Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5
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1 Taxordnung Seite 1 von 5
2 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt die bisher geltende Taxordnung. 1. Taxen Die Taxen gliedern sich wie folgt: 1.1. Aufenthaltstaxen (Leistungen ausserhalb Krankenversicherungsgesetz KVG) 1.2. Pflegetaxe (Leistungen innerhalb KVG) 1.3. Individuelle Verrechnungen 1.1. Aufenthaltstaxen Einzelzimmer Altbau/Neubau Ehepaarzimmer Ehepaarzimmer pro Bewohner Benutzung 1 Person Von / bis Fr / Fr Fr Zuschlag für Balkon Fr ohne Zuschlag ohne Zuschlag Zuschlag 3. / 4. Stock Fr ohne Zuschlag ohne Zuschlag Zuschlag für Kurzaufenthalt Fr, / Tag bis 6 Wochen In der Aufenthaltstaxe inbegriffen sind folgende Leistungen: 1. Zimmer (Bett, Nachttisch, Kleiderschrank, TV-Anschluss), Licht, Wasser, Heizung, Zimmer-Reinigung, Nutzung der Gemeinschaftsräume und -anlagen. 2. Gesamte Verpflegung inkl. Diäten, alkoholfreie Getränke bei Mahlzeiten (Süssgetränke auf das Zimmer sind kostenpflichtig). 3. Gesamte Wäschebesorgung (ohne chemische Reinigung und Näharbeiten). 4. Betreuungsleistungen wie z. B. Begleitung von Bewohnenden mit Rollstühlen ins Café Rosenpark, zu Heimanlässen, allgemeinen Aktivitäten und Altersanlässen im Dorf. 5. Teilnahme an angebotenen Aktivitäten. info@rosenpark-gersau.ch Seite 2 von 5
3 1.2 Pflegetaxen Die Pflegetaxe deckt die KVG - pflichtigen Leistungen (Art. 7 KLV) für Pflege-, Behandlungs- und Betreuungsmassnahmen und wird nach BESA (Bewohner- Einstufungs- und Abrechnungssystem) erfasst und verrechnet. Die Kosten für ärztlich verordnete Abklärungen, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente und Sondernahrung werden direkt vom Hausarzt in Rechnung gestellt. Pflegestufe Total Pflegetaxe Anteil Bewohner Anteil Versicherer MiGel nach KVL 2.00 Restfinanzierung * In der MiGel - Pauschale (Mittel- und Gegenstandsliste) ist das pflegerische Verbrauchsmaterial enthalten. Die erstmalige Einstufung erfolgt bei Eintritt. Sie wird bei Veränderungen, spätestens aber alle sechs Monate überprüft. In Fällen, die sich aufgrund eines erhöhten Aufwands nicht innerhalb der 12 Pflegestufen abdecken lassen, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese entsprechen grundsätzlich dem zusätzlichen Aufwand an Leistungen gemäss KVG und werden individuell vereinbart. info@rosenpark-gersau.ch Seite 3 von 5
4 1.3 Individuelle Verrechnungen Art der Dienstleistung Basispreis inkl. MWST Begleitung ausser Haus durch Personal nach Aufwand Fr / Std. + Fr. 0.70/km Coiffeur gemäss Leistung Extraleistungen Hauswart nach Aufwand Fr / Std. Eintrittspauschale Fr Zimmerwechsel auf Wunsch des Bewohnenden Pauschale bei Austritt / Todesfall Fr Reservationsgebühr max. Fr (je nach Aufwand) Fr / Tag Näh-und Flickarbeiten nach Aufwand Fr / Std. Beschriftung Privatkleider Pauschal einmalig Fr Pedicure Bargeldbezüge nach Leistung gemäss Beleg Telefonanschluss pro Monat Fr Telefongebühren pro Monat gemäss Auszug Miete Mini-Kühlschrank pro Monat Fr Miete TV-Gerät pro Monat Fr Zimmerservice aus Komfortgründen pro Servicegang Fr Süssgetränke auf Zimmer gem. Preisliste Alle nicht kassenpflichtigen Pflege- und Betreuungskosten, welche vorstehend nicht aufgeführt sind, werden gemäss separater Vereinbarung in Rechnung gestellt. In der Regel wird der Zeitaufwand mit Fr / Std. verrechnet. 2. Weitere Bestimmungen Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich rückwirkend. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen. Eine persönliche Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Arztkosten, Medikamente und Analysen gehen zulasten des Bewohnenden; eine allfällige Rückerstattung erfolgt durch den Krankenversicherer. Der Pensionsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat auf Ende jeden Monates gekündigt werden. Bei Todesfall endet der Pensionsvertrag nach 20 Tagen. Während dieser Zeit ist die Aufenthaltstaxe weiter zu bezahlen. Kann das Zimmer vor Ablauf dieser Frist von einem neu eintretenden Bewohnenden übernommen werden, endet die Fortzahlungspflicht. Kündigungsfrist für Kurzaufenthalter: je auf Ende der Woche mit einer Frist von 7 Tagen info@rosenpark-gersau.ch Seite 4 von 5
5 Die Stiftung behält sich vor, eine Anzahlung an Pflege und Betreuung in der Höhe des mutmasslichen Rechnungsbetrages von max. zwei Monaten zu erheben. Änderungen der Taxordnung werden zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt. Ist eine Einstufung in die Pflegestufe bis zur Rechnungsstellung nicht möglich, werden die entsprechenden Kosten in der darauffolgenden Monatsrechnung erhoben. Die Fernseh-und Radiokonzession wird dem Bewohnenden von der Billag direkt in Rechnung gestellt. Ab BESA Stufe 5 sind die Bewohnenden gebührenbefreit. Bei ununterbrochener Abwesenheit (z.b. Spitalaufenthalt, Ferien usw.) von mehr als drei Tagen werden ab dem zweiten Tag Fr von der Aufenthaltstaxe pro Tag in Abzug gebracht. Der Ein - und Austrittstag gelten als Anwesenheit. Bei der Pflegetaxe gilt folgende Regelung: Bei Abwesenheiten: Die Pflegetaxe wird ab dem zweiten Tag bis zum Tag vor der Rückkehr nicht verrechnet. 3. Allgemeine Hinweise Die Geltendmachung finanzieller Beiträge Dritter, wie Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und die Restfinanzierung der öffentlichen Hand ist grundsätzlich Sache des Bewohnenden bzw. seines Vertreters. Beiträge der Versicherer werden von der Stiftung direkt in Rechnung gestellt (Tiers payant TP). Die Stiftung leistet im üblichen Umfang Unterstützung. In komplexen Fällen hat der Bewohnende auf eigene Kosten Rechtsbeistand beizuziehen. Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Taxordnung ist die Geschäftsleitung / Administration. Der Stiftungsrat behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser Taxordnung zu ändern. Im Rahmen zusätzlicher Leistungsangebote, wie Übergangspflege, Palliativpflege usw. können aufgrund übergeordneter, gesetzlicher Regelungen abweichende Taxbestimmungen zur Anwendung kommen. Diese Taxordnung wurde vom Stiftungsrat an der Sitzung vom 25. Oktober 2016 genehmigt und tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft. info@rosenpark-gersau.ch Seite 5 von 5
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