiatrisch behandlungsbedürftige Perso-nen können nicht aufgenommen werden. Das Heim wird auf ökumenischer Grundlage geführt. Es werden Bewerberinnen und Bewerber aller Konfessionen sowie Konfessionslose berücksichtigt. Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnquartiere 4053 Gundeldingen und 4059 Bruderholz sowie pflegebedürftige Mieterinnen und Mieter unserer Alterssiedlung geniessen Priorität bei der Belegung frei werdender Positionen auf unserer Warteliste. 2. Finanzielles 2.1 Tagestaxen, Rechnungstellung, Sicherheitsleistung Für die vom Heim erbrachten Leistungen bezahlt die Bewohnerin / der Bewohner eine vom Regierungsrat bzw. der Abteilung Langzeitpflege des Kantons Basel-Stadt genehmigte, pauschale Tagestaxe bestehend aus Hotel- und Betreuungs-kosten und einer Pflegetaxe, deren Höhe sich nach der Pflegestufe 1 bis 12 richtet. Die Pflegetaxe wird erstmals beim Eintritt, danach periodisch halbjährlich und bei bedeutsamen Änderungen des Pflegeaufwands umgehend gemäss dem kantonal üblichen Bedarfsabklärungsinstrument RAI ermittelt und zugeordnet. Die Tagestaxen können durch die kantonalen Behörden ohne Änderung der Pflegebedürftigkeit angepasst werden. In der Taxordnung, die einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages bildet, sind die Preise für Hotellerie und Betreuung sowie die Pflege gemäss der individuellen Pflegebedürftigkeit im Detail aufgeführt. Diese Taxordnung gilt in der Regel für ein Kalenderjahr und wird vom Regierungsrat jeweils auf Ende des Kalenderjahrs für das neue Jahr festgelegt. 9

11 Änderungen der Pflegestufe und der damit verbundenen Taxänderungen werden der Bewohnerin / dem Bewohner bzw. deren / dessen Vertretung umgehend schriftlich mitgeteilt. Die Bewohnerin / der Bewohner bzw. deren / dessen Vertretung bezahlt die priva-ten Aufwendungen gemäss unserer Preisliste Nebenleistungen. Das Betagtenzentrum stellt der Bewohnerin / dem Bewohner nach diesen Positionen detailliert Rechnung. Die Kosten für Hotellerie und Betreuung werden in Anlehnung an unseren Kantonalverband VAP jeweils zu Beginn des Monats in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung für Pflege und private Auslagen erfolgt monatlich rückwirkend für den abgelaufenen Monat. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Die Bewohnerin / der Bewohner leistet zur Sicherstellung der Forderungen aus dem Vertragsverhältnis eine Sicherheitsleistung in der Höhe von max. Fr , welche verzinst wird Hotel- und Betreuungskosten und Pflegetaxe In den Tagestaxen sind inbegriffen: - die Kosten für Vollpension, Zimmer, Bett, Heizung, Energie, Toiletten- und Bettwäsche, Kehrichtentsorgung - krankheits- oder behinderungsbedingter Zimmerservice - das Waschen der persönlichen Wäsche - die Reinigung und der Unterhalt des Zimmers - die ständige Anwesenheit von Pflegepersonal - die ständige Notrufbereitschaft - die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung - die Teilnahme an Aktivierungs- und übrigen heiminternen Programmen - die Nutzung aller Gemeinschaftsräume - die Hilfe bei akuten, persönlichen Problemen - die Grund- und Behandlungspflege der entsprechenden Pflegestufe, einschliesslich Rasur und Maniküre durch das Pflegepersonal - Medikamentenverwaltung - Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehböckli, Essenshilfen, Dekubitusmatratzen, soweit keine individuellen Spezialanfertigungen erforderlich sind Nebenleistungen In den Tagestaxen sind die folgenden Leistungen nicht inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt: - Zimmerservice (ausgenommen krankheits- / behinderungsbedingt) - Zuschläge für Einbettzimmer (siehe Informationsblatt Tagestaxen) - besondere Extraleistungen wie Transport, Botengänge und / oder Begleitung ausser Haus durch das Personal - Handwerkerleistungen für individuelle Bedürfnisse - Telefonanschluss und gebühren - Fernseh- und Radiokonzession, sofern wegen Ergänzungsleistungen resp. Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades keine Gebührenbefreiung durch die Billag erfolgt ist. - Gegenstände und Gebrauchsmittel für die Körperpflege - die Kosten für Coiffeur und Pedicure - die Kosten für die spezielle Reinigung von Kleidern und Wäsche wie chemische Reinigung, Textilreinigung oder Nassreinigung 10

12 - Arzt und Arzneimittel, naturheilkundliche Mittel, Physio- und andere Therapien - Anfertigung oder Miete von Hilfsmitteln - Porto für Postnachsendungen - Schlussreinigung des Zimmers 2.2 Abwesenheit Ab Vertragsbeginn bis zum Tag vor Heimeintritt werden die Grund- oder Reservationstaxe sowie allfällige Zuschläge gemäss Taxordnung verrechnet. Ist die Bewohnerin / der Bewohner aufgrund von Ferien oder Familienbesuchen mehr als zwei Tage abwesend, bezahlt sie / er die Grund- oder Reservationstaxe plus allfällige Zuschläge ab dem dritten Tag. Wir sind dankbar, wenn allfällige Abwesenheiten möglichst im Voraus mitgeteilt werden. 2.3 Beiträge von Krankenkasse und Kanton Kassen, welche dem Kantonalverband baselstädtischer Krankenkassen angeschlossen sind, entrichten einen Beitrag, der zwischen den Krankenversicherern und dem Verband der gemeinnützigen Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) jährlich neu vereinbart wird. Der Beitrag der Krankenkasse richtet sich nach der Pflegestufe und wird bei der monatlichen Abrechnung direkt in Abzug gebracht. Der Kanton entrichtet ebenfalls Beiträge an die Pflegekosten. Diese richten sich ebenfalls nach der Pflegestufe und werden bei der monatlichen Abrechnung direkt in Abzug gebracht. Die Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu den Tagestaxen. 2.4 Hilflosenentschädigung Bei leichter, mittlerer oder schwerer Hilflosigkeit besteht nach den Bestimmungen der AHV/IV ein Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Anspruchsberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner werden vom Betagtenzentrum angemeldet. Der Leistungsanspruch beginnt nach Ablauf einer Wartefrist von einem Jahr nach Eintreten der Hilflosigkeit. Die Auszahlung der Hilflosenentschädigung erfolgt an die Bewohnerin oder den Bewohner. 2.5 Ärztliche Betreuung und Kosten Die Honorierung des Arztes sowie die Kosten für Medikamente, Behandlungen aller Art, Spritzen, Mietgebühr für Krankenmobiliar usw. gehen zu Lasten der Be-wohnerin oder des Bewohners bzw. ihrer / seiner Krankenkasse. 2.6 Extrakosten und Nebenleistungen Extrakosten wie zum Beispiel für Coiffeur, Pedicure, Getränke, persönliche Nebenauslagen sowie übrige nicht in den Taxen inbegriffene Dienstleistungen oder Produkte werden monatlich in Rechnung gestellt. 2.7 Radio- und TV-Gebühren Die Befreiung der Meldepflicht richtet sich nach der Radio- und Fernsehveror-dnung. Auf schriftliches Gesuch hin werden pflegebedürftige Bezügerinnen und Bezüger von 11

13 Ergänzungsleistungen resp. einer Hilflosenentschädigung von der Gebührenpflicht befreit. 2.8 Haftpflicht- und Hausratversicherung Im Pflegeheim sind Sie unserer Haftpflichtversicherung angeschlossen. Dadurch ist gewährleistet, dass Schäden, die Sie an Personen oder am Eigentum Dritter verursachen, gedeckt sind. Wir bitten Sie, ein allfälliges Schadenereignis unverzüglich der Zentrumsleitung zu melden. Ebenso ist ihr Hausrat durch eine von uns abgeschlossene Versicherung bis zu einem Betrag von Fr. 15'000. (Schmuck bis Fr ) bei nachgewiesenem Diebstahl sowie Wasser- und Feuerschaden versichert. 3. Zimmerzuteilung, Vertragsdauer, Austritt, Todesfall Die Zimmerzuteilung erfolgt durch die Zentrumsleitung. Diese behält sich vor, in unumgänglichen Situationen einen Zimmerwechsel vorzuschlagen bzw. vor-zunehmen. Die Bewohnerin und der Bewohner und deren / dessen Angehörige werden selbstverständlich miteinbezogen. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und erlischt nicht beim Eintreten einer Urteils- oder Handlungsunfähigkeit. Dieser Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende jeden Monats schriftlich aufgelöst werden. Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit muss die Kündigung durch eine zur Vertretung berechtigte Person erfolgen. Das Nichtbegleichen unserer Heimrechnung ist ein Kündigungsgrund. Bei Krankheit kann der Hausarzt eine Einweisung ins Spital veranlassen. Für diese Zeit gilt die Regelung auf Seite 10 unter Abwesenheit. Ist die Bewohnerin / der Bewohner länger als dreissig Tage heimabwesend, kann unser Heim diesen Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen auf ein beliebiges Enddatum kündigen. Stirbt die Bewohnerin / der Bewohner, endet der Heimvertrag nach der Räumung des Zimmers, spätestens aber fünf Arbeitstage nach dem Todestag. Während dieser Zeit ist von den Erben bzw. den zur Vertretung berechtigten Personen nur die Grundtaxe plus allfällige Zuschläge für besondere Leistungen zu entrichten. Falls die Erben bzw. die zur Vertretung berechtigten Personen das Zimmer nicht räumen, ist das Heim berechtigt, die Räumung des Wohnobjekts vorzunehmen und sämtliche Gegenstände der / des Verstorbenen auf Kosten der Erbschaft einzulagern oder zu entsorgen. In unserem Haus sind keine externen Sterbehilfeorganisationen zugelassen. Wir halten uns in jedem Fall eng an die gültigen Gesetze und an die geltende Rechtsprechung. 12

14 4. Verbindlichkeit des Reglements und Streitigkeiten Dieser Heimvertrag stellt keinen Mietvertrag im Sinne von Art. 253 ff. des Obligationenrechts dar. Die Tagestaxe ist kein Mietzins und die Kündigungsschutzbestimmungen bei Wohnräumen sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar. Fragen die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, werden nach den Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss Art. 394 ff. des Obligationenrechts beurteilt. Mit dem Eintritt ins Heim anerkennt die Bewohnerin / der Bewohner oder ihre / seine gesetzliche Vertretung diese Bestimmungen als integrierten Bestandteil des Heimvertrages an. Die Bewohnerin und der Bewohner sowie die sie betreuenden Angehörigen richten ihre Anliegen, Wünsche und Beschwerden an die Zentrumsleitung. Gegen Entscheide der Zentrumsleitung kann beim Oekumenischen Verein für Altersfragen Bruderholz Einsprache erhoben werden. Bei der Behandlung von Beschwerden und zur gütlichen Regelung von Strei-tigkeiten zwischen Bewohnerin bzw. Bewohner sowie Trägerschaft des Betag-tenzentrums Zum Wasserturm steht zudem die Ombudsstelle für Alters-fragen und Spitex, Frau Regula Diehl, Rümelinsplatz 14, 4001 Basel, Tel , Fax , kontakt@ombudsstelle-alter.ch zur Verfügung. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes durch einen Basler Zivilgerichts-präsidenten entschieden. Dieser Entscheid ist endgültig. Als Gerichtsstand gilt Basel-Stadt. Ist die Bewohnerin / der Bewohner mit der Pflegeeinstufung nicht einver-standen, besteht die Möglichkeit des Gesprächs mit der Zentrumsleitung. Ver-läuft dieses nicht zufriedenstellend, kann die Bewohnerin / der Bewohner innert dreissig Tagen nach Bekanntgabe der Einstufung die Beschwerde schriftlich und begründet beim kantonalen RAI-Schiedsgericht erheben: Frau Liselotte Schugg, Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Gerbergasse 13, 4001 Basel, Tel , sekretariat.alp@bs.ch. Dem Entscheid des Schiedsgerichts unterwerfen sich beide Parteien unter Verzicht auf ordentliche Rechtsmittel. Die Zentrumskommission Die letzte Überarbeitung erfolgte im September Sie ersetzt alle früheren Versionen und tritt per sofort in Kraft 13

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